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EU-Mittel für Sachsen-Anhalt: Grünen-Politiker bringt Förderstopp ins Spiel


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt erhält bis 2027 rund 2,95 Milliarden Euro aus EU-Förderprogrammen.
  • Grünen-Europaabgeordneter Daniel Freund bringt einen möglichen Förderstopp bei einer AfD-Regierung ins Gespräch.
  • Der SPD-Abgeordnete Matthias Ecke kritisiert solche Überlegungen und setzt auf weitere EU-Förderung.
  • EU-Gelder dürfen nicht allein wegen eines Wahlergebnisses zurückgehalten werden.

Auf EU-Ebene soll es Überlegungen geben, Mittel aus der Regionalförderung für das Land Sachsen-Anhalt einzufrieren, sollte eine AfD-Regierung Grundrechte verletzen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund hat diese Option gegenüber der ARD angesprochen. Kritisch äußert sich sein Kollege Matthias Ecke von der sozialdemokratischen Fraktion.

Sachsen-Anhalt erhält EU-Fördermittel von insgesamt 2,95 Milliarden Euro

Auf der Grundlage des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027 erhält Sachsen-Anhalt insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Mittel sind gedacht, um Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung mitzufinanzieren – unter anderem Gründerkurse für Existenzgründer. Für Auswahl und Abwicklung der EFRE-Projekte sind die Landesregierungen zuständig.
Dazu kommen etwa 550 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen. Weitere Mittel sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen. Im Regelfall handelt es sich um Kofinanzierungen. Insgesamt ist die Rede von 2,95 Milliarden Euro.
Sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt „gegen das europäische Projekt und gegen die Europäische Union handeln“, so MdEP Freund, müsste die EU-Kommission „im Zweifel auch Gelder zurückhalten“. Als Vorbild nannte der Grünen-Politiker das Vorgehen Brüssels gegenüber Ungarn und Polen in den Regierungsjahren Viktor Orbáns und der PiS.

MdEP Pürner brachte Anfrage an die EU-Kommission ein

Gegenüber beiden Ländern hielt die EU-Kommission die Auszahlung zugesagter Fördermittel zurück. Zur Begründung verwies man auf angeblich verbreitete Fälle von Korruption oder Verstöße gegen sogenannte Grundwerte der EU. Dass es in beiden Ländern mittlerweile EU-freundlichere Regierungen gibt, sieht Freund als Erfolg der Politik Brüssels gegenüber Ungarn und Polen.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Friedrich Pürner sieht in den Erwägungen eine Form der Respektlosigkeit der EU gegenüber demokratischen Entscheidungen in den Mitgliedstaaten. Wie er auf X mitteilt, hat er eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission gerichtet. Er geht davon aus, dass diese Überlegungen bereits im Vorfeld angestrengt worden seien – und erklärt:
„Wer Wahlen mit Milliarden erpresst, hat jedes Recht verwirkt, sich Wertegemeinschaft zu nennen.“
Wie Freund selbst einräumt, wäre ein solches Vorgehen nicht allein aufgrund eines bloßen Wahlergebnisses zulässig. Es müssten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die jeweilige Regierung tatsächlich Vertragspflichten verletzt – etwa durch Infragestellung des Rechtsstaats oder Benachteiligung von Minderheiten.

Sozialdemokraten für weitere Förderung – Bund hätte hinreichend Handhabe

Der SPE-Abgeordnete Matthias Ecke übt Kritik an Überlegungen dieser Art. Er betont, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament sich auch in den Verhandlungen für die Jahre 2028 bis 2034 für die Gewährung weiterer Fördermittel an Sachsen-Anhalt einsetzen. Diese seien zwar an die „Grundwerte“ der EU gebunden – Ecke fügt jedoch hinzu:
„Ich gehe davon aus, dass Sachsen-Anhalt diese Werte auch weiterhin einhalten wird oder die Bundesregierung dafür sorgen wird, dass sie sie einhält.“
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte jüngst betont, dass der Bund über wirksame Mechanismen verfüge, verfassungsmäßiges Handeln von Landesregierungen zu erzwingen, sollten deren Entscheidungen das Grundgesetz verletzen.
Der Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich von der Debatte unbeeindruckt. Gegenüber der ARD äußerte er:
„Wir lachen über unsere parteilichen Gegner, die uns jetzt auch auf EU-Ebene undemokratisch zu benachteiligen suchen.“
Er führte die Gedankenspiele darauf zurück, dass diese „gegen uns argumentativ im politischen Wettbewerb längst wehrlos sind“.
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USA verhängen neue Sanktionen gegen kubanische Eliten und Staatsbank


