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Plastiksteuer soll zum 1. Juli 2027 kommen

Die Bundesregierung will zum 1. Juli 2027 eine neue Steuer auf Plastikverpackungen einführen. Das geht aus dem Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes hervor, aus dem die Zeitung der „Welt“ berichtet.
Das Bundesfinanzministerium geht durch die neue Verbrauchsteuer von zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 670 Millionen Euro im kommenden Jahr und 1,505 Milliarden Euro im ersten vollen Jahr 2028 aus.
„Mit der Steuer sollen zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Sie kann zugleich zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen beitragen“, heißt es zur Begründung der neuen Steuer. Grundsätzlich sollen „Kunststoffverpackungen/-folien sowie Verbundverpackungen, sofern der Kunststoffanteil mehr als 5 Prozent beträgt“, der neuen Steuer unterliegen.
Die Höhe bemisst sich am Gewicht des Kunststoffs, der in der Verpackung enthalten ist. „Sie beträgt für 1.000 Kilogramm Kunststoff 550,00 Euro“, heißt es in dem Entwurf.

Entlastung für recycelten Kunststoff

Mit dem steuerlichen Preissignal werde ein Impuls für einen verminderten Einsatz von Kunststoffverpackungen gesetzt.
Die Bundesregierung werde Rezyklate unterstützen, indem sie die Steuer für Kunststoffverpackungen aus recyceltem Kunststoff von der Steuer entlasten wird. „Kunststoffverpackungen, die aus recyceltem Kunststoff hergestellt wurden, können auf Antrag von der Steuer entlastet werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Wirtschaftsverbände und Zoll: „Schnellverfahren stoppen“

Wirtschaftsverbände und der Zoll fordern Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) dazu auf, das angestoßene Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. „Eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite darf nicht im Eilverfahren im Windschatten des Haushaltsverfahrens beschlossen werden.
Wir bitten Sie deshalb, das vorgesehene Schnellverfahren zu stoppen und – sollte die Bundesregierung an dem Vorhaben festhalten – ein eigenständiges, transparentes und ergebnisoffenes Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen“, heißt es in einem Schreiben an das Kanzleramt, aus dem die „Welt“ berichtet.
Unterzeichnet wurde es von acht Organisationen, unter anderem vom Handelsverband HDE, dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), sowie der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ).
Sie stören sich neben inhaltlichen Punkten daran, dass auch dieser Gesetzentwurf, wie schon jener für die geplante Zuckersteuer, als eine sogenannte Formulierungshilfe direkt den Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugeleitet werden soll, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. (dts/red)
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Sechs gute Nachrichten aus Deutschland: Was Hoffnung macht

Eines der weltweit größten Meinungsforschungsinstitute, Ipsos, veröffentlichte Ende August seine jüngste monatliche Meinungsumfrage zur Stimmungslage in Deutschland und dazu, welche Themen die Bevölkerung derzeit am meisten beschäftigen.
Seit der Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta Ende Juli ist laut Ipsos „die Sorge vor Einwanderung im August 2026 deutlich gestiegen und rangiert erstmals seit Monaten wieder auf Platz eins im Ipsos-Sorgenbarometer“. 32 Prozent der Befragten zählen Migration zu den drei größten Problemen im eigenen Land. Es folgen die Themen „Armut und soziale Ungleichheit“ mit 31 Prozent sowie knapp dahinter die Inflation mit 30 Prozent.
Ein weiteres Sorgenthema betrifft die innere Sicherheit: 28 Prozent der Befragten zählen Kriminalität und Gewalt zu den drei größten Problemen im eigenen Land. Auch das Gesundheitswesen liegt mit 24 Prozent unter den Top Fünf der deutschen Sorgen. Militärische Konflikte zwischen Staaten werden hingegen nur noch von 23 Prozent als Sorgenthema wahrgenommen.
Auch das Thema Klimawandel rutschte trotz des vergangenen heißen Sommers um 1 Prozentpunkt auf 21 Prozent. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD stieg allerdings die Sorge vor Terrorismus um 7 Prozentpunkte auf 13 Prozent und liegt damit gleichauf mit der Angst vor Arbeitslosigkeit.
Hunger oder Obdachlosigkeit finden sich indes nicht unter den Spitzenthemen. Gibt es also auch Positives in der deutschen Gesellschaft? Vergangenes Jahr hat sich Epoch Times an dieser Stelle mit den Erntedankbräuchen in Deutschland auseinandergesetzt sowie mit dem christlichen Hintergrund des Festes. Dieses Jahr blickt der Beitrag auf sechs ausgewählte Entwicklungen, die gut in Deutschland laufen und wofür man hierzulande dankbar sein kann.

Ozonschicht erholt sich wieder

Bereits im vergangenen Jahr meldeten die US-Wetter- und Ozeanbehörde NOAA und die NASA gemeinsam, dass das Ozonloch über der Antarktis, das Anfang der 1990er Jahre erschreckende Ausmaße angenommen hatte, kleiner wird. 2025 sei es das fünftkleinste seit 1992 gewesen.
Dies betrifft die ganze Weltbevölkerung und damit auch die Deutschen. Die Ozonschicht in der Stratosphäre schützt vor schädlicher UV-Strahlung, die unter anderem Hautkrebs begünstigen kann. Davon zu unterscheiden ist das bodennahe Ozon, das etwa bei Sommersmog entsteht und die Atemwege reizt.

Lebenserwartung erreicht neuen Höchststand

Wie das Statistische Bundesamt am 7. Juli mitteilte, ist die Lebenserwartung in Deutschland gestiegen und hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt betrug laut dieser Erhebung im Jahr 2025 für Frauen 83,6 Jahre und für Männer 79,1 Jahre. Damit sei die Lebenserwartung im Vergleich zum Vorjahr bei Frauen um knapp zwei Monate und bei Männern um etwa drei Monate gestiegen.
Beide Geschlechter erreichten damit neue Höchstwerte. Im Vergleich zum Corona-Jahr 2022 seien die Werte für Frauen und Männer nach den Rückgängen der Coronazeit sogar „deutlich gestiegen“. Frauen hätten seitdem statistisch gesehen etwa neun Monate hinzugewonnen, Männer fast 13 Monate.
Das Statistische Bundesamt, auch bekannt als Destatis, wird aus Steuergeldern über den Bundeshaushalt finanziert. Es ist eine Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehört.

