Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit Anfang April als „unplausibel“.
Die Bundesregierung beruft sich in mehreren Dokumenten darauf, hält aber am Kurs ihrer Klimapolitik fest.
Die RCP-Modelle prognostizieren die mögliche Entwicklung der Treibhausgaskonzentration bis zum Jahr 2100.
RCP8.5 geht von einem hohen Verbrauch fossiler Brennstoffe und keinen Klimaschutzmaßnahmen aus.
Mehrere Wissenschaftler kritisierten schon früh den fehlenden Bezug des Extremmodells zur Realität.
Mit Temperaturen von teils über 30 Grad Celsius in der letzten Maiwoche 2026 in Deutschland, Frankreich und sogar in Großbritannien bleibt die Diskussion um den Klimawandel präsent.
Mit verschiedenen Klimamodellen versuchen Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten vorherzusagen, wie sich die klimatischen Bedingungen auf unserer Erde künftig weiterentwickeln könnten. Insbesondere die Veränderung der mittleren Temperatur der Atmosphäre ist von großem Interesse. Viele Regierungen und Organisationen befürchten mit steigenden Temperaturen mehr Naturkatastrophen, Schäden – und letztlich höhere Kosten.
Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit dem 7. April offiziell als „unplausibel“, also als nicht schlüssig. Das bedeutet, dass es die Realität nicht widerspiegelt. Während die einen RCP8.5 für Betrug oder Übertreibung halten, sehen andere die aktuelle Neubewertung als Beleg für die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen.
Zehntausende Studien ohne wissenschaftliche Grundlage?
Die neue Einstufung der Extremszenarien als „unplausibel“ könnte weitreichende Konsequenzen für die Klimapolitik etlicher Länder haben. Viele politische Kampagnen und Gesetze basieren auf wissenschaftlichen Arbeiten, die sich am bisherigen Extremszenario orientierten.
Eine Google-Scholar-Suche ergab laut dem Wissenschaftsportal „Issues“, dass es allein im Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte Juni 2021 weltweit mehr als 8.500 Artikel gab, die „unrealistische Basisszenarien“ verwendeten. Fast 7.200 davon basierten auf dem RCP8.5-Modell.
Insgesamt ist die Rede von Zehntausenden Forschungsarbeiten, die sich am RCP8.5-Modell oder dem vergleichbaren SSP5-8.5-Modell orientierten – und weiterhin orientieren. Diesen Arbeiten wurde mit der Neubewertung von RCP8.5 im schlimmsten Fall die wissenschaftliche Grundlage entzogen. Mindestens jedoch müssten ihre Ergebnisse ebenfalls auf Plausibilität geprüft werden.
Basiert die deutsche Klimapolitik auf dem Extremszenario?
Auch in der Politik spielt RCP8.5 eine wichtige Rolle. Neben Staaten wie den USA, Großbritannien, Japan und den Niederlanden berufen sich zahlreiche Banken, darunter die Weltbank und die Europäische Zentralbank, darauf.
Besonders der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck und seine Partei der Grünen haben einen Schwerpunkt auf die Erreichung der Klimaziele gelegt.
Foto: von Sean Gallup/Getty Images
Energiewende, Wärmewende oder konkrete Instrumente wie der CO₂-Preis basieren ihrerseits nicht direkt auf den Extremszenarien. In den entsprechenden Gesetzen und offiziellen Papieren werden RCP8.5 und SSP5-8.5 nicht namentlich als Treiber für die jeweiligen Maßnahmen genannt. Sie dienen jedoch dazu, die vom Bund gesetzten Klimaziele umzusetzen. Ziel der Politik ist es, das genannte Extremszenario zu vermeiden.
Bundesregierung spricht von Erfolg und plant keine Neuausrichtung
KWRA 2021, DAS 2024 und KAnG sollen allesamt Anpassungen in Bezug auf Deutschlands Klimaschutzpolitik bewirken. Nach der Neubewertung der Extremszenarien stellt sich die Frage, ob diese entsprechend anzupassen sind. Die Entschärfung mancher Klimamaßnahmen könnte eine mögliche logische Folge sein.
Eine Anfrage der Epoch Times an das Bundesumweltministerium (BMUKN) zu den Auswirkungen des Wegfalls extremer Klimamodelle beantwortete die Behörde nur knapp. Sie bezeichnete die Entwicklung lediglich als „ein Erfolg für die Klimapolitik“.
