Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Kein „Reinregieren“ mehr?
„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Eine Person in einem Sensenmannkostüm steht vor dem Werkseingang, während VW-Mitarbeiter am 9. Juli 2026 an einer von IG Metall organisierten Kundgebung teilnehmen, um gegen Umstrukturierungsmaßnahmen und Pläne für einen massiven Stellenabbau im VW-Werk in Zwickau zu protestieren. - Foto: Jens Schlüter/AFP via Getty Images
In Kürze:
Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunftder deutschen Autoindustrie.
Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.
Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte
Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.
Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“
Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.
SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“
Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW
Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.
Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren
Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
Bäckereien dürfen je nach Bundesland derzeit 3 Stunden am Sonntag öffnen. Die Bundesregierung will das nun ändern. - Foto: iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“
Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb
Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.
Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver
Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.
Öffnungszeiten sind Sache der Länder
Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
Beim Bundeshaushalt 2027 sind höhere Ausgaben geplant. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Das Kabinett hat den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgestellten Haushalt für 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei Neuschulden. Kritik kommt am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen. Ein Überblick:
Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?
Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen im kommenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro, das sind fast sechs Prozent mehr als im laufenden Jahr. In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben stetig an, auf dann 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die von der Regierung angekündigte Einkommensteuerreform ist im Haushalt 2027 noch nicht abgebildet. Da sie bislang nur rund zur Hälfte finanziert ist, könnten zusätzliche Schulden hinzukommen.
Wie erklärt der Bund die Summen?
Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Kabinettsvorlage.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der andauernde Ukraine-Krieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für kommendes Jahr wird nur noch mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe: 41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt, diese Summe steigt bis 2030 drastisch auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro.
Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte NATO-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Wie hoch sind die Finanzierungslücken?
Klingbeil betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen. Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor.
Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 aber auch die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus. Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen.
Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.
Wie hoch sind die einzelnen Etats?
Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Bundesarbeitsministerium zur Verfügung – nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon geht der allergrößte Teil für die Rente drauf.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) noch 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kommendes Jahr ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat erhält erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.
Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?
Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem KTF kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen. Der KTF wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen.
Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Beschluss im Kabinett beginnen nach der Sommerpause im September die parlamentarischen Beratungen. Bis Ende des Jahres soll der Etat stehen. (afp/red)
Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben laut Medienberichten rund 170 Millionen Euro an Beitragsgeldern in riskanten Immobilienfonds verloren. (Archivbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.
Entlastungen für Familien
Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend
Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.
DKG übt scharfe Kritik
Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.
Linnemann zuversichtlich
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
Auf diesem vom Bundespresseamt (BPA) zur Verfügung gestellten Bild sind (von l. nach r.) der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket, zu sehen. - Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
In Kürze:
34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU) das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.
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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte
Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.
Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.
Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag
Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.
Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen
Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.
Der eigentliche Test steht noch bevor
Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich auf ein Reformpaket geeinigt. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.
Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.
Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.
Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.
Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“
Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.
Kritik auch von Grünen, AfD und Juso
Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.
Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache
Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
Foto: Sascha Schuermann / AFP via Getty Images; Montage: Epoch Times
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Aufstände befürchtet
Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.
Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.
Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.
Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.
Steuerreform
Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.
Änderungen bei der Arbeitszeit
Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.
Rente
Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.
Gesundheit und Pflege
In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.
Bürokratie
Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
In drei Bundesländern stehen Landtagswahlen bevor. Dazu sprachen wir mit dem Politikwissenschaftler Prof. Werner J. Patzelt.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuell steht dort die AfD in den Umfragen bei 42 Prozent und damit möglicherweise kurz vor dem Erreichen der absoluten Mandatsmehrheit. Dann wäre ein Alleinregieren möglich. Die CDU folgt mit 24 Prozent.
SPD-Politiker Lars Klingbeil. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.
Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen
Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.
Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet
Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer
Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.
Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus
Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.
SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe
Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat das Ukraine-Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.
Landtag durfte Sondervermögen schaffen
Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
Werner J. Patzelt arbeitete lange am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Dresden. - Foto: André Wirsig für die TU Dresden (Mit freundlicher Genehmigung von W. Patzelt)
In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.
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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich?
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
(l-r) Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) am 13. April 2026 im Bundeskanzleramt. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.
CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“
Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.
Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.
Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
(l-r) Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) am 13. April 2026 im Bundeskanzleramt. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.
CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“
Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.
Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.
Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
Für Justizministerin Hubig ist es die erste Reise nach Kiew seit ihrem Amtsantritt. - Foto: Anne-Beatrice Clasmann/dpa
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.
Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus
Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25. Juni 2026 in Berlin. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlichzugänglicheQuellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.
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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit
Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.
Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde
Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.
GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus
Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.
Wer ist die GFF?
Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.
Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss
Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.
Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.
Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?
Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Luigi Pantisano am 21.06.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der Bundestagdebattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine KritikampolitischenKurs der Union.
Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“
Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“
Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.
Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen
Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.
SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme
Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.
Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm
Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
Bundestagssitzung (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze
Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
Debatte über politische Verantwortung und Einordnung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.
Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.
In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)