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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
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24. Juni: Stilllegung des Gasnetzes | Bundesweite Bahnstörung | Wasserentnahme verboten

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Stilllegung des Gasnetzes

Bis Ende Juni müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mehrere Städte, darunter Mannheim und Stuttgart, planen die Stilllegung ihrer Gasnetze bis 2035. München, Hamburg und Berlin wollen bis 2045 aus dem Erdgas aussteigen. Für Millionen Menschen bedeutet das den Umstieg auf neue Heizsysteme.

Bundesweite Bahnstörung

Eine Störung im digitalen Bahnfunk hat den Zugverkehr in ganz Deutschland für mehrere Stunden lahmgelegt. Alle Züge wurden in Bahnhöfen angehalten, Fahrgäste saßen fest, die S-Bahn-Systeme in mehreren Städten fielen aus. Am Morgen lief der Verkehr wieder an. Die Bahn nennt den Austausch einer technischen Komponente als Ursache. Hinweise auf Sabotage gebe es nicht. Politiker fordern Konsequenzen.

Wasserentnahme verboten

Ab Freitag ist in Stuttgart die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen oder Seen verboten. Für den privaten Verbrauch darf dort nichts mehr abgeschöpft oder abgepumpt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August und soll dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Niederlage für „Spiegel“

Im Eilverfahren gegen den „Spiegel“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall Ulmen/Fernandes Grenzen der Verdachtsberichterstattung gezogen. Dem Magazin wird es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet. Berichte zu Fotos, Fake-Profilen und Gewaltvorwürfen bleiben hingegen größtenteils zulässig.

Trump-kritische Resolution

Der US-Senat hat mit 50:48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump zum Ende des Irankriegs drängt und weitere Militärschritte an die Zustimmung des Kongresses knüpft. Die Resolution konnte durch vier republikanische Stimmen eine Mehrheit finden. Trump nannte die Abstimmung „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Resolution ist nicht bindend.
 
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Unions-Gutachten hält Heizungsgesetz für verfassungskonform

Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge verfassungsgemäß.
In dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde mit dem Gesetz „nicht strukturell unterlaufen“. Verfasser ist der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender.
Pielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.
Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben. (dts/red)
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Wissenschaftler kritisieren Pestizid-Pläne der EU-Kommission scharf

Wissenschaftler von 27 europäischen Forschungseinrichtungen haben vor einer Schwächung zentraler Schutzmechanismen bei der Zulassung von Pestiziden gewarnt.
Ihre Empfehlungen für das geplante Gesetzespaket der EU-Kommission veröffentlichte die Autorengruppe unter Leitung von Dimitry Wintermantel von der Universität Freiburg und Julia Osterman von der Universität Göteborg im „Policy Forum“ der renommierten Zeitschrift „Science“.
Derzeit sind Pestizid-Wirkstoffe meist für zehn Jahre auf EU-Ebene zugelassen. Danach können Hersteller eine Weiterzulassung beantragen und müssen dabei Daten zur Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen. Dieser durchläuft dann eine erneute Risikoanalyse.
Die Wissenschaftler kritisieren nun, dass mit dem geplanten Omnibus-Paket die meisten Wirkstoffe unbegrenzt zugelassen würden und die regelmäßige Neubewertung entfallen würde.
Problematisch sei dabei, dass es nach der Zulassung weder ein systematisches Monitoring gebe, das Pestizid-Risiken aufdecke, noch einen Mechanismus, der daraufhin automatisch eine Nachprüfung auslöse. Zudem erfolge dadurch eine Beweislastumkehr vom Hersteller zu den Behörden.
„Das Omnibus-Paket würde die regelmäßige Neubewertung von Pestizid-Wirkstoffen weitgehend abschaffen und bestehende Schwachstellen der Risikoabschätzung vor der Marktzulassung unkorrigiert lassen“, sagte dazu Wintermantel. „Das erhöht die Risiken von Pestiziden für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Wir sind der Auffassung, dass das Paket damit eindeutig das Vorsorgeprinzip untergräbt und europäischen und internationalen Umweltschutzzielen entgegenwirkt.“
In der Praxis habe sich die regelmäßige Neubewertung als ein wichtiges Instrument erwiesen. „Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken keine Neu-Zulassung erhalten“, sagte Wintermantel.
Während die EU für die Zulassung von Pestizid-Wirkstoffen zuständig ist, werden die einzelnen Pestizid-Produkte auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten genehmigt. Das Omnibus-Paket würde laut den Forschern dazu führen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse auch bei der Zulassung solcher Produkte weniger einbezogen würden.
Bislang müssen EU-Mitgliedsstaaten dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Das Paket würde dies zwar formal nicht aufheben, jedoch neu definieren: Als maßgeblich gelte künftig der Wissensstand der letzten EU-Wirkstoffprüfung, der bei unbegrenzter Zulassung weit zurückliegen könne.
Erhält ein Pestizid-Wirkstoff keine erneute Zulassung, dürfen Produkte, die ihn enthalten, nach der aktuellen Verordnung noch bis zu 18 Monate lang aufgebraucht werden.
Das Omnibus-Paket würde diese Übergangsfrist auf bis zu drei Jahre verlängern – auch wenn der Wirkstoff seine Zulassung wegen Gesundheits- oder Umweltbedenken verloren habe, solange diese nicht als unmittelbar und schwerwiegend eingestuft würden.
„Entgegen dem Ziel des Omnibus-Vorschlags, Innovation zu fördern, birgt der Vorschlag vielmehr das Risiko, Innovationsanreize zu schwächen“, sagte Osterman. „Wenn ältere Produkte länger auf dem Markt verbleiben und keiner regelmäßigen Überprüfung mehr unterliegen, verringert sich der Druck, sicherere und innovativere Alternativen zu entwickeln.“
Um Zulassungsprüfungen zu beschleunigen und hohe Schutzstandards zu sichern, sollten nicht die Antragsteller selbst auswählen, welcher Mitgliedsstaat Pestizide bewerte, fordern die Wissenschaftler.
Stattdessen solle die EU die Aufgabe nach Expertise verteilen. Die EU müsse Bewertungskriterien vereinheitlichen und die Beweislast klar bei den Pestizidherstellern verankern.
Außerdem sollten Zulassungsstudien öffentlich zugänglich sein, um unabhängige Nachforschungen zu ermöglichen. Um mögliche Risiken nach der Zulassung aufzudecken, sollten Anwendungsdaten mit bestehendem Monitoring – etwa zu Bestäubern – verknüpft werden. Solche Anwendungsdaten erheben Landwirte bereits jetzt.
Zudem sollten verstärkt Pestizidrückstände in der Umwelt gemessen werden. Die gemeinsame Analyse dieser Daten würde Pestizide mit hohem Gefahrenpotenzial aufdecken und gezielte Nachprüfungen ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen, so das Fazit der Wissenschaftler, ließe sich die Zulassung von Pestiziden wissenschaftlich fundierter, transparenter und effizienter gestalten, ohne das Vorsorgeprinzip oder europäische Umweltschutzziele auszuhebeln. (dts/red)
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Gutachten: Heizgesetz könnte verfassungswidrig sein