Entsprechend sieht die Regierung keinen Bedarf, eine Anpassung in ihrer Klimapolitik vorzunehmen. „Jedes Zehntelgrad weniger Erwärmung kann die Risiken des menschengemachten Klimawandels und seine Folgekosten senken“, so der Ministeriumssprecher.
Am 18. Mai 2026 veröffentlichte der Expertenrat für Klimafragen seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgas-(THG)-Emissionen für 2025 und zu den Projektionsdaten für 2026. Dieser Expertenrat ist ein wissenschaftliches Gremium, das eine entscheidende Rolle beim Monitoring der deutschen Klimapolitik und bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes spielt.
Wie aus der Veröffentlichung hervorgeht, arbeitet das Gremium nach wie vor mit denselben Emissionsbudgets. Ein direkter Bezug zu den RCPs oder anderen Klimamodellen ist in den entsprechenden Dokumenten nicht erkennbar. Allerdings ist dieser auch nicht auszuschließen.
Klaren Bezug zu den Extremszenarien nimmt hingegen das mecklenburg-vorpommersche Klimaportal „klima.mv“. Dort heißt es unter anderem, dass für künftige Analysen, wie „die nächste Risikoanalyse des Bundes (und voraussichtlich auch der Bundesländer) das etwas niedrigere Szenario SSP3-7.0“ relevant sein werde. Demnach ist anzunehmen, dass bei aktuellen Analysen, wie im Fall der oben genannten „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ des Bundes 2021 geschehen, das höhere Extremszenario SSP5-8.5 – eine Erweiterung von RCP8.5 – als Grundlage diente.
Im Rahmen des Klimaportals bezeichnet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV das RCP8.5-Szenario als „weiter wie bisher“. Eine Bezeichnung, die schon früh für Widerstand sorgte. SSP3-7.0 ist ebenfalls ein Hochemissionsszenario, an dem es Kritik gibt.
Zukünftige Temperaturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern laut dem dortigen Ministerium für Klimaschutz.
Was ist „RCP8.5“ eigentlich, wo kommt es her und was sagt es aus?
RCP steht für „Representative Concentration Pathway“ und heißt übersetzt: Repräsentativer Konzentrationspfad. Das ist die Bezeichnung für künftige Emissionsszenarien, die der Weltklimarat, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), verwendet hat.
Die RCP-Szenarien entstanden ab 2007 durch sogenannte Bewertungsmodellgruppen, um Daten für weitere Klimamodelle zu liefern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die weltweiten Klimaschutzbemühungen noch überwiegend am Anfang. Der weltweite Anteil von Windkraft und Photovoltaik machte rund 3 Prozent aus. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten diese beiden Energiequellen einen Anteil von 17,3 Prozent an der weltweiten Stromproduktion.
Große Aufmerksamkeit erhielten die Szenarien erstmals in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des Fünften Sachstandsberichtes (AR5) zum Klimawandel. Parallel dazu stellte der Weltklimarat die Szenarien RCP6, RCP4.5 und RCP2.6 vor. Die RCP-Szenarien ersetzten die früheren SRES-Szenarien (Special Report on Emissions Scenarios) aus dem Jahr 2000.
Im Zeitraum von 2016 bis 2018, also nach dem Pariser Klimaabkommen, entwickelten Wissenschaftler zusätzlich das Szenario RCP1.9. Die Forscher ergänzten es speziell, um einen ambitionierten Konzentrationspfad darzustellen, der dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Abkommens entspricht.
In allen Fällen geht es dabei um die Entwicklung der Konzentration von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre. Das für das IPCC relevanteste Treibhausgas in Bezug auf die Erderwärmung ist Kohlenstoffdioxid (CO₂). Daneben existieren weitere, einschließlich Methan und Wasserdampf.
Darauf aufbauend versuchen die Wissenschaftler, die resultierende Erwärmung bis zum Jahr 2100 vorherzusagen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der sogenannte Strahlungsantrieb. Er beschreibt die Änderung der Energiebilanz der Erde, oder anders gesagt, wie viel mehr oder weniger Energie auf der Erde ankommt. Das hängt unter anderem vom Reflektionsvermögen der Wolken ab.
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Nicht alle Sonnenenergie kommt auf der Erde an. Rund 30 Prozent der Sonneneinstrahlung wird reflektiert, bevor sie die Erdoberfläche erreicht. Dieses Rückstrahlungsvermögen wird auch Albedo genannt.
