Categories
deutschland ticker

NRW: 90 Prozent der Baunormen müssen nicht mehr beachtet werden – billiger wird es dennoch nicht


In Kürze:

  • Etwa 4.000 DIN-Normen betreffen das Bauwesen in Deutschland.
  • Bauministerin Scharrenbach: NRW verabschiedet sich von Regelungswut.
  • Das neue Gesetz bedeutet nicht, dass Bauen nun billiger wird und schneller geht.
  • Für Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen, entfällt künftig das Baugenehmigungsverfahren.

 
Einfacher, schneller und digitaler Bauen: Mit diesen Schlagwörtern fasst Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Verabschiedung des Entwurfs über ein „Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ zusammen.

Weniger Arbeit für die Verwaltungen

Der „BauCode NRW“ tritt am 1. September 2026 in Kraft. Er soll Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen, Bürokratie reduzieren, die Verantwortung der am Bau Beteiligten stärken sowie Umbau und Nutzungsänderung bestehender Gebäude erleichtern. Wie Scharrenbach erläutert, setzt das Land auf digitale Verfahren und entlastet die Bauaufsichtsbehörden von Verwaltungsaufgaben.
Mit dem dritten Änderungsgesetz setze das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung den Kurs zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauverfahren fort. Der „BauCode NRW“ verfolgt das Ziel eines modernen, effizienten und zukunftsfesten Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Nach Hamburg und Baden-Württemberg wird Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland sein, in dem das Stellen eines Bauantrags auf digitalem Weg verpflichtend ist.
Ein wichtiger Aspekt des „BauCode NRW“ ist die Neuausrichtung der technischen Regeln. So müssen im Bauordnungsrecht künftig nur noch die sicherheitsrelevanten Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ berücksichtigt werden. Dadurch müssen 90 Prozent der bisherigen DIN-Regelungen nicht mehr beachtet werden, was laut Scharrenbach mehr Spielraum für Lösungen schafft. Nordrhein-Westfalen sagt „Ciao zur Regelungswut in Deutschland“, so die Ministerin.
Das neue Gesetz bedeute allerdings nicht, dass nun schneller und auch preiswerter gebaut werden könne, erläutert das Deutsche Institut für Normung (DIN) auf seiner Internetseite. So soll der Wegfall des Verweises auf anerkannte Regeln der Technik in erster Linie verdeutlichen, welche Vorgaben im Bauordnungsrecht berücksichtigt werden müssen. Die Rahmenbedingungen für Planen und Bauen würden so verlässlicher, es bedeute aber nicht eine automatische Vereinfachung des Bauprozesses. Das DIN weist zudem darauf  hin, dass die bestehenden Normen weiter gültig bleiben, ihre verbindliche Bedeutung im Bauordnungsrecht werde jedoch neu eingeordnet.

Kritik an Teilen der Neuregelung

Es sei auch nicht so, dass für künftige Bauherren 90 Prozent der Baunormen nicht mehr gälten. So gebe es ohnehin kein Bauprojekt, bei dem alle rund 4.000 Normen beachtet werden müssten. Dazu gehörten etwa Normen für Stall-Klima oder Kunstrasen, erläutert DIN weiter. Doch spielten die bei der Errichtung eines Einfamilienhauses keine Rolle, wohl aber technische Regelungen zum Brandschutz.
Etwa ein Fünftel der Normen beschäftigten sich mit der Sicherheit von Bauten. Sie seien in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) aufgelistet und behielten trotz einer Änderung des Gesetzes ihre Gültigkeit. Neu sei vor allem,  dass eine bisherige unklare gesetzliche Formulierung entfalle. Dadurch solle verhindert werden, dass mehr Normen berücksichtigt werden, als tatsächlich erforderlich sind.
Kritik an Teilen der neuen Landesbauordnung (LBO) übt Annette Hillebrandt. Sie ist Professorin am Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwurf und Materialkunde der Universität Wuppertal. Unter § 62 der LBO ist nun auch der Bau von „Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen“, vom Bauverfahren befreit. Doch auch bei diesen Bauten sei zu beachten, dass für die versiegelten Flächen ein Ausgleich geschaffen werde. „Die Inanspruchnahme neuer, noch unbebauter Flächen widerspricht den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der EU“, schreibt Hillebrandt. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sehe vor, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar zu senken, aktuell seien es bundesweit 50 Hektar, führt die Professorin aus.

Benachteiligung für kleinere Bauvorhaben

Annette Hillebrandt moniert auch, dass für Wohngebäude, die unter 5.000 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) liegen, kein Bauantrag mehr nötig ist. So gebe es niemanden, der überprüfe, ob es am Ende nicht doch eher 6.000 Quadratmeter sind, oder ob das Haus nicht doch ein Geschoss mehr hat. Sie sieht in der Regelung eine Benachteiligung kleinerer Bauvorhaben gegenüber großen Projektentwicklern. „Man nimmt – unter dem Deckmäntelchen der Wohnraumschaffung –  deutlich den Lobby-Einfluss großer Investoren, Projektentwickler und Baufirmen wahr“, führt sie weiter aus.