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, über das der „Spiegel“ berichtet.
Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei „eher zweifelhaft“, schreiben die Fachleute.
Das GModG, über das der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte, ist eines der wichtigsten Vorhaben des Wirtschaftsministeriums dieser Legislaturperiode. Es soll das „Heizungsgesetz“ von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen.

Widerspricht das Gesetz dem „Klimabeschluss“?

Das GModG würde nach Ansicht von Experten aber zu mehr Treibhausgasemissionen führen – und könnte deshalb am Bundesverfassungsgericht scheitern.
In ihrem „Klimabeschluss“ vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen.
Es erscheine jedoch „schlüssig“, dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Dies sei verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“.

Europarecht wirkt sich auch aus

In einem weiteren Gutachten betonen die Fachleute, dass das GModG auch mit Europarecht kollidieren könnte. Sie äußern „Bedenken“, dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde – darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen.
Laut GModG sollen die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf „Spiegel“-Nachfrage unbeantwortet. (dts/red)
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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
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Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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Netzbetreiber fordert Pause beim Solarboom

Der deutsche Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz warnt davor, es mit dem Solarzubau in Deutschland zu übertreiben.
Die Vielzahl an negativen Strompreisen im Mai zeige, dass Deutschland günstigen Strom aus erneuerbaren Energien herstellen könne, sagte 50-Hertz-Chef Stefan Kapferer in einem Podcast des Senders ntv. Gleichzeitig werde damit deutlich, dass das System noch nicht auf die großen Mengen erneuerbaren Stroms vorbereitet sei.

Neue Prioritäten setzen

„Der Strompreis berechnet sich nicht nur durch Gestehungskosten. Wir müssen die Systemkosten im Griff behalten, also den Netzausbau und auch den Redispatch, also die Eingriffe ins Stromsystem“, sagte Kapferer. Die Botschaft des 50-Hertz-Chefs ist deutlich: Man sollte fünf oder sechs Jahre andere Prioritäten als den massiven Zubau weiterer Solarparks setzen.
Der Netzbetreiber fügte hinzu, dass seine Warnung nicht alle Regionen oder alle Technologien betreffe. Er rede nicht davon, den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen, so Kapferer.
Bei Windkraft an Land und auf See müsse die Dynamik der Genehmigungen unbedingt auf die Umsetzung der Projekte übertragen werden. Es gehe nur um den Solarzubau. Dort habe es einen enormen Zuwachs gegeben, es sei kein zusätzliches Tempo notwendig. „Das muss man so klar sagen.“

Wo wird Strom benötigt?

Als Beispiel nennt Kapferer Brandenburg. Das Land befindet sich im Netzgebiet von 50 Hertz. Brandenburg müsse beständig Strom exportieren, weil die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten 17 Gigawatt betragen, die Last aber nur drei Gigawatt. Dort werde sicherlich weitere Windkraft benötigt für Zeiten, in denen keine Sonne scheint, aber Solarparks nicht unbedingt.
Anders sehe es in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aus. „Die verkraften weitere Kapazitäten. Das sind Industrieregionen, die den Strom aufnehmen können“, sagte der Netzbetreiber. In Berlin und Hamburg sei auch jede Solaranlage wunderbar, egal ob privat oder Gewerbe. Der Stromverbrauch sei vorhanden.
Kapferer ist seit 2019 Vorstandsvorsitzender von 50 Hertz. Der Übertragungsnetzbetreiber ist für den Netzbetrieb in Berlin, Hamburg und allen ostdeutschen Bundesländern verantwortlich.

