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Deutschlands Rentenproblem: Was Norwegen mit seinem Staatsfonds anders macht


In Kürze:

  • Der norwegische Staatsfonds gehört heute zu den größten der Welt und speist sich überwiegend aus Kapitalerträgen.
  • Deutschlands gesetzliche Rente wird dagegen aus laufenden Beiträgen und hohen Bundesmitteln finanziert, bei einer gleichzeitig alternder Bevölkerung.
  • Ein deutscher Staatsfonds könnte langfristig zusätzliche Erträge liefern, müsste dafür aber zunächst mit sehr hohen Summen aufgebaut werden und wäre Kapitalmarktrisiken ausgesetzt.

 
Als Norwegen 1996 erstmals Geld in seinen staatlichen Petroleumfonds einzahlte, waren es knapp 2 Milliarden Kronen. Ende 2025 war der daraus hervorgegangene Government Pension Fund Global 21.268 Milliarden Kronen wert, umgerechnet rund 1.795 Milliarden Euro. Der größte Teil dieses Vermögens stammt inzwischen aus Kapitalerträgen.
Seit der Gründung erwirtschaftete der Fonds bis Ende 2025 Anlageerträge von 13.457 Milliarden Kronen, umgerechnet rund 1.136 Milliarden Euro. Die staatlichen Nettozuflüsse beliefen sich auf 5.504 Milliarden Kronen oder rund 464 Milliarden Euro.
Laut dem norwegischen Gesetz über den Fonds soll das staatliche Sparen „die Finanzierung der Rentenausgaben im Rahmen des Sozialversicherungssystems unterstützen“ und zugleich sicherstellen, dass „der Erdölreichtum sowohl heutigen als auch künftigen Generationen zugutekommt“.
Für Deutschland könnte ein solcher Fonds und dessen Entwicklung aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung interessant sein.
Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird 2035 jede vierte Person mindestens 67 Jahre alt sein; 2024 war es jede fünfte. Bis 2038 soll die Zahl der Menschen im Rentenalter um mindestens 3,8 Millionen steigen.
Deutschland und Norwegen haben jedoch unterschiedliche Ausgangsbedingungen. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung wird im Kern aus laufenden Beiträgen und Bundesmitteln finanziert. Norwegen investiert dagegen seit Jahrzehnten staatliche Rohstoffeinnahmen an internationalen Kapitalmärkten.

Aus Öl wird Finanzvermögen

Der Name „Government Pension Fund Global“ kann zu einem Missverständnis führen. Der Fonds ist keine kapitalgedeckte Rentenversicherung nach deutschem Verständnis, aus der individuelle Rentenansprüche finanziert werden.
Die Einnahmen aus der staatlichen Beteiligung an Gas- und Ölfeldern werden dabei dem Fonds zugeführt.
Die Erdölindustrie, die seit den 1970er-Jahren eine wachsende Rolle spielt, hat laut norwegischer Regierung „maßgeblich zum Wirtschaftswachstum in Norwegen und zur Finanzierung des norwegischen Sozialstaats beigetragen“.
Der Fonds geht auf den 1990 gegründeten Petroleumfonds zurück; die erste Einzahlung erfolgte 1996. Ende 2025 waren nach Angaben von Norges Bank, die den Fonds verwaltet, 71,3 Prozent des Vermögens in Aktien und 26,5 Prozent in festverzinslichen Wertpapieren investiert.
Weitere 1,7 Prozent entfielen auf nicht börsennotierte Immobilien und 0,4 Prozent auf Infrastruktur für erneuerbare Energien. Nach Angaben der Bank erzielte der Fonds im vergangenen Jahr eine Rendite von 15,1 Prozent.

Wie Norwegen seinen Fonds nutzt

Norwegen begrenzt die Verwendung der Erträge des Fonds.
Nach der sogenannten Handlungsregel soll die Nutzung des Fondsvermögens über längere Zeit der erwarteten Realrendite entsprechen, die das Finanzministerium mit 3 Prozent ansetzt. In „normalen Jahren“ sollen die Entnahmen sogar deutlich darunter liegen, um Spielraum für wirtschaftliche Abschwünge oder starke Wertverluste des Fonds zu erhalten.
Die 3-Prozent-Regel ist keine feste jährliche Obergrenze. Die Verwendung der Fondsmittel kann nach den Vorgaben der Regierung an die jeweilige Wirtschaftslage angepasst werden. Im Haushaltjahr 2026 veranschlagte die Regierung den Einsatz von Fondsmitteln mit 2,8 Prozent des Fondsvermögens.
Der Fonds finanziert dabei nicht unmittelbar individuelle Renten. Er ist in die staatliche Finanzpolitik eingebunden: Die Nettoerlöse des Staates aus der Erdölwirtschaft fließen in den Fonds; aus ihm werden wiederum Mittel zur Finanzierung des Nicht-Öl-Defizits des Staatshaushalts übertragen. Für 2026 sollen solche Transfers nach Angaben der Regierung rund 27 Prozent der staatlichen Haushaltsausgaben finanzieren.