Foto: ts/Epoch Times nach Evgenii_Bobrov/iStock
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Je flacher die Sonne am Himmel steht, desto größer ist die Fläche (rote Linien), die „ein Sonnenstrahl“ (blaue Balken) bescheint. Entsprechend nimmt die eingestrahlte Leistung zu den Polen – und der Tag-Nacht-Grenze – immer weiter ab. Auf der Nachtseite beträgt sie Null.
Foto: ts/Epoch Times nach Evgenii_Bobrov/iStock
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Wetter, Geografie und Gelände bestimmen, wie viel Sonnenenergie im Tages- und Jahresverlauf auf der Erdoberfläche ankommt. Deutlich erkennbar ist der Einfluss von Wolken (höhere Albedo über den äquatorialen Regenwäldern) und der geografischen Lage (sinkender Einfallswinkel zu den Polen).
Das Szenario RCP8.5 steht in diesem Zusammenhang für eine Steigerung der eingestrahlten Energie um rund 8,5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) bis zum Jahr 2100. Als Referenz gilt die vorindustrielle Zeit um 1850, die das Ende der Kleinen Eiszeit markiert.
Bis etwa 1975 lag der Strahlungsantrieb unter 1,0 W/m². Anschließend ist der Wert auf aktuell rund 3,0 W/m² angestiegen. Beim möglichen Entwicklungspfad des RCP8.5-Szenarios wäre der Strahlungsantrieb bis 2100 somit fast dreimal so hoch wie heute.
Frühe Kritik am Extremmodell
Damit derartige Werte erreicht werden, nimmt das Szenario ein weltweit hohes Bevölkerungs- und langsames Einkommenswachstum an. Zudem fallen die Fortschritte bei der Energieeffizienz und Technologie allgemein niedrig aus. Gleichzeitig schließt man jegliche Klimaschutzmaßnahmen aus. Diese Annahmen hätten eine deutliche Steigerung der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Folge, was letztlich die Treibhausgasemissionen – und den zu erwartenden Temperaturanstieg – stark erhöhen würde.
Bis zum Jahr 2100 nimmt das RCP8.5-Modell einen CO₂-Anteil in der Atmosphäre von mehr als 1.200 Teile pro Million (ppm) an. Aktuell liegt er bei rund 430 ppm. Auf diese Weise errechnete man einen Anstieg der Temperaturen von 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis 2100.
Einer der frühesten Kritikpunkte an RCP8.5 lautete, dass es unmöglich sei, die erforderlichen Mengen an Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Würde die Menschheit den prognostizierten Entwicklungspfad beschreiten, gingen uns bereits deutlich vor Ende des Jahrhunderts die fossilen Brennstoffe aus. Mit anderen Worten: Selbst wenn wir es darauf anlegen würden, wäre das Szenario unerreichbar.
Trotz dieses fundamentalen Widerspruchs zwischen Modell und Wirklichkeit, wurde – und wird – das Szenario vielfach als „business-as-usual“ beziehungsweise als „weiter-wie-bisher“ bezeichnet. Sprich, es sei die wahrscheinlichste Entwicklung, wenn sich nichts grundlegend ändert.
Neben der anfänglichen Unmöglichkeit haben die Entwicklungen seit 1990 – speziell der massive Ausbau der „erneuerbaren“ Energien oder strengere Emissionsrichtlinien – das extreme Szenario immer unrealistischer werden lassen. Viele Wissenschaftler wie Prof. Roger Pielke Jr. kritisierten daher den zunehmenden Verlust des Realitätsbezugs in den Szenarien. Der Professor der Universität Colorado Boulder bezeichnete dies im Jahr 2021 als „ein Versagen der Selbstkorrektur in der Wissenschaft“. Bezogen auf RCP8.5, das er als das am häufigsten verwendete RCP-Szenario identifizierte, sagte er:
„RCP8.5 […] repräsentiert nicht nur eine unglaubwürdige Zukunft im Jahr 2100, sondern eine Gegenwart, die bereits erheblich von der Realität abweicht.“
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32 Computermodelle des IPCC sagten bis 2020 eine durchschnittliche Erwärmung (rot) von +0,44 Grad Celsius pro Jahrzehnt voraus. Lediglich ein Modell („INM-CM4″, lila) lag in der Näher der realen Messdaten (+0,16° C, grün) durch Wetterballons.