Mehr neue Gaskraftwerke bauen

50 Hertz dringt gleichzeitig auf den schnellen Bau neuer Gaskraftwerke. In einer Dunkelflaute deckten die Erneuerbaren weniger als zehn Prozent des Strombedarfs, sagte Kapferer. In fünf oder zehn Jahren stünden die Erneuerbaren an solchen Tagen vielleicht bei 20 Prozent – doch dann fehlten immer noch 80 Prozent.
Nur mit Batteriespeichern ließen sich wind- und sonnenschwache Zeiten noch nicht auffangen. „Batterietechnologien machen nicht nur bei den verfügbaren Mengen große Fortschritte. Die laufen inzwischen auch bis zu acht Stunden“, sagte Kapferer.
„Wir hatten aber 2025 eine Dunkelflaute, die länger als 200 Stunden dauerte. Das sind etwa neun Tage. Das decken wir nicht ohne neue Gaskraftwerke ab. Die zehn Gigawatt aus der ersten Ausschreibungsrunde benötigen wir definitiv.“

Ausschreibung 2026 im Plan

Die Ausschreibung der Gaskraftwerke ist noch für dieses Jahr geplant. Die Bundesregierung strebt den entsprechenden Beschluss im Bundestag vor der Sommerpause an – Kapferer zufolge auch höchste Zeit.
In der Vergangenheit habe man für Bau und Genehmigung mit mindestens vier Jahren rechnen müssen, sagte der 50-Hertz-Chef. Das sei auch das Zeitfenster, das gerade noch zur Verfügung stehe. In einer Dunkelflaute wolle man ja keine Kohlekraftwerke ins System holen. Braunkohlekraftwerke seien die dreckigsten von allen fossilen Kraftwerken und auch nicht so flexibel wie Gaskraftwerke.
Sicher ist ihm zufolge auch, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht unter den Gaskraftwerken leiden wird. „Kein Gaskraftwerk wird einen Solarpark, einen Onshore- oder einen Offshore-Windpark bei der Stromerzeugung verdrängen, denn das Gaskraftwerk ist die teuerste Lösung“, sagte Kapferer. Das rechne sich nicht. (dts/red)
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Merkel räumt Versäumnisse in Verteidigungs- und Digitalpolitik ein

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) räumt Versäumnisse in ihrer Amtszeit ein. Dies betrifft die Verteidigungspolitik ebenso wie die Klima- und Digitalisierungspolitik.
Der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) sagte Merkel, der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben sei zu langsam gewesen. Zwar teile sie nicht die Auffassung, dass die Bundeswehr zu Beginn des Überfalls Putins auf die Ukraine „blank“ gewesen sei.
Auch habe es von 2015 an – nachdem die Nato-Staaten sich 2014 auf dem Gipfel in Wales das Ziel gesetzt hätten, bis zu zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben – wieder Aufwüchse im Verteidigungsetat gegeben. Doch fügte Merkel hinzu: „Rückblickend betrachtet waren wir dabei aber nicht schnell genug.“
Die frühere Kanzlerin äußerte sich auch selbstkritisch zur Digitalisierungspolitik. Sie sei sehr unzufrieden gewesen mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung.
„Da hatten wir uns sehr viel mehr vorgenommen, aber das durchzusetzen ist im Rahmen unserer föderalen Strukturen extrem schwierig.“ Sie wünsche dem jetzigen Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) allen Erfolg. „Das ist echt schwierig, und da sind wir zu langsam gewesen.“
Zur Klimapolitik sagte Merkel: „Ich habe mich außerdem sehr selbstkritisch auseinandergesetzt mit der Frage, was wir im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gemacht haben. Sind wir dem Vorsorgeprinzip gerecht geworden? Da kann ich nicht sagen: Da haben wir gemessen an dem, was notwendig ist, genug getan.“
Merkel will kein weiteres Amt übernehmen. „Hinter mir liegt ein wirklich erfülltes politisches Leben. Die Kraft, die Spannkraft und die Neugierde für neue Ämter habe ich nicht“, sagte Merkel der FAS.
Was da manchmal „herumgeistert“, das seien „Spielereien“, fügte sie hinzu und machte klar, dass sie solche Gerüchte nicht schätzt. „Das sind manchmal auch ärgerliche Spielereien. Man muss sich ja nicht schämen, wenn einer sich mich auch als Bundespräsidentin vorstellen kann. Aber es liegt auch eine kleine Unernsthaftigkeit darin. Und so sollte nicht über das oberste Staatsamt gesprochen werden.“
Merkel wies auch Überlegungen zurück, sie könne im russisch-ukrainischen Konflikt vermitteln. Man könne, das wisse sie aus ihrer Erfahrung, mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nur verhandeln, wenn man mit politischer Macht ausgestattet sei, die in der Demokratie auf Zeit vergeben werde.
Mit Blick auf ihre Zeit als Kanzlerin sagte sie, der damalige französische Präsident Francois Hollande und sie selbst hätten auch nicht jemanden gebeten, an ihrer Stelle mit Putin die Verhandlungen in Minsk zu führen. Auch heute sei das Sache derer, die über Macht und Legitimation verfügten. (dts/red)
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Reiche will CO2-Emissionshandel weiter abschwächen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.