Deutlich weniger Müll

Nach schweren Regenfällen versanken im August Teile der philippinischen Hauptstadtregion Manila in gewaltigen Müllmengen. Der philippinische Minister für öffentliche Arbeiten, Vince Dizon, sprach von einer „Müllkrise“. Präsident Ferdinand Marcos Jr. nannte die Lage „kritisch“, wollte aber nicht von einer Krise sprechen. In Deutschland dagegen sank das Abfallaufkommen 2024 auf den niedrigsten Stand seit 2009. Dies verkündete im Juni ebenfalls das Statistische Bundesamt.
Im Jahr 2024 seien nach vorläufigen Ergebnissen 362,7 Millionen Tonnen Abfälle angefallen, 17,4 Millionen Tonnen oder 4,6 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte die Behörde mit. Ein noch niedrigeres Gesamtabfallaufkommen sei lediglich im Jahr 2009 mit 359,4 Millionen Tonnen erreicht worden. Der Rückgang geht zum größten Teil auf weniger Bau- und Abbruchabfälle zurück (minus 16,0 Millionen Tonnen).
Die Menge der Siedlungsabfälle, also vor allem der Abfälle aus privaten Haushalten, stieg dagegen leicht um 0,8 Prozent. Die Hälfte aller Abfälle im Jahr 2024 sei im Bau- und Abbruchbereich angefallen. 82 Prozent des Gesamtabfallaufkommens konnten dem Amt zufolge verwertet werden. Diese Quote sei seit 2019 stabil.

Startup-Boom

„Wirtschaft in Deutschland: Wie schlimm ist es denn nun?“, fragte die Berliner taz am 19. September. Stellenabbau, zahlreiche Insolvenzen von Unternehmen, teure Energie, Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit – die Wirtschaftsverbände zeichnen ein düsteres Bild der deutschen Wirtschaft und mahnen bei der Bundesregierung Reformen an. „Die Situation ist besser, als es die öffentliche Diskussion vermuten lässt“, sagte dagegen Sebastian Dullien, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), der taz.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kam am 20. September zu dem Schluss: „Die wirtschaftliche Bilanz für das erste Halbjahr 2026 fällt trotz zusätzlicher geopolitischer Belastungen durch den Nahostkonflikt überraschend gut aus. (…) Das deutsche Konjunkturbild für die letzten Jahre hat sich etwas zum Positiven verändert.“ Dazu habe laut IW auch eine statistische Revision beigetragen. Eine anhaltende Erholung lasse sich daraus allerdings nicht ableiten, mahnt das Institut.
Vor allem bei Startups ist derzeit eine hohe Gründungsaktivität zu beobachten. Einer Studie des Startup-Verbands zufolge beschleunige sich der Gründungsboom. Es seien mehr als 3.000 neue Startups in nur sechs Monaten entstanden, teilte der Verband Anfang Juli mit. „So viel Gründungsdynamik gab es in Deutschland noch nie“, sagte Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, in einer Pressemitteilung.
Vor allem KI senke die Hürden fürs Gründen „deutlich“ und immer mehr Menschen nutzten diese Chance. Allerdings: Damit aus dem Gründungsboom auch ein Wachstumsboom werde, müsse die Politik beim Thema Gründungskapital unterstützen, „sonst entstehen die Ideen hier und die Champions woanders“, mahnte Pausder.
Der Juni sei mit über 600 Neugründungen der gründungsstärkste Monat seit Beginn der Erhebung 2019 gewesen. Die derzeitige Gründungsaktivität liege damit rund doppelt so hoch wie das langjährige Mittel. „Für viele Talente wird die eigene Gründung zur attraktiven Alternative, während etablierte Unternehmen bei Neueinstellungen deutlich zurückhaltender geworden sind“, erklärte der Verband den neuen Trend.

Erfolg gegen Cyberkriminalität

Ermittler aus Deutschland und den USA haben den international genutzten Phishing-Dienst „Kratos“ zerschlagen. Damit seien Angriffe auf Hunderttausende potenzielle Opfer weltweit abgewehrt worden. Dies teilte das Bundeskriminalamt (BKA) am 20. Juli mit. „Der Entwickler und technische Administrator von Kratos wurde in Indonesien von den dortigen Behörden festgenommen“, heißt es in der BKA-Pressemitteilung.
Die Gruppierung habe einen digitalen Baukasten an andere Kriminelle vermietet, mit dem sich täuschend echte Microsoft-Anmeldeseiten erstellen ließen. Darüber seien Zugangsdaten wie Passwörter und E-Mail-Adressen durch gefälschte Abfragemasken erschlichen worden, „mit denen dann weitere Straftaten begangen wurden“, so das BKA.

Zu guter Letzt: Störche nehmen wieder zu

Vor wenigen Jahrzehnten war der Weißstorch in vielen Regionen Deutschlands, vor allem im Westen, fast verschwunden. Heute brüten hierzulande so viele Storchenpaare wie noch nie. Naturschutzmaßnahmen und neue Nahrungsquellen haben den Bestand auf rund 15.000 Brutpaare wachsen lassen, fünfmal so viele wie in den 1980er-Jahren, berichtete etwa die in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt herausgegebene Nachrichtenplattform deutschland.de am 5. August.
Dort kam Bernd Petri, Experte für den Weißstorch beim Naturschutzbund Deutschland, zu Wort und erklärte die Gründe für die Zunahme der Störche: So seien ehemalige Feuchtgebiete wieder renaturiert und Wasser zurückgehalten worden.
Auch Natur- und Vogelschutzgebiete seien gezielt entwickelt und Nisthilfen aufgestellt worden. „Außerdem ist der Weißstorch enorm anpassungsfähig. Er erschloss sich neue Nahrungsquellen – etwa auf Mülldeponien“, erklärte Petri. „Dort fand er reichlich Futter: Mäuse, Insekten, aber auch weggeworfene Lebensmittel wie Wurst oder Fleisch.“
Auch die Reisanbaugebiete Spaniens würden „Nahrung im Überfluss“ anbieten. Deshalb müssten viele Störche nicht mehr den langen und gefährlichen Zug nach Westafrika antreten, sondern könnten in Südeuropa überwintern.

Dankbarkeit bewusst machen

Trotz vieler Herausforderungen gibt es auch Entwicklungen, die Anlass für eine positive Betrachtung geben. Das gilt es, sich immer wieder bewusst zu machen. Das christliche Erntedankfest lädt dazu ein, innezuhalten und sich darüber klar zu werden, wofür man ganz persönlich dankbar sein kann und sollte.
Ob für die Kreativität junger Deutscher im Startup-Bereich oder für die Rückkehr der Störche, die ein wesentliches historisches Naturgut Deutschlands darstellen.
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Umweltaktivisten besetzen Dach der CDU-Zentrale in Berlin

In Berlin haben sich Umweltaktivisten am Mittwochmorgen vom Dach der CDU-Parteizentrale abgeseilt.
Wie die Polizei mitteilte, wurden die Einsatzkräfte kurz nach 7 Uhr zum Konrad-Adenauer-Haus gerufen. Dort hätten sich mehrere Personen unberechtigt Zugang zum Dach verschafft.
Kräfte des Zentralen Objektschutzes entdeckten demnach die Personen, welche sich dann vom Dach abseilten und ein Transparent an der Fassade des Gebäudes ausrollten.