In Kürze:

  • Die USA verhängen neue Sanktionen gegen fünf kubanische Einrichtungen und eine Einzelperson.
  • Betroffen sind ein Enkel von Raúl Castro, eine Staatsbank sowie Nickel- und Energieunternehmen.
  • Grundlage ist Trumps Executive Order 14404 gegen Kubas Sicherheitsapparat und Regime-Netzwerke.

 
US-Außenminister Marco Rubio verhängte am Donnerstag neue Sanktionen gegen fünf kubanische Einrichtungen und eine Einzelperson. Die Ziele seien zentral für die Finanzkanäle des Regimes und dessen Kontrolle über Metall-, Bergbau- und Energiesektor gewesen, so Beamte.
Auf der Liste stehen ein Enkel von Raúl Castro, eine Staatsbank und vier Unternehmen, die mit den natürlichen Ressourcen der Insel oder ihrem Energiesektor befasst sind. Die Maßnahme stützt sich auf die Executive Order 14404 von US-Präsident Donald Trump.
„Das kommunistische kubanische Regime stellt weiterhin eine tiefgreifende, vielschichtige Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA und die Stabilität unserer Hemisphäre dar“, erklärte Rubio in einer Stellungnahme. „Während das kubanische Volk leidet, setzen die Castro-Familie und ihre Gefolgsleute im repressiven kubanischen Innenministerium (MININT) ihre totale Kontrolle über die Wirtschaft der Insel fort und horten Ressourcen zum Vorteil einer kleinen Gruppe von Regime-Eliten.“

Castro-Enkel auf der Sanktionsliste

Fidel Ernesto Castro Calis, der Enkel von Raúl Castro, wird gemeinsam mit seinem Vater Alejandro Castro Espín sowie einem weiteren Bruder von Castro Calis auf die Sanktionsliste gesetzt.
Banco Exterior de Cuba, eine staatliche Bank, ist auf Firmenkundengeschäft, Außenhandelsfinanzierung und internationale Geschäfte spezialisiert. Sie bewegt das Geld des Regimes über Grenzen hinweg, was zu ihrer Sanktionierung führte.

Nickelhandel und Energiesektor betroffen

Auch zwei Unternehmen aus dem Nickelhandel wurden auf die Liste gesetzt. Empresa de Servicios Comandante René Ramos Latour, kurz Nicarotec, liefert geologische und bergbauliche Unterstützung für Kubas Nickelindustrie. Empresa Importadora y Abastecedora del Níquel, bekannt als Cexni, importiert und liefert spezialisierte Rohstoffe, Maschinen und Ausrüstung für die Nickel- und Kobaltgewinnung.
Auch Energieunternehmen wurden sanktioniert. Empresa Importadora de Abastecimiento para el Petróleo, oder Abapet, ist eine Tochtergesellschaft der bereits zuvor sanktionierten Unión Cuba Petróleo. Sie beschafft die Technik, Ersatzteile, Werkzeuge und Industriegüter, die zur Aufrechterhaltung des Energiesektors nötig sind. Comercial Cupet S.A. vertritt die Muttergesellschaft bei Verhandlungen und Gemeinschaftsunternehmen mit ausländischen Partnern. Beide wurden sanktioniert.