Mehr CO2, länger als erlaubt

Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.

Vorreiter-Unternehmen fördern

Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)
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deutschland wissen

Weber fordert Atomkraft-Comeback für Deutschlands Energiewende

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) dringt auf eine stärkere Nutzung von Atomkraft. „Ohne Atomstrom kann die Energiewende nicht gelingen. Wir brauchen die Grundlastversorgung zu einem vernünftigen Preis“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Ob in Deutschland neue Kernkraftwerke gebaut oder stillgelegte reaktiviert werden, müsse die deutsche Politik entscheiden.

Europa soll Strommarkt öffnen

Weber rief zur Schaffung eines offenen Energie-Binnenmarkts auf. „Wenn Frankreich, Polen, die Tschechische Republik, die Niederlanden, Schweden und Finnland jetzt auf Atomkraft setzen, um die sonnenarmen Stunden auszugleichen, dann soll auch Deutschland davon profitieren“, sagte er. „Wir brauchen Strom als ganz normale handelbare Ware.“ Ein Energie-Binnenmarkt könne seiner Ansicht nach „den deutschen Fehler des Atomausstiegs heilen“.
Weber äußerte sich skeptisch über zu möglichen neuen Entlastungen, um die Folgen des Iran-Kriegs auszugleichen. „Es ist gut, dass geholfen wird – je zielgerichteter, desto besser. Es kommt aber auch der Punkt, wo wir den Menschen sagen müssen, dass wir nicht alle weltwirtschaftlichen Auswirkungen abfedern können“, sagte er. „Wir sind als Deutsche und Europäer in einem globalen Boot und werden hin und her geschlagen.“
Weber forderte, die erneuerbaren Energiequellen weiter auszubauen und zugleich auf die Kernkraft setzen. „Das sind die beiden großen Botschaften in der europäischen Energiepolitik“, sagte er.
In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/dpa

Studie widerspricht Atomkurs

Der EVP-Chef widersprach damit einer kürzlich veröffentlichten Studie, die das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hatte. Danach kann Atomenergie bei der Bekämpfung des Klimawandels allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Die Wissenschaftler des Öko-Instituts kommen in ihrer Forschung zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung von Treibhausgasen Kernenergie im Vergleich zu erneuerbaren Energien eine teure Option ist.
Während erneuerbare Energien bereits heute und auch perspektivisch kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung bieten, bleiben neue Kernkraftwerke aufgrund hoher Kapitalkosten, langer Bauzeiten und erheblicher finanzieller Risiken eine kostenintensive Vermeidungsoption.
Hinzu kommt, dass Kernenergie laut Öko-Institut für ein zukünftiges Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien nur begrenzt geeignet ist. Wind- und Solarenergie erzeugen Strom abhängig von Wetterbedingungen und Tageszeit.
Das künftige Energiesystem brauche daher flexible Anlagen, die diese Schwankungen ausgleichen können. Konventionelle Kernkraftwerke sind aufgrund ihrer Größe, technischen Eigenschaften und wirtschaftlichen Anforderungen auf hohe Auslastung angewiesen. Ein flexibler Betrieb würde ihre ohnehin hohen Stromerzeugungskosten weiter erhöhen. (dts/red)
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deutschland

Buckelwal-Initiative: CDU wirft Minister teure Tierquälerei vor

Nach der missglückten Aktion, mit der eine private Initiative den Wal „Timmy“ retten wollte, strebt die CDU Mecklenburg-Vorpommern parlamentarische Aufklärung an.
Das Parlament müsse sich mit dieser Aktion auseinandersetzen, sagte der Spitzenkandidat der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, dem „Focus“.
Es gehe nicht nur darum, dass Umweltminister Till Backhaus (SPD) „das geschützte Tier einer fragwürdigen Privatinitiative überlassen“ habe, so Peters weiter. „Diese Initiative durfte dann auch mal eben im Naturschutzgebiet baggern.“
Das sehe die CDU kritisch. „Wenn so etwas im Rahmen einer Wirtschaftsinvestition passieren soll, braucht man ein mehrjähriges Genehmigungsverfahren – hier wurde es im Eilverfahren durchgewinkt.“
Peters kritisierte die Aktion als „teuerste Tierquälerei in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Backhaus habe Fachleute ignoriert und stattdessen „einen Kreis von selbstverliebten Esoterikern ohne jede meeresbiologische Kenntnis gewähren lassen“.
Während es selten vorkommt, dass sich Buckelwale in die Ostsee verirren, werden jährlich mehrere Dutzend Schweinswale tot an der deutschen Ostseeküste gefunden – Studien gehen teils sogar von hunderten Todesfällen pro Jahr in der westlichen Ostsee aus.
Als größte Bedrohung für die Meeressäugertiere gelten Stellnetze aus feinen Nylonfäden, die für die Echoortung der Wale fast unsichtbar sind. Verfangen sich Schweinswale darin, können sie nicht mehr zum Atmen auftauchen und ertrinken.
Die Schweinswal-Population in der zentralen Ostsee ist vom Aussterben bedroht, während auch die Bestände der genetisch davon unterscheidbaren Population in der westlichen Ostsee deutlich zurückgehen. (dts/red)
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gesellschaft

