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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
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Neues Heizungsgesetz könnte zum Fall für Karlsruhe werden


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Heizungsgesetz entschärfen soll.
  • Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – verbunden mit einer schrittweisen Beimischung sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Kritiker aus den Reihen der Grünen und der Union selbst halten mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich.
  • Streitpunkt ist, ob die Lockerungen mit dem Klimabeschluss von Karlsruhe aus dem Jahr 2021 vereinbar sind.

 
Am Mittwoch, 13. Mai, hat das Bundeskabinett neben weiteren Vorhaben auch die Entwurfsfassung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll das endgültige Aus für das sogenannte Heizungsgesetz besiegeln, das die frühere Ampel-Regierung auf Initiative ihres Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verabschiedet hatte.
Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der Union selbst kommen nun Bedenken. Sie bezweifeln, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. Grund dafür ist insbesondere der sogenannte Klimabeschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2021. In diesem hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Reiche verspricht „alltagstaugliches“ Heizungsgesetz

Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnet das Gesetz als einen Schritt, um „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen.
Insbesondere soll es strikte Vorgaben abmildern und mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer bei der Wahl der Heizung bringen. Außerdem betone es die Technologieoffenheit.
Das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, speziell dessen Paragraf 71, sieht eine Verpflichtung vor, neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem ist ein verbindliches Ende der Verwendung fossiler Energien in Heizanlagen ab dem Jahr 2045 vorgesehen.
Mit Reiches Gesetz soll auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Für diese soll es lediglich eine ansteigende Beimengungsquote für klimafreundliche Brennstoffe im Sinne einer „Bio-Treppe“ ab 2029 geben. Auf diese Weise bleibt deren Einbau ebenso zulässig wie jener von Wärmepumpen, hybriden Lösungen und Biomasse-Heizungen oder der Anschluss an Fernwärmenetze. Allerdings hält man an der CO₂-Bepreisung fest und Vermieter müssen die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen.

Klimabeschluss erhob Netto-Null zum Verfassungsauftrag

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat sich dem „SPIEGEL“ zufolge skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert. Der Chef der KlimaUnion, eines Vereins, der sich für Klimapolitik innerhalb der CDU/CSU starkmacht, hat ein Rechtsgutachten über das neue Gesetz in Auftrag gegeben. Er sieht einen möglichen Konflikt mit dem Karlsruher Klimabeschluss.
Ähnlich sieht es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, der fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet.
In dem Klimabeschluss begründet das Bundesverfassungsgericht mit einer „objektivrechtlichen Schutzverpflichtung […] in Bezug auf künftige Generationen […], Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels“ durch Klimaschutzmaßnahmen zu schützen.
Es geht von einem verbleibenden CO₂-Budget aus, das bis zum Inkrafttreten des verbindlichen Netto-Null-Ziels für das Jahr 2045 verbleibe. Verbrauchten derzeitige Generationen zu viel davon, könnten die Freiheitsrechte künftiger Generationen infrage gestellt werden.
Einige Gegner der aktuellen Regelung gehen davon aus, dass die Abmilderung von Vorgaben die Lasten für künftige Generationen vergrößere. Zudem leiten klimabewegte Vereinigungen wie Green Legal Impact Germany aus dem Klimaschutzgebot des Artikels 20a Grundgesetz ein Verschlechterungsverbot ab. Dies würde im Kern bedeuten, dass einmal beschlossene Klimaschutzvorgaben von einer folgenden Regierung nicht mehr zurückgedreht werden dürften.