Umweltaktivisten besetzen Dach der CDU-Zentrale in Berlin am 23.09.2026

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Offenbar handelte es sich um Mitglieder der Aktivistengruppe Robin Wood. Auf dem Transparent stand „Klare Kante gegen Rechts. Sozialabbau beenden, Klimakrise bekämpfen“.
Laut Polizei wurden Höhenretter alarmiert. Gegen alle beteiligten Personen würden Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch eingeleitet.
Auch eine Person mit einer Drohne wurde zunächst festgesetzt. Die Polizei war zunächst mit ca. 30 Einsatzkräften vor Ort. (dts/red)
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Für den Abriss des E-Highways in Schleswig-Holstein will niemand zuständig sein


In Kürze:

  • Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beteiligten sich mit Teststrecken für E-Highways.
  • Laut BdSt-Schwarzbuch flossen insgesamt mehr als 100 Millionen Euro Fördermittel.
  • Eine weitere Förderung kam nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zustande.

 
Das Bundesverkehrsministerium förderte über einen Zeitraum von fünf Jahren auf drei Autobahnabschnitten in Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sogenannte E-Highways. Ende 2024 liefen die Versuchsphasen aus. Seither sind die Anlagen abgeschaltet. Unklar ist, ob und wer für den Rückbau zuständig ist, da die Initiatoren die Projekte nicht weiterverfolgen.

Unterschiedliche Resonanz in der Industrie

Aktuell gibt es dazu Diskussionen in Schleswig-Holstein. Wie der „Norddeutsche Rundfunk“ (NDR) berichtet, weisen verschiedene Behörden die Zuständigkeit dafür zurück. So sieht das Landesverkehrsministerium das Energiewende-Ministerium in der Verantwortung. Für den eigentlichen Abriss sei wiederum das Bundesverkehrsministerium zuständig. Das Bundesverkehrsministerium verweist auf das Bundesumweltministerium, und dieses sieht die Autobahn GmbH in der Pflicht. Diese verweist wiederum zurück an Land und Bund.
Die Pläne stießen seinerzeit auf unterschiedliche Resonanz in der Industrie. Technologiekonzerne und Zulieferer wie Siemens und Continental befürworteten das Vorhaben. Siemens Mobility und die Continental-Tochter CES erklärten im August 2021, „das Lkw-Oberleitungssystem flächendeckend in ganz Europa zur Verfügung zu stellen“.
Ganz anders sah man das bei Daimler Truck. „Die Oberleitungstechnologie ist ausgemachter Blödsinn und Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen“, sagte der damalige Chef des Stuttgarter Nutzfahrzeugherstellers, Martin Daum. Das Unternehmen setze auf leistungsstarke Batterien, der Bau von Oberleitungs-Lkw sei daher nicht vorgesehen.
Die erste Strecke, an der das Pilotprojekt startete, war ein zehn Kilometer langer Abschnitt (je fünf Kilometer pro Richtung) auf der A5 bei Darmstadt in Südhessen. Es fand Erwähnung im „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler. Der Verband kritisierte die hohen Kosten und die aus seiner Sicht ungewisse Zukunft der Oberleitungstechnologie. Insbesondere stellte er infrage, ob sich ein solches System angesichts des europaweiten Güterverkehrs durchsetzen könne.

Urteil zieht weiterer Förderung den Stecker

Der Steuerzahlerbund rechnete für den Bau des 2019 in Betrieb genommenen Streckenabschnitts Kosten in Höhe von fast 30 Millionen Euro vor. 2022 beschloss die Bundesregierung den Ausbau der Strecke um weitere sieben Kilometer in südlicher Richtung. Als Begründung nannte sie die Untersuchung längerer Ladeabschnitte und Ladezeiten, das Ladeverhalten bei unterschiedlich langen Strecken, die Erprobung neuer Oberleitungs-Lkw-Typen sowie die Gewinnung weiterer Forschungsdaten.
Den zusätzlichen Ausbau unterstützte der Bund mit weiteren 22 Millionen Euro. Wartung und Instandhaltung schlugen seit 2019 mit jährlich 400.000 Euro zu Buche. Somit flossen etwa 54,4 Millionen Euro alleine in den E-Highway an der A5.
Mehr als 30 Millionen Euro kostete dem BdSt zufolge der Testabschnitt in Schleswig-Holstein. Das Bundesumweltministerium nannte hingegen Ausgaben in Höhe von rund 23 Millionen Euro. Für Baden-Württemberg gab das Verkehrsministerium des Bundeslandes Kosten in Höhe von 28 Millionen Euro an. 26,4 Millionen finanzierte der Bund aus dem Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“, 1,6 Millionen Euro betrug der Anteil Baden-Württembergs.
Trotz positiver Ergebnisse der Testphasen aus Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg führte die Bundesregierung die Förderung eines weiteren Ausbaus der Oberleitungsinfrastruktur nicht fort. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärte.
Vorgesehen war, 60 Milliarden Euro ungenutzter Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu übertragen. Nach dem Urteil entstand im KTF eine entsprechende Finanzierungslücke. In der Folge konnte die Bundesregierung die Förderung „klimaschonender Nutzfahrzeuge“ und der dazugehörigen Infrastruktur nach eigenen Angaben „nicht wie geplant weiterführen“.
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Umfrage: Unternehmen erhöhen Klimainvestitionen kaum

Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 9,3 Prozent ihrer Investitionen für Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Betrieb ausgegeben. Für 2026 planen sie einen Anteil von 10,6 Prozent, für 2027 von 10,5 Prozent, wie eine Umfrage des Ifo-Instituts ergab.
„Die Unternehmen planen damit keine nennenswerte Steigerung des Anteils – und das in einem Zeitraum, in dem der Bedarf an klimafreundlichen Investitionen seinen Höhepunkt erreichen dürfte, um die im Pariser Klimaabkommen und die von der Bundesregierung selbst gesetzten nationalen Emissionsziele zu erreichen“, sagte Ifo-Forscher Gerome Wolf.