Rechtliche Grundlage der Sanktionen

Die Sanktionen stützen sich auf die Executive Order 14404, die es der Regierung erlaubt, gegen Personen und Gruppen vorzugehen, die Kubas Sicherheitskräfte unterstützen oder die Sicherheit und Außenpolitik der USA bedrohen. Sie stehen zudem im Einklang mit einer früheren Verfügung zu Bedrohungen durch die kubanische Regierung sowie mit einem nationalen Sicherheitsmemorandum des Präsidenten, das Verbesserungen bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, freien Märkten und Demokratie auf der Insel fordert.
Eigentum und Vermögenswerte der neu benannten Parteien, die sich in den USA oder unter US-Kontrolle befinden, sind nun gesperrt. US-Bürgern ist es grundsätzlich untersagt, ohne Lizenz mit diesen Parteien Geschäfte zu machen. Ausländische Personen und Einrichtungen, die weiterhin mit den betroffenen Zielen Geschäfte machen, riskieren eigene Sekundärsanktionen.
„Diese Sanktionen spiegeln Präsident Trumps unerschütterliche Vision eines freien Kubas wider – eines Kubas, in dem die illegalen Finanznetzwerke des Regimes, seine repressiven Apparate und die verfestigten Machtstrukturen der Castro-Ära zerschlagen werden und in dem das kubanische Volk, nicht seine Unterdrücker, die Zukunft der Nation erbt“, sagte Rubio.

Teil einer größeren Druckkampagne

Frühere Maßnahmen im Rahmen derselben Druckkampagne richteten sich bereits gegen militärische Importe, weitere Metall- und Bergbauunternehmen sowie Energieunternehmen und hochrangige Regimevertreter, darunter der kubanische Machthaber Miguel Díaz-Canel und weitere Castro-Verwandte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „US Targets Cuban Elites, State Bank, and Resource Firms in New Sanctions“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Drei ukrainische Politiker aus Selenskyjs Partei wegen Korruption festgenommen

Am 29. Juni meldete die ukrainische Nationale Nachrichtenagentur UNN, dass der Parlamentsabgeordnete Serhiy Kuzminykh unter Hausarrest gestellt worden sei.
UNN beruft sich dabei auf das Hohe Antikorruptionsgericht (HACC), das am 29. Juni eine „Sicherungsmaßnahme in Form von rund um die Uhr geltendem Hausarrest“ gegen einen Abgeordneten erlassen habe. Außerdem muss der Verdächtige eine elektronische Fußfessel tragen.
Obwohl das HACC keinen Namen preisgegeben habe, will UNN wissen, dass es sich um Kuzminykh handelt. Er stehe im Verdacht, umgerechnet 11.000 Euro an „ungerechtfertigten Vorteilen für die Erleichterung der Lieferung von medizinischer Ausrüstung“ an ein Krankenhaus in Schytomyr erhalten zu haben, berichtet die Nachrichtenagentur weiter.
Brisant für Wolodymyr Selenskyj: Kuzminykh gehört der gleichen Partei an, wie der ukrainische Präsident, der „Sluha narodu“ (Diener des Volkes).

Zwei Verdächtige von Selenskyjs Partei

Die zwei spanischen Tageszeitungen, „Todo Alicante“ und „Demócrata“, berichteten auf ihrem englischsprachigen digitalen Nachrichtenportalen zudem von einer weiteren Festnahme eines Abgeordneten der Partei Diener des Volkes.
Dieser sei in Spanien festgesetzt worden, wo er sich zu einer Dienstreise aufgehalten haben soll. Das ukrainische Amt für Korruptionsbekämpfung (NABU) habe seine „vorläufige Inhaftierung ohne die Möglichkeit einer Kaution beantragt“, so das spanische Blatt weiter.
Das NABU habe bestätigt, dass der in Spanien Festgenommene verdächtig wird, ebenfalls in den Korruptionsfall im Zusammenhang mit Verträgen über medizinische Ausrüstung in der Oblast Schytomyr verwickelt zu sein. Er wird damit in die Nähe seines Parteifreundes Kuzminykh gerückt. Die Ermittler hätten laut „Todo Alicante“ den Abgeordneten bei der Entgegennahme des Schmiergeldes „erwischt“, doch seine parlamentarische Immunität habe bislang seine Festnahme vor Ort verhindert.
„Todo Alicante“ kommt zu dem Schluss: „Dies ist ein weiterer Korruptionsfall, der die Regierung von Selenskyj betrifft, die sich zwar dazu verpflichtet hat, diese tief verwurzelten Praktiken in der ehemaligen Sowjetrepublik auszumerzen, die jedoch nach wie vor eine große Herausforderung für das von Russland angegriffene Land darstellen.“