Foto: ts/Epoch Times nach John R. Christy/University of Alabama
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Die Entwicklung der weltweiten CO2-Emissionen. Das RCP8.5-Modell wich schon vor drei Jahren von der tatsächlichen Entwicklung ab.
Foto: Fritz Vahrenholt nach Global Carbon Project/CC BY 4.0
Verstärkte Kritik am RCP8.5-Modell kam laut dem Klimaportal „Carbon Brief“ aber schon in den 2010er-Jahren auf. So fragten die Forscher Justin Ritchie und Hadi Dowlatabadi 2017: „Warum kehren Klimaszenarien zu Kohle zurück?“
Wie aus dem Titel zu entnehmen ist, ist der Hauptkritikpunkt die Annahme einer vollständigen Rückkehr der Gesellschaft zur Kohleverbrennung, um Energie zu gewinnen. Da zu dieser Zeit bereits große Anstrengungen zur Verbreitung von grüneren Technologien existierten, bezeichneten Ritchie und Dowlatabadi RCP8.5 als „einen unwahrscheinlichen Referenzfall“. Sie warnten eindrücklich:
„RCP8.5 sollte keine Priorität für die künftige wissenschaftliche Forschung haben oder ein Maßstab für politische Studien sein.“
Am Anfang war die Zukunft „von Natur aus unvorhersehbar“
Die Ersteller dieses Klimamodells hatten nicht beabsichtigt, es als business-as-usual zu etablieren und als das wahrscheinlichste Szenario darzustellen. Im SRES-Report aus dem Jahr 2000 heißt es wörtlich:
„Das Autorenteam ist sich weitgehend einig, […] dass die Zukunft von Natur aus unvorhersehbar ist […]. Daher ist die Entwicklung eines einzigen ‚Best-Guess‘- oder ‚Business-as-usual‘-Szenarios weder wünschenswert noch möglich.“
Letztlich ignorierte das IPCC jedoch seine eigenen Aussagen. Forscher bezeichneten die RCP-Szenarien schon bald als plausibel und wiesen ihnen Wahrscheinlichkeiten zu. RCP8.5 ernannten sie in diesem Zuge zum einzigen Business-as-usual-Szenario der Klimamodellreihe.
Somit erhielt das RCP8.5 den Status als das wahrscheinlichste Zukunftsszenario, sofern die Regierungen dieser Welt keine weiteren Klimaschutzmaßnahmen einleiteten. Dies verlieh dem Extremmodell unter den RCPs sowie unter Hunderten Referenzszenarien der IPCC-Szenariodatenbank einen besonderen Stellenwert und Beachtung in Wissenschaft und Politik.
Nachfolger von RCP8.5 ebenfalls umstritten und zurückgezogen
Im Sechsten Sachstandsbericht (AR6, 2021 bis 2023) entwickelte das IPCC die RCPs zu den sogenannten Shared Socioeconomic Pathways (Gemeinsame sozioökonomische Entwicklungspfade, kurz SSPs) weiter. Dies fand statt, weil die RCP-Modelle aus AR5 nur die Strahlungsantriebe und die damit verbundenen Treibhausgaskonzentrationen beschrieben hatten. Sie gaben keinen Aufschluss darüber, durch welche Faktoren eine Gesellschaft zu diesem Pfad gelangen würde.
Die SSP-Modelle aus dem AR6 kombinieren hingegen fünf verschiedene gesellschaftliche Szenarien (SSP1 bis SSP5) mit Emissionspfaden. Durch ihre sozioökonomischen Aspekte sind die Szenarien besser für bestimmte Analysen geeignet. Aus RCP8.5 wurde dabei SSP5-8.5.
Dieses neue Extremszenario ging von einem hohen Wirtschaftswachstum und hohen Emissionen aus. Diese sollten einen tiefergehenden Einblick bieten, wie eine Welt ohne zukünftige Klimapolitik aussehen könnte.
Die Kritik der Wissenschaftsgemeinde und die Selbstkorrektur der Klimaorganisationen führten letztlich dazu, dass RCP8.5 nicht mehr als relevant gilt. Bei der jüngsten Neubewertung der Klimamodelle haben 44 IPCC-Autoren neben RCP8.5 auch die Szenarien SSP5-8.5 und SSP1-1.9 als „unplausibel“ bezeichnet. Welche Rolle diese Szenarien weiterhin in Forschung und Politik einnehmen werden, wird die Zeit zeigen müssen.