Deutschlands Rente lebt von laufenden Einnahmen

Die deutsche Rentenversicherung verfügt über keinen vergleichbaren Kapitalstock. Ihre Finanzierung beruht im Wesentlichen auf Beiträgen und Bundesmitteln.
2025 nahm die Rentenversicherung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 321 Milliarden Euro an Beiträgen ein. Die gesamten Ausgaben beliefen sich auf rund 426 Milliarden Euro, darunter rund 379 Milliarden Euro Rentenausgaben.
Hinzu kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Das Bundesfinanzministerium beziffert sämtliche Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung für 2025 auf gut 122,4 Milliarden Euro.
Die Alterung der Bevölkerung erhöht somit den Finanzierungsdruck.
Hier endet die unmittelbare Vergleichbarkeit mit Norwegen. Das Land konnte seinen Kapitalstock aus Öl- und Gaseinnahmen aufbauen.
Deutschland besitzt keine entsprechende Einnahmequelle. Ein großer deutscher Staatsfonds müsste deshalb aus Haushaltsmitteln, staatlichem Vermögen oder über Kredite finanziert werden.

Deutschland hat Kapitaldeckung bereits versucht

Die Idee, die gesetzliche Rente um Kapitalerträge zu ergänzen, ist auch in Deutschland nicht neu. Die Ampelregierung plante mit dem Generationenkapital einen staatlichen Kapitalstock.
Darlehen und Vermögensübertragungen des Bundes sollten investiert und die Erträge später zur Stabilisierung der Beitragssätze verwendet werden. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Nachdem im Herbst 2024 die Ampel auseinanderbrach, wurde das Gesetzesvorhaben nicht mehr vom Bundestag beschlossen.
Die heutige schwarz-rote Bundesregierung setzt mit der Frühstartrente auf einen anderen Ansatz. Nach dem im August 2026 vorgelegten Gesetzentwurf soll der Staat für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Anders als beim norwegischen Modell entsteht dadurch kein staatlicher Fonds zur Mitfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Größenordnung ein deutscher Staatsfonds erreichen müsste, lässt sich anhand einer einfachen Modellrechnung zeigen. Als Rechengröße dienen 3 Prozent reale Rendite, also der Ertrag nach Abzug der Inflation. An diesem Wert orientiert sich auch die langfristige Entnahmeregel des norwegischen Staatsfonds.

Rechenbeispiel: 4,1 Billionen Euro großer Staatsfonds

Bei einem Kapitalstock von 100 Milliarden Euro entsprächen 3 Prozent einem jährlichen Ertrag von 3 Milliarden Euro. Ein Fonds mit 500 Milliarden Euro käme rechnerisch auf 15 Milliarden Euro, bei 1 Billion Euro wären es 30 Milliarden Euro.
Die Größenordnung wird im Vergleich mit den heutigen Bundesmitteln deutlich: 2025 flossen, wie bereits erwähnt, gut 122,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung.
Wollte man – rein rechnerisch und zu heutigen Preisen – einen Betrag dieser Größenordnung allein aus einer realen Rendite von 3 Prozent finanzieren, wäre ein Kapitalstock von rund 4,1 Billionen Euro erforderlich. Ein Fonds von 500 Milliarden Euro würde unter derselben Annahme 15 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften. Das entspricht rund 12 Prozent der Bundesleistungen des Jahres 2025.
Die Modellrechnung zeigt damit vor allem, dass ein großer Kapitalstock aufgebaut werden müsste, bevor seine Erträge die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in größerem Umfang ergänzen könnten.
Norwegen hatte dafür drei Jahrzehnte Zeit. Inzwischen übersteigen die seitdem erwirtschafteten Anlageerträge die Nettozuflüsse deutlich. Deutschland müsste einen solchen Kapitalstock dagegen erst aufbauen, während die geburtenstarken Jahrgänge bereits das Rentenalter erreichen.

Rendite gibt es nicht ohne Risiko

Kapitaldeckung garantiert keine stetigen Erträge. Im Jahr 2022 verlor der norwegische Fonds beispielsweise 1,637 Milliarden Kronen (rund 150 Millionen Euro) aus seinen Anlagen. Ein deutscher Staatsfonds wäre daher ebenfalls Aktienkurs-, Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt.
Politisch müsste geregelt werden, wie viel Risiko zulässig ist, wann Erträge entnommen werden dürfen und wie unabhängig die Vermögensverwaltung arbeitet.
Norwegen trennt diese Aufgaben institutionell. Das Finanzministerium legt das Mandat fest, während Norges Bank die operative Verwaltung übernimmt. Hinzu kommt die langfristige Fiskalregel für die Verwendung der Erträge.
Deutschland kann keine jahrzehntelangen Öl- und Gaseinnahmen nachträglich erzeugen. Eine langfristige und breit gestreute Verwaltung staatlichen Kapitalvermögens wäre dagegen grundsätzlich auch ohne eigene Rohstoffvorkommen möglich.
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Koalition nimmt Änderungen an Gesundheitsreform vor

Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.

Entlastungen für Familien

Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend

Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.

DKG übt scharfe Kritik

Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.

Linnemann zuversichtlich

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.