Griechische Privatinsel Makri sorgt mit ungewöhnlich niedrigem Preis für Aufsehen


In Kürze:

  • Insel Makri wird für relativ niedrigen Preis versteigert
  • Massive Umwelt- und Bauauflagen begrenzen Nutzung
  • Marktinteresse trifft auf rechtliche Realität

 
Diese seltene Immobilie – die Insel Makri – zeigt, wie groß die internationale Nachfrage nach griechischen Inseln weiterhin ist und wie stark rechtliche sowie ökologische Auflagen ihre Nutzung einschränken können.
Mit einer Fläche von fast 98 Hektar und einer Küstenlänge von über 7 Kilometern präsentiert sich Makri als „Juwel“ des Ionischen Meeres. Die Insel verfügt jedoch über keinerlei Infrastruktur.
Ihr Status als unbewohnte Insel und die in Griechenland geltenden Umweltschutzvorschriften schränken die Baumöglichkeiten stark ein, was den im Vergleich zum Markt für Privatinseln ungewöhnlich niedrigen Ausrufpreis erklärt.
Der für den 13. November geplante Verkauf im Rahmen einer gerichtlichen Versteigerung dürfte sowohl opportunistische Investoren als auch Liebhaber eines abgeschiedenen Rückzugsortes anziehen.

„Lächerliche Summe“ nach erfolgloser Versteigerung

Laut „Le Figaro Immobilier“ wurde die Insel auf Basis eines Ende 2021 erstellten Gutachtens auf 8 Millionen Euro geschätzt, bevor die Justiz eine erste erfolglose Versteigerung beschloss. Der neue Startpreis liegt nun bei 247.000 Euro, was im Vergleich zu den Marktstandards als „lächerliche Summe“ bezeichnet wird.
Private Inseln vergleichbarer Größe werden auf spezialisierten Plattformen üblicherweise für mehrere Millionen Euro gehandelt. Der Kontrast ist umso auffälliger, da sich Griechenland in den vergangenen Jahren als eines der erschwinglicheren Reiseziele Europas für den Kauf von Luxusferienwohnsitzen etabliert hat, ohne dabei seine spektakulärsten Lagen zu verlieren.
Auf dem griechischen Markt werden moderne Villen mit Meerblick und Pool häufig für 300.000 bis 600.000 Euro verkauft, während Luxusimmobilien auf begehrten Inseln dieses Niveau deutlich übersteigen.

Makri gehört zur Inselgruppe der Echinaden, liegt im Ionischen Meer und ist unbewohnt.

Makri wird zum Netzphänomen

Vor diesem Hintergrund erscheint der Startpreis für Makri als Anomalie, die ebenso viele Fragen aufwirft wie Begehrlichkeiten weckt.

Die Bilder und Videos, die insbesondere über das Medium Cerfia in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden, haben zur plötzlichen Bekanntheit dieser Insel beigetragen. „Wie wäre es, wenn Sie Ihre eigene griechische Insel kaufen würden? Diese private und unbewohnte Insel, ganz in der Nähe des mythischen Ithaka des Odysseus, steht für nur 247.000 Euro zum Verkauf“, fasst eine virale Nachricht zusammen.
Der Reiz des Inseltraums zu einem Preis, der unter dem einer Wohnung in vielen europäischen Hauptstädten liegt, hat eine lebhafte Diskussion um den Verkauf ausgelöst.

Käufertraum vs. regulatorische Realität

Experten weisen darauf hin, dass hinter diesem Traum strenge Vorschriften stehen. Der Erwerb einer privaten Insel in Griechenland ist ein streng geregelter Prozess. Das griechische Recht sieht strenge Bauauflagen in Küstengebieten vor, die für Standorte von ökologischem oder landschaftlichem Interesse noch einmal verschärft werden.
Im Fall von Makri „schränken bisher unterschätzte, erhebliche Umweltauflagen die Baumöglichkeiten stark ein“, wie in der in den sozialen Netzwerken geteilten Veröffentlichung betont wird.
Für auf Inselimmobilien spezialisierte Agenturen spiegelt der Ausrufpreis daher nicht nur einen Mitnahmeeffekt wider, sondern auch die Kosten dieser Auflagen für zukünftige Käufer. Das Profil des typischen Käufers entspricht eher dem eines geduldigen Investors oder einer Privatperson, die einen Rückzugsort „abseits der Zivilisation“ sucht und eine sehr eingeschränkte Nutzung der Immobilie in Kauf nimmt.
Einige sehen darin eine Chance für eine sanfte Entwicklung, die sich auf Freizeit-, Landwirtschafts- oder Naturschutzzwecke konzentriert, statt auf einen Tourismuskomplex.

Makri als Testfall

Die griechischen Behörden betonen ihrerseits die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und dem Schutz der Küste zu finden. Der Fall Makri veranschaulicht diesen Kompromiss: eine mögliche Erschließung, jedoch unter strengen Auflagen, um eine massive Bebauung der noch unberührten Inseln zu vermeiden.
Die Auktion im November wird daher als Test für das Marktinteresse an außergewöhnlichen Immobilien angesehen, die ein ebenso symbolisches wie wirtschaftliches Potenzial haben.

Der Artikel erschien im Original auf www.epochtimes.fr unter dem Titel „Une île grecque en vente à prix cassé à 247.000 euros au lieu des 8 millions d’euros estimés“. (redaktionelle Bearbeitung: il)

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gesellschaft

Expertenkommission fordert von WHO globalen Notstand wegen Klimakrise

Eine Expertenkommission unter Beteiligung des ehemaligen deutschen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) fordert die WHO auf, die eskalierende Klimakrise umgehend als globalen Gesundheitsnotstand einzustufen. Das geht aus einem Bericht hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.
Die elfköpfige, unabhängige „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit“ war vor einem Jahr vom Europa-Büro der WHO eingesetzt worden.
Sie steht unter Leitung der früheren isländischen Premierministerin Katrin Jakobsdottir. Zu ihren Mitgliedern gehören neben Lauterbach etwa die dänische Ex-EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard.

Alarmstufe wie bei Covid

Die Kommission verlangt von der WHO die Ausrufung eines „gesundheitlichen Notstandes von internationaler Tragweite“ – jener höchsten Alarmstufe, die zuletzt zu Beginn der Covid-Pandemie erklärt worden war.
Lauterbach sagte dem „Spiegel“, der Klimawandel müsste eigentlich schon lange ganz oben auf der Agenda der WHO stehen. „Denn was macht ihn denn so gefährlich? Abgesehen von den ökonomischen Folgen sind es die Gesundheitskonsequenzen.“
In seinem 54-seitigen Bericht warnt das Gremium, dass der Klimawandel bereits heute Gesundheit und Leben von Millionen Menschen bedrohe. Allein im Rekordhitzejahr 2024 seien in Europa rund 63.000 Menschen an hitzebedingten Ursachen gestorben. Die Temperaturen auf dem Kontinent seien in den vergangenen Jahrzehnten doppelt so stark gestiegen wie im globalen Durchschnitt.
„Die Klimakrise stellt eine Bedrohung für Sicherheit, sozialen Zusammenhalt, Menschenrechte und Gesundheit dar“, heißt es in dem Bericht. „Zu lange wurde sie als ein Problem künftiger Generationen betrachtet.“

Argumentationshilfen gegen Klimaleugner und Staaten bewerten

Die Kommission schlägt unter anderem den Aufbau eines WHO-Informationszentrums für Klima und Gesundheit vor, das Regierungen mit Daten und Argumentationshilfen gegen Klimaleugner versorgen soll.
Außerdem solle die WHO alle zwei Jahre bewerten, wie gut Mitgliedstaaten ihre Gesundheitssysteme auf den Klimawandel vorbereiten. Nationale Regierungen werden aufgefordert, Subventionen für fossile Brennstoffe zu streichen.
Bisher sehen die Regularien der WHO nicht vor, dass sie wegen Erwärmung einen Notfall deklarieren kann. Die Kommission hält es für notwendig, dies zu ändern, damit die WHO in die Lage versetzt wird, etwa bei katastrophalen Hitzewellen koordinierte Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Der Bericht wird am Sonntagnachmittag in Genf vorgestellt, wo ab Montag die Weltgesundheitsversammlung tagt, das höchste WHO-Entscheidungsgremium. Bis Samstag beraten dort Vertreter der 193 Mitgliedsstaaten über die weitere Ausrichtung der Organisation. (dts/red)
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wirtschaft

NRW-Umweltminister verlangt Herstellerverantwortung für Altkleider

NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) macht Druck für die Einsetzung eines Textilgesetzes, das Hersteller von Textilien für Entsorgungskosten in Mithaftung nimmt.
Die Altkleidersammlung gerate zunehmend unter Druck, sagte Krischer der „Rheinischen Post“.

Kommunen am Limit

Mehr Mengen, schlechtere Qualität und viele Stücke seien nicht mehr wiederverwendbar. Das bringe vor allem Kommunen und gemeinnützige Sammler an ihre Grenzen.
„Ohne eine Neuordnung der Verantwortung droht das bestehende Sammelsystem wirtschaftlich zu kippen“, sagte Krischer. Die Hersteller müssten hier stärker in die Pflicht genommen werden. Sie seien für die Textilien und auch deren Entsorgung und Recycling mit verantwortlich.
Aktuell trügen vor allem Sammler und Kommunen die Kosten und Risiken. „Das muss sich ändern. Die Hersteller müssen an den Kosten beteiligt werden.“

