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Streit um Staatsanwälte: Wie viel Einfluss darf die Politik haben?


In Kürze:

  • Nach den AfD-Wahlsiegen fordert der Deutsche Richterbund, das ministerielle Weisungsrecht in einzelnen Strafverfahren abzuschaffen und damit Staatsanwaltschaften stärker vor politischer Einflussnahme zu schützen.
  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019: Deutsche Staatsanwaltschaften gelten beim Europäischen Haftbefehl wegen möglicher Weisungen der Exekutive nicht als ausreichend unabhängig.
  • Über den Reformweg besteht Uneinigkeit: Während der Richterbund Einzelweisungen abschaffen will, setzen die Länder auf strengere gesetzliche Grenzen, Dokumentation und mehr Transparenz.

 
Staatsanwälte sind in Deutschland anders als Richter nicht unabhängig von Weisungen. Nach Paragraf 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) müssen sie den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachkommen. Beim Generalbundesanwalt und den Bundesanwälten liegt die Aufsicht laut Paragraf 147 beim Bundesjustizminister, bei den Staatsanwaltschaften der Länder bei den jeweiligen Landesjustizministern.
Diese seit Jahren in der Kritik stehende Verbindung zwischen Staatsanwaltschaften und politischer Leitung steht erneut zur Debatte.

Reaktion auf Sachsen-Anhalt: Richterbund fordert Abschaffung

Anlass ist eine Äußerung von Sven Rebehn, dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB): Er hat nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ seine Forderung bekräftigt, das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften abzuschaffen.
Der DRB hatte dies bereits im April 2026 als Teil seiner „Weimarer Forderungen zur Resilienz der Justiz“ verlangt. Der Verband befürchte, dass die Weisungsbefugnis der Ministerien in den „falschen Händen“ die Strafverfolgung anfällig für politischen Missbrauch mache. Erst durch eine Abschaffung würde laut dem DRB Deutschland den „europäischen Standards für eine politisch unabhängige Strafverfolgung“ genügen.
Wie weit darf die politische Leitung eines Justizministeriums auf Staatsanwaltschaften einwirken? Und wie ließe sich ohne ein Weisungsrecht gewährleisten, dass Strafverfolgungsbehörden demokratisch kontrolliert bleiben?

Staatsanwälte sind keine Richter

Das deutsche Recht unterscheidet bei der Unabhängigkeit deutlich zwischen Richtern und Staatsanwälten. Richter sind nach Artikel 97 des Grundgesetzes „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“. Für Staatsanwälte gilt diese Garantie nicht in gleicher Weise. Sie sind gesetzlich in eine Weisungshierarchie eingebunden.
Gleichzeitig können Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung nicht frei entscheiden. Nach Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung müssen sie grundsätzlich einschreiten, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat vorliegen. Dieses sogenannte Legalitätsprinzip gehört zu den zentralen Regeln des deutschen Strafverfahrens.
Umstritten ist deshalb nicht die Bindung der Staatsanwälte an Recht und Gesetz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine politische Leitung zusätzlich die Möglichkeit haben sollte, auf die Behandlung einzelner Verfahren einzuwirken.

Europäischer Gerichtshof setzte dem deutschen Modell Grenzen

Eine Zäsur brachte der 27. Mai 2019. Damals entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der Europäischen Union, über die Stellung deutscher Staatsanwaltschaften. Gegenstand der Entscheidung war der Europäische Haftbefehl, mit dem eine Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung gesucht und überstellt werden kann.
Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass deutsche Staatsanwaltschaften die dafür geltenden Anforderungen an die Unabhängigkeit nicht erfüllten, da die Gefahr besteht, dass sie bei der Entscheidung unmittelbar oder mittelbar Einzelweisungen der Exekutive erhielten.
Der EuGH musste keinen konkreten politischen Eingriff nachweisen. Für seine Beurteilung war bereits die rechtliche Möglichkeit einer solchen Weisung von Bedeutung.
Das Urteil erklärte das deutsche Weisungssystem allerdings nicht insgesamt für unionsrechtswidrig. Es betraf nur die Frage, ob deutsche Staatsanwaltschaften als „ausstellende Justizbehörde“ für das Ausstellen eines Europäischen Haftbefehls gelten können.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg spricht mit Pressevertretern im Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg im Januar 2026. (Archivfoto)

