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Grüngas- und Grünheizölquote: Was geplant ist – und was offen bleibt


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Neue Regeln fürs Heizen: Ministerium legt Eckpunkte vor – Kosten für Haushalte unklar


In Kürze:

  • Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
  • Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
  • Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.

 
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.

100 Prozent bis 2045

Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Grafik zum geplanten Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote von 2028 bis 2045

Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.

Foto: mf/Epoch Times

Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.

Handel mit Nachweisen erlaubt

Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.

Keine Aussagen zu Mehrkosten

Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.

Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.

Kritik der Grünen

Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Erste deutsche Großstädte planen Stilllegung des Gasnetzes


In Kürze:

  • Mehrere Großstädte haben ihre überarbeitete Kommunale Wärmeplanung zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele vorgelegt.
  • Fast jede fünfte Stadt plant die Stilllegung ihrer Gasnetze bis spätestens 2045.
  • Mannheim und Stuttgart wollen diesen Schritt schon bis 2035 umsetzen.
  • Mehrere Akteure befürchten Versorgungsengpässe beim Erdgas.

 
Bis Dienstag, 30. Juni 2026, müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese ist verpflichtend für alle deutschen Kommunen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches Anfang 2024 in Kraft trat. Kleinere Städte haben allerdings zwei Jahre länger Zeit.
Die ersten der insgesamt 80 deutschen Großstädte haben ihre Pläne bereits vorgelegt. Langfristig planen gleich mehrere die Stilllegung ihrer Gasnetze. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie macht nach Angaben des Bundes mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Das liegt daran, dass rund 80 Prozent der Wärmenachfrage momentan durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt werden.

Mannheim und Stuttgart wollen 2035 den Gashahn zudrehen

Die mit Abstand erste Stadt, die ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, ist Mannheim. Bereits im November 2024 hatte der Energieversorger MVV mitgeteilt, dass er die Abschaltung des städtischen Gasnetzes bis 2035 anstrebt. MVV wollte dabei den „Umstieg von fossiler Energie auf eine CO₂-freie Wärmeerzeugung“ vorantreiben.
In den vergangenen Jahren hat die baden-württembergische Stadt jedoch Ersatz für die fossilen Heizsysteme auf den Weg gebracht. Laut ihrer Kommunalen Wärmeplanung nutzt sie besonders Technologien wie Flusswärmepumpen, Tiefengeothermie und Fernwärme. Ebenso empfiehlt die Stadt dezentrale Wärmepumpen als künftige Heizoption. Alternative Biogase oder Wasserstoff für eine klimaneutrale Gasheizung in Haushalten seien nicht sinnvoll, auch weil sie „keinesfalls bezahlbar“ seien.
Großstädte

In manchen deutschen Städten sind die Gasleitungen oberirdisch.

Foto: DragonFly/iStock

Bereits vor vier Jahren hat sich die Mannheimer Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, schon bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nach ihrer neuesten Einschätzung ist dies aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht mehr möglich. Die Stadt hat ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erst um rund 40 Prozent reduziert.
Laut Oberbürgermeister Christian Specht habe Mannheim bereits die einfach umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte seien nun schwieriger.
Neben Mannheim will auch die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart schon bis 2035 auf ihr Gasnetz verzichten. Fünf Jahre mehr Zeit zur Umstellung haben die Bürger der Städte Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen. Dort soll 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern strömen.

