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AfD-Chef Siegmund sorgt mit Aussage zu „Remigration“ für Empörung


In Kürze:

  • AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund hat die geplante Ansiedlung von Elbit Systems in Sangerhausen mit der „Remigration“ verknüpft.
  • Siegmund erklärte, Rüstungsgüter würden bei späteren „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ benötigt.
  • Die Äußerung stieß unter anderem beim BSW auf scharfe Kritik.
  • Siegmund stellte anschließend klar, dass er unter Rüstungsproduktion auch Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutztechnik versteht.

 
Mit einer Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz im Magdeburger Landtag hat der kurz zuvor wiedergewählte AfD-Co-Fraktionschef Ulrich Siegmund am Donnerstag, 10. September, aufhorchen lassen. Anlass war eine Frage nach Ansiedlungsplänen des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Sangerhausen. Daraufhin hat Siegmund von sich aus einen Zusammenhang mit AfD-Forderungen nach einer „Remigration“ hergestellt.

Stadtrat in Sangerhausen für Rüstungsprojekt – BSW dagegen

Im Mai 2026 hat der Stadtrat von Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz, mit deutlicher Mehrheit eine Aufforderung an Oberbürgermeister Torsten Schweiger gerichtet. Die Stadtvertreter haben ihn damit beauftragt, dem Rüstungsunternehmen eine 130 Hektar große Fläche zum Kauf anzubieten. Das Unternehmen stellt Komponenten für die Rüstungsindustrie her – unter anderem Drohnen, Haubitzen und Raketenwerfer.
Die Bewertung des Investitionsvorhabens in der Bevölkerung ist uneinheitlich. Befürworter erhoffen sich etwa 400 Arbeitsplätze, die andernfalls möglicherweise in Westdeutschland oder Polen entstünden. Gegner argumentieren unter anderem, dass Sangerhausen als Rüstungsstandort im Kriegsfall zu einem möglichen Angriffsziel werden könnte.
Die Proteste finden Unterstützung beim BSW, mit dem die AfD demnächst Sondierungsgespräche führen möchte. Um regieren zu können, ist die Partei auf mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen angewiesen. Ulrich Siegmund erklärte, er stehe lediglich als Kandidat für den Posten des Ministerpräsidenten zur Verfügung, wenn er auf eine solide Mehrheit bauen könne.

Siegmund verknüpft Frage mit der Remigrationsagenda der AfD

Am Donnerstag richteten Reporter im Rahmen der Pressekonferenz nach der konstituierenden Sitzung der AfD-Fraktion Fragen an Siegmund. Eine davon bezog sich auf die Position der AfD zu dem in Rede stehenden Investitionsvorhaben von Elbit Systems. Der AfD-Fraktionsvorsitzende antwortete mit der Aussage:
„Unsere Position ist ganz klar. Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen.“
Anschließend fügte er hinzu:
„Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung. Das ist uns bewusst, das fällt nicht vom Himmel. Es ist aber ein großer Unterschied, ob ich Rüstungsgüter in fremde Kriege schicke, auch noch auf unsere Kosten und wir dadurch auch Gefahr laufen, uns an fremden Konflikten zu beteiligen.“
Die Aussage zog harsche Kritik aus mehreren Parteien sowie aus dem BSW und von der AfD nahestehenden Publikationen wie „Compact“ nach sich. Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz sieht die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz über den von der AfD verwendeten Begriff der „Remigration“ bestätigt. Auf X äußert er mit Verweis auf die Äußerungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke über „wohltemperierte Grausamkeit“ sowie „menschliche Härten und unschöne Szenen“:
„Ethnische Säuberung beschreibt exakt, was die AfD vorhat. Wenn man zur Durchsetzung des Remigrationsprojekts laut Siegmund Rüstungsgüter braucht… Höcke hat aufgeschrieben, wie das ablaufen soll.“

Wagenknecht kündigt „deutlichen Widerstand“ des BSW an

BSW-Chef Fabio De Masi hält die Aussage von Siegmund für ein Indiz, dass die AfD gar keine Regierungsverantwortung anstrebt. Er schrieb auf X:
„Das zeigt, die wollen gar nicht regieren und suchen verzweifelt einen Ausweg durch Provokation.“
Gründerin Sahra Wagenknecht hatte bereits zuvor geäußert, die AfD werde, wenn sie versuchen sollte, ihre Remigrationsagenda durchzusetzen, „unseren deutlichen Widerstand spüren“. Gegenüber RTL und ntv äußerte Wagenknecht:
„Ich finde es ganz schlimm, dass sich Menschen Sorgen machen, dass sie Angst haben.“
Wagenknecht äußerte Zweifel daran, dass Siegmund tatsächlich Ambitionen habe, Ministerpräsident zu werden. Sie erneuerte die Forderung ihrer Partei, eine „überparteilich respektierte Persönlichkeit“ zu wählen, die „die dieses Land auch ein bisschen mehr zusammenführen kann“.
Am Freitag äußerte sich Siegmund gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ und sagte, Rüstungsproduktion sei „ein weites Feld“. Dazu gehörten „nicht nur Waffen, sondern auch Ausrüstung, Fahrzeuge, Schutztechnik und weitere Hilfsmittel, auf die Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbehörden angewiesen sind“. Diese seien auch nötig, „um Recht durchzusetzen, Abschiebungen konsequent zu vollziehen und eine echte Remigrationsoffensive zu ermöglichen“. Das sei dann „kein Skandal, sondern staatspolitische Pflicht“.

Lucassen: Siegmund-Position nur auf „Amtshilfe der Bundeswehr“ gemünzt

Zuvor hatte auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen erklärt, es gehe bei der Aussage von Siegmund lediglich um eine mögliche Amtshilfe der Bundeswehr bei Abschiebungen. Diese sei etwa im Kontext von Abschiebeflügen denkbar.
Fabio De Masi zeigt sich nicht überzeugt. Mit Amtshilfe der Bundeswehr bei Abschiebungen habe das geplante Projekt in Sangerhausen nichts zu tun. Elbit Systems sei ein wichtiger Player bei Drohnen. Vielmehr könne es um „Schutzsysteme für Militärfahrzeuge und Systeme zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor unbemannten Flugobjekten“ gehen.
 