Foto: Morris MacMatzen/Getty Images

Ampelregierung plante einen Mittelweg

Die Ampelregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plante, das Weisungsrecht nicht abzuschaffen, sondern genauer einzugrenzen. Das damalige Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) veröffentlichte im Mai 2024 einen Referentenentwurf zur Erhöhung der Transparenz von Anweisungen gegenüber Staatsanwaltschaften.
Der Entwurf sah vor, die Voraussetzungen für Weisungen ausdrücklich im Gerichtsverfassungsgesetz festzuschreiben. Zulässig sollten sie unter anderem sein, um rechtswidrige Entscheidungen zu verhindern oder wenn ein tatsächlicher oder rechtlicher Entscheidungs- beziehungsweise Beurteilungsspielraum bestehe.
Externe Weisungen sollten zudem grundsätzlich in Textform erfolgen und begründet werden. Das Ministerium entschied sich damit für den Ansatz: Weisungsrecht behalten, Grenzen genauer bestimmen sowie Eingriffe nachvollziehbar machen und dokumentieren.
Der Richterbund widersprach. In einer Stellungnahme vom Mai 2024 argumentierte er, eine bloße Begrenzung und Dokumentation des Weisungsrechts reiche nicht aus. Das Grundproblem bleibe bestehen, solange ein Minister auf ein konkretes Strafverfahren einwirken könne.
Nach Auffassung des Verbandes könne bereits die Möglichkeit politischer Einflussnahme das Vertrauen in die Objektivität der Strafverfolgung beeinträchtigen. Der Richterbund bestreitet zudem, dass ministerielle Weisungen überhaupt notwendig seien, um eine ausreichende demokratische Legitimation der Staatsanwaltschaften sicherzustellen.
Zu einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es nicht – ein halbes Jahr später brach die Ampel auseinander.

Länder wollen klarere Regeln

Die Diskussion um das Weisungsrecht setzt sich 2026 auf Ebene der Länder fort. Auf der Justizministerkonferenz im Juni warb Mecklenburg-Vorpommern dafür, das externe Weisungsrecht „gesetzlich konkreter zu fassen“. Das Justizministerium des Landes teilte nach der Konferenz mit, dass die Initiative Zustimmung erhalten habe.
Damit unterscheidet sich dieser Ansatz von der Forderung des Richterbundes. Der DRB verlangt die komplette Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts. Die Länder setzen auf eine gesetzliche Nachschärfung.
Mecklenburg-Vorpommern geht in der eigenen Praxis weiter. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) teilte Anfang 2026 mit, auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften zu verzichten. Nach Angaben ihres Ministeriums habe Bernhardt seit ihrem Amtsantritt keine entsprechende Weisung erteilt.
Die gesetzliche Grundlage des Weisungsrechts wird dadurch nicht aufgehoben. Sie ist weiterhin in den Paragrafen 146 und 147 GVG geregelt. Ein Landesministerium kann seine eigene Praxis beschränken, nicht aber das bundesrechtlich geregelte Weisungsrecht abschaffen.
Ermittelt wird von der Staatsanwaltschaft Hannover.

Vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Hannover. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Auch die AfD legte einen Gesetzentwurf vor

Die Forderung nach einer Aufhebung des Weisungsrechts kommt nicht allein vom Richterbund. Im November 2024 brachte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur „Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“ in den Bundestag ein.
Die Dienstaufsicht der Justizministerien sollte danach grundsätzlich erhalten bleiben. Ausgeschlossen werden sollte jedoch die Befugnis, Weisungen zur Sachbehandlung einzelner Verfahren zu erteilen.
Bei der Forderung, das Weisungsrecht einzuschränken, überschneiden sich damit die Positionen unterschiedlicher Akteure. Daraus lässt sich jedoch keine Übereinstimmung über die Begründung oder die künftige Stellung der Staatsanwaltschaften ableiten.