Ehemaliger Präsidialamtsleiter trägt jetzt Fußfesseln

Am gleichen Tag gab laut UNN das HACC außerdem bekannt, dass auch Andrij Jermak zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet wurde.
Yermak, ehemaliger Leiter des Präsidialamtes und einstiger enger Vertrauter von Selenskyj, wird verdächtigt, umgerechnet rund 9 Millionen Euro bei einem Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen zu haben.

Andrij Jermak. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Es ging um Callcenter

Ebenfalls am 29. Juni gab das NABU zusammen mit der Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung (SAPO) eine Stellungnahme heraus. Sie gaben die Festnahme eines weiteren Abgeordneten bekannt, ohne dessen Name oder Parteizugehörigkeit zu nennen.
Wie NABU weiter mitteilte, bestehe der Verdacht, dass der Politiker „unrechtmäßige Vorteile gefordert, Gelder gewaschen und unrichtige Angaben in seiner Vermögenserklärung gemacht“ habe.
Laut bisheriger Ermittlungen habe der Abgeordnete im August 2023 „unter dem Vorwand, gegen die Aktivitäten sogenannter ‚Callcenter‘ vorzugehen, von einer Person, die er für verantwortlich hielt, einen unrechtmäßigen Vorteil in Höhe von mehr als 1 Million US-Dollar gefordert“. Dafür soll er versprochen haben, seine Befugnisse zu nutzen, um im Interesse dieser Person in die Tätigkeit einiger „Callcenter“ einzugreifen und die Arbeit anderer nicht zu behindern. „Allerdings erhielt er die unrechtmäßige Zuwendung nicht“, so NABU.

Ehemaliger Selenskyj-Parteigenosse unter Verdacht

Die ukrainische Onlinezeitung “The New Voice of Ukraine” mutmaßt „aufgrund der genannten Einzelheiten des Falls“, dass es sich bei dem Korruptionsverdächtigen um Mykola Tyshchenko handle, einen ehemaligen Abgeordneten der Partei Diener des Volkes, der nun der Fraktion „Wiederherstellung der Ukraine“ angehört.
Die auf Spenden basierende unabhängige ukrainische Tageszeitung „Kyiv Independent“ geht noch weiter und prangert Tyshchenko offen als den Verdächtigen an. Dieser sei im Januar 2023 aus der Partei Selenskyjs ausgeschlossen worden.
Als einer der Gründe für den Rauswurf wurde damals angegeben, Tyshchenko habe illegal eine Reise nach Thailand unternommen. Im Rahmen des Kriegsrechts ist es ukrainischen Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren während des Krieges jedoch untersagt, das Land ohne Sondergenehmigung von der Regierung zu verlassen. Diese lag laut „Kyiv Independent“ offenbar nicht vor.
Zuvor war Tyshchenko schon mehrfach aufgefallen: Im Jahr 2020 verstieß sein Restaurant „Velyur“ in Kiew gegen die COVID-19-Ausgangssperre. Dort sollen auch viele Politiker eingekehrt sein.
Ferner soll der verhaftete Abgeordnete nach Angaben der NABU-/SAPO-Ermittler illegale Gelder in Höhe von rund 250.000 Euro „gewaschen“ haben, indem er mit seiner ehemaligen Ehefrau eine fiktive Schenkungsvereinbarung traf.
NABU: „Die Ermittlungen ergaben, dass sie über kein rechtmäßiges Einkommen verfügte, um eine solche Schenkung zu tätigen, und keine tatsächliche Geldüberweisung stattfand.“ Der Politiker habe das Geld später in seiner jährlichen Vermögenserklärung als Einkommen angegeben und damit „wissentlich falsche Angaben gemacht“, so NABU.
Und weiter: „Die Ermittlungen dauern an. Derzeit werden alle Umstände der Straftat sowie weitere Personen ermittelt, die möglicherweise an deren Begehung beteiligt sind.“