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16,71 Milliarden Euro für den Innenetat: Streit über Sicherheit und Migration


In Kürze:

  • Der Etat des Innenministeriums steigt 2027 auf rund 16,71 Milliarden Euro.
  • Im Zentrum der Debatte stehen innere Sicherheit, hybride Bedrohungen, Migration und Bevölkerungsschutz.
  • Während die Union mehr Sicherheitsmaßnahmen fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs aus unterschiedlichen Gründen.

 
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September, in erster Lesung über den Etatentwurf des Bundesministeriums des Innern im Bundeshaushalt 2027 debattiert. Der Einzelplan 06 umfasst ein Ausgabenvolumen von etwa 16,71 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Jahr ist das ein Plus von 951 Millionen Euro – das entspricht rund drei Prozent des Gesamthaushalts.
Die Koalition würdigt den Etat als Ausdruck der Stärkung der inneren Sicherheit und des Zusammenhalts angesichts mehrerer Bedrohungen. Aufseiten der Opposition gehen der AfD mehrere Maßnahmen nicht weit genug. Grüne und Linksfraktion kritisieren ein Übergewicht von Überwachung und Sicherheitsapparat zulasten von Prävention, Integration und sozialen Leistungen. Nach Ende der Beratungen zu den Einzelplänen des Bundes am 11. September sollen diese an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Dobrindt weist auf Bedrohungslage hin – Zufriedenheit mit Sicherheitsbehörden und Migrationspolitik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte zu Beginn seiner Ausführungen, Deutschland befinde sich zwar nicht im Krieg, sei aber täglich Ziel hybrider Kriegsführung. Dazu kämen Terroranschläge wie jener gegen den CSD oder extremistische Angriffe gegen die Stromversorgung. Diese richteten sich nicht allein gegen die kritische Infrastruktur. Ziel sei es vielmehr, das Vertrauen in den Staat und die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zu untergraben.
Der Etat sei Ausdruck der notwendigen Resilienz des Landes, betonte Dobrindt. Um auf die Bedrohungslage adäquat zu reagieren, wolle die Bundesregierung wirksame Maßnahmen treffen. So werde man digitale Ermittlungsbefugnisse ausweiten, die Nachrichtendienste reformieren, die Cyberabwehr stärken und die Drohnenabwehr ausbauen. Dabei wolle man auch Forschungseinrichtungen stärker einbeziehen.
Dobrindt wies Kritik zurück, die schon im Vorfeld der Debatte aus den Reihen von Grünen und Linksfraktion gekommen war. Eine Reform sei kein Angriff auf die Grundrechte. Sicherheitsbehörden seien vielmehr notwendig, um Freiheit zu schützen. Es sei zu begrüßen, dass der Ausbau der inneren Sicherheit jahrzehntelang politisch umstritten gewesen sei, nun aber innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit vorangetrieben werde.
Ein Schwerpunkt der Rede von Minister Dobrindt lag auch auf der Migrationspolitik. Er sprach von einer gelungenen Migrationswende und verwies darauf, dass die Zahl der Asyl-Erstanträge gegenüber 2024 um 75 Prozent zurückgegangen sei. Deutschland sei zudem nicht mehr das Zielland Nummer eins in der EU für irreguläre Migration.
Nach seinen Angaben haben deutsche Sicherheitsbehörden rund 60.000 irreguläre Einreisen verhindert, 1.700 Schleuser festgenommen, 6.000 Haftbefehle vollstreckt und 42.000 Abschiebungen durchgeführt. Die Bundesregierung wolle zudem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf EU-Ebene stärken und sogenannte Return Hubs in Drittstaaten aufbauen. Dobrindt formulierte dabei eine grundsätzliche politische Linie: Es müsse eine klare Grenze zwischen Sicherheit und Unsicherheit gezogen werden.

AfD: Keine echte Wende in der Migrationspolitik

Der AfD-Abgeordnete Marcus Bühl widersprach dieser Darstellung deutlich. Von einer Migrationswende könne keine Rede sein. Nach wie vor kämen mehr irreguläre Migranten nach Deutschland, als abgeschoben würden. Ausreisepflichtige könnten gleichzeitig weiterhin im Land bleiben.
Bühl kritisierte zudem, dass zahlreiche Abschiebungen beispielsweise daran scheiterten, dass die Betroffenen nicht anzutreffen seien. Auch gegen Missbrauch und gefälschte Sprachzertifikate werde aus seiner Sicht nicht ausreichend vorgegangen.
Auch was Investitionen in technische und personelle Ausstattung anbelangt, äußerte sich Bühl unzufrieden. Bei der Bundespolizei bleibe weiterhin ein erheblicher Überstundenberg, den man abbauen müsse. Neueinstellungen würden laut Bühl lediglich altersbedingte Abgänge ausgleichen. Er forderte eine bessere Ausstattung der Beamten, die Sanierung von Dienstgebäuden und einen stärkeren Einsatz moderner Technik.
Drohnen, Wärmebildkameras und KI-gestützte Aufklärung könnten nach seiner Auffassung insbesondere bei der Grenzüberwachung und der Bekämpfung des Schlepperwesens eingesetzt werden.