Unter den noch plausiblen Szenarien gilt nun SSP3-7.0 als das „höchste Szenario“. Es geht von nur noch knapp halb so hohen Emissionen und einer Erwärmung von 2,8 bis 4,6 Grad Celsius aus. Auch hierin werden Annahmen getroffen, die unter Fachleuten heute als unplausibel gelten. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Weltbevölkerung und – den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen zum Trotz – bis zum Ende des Jahrhunderts ungebremst ansteigende Emissionen.
Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert.
Foto: The Honest Brocker/Substack im Auftrag von Roger Pielke Jr.
Maitemperaturrekord von 1922
Unabhängig von Prognosen lohnt sich auch immer ein Blick in die Vergangenheit. Im vergangenen Jahrhundert waren im Mai in Deutschland ebenfalls gelegentlich Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius aufgetreten. Den Rekord stellte Hamburg mit 36,6 Grad auf – im Mai 1922.
Was anstieg, ist die Anzahl der heißen Maitage in den vergangenen Jahren. Im vorherigen Jahrhundert waren Tage mit Temperaturen über 30 Grad im Mai noch eine Seltenheit.
Ebenso lag die mittlere Maitemperatur hierzulande im ausgewählten Zeitraum von 1961 bis 1990 bei rund 12 Grad. Von 1991 bis 2020 kletterte die durchschnittliche Maitemperatur auf rund 13,3 Grad an. In diesem Zeitraum nahm auch die Sonnenscheindauer zu und Städte und Verkehrsflächen wuchsen.
Ab 2030 werden Kühe und andere Nutztiere in Dänemark besteuert. - Foto: Boris Roessler/dpa
In Kürze:
Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.
Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.
Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung
Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.
Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.
Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.
Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen.
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.
Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen
Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“
Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen
Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
Ministerium: Abschätzung erst später möglich
Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.
Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit
Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote
Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds
Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.
Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.
Vorreiter-Unternehmen fördern
Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)
Ein Fahrer lädt ein Elektroauto an einer Ladestation am Flughafen in Frankfurt am Main am 1. April 2026 auf. Die neue Förderung für E-Autos kann rückwirkend zum Jahresanfang beantragt werden. - Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
In Kürze:
Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge
Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.
Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro
Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.
Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
BundID-Konto ist Voraussetzung
Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
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Neues Heizungsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute das neue Heizungsgesetz beschlossen. Es soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Hauseigentümer können damit wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden. Doch bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen. Öl- und Gasheizungen sollen zunehmend mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
Union und SPD haben gestern sechs Stunden über Energiepreise und Reformen beraten. Vereinbart wurde ein Fahrplan für die Projekte, weitere Entscheidungen sollen Anfang Juni fallen. Die geplante 1.000-Euro-Prämie wird nach dem Aus im Bundesrat nicht weiter verfolgt. Der Preis für CO2 soll im kommenden Jahr wieder zwischen 55 und 65 Euro liegen.
Die deutsche Autoindustrie steckt in einer anhaltenden Standortkrise – verursacht durch hohe Energiepreise, Bürokratie und Steuern. Viele große Unternehmen haben mit Sparprogrammen begonnen. Der Verband der Automobilindustrie warnt vor einer neuen Eskalationsstufe, auch durch den Umstieg auf E-Mobilität. Bis 2035 könnten bis zu 225.000 Arbeitsplätze wegfallen.
US-Präsident Donald Trump ist heute Abend Ortszeit zu seinem China-Besuch in Peking angekommen. Begleitet wird Trump von 16 Spitzenmanagern großer US-Konzerne – darunter Tech-Milliardär Elon Musk und Nvidia-Chef Jensen Huang. Morgen Vormittag ist das offizielle Treffen mit Chinas Staatschef Xi Jinping geplant. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Themen Iran und Handel.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Klage gegen den Milka-Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen wertete die Reduzierung bei einer Tafel Schokolade von 100 auf 90 Gramm bei gleichbleibender Verpackung als „relative Mogelpackung“. Mondelez hätte vier Monate lang deutlich auf die geringere Füllmenge hinweisen müssen.
Die extremsten Szenarien bei den Klimaprognosen sind nun nicht mehr relevant. - Foto: piyaset/iStock
In Kürze:
Das extreme RCP-8.5-Klimamodell ist inzwischen als unrealistisch eingestuft worden.
Es prognostiziert eine Erwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius bis zum Jahr 2100.
Viele Organisationen und Regierungen haben es als Basis für ihre Arbeiten im Bereich Klima verwendet.