Ifo: Hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit, andere Prioritäten

Zwischen den Wirtschaftssektoren zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Dienstleister planen für 2026 den höchsten Anteil an Klimainvestitionen (12,2 Prozent), gefolgt vom Bauhauptgewerbe (10,5 Prozent).
Das Verarbeitende Gewerbe kommt auf 8,8 Prozent, der Handel auf 8,5 Prozent. Der Bau ist der einzige Bereich, der seinen Anteil auch 2027 noch einmal ausweiten will (11,2 Prozent).
Warum der Anteil nicht steigt, lässt sich aus der Umfrage allein nicht beantworten. „Denkbar wäre, dass Unternehmen vor dem Hintergrund gesunkener Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten sowie gestiegener geopolitischer Risiken andere Prioritäten gesetzt haben“, sagte Wolf.
Eine aktuelle Studie des Instituts zeigt, dass die Zurückhaltung der Unternehmen bei Klimainvestitionen unter anderem auch auf die hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückzuführen sein könnte.
„Ein hoher CO2-Preis reicht allein nicht aus, um die Nutzung fossiler Energien unattraktiv zu machen und Unternehmen dazu zu bewegen, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen, wenn der Preispfad für Emissionen hochgradig ungewiss ist. Unternehmen bräuchten daher in erster Linie verlässliche Rahmenbedingungen, um die Energiewende zu vollziehen“, so Wolf. (dts/red)
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Förder-Aus für kleine PV-Anlagen – Reiche: Schluss mit „rundum sorglos“

Das Bundeskabinett hat die Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschlossen.
Vorgesehen sind unter anderem der schrittweise Wegfall der staatlichen Förderung kleiner Solaranlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Beschränkungen für den Bau neuer Windkraftanlagen in Gebieten mit überlasteten Netzen. „Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket“, sagte Reiche dazu.
Die „Überförderung“ von Technologien, die sich bereits selbst tragen, müsse beendet werden. Den bisherigen Ausbau der erneuerbaren Energien bezeichnete die Ministerin als „Erfolgsgeschichte“, die bislang jedoch „nicht kosteneffizient ist“. Bei der Solarenergie etwa werde der Fokus nun auf große PV-Flächenanlagen gelegt.

Keine feste Einspeisevergütung für alle PV-Anlagen

Reiche sagte auch: „Wir beenden, dass Anlagen gefördert werden, die so hohe Renditen erzielen, dass sie ohnehin installiert würden.“ Die Reform solle für mehr Kosteneffizienz sorgen.
In beiden Gesetzen geht es im Wesentlichen darum, den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig stärker den Marktregeln zu unterwerfen.:
  • Die feste Einspeisevergütung soll für alle Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden.
  • Der eingespeiste Strom muss stattdessen zu Marktbedingungen verkauft werden.
  • Boni für die Förderung von PV-Anlagen sollen vereinheitlicht, die Einspeiseleistung kleinerer und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden.
  • Die Ausschreibungsmengen für den Zeitraum 2027 bis 2030 sollen für Biogasanlagen leicht angehoben werden.
  • Kleine Anlagen erhalten durch einen Flexibilitätsbonus die Möglichkeit, steuerbar zur Systemverantwortung beizutragen.
  • Wie für das Bundes-Klimaschutzprogramm vereinbart, soll es eine Windkraft-Sonderausschreibung geben
Das „Netzpaket“ sieht vor, dass Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen nicht mehr vollständig entschädigt werden, wenn sie wegen Engpässen keinen Strom einspeisen können.
Das Risiko für die Investoren wird auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten. In bestimmten „Hot-Spot-Regionen“ sollen die Entschädigungszahlen vollständig entfallen.
„Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet die Themen Synchronisierung, Netzanschluss und Systemverantwortung zu einem sinnvollen Ganzen“, erklärte die Wirtschaftsministerin.
„Wir adressieren damit die Herausforderungen der Gegenwart und stellen gleichzeitig die Weichen für die Zukunft.“
Reiche forderte die Abgeordneten auf, dabei „die Kosten nicht aus dem Blick zu verlieren und das politisch Wünschenswerte mit dem Kern der Novelle zu verbinden, nämlich den Ausbau der erneuerbaren Energien kosten- und systemeffizient auszugestalten“.

Industrie begrüßt das Vorhaben

Die deutsche Industrie hat die Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßt.
„Mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket setzt die Bundesregierung wichtige und lange überfällige Impulse für ein effizientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem“, sagte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI).
Beim EEG begrüßt der BDI den Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen. Lösch sieht „die richtigen Anreize, um die Kosten des Gesamtsystems zu senken und erneuerbare Energien systemdienlicher einzusetzen“.
„Auch das Netzpaket weist in die richtige Richtung“, erklärte er weiter. „Es schafft Anreize, neue Anlagen verstärkt dort anzuschließen, wo die Netze zusätzliche Einspeisung aufnehmen können.“
Die Deutsche Industrie und Handelskammer begrüßte „mehr Verbindlichkeit und damit Tempo bei Netzanschlüssen“.

Verbände befürchten langsameren Ausbau bei Solar und Wind

Das Netzpaket „gefährdet Investitionen und bremst den Ausbau digitaler und klimafreundlicher Infrastruktur“, befindet hingegen der Digitalverband Bitkom.
Die EEG-Novelle sieht Bitkom-Chef Bernhard Rohleder ebenfalls kritisch: Die stärkere Marktintegration kleiner Photovoltaikanlagen sei grundsätzlich richtig.
„Verpflichtend darf sie aber erst werden, wenn praxistaugliche digitale Prozesse, die notwendige Steuerbarkeit und wirtschaftliche Vermarktungsangebote verfügbar sind.“
Die Maschinenbauer kritisierten die Gesetze scharf. „Sie schaffen nicht die Planungssicherheit und Investitionsbedingungen, die für den weiteren Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Biogas dringend benötigt werden“, erklärte Gerd Krieger vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau. Das Parlament müsse „umfassend“ nachbessern.
Der Bundesverband Solarwirtschaft sprach von „fatalen Signalen für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort Deutschland“. Statt Änderungen am Gesetz fordert der Verband Bundestag und Bundesrat auf, die Gesetze „zu kippen“.
Umwelt- und Klimaschützer befürchten, dass die Gesetze den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland spürbar ausbremsen. Wind- und Solarbranche teilen diese Kritik.
Verbände fürchten nun, dass die Reform der Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren verlangsamen könnte, obwohl der Ausbau von Solar- als auch von Windenergie bisher hinter den gesetzlichen Zielen hinterher hinkt. Noch langsamer läuft der Netzausbau, der aktuell mit dem Ausbau der Erneuerbaren nicht Schritt halten kann.
Kritik kam unter anderem auch von der Deutschen Umwelthilfe. (afp/dts/red)
 
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Bürokratieabbau im Büro: Prüfung von Wasserkochern und Ladekabeln entfällt

Das sogenannte „Entlastungskabinett“ hat mehrere Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Insgesamt sollen damit Unternehmen und Bürger um 10 Milliarden Euro entlastet werden, teilte die Bundesregierung mit.
Im Gesundheitsbereich soll demnach die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt werden und die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) verbessert werden.
Hierbei soll digitaler Nachrichtenversand und elektronische Überweisungen eingeführt werden.