SPD: Mehr Geld für Bevölkerungsschutz und Sicherheit

Martin Gerster (SPD) verwies auf eine Reihe von Ereignissen der vergangenen Monate, die Deutschlands heikle Sicherheitslage illustrierten. Dabei benannte er unter anderem den Terroranschlag im Zusammenhang mit dem CSD, Angriffe auf Umspannwerke und den Drohnenvorfall in Leipzig. Allen, die für die Sicherheit des Landes verantwortlich seien, gebühre Dank.
Die Bundesregierung habe unterdessen gehandelt, um Deutschland an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die Ausnahmeregelung für den Bereich Sicherheit bei der Schuldenbremse sei dabei die richtige Entscheidung gewesen.
Gerster verwies auf zusätzliche Investitionen in Warnsysteme, Zivilschutz und Nachrichtendienste. Für 2027 seien in diesen Bereichen nochmals deutlich höhere Mittel vorgesehen. Der Abgeordnete sprach von einem Plus von 75 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Hunderte neue Stellen beim Technischen Hilfswerk (THW), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Polizei sollten die Sicherheitsstrukturen zusätzlich stärken. Auch die Länder sollen profitieren: 160 Millionen Euro seien demnach für neue Löschfahrzeuge vorgesehen, unter anderem zur besseren Bewältigung von Waldbränden.
Gleichzeitig müsse die Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Desinformation, Hass und Spaltung werden. Dafür seien neben Sicherheitsmaßnahmen auch ausreichende Mittel für Integration notwendig.

Grüne warnen vor Kürzungen bei Prävention

Leon Eckert (Grüne) sah dagegen gerade bei der Prävention Defizite. Der Sommer habe mit Extremwetter, Hitze und Sabotage erneut die unterschiedlichen Gefahren für Deutschland vor Augen geführt.
Der Haushaltsentwurf lasse jedoch Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt vermissen. Eckert kritisierte unter anderem Kürzungen bei Integrationsprogrammen, der Demokratieförderung, der Bundeszentrale für politische Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Zudem müsse hinterfragt werden, ob die geplanten Investitionen in Personal und Technik tatsächlich die effizienteste Form des Bevölkerungsschutzes darstellten. Eckert kritisierte, dass teilweise auch Verwaltungskosten als Investitionen dargestellt würden. Zugleich müsse der Schutz der Freiheit insgesamt daran gemessen werden, inwieweit er die individuelle Freiheit vor einem zu mächtigen Staat schütze.

Linke: „PR-Haushalt“ des Innenministers

Noch schärfer fiel die Kritik von Dietmar Bartsch aus, der für die Linksfraktion das Wort ergriff. Für das Innenministerium seien 16,7 Milliarden Euro vorgesehen – rund eine Milliarde Euro mehr als bisher. Gleichzeitig kürze die Bundesregierung jedoch bei Wohngeld, Familienleistungen und Unterhaltsvorschuss.
Bartsch warf Dobrindt einen Kurswechsel bei der Schuldenbremse vor. Dieser habe die Schuldenbremse früher als Erfolgsmodell bezeichnet und setze nun auf die Bereichsausnahme. Mehr als vier Milliarden Euro würden über diese Ausnahme finanziert.
Die Stärkung von THW und anderen Sicherheitsstrukturen sei zwar sinnvoll, der haushaltspolitische Weg dorthin sei jedoch falsch. Die Regierung reiche Schulden an kommende Generationen weiter.
Bartsch kritisierte zudem die Kürzung der Ausgaben für Demokratieförderung. Er warf der Regierung vor, auf Überwachung und Kontrolle statt auf demokratische Selbstermächtigung zu setzen. Die geplante Drohnenabwehr bezeichnete er als „Flickenteppich“. Auch Abschiebungen nach Afghanistan lehnte er ab, weil dadurch aus seiner Sicht das Taliban-Regime legitimiert werde.

Union fordert weitere Verschärfungen

Alexander Throm verteidigte namens der CDU/CSU-Fraktion hingegen den Haushalt als notwendigen Sicherheitshaushalt. Angesichts der gestiegenen Bedrohungen seien zusätzliche Mittel erforderlich. Dazu gehörten auch die Speicherung von IP-Adressen und vergleichbare Maßnahmen zur Strafverfolgung. Throm verwies darauf, dass auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen gestützt habe.
Bei der Migration warnte er davor, die bisherigen Maßnahmen als Abschluss einer Wende zu betrachten. Entwicklungen etwa in Ceuta und die italienische Migrationspolitik zeigten, dass die Herausforderungen innerhalb des Schengen-Raums fortbestünden.
Bis zur vollständigen Umsetzung des GEAS müssten deshalb die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden. Die Rückführungen seien verbessert worden und sollten durch ein neues Gesetz weiter erleichtert werden. Auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssten nach Ansicht Throms weiterhin und in noch stärkerem Ausmaß stattfinden.
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Streit um Abschiebungen: Wie die „Coesfelder Liste“ zum Fall für den NRW-Landtag wurde


In Kürze:

  • Die Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna haben nach dem Anschlag in Solingen Listen mit ausreisepflichtigen Personen erstellt.
  • Das LKA Nordrhein-Westfalen hat darauf 6.800 ausreisepflichtige Personen überprüft.
  • Rund 2.100 von ihnen tauchen in Ermittlungsakten auf.
  • 471 Ausreisepflichtige wurden der Stadt Köln gemeldet, darunter auch mehrfach Vorbestrafte.
  • Die Kölner Abteilung, die für Rückführungen zuständig ist, hat nicht auf die Listen reagiert.
  • Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen die Stadt Köln wegen Fehlverhaltens.
  • Die SPD kritisiert auch das NRW-Fluchtministerium wegen des Umgangs mit den Listen.

 
Eine ursprünglich zur Unterstützung von Abschiebungen erstellte Liste beschäftigt inzwischen den nordrhein-westfälischen Landtag. Am Mittwoch, 2. September, kam der Integrationsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Thema waren die sogenannte Coesfelder Liste und eine weitere Liste aus Unna sowie die Überprüfung von insgesamt 6.800 ausreisepflichtigen Personen durch das Landeskriminalamt (LKA). Das geht aus der offiziellen Tagesordnung des NRW-Landtags hervor.
Ausgangspunkt ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums nach dem Anschlag von Solingen im August 2024. Es beauftragte bei den Zentralen Ausländerbehörden eine Übersicht über ausreisepflichtige Personen.
In NRW sind fünf Zentrale Ausländerbehörden jeweils landesweit für bestimmte Herkunftsländer zuständig. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld deckt die Region Westbalkan ab. Im November 2024 übermittelte die ZAB Coesfeld den örtlichen Ausländerbehörden Daten von 1.247 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan. Die Behörde bot zugleich an, für diese Menschen notwendige Passersatzpapiere zu beschaffen.
Die Coesfelder Liste ist keine Abschiebeanordnung. Ob eine gelistete Person tatsächlich abgeschoben werden konnte, musste weiterhin von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft werden. An die Stadt Köln wurden die Namen von ausreisepflichtigen 471 Personen übermittelt.

