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Bericht: BMI kennt Zahl ehemaliger Beamter mit Anschlussjobs nicht

Die Bundesregierung kann keine Angaben darüber machen, wie viele ehemalige Bundesbeamte in sicherheitsrelevanten Positionen nach ihrem Ausscheiden eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen.
Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.
Demnach habe das BMI auch keine Kenntnis darüber, wie viele dieser Anträge genehmigt oder abgelehnt wurden. Die Fallzahlen, erklärte das Ministerium, würden weder bundesweit statistisch erfasst, noch seien diese automatisch abrufbar.

Fall Hanning entfacht Debatte

Nach der Verhaftung des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendiensts (BND), August Hanning, war zuletzt eine Debatte über die Tätigkeiten ehemaliger Beamter entbrannt, die über potenziell sicherheitsrelevante Informationen oder sensible Kontakte verfügen.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, kritisiert die offenbar fehlende Datengrundlage vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegen Hanning scharf. „Der Fall Hanning ist exemplarisch für ein Problem, zu dem die Bundesregierung offensichtlich nicht mal einen Überblick über die Größe des Ausmaßes hat oder geben will“, sagte Emmerich dem „Tagesspiegel“.
Hanning wird vorgeworfen, mithilfe seines früheren BND-Büroleiters über Jahre hinweg geheime Informationen des Auslandsnachrichtendienstes beschafft und für private Beratertätigkeiten benutzt zu haben – darunter mutmaßlich auch sensible Analysen für sogenannte „fremde Mächte“.
Emmerich sagte weiter, das BMI könne „nicht einmal sagen, wie viele sicherheitsrelevante Tätigkeiten ehemaliger Beamter angezeigt, genehmigt oder untersagt wurden“. Das offenbare eine erschreckende Sicherheitslücke.
In seiner Antwort schreibt das BMI, man müsste die Personalakten sämtlicher Ruhestandsbeamter überprüfen, um derlei Zahlen zu ermitteln. Eine solche Ressortabfrage sei innerhalb der für schriftliche Fragen geltenden Antwortfrist von einer Woche nicht zu leisten, heißt es in der Antwort weiter.
Im Jahr 2021 hatte das BMI auf eine beinahe wortgleiche Anfrage für die Jahre 2014 bis 2021 noch verfügbare Teilzahlen aufgelistet. Demnach seien in diesem Zeitraum 186 Tätigkeiten angezeigt und neun untersagt worden.
Emmerich nimmt das Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) daher in die Pflicht. Dieses müsse „endlich seinen Teil zur Aufklärung leisten“, sagte er.
„Das Beamtenrecht muss endlich verschärft werden und es braucht eine konsequente Kontrolle, gerade bei ehemaligen Spitzenbeamten der Sicherheitsbehörden“, so der Grünen-Politiker. (dts/red)
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Arztgeheimnis, Staatstrojaner, KI: Was die Geheimdienstreform für Bürger bedeutet


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse zur Abwehr von Spionage, Sabotage und hybriden Angriffen geben.
  • Geplant sind unter anderem Staatstrojaner, KI-gestützte Datenanalysen und erweiterte biometrische Abgleiche.
  • Kritiker warnen vor Eingriffen in Grundrechte, ärztliche Vertraulichkeit und Datenschutz. Der Bundestag berät noch, verfassungsrechtliche Fragen sind offen.

 
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, ist am 6. Oktober unter Spionageverdacht festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Hanning sitzt in Untersuchungshaft und bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Über den Fall wurde international berichtet. Er wirft Fragen auf: Wie gut sind Staatsgeheimnisse beim BND geschützt? Was muss bei den deutschen Nachrichtendiensten geändert werden?

