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Keyless-Autos: ADAC warnt vor Diebstahl durch Funkverlängerung


In Kürze

  • Der ADAC hat mehr als 850 Fahrzeuge auf die Sicherheit von Keyless-Systemen untersucht.
  • Bei fast der Hälfte ließ sich das Funksignal manipulieren.
  • UWB-Technik kann Relay-Angriffe erkennen und Fahrzeuge besser vor Diebstahl schützen.

 
Ein Keyless-System ist ein schlüsselloses Zugangssystem bei Autos. So muss der Zündschlüssel nicht mehr ins Schloss gesteckt werden. Erkennt das Auto den Schlüssel in der Nähe, kann man die Türen meist per Berührung öffnen und den Motor per Knopfdruck starten. Doch schlüssellos bedeutet nicht automatisch diebstahlsicher, wie der ADAC nun in einer erneuten Untersuchung nachweist.

Diebstahl mithilfe von Funkverlängerung

Eigenen Angaben zufolge prüft der Automobilclub bereits seit zehn Jahren das System immer wieder. Das Ergebnis nach mehr als 850 überprüften Fahrzeugen verschiedener Hersteller: Bei fast der Hälfte der getesteten Modelle ließ sich das Funksignal des Keyless-Schlüssels manipulieren. Der ADAC sieht daher weiteren Verbesserungsbedarf.
Diebe können Autos mit einem sogenannten Relay-Angriff knacken. Dabei fangen sie die Funkkommunikation zwischen Keyless-Schlüssel und Fahrzeug mit speziellen Geräten ab und verlängern sie. So erkennt das Auto den weit entfernten Schlüssel fälschlicherweise als in unmittelbarer Nähe – und öffnet die Türen.
Um die Sicherheit zu erhöhen, statten manche Hersteller die Keyless-Schlüssel mit einem Bewegungssensor aus. Wird der Schlüssel längere Zeit nicht bewegt, deaktiviert sich das Funksignal. Doch merkt der ADAC dazu an, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Diebstahl weiterhin möglich ist.
Einige Modelle lassen sich auch mit dem Smartphone öffnen, schließen und starten. Dafür dient das Handy sozusagen als digitaler Autoschlüssel, der je nach System entweder einfach mitgeführt oder an bestimmte Stellen gehalten werden muss. Ein zusätzlicher Schutz mittels Passwort erhöht laut ADAC die Sicherheit; unabhängige Untersuchungen zum tatsächlichen Nutzen dieser Absicherung fehlen bislang jedoch.

UWB-Technik schützt besser vor Diebstahl

Eine Möglichkeit, mit Keyless-Systemen ausgestattete Autos besser vor Diebstahl zu schützen, bietet dagegen die Ultra-Wide-Band-Technik (UWB). Dabei können Chips im Schlüssel und im Fahrzeug anhand der Laufzeit der Funksignale sehr genau bestimmen, wie weit der Schlüssel vom Auto entfernt ist. Die Technik erkennt eine künstliche Signalverlängerung, wie sie bei Relay-Angriffen zum Einsatz kommt, und verhindert, dass das Fahrzeug darauf reagiert. Der ADAC nennt Modelle verschiedener Hersteller, die mittlerweile auf diese Weise besser geschützt sind.
Eine Nachrüstung der Keyless-Systeme bieten die Hersteller laut ADAC bisher nicht an. Es gibt jedoch unabhängige Anbieter. Eine Nachrüstung ist allerdings teuer und zeitaufwendig. So muss der Autobesitzer mit mehr als 1.000 Euro für die Teile rechnen, hinzu kommt die Arbeitszeit.
Der ADAC hat auch Motorräder überprüft und kam dabei zu einem ähnlichen Ergebnis wie bei den Autos.
Der ADAC fordert daher, dass die Hersteller Keyless-Systeme mindestens so sicher machen wie herkömmliche Funkschlüssel. Idealerweise sollte ein unabhängiger Nachweis die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen belegen. Der Automobilclub verweist dabei auf das Common-Criteria-Verfahren, das international akzeptiert wird. Setzen Hersteller lediglich auf einen Bewegungssensor im Schlüssel, sollte dieser das Funksignal nach spätestens fünf Minuten ohne Bewegung abschalten.
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Tatort Internet: LKA warnt vor Identitätsdiebstahl im Netz


In Kürze:

  • Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt vor Identitätsdiebstahl.
  • Etwa jeder Zehnte ist in Deutschland davon betroffen.
  • Durch den bewussten Umgang mit Passwörtern, TANs und anderen Zugangsdaten kann man sich schützen.

 
Um sich finanziell zu bereichern, wenden Kriminelle immer wieder den sogenannten Identitätsdiebstahl an. Vor dieser Methode warnen jetzt das Landeskriminalamt und der Weiße Ring, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität, in Schleswig-Holstein.
Demnach kann sich der Identitätsdiebstahl auf verschiedene Arten bemerkbar machen. Es können unbekannte Abbuchungen auf dem Bankkonto auftauchen oder Inkassoschreiben für Waren, die man nie bestellt hat. Im schlimmsten Fall können den Opfern Straftaten vorgeworfen werden, die sie nicht begangen haben.
Die Täter missbrauchen dabei die gestohlenen persönlichen Daten anderer Menschen. Hierzu zählen Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Telefonnummern oder Bankverbindungen. An solche Daten können Kriminelle unter anderem über das Darknet gelangen. Je umfangreicher ein Datensatz ist, desto größer sind die Möglichkeiten für Betrug und weitere Straftaten.
In Deutschland wurden laut einer YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2024 bereits rund 11 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Opfer von Identitätsdiebstahl. Somit war bereits fast jeder neunte Bürger davon betroffen.