Warum Köln in die Kritik geriet

Der Umgang Kölns mit diesen Fällen löste im August dieses Jahres eine politische Debatte aus. Der WDR schreibt:
„Die Stadt ist auf das Angebot aus Coesfeld nicht eingegangen. Nur eine einzige der zuständigen Abteilungen in der Kölner Ausländerbehörde antwortete überhaupt. Die Abteilung, die für das Rückführungsmanagement zuständig ist, reagierte nicht.“
Nach Darstellung der Stadt gab es Unklarheiten über das Verfahren, weil die Liste direkt aus Coesfeld und nicht über den sonst üblichen Weg über Ministerium und Bezirksregierung gekommen sei.
Köln wandte sich nach eigenen Angaben im November 2024 an die Bezirksregierung. Diese habe beim Ministerium nachfragen wollen. Was anschließend geschah, ließ sich nach Angaben der Stadt zunächst nicht rekonstruieren. Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert bezeichnete den Ablauf im August als „denkbar unglücklich“, die Kommunikation sei „missverständlich und unglücklich“ gewesen.
Inzwischen richtet sich der Blick auch auf die Landesregierung. Nach einer Sondersitzung warf die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat dem von Verena Schäffer (Grüne) geführten Fluchtministerium vor, den angestoßenen Prozess nicht ausreichend begleitet zu haben. Kapteinat erklärte:
„Seitens des Fluchtministeriums ist der Prozess zur Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen in den Westbalkan und Irak zwar vor über zwei Jahren angestoßen worden, ein Monitoring gab es allerdings nicht. (…) Das Fluchtministerium hat sich über ein Jahr hinweg landesweit nicht mehr aktiv in den Prozess eingebracht oder hinterfragt, ob alles funktioniert – obwohl es die oberste Aufsichtsbehörde ist.“
Erst ein öffentlich gewordener Fall um einen strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen habe aufgedeckt, dass der Prozess nicht funktioniere, so die SPD-Politikerin.

Ein straffälliger 16-Jähriger

Anfang August gab es eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier Großfamilien in Köln-Mülheim. Einer der mutmaßlich Beteiligten, ein 16-Jähriger, soll auf der Coesfelder Liste gestanden haben. Gegen ihn laufen nach Informationen des WDR Ermittlungen wegen schwerer Vergewaltigung. Zudem sei er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der „Kölner Stadtanzeiger“ (KStA) zeigte in einer Recherche, dass noch mehr Personen, die von der ZAB Coesfeld als ausreisepflichtig identifiziert worden sind, in Straftaten verwickelt sind.
Auf der Liste steht laut KStA auch ein Vater von acht Kindern. Der Staat zahlt der Familie inzwischen rund 7500 Euro monatlich – obwohl der Vater als Asylbewerber abgelehnt und bereits achtmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Im Mai 2025 verurteilte ihn ein Gericht wegen Geschenkkartenbetrugs zu einem Jahr auf Bewährung. Auch seine Frau sei vorbestraft und zwei erwachsene Töchter. Die vier Familienmitglieder standen auf der Coesfelder Liste, doch die zehnköpfige Familie wurde in das Bleiberechtsprogramm der Stadt aufgenommen, schreibt die Zeitung.
In einer E-Mail der für das Programm zuständigen Stelle hieß es als Antwort an die ZAB Coesfeld, Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Es handele sich um Personen, „die seit langer Zeit geduldet sind“.
3657 geduldete Ausländer lebten Ende 2025 in Köln, fast 900 davon sind seit über einem Jahrzehnt in Deutschland. Welche Kosten daraus entstehen, konnte die Stadt auf Anfrage des KStA nicht separat beziffern.

LKA überprüft 6.800 Personen

Inzwischen geht die Überprüfung weit über die 471 Kölner Fälle hinaus. Neben der Coesfelder Liste wurde eine weitere Aufstellung der ZAB Unna einbezogen, die Personen aus dem Irak betrifft.
Das LKA überprüfte insgesamt 6.800 ausreisepflichtige Personen aus beiden Listen. Diese Größenordnung ist amtlich bestätigt: Die offizielle Tagesordnung des Integrationsausschusses nennt als Thema der Sondersitzung ausdrücklich: „Liste Coesfeld und Liste Unna – LKA prüft 6800 Ausreisepflichtige“.
Über die Ergebnisse der Überprüfung berichtete ebenfalls der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach tauchen rund 2.100 der 6.800 überprüften Personen in Ermittlungsakten auf. Eine Abfrage des LKA im polizeilichen Informationssystem VIVA habe mindestens 12.000 Ermittlungsverfahren ergeben. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichte die Ergebnisse am 1. September.
Die Zahlen bedeuten nicht, dass 2.100 Menschen wegen Straftaten verurteilt wurden oder 12.000 Straftaten nachgewiesen sind. Gegen eine Person können mehrere Ermittlungsverfahren geführt werden. Verfahren können eingestellt werden, mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden. Eine vollständige amtliche Aufschlüsselung der Ergebnisse ist bislang nicht öffentlich zugänglich.

LKA schaut bis 2016

Für die 471 Personen der Kölner Liste liegt nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ eine gesonderte Auswertung vor. Der Zeitung zufolge umfasst das Dokument des LKA 21 Seiten und betrachtet den Zeitraum von 2016 bis heute. Darin seien mehr als 160 Beschuldigte mit knapp 1.600 Vorgängen erfasst. Die Zeitung berichtet, dass ihm die LKA-Auswertung vorliegt.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat eine Prüfung der Affäre um die Coesfelder Liste angeordnet. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Aufgeführt werden dem Bericht zufolge neben zahlreichen Eigentumsdelikten auch schwere Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, räuberische Erpressung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Drogendelikte. Welche Verfahren eingestellt wurden und in wie vielen Fällen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, geht aus den bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht vollständig hervor.
Zuvor war eine niedrigere Zahl bekannt geworden. Die Kölner Polizei hatte nach Angaben des WDR 152 der 471 Personen seit November 2024 insgesamt 568 mutmaßlichen Straftaten zugeordnet.
Der Unterschied zwischen den Zahlen lässt sich zumindest teilweise durch die Untersuchungszeiträume erklären. Die Kölner Polizei betrachtete den Zeitraum seit Herbst 2024, während die spätere LKA-Auswertung laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ bis ins Jahr 2016 zurückreicht.