Reform schon länger geplant

Doch es bedurfte gar nicht erst des Falls Hanning, um bei der Bundesregierung ein Nachdenken über Reformen bei den Geheimdiensten auszulösen. Diese hatten CDU/CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Als Anlass für die geplanten Änderungen nennt die Bundesregierung, dass die „staatliche Souveränität“ und das „Gemeinwesen“ vermehrt mit Bedrohungen aus dem In- und Ausland „konfrontiert“ seien.
Die Bundesregierung nennt vermehrte Spionage, Sabotage und sogenannte hybride Angriffe. Deshalb benötigten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der BND „zeitgemäße Befugnisse“, „um wirksam agieren zu können“.
Am 12. August beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) und brachte ihn am 24. September im Bundestag zur ersten Lesung ein. Hauptziel der Reform ist es, den BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von reinen Informationssammlern zu Geheimdiensten mit Handlungsbefugnissen umzubauen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Nachrichtendienst“ und „Geheimdienst“ oft gleichbedeutend verwendet. Selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bezeichnen die deutschen Nachrichtendienste in einer Ausarbeitung als „Geheimdienste“.
Streng genommen gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Begriffen: Ein Nachrichtendienst sammelt lediglich Informationen und wertet sie aus, ein Geheimdienst geht weiter und nutzt die Informationen für eigene aktive Operationen, um Gegner oder Angriffe auszuschalten. Insbesondere der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad ist mit solchen Operationen bekannt geworden. Künftig sollen auch die beiden wichtigsten deutschen Nachrichtendienste zu solchen Geheimdiensten umgestaltet werden.
In der Debatte im Bundestag am 24. September sprach die für den BND zuständige Kanzleramtsministerin Warken von der „größten Novellierung“ des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Deutschland sei ständiges Ziel hybrider Angriffe geworden, die eine akute Gefahr darstellten. Dabei habe man sich bislang zu häufig darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“. Mit der Reform würden die deutschen Nachrichtendienste nun konkurrenzfähiger gemacht, so Warken weiter. Dazu würden ihre Aufklärungsbefugnisse gestärkt, damit der BND und das BfV Bedrohungen rechtzeitig entdecken könnten.
Warken sagte zudem, die Reform sehe auch die Anwendung aktiver Maßnahmen vor, etwa die Abschaltung der Server von staatlichen Hackergruppen. Es wäre ihrer Meinung nach nicht vertretbar, wenn der BND bei einer besonders relevanten Bedrohung, die von anderen Stellen nicht abgewendet werden könne, tatenlos zusehen würde.

Bald „echte“ Geheimdienste?

Bundesinnenminister Dobrindt sagte, mit dem Reformgesetz lege die Bundesregierung den „Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten“, die zu „echten Geheimdiensten“ würden. „Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror – das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie.“
Der Inlandsnachrichtendienst, offiziell Verfassungsschutz genannt, ist bisher vielschichtig organisiert. Es gibt zum einen das Bundesamt für Verfassungsschutz und zum anderen 16 Landesämter (LfV), für jedes Bundesland eines. Diese Behörden arbeiten sowohl autonom als auch untereinander zusammen. Ihre Struktur ist uneinheitlich. Die LfV sind teilweise unmittelbar im jeweiligen Landesinnenministerium angesiedelt oder als eigenständige Landesoberbehörde dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet.
Der für das Ausland zuständige BND hat bisher die Aufgabe, „im Ausland Informationen zu sammeln, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung“ für Deutschland sind. BND-Mitarbeiter sind zum Beispiel in jeder deutschen Botschaft im Ausland vertreten.
Der dritte Nachrichtendienst ist in erster Linie für die Bundeswehr relevant: Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) klärt unter Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr extremistische und sicherheitsgefährdende Handlungen oder Denkweisen auf. Ergeben sich Schnittstellen mit dem Verfassungsschutz, informiert das BAMAD den Inlandsgeheimdienst entsprechend.

Was bringt die Reform für die Bürger?

Einerseits soll ein erhöhter Schutz vor digitalen Bedrohungen hergestellt werden, andererseits könnte das Gesetz tiefgreifende Einschnitte in die digitalen und privaten Freiheitsrechte jedes Einzelnen nach sich ziehen. Die technischen Aufklärungsmöglichkeiten sollen laut Gesetzentwurf umfassend ausgeweitet werden.

Staatstrojaner

Der Verfassungsschutz und der BND sollen bei konkreten Gefährdungslagen gezielt Staatstrojaner einsetzen können, um Smartphones und Computer zu infiltrieren. Juristisch spricht man dabei von Quellen-Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise Online-Durchsuchung. Entsprechende Passagen finden sich in den Entwürfen für die einzelnen Nachrichtendienstgesetze.
Die Befugnisse für Online-Durchsuchungen sind unter anderem in den §§ 23, 25 und 26 des Entwurfs zum Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG-E) geregelt. Die Regelungen für den BND finden sich in den §§ 37 bis 39 des Entwurfs zum BND-Gesetz.
Künftig könnte damit die Kommunikation auf den Geräten überwachter Personen inklusive verschlüsselter Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal mitgelesen und ausgewertet werden. Chats, Fotos und Standortdaten wären für die Dienste dann einsehbar.
Laut Bundesregierung reicht das Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, etwa gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis zu erheblich eingriffsintensiven, etwa gegen ein privat genutztes Mobiltelefon. Auch elterliche Kontroll-Apps oder Familien-Sicherheitssysteme könnten erfasst werden.
Für die Installation der Spionagesoftware könnte zudem das heimliche Betreten von Wohnungen nötig werden. Kritiker sehen darin eine erhebliche Aufweichung der Unverletzlichkeit der Wohnung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, eine „Geheimpolizei“ zu ermöglichen. Der Verfassungsschutz werde damit seiner Meinung nach „zur Stasi 2.0 umgebaut“.