Lockerungen bei Lkw-Fahrverbot

Für Transport- und Logistikunternehmen soll es Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot geben. Dieses gilt künftig nicht mehr bei lokalen Feiertagen, sondern nur noch an bundesweit einheitlichen.
Wer bei der Arbeitsförderung Leistungen beantragt oder Änderungen mitteilen muss, soll das künftig digital erledigen können. Beratungs- und Vermittlungsgespräche sollen künftig per Videoschalte von zu Hause stattfinden können.
Die tägliche Briefkasten-Pflicht soll entfallen, solange man digital erreichbar bleibt. Auch der Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler soll sich künftig formlos per E-Mail schließen lassen.
Wer ein reines Elektroauto fährt, soll künftig keine grüne Plakette mehr kaufen und auf die Windschutzscheibe kleben müssen, um in eine Umweltzone einzufahren. Stattdessen soll das E-Kennzeichen selbst als Nachweis gelten.

Ausgabe papierhafter Kassenbelege schrittweise abschaffen

Bis Ende 2026 will die Bundesregierung weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. So soll die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege schrittweise abgeschafft werden.
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll das Bauvertragsrecht so angepasst werden, dass von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden kann.
Bundesdigitalisierungsminister Karsten Wildberger (CDU) erklärte, die Regierung halte ihr Wort beim Bürokratierückbau. Über 40 Maßnahmen seien bereits umgesetzt worden, um die Wirtschaft und die Bürger zu entlasten.
„Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen“, sagte er. „Wir arbeiten bereits am Berichtsentlastungsgesetz, mit dem wir über alle Ressortgrenzen hinweg Berichtspflichten im vierstelligen Bereich aufheben werden.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verwies auf Änderungen beim Arbeitsschutz. „Wir befreien Unternehmen und Beschäftigte von unnötiger Bürokratie und geben so Rückenwind für mehr Wachstum. Dabei halten wir die hohen Standards im Arbeitsschutz“, sagte sie.
„Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.“ (dts/red)
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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24. Juni: Stilllegung des Gasnetzes | Bundesweite Bahnstörung | Wasserentnahme verboten

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Stilllegung des Gasnetzes

Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.

Bundesweite Bahnstörung

Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.

Wasserentnahme verboten

Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Niederlage für „Spiegel“

Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.

Trump-kritische Resolution

Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
 
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Unions-Gutachten hält Heizungsgesetz für verfassungskonform

Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge verfassungsgemäß.
In dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde mit dem Gesetz „nicht strukturell unterlaufen“. Verfasser ist der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender.
Pielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.
Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben. (dts/red)
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Wissenschaftler kritisieren Pestizid-Pläne der EU-Kommission scharf

Wissenschaftler von 27 europäischen Forschungseinrichtungen haben vor einer Schwächung zentraler Schutzmechanismen bei der Zulassung von Pestiziden gewarnt.
Ihre Empfehlungen für das geplante Gesetzespaket der EU-Kommission veröffentlichte die Autorengruppe unter Leitung von Dimitry Wintermantel von der Universität Freiburg und Julia Osterman von der Universität Göteborg im „Policy Forum“ der renommierten Zeitschrift „Science“.
Derzeit sind Pestizid-Wirkstoffe meist für zehn Jahre auf EU-Ebene zugelassen. Danach können Hersteller eine Weiterzulassung beantragen und müssen dabei Daten zur Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen. Dieser durchläuft dann eine erneute Risikoanalyse.
Die Wissenschaftler kritisieren nun, dass mit dem geplanten Omnibus-Paket die meisten Wirkstoffe unbegrenzt zugelassen würden und die regelmäßige Neubewertung entfallen würde.
Problematisch sei dabei, dass es nach der Zulassung weder ein systematisches Monitoring gebe, das Pestizid-Risiken aufdecke, noch einen Mechanismus, der daraufhin automatisch eine Nachprüfung auslöse. Zudem erfolge dadurch eine Beweislastumkehr vom Hersteller zu den Behörden.
„Das Omnibus-Paket würde die regelmäßige Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen weitgehend abschaffen und bestehende Schwachstellen der Risikoabschätzung vor der Marktzulassung unkorrigiert lassen“, sagte dazu Wintermantel. „Das erhöht die Risiken von Pestiziden für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Wir sind der Auffassung, dass das Paket damit eindeutig das Vorsorgeprinzip untergräbt und europäischen und internationalen Umweltschutzzielen entgegenwirkt.“
In der Praxis habe sich die regelmäßige Neubewertung als ein wichtiges Instrument erwiesen. „Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken keine Neu-Zulassung erhalten“, sagte Wintermantel.
Während die EU für die Zulassung von Pestizid-Wirkstoffen zuständig ist, werden die einzelnen Pestizid-Produkte auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten genehmigt. Das Omnibus-Paket würde laut den Forschern dazu führen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse auch bei der Zulassung solcher Produkte weniger einbezogen würden.
Bislang müssen EU-Mitgliedsstaaten dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Das Paket würde dies zwar formal nicht aufheben, jedoch neu definieren: Als maßgeblich gelte künftig der Wissensstand der letzten EU-Wirkstoffprüfung, der bei unbegrenzter Zulassung weit zurückliegen könne.
Erhält ein Pestizid-Wirkstoff keine erneute Zulassung, dürfen Produkte, die ihn enthalten, nach der aktuellen Verordnung noch bis zu 18 Monate lang aufgebraucht werden.
Das Omnibus-Paket würde diese Übergangsfrist auf bis zu drei Jahre verlängern – auch wenn der Wirkstoff seine Zulassung wegen Gesundheits- oder Umweltbedenken verloren habe, solange diese nicht als unmittelbar und schwerwiegend eingestuft würden.
„Entgegen dem Ziel des Omnibus-Vorschlags, Innovation zu fördern, birgt der Vorschlag vielmehr das Risiko, Innovationsanreize zu schwächen“, sagte Osterman. „Wenn ältere Produkte länger auf dem Markt verbleiben und keiner regelmäßigen Überprüfung mehr unterliegen, verringert sich der Druck, sicherere und innovativere Alternativen zu entwickeln.“
Um Zulassungsprüfungen zu beschleunigen und hohe Schutzstandards zu sichern, sollten nicht die Antragsteller selbst auswählen, welcher Mitgliedsstaat Pestizide bewerte, fordern die Wissenschaftler.
Stattdessen solle die EU die Aufgabe nach Expertise verteilen. Die EU müsse Bewertungskriterien vereinheitlichen und die Beweislast klar bei den Pestizidherstellern verankern.
Außerdem sollten Zulassungsstudien öffentlich zugänglich sein, um unabhängige Nachforschungen zu ermöglichen. Um mögliche Risiken nach der Zulassung aufzudecken, sollten Anwendungsdaten mit bestehendem Monitoring – etwa zu Bestäubern – verknüpft werden. Solche Anwendungsdaten erheben Landwirte bereits jetzt.
Zudem sollten verstärkt Pestizidrückstände in der Umwelt gemessen werden. Die gemeinsame Analyse dieser Daten würde Pestizide mit hohem Gefahrenpotenzial aufdecken und gezielte Nachprüfungen ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen, so das Fazit der Wissenschaftler, ließe sich die Zulassung von Pestiziden wissenschaftlich fundierter, transparenter und effizienter gestalten, ohne das Vorsorgeprinzip oder europäische Umweltschutzziele auszuhebeln. (dts/red)
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Gutachten: Heizgesetz könnte verfassungswidrig sein

