Categories
ausland

Emiratische Herrscherfamilie soll Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten haben


In Kürze:

  • Über 71 Millionen Euro EU-Agrargelder an Firmen mit Emirate-Bezug
  • Zahlungen basieren stark auf Flächengröße landwirtschaftlicher Betriebe
  • Diskussion über Reform und stärkere Begrenzung großer Subventionsempfänger

 
Laut Recherchen des investigativen Medienunternehmens „DeSmog“ sollen mit der herrschenden Familie von Abu Dhabi verbundene Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten über landwirtschaftliche Flächen in Rumänien, Spanien und Italien.
Die Familie, welcher Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan vorsteht, verfügt über ein geschätztes Vermögen von mehr als 275 Milliarden Euro und zählt damit zu den reichsten Dynastien weltweit. Al Nahyan ist sowohl Herrscher des Emirats Abu Dhabi als auch Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Der Fall gilt als exemplarisch und hat die Debatte über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU neu entfacht. Diese macht rund ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Al Dahra und die Struktur der EU-Agrarsubventionen

Im Mittelpunkt des Falls steht die emiratische Agrar- und Lebensmittelgruppe Al Dahra, die in vielen Ländern aktiv ist und der Herrscherfamilie Abu Dhabi gehört. Über Tochtergesellschaften kontrolliert diese Gruppe rund 60.000 Hektar Land in Europa, hauptsächlich in Rumänien, aber auch in Spanien und Italien.
In Rumänien gilt die Agrarfläche von Agricost im Donaudelta als eine der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union, mit etwa 57.000 Hektar. Laut den von der Presse zitierten Zahlen soll allein dieses Unternehmen im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an Subventionen erhalten haben.
Insgesamt haben die Ermittler von „DeSmog“ und ihren Medienpartnern 110 Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren identifiziert, die an ein Netzwerk von Unternehmen gingen, die direkt oder indirekt von Mitgliedern der Familie Al Nahyan kontrolliert werden, mit einem Gesamtbetrag von über 71 Millionen Euro.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Landwirte bei der Ernte. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Schwächen der flächenbasierten Förderung

Diese Subventionen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, deren Basiszahlungen weiterhin größtenteils nach der Fläche der Betriebe berechnet werden. Je größer ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, desto höher fallen die Zahlungen aus, was großen Agrarkonzernen und Eigentümern umfangreicher Landflächen strukturell zugutekommt.
Laut der Untersuchung erfolgen die Zahlungen an mit der emiratischen Familie verbundene Betriebe im Rahmen der gültigen Regeln: Jeder landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der EU, der die Kriterien erfüllt, kann Anspruch auf GAP-Zahlungen haben – unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Diese Situation bleibt dennoch für einen Teil der europäischen Landwirtschaft umstritten, da sie dies als Entkopplung von den Zielen der Unterstützung familiengeführter Betriebe sehen, schreibt „DeSmog“.
Studien des Europäischen Rechnungshofs haben auf das Risiko von „Verzerrungen“ und eine unzureichende Ausrichtung bestimmter Beihilfen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf kleine Betriebe und junge Landwirte.

Brüssel kündigt Reformen an

Angesichts der Kritik äußerte die Europäische Kommission die Notwendigkeit, die Verteilung der Subventionen besser zu steuern. EU-Vertreter haben eingeräumt, dass das Beispiel dieser Familie aus dem Golf die Grenzen eines Systems zeigt, das große ausländische Eigentümer unter den Empfängern hoher Zahlungen zulässt.
Brüssel arbeitet an einer Reform, darunter einer Obergrenze für Direktzahlungen, die ab 2028 auf 100.000 Euro pro Jahr und Empfänger festgelegt werden könnte – deutlich weniger als die derzeit von einigen Gruppen erhaltenen Millionenbeträge. Ziel ist es, einen Teil der Mittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf ökologische Transformationen umzulenken.
Der Europäische Rechnungshof betont in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Reform der GAP für den Zeitraum 2028–2034 jedoch die zunehmende Komplexität des Systems und das Risiko, dass mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu neuen Ungleichheiten zwischen Landwirten führt.
Die Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen dürften schwierig werden.

Der leere Plenarsaal des Europäischen Parlaments.

Foto: Jc Milhet/Hans Lucas/AFP via Getty Images

960.000 Hektar Ackerland weltweit

Die emiratischen Eigentümer betonen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit europäischem Recht stehen. Die mit der Familie Al Nahyan verbundenen Agrarunternehmen erklären, dass sie lokale Arbeitsplätze schaffen und in strukturschwachen ländlichen Regionen Europas in die Infrastruktur investieren.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate verweisen auf die Diversifizierung ihrer Wirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes durch landwirtschaftliche Investitionen im Ausland. In etwas mehr als 15 Jahren hat sich die Dynastie parallel zu ihren Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu einem globalen Akteur in der Landwirtschaft entwickelt. So kontrollieren die VAE mittlerweile weltweit rund 960.000 Hektar Ackerland – neben Europa, auch in Afrika und Südamerika.
Europäische Landwirtschaftsorganisationen bleiben jedoch gespalten. Einige vertreten die Ansicht, dass das Hauptproblem weniger die Nationalität der Begünstigten sei, sondern vielmehr die Konzentration der Subventionen auf eine kleine Zahl großer Betriebe.
Laut in der Presse zitierten Daten sollen 0,5 Prozent der größten Eigentümer rund 16 Prozent des GAP-Haushalts erhalten, was das Gefühl der Ungerechtigkeit unter vielen Landwirten verstärkt.
Categories
deutschland

Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.