SPD kritisiert Fluchtministerium

Nach der Sondersitzung des Integrationsausschusses richtet sich die politische Debatte nun stärker auf die Verantwortung des Landes. Ob das Fluchtministerium tatsächlich Aufsichts- oder andere Pflichten verletzt hat, ist momentan nicht festgestellt.
Auch die Vorgänge in Köln werden weiter untersucht. Die Stadt überprüft erneut den Aufenthaltsstatus der 471 Personen und den Stand der jeweiligen Verfahren. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft Köln nach Informationen des WDR mehrere Strafanzeigen zum Umgang der Behörden mit der Liste.
Offen ist insbesondere, wie viele der überprüften Personen tatsächlich rechtskräftig verurteilt wurden, wie viele weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig sind und in wie vielen Fällen eine Abschiebung rechtlich und praktisch möglich gewesen wäre.
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Neue Lage: Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus

Die Zahl der Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus.
In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Flüchtlinge mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent.

Syrische Kurden, die in Vertriebenenlagern in der Stadt Hasakeh gelebt hatten, kehren am 10. August 2026 nach Jahren der Vertreibung in die nordöstliche Grenzstadt Ras al-Ain zurück – Monate nach dem Abschluss eines Integrationsabkommens zwischen den Kurden und Damaskus.

Foto: Delil Souleiman/AFP via Getty Images

Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert

Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert.
Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.
Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach seinem Sturz kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien.
Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum.

Bewaffnete Soldaten auf der Zitadelle von Damaskus, während ein Militärhubschrauber über ihnen fliegt – aufgenommen während des „Syria Summer Family Festival“ am 9. August 2026 in Damaskus, Syrien.

Foto: Omar Albam / Middle East Images / AFP via Getty Images

Nur wenige Gruppen sind ausgenommen

Zunächst hatte das BAMF lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, „sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist“.
Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen:
  • Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist
  • Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.
Das BAMF hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet.

Nur sehr wenige Abschiebungen nach Syrien

Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über eine Erwerbstätigkeit – sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich.
Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran.
Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.

Mohammed Ramadan Al-Hamoud gießt am 4. August 2026 in Aleppo, Syrien, Pflanzen.

Foto: Omar Albaw/Middle East Images/AFP via Getty Images

Linke spricht sich für andere Bleiberechtsmöglichkeiten aus

„Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben“, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar.
Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrer finden.

Weniger Asylanträge von Menschen aus Syrien

Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5.000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent.
Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt. (dpa/red)

Während einer Demonstration in Al-Qamischli, Syrien, am 10. August 2026. Der Protest brach aus, nachdem vertriebene kurdische Zivilisten, die nach Ras al-Ain zurückkehrten, angegriffen wurden, als sie versuchten, gemäß der im Januar getroffenen Vereinbarung in ihre Heimatstadt zurückzukehren. Die Rückführungsaktion wurde vorübergehend ausgesetzt.

Foto: Navid Bookani/Middle East Images/AFP via Getty Images

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Großbritannien plant Asyl-Selbstbehalt: Flüchtlinge sollen 10.000 Pfund zurückzahlen


In Kürze:

  • Großbritannien will sein Einwanderungs- und Asylrecht verschärfen: Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Rückzahlungspflicht für anerkannte Asylbewerber vor.
  • Sie sollen bis zu 10.000 Pfund staatlicher Unterstützung zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen.
  • Weitere Maßnahmen umfassen schnellere Abschiebungen und längere Wartezeiten auf dauerhafte Aufenthaltsrechte.
  • Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen, Wissenschaftlern und Teilen der Labour Party.

 
Am Dienstag, 30. Juni, plant Großbritanniens Innenministerin Shabana Mahmood, den Entwurf für ein verschärftes Einwanderungs- und Asylgesetz ins Parlament einzubringen. König Charles III. hatte dieses Vorhaben der Regierung im Mai in seiner Rede zur Eröffnung des neuen Parlamentsjahres angekündigt.
Ein Element des Gesetzespakets wird eine Art Selbstbehalt sein, der künftig für diejenigen gelten soll, deren Asylantrag bewilligt wird. So sollen anerkannte Asylbewerber künftig pauschal 10.000 Pfund (rund 11.615 Euro) an den britischen Staat zurückzahlen, sobald sie ein hinreichendes eigenes Einkommen erzielen.

Ohne Rückzahlung kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien

Der BBC zufolge wird das Gesetz für alle Asylanten gelten, sobald diese eine Arbeitserlaubnis haben. Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten erfolgen. Bevor der Betrag nicht beglichen ist, soll es keinen Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis geben. Die Einkommensgrenze, ab der die Zahlungsverpflichtung greifen soll, sowie die Höhe des monatlichen Betrags müssen noch definiert werden.
Die britische Regierung unter Führung der Labour-Party beabsichtigt, die Einkommensgrenze so zu bestimmen, dass die Betroffenen nicht in Armut geraten. Gleichzeitig soll die Rückzahlungspflicht auch für Personen gelten, deren Asylantrag später abgelehnt wird – sofern sie nur die Einkommensschwelle erreichen und sie nach Großbritannien zurückkehren. Die Asylberechtigung soll alle 2,5 Jahre überprüft werden.
Ministerin Mahmood erklärte dazu, dass Unterstützung bei Gewährung von Asyl „ein Recht, aber auch mit Pflichten“ darstelle. Sie fügte hinzu:
„Sobald diese Menschen etwas beitragen und dem britischen Volk dessen Großzügigkeit zurückbezahlen können, erwarten wir, dass sie dies auch tun.“