Essen plant Umstellung auf Wasserstoff

Bereits am 25. März 2026 hat auch die nordrhein-westfälische Stadt Essen ihre Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Strategie heißt auch hier: weg von fossilen Brennstoffen hin zu saubereren Heizoptionen.
Dazu hat die Stadt für ihre Bürger eine Onlinekartenanwendung bereitgestellt. Diese zeigt an, welche Wärmeoptionen in den jeweiligen Stadtgebieten langfristig möglich sein sollen. Sie zeigt somit, wo zentrale Lösungen wie Wärmenetze ausgebaut werden könnten und wo dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen geeigneter scheinen. Solche Karten existieren ebenfalls bereits für manche andere Städte.
Das Fernwärmenetz soll sich vor allem in der Stadtmitte und im Norden weiter ausdehnen. Bis 2045 bleibe die Heizungswahl frei. Ab dann sollen die fossilen Heizanlagen komplett verschwunden sein.
Die Essener Stadtverwaltung überlegt als bislang einzige deutsche Stadt, ob sie ihr Gasnetz teilweise noch für Wasserstoff nutzen möchte. „Wasserstoff kann künftig für einzelne Anwendungsfälle eine Rolle in der Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet spielen, jedoch nicht flächendeckend“, heißt es. „Wasserstoff kommt vor allem dort infrage, wo andere klimafreundliche Lösungen nur schwer umsetzbar sind, zum Beispiel in der Industrie oder in ausgewählten Quartieren.“
Allerdings erfordert dies zunächst entsprechende Prüfungen, „ob eine Umstellung bestehender Gasnetze auf Wasserstoff technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Nach aktuellem Stand dürften künftig nur rund 17 Prozent des bestehenden städtischen Gasnetzes für Wasserstoff infrage kommen.

Die Bundesregierung will bestehende Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht aus dem Bestand entfernen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wo das „Gas-Aus“ bis 2045 geplant ist

Einen Plan zur Stilllegung der Gasnetze verfolgen 19 Prozent der bundesweiten Städte. Unter den größeren Städten wollen Hamburg, München und Regensburg ihr Gasversorgungsnetz stilllegen. Auch in den Städten Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Köln, Bremen und Hannover sind weitgehende Gasstilllegungen bis 2045 anvisiert.
Ob das tatsächlich gelingt und überall in der Praxis gut umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten. Ebenso sind in den kommenden Jahren Anpassungen bei den Vorhaben der einzelnen Städte nicht ausgeschlossen.

Drohen Versorgungsengpässe beim Gas?

Die Entscheidung vieler Kommunen, ihre Gasnetze in den kommenden Jahren zurückzubauen und teils bis spätestens 2045 oder früher komplett stillzulegen, zwingt Millionen Menschen in der Bundesrepublik zur Umstellung ihrer Heizung. Aktuell befindet sich noch in etwa der Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung, in etwa einem Viertel heizen die Bewohner mit Öl.
Im Zuge der Wärmewende ist vorgesehen, dass in den kommenden Jahren immer mehr Immobilienbesitzer auf ein alternatives Heizsystem, idealerweise auf eine Wärmepumpe, umsteigen. Mit immer weniger Verbrauchern am Gasnetz verflüchtigt sich auch dessen Bedarf. Doch dieser baldige Rückbau bringt Herausforderungen mit sich.
„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern“, teilte Ingbert Liebing mit. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Zudem drohe eine immer größere Kostenlawine für die Gaskunden, die als Letzte vom Gas auf ein anderes System umsteigen. Aktuell teilen sich noch mehrere Millionen Menschen die Kosten für die Gasnetze über die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte.
Je weniger Teilnehmer die Gasnetze haben, desto mehr müsse der Einzelne dafür bezahlen, ganz nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde. Die Lösung könnte eine staatlich regulierte und bezahlbare Obergrenze sein.

Was Verbraucher tun können

Wer als Hauseigentümer noch ein fossiles Heizsystem besitzt, sollte sich frühzeitig über die Kommunale Wärmeplanung seiner Stadt oder Gemeinde informieren. Viele Städte bieten auf ihren Websites ausführliche Informationen dazu an. Über grundlegende und dringende Änderungen benachrichtigen die Städte ihre Bürger meist zusätzlich, jedoch nicht immer persönlich.
Ebenso haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Wärmeplanung abzugeben. Je früher dies geschieht, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einfluss. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der lokalen Stadtverwaltung.
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Streit um Aus fürs Heizungsgesetz: Opposition und Verbände kritisieren Reform


In Kürze:

  • Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
  • 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
  • Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
  • Aus der Opposition kommt Kritik

 
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.

Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem

Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.

Streit um neue Heizungspläne im Bundestag

Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.

Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an

Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.