Umweltjurist: Heizungsgesetz nicht sakrosankt – zusätzliche Emissionen jedoch zu kompensieren

Dem widersprechen laut „SPIEGEL“ Berater der Bundesregierung wie Christian Calliess, der an der FU Berlin Umweltrecht lehrt und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen war.
Er sieht Spielraum für eine Anpassung von Maßnahmen, solange der Gesetzgeber „die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine Evaluierungspflicht hinsichtlich der Klimaziele vor. Diese soll jedoch erstmals 2030 stattfinden.
Was die „Bio-Treppe“ angeht, räumt der Gesetzentwurf ein, dass eine „belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten […] derzeit nicht möglich“ sei. Es ließen sich auch „keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“. Das heißt, die Regierung ist sich nicht sicher, wie teuer die Ökobrennstoffe für den Heizungsnutzer sein und in welchem Umfang sie zur Verfügung stehen werden.
Aus diesem Grund könnten „die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert“ werden. Dies könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht als möglicher Angriffspunkt erweisen.
Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine strikte Linie von 2021 durchhält. Aktuelle politische und ökonomische Kosten überzogener Klimavorgaben könnten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen. Auch deutet sich im sogenannten UN-Weltklimarat eine Abkehr vom Rückgriff auf Worst-Case-Szenarien an, die als unrealistisch bewertet werden und sich deshalb auch nicht mehr als politisches Argument für zu rigide Klimaschutzmaßnahmen eignen.
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Energiekrise und Sicherheit: Wird Braunkohle wieder strategisch wichtig?


In Kürze:

  • Braunkohle-Debatte kehrt zurück: Energieunsicherheit stellt den Kohleausstieg erneut infrage.
  • LEAG bringt Vorschläge: Sonderregeln beim CO₂-Handel und günstiger Industriestrom.
  • Experten warnen: Ausnahmen könnten die Klimapolitik schwächen.
  • Lausitz betroffen: Tausende Arbeitsplätze hängen weiter an der Kohle.

 
Die deutsche Energiewende galt lange als gesellschaftlicher Konsens. Mit dem Beschluss des Bundestages zum Kohleausstieg sollte der Weg in eine klimaneutrale Energieversorgung unumkehrbar werden. Spätestens 2038 soll die Kohleverstromung enden.
Doch während die Politik am Zeitplan festhalten will, wachsen im Hintergrund Zweifel – sowohl in Teilen der Industrie als auch in einigen Landesregierungen. Eine interne Präsentation des ostdeutschen Energiekonzerns LEAG, über die die „Wirtschaftswoche“ berichtet, deutet darauf hin, dass in der Lausitz über eine Zukunft der Braunkohle jenseits der bisherigen Ausstiegspläne nachgedacht wird. Damit stellt sich eine Frage, die lange als geklärt galt: Kommt es zum Ausstieg aus dem Kohleausstieg?

Vom Klimaargument zu „Sicherheitsenergien“

Auslöser der neuen Debatte ist eine veränderte geopolitische und energiepolitische Lage. Die Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine hat Deutschland vor Augen geführt, wie verletzlich ein stark importabhängiges Energiesystem sein kann. Inzwischen wird die Diskussion durch weitere internationale Spannungen verstärkt. Konflikte im Nahen Osten und Unsicherheiten auf globalen Energiemärkten lassen die Frage der Versorgungssicherheit wieder stärker in den Vordergrund rücken. So äußerte sich die baden-württembergische Energieministerin Thekla Walker im März in einer Pressemitteilung dazu:
„Wenn wir weiter auf fossile Importe angewiesen sind, sind wir auch weiter einem unkalkulierbaren Preisroulette ausgesetzt.“
Anlass der Äußerung war damals ein gemeinsamer Brief der Energieministerinnen und Energieminister der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. In diesem Brief forderten sie vom Bund entschlossenes Handeln für bezahlbare und sichere Energie.
Während die Energiewende ursprünglich vor allem unter klimapolitischen Gesichtspunkten geführt wurde, gewinnt nun ein klassisches energiepolitisches Argument an Gewicht: Erneuerbare Energien als „Sicherheitsenergie“. So machte Bundesumweltminister Carsten Schneider im März deutlich:
„Erneuerbare Energien sind Sicherheitsenergien, die Deutschlands und Europas fatale Abhängigkeit von fossilen Energien schon stark verringert haben. “
Der Irankrieg, so Schneider weiter, sei eine „schmerzhafte Erinnerung“ daran, wie „verwundbar wir immer noch sind durch solche Schocks auf den Öl- und Gasmärkten“.