Fast Fashion als Treiber

Als besonders problematisch gilt „Fast Fashion“: günstig produzierte Kleidung, die Verbraucher rasch wieder entsorgen wollen, die sich vielfach nicht gut fürs Second-Hand-Geschäft eignet und die bei Textilsammlungen in großen Mengen anfällt.
Wie sehr die Mengen an textilen Abfällen angewachsen sind, veranschaulichen Zahlen, die die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Daten aus dem Landesumweltamt nennt.
Demnach haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in NRW im Jahr 2012 noch 16.184 Tonnen Alttextilien getrennt gesammelt. 2024 kamen die Entsorger demnach nach vorläufigen Daten auf 36.145 Tonnen.
Was von karitativen oder gewerblichen Akteuren gesammelt wurde, taucht in dieser Statistik nicht auf.
Das Bundesumweltministerium hat im März ein „Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien“ vorgelegt, das zur Grundlage für ein bundesweites Textilgesetz werden soll. (dts/red)
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deutschland

EU genehmigt 5 Milliarden Euro für Dekarbonisierung der Industrie

Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt, die Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen soll.
Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Regelung zielt darauf ab, die Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen sollen, wie etwa Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Projekte müssen sich bewerben

Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung auf Basis ihrer Kosteneffizienz ausgewählt, wobei die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen entscheidend ist.
Die Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erreichen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren. Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt, wobei die Höhe der jährlichen Zahlungen von Marktentwicklungen abhängt.
Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie erforderlich und geeignet sei, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern.
Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden. Zudem seien die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU begrenzt. (dts/red)
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wirtschaft

E20-Benzin: Hoffnungsträger oder Scheinlösung?


In Kürze:

  • E20 soll die Kraftstoffemissionen weiter senken.
  • Bioethanol unterliegt nicht der CO₂-Bepreisung.
  • Deutschland ist beim Bioethanol in hohem Maße auf Importe angewiesen.
  • Der VCD hält die Elektromobilität für die saubere Energieform.

 
Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung eines günstigeren E20-Kraftstoffs. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben von drei deutschen CDU-Europaabgeordneten. Demnach setzen sich Peter Liese, Jens Gieseke und Norbert Lins bereits seit einiger Zeit für die Einführung von E20 ein.

Politisch neu, technisch schon länger im Fokus

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission prüft demnach die Einführung eines Kraftstoffs mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Prozent. Für eine europaweite Einführung müsste die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive) angepasst werden, da sie bislang nur einen Ethanolanteil von bis zu 10 Prozent erlaubt.
Politisch ist das Thema noch relativ neu, technisch jedoch seit Längerem vorbereitet. Mehrere Autohersteller testen bereits seit Jahren höhere Ethanolanteile, da entsprechende Kraftstoffe in anderen Weltregionen verbreitet sind. Neuere Modelle verschiedener Marken – darunter VW, BMW und Mercedes – gelten als E20-tauglich. Auch in Deutschland laufen Pilotprojekte unter realen Bedingungen.
E20 ist ein Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 20 Prozent, der aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt wird, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt. Das Ziel besteht darin, Emissionen zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und gleichzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Motoren und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Für Verbraucher könnte E20 eine attraktive Alternative zu rein fossilen Kraftstoffen sein, da nur der fossile Anteil der CO₂-Bepreisung unterliegt, nicht jedoch der Bioethanolanteil. Mit dem neuen EU-Emissionshandelssystem ETS II, das ab 2027 fossile Kraftstoffe deutlich verteuern dürfte, könnte sich daraus ein Preisvorteil ergeben. Wann E20 tatsächlich eingeführt wird, ist offen. Laut dem Fachmagazin „Auto Motor und Sport“ gilt ein Zeitraum ab 2027 oder 2028 als möglich – abhängig davon, wie schnell die politischen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

VDA: E20 eröffnet eine klare Perspektive

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist der Ansicht, dass Deutschland die Chancen nutzen sollte, Biokraftstoffe der zweiten Generation sowie synthetische E-Fuels einzusetzen. Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen, deren Herstellung auf erneuerbarer Energie basiert, könnten Verbrennungsmotoren nahezu klimaneutral oder mit deutlich geringeren Treibhausgasemissionen betreiben.
Der ADAC hält es daher grundsätzlich für möglich, den Beimischungsanteil perspektivisch auf 20 Energieprozent zu erhöhen. Als Maßnahme wird unter anderem eine Anhebung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen auf E10+ oder E20 (bis zu 20 Prozent Bioethanol) genannt, wie aus einer Antwort des Clubs an die Epoch Times hervorgeht.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Fahrzeuge für den Einsatz solcher Kraftstoffe eindeutig freigegeben sind. Aus Gründen der Produkthaftung und Verkehrssicherheit seien laut ADAC konkrete Herstellerfreigaben für Bestands- und Neufahrzeuge notwendig. Zudem müsse eine einheitliche Kraftstoffqualität durch Normung sichergestellt werden. Da die aktuelle Norm DIN EN 228 einen maximalen Ethanolanteil von 10 Volumenprozent vorsieht, ist der Verkauf von E20 an Endverbraucher derzeit nicht zulässig.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich ebenfalls für eine zügige Einführung von E20 aus, da dieser zur schnelleren Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen könne. Nun seien die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.
E20 könne zugleich eine Weiterentwicklung hin zu vollständig erneuerbaren Kraftstoffen darstellen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich mit solchen Kraftstoffen betrieben werden.
Auf europäischer Ebene müsste E20 zunächst normiert werden. Dafür wäre eine Anpassung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie erforderlich. Erst mit dieser Grundlage könnte E20 einheitlich spezifiziert, zugelassen und europaweit eingeführt werden. Ein koordiniertes Vorgehen gilt dabei als entscheidend, um Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher zu gewährleisten.