Thinktank: Korruptionsbekämpfung immer noch Nebensache

Susan Stewart vom Berliner Thinktank Stiftung Wissenschaft und Politik kommt im März 2026 bezüglich der notorischen Korruption in der Ukraine zu dem Schluss: Die personellen Umbesetzungen in der Regierung und in Teilen des Sicherheitsapparats Anfang 2026 hätten gezeigt, „dass die Korruptionsbekämpfung nicht im Vordergrund steht“, obwohl sie von einer Reihe von Korruptionsskandalen ausgelöst worden seien.
Das „Phänomen Korruption“ werde „lediglich am Rande angegangen“. So sei etwa der Justizsektor bislang „nur partiell reformiert“ worden und biete „zahlreiche Angriffsflächen für Korruption“. Außerdem sei „Korruption zu einem Teil des Governance-Systems der Ukraine geworden, der ohne eine Transformation dieses Systems nicht beherrschbar gemacht werden kann“.
Die Korruption sei in der Ukraine deshalb „so stark verwurzelt, weil Rechtsstaatlichkeit weiterhin unterentwickelt ist“. Der EU-Beitrittsprozess erfordere laut der Politikwissenschaftlerin „jedoch, dass die Ukraine ihr Governance-System transformiert“. Dabei sei es wichtig, dass sich die Veränderungsmaßnahmen „nicht nur auf die Elitenebene fokussieren“, sondern auf die gesamte Gesellschaft.
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Justizministerin Hubig in Kiew eingetroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.

Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus

Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
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Ungarn und EU ringen weiter um Milliarden aus Brüssel


In Kürze:

  • Die EU blockiert weiterhin rund 17 Milliarden Euro an Mitteln für Ungarn.
  • Budapest hält mehrere geforderte Reformen kurzfristig für nicht umsetzbar.
  • Eine Sondersteuer für ausländische Einzelhändler könnte ein weiteres EU-Verfahren auslösen.
  • Premierminister Péter Magyar will in Brüssel über einen Fahrplan zur Freigabe der Gelder verhandeln.

 
Trotz des Machtwechsels von Premierminister Viktor Orbán zu Péter Magyar in Ungarn bleibt das Verhältnis zwischen Budapest und Brüssel angespannt. Zwar bescheinigt die EU-Kommission dem Kabinett Magyar eine „mehr als konstruktive“ Haltung, allerdings macht die EU die Auszahlung blockierter Mittel in Höhe von insgesamt rund 17 Milliarden Euro von Reformen abhängig.
Einige dieser Reformen – insbesondere im Steuer- und Rentenbereich – hält man in Budapest jedoch kurzfristig für nicht umsetzbar. Zeitmangel und die angespannte Haushaltslage lassen deren Umsetzung in dem von Brüssel geforderten Rahmen derzeit nicht zu.

Ungarn läuft die Zeit davon: Wichtige Frist endet am 31. August

Ein wesentlicher Faktor sind dabei 10,4 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (RFF). Wegen angeblicher Rechtsstaatsdefizite und Korruptionsbedenken hatte Brüssel deren Auszahlung bislang zurückgehalten. Dabei müssten bis 31. August des laufenden Jahres die Mittel verwendet worden sein und die endgültigen Zahlungsanträge eingereicht. Ungarn hat „index.hu“ zufolge bislang jedoch lediglich einen Vorschuss in Höhe von 900 Millionen Euro erhalten.
Daneben geht es auch um etwas mehr als 6 Milliarden Euro aus dem sogenannten Kohäsionsfonds. Um die volle Summe zu erhalten, müsste Ungarn 27 sogenannte Super-Meilensteine erfüllen. Hinzu kämen rund 300 einzelne Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und für mehr Transparenz, die zumindest formal bis zum Fristende abgeschlossen sein müssten.
Die Frist ist nicht verlängerbar – dafür wäre ein Änderungsbeschluss erforderlich, der auf demselben Weg wie die ursprüngliche Vereinbarung zu den Corona-Fonds zustande kommen müsste. Schon dieser war unter den Mitgliedstaaten umstritten und ging mit einem monatelangen, äußerst knappen Verhandlungsprozess einher.