Wie stehlen Kriminelle Ihre Daten?

Ob Bankaktivität, Einkäufe im Internet oder Online-Kommunikationswege: Unsere Handlungen im Alltag haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend digitalisiert. Im Zuge dessen hat sich auch die Cyberkriminalität stark weiterentwickelt. Die Methoden werden immer professioneller und schwerer zu erkennen.
Ein heute gängiger Weg des Datendiebstahls sind laut dem Kriminalhauptkommissar Henning Dibbern von der Zentralstelle Cybercrime im Landeskriminalamt (LKA) die sogenannten Phishing-Angriffe. Diese können die Verbraucher per E-Mail, SMS oder Kurznachricht auf Messenger-Diensten erreichen.
Auf den ersten Blick stammen sie angeblich von Banken, Paketdiensten, Online-Shops oder Behörden. Diese Nachrichten wollen die Nutzer dazu bewegen, dem Absender ihre Zugangsdaten, Passwörter, TANs oder Kreditkarteninformationen mitzuteilen. „Das läuft häufig über Links, die man per E-Mail oder SMS zugeschickt bekommt“, teilt Dibbern mit.
Ergänzt werden die Daten einer Person durch Informationen, die unter anderem durch Datenlecks bei Unternehmen oder durch Schadsoftware auf Computern abgegriffen werden. „Man kann mit echten Daten quasi eine Person herstellen und im Namen dieser Person Straftaten begehen“, erklärt der Kriminalhauptkommissar.

Welche Betrugsmaschen treten besonders häufig auf?

Die Behörde nennt dabei die aktuell häufigsten Formen des Identitätsdiebstahls. Dazu zählen:
  • Phishing-E-Mails und SMS mit gefälschten Internetseiten.
  • Übernahme von E-Mail- und Social-Media-Konten durch gestohlene Passwörter.
  • Fake-Shops oder gefälschte Verkaufsplattformen, auf denen persönliche Daten abgegriffen werden.
  • Bestellungen oder Vertragsabschlüsse unter fremdem Namen.
Die Vorgehensweisen der kriminellen Datenjäger folgen dabei häufig ähnlichen Mustern. Die Nachrichten sind so aufgebaut, dass sie beim Empfänger entweder Zeitdruck erzeugen oder vor angeblichen Sicherheitsproblemen warnen. Inzwischen sind die Nachrichten oftmals so gestaltet, dass sie einen seriösen Eindruck erwecken.

So können Sie sich schützen

Betrügerische Nachrichten kann man meist beim genauen Blick etwa auf die Absendeadresse erkennen. Vorsicht ist geboten, wenn diese nicht erkennbar vom angegebenen Unternehmen oder der Behörde stammt.
Generell sollten Verbraucher mit digitalen Nachrichten stets kritisch umgehen. Ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten, auch in den sozialen Medien, ist ein wichtiger Schutz vor Identitätsdiebstahl.
Im Folgenden sind wichtige Sicherheitsvorkehrungen aufgeführt, auf die Verbraucher achten sollten:
  • Geben Sie Passwörter, TANs oder Sicherheitscodes niemals auf Aufforderung per E-Mail, SMS oder Telefon weiter.
  • Prüfen Sie Internetadressen sorgfältig und öffnen Sie Links nur, wenn deren Echtheit zweifelsfrei feststeht.
  • Verwenden Sie für verschiedene Online-Dienste unterschiedliche, starke Passwörter und aktivieren Sie nach Möglichkeit die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Installieren Sie Sicherheitsupdates zeitnah auf all Ihren Geräten.
  • Seien Sie misstrauisch bei Nachrichten, die Zeitdruck erzeugen oder ungewöhnliche Forderungen enthalten.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Kontoauszüge und Online-Konten auf unberechtigte Aktivitäten.

Was Nutzer im Verdachtsfall tun sollten

Wer vermutet, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte unverzüglich seine Passwörter ändern. Bei dringendem Verdacht ist zudem gegebenenfalls ratsam, betroffene Konten sperren zu lassen und die jeweilige Bank oder den betroffenen Dienst zu informieren.
„Auch wenn die Daten weg sind, ist nicht zwangsläufig ein finanzieller Schaden entstanden“, betont Dibbern. „Oft kann man den durch überlegtes Handeln verhindern.“
Der Kriminalhauptkommissar rät Betroffenen, verdächtige Nachrichten zu dokumentieren. Anschließend sollte Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache der Landespolizei erstatt werden.

Welche Folgen hat Identitätsdiebstahl für Betroffene?

Zu bedenken ist auch, dass die Täter lange Zeit nach einem Datendiebstahl noch Identitäten missbrauchen können. Stellt das Opfer Unregelmäßigkeiten fest, sind ebenfalls Konten zu sperren, Passwörter zu ändern und Strafanzeige zu erstatten. Ebenso sollten Betroffene ihre Bonität überprüfen.
Oftmals müssen Geschädigte nachweisen, dass sie abgeschlossene Verträge oder Bestellungen nicht selbst getätigt haben. „Das Perfide ist auch, dass Daten als eine Art wiederverwertbarer Rohstoff gehandelt werden“, bestätigt Dibbern. „Wir kennen Fälle, wo Daten gestohlen und Jahre später erneut für die Erstellung eines Fake-Accounts benutzt wurden.“
Ein solches Erlebnis sorgt nicht nur für einen organisatorischen Aufwand. Der Nutzer verliert zudem das Vertrauen in digitale Angebote und Dienste.
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Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.