Drei Modelle im Überblick

Aus den vorliegenden Gesetzen, Entwürfen und Stellungnahmen ergeben sich drei Modelle. Nach geltendem Recht bleibt das Weisungsrecht bestehen. Der Reformansatz des Bundesjustizministeriums von 2024 und die Initiative der Länder von 2026 sehen vor, daran grundsätzlich festzuhalten, die Befugnisse aber enger zu fassen und transparenter zu machen.
Der Richterbund geht weiter und fordert, ministerielle Weisungen in einzelnen Strafverfahren vollständig abzuschaffen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 zwingt Deutschland nicht zu einer vollständigen Abschaffung. Sie hat aber eine Schwachstelle des deutschen Systems sichtbar gemacht: Schon die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme kann zum Problem werden, wo eine von der Regierung unabhängige Entscheidung verlangt wird.
Wie LTO am 13. September berichtete, plane das Bundesjustizministerium am Weisungsrecht festzuhalten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Forderung des DRB geäußert.
Damit bleibt vorerst eine Konstruktion bestehen, deren Grenzen seit Jahren diskutiert werden.
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Bundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus


In Kürze:

  • Das Kabinett will Propaganda und Terrorismusfinanzierung künftig umfassender strafrechtlich verfolgen.
  • Bei Gefährdern sollen elektronische Fußfesseln und Präventivgewahrsam häufiger zum Einsatz kommen.
  • Prävention und Deradikalisierung sollen durch digitale Angebote, kommunale Partnerschaften und eine bessere Vernetzung gestärkt werden.

 
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 16. September, einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben diesen auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Berlin vorgestellt. Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Anlass ist der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag vom 25. Juli auf den CSD in Berlin. Der Täter hatte in der Vergangenheit versucht, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Beim Anschlag kam eine Frau aus Polen ums Leben und 31 weitere Menschen verletzt wurden.
Seit Anfang 2016 hatte es in Deutschland laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt 17 Anschläge mit islamistischem Bezug gegeben. Dabei kamen 24 Menschen ums Leben und über 200 wurden verletzt.
Dazu kommen mehrere Attentate, die vereitelt werden konnten – vier im Jahr 2025 und eines in diesem Jahr. Der Verfassungsschutz beziffert das sogenannte islamistische Personenpotenzial in seinem aktuellen Bericht auf 28.645 Personen für das Jahr 2025. Gewaltbereit sind davon 9.110.

Strafrechtlicher Rahmen zur Bekämpfung von Terrorismus erweitert

Um dieser Form extremistischer Gewalt entgegenzuwirken, setzt der Bund nun auf Verschärfung bestehender Strafgesetze, aber auch auf Anstrengungen zur Prävention und Deradikalisierung.
Unter anderem plant Hubig, beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den IS „nachzuschärfen“. Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stelle.
Generell sollen besonders gefährliche Körperverletzungen, beispielsweise mit Messern, künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Dies soll greifen, wenn „dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet“ wird. Dobrindt stellte auf Nachfrage klar, dass es dabei nicht nur um Messerangriffe mit terroristischem Hintergrund gehe. Vielmehr soll diese Verschärfung für sämtliche Messerangriffe gelten.
Anpassungen wird es auch im Jugendstrafrecht geben. Künftig sollen Gerichte eine ausdrückliche Begründung anführen, warum bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Jugendstrafrecht zur Anwendung komme. Wird eine Strafe ab sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt, soll das Gericht auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen.

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Verbesserung des Austauschs zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden

Bei Heranwachsenden soll es auch möglich werden, bereits vor dem Ausspruch einer rechtskräftigen Verurteilung Maßnahmen anzuordnen – etwa die Teilnahme an einem Deradikalisierungskurs. Es sollen außerdem die Kompetenzen der Jugendgerichte gestärkt werden.
Das Maßnahmenpaket umfasst auch eine Verbesserung des Austauschs von Informationen zwischen den Behörden. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug sollen relevante Erkenntnisse besser austauschen können als bisher. Dies soll auch Informationen über Gefährdungseinschätzungen und erkennbare Radikalisierungstendenzen beinhalten. Nicht genannt wurde dabei der Verfassungsschutz.
Ministerin Hubig betonte, dass die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren erhebliche Expertise bei der Einschätzung islamistischer Gefährder erworben hätten. Deshalb sei es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden diese Erkenntnisse, die ihnen über eine mögliche Radikalisierung oder Gewaltbereitschaft vorliegen, auch anderen Behörden zukommen lassen können.