Verband sieht eine positive Umweltbilanz

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung von E20 zu prüfen. Klimapolitik im Verkehrssektor sei dann erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiere. Dafür sei eine verlässliche Strategie erforderlich.
Nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe wie E20 seien laut einer Sprecherin gegenüber Epoch Times ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie könnten sofort eingesetzt werden, die bestehende Infrastruktur nutzen und die CO₂-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. Eine mögliche Einführung von E20 in Europa würde diese Transformation weiter beschleunigen, dessen ist man sich beim BDBe sicher.
Auch die Umweltbilanz falle positiv aus, heißt es beim Verband. Ein Projekt an der Hochschule Coburg habe gezeigt, dass höhere Beimischungsanteile von Bioethanol zu Benzin die Kohlenwasserstoffemissionen von Ottokraftstoffen reduzieren. Zudem halbierten sich die Partikelemissionen beim Verbrennungsvorgang nahezu, was die Luftqualität verbessere. Auch der Kohlenmonoxidausstoß sinke. Lediglich die Stickoxidemissionen steigen leicht an, lägen jedoch mit unter 20 mg/km deutlich unter dem Grenzwert von 60 mg/km.
E20 biete zudem weitere Vorteile. Die Nutzung heimischer Rohstoffe stärke die Resilienz der Energieversorgung und reduziere Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten. Auch der geringere Preis werde als Vorteil gesehen.
Gleichzeitig zeigt die Marktbilanz des BDBe für das Jahr 2024, dass Deutschland beim Bioethanol auf Importe angewiesen ist: Der inländischen Produktion von 744.000 Tonnen stand ein Verbrauch von rund 1,3 Millionen Tonnen gegenüber.
Auch der Auto Club Europa (ACE) steht einer Einführung von E20 „grundsätzlich offen“ gegenüber. Aus technischer Sicht spreche nichts dagegen, sofern die Fahrzeuge vom Hersteller freigegeben seien. Entscheidend sei jedoch die Akzeptanz, so eine Sprecherin des ACE gegenüber Epoch Times. Bereits bei E10 habe sich gezeigt, dass Unsicherheit und fehlende Informationen viele Autofahrer vom Umstieg abgehalten hätten, weshalb sich E10 in Deutschland nur begrenzt durchgesetzt habe.

VCD: Biokraftstoffe sind „Augenwischerei“

Die technische Anpassung bei Fahrzeugen sei laut Auto Club Europa (ACE) „überschaubar und technologisch gut beherrschbar“. Eine Sprecherin erklärt weiter: „Für die Automobilindustrie bedeutet die Einführung von E20 daher eher eine Weiterentwicklung bestehender Technologien als einen grundlegenden Umbruch.“
Aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist die geplante Ausweitung von Biokraftstoffen hingegen „Augenwischerei“. Sie seien nur dann klimafreundlich, „wenn die gesamte Umweltbilanz stimmt“, so ein Sprecher des Umwelt- und Verkehrsverbands. Dies gelte für Anbau, Verarbeitung, Transport bis hin zur Verbrennung. In der Praxis sei dies jedoch selten der Fall. Teilweise verursachten Biokraftstoffe sogar höhere Emissionen als die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen. Zudem stehe der Anbau der Rohstoffe häufig in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Auch indirekte Landnutzungsänderungen führten zum Verlust von Wald- und Moorflächen. „Selbst die Nutzung besonders nachhaltiger Rest- und Abfallstoffe für die Kraftstoffproduktion stößt schnell an Grenzen“, so der Sprecher weiter. Die Potenziale seien begrenzt und alternative Verwertungswege bereits etabliert.
Derzeit machen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol nur rund 4 Prozent der getankten Kraftstoffmenge aus. Ihr Einfluss auf die Gesamtbilanz des Straßenverkehrs sei entsprechend gering. Zudem stammt mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten Biokraftstoffe aus Importen außerhalb der EU. „Betrugsfälle bei der Kennzeichnung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe werfen zusätzliche Fragen auf“, betont der Sprecher.
Die Elektromobilität sei hingegen deutlich effizienter und klimaschonender, selbst unter Berücksichtigung von Batterieproduktion und Strommix. Zudem verursache sie keine direkten Schadstoffemissionen – „ein Vorteil, den Verbrennungsmotoren, egal ob mit oder ohne Biokraftstoffe, nicht bieten können“, so der VCD-Sprecher.
Auch in Bezug auf die Spritpreise seien Biokraftstoffe keine Lösung. Aufgrund der Konkurrenz zum Flugverkehr, der durch EU-Vorgaben ebenfalls auf nachhaltige Kraftstoffe angewiesen ist, sei vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Das Laden von Elektrofahrzeugen sei deutlich günstiger.