Asylanten sollen verstärkt in Kasernen untergebracht werden

Die Regierung plant, mit dieser Maßnahme die jährlichen Asylkosten zu senken, die zuletzt auf rund 4,64 Milliarden Euro angewachsen waren. Wer als Asylant ein eigenes Einkommen erzielt, soll sich mittels dieses Selbstbehalts an den Kosten für Unterbringung und Unterstützung beteiligen.
Zu den weiteren Elementen der Gesetzesvorlage gehört auch die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Auch sollen diese verstärkt in ehemaligen Kasernen untergebracht werden.
Die Regierung in Großbritannien beabsichtigt, zudem kontingentierte legale Fluchtwege einzuführen, sogenannte „capped safe and legal routes“, die von interessierten Sponsoren mitfinanziert werden sollen. Dafür kommen nach Vorstellung der Downing Street etwa Universitäten, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Betracht.
In Summe will die britische Regierung mit ihrem Paket mögliche Anreize zur irregulären Migration, sogenannte Pull-Faktoren, minimieren. Die Theorie, dass die Höhe von Sozialleistungen einen signifikanten Einfluss auf das Fluchtziel von Zuwanderern habe, findet in der Fachwelt Befürworter und Gegner.

Kritik: Unfair und unpraktisch

Geflüchtetenhilfsorganisationen wie der Refugee Council üben deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen. Sie sprechen von einer „zusätzlichen Fluchtsteuer“, die unfair und praktisch kaum umsetzbar sei. Insbesondere seien sie eine zusätzliche Belastung für Menschen, die mittellos nach Großbritannien gekommen seien. Sie weisen darauf hin, dass Asylanten während ihres laufenden Verfahrens vorwiegend deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen seien, weil sie gar nicht arbeiten dürften.
Das Migration Observatory der University of Oxford glaubt nicht, dass nennenswerte Summen durch die Rückzahlungsregel in den Haushalt zurückfließen werden. Auch anerkannte Asylsuchende erzielten noch Jahre nach ihrer Ankunft nur geringe Einkommen. Nur etwa 13 Prozent erzielten nach fünf Jahren ein Jahreseinkommen von 20.000 Pfund jährlich. Selbst acht Jahre nach der Anerkennung liege der Medianverdienst nur bei etwa 23.000 Pfund, mehr als die Hälfte arbeite zum Mindestlohn.

Verschärfungen auch für reguläre Arbeitskräfte

Abseits der Asylproblematik sieht der Entwurf des neuen Gesetzes auch für andere Einwanderer deutliche Verschärfungen vor.
So soll die Wartezeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die meisten regulär ins Land gekommenen Einwanderer von fünf auf zehn Jahre steigen. Wer mit einem Pflege- oder Gesundheitsvisum ins Land gekommen ist, soll sogar 15 Jahre warten müssen. Sogar 20 Jahre soll die Wartezeit auf eine permanente Aufenthaltsbewilligung betragen, wenn ein Einwanderer länger als 12 Monate Sozialleistungen bezogen hatte.

Widerstand in der Regierung

Widerstand gegen das Vorhaben gibt es auch innerhalb der regierenden Labour Party selbst. Staatssekretär für Migration Mike Tapp kritisierte in der „Times“ die geplanten Verschärfungen für ausländische Pflegekräfte. Auch die geplante Verschärfung von Visaregeln für bereits legal im Land lebende Drittstaatsangehörige bezeichnete Tapp als „unbritisch“ und kontraproduktiv.
Die Regierung ist verpflichtet, Asylbewerber unterzubringen, wenn diese sich während der Prüfung ihres Antrags ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Im März 2026 befanden sich laut der BBC 93.653 Personen in britischen Asylunterkünften. Die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Asylbewerbers für eine Nacht in einer privat gemieteten Unterkunft betragen 27 Euro, in einem Hotel 167 Euro – während die Unterhaltszahlungen zwischen 11 Euro und 57 Euro pro Person und Woche liegen.
Von April 2025 bis März 2026 haben insgesamt rund 94.000 Menschen im Vereinigten Königreich Asyl beantragt. Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
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18. Juni: Sprechchöre nach Rückführungsvotum | US-Iran-Abkommen | Linke will Gehalt deckeln

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Sprechchöre nach Rückführungsvotum

Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Sie schafft gemeinsame Regeln für Rückkehrentscheidungen und verschärft die Vorgaben für verpflichtende Abschiebungen. Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu gegenseitigen Sprechchören. Befürworter riefen „Schickt sie zurück“, Kritiker antworteten mit „Schämt euch“.

US-Iran-Abkommen

US-Präsident Donald Trump und der iranische Staatschef Massud Peseschkian haben das Rahmenabkommen zum Ende des Irankrieges unterzeichnet. Offene Fragen wie das Atomprogramm sollen binnen 60 Tagen verhandelt werden. Der Iran darf den Ölhandel wieder aufnehmen, während die Straße von Hormus offen bleibt und Sanktionen schrittweise gelockert werden.

Linke will Gehalt deckeln

Vor dem Parteitag der Linken in Potsdam eskaliert der Streit über einen verpflichtenden Gehaltsdeckel für Bundestagsabgeordnete. Mehr als ein Drittel der Fraktion stellt sich gegen die Parteiführung. Diese will Diäten auf Höhe des Durchschnittslohns begrenzen. Was darüber hinausgeht, sollen Abgeordnete in einen Sozialfonds, in politische Projekte oder die Parteiarbeit einzahlen.

Angriff auf Moskau

Die Ukraine hat heute Nacht den umfangreichsten Drohnenangriff auf Moskau seit Jahren gestartet. Mehrere Drohnen trafen die Erdölraffinerie und lösten einen Brand aus. Am Moskauer Flughafen wurden Starts und Landungen eingeschränkt. Laut dem russischen Verteidigungsministerium fing die Luftabwehr mindestens 500 Drohnen ab. Die Angriffe erfolgten wenige Stunden vor dem ASEAN-Treffen in Kasan.