Elektronische Fußfessel und Präventivhaft gegen Gefährder

Im Einzelfall soll es künftig zusätzlich Länderpolizeien gestattet sein, relevante Verkehrsdaten sichern zu lassen, um späteren Verlust zu verhindern oder eine spätere Beweiserhebung zu ermöglichen.
Ferner strebt das Kabinett bundeseinheitliche Standards für den Einsatz elektronischer Fußfesseln und Präventivgewahrsam bei Gefährdern an. Bei Personen, die als Gefährder eingestuft sind, plant man diese Mittel künftig regelmäßig einzusetzen.
Ein Verzicht darauf soll nur in Betracht kommen, wenn im Einzelfall verdeckte Überwachungsmaßnahmen als geeigneter erscheinen. Bezüglich der Maßnahmen zur Präventivhaft soll der Plan Dobrindt zufolge eine stärkere Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen gegenüber einer einheitlicheren Umsetzung zwischen Bund und Ländern vorsehen.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. „Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.

Prävention soll Faszination von Terrorismus bei Jugendlichen entgegenwirken

Neben der Verschärfung von Strafbestimmungen plant das Kabinett auch, der Prävention von Extremismus einen breiteren Raum einzuräumen. Das gilt unter anderem im digitalen Raum, wo Plattformen für extremistische Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Auch soll es mehr Bildungsarbeit, soziale Präventionen, digitale Gegen- und Alternativangebote und die Stärkung des „Digital Streetwork“ geben.
Im Bereich der Prävention plant die Regierung auch, Akteure aus der muslimischen Gemeinschaft einzubinden. Dazu soll es stärkere kommunale Partnerschaften, mehr Maßnahmen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und einen gemeinsamen Bund-Länder-Aktionsplan zur Islamismusbekämpfung geben.
Ministerin Hubig betonte, die Prävention solle verhindern, dass Jugendliche überhaupt erst den Weg in den Extremismus einschlagen. Zudem sollen Jugendliche, die Anlass zu Radikalisierungssorgen geben, „zurückgeholt“ werden.
Auch soll das neue Maßnahmenpaket das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stärken.
Ein bekannter Akteur im Bereich der Distanzierung und Deradikalisierung ist das Violence Prevention Network. Dieses arbeitet unter anderem mit bereits radikalisierten Personen, auch im Strafvollzug. Neben Anti-Gewalt- und Kompetenztraining findet dort auch politische Bildungsarbeit und Ausstiegshilfe statt.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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„Rolex und Porsche erstmal weg“: Kritik an Klingbeil nach Steuerbetrugs-Video


In Kürze:

  • Finanzminister Klingbeil wirbt mit einem Instagram-Video für den geplanten Aktionsplan gegen Steuerbetrug.
  • Seine Aussage, „und dann sind die Rolex und der Porsche erstmal weg“, stößt überwiegend auf Kritik.
  • Kritiker werfen Klingbeil vor, Wohlhabende unter Generalverdacht zu stellen und mit populistischen Botschaften zu arbeiten.
  • Einige Nutzer verteidigen den Minister mit dem Hinweis, die Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen Verdächtige der Steuerhinterziehung.

 
Vor knapp einer Woche haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) ihren „Aktionsplan gegen Steuerbetrug“ vorgestellt. Dieser soll den Finanzbehörden weitreichendere Befugnisse bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung verleihen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht.
Noch ist der Aktionsplan ein bloßes Konzept. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bisher nicht. Doch Klingbeils Vorstoß, sich als Verteidiger der Ehrlichen gegen den Steuerbetrug in Szene zu setzen, stößt nun auch auf Kritik.