Sondersteuer: Diskriminierung ausländische Handelsketten über Berechnungsgrundlage

Dazu kommt das Risiko eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen Ungarn, das EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera einleiten könnte. Anlass ist die von der Regierung Orbán eingeführte und erst im April vom Parlament verlängerte Sondersteuer auf Umsätze ausländischer Einzelhändler. Zusätzlich gelten auch Gewinnmargenbegrenzungen für bestimmte Produkte.
Betroffen sind große internationale Einzelhandelsketten wie Spar, Rewe, Penny oder dm. Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen dieses Gesetz erhoben. Da die Sondersteuer ausschließlich ausländische und keine ungarischen Unternehmen treffe, schränke sie die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt ein, so die Begründung.
Zudem prüfe die Kommission ein beihilferechtliches Verfahren gegen Ungarn, so das „Handelsblatt“. Wettbewerbskommissarin Ribera könnte in diesem Fall die Erhebung der Steuer auch aussetzen. Die Regierung in Budapest erklärt hingegen, dass eine zeitnahe Beseitigung der Sondersteuer gravierende Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Haushaltslage hätte.

Brüssel rät der Regierung in Budapest von neuen Krediten ab

Die 2022 geschaffene Sondersteuer funktioniert nach dem Prinzip einer progressiven Umsatzsteuer. Dabei wird der Gesamtumsatz des betreffenden Konzerns als Grundlage herangezogen – und zwar nicht nur der in Ungarn, sondern der weltweit erzielte. Liegt dieser bei bis zu 500 Millionen Forint (etwa 1,4 Millionen Euro), beträgt die Sondersteuer 0 Prozent.
In weiteren Schritten steigt die Belastung auf 0,15 Prozent und 1 Prozent; ab 100.000.000.001 Forint (rund 280,3 Millionen Euro) greift der Höchstsatz von 4,5 Prozent. Kein ungarischer Konzern erreicht diese Schwelle. Seit ihrer Einführung hat die Regierung in Budapest die Steuer mehrfach erhöht.
Derzeit bemühen sich Brüssel und Budapest gemeinsam darum, zumindest die erreichbare Gesamtsumme von 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen zu sichern. Gleichzeitig rät die EU-Kommission Ungarn davon ab, die zusätzlich möglichen 3,9 Milliarden Euro an Krediten in Anspruch zu nehmen – vor dem Hintergrund der bereits hohen Staatsverschuldung.

Möglicher Umweg für Ungarn: Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank

Für 2026 ist einer Prognose der EU-Kommission zufolge ein Defizit von mehr als 6 Prozent des BIP zu erwarten, deutlich mehr als die 3 Prozent, die der Maastricht-Vertrag vorsieht. Selbst ohne Inanspruchnahme des Darlehens würde aufgrund der Ausgabenerhöhungsmaßnahmen der vorherigen Regierung Ende 2025 und Anfang 2026 die Schuldenquote auf 76,8 Prozent steigen.
In Kürze ist eine Reise von Magyar Péter nach Brüssel zu Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geplant. Dabei soll ein politischer Fahrplan für die Freigabe der Gelder vereinbart werden. Direkte Auszahlungen sind jedoch zunächst nicht zu erwarten.
Ein möglicher Weg, einige Mittel für Ungarn trotz der engen Frist zu sichern, wäre laut „index.hu“ die Anpassung des Wiederaufbauplans durch die Vereinfachung komplexerer sektoraler Reformen. Dadurch ließe sich die Erfüllung mehrerer kleinerer Meilensteine unterhalb der Ebene der nicht mehr veränderbaren „Super-Meilensteine“ erreichen.
Nicht bis zum 31. August verwendete Gelder könnten zudem möglicherweise über den Umweg einer Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank gesichert werden. In der Folge würden sie über Ausschreibungen für Projekte eingesetzt, die den Zielen des RRF entsprechen.