Wie erhält man Auskunft über gesammelte Daten?

Wer sich überwacht fühlt, hat ein grundsätzliches Auskunftsrecht. Nach § 15 BVerfSchG-E kann auf Antrag Auskunft über gespeicherte Daten verlangt werden. Allerdings muss die betroffene Person auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse darlegen. Zudem sieht der Entwurf weitreichende Ausnahmen vor, in denen eine Auskunft unterbleiben kann.
Diese sind allgemein formuliert, etwa mit dem Hinweis auf eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung oder des Quellenschutzes, und könnten daher von der Behörde vielfach als Grund für eine Auskunftsverweigerung angeführt werden. Im Entwurf des BND-Gesetzes ist dies in § 9 unter Verweis auf § 15 BVerfSchG-E geregelt.

KI zur Datenanalyse

Der Gesetzentwurf schafft erstmals eine explizite, eigenständige Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI-Systemen durch deutsche Nachrichtendienste. Damit sollen riesige Datenmengen in kürzester Zeit verarbeitet werden. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass auch unbescholtene Bürger ins Visier eines Geheimdienstes geraten, ohne etwas falsch gemacht zu haben.

Biometrischer Datenabgleich

Auch die „Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten“ soll erleichtert werden. Der gemeinnützige Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte bereits vor Vorlage des Gesetzentwurfs mit Verweis auf die KI-Verordnung der EU (AI Act), dass künftig massenhaft Daten völlig unbeteiligter Menschen abgeglichen würden. Die GFF verweist auf das sogenannte Flächendeckungsverbot, das das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2018 formuliert hat. Es soll verhindern, „dass der Staat ohne hinreichenden Anlass den gesamten öffentlichen Raum nach potenziellen Treffern durchsucht“, so die GFF.

Arztgeheimnis betroffen

Anders als Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Geistliche oder Abgeordnete sollen künftig Ärzte und Psychotherapeuten abgehört und überwacht werden können. Nach § 32 BVerfSchG-E sollen dem Inlandsgeheimdienst Befugnisse eingeräumt werden, die er bisher nicht hatte. So sollen Patientengespräche in Praxen abgehört und aufgezeichnet werden können, indem der Geheimdienst die Praxisräume zuvor heimlich betritt und Abhörgeräte installiert.
Diese Maßnahmen sollen möglich werden, wenn das öffentliche Aufklärungsinteresse des Staates im Fall von Verdacht auf Terrorismus, Spionage oder andere Bedrohungen größer ist als das Vertraulichkeitsinteresse von Patient und Arzt. Dagegen gibt es Protest aus der Ärzteschaft.
Die Bundesärztekammer etwa warnte vor einer Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Wenn Patienten intimste oder psychische Probleme aus Angst vor staatlicher Überwachung verschweigen würden, gefährde dies die medizinische Behandlung.

Aufweichung des Trennungsgebots

Eine weitere wesentliche Änderung findet sich in § 59 BVerfSchG-E. Bisher gilt ein Trennungsgebot zwischen der Polizei, die eingreifen darf, und den Nachrichtendiensten, die nur beobachten dürfen. Dieses Prinzip soll aufgeweicht werden. Den Verfassungsschützern soll bei terroristischen oder hybriden Bedrohungen erlaubt werden, „aktive Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen, um Gefahren abzuwehren, wie die Bundesregierung auf ihrer Website schreibt.
Wörtlich heißt es dort: Wenn die Dienste „Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, sollen die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selbst eingreifen können. Das kann etwa das Abschalten eines ausländischen Servers sein, von dem aus ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht.“

Kontrolle soll gebündelt werden

Auf derselben Seite verweist die Bundesregierung darauf, dass der Unabhängige Kontrollrat die Zuständigkeit für alle Nachrichtendienste des Bundes erhalten soll. „Damit soll die aktuelle Zersplitterung der Rechtskontrolle aufgehoben und eine stringente gerichtsähnliche Spruchpraxis ermöglicht werden“, heißt es weiter.
Dabei soll der Kontrollrat „besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen der Nachrichtendienste“ vorab genehmigen. Das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium bleibe von der Novelle unberührt.

Muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Über den Gesetzentwurf, der mehr als 600 Seiten umfasst, wird weiter im Bundestag beraten, zumal auch der Bundesrat Einwände erhoben hat. Da das Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, kann es dazu kommen, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht die endgültigen Grenzen der Geheimdienstreform stecken muss.
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7. Oktober: Auflösung des Landtags gescheitert | Erster AfD-Landtagspräsident entfacht Debatte | Ex-BND-Chef in U-Haft

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Auflösung des Landtags gescheitert

In Thüringen wurde heute über die Auflösung des Landtags abgestimmt. Die AfD beantragte die Abstimmung mit der Begründung, dass die CDU-geführte Landesregierung nach Auflösung der BSW-Fraktion keine Legitimation mehr habe. Der Antrag scheiterte mit nur 34 Ja-Stimmen. Erforderlich wäre eine zwei-drittel-Mehrheit mit 59 Stimmen gewesen.

Erster AfD-Landtagspräsident entfacht Debatte

Die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt sorgt für Diskussionen. Rausch erhielt mehr Stimmen als AfD und BSW zusammen haben. Nun steht eine starke Vermutung, dass sich CDU-Politiker in der geheimen Wahl über den Unvereinbarkeitsbeschluss hinweggesetzt haben könnten. Prof. Werner Patzelt sagte im Epoch Times interview dazu, dass die Brandmauer bereits auf mehreren Ebenen gefallen sei.

Ex-BND-Chef in U-Haft

Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete heute die Untersuchungshaft gegen den ehemaligen BND-Chef August Hanning an. Dieser wurde gestern unter anderem wegen Spionageverdachts und Landesverrats festgenommen. Im Interview mit Epoch Times hat der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der Hanning seit 25 Jahren kennt, seine Zweifel an dem Vorgehen bekundet.

Tankrabatt erreicht Verbraucher nur teilweise

Laut Ifo-Institut und ADAC wird der Tankrabatt durch die Steuersenkung von 17 Cent pro Liter nur teilweise an die Verbraucher weitergegeben. In den ersten fünf Tagen haben Tankstellen im Durchschnitt nur 15 bis 16 Cent an die Verbraucher weitergegeben. Am Wochenende war es hingegen noch weniger – bei E10 etwa waren es nur rund 8 Cent.

Schröder in Moskau

Altkanzler Gerhard Schröder ist für seinen neuen Job nach Moskau gereist. Erst vor wenigen Tagen wurde er in den Aufsichtsrat des russischen Einzelhändlers Hyperglobus berufen. Globus ist eines der wenigen westlichen Unternehmen, die in Russland geblieben sind, nachdem Moskau den Krieg gegen die Ukraine begonnen hat. Das Unternehmen ist seit 2025 rechtlich vom deutschen Globus-Konzern getrennt.
 
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6. Oktober: Ex-BND-Chef verhaftet | Erster AfD-Landtagspräsident | Euro auf Jahrestief

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Ex-BND-Chef verhaftet

Der ehemalige BND-Präsident August Hanning wurde wegen des Verdachts auf Landesverrat und Spionage festgenommen. Auch sein früherer Büroleiter Manfred D. wurde festgenommen. Dieser soll Hanning gegen Geld geheime BND-Informationen beschafft haben, welche Hanning anschließend an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergegeben haben soll. Es soll sich dabei nicht um Russland handeln.

Erster AfD-Landtagspräsident

Tobias Rausch ist der neue Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt. Der AfD-Politiker erhielt 48 Stimmen und damit mehr, als die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zusammen Sitze haben. Er ist somit der erste AfD-Landtagspräsident in Deutschland. Bei der Wahl folgte die CDU der Enthaltungsempfehlung von Sven Schulze nicht geschlossen.

Euro auf Jahrestief

Frankreich steckt tief in der Schuldenkrise. Die hohen Schulden und die steigenden Zinskosten setzen die Regierung und damit auch den Euro unter Druck. Die Gemeinschaftswährung ist dadurch auf ein Jahrestief gefallen. Premierminister Lecornu plant deshalb für 2027 ein Sparpaket in Höhe von 54 Milliarden Euro. Notfalls könnte die EZB eingreifen.

Ersten Tankstellen geht der Sprit aus

Der Tankrabatt hat die Nachfrage nach Benzin und Diesel deutlich erhöht. In mehreren deutschen Städten sind deshalb einzelne Tankstellen zeitweise leergelaufen. Der Tankstellen-Interessenverband spricht nicht von einem „generellen Spritmangel”, sondern von überlasteten Lieferketten. Verschärft wird die Lage durch das Niedrigwasser am Rhein.

Weniger Geld für Klimaschutz

Deutschland kürzt seine internationale Klimafinanzierung deutlich. Laut dem Entwicklungs- und dem Umweltministerium flossen im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Das sind 1,4 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2024 und die Bundesregierung verfehlte damit ihr früheres Ziel von sechs Milliarden Euro jährlich.