In Kürze:
- Führungszeugnisse können ab Oktober auch digital beantragt werden.
- Hecken dürfen wieder geschnitten werden.
- EU untersagt Verwendung mancher Ewigkeitschemikalien.
- Mehr Geld für Dachdecker und Gerüstbauer.
Im Oktober kommt das Alkoholverbot an Bahnhöfen, Kraftstoff soll wieder billiger werden, außerdem endet die Sommerzeit. Nachfolgend ein Blick auf die Neuerungen im kommenden Monat.
Tanken soll wieder billiger werden
Nach monatelangem Frust an der Zapfsäule gibt es für Autofahrer einen Lichtblick: Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich laut Regierung eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat brachten dies unmittelbar vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.
Alkoholverbot an Bahnhöfen
Bis Mitte Oktober soll an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholverbot eingeführt werden. Die Deutsche Bahn hatte im September mit der Anpassung der Hausordnungen in einigen Bahnhöfen begonnen. Inzwischen ist der Konsum von Alkohol etwa am Berliner Hauptbahnhof sowie an den Bahnhöfen in Kiel und Braunschweig verboten. Ausgenommen von dem Verbot bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen bleibt erlaubt. Die Einhaltung sollen DB-Sicherheitskräfte und Bundespolizei überwachen. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbote.
Elektronische Speicherung von Vollmachten und Verfügungen
Ab dem 1. Oktober können auf Wunsch der Vollmachtgeber elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Bislang können für registrierte Vorsorgeverfügungen nur wesentliche Angaben im Register eingetragen werden. Die Vorsorgedokumente selbst sind jedoch nicht einsehbar. Künftig kann etwa ein Arzt eine Patientenverfügung sofort elektronisch abrufen und entsprechend handeln. Die Registrierung im ZVR ist nach Angaben der Bundesnotarkammer kostenlos.
Elektronischer Immobilienhandel
Auch der Kauf und Verkauf von Immobilien wird digitaler. Künftig sollen Notare, Gerichte und Behörden die erforderlichen Dokumente und Daten vollständig elektronisch austauschen können. Papierunterlagen und Postwege sollen dadurch weitgehend entfallen. Die entsprechenden Regelungen beschloss der Bundestag in diesem Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Austausch bundesweit Pflicht.
EU-Verbot von Ewigkeitschemikalien
Seit Oktober 2024 gilt eine EU-Verordnung, die schrittweise den Einsatz bestimmter per- und polyfluorierter Alkylverbindungen (PFAS) einschränkt. Diese Stoffe sind biologisch nicht abbaubar und werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. Ab dem 10. Oktober wird die Verwendung bestimmter Stoffe in Textilien, Leder- und Schuhwaren, in Papierverpackungen für Lebensmittel wie Pizzakartons sowie in verschiedenen Kosmetika verboten.
Zeitumstellung
Ende Oktober wird die Uhr umgestellt. Die Winterzeit beginnt in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, um 3.00 Uhr morgens werden die Uhren dann um eine Stunde zurückgedreht. Diese Nacht ist also eine Stunde länger. Im Anschluss an die Zeitumstellung wird es morgens früher hell, während die Sonne am Nachmittag früher untergeht.
Heckenschnitt-Verbot endet
Am 30. September läuft die im Bundesnaturschutzgesetz geregelte jährliche Schonzeit für Hecken und andere Gehölze aus. Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken demnach wieder zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. März des kommenden Jahres gilt dann wieder die Schonzeit, die dem Artenschutz dienen soll.
Microsoft stellt Support für bestimmte Produkte ein
Für zahlreiche Microsoft-Produkte und -Dienste endet im Oktober der Support. Ein wichtiger Termin für Nutzer ist der 13. Oktober: An diesem Tag endet unter anderem der Support für Office 2021 sowie für Windows 11 Home und Pro in der Version 24H2. Daneben stellt Microsoft den Support für eine Reihe von Unternehmensprodukten, Entwicklerwerkzeugen und Azure-Diensten ein. Danach gibt es für diese Produkte keine Sicherheitsupdates und keinen technischen Support mehr.
Digitales Führungszeugnis
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann es ab dem 1. Oktober auch digital beantragen und elektronisch ausstellen lassen. Es kann aber auch weiterhin persönlich bei einer Meldebehörde beantragt und in Papierform ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen 13 Euro. Kostenlos ist es, wenn es für die Ausübung eines Ehrenamts benötigt wird.
Mehr Lohn für Dachdecker und Gerüstbauer
Laut einer Tarifeinigung der IG BAU mit den Arbeitgeberverbänden aus dem Jahr 2024 steigen die Tariflöhne für Dachdecker im Oktober dieses Jahres um 3,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütung steigt um 50 Euro für Auszubildende im ersten und zweiten Lehrjahr und um 60 Euro im dritten Lehrjahr. Auch die Ecklöhne für Gerüstbauer steigen einer Einigung aus dem vergangenen Jahr zufolge um 4,4 Prozent.
Zwangsvollstreckung digitaler
Ab Oktober wird auch die Zwangsvollstreckung digitaler. So sollen künftig Gerichte, Gerichtsvollzieher, Anwälte, Behörden und Banken Dokumente in deutlich größerem Umfang elektronisch austauschen. Unter anderem müssen Kreditinstitute einen sicheren digitalen Übermittlungsweg für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bereitstellen. Der Bundestag hatte im März eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Die Neuregelung soll Papier einsparen und die beteiligten Stellen dazu anhalten, stärker digital zusammenzuarbeiten.
Heizperiode beginnt
Sie ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, doch in vielen Mietverhältnissen gilt der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode. In dieser Zeit muss der Vermieter grundsätzlich dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizbar ist. Das gilt auch bei niedrigen Temperaturen außerhalb dieses Zeitraums.
Mit Material der Nachrichtenagenturen






