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Deutschlands größter Batteriepark mit über 700 MWh bald am Netz


In Kürze:

  • Der Batteriepark Förderstedt geht in Kürze mit einer Teilinbetriebnahme ans Netz.
  • Rein rechnerisch kann die Anlage bis zu 500.000 Haushalte mit Strom versorgen – jedoch nur für rund zwei Stunden.
  • Die Kosten liegen bei rund 250 Millionen Euro.

 
In Sachsen-Anhalt entsteht momentan Deutschlands größter Stromspeicher mit mehr als 600.000 Batteriezellen. Der Batteriepark Förderstedt hat inzwischen vollständig Gestalt angenommen: Laut der Betreiberfirma ECO STOR GmbH sind alle Batteriecontainer und Wechselrichter bereits installiert.

Erst 100 MW, später 300 MW

Die Leistung der Gesamtanlage beläuft sich auf 300 Megawatt (MW), die Speicherkapazität auf 718 Megawattstunden (MWh). Die Inbetriebnahme soll in drei Phasen mit je 100 MW erfolgen. In Kürze soll die erste Teilinbetriebnahme stattfinden.
Baustart des Batterieparks war im dritten Quartal 2025. Die kommerzielle Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. Auch wenn die weißen Container bereits alle stehen, muss die Baufirma für jeden Abschnitt die technische Anbindung an die Anlagensteuerung sowie dessen technische Inbetriebnahme durchführen. Erst wenn diese eher unsichtbaren Arbeiten abgeschlossen sind, können die Großbatterien ans Netz gehen.

Was bringt die Anlage?

Hierzulande entstehen immer mehr Stromspeicher. Sie sind ein wichtiges Element, die die deutsche Energiewende effizienter machen sollen. Der Fokus auf die wetterabhängigen Energiequellen Solar und Windkraft hat Stunden mit Stromüberschüssen und Stunden mit Strommangel im deutschen Stromerzeugungsportfolio hervorgebracht.
Stromspeicher sollen diese Diskrepanz harmonisieren. Sie nehmen überschüssigen Strom auf. Beim nächsten Strommangel, meist am Abend und nachts, stellen sie den gespeicherten Strom den Verbrauchern zur Verfügung. Das kann teure Stromimporte aus dem Ausland reduzieren.
Der endgültig fertiggestellte Batteriepark Förderstedt soll mit seiner Leistung künftig rechnerisch bis zu 500.000 Haushalte für rund zwei Stunden mit Strom versorgen. Möglich wäre auch eine Versorgung von 250.000 Haushalte für rund vier Stunden. Das Projekt tangiert somit die Versorgung auch außerhalb der Region und hat somit eine bundesweite Bedeutung.
Dazu müssen die Batterien allerdings komplett voll aufgeladen sein. An vielen Tagen im Jahr ist ausreichend Überschussstrom von Windkraft- und Photovoltaikanlagen vorhanden, besonders in den Sommermonaten. Bei einer sogenannten Dunkelflaute kann der Überschussstrom allerdings über mehrere Tage hinweg komplett ausbleiben. Dann müssen Reservekraftwerke, primär Kohle- und Gaskraftwerke, einspringen und – zusammen mit Stromimporten – die Versorgung sichern.
Weitere, ähnlich große Projekte, ebenfalls von ECO STOR, befinden sich entweder im Bau oder sind in Planung. Dazu zählen der Batteriepark Wengerohr in Rheinland-Pfalz und der Batteriepark Weigheim-Trossingen in Baden-Württemberg.

Finanzierung ohne Förderung

Nach Angaben des Agrar-Fachmagazins „Agrar Heute“ hat der Betreiber die Kosten des Batterieparks zuletzt zum Projektstart auf 250 Millionen Euro beziffert. Dabei soll das Projekt vollständig ohne öffentliche und staatliche Fördergelder auskommen. Das habe auch der Wissenschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann (SPD), bestätigt.
Stattdessen ist die Anlage privat finanziert. Das Eigenkapital stammt von den Investoren Nature Infrastructure Capital (NIC) und dem Entwickler „erneuerbarer“ Energien X-Elio.
Dabei dürfte eine solche Anlage nach nur wenigen Jahren die Investitionen wieder erwirtschaftet haben. Aus Branchenkreisen heißt es, dass die Amortisationszeit eines großen Batterieparks normalerweise 5 bis 6 Jahre beträgt.
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Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.