USA überprüfen NATO-Partner

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hat eine sechsmonatige Überprüfung der US-Streitkräftestruktur und -Stationierungen in Europa angekündigt. Ziel sei es, die europäischen NATO-Partner wieder stärker in die Verantwortung für ihre Verteidigung zu nehmen. NATO-Verbündete, die ihre Ziele bei Verteidigungsausgaben nicht erfüllen, müssten mit Konsequenzen rechnen.
 
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„Send them back“ – Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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Votum um Rückführungsverordnung sorgt für Sprechchöre im EU-Parlament


In Kürze:

  • Das EU-Parlament hat die neue Rückführungsverordnung mit 418 Ja-Stimmen angenommen.
  • Nach der Abstimmung kam es im Plenarsaal zu lautstarken Protesten und gegenseitigen Sprechchören.
  • Die Verordnung führt eine europaweite Rückkehranordnung sowie einheitliche Rückführungsverfahren ein.
  • Kritiker warnen vor Grundrechtseingriffen, Befürworter sehen eine notwendige Reform des EU-Asylsystems.

 
Für Irritationen und hitzige Wortgefechte sorgte am Mittwochabend, dem 17. Juni, die Abstimmung im EU-Parlament über die sogenannte Rückführungsverordnung. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage mit 418 Ja-Stimmen bei 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an.
Nach eigenen Angaben stimmten die Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken weitgehend geschlossen gegen die Verordnung. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit vor allem durch Stimmen aus Fraktionen rechts der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande kam.

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EU-Parlament beschließt Rückführungsverordnung – Sprechchöre auf beiden Seiten

Im Anschluss an die Abstimmung erhoben sich Abgeordnete der EVP sowie der Fraktionen ECR, PfE und ESN und applaudierten dem Ergebnis. Während sich vor allem EVP-Fraktionschef Manfred Weber dafür feiern ließ, stimmten Rechtsaußen-Abgeordnete zudem Sprechchöre wie „Send them back“ (dt.: Schick sie zurück) an.
Von linker Seite folgten darauf Rufe wie „Shame on you“ (dt.: Schande über dich) in Richtung der Befürworter der Verordnung. Die Sitzung konnte erst nach einer deutlichen Unterbrechung wieder geordnet fortgesetzt werden. Ein sozialdemokratischer Abgeordneter bezeichnete das Abstimmungsergebnis gegenüber „Euractiv“ als ein „dunkles Kapitel für Europa“. Maria Nyman von der Hilfsorganisation Caritas erklärte, die neuen Regeln würden dazu beitragen, Migranten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Demgegenüber verteidigte Lena Düpont (EVP) das Vorgehen als notwendig zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Dieses müsse auch wirksame Rückkehrentscheidungen ermöglichen. Die Rückführungsverordnung schließe aus ihrer Sicht eine zentrale Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).

Wesentliche Punkte bereits im Kontext des GEAS beschlossen

Eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die wesentlichen Punkte der Rückführungsverordnung war bereits erfolgt. Damit dieser Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirksam wird, bedurfte es jedoch auch der formellen Zustimmung vonseiten der EU-Abgeordneten.
Um wirksam zu werden, muss der Text noch formell vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bestimmungen zu Rückführungszentren, zur Altersfeststellung bei Minderjährigen sowie zur Möglichkeit sogenannter Return Hubs gelten jedoch bereits unmittelbar. Für Regelungen, die vorbereitende Maßnahmen erfordern, ist eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen.
Die Rückführungsverordnung schafft unter anderem eine „europäische Rückkehranordnung“ und gemeinsame Verfahrensregeln für Rückkehrentscheidungen. So müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 2027 die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar vollstrecken – außer bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was die Rückführungsverordnung regelt

Darüber hinaus werden die Regeln für verpflichtende Rückführungen verschärft. Diese greifen insbesondere, wenn ausreisepflichtige Personen nicht kooperieren, in einem anderen Mitgliedstaat untertauchen oder die Frist für eine freiwillige Ausreise verstreichen lassen. Auch bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos ist eine verpflichtende Rückführung vorgesehen.
Neben Anreizen für die freiwillige Rückkehr sieht die Verordnung strengere Maßnahmen gegen das Untertauchen vor, darunter eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie die Möglichkeit zur Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Bei potenziellen Sicherheitsrisiken werden die zuständigen Behördezudem n zu erweiterten Ermittlungsbefugnissen ermächtigt.
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12. Juni: Trackerdaten zum Buckelwal | EU startet neues Asylsystem | Drohung mit Angriffen auf WM

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Trackerdaten zum Buckelwal

Neue Trackerdaten zeigen, dass der unter dem Namen „Timmy“ bekannte Buckelwal nach seiner Freilassung noch mindestens vier Tage gelebt hat. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus heute angab, legte das Tier in dieser Zeit rund 215 Kilometer zurück. Die genaue Todesursache bleibt unklar. Bei der Untersuchung des Kadavers wurden keine offensichtlichen Hinweise darauf gefunden.

Jobcenterchef abgerufen

Nach Kritik an den Kosten für einen sogenannten Kreativraum hat das Jobcenter Bremen seinen Geschäftsführer Thorsten Spinn abberufen. Der Raum mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro und sorgte bundesweit für Kritik. Zudem stand das Bremer Jobcenter wegen Vorwürfen des Bürgergeld-Betrugs im Fokus der Öffentlichkeit.

EU startet neues Asylsystem

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist heute in Kraft getreten. Vorgesehen sind unter anderem einheitliche Grenzverfahren, schnellere Abschiebungen, die Erfassung von Fingerabdrücken und Grenzlager. Der Unions-Innenexperte Alexander Throm fordert zudem Sanktionen gegen EU-Staaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.

Drohung mit Angriffen auf WM

Die dem Iran nahestehende Hackergruppe „Handala“ droht mit Angriffen auf die Fußball-Weltmeisterschaft. Sie behauptet, die Kontrolle über FBI-Drohnen zu besitzen, die für die Luftraumüberwachung bei den WM-Stadien in den USA eingesetzt werden. Im März reklamierte Handala auch für sich, das private E-Mail-Konto von FBI-Chef Kash Patel gehackt zu haben.

