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Starker Impuls oder Steuerverschwendung? Lob und Kritik an der E-Auto-Prämie


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
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Fast 2.000 Anträge auf neue Förderung für E-Autos in 30 Minuten


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
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Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.