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, über das der „Spiegel“ berichtet.
Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei „eher zweifelhaft“, schreiben die Fachleute.
Das GModG, über das der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte, ist eines der wichtigsten Vorhaben des Wirtschaftsministeriums dieser Legislaturperiode. Es soll das „Heizungsgesetz“ von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen.

Widerspricht das Gesetz dem „Klimabeschluss“?

Das GModG würde nach Ansicht von Experten aber zu mehr Treibhausgasemissionen führen – und könnte deshalb am Bundesverfassungsgericht scheitern.
In ihrem „Klimabeschluss“ vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen.
Es erscheine jedoch „schlüssig“, dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies sei verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“.

Europarecht wirkt sich auch aus

In einem weiteren Gutachten betonen die Fachleute, dass das GModG auch mit Europarecht kollidieren könnte. Sie äußern „Bedenken“, dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde – darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen.
Laut GModG sollen die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf „Spiegel“-Nachfrage unbeantwortet. (dts/red)
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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
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deutschland

Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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deutschland

Netzbetreiber fordert Pause beim Solarboom

Der deutsche Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz warnt davor, es mit dem Solarzubau in Deutschland zu übertreiben.
Die Vielzahl an negativen Strompreisen im Mai zeige, dass Deutschland günstigen Strom aus erneuerbaren Energien herstellen könne, sagte 50-Hertz-Chef Stefan Kapferer in einem Podcast des Senders ntv. Gleichzeitig werde damit deutlich, dass das System noch nicht auf die großen Mengen erneuerbaren Stroms vorbereitet sei.

Neue Prioritäten setzen

„Der Strompreis berechnet sich nicht nur durch Gestehungskosten. Wir müssen die Systemkosten im Griff behalten, also den Netzausbau und auch den Redispatch, also die Eingriffe ins Stromsystem“, sagte Kapferer. Die Botschaft des 50-Hertz-Chefs ist deutlich: Man sollte fünf oder sechs Jahre andere Prioritäten als den massiven Zubau weiterer Solarparks setzen.
Der Netzbetreiber fügte hinzu, dass seine Warnung nicht alle Regionen oder alle Technologien betreffe. Er rede nicht davon, den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen, so Kapferer.
Bei Windkraft an Land und auf See müsse die Dynamik der Genehmigungen unbedingt auf die Umsetzung der Projekte übertragen werden. Es gehe nur um den Solarzubau. Dort habe es einen enormen Zuwachs gegeben, es sei kein zusätzliches Tempo notwendig. „Das muss man so klar sagen.“

Wo wird Strom benötigt?

Als Beispiel nennt Kapferer Brandenburg. Das Land befindet sich im Netzgebiet von 50 Hertz. Brandenburg müsse beständig Strom exportieren, weil die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten 17 Gigawatt betragen, die Last aber nur drei Gigawatt. Dort werde sicherlich weitere Windkraft benötigt für Zeiten, in denen keine Sonne scheint, aber Solarparks nicht unbedingt.
Anders sehe es in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aus. „Die verkraften weitere Kapazitäten. Das sind Industrieregionen, die den Strom aufnehmen können“, sagte der Netzbetreiber. In Berlin und Hamburg sei auch jede Solaranlage wunderbar, egal ob privat oder Gewerbe. Der Stromverbrauch sei vorhanden.
Kapferer ist seit 2019 Vorstandsvorsitzender von 50 Hertz. Der Übertragungsnetzbetreiber ist für den Netzbetrieb in Berlin, Hamburg und allen ostdeutschen Bundesländern verantwortlich.

Mehr neue Gaskraftwerke bauen

50 Hertz dringt gleichzeitig auf den schnellen Bau neuer Gaskraftwerke. In einer Dunkelflaute deckten die Erneuerbaren weniger als zehn Prozent des Strombedarfs, sagte Kapferer. In fünf oder zehn Jahren stünden die Erneuerbaren an solchen Tagen vielleicht bei 20 Prozent – doch dann fehlten immer noch 80 Prozent.
Nur mit Batteriespeichern ließen sich wind- und sonnenschwache Zeiten noch nicht auffangen. „Batterietechnologien machen nicht nur bei den verfügbaren Mengen große Fortschritte. Die laufen inzwischen auch bis zu acht Stunden“, sagte Kapferer.
„Wir hatten aber 2025 eine Dunkelflaute, die länger als 200 Stunden dauerte. Das sind etwa neun Tage. Das decken wir nicht ohne neue Gaskraftwerke ab. Die zehn Gigawatt aus der ersten Ausschreibungsrunde benötigen wir definitiv.“

Ausschreibung 2026 im Plan

Die Ausschreibung der Gaskraftwerke ist noch für dieses Jahr geplant. Die Bundesregierung strebt den entsprechenden Beschluss im Bundestag vor der Sommerpause an – Kapferer zufolge auch höchste Zeit.
In der Vergangenheit habe man für Bau und Genehmigung mit mindestens vier Jahren rechnen müssen, sagte der 50-Hertz-Chef. Das sei auch das Zeitfenster, das gerade noch zur Verfügung stehe. In einer Dunkelflaute wolle man ja keine Kohlekraftwerke ins System holen. Braunkohlekraftwerke seien die dreckigsten von allen fossilen Kraftwerken und auch nicht so flexibel wie Gaskraftwerke.
Sicher ist ihm zufolge auch, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht unter den Gaskraftwerken leiden wird. „Kein Gaskraftwerk wird einen Solarpark, einen Onshore- oder einen Offshore-Windpark bei der Stromerzeugung verdrängen, denn das Gaskraftwerk ist die teuerste Lösung“, sagte Kapferer. Das rechne sich nicht. (dts/red)
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Merkel räumt Versäumnisse in Verteidigungs- und Digitalpolitik ein

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) räumt Versäumnisse in ihrer Amtszeit ein. Dies betrifft die Verteidigungspolitik ebenso wie die Klima- und Digitalisierungspolitik.
Der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) sagte Merkel, der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben sei zu langsam gewesen. Zwar teile sie nicht die Auffassung, dass die Bundeswehr zu Beginn des Überfalls Putins auf die Ukraine „blank“ gewesen sei.
Auch habe es von 2015 an – nachdem die Nato-Staaten sich 2014 auf dem Gipfel in Wales das Ziel gesetzt hätten, bis zu zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben – wieder Aufwüchse im Verteidigungsetat gegeben. Doch fügte Merkel hinzu: „Rückblickend betrachtet waren wir dabei aber nicht schnell genug.“
Die frühere Kanzlerin äußerte sich auch selbstkritisch zur Digitalisierungspolitik. Sie sei sehr unzufrieden gewesen mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung.
„Da hatten wir uns sehr viel mehr vorgenommen, aber das durchzusetzen ist im Rahmen unserer föderalen Strukturen extrem schwierig.“ Sie wünsche dem jetzigen Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) allen Erfolg. „Das ist echt schwierig, und da sind wir zu langsam gewesen.“
Zur Klimapolitik sagte Merkel: „Ich habe mich außerdem sehr selbstkritisch auseinandergesetzt mit der Frage, was wir im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gemacht haben. Sind wir dem Vorsorgeprinzip gerecht geworden? Da kann ich nicht sagen: Da haben wir gemessen an dem, was notwendig ist, genug getan.“
Merkel will kein weiteres Amt übernehmen. „Hinter mir liegt ein wirklich erfülltes politisches Leben. Die Kraft, die Spannkraft und die Neugierde für neue Ämter habe ich nicht“, sagte Merkel der FAS.
Was da manchmal „herumgeistert“, das seien „Spielereien“, fügte sie hinzu und machte klar, dass sie solche Gerüchte nicht schätzt. „Das sind manchmal auch ärgerliche Spielereien. Man muss sich ja nicht schämen, wenn einer sich mich auch als Bundespräsidentin vorstellen kann. Aber es liegt auch eine kleine Unernsthaftigkeit darin. Und so sollte nicht über das oberste Staatsamt gesprochen werden.“
Merkel wies auch Überlegungen zurück, sie könne im russisch-ukrainischen Konflikt vermitteln. Man könne, das wisse sie aus ihrer Erfahrung, mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nur verhandeln, wenn man mit politischer Macht ausgestattet sei, die in der Demokratie auf Zeit vergeben werde.
Mit Blick auf ihre Zeit als Kanzlerin sagte sie, der damalige französische Präsident Francois Hollande und sie selbst hätten auch nicht jemanden gebeten, an ihrer Stelle mit Putin die Verhandlungen in Minsk zu führen. Auch heute sei das Sache derer, die über Macht und Legitimation verfügten. (dts/red)
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deutschland

Reiche will CO2-Emissionshandel weiter abschwächen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.

Mehr CO2, länger als erlaubt

Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.

Vorreiter-Unternehmen fördern

Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)
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deutschland wissen

Weber fordert Atomkraft-Comeback für Deutschlands Energiewende

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) dringt auf eine stärkere Nutzung von Atomkraft. „Ohne Atomstrom kann die Energiewende nicht gelingen. Wir brauchen die Grundlastversorgung zu einem vernünftigen Preis“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Ob in Deutschland neue Kernkraftwerke gebaut oder stillgelegte reaktiviert werden, müsse die deutsche Politik entscheiden.

Europa soll Strommarkt öffnen

Weber rief zur Schaffung eines offenen Energie-Binnenmarkts auf. „Wenn Frankreich, Polen, die Tschechische Republik, die Niederlanden, Schweden und Finnland jetzt auf Atomkraft setzen, um die sonnenarmen Stunden auszugleichen, dann soll auch Deutschland davon profitieren“, sagte er. „Wir brauchen Strom als ganz normale handelbare Ware.“ Ein Energie-Binnenmarkt könne seiner Ansicht nach „den deutschen Fehler des Atomausstiegs heilen“.
Weber äußerte sich skeptisch über zu möglichen neuen Entlastungen, um die Folgen des Iran-Kriegs auszugleichen. „Es ist gut, dass geholfen wird – je zielgerichteter, desto besser. Es kommt aber auch der Punkt, wo wir den Menschen sagen müssen, dass wir nicht alle weltwirtschaftlichen Auswirkungen abfedern können“, sagte er. „Wir sind als Deutsche und Europäer in einem globalen Boot und werden hin und her geschlagen.“
Weber forderte, die erneuerbaren Energiequellen weiter auszubauen und zugleich auf die Kernkraft setzen. „Das sind die beiden großen Botschaften in der europäischen Energiepolitik“, sagte er.
In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/dpa

Studie widerspricht Atomkurs

Der EVP-Chef widersprach damit einer kürzlich veröffentlichten Studie, die das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hatte. Danach kann Atomenergie bei der Bekämpfung des Klimawandels allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Die Wissenschaftler des Öko-Instituts kommen in ihrer Forschung zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung von Treibhausgasen Kernenergie im Vergleich zu erneuerbaren Energien eine teure Option ist.
Während erneuerbare Energien bereits heute und auch perspektivisch kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung bieten, bleiben neue Kernkraftwerke aufgrund hoher Kapitalkosten, langer Bauzeiten und erheblicher finanzieller Risiken eine kostenintensive Vermeidungsoption.
Hinzu kommt, dass Kernenergie laut Öko-Institut für ein zukünftiges Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien nur begrenzt geeignet ist. Wind- und Solarenergie erzeugen Strom abhängig von Wetterbedingungen und Tageszeit.
Das künftige Energiesystem brauche daher flexible Anlagen, die diese Schwankungen ausgleichen können. Konventionelle Kernkraftwerke sind aufgrund ihrer Größe, technischen Eigenschaften und wirtschaftlichen Anforderungen auf hohe Auslastung angewiesen. Ein flexibler Betrieb würde ihre ohnehin hohen Stromerzeugungskosten weiter erhöhen. (dts/red)
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Buckelwal-Initiative: CDU wirft Minister teure Tierquälerei vor