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Klingbeil: „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“

Auf Instagram veröffentlichte der Minister am Samstag, 18. Juli, ein Video. Dieses war überschrieben mit dem Titel „Wenn eine Doku über unseren Aktionsplan gegen Steuerkriminalität gedreht werden würde“. Klingbeil kündigte dabei an, man bringe „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.
Diese solle zeigen, dass man „gemeinsam stark“ sei und „denen, die den Staat betrügen“, den Kampf ansage. In Anspielung auf die geplanten erleichterten Zugriffe auf Vermögensteile der Finanzkriminalität und des Steuerbetruges Verdächtiger fügte Klingbeil hinzu:
„Und dann sind die Rolex und der Porsche erstmal weg.“
Man wolle, dass „alle sich an die Regeln halten und niemand die Allgemeinheit betrügt oder sich bereichert“. Der Ehrliche dürfe nicht der Dumme sein – und deshalb müsse man den Aktionsplan umsetzen.

Porsche und Rolex als Ablenkungsmanöver?

Bislang erhielt der Minister, der über etwa 24.700 Anhänger auf Instagram verfügt, knapp 650 „Gefällt mir“-Reaktionen. In den Kommentaren hat sich jedoch kaum jemand von diesen geäußert. Dort finden sich fast ausschließlich kritische Äußerungen. Vor allem die Anspielung auf die Rolex und den Porsche geht zahlreichen Nutzern zu weit.
„Klingbeil ist hier einfach maximal unseriös unterwegs. Rolex und Porsche klingt natürlich besser und kann man besser verkaufen, als zu sagen, dass es um jeden Gastronom mit nur bar und ohne Bon und um jeden Handwerker geht, der nach der Arbeit noch was macht.“
Ein weiterer Nutzer kommentierte den Post von Klingbeil:
„Bemerkenswert, ich habe 25 Jahre lang in Deutschland gearbeitet, hohe Steuern und Abgaben gezahlt und Verantwortung übernommen. Und nun werde ich vom Finanzminister indirekt unter Generalverdacht gestellt, weil ich mir mit Mitte 50 einen Porsche und eine Rolex leisten kann. Wer Menschen aufgrund ihres Erfolgs oder ihres Besitzes pauschal verdächtigt, betreibt keine seriöse Finanzpolitik, sondern schürt Neid und gesellschaftliche Gegensätze.“

Miele-Enkel wirft Klingbeil „Wählerfang am linken Rand“ vor

Auch aus Politik, Medien und Wirtschaft scheinen die kritischen Kommentare zu überwiegen.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki äußerte auf X:
„Das ist kein schlichtes Weltbild, das ist kalkulierte populistische Boshaftigkeit – ausgesprochen vom mächtigsten Mann dieser Republik. Lars Klingbeil sollte sich schämen.“
Er wünsche sich, so Kubicki, „ein Land, in dem man nicht unter Generalverdacht gestellt wird, wenn man es zu Wohlstand gebracht hat“. Stattdessen solle der Fokus darauf liegen, jeden Menschen zu befähigen, eigenen Wohlstand zu schaffen.
Unternehmer und Investor Christian Miele, der Urenkel des Gründers des Haushaltsgeräte-Unternehmens von Carl Miele, schrieb auf X:
„,Der Lars’ kostet uns mit seiner stümperhaften Haushaltspolitik Milliarden jedes Jahr und geht jetzt mittels populistischer Framings auf Wählerfang am linken Rand.“
Auch auf X sind nur wenige zustimmende Kommentare zu Klingbeils Video zu finden. Diese betonen, dass es nur um Personen gehe, die im Verdacht stünden, Steuern zu hinterziehen:
„Gerade wenn du aus einer steuerehrlichen Unternehmensfamilie kommst, solltest du die Vorschläge von Herrn Klingbeil begrüßen. Die Rolex und den Porsche möchte er nämlich nur denen wegnehmen, die dem Staat durch Steuerhinterziehung geschadet haben.“
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Justizministerin Hubig in Kiew eingetroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.

Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus

Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
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13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)