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„Rolex und Porsche erstmal weg“: Kritik an Klingbeil nach Steuerbetrugs-Video


In Kürze:

  • Finanzminister Klingbeil wirbt mit einem Instagram-Video für den geplanten Aktionsplan gegen Steuerbetrug.
  • Seine Aussage, „und dann sind die Rolex und der Porsche erstmal weg“, stößt überwiegend auf Kritik.
  • Kritiker werfen Klingbeil vor, Wohlhabende unter Generalverdacht zu stellen und mit populistischen Botschaften zu arbeiten.
  • Einige Nutzer verteidigen den Minister mit dem Hinweis, die Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen Verdächtige der Steuerhinterziehung.

 
Vor knapp einer Woche haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) ihren „Aktionsplan gegen Steuerbetrug“ vorgestellt. Dieser soll den Finanzbehörden weitreichendere Befugnisse bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung verleihen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht.
Noch ist der Aktionsplan ein bloßes Konzept. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bisher nicht. Doch Klingbeils Vorstoß, sich als Verteidiger der Ehrlichen gegen den Steuerbetrug in Szene zu setzen, stößt nun auch auf Kritik.

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Klingbeil: „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“

Auf Instagram veröffentlichte der Minister am Samstag, 18. Juli, ein Video. Dieses war überschrieben mit dem Titel „Wenn eine Doku über unseren Aktionsplan gegen Steuerkriminalität gedreht werden würde“. Klingbeil kündigte dabei an, man bringe „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.
Diese solle zeigen, dass man „gemeinsam stark“ sei und „denen, die den Staat betrügen“, den Kampf ansage. In Anspielung auf die geplanten erleichterten Zugriffe auf Vermögensteile der Finanzkriminalität und des Steuerbetruges Verdächtiger fügte Klingbeil hinzu:
„Und dann sind die Rolex und der Porsche erstmal weg.“
Man wolle, dass „alle sich an die Regeln halten und niemand die Allgemeinheit betrügt oder sich bereichert“. Der Ehrliche dürfe nicht der Dumme sein – und deshalb müsse man den Aktionsplan umsetzen.

Porsche und Rolex als Ablenkungsmanöver?

Bislang erhielt der Minister, der über etwa 24.700 Anhänger auf Instagram verfügt, knapp 650 „Gefällt mir“-Reaktionen. In den Kommentaren hat sich jedoch kaum jemand von diesen geäußert. Dort finden sich fast ausschließlich kritische Äußerungen. Vor allem die Anspielung auf die Rolex und den Porsche geht zahlreichen Nutzern zu weit.
„Klingbeil ist hier einfach maximal unseriös unterwegs. Rolex und Porsche klingt natürlich besser und kann man besser verkaufen, als zu sagen, dass es um jeden Gastronom mit nur bar und ohne Bon und um jeden Handwerker geht, der nach der Arbeit noch was macht.“
Ein weiterer Nutzer kommentierte den Post von Klingbeil:
„Bemerkenswert, ich habe 25 Jahre lang in Deutschland gearbeitet, hohe Steuern und Abgaben gezahlt und Verantwortung übernommen. Und nun werde ich vom Finanzminister indirekt unter Generalverdacht gestellt, weil ich mir mit Mitte 50 einen Porsche und eine Rolex leisten kann. Wer Menschen aufgrund ihres Erfolgs oder ihres Besitzes pauschal verdächtigt, betreibt keine seriöse Finanzpolitik, sondern schürt Neid und gesellschaftliche Gegensätze.“

Miele-Enkel wirft Klingbeil „Wählerfang am linken Rand“ vor

Auch aus Politik, Medien und Wirtschaft scheinen die kritischen Kommentare zu überwiegen.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki äußerte auf X:
„Das ist kein schlichtes Weltbild, das ist kalkulierte populistische Boshaftigkeit – ausgesprochen vom mächtigsten Mann dieser Republik. Lars Klingbeil sollte sich schämen.“
Er wünsche sich, so Kubicki, „ein Land, in dem man nicht unter Generalverdacht gestellt wird, wenn man es zu Wohlstand gebracht hat“. Stattdessen solle der Fokus darauf liegen, jeden Menschen zu befähigen, eigenen Wohlstand zu schaffen.
Unternehmer und Investor Christian Miele, der Urenkel des Gründers des Haushaltsgeräte-Unternehmens von Carl Miele, schrieb auf X:
„,Der Lars’ kostet uns mit seiner stümperhaften Haushaltspolitik Milliarden jedes Jahr und geht jetzt mittels populistischer Framings auf Wählerfang am linken Rand.“
Auch auf X sind nur wenige zustimmende Kommentare zu Klingbeils Video zu finden. Diese betonen, dass es nur um Personen gehe, die im Verdacht stünden, Steuern zu hinterziehen:
„Gerade wenn du aus einer steuerehrlichen Unternehmensfamilie kommst, solltest du die Vorschläge von Herrn Klingbeil begrüßen. Die Rolex und den Porsche möchte er nämlich nur denen wegnehmen, die dem Staat durch Steuerhinterziehung geschadet haben.“
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Justizministerin Hubig in Kiew eingetroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.

Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus

Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
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13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)