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Bereits seit Jahrzehnten liefert die Wissenschaft verschiedene Prognosen, die die künftige Entwicklung des Erdklimas, speziell der Durchschnittstemperatur, vorausberechnen. Das extremste Szenario – das RCP-8.5-Modell – gilt inzwischen als unrealistisch.
Dieses Modell prognostiziert eine Erwärmung der Erde um 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis Ende des Jahrhunderts. Wie sich nun herausstellt, basierte diese Berechnung auf übertriebenen Annahmen.
Die neue Einstufung des RCP-8.5-Modells kommt vom Ausschuss ScenarioMIP, der auch den Weltklimarat mit Daten beliefert. Dieser Ausschuss stellte kürzlich eine neue Ausarbeitung mit einem Szenariomodell vor, das das Extremszenario RCP 8.5 ebenso wie das hoch angesetzte Szenario SSP5-8.5 nicht aufführt.
In der Ausarbeitung heißt es zudem: „Außerdem wurden im Laufe der Zeit Zweifel an der Plausibilität der extremsten Szenarien laut.“ Dazu zählen die Modelle SSP5-8.5 und sein Vorläufer RCP 8.5 sowie SSP1-1.9. Erstere sind die Szenarien mit der höchsten Erwärmung, letzteres jenes mit der niedrigsten.
Im Detail beschreibt RCP 8.5 ein Hochemissionsszenario, bei dem verstärkt fossile Energieträger zum Einsatz kommen und kaum Klimaschutzmaßnahmen existieren. Zudem enthält es eine schnell wachsende Weltwirtschaft mit entsprechend hohen Emissionen. Bis zum Jahr 2100 würde der CO₂-Anteil in der Atmosphäre demnach auf mehr als 1.200 ppm (Teile pro Million) ansteigen. Aktuell liegt er bei rund 430 ppm.
Verschiedene Prognosen der Erdtemperaturentwicklung bis zum Jahr 2300. Bis 2100 erwartet das RCP-8.5-Modell eine Erwärmung um bis zu 4,8 Grad Celsius.
RCP bedeutet auf Deutsch „repräsentativer Konzentrationspfad“. Das sind von Forschern erstellte Szenarien, die die zukünftigen Emissionspfade modellieren, also wie viel der Mensch an Treibhausgasen künftig ausstößt. Von diesen Emissionsszenarien leiten sie anschließend die mittlere Temperatur der Erdatmosphäre bis zum Jahr 2100 ab.
Viele Organisationen sowie Regierungen vieler Länder bezeichneten das Hochemissionsszenario als „business as usual“. Das bedeutet, dass sie es als realistischen Maßstab verwendeten und ihre Arbeit danach ausrichteten.
Sie betrachteten es damit als die wahrscheinlichste Klimaprognose der kommenden Jahrzehnte. So entstand ein regelrechter Klimaalarmismus in der Gesellschaft mit dem Ziel, konzertierte Anstrengungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen voranzutreiben.
Inzwischen ist jedoch zu beobachten, dass viele Länder verstärkte Investitionen in die grüne Energiewende tätigen. Windkraft- und Solaranlagen oder andere emissionsärmere Kraftwerksarten und Technologien etablieren sich immer mehr in der Gesellschaft.
Die neuen Erkenntnisse hätten zur Folge, dass viele wissenschaftliche Arbeiten, die mit dem RCP-8.5-Modell arbeiteten, aktualisiert werden müssten. Wie viele wissenschaftliche Arbeiten davon betroffen sind, ist nicht genau zu beziffern.
Laut dem Wissenschaftsportal „Issues“ ergab eine Google-Scholar-Suche, dass es allein im Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte Juni 2021 mehr als 8.500 Artikel gab, die „unrealistische Basisszenarien“ verwenden. Fast 7.200 davon basierten auf dem RCP-8.5-Modell.
Tanklastzug mit Werbung für den Biokraftstoff HVO 100, der aus altem Speiseöl hergestellt wird und die Emissionen des Verkehrs deutlich reduzieren soll. - Foto: Miguel Perfectti
Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt, die Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen soll.
Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Regelung zielt darauf ab, die Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen sollen, wie etwa Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung.
Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung auf Basis ihrer Kosteneffizienz ausgewählt, wobei die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen entscheidend ist.
Die Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erreichen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren. Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt, wobei die Höhe der jährlichen Zahlungen von Marktentwicklungen abhängt.
Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie erforderlich und geeignet sei, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern.
Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden. Zudem seien die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU begrenzt. (dts/red)