Nach der missglückten Aktion, mit der eine private Initiative den Wal „Timmy“ retten wollte, strebt die CDU Mecklenburg-Vorpommern parlamentarische Aufklärung an.
Das Parlament müsse sich mit dieser Aktion auseinandersetzen, sagte der Spitzenkandidat der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, dem „Focus“.
Es gehe nicht nur darum, dass Umweltminister Till Backhaus (SPD) „das geschützte Tier einer fragwürdigen Privatinitiative überlassen“ habe, so Peters weiter. „Diese Initiative durfte dann auch mal eben im Naturschutzgebiet baggern.“
Das sehe die CDU kritisch. „Wenn so etwas im Rahmen einer Wirtschaftsinvestition passieren soll, braucht man ein mehrjähriges Genehmigungsverfahren – hier wurde es im Eilverfahren durchgewinkt.“
Peters kritisierte die Aktion als „teuerste Tierquälerei in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Backhaus habe Fachleute ignoriert und stattdessen „einen Kreis von selbstverliebten Esoterikern ohne jede meeresbiologische Kenntnis gewähren lassen“.
Während es selten vorkommt, dass sich Buckelwale in die Ostsee verirren, werden jährlich mehrere Dutzend Schweinswale tot an der deutschen Ostseeküste gefunden – Studien gehen teils sogar von hunderten Todesfällen pro Jahr in der westlichen Ostsee aus.
Als größte Bedrohung für die Meeressäugertiere gelten Stellnetze aus feinen Nylonfäden, die für die Echoortung der Wale fast unsichtbar sind. Verfangen sich Schweinswale darin, können sie nicht mehr zum Atmen auftauchen und ertrinken.
Die Schweinswal-Population in der zentralen Ostsee ist vom Aussterben bedroht, während auch die Bestände der genetisch davon unterscheidbaren Population in der westlichen Ostsee deutlich zurückgehen. (dts/red)
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gesellschaft

Griechische Privatinsel Makri sorgt mit ungewöhnlich niedrigem Preis für Aufsehen


In Kürze:

  • Insel Makri wird für relativ niedrigen Preis versteigert
  • Massive Umwelt- und Bauauflagen begrenzen Nutzung
  • Marktinteresse trifft auf rechtliche Realität

 
Diese seltene Immobilie – die Insel Makri – zeigt, wie groß die internationale Nachfrage nach griechischen Inseln weiterhin ist und wie stark rechtliche sowie ökologische Auflagen ihre Nutzung einschränken können.
Mit einer Fläche von fast 98 Hektar und einer Küstenlänge von über 7 Kilometern präsentiert sich Makri als „Juwel“ des Ionischen Meeres. Die Insel verfügt jedoch über keinerlei Infrastruktur.
Ihr Status als unbewohnte Insel und die in Griechenland geltenden Umweltschutzvorschriften schränken die Baumöglichkeiten stark ein, was den im Vergleich zum Markt für Privatinseln ungewöhnlich niedrigen Ausrufpreis erklärt.
Der für den 13. November geplante Verkauf im Rahmen einer gerichtlichen Versteigerung dürfte sowohl opportunistische Investoren als auch Liebhaber eines abgeschiedenen Rückzugsortes anziehen.

„Lächerliche Summe“ nach erfolgloser Versteigerung

Laut „Le Figaro Immobilier“ wurde die Insel auf Basis eines Ende 2021 erstellten Gutachtens auf 8 Millionen Euro geschätzt, bevor die Justiz eine erste erfolglose Versteigerung beschloss. Der neue Startpreis liegt nun bei 247.000 Euro, was im Vergleich zu den Marktstandards als „lächerliche Summe“ bezeichnet wird.
Private Inseln vergleichbarer Größe werden auf spezialisierten Plattformen üblicherweise für mehrere Millionen Euro gehandelt. Der Kontrast ist umso auffälliger, da sich Griechenland in den vergangenen Jahren als eines der erschwinglicheren Reiseziele Europas für den Kauf von Luxusferienwohnsitzen etabliert hat, ohne dabei seine spektakulärsten Lagen zu verlieren.
Auf dem griechischen Markt werden moderne Villen mit Meerblick und Pool häufig für 300.000 bis 600.000 Euro verkauft, während Luxusimmobilien auf begehrten Inseln dieses Niveau deutlich übersteigen.

Makri gehört zur Inselgruppe der Echinaden, liegt im Ionischen Meer und ist unbewohnt.

Makri wird zum Netzphänomen

Vor diesem Hintergrund erscheint der Startpreis für Makri als Anomalie, die ebenso viele Fragen aufwirft wie Begehrlichkeiten weckt.

Die Bilder und Videos, die insbesondere über das Medium Cerfia in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden, haben zur plötzlichen Bekanntheit dieser Insel beigetragen. „Wie wäre es, wenn Sie Ihre eigene griechische Insel kaufen würden? Diese private und unbewohnte Insel, ganz in der Nähe des mythischen Ithaka des Odysseus, steht für nur 247.000 Euro zum Verkauf“, fasst eine virale Nachricht zusammen.
Der Reiz des Inseltraums zu einem Preis, der unter dem einer Wohnung in vielen europäischen Hauptstädten liegt, hat eine lebhafte Diskussion um den Verkauf ausgelöst.

Käufertraum vs. regulatorische Realität

Experten weisen darauf hin, dass hinter diesem Traum strenge Vorschriften stehen. Der Erwerb einer privaten Insel in Griechenland ist ein streng geregelter Prozess. Das griechische Recht sieht strenge Bauauflagen in Küstengebieten vor, die für Standorte von ökologischem oder landschaftlichem Interesse noch einmal verschärft werden.
Im Fall von Makri „schränken bisher unterschätzte, erhebliche Umweltauflagen die Baumöglichkeiten stark ein“, wie in der in den sozialen Netzwerken geteilten Veröffentlichung betont wird.
Für auf Inselimmobilien spezialisierte Agenturen spiegelt der Ausrufpreis daher nicht nur einen Mitnahmeeffekt wider, sondern auch die Kosten dieser Auflagen für zukünftige Käufer. Das Profil des typischen Käufers entspricht eher dem eines geduldigen Investors oder einer Privatperson, die einen Rückzugsort „abseits der Zivilisation“ sucht und eine sehr eingeschränkte Nutzung der Immobilie in Kauf nimmt.
Einige sehen darin eine Chance für eine sanfte Entwicklung, die sich auf Freizeit-, Landwirtschafts- oder Naturschutzzwecke konzentriert, statt auf einen Tourismuskomplex.

Makri als Testfall

Die griechischen Behörden betonen ihrerseits die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und dem Schutz der Küste zu finden. Der Fall Makri veranschaulicht diesen Kompromiss: eine mögliche Erschließung, jedoch unter strengen Auflagen, um eine massive Bebauung der noch unberührten Inseln zu vermeiden.
Die Auktion im November wird daher als Test für das Marktinteresse an außergewöhnlichen Immobilien angesehen, die ein ebenso symbolisches wie wirtschaftliches Potenzial haben.

Der Artikel erschien im Original auf www.epochtimes.fr unter dem Titel „Une île grecque en vente à prix cassé à 247.000 euros au lieu des 8 millions d’euros estimés“. (redaktionelle Bearbeitung: il)