SpaceX feiert Börsengang

SpaceX von Elon Musk wurde heute um 10 Uhr Ortszeit in New York unter dem Kürzel „SPCX“ an der Nasdaq gehandelt. Dies ist der größte Börsengang der Geschichte. Das Unternehmen plant, durch den Verkauf von 555,6 Millionen Aktien zu je 135 Dollar 75 Milliarden Dollar einzunehmen. Bis zum Ende der Handelssitzung könnte Musk somit der erste Billionär der Welt werden.
 
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USA wollen Grenzzaun zu Mexiko bis Ende 2027 vollenden


In Kürze:

  • Die US-Regierung will die Hauptbefestigung an der Grenze zu Mexiko bis Ende 2027 fertigstellen.
  • Für den Ausbau des Grenzzauns und weiterer Grenzsicherungsmaßnahmen stehen 46,5 Milliarden US-Dollar bereit.
  • Die Zahl irregulärer Grenzübertritte an der Südgrenze ist laut US-Behörden deutlich zurückgegangen.
  • Grenzschutzchef Rodney Scott lobt die Zusammenarbeit mit Mexiko als so gut wie nie zuvor.

 
Die US-Regierung will den Grenzzaun entlang der Südgrenze des Landes bis zum Ende des nächsten Jahres fertigstellen. Das erklärte der Beauftragte für die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (CBP), Rodney Scott. In Washington, D.C. erklärte Scott am Dienstag, 9. Juni, vor dem Think-Tank Center for Immigration Studies, die primäre Grenzbefestigung „wird bis Ende 2027 fertig sein“.
Es gebe noch „ein paar Lücken“. Der Grenzzaun wird sich von San Diego bis nach Texas nahe dem Golf von Amerika erstrecken. Es werde nur in Bereichen keine Befestigung geben, „wo wir nach gewissenhafter Erwägung davon ausgehen können, dass wir sie nicht brauchen“.
Als Beispiel dafür nennt er den Big Bend National Park. Dieser sei eine „besonders abgelegene Gegend“ mit „einigen sehr, sehr hohen Klippen“. Diese ließen die Errichtung des Grenzzauns nicht zu. Andere Teile der Anlage, darunter eine Nebenmauer und eine Barriere im Rio Grande, würden bis Juli oder August 2028 fertiggestellt sein.

Ein zentrales Trump-Wahlversprechen

Die Kosten für die Fertigstellung des Grenzzauns werden auf 20 bis 25 Milliarden US-Dollar geschätzt, dazu kommen jährliche Instandhaltungskosten in dreistelliger Millionenhöhe. Der Bau der Befestigung gehört jedoch seit 2015 zu den zentralen Wahlversprechen von US-Präsident Donald Trump und ist für seine Wählerbasis von erheblicher Bedeutung.
Der Zweck des Grenzzauns, der auch mit modernsten elektronischen Überwachungsanlagen ausgestattet sein soll, sei die Verhinderung irregulärer Migration und des Schmuggels von Drogen. Scott warnt, dass Drogenschmuggler und Menschenhändler dennoch nach Wegen suchen werden, um die Barriere zu umgehen.
„Sie versuchen, durch Tunnelsperren zu umgehen, das gehört zu ihrem Geschäftsmodell. Und auch Drohnen machen es ihnen einfacher. Sie schmuggeln ihre Drogen mit Drohnen.“

Finanzierung durch „One Big Beautiful Bill Act” sichergestellt

Am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit im Januar 2025 unterzeichnete Präsident Trump eine Exekutivanordnung zum Grenzzaun. Diese erteilte dem Kriegsministerium und der Homeland Security einen Auftrag. Dieser besteht darin, „alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um temporäre und dauerhafte physische Barrieren zu errichten und zu festigen, die eine vollständige operative Kontrolle über die Südgrenze sicherstellen“.
Grundlage für die Finanzierung ist der am 4. Juli des Vorjahres in Kraft getretene „One Big Beautiful Bill Act“. Dieses vom Kongress verabschiedete Gesetzespaket sieht für Agenden rund um den Grenzzaun einen Etat von 46,5 Milliarden US-Dollar vor.
Den Daten der CBP zufolge sei die Zahl irregulärer Grenzübertritte im Big-Bend-Bereich zuletzt deutlich gesunken. So habe es zwischen den Haushaltsjahren 2023 und 2025 um 74 Prozent weniger Aufgriffe gegeben. Auch autonome Überwachungstürme hätten den unerlaubten Grenzverkehr deutlich reduziert.

Zahl irregulärer Einreisen auch schon vor Fertigstellung des Grenzzauns gesunken

Im Vormonat veröffentlichte das CBP Daten, wonach es ein ganzes Jahr keine Freilassungen an der Südgrenze gegeben habe. Zudem sei die Zahl der Aufgriffe auf den niedrigsten Stand seit mehr als drei Jahrzehnten gefallen. Im April habe es 8.943 Aufgriffe entlang der Südwestgrenze gegeben. Gegenüber dem monatlichen Schnitt der Ära von Trump-Vorgänger Joe Biden sei dies ein Rückgang von 94 Prozent.
Allein im April 2024 seien 68.000 aufgegriffene Grenzgänger aus dem Gewahrsam entlang der Südgrenze entlassen worden. Dem sogenannten Grenzzaren Tom Homan zufolge sei es seit Beginn der zweiten Amtszeit von Trump auch gelungen, mehr als 800.000 ausreisepflichtige Nichtstaatsbürger aus dem Land zu entfernen.
Rodney Scott lobte am Dienstag auch die Zusammenarbeit mit Mexiko an der Südgrenze der USA. Obwohl sich die Beziehungen zwischen den Nachbarländern in den letzten Monaten abgekühlt hatten, sei Mexiko „kooperativer“ als je zuvor, erklärte der Zoll- und Grenzschutzkommissar.
 
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.