Braunkohle als strategischer Vorteil

In dieser Perspektive erscheint die Braunkohle manchen Akteuren wieder als strategischer Vorteil. Anders als Erdgas oder Steinkohle muss sie nicht importiert werden. Die gesamte Wertschöpfungskette – vom Tagebau über den Transport bis zur Stromproduktion – liegt innerhalb Deutschlands. Für Unternehmen wie die LEAG, die ihre Kraftwerke und Tagebaue in der Lausitz betreibt, ist dies ein zentraler Punkt der Argumentation. In der internen Präsentation wird laut „Wirtschaftswoche“ Braunkohle ausdrücklich als „Made in Germany“ bezeichnet und damit als Bestandteil einer energiepolitischen Sicherheitsstrategie dargestellt.
Ökonomisch sieht sich der Konzern allerdings unter Druck. Der entscheidende Faktor ist der europäische Emissionshandel. Stromerzeuger müssen für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid Zertifikate erwerben, deren Gesamtmenge schrittweise reduziert wird. Dadurch steigen die Preise. Für besonders emissionsintensiven Technologien wie die Braunkohle wird die Stromproduktion zunehmend teurer. Nach Angaben der LEAG musste das Unternehmen im Jahr 2024 Zertifikate für etwa 36 Millionen Tonnen CO₂ kaufen. Bei durchschnittlichen Preisen von rund 65 Euro pro Zertifikat summieren sich die Kosten auf mehr als 2 Milliarden Euro.

Forderung nach Sonderrolle für nationale Energiequellen

Die Präsentation, die nach außen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, enthält deshalb weitreichende Vorschläge. Eine zentrale Idee besteht darin, die Braunkohleverstromung von der Pflicht zum Erwerb von CO₂-Zertifikaten auszunehmen. In der Logik des Papiers würde die Kohle damit als nationale Energiequelle eine Sonderrolle erhalten. Ergänzend wird vorgeschlagen, den Preis für Emissionszertifikate zeitweise durch europäische Verwaltungsmaßnahmen zu senken. Außerdem könnten einzelne Kraftwerke in einen Status der Sicherheitsbereitschaft überführt werden. In einem solchen Modell würden sie nur bei Bedarf Strom produzieren, während der Tagebau weiterhin betrieben würde.
Als Gegenleistung stellt der Konzern einen staatlich unterstützten Industriestrom in Aussicht. Dieser könnte etwa zum halben Marktpreis angeboten werden, sofern der Staat die CO₂-Kosten übernimmt. Die LEAG verweist darauf, dass in Europa ohnehin über Modelle eines günstigen Industriestroms diskutiert wird, um energieintensive Unternehmen zu entlasten und Abwanderung zu verhindern.

Das Primat des Marktes wird infrage gestellt

Politisch wären solche Maßnahmen höchst umstritten. Der europäische Emissionshandel gilt als zentrales Instrument der Klimapolitik. Sein Grundprinzip besteht darin, CO₂-Emissionen einen Preis zu geben, der mit der Zeit steigt und damit klimafreundliche Technologien wirtschaftlich attraktiver macht. Eine Ausnahme für die emissionsintensivste Form der Stromproduktion würde dieses System grundsätzlich infrage stellen.
Diese ordnungspolitische Sorge wird durch das aktuelle Gutachten des Expertenrats für Klimafragen (ERK) zum „Klimaschutzprogramm 2026“ massiv gestützt. Die Experten warnen eindringlich vor einer Erosion marktwirtschaftlicher Prinzipien: Ein „besonderes Problem“ stellt laut Gutachten die „mangelnde Berücksichtigung der möglicherweise kompensierenden Wirkungen der Emissionshandelssysteme EU-ETS 1 und BEHG/EU-ETS 2“ dar.
Der Rat rügt, dass die Bundesregierung zunehmend auf dirigistische Einzelmaßnahmen setzt, statt auf die Kraft des Preissignals zu vertrauen. In der Stellungnahme heißt es kritisch, dass „ökonomische Erwägungen und effiziente Anreizstrukturen bei der Maßnahmengestaltung weiterhin keine prioritäre Rolle zu spielen“ scheinen. Wenn die Politik durch Sonderregelungen fossile Energieträger im Markt hält, deren Vermeidungskosten „weit oberhalb der relevanten CO₂-Preise liegen dürften“, konterkariert sie die Logik des Emissionshandels. Der Expertenrat mahnt daher eine Rückkehr zur ökonomischen Vernunft an und empfiehlt, „innovative, anreizorientierte Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen“, um den Klimaschutz nicht zum haushaltspolitischen Fass ohne Boden werden zu lassen.

Tausende Arbeitsplätze hängen an der Braunkohle

Gleichzeitig lässt sich die politische Brisanz der Debatte nicht allein aus klimapolitischer Perspektive erklären. In der Lausitz hängen noch immer Tausende Arbeitsplätze direkt oder indirekt an der Kohleindustrie. Die LEAG beschäftigt derzeit rund 6.300 Menschen. Zwar sind nicht alle Beschäftigten im Kohlebereich tätig, dieser bleibt jedoch ein zentraler Unternehmenszweig. Für eine strukturschwache Region wäre ein schneller wirtschaftlicher Einbruch kaum zu verkraften. Bund und Länder versuchen deshalb seit Jahren, den Wandel mit milliardenschweren Förderprogrammen zu begleiten. Allein der Bund stellt mehr als 10 Milliarden Euro für Strukturprojekte in der Region bereit.
Die Leag selbst hatte noch vor wenigen Jahren eine andere Strategie verfolgt. Unter dem früheren Vorstandschef Thorsten Kramer kündigte das Unternehmen den Bau einer sogenannten Gigawatt Factory an. Bis 2030 sollten große Kapazitäten an Wind- und Solarenergie entstehen, ergänzt durch Speicher und neue Kraftwerke. Die Lausitz sollte zu einer Modellregion der Energiewende werden. Der Konzern stellte Investitionen in Milliardenhöhe in Aussicht und präsentierte eine Zukunftsvision, in der erneuerbare Energien das bisherige Kohlegeschäft Schritt für Schritt ersetzen sollten.

Konzern könnte Spielraum ausloten

Nach dem Führungswechsel im Jahr 2024 scheint sich die strategische Gewichtung im Unternehmen verschoben zu haben. Der neue Vorstandschef Adolf Roesch setzt offenbar stärker auf eine pragmatische Anpassung an die energiepolitischen Realitäten. Während der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin Teil der Unternehmensstrategie bleibt, wird die Rolle der Braunkohle wieder offensiver diskutiert.
Die offizielle Linie des Unternehmens bleibt allerdings vorsichtig. Die Leag verweist in der Präsentation darauf, dass der gesetzlich beschlossene Kohleausstieg weiterhin gilt und es keine anderslautenden politischen Beschlüsse gibt. Gleichzeitig betont der Konzern die Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs mit den Landesregierungen in Brandenburg und Sachsen. In beiden Bundesländern betreibt die Leag ihre Tagebaue und Kraftwerke.
Auch die Frage möglicher Stromimporte spielt in der Debatte eine Rolle. Deutschland hat in den vergangenen Jahren seine Kraftwerkskapazitäten reduziert und gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Energien erhöht. Kritiker warnen deshalb, dass das Land künftig stärker auf Strom aus dem Ausland angewiesen sein könnte. In der Präsentation wird dieses Szenario ausdrücklich erwähnt. Sollte Deutschland nicht genügend Strom erhalten, könnte die Versorgungssicherheit gefährdet sein.

Kaum Bewegung auf politischer Bühne

Ob diese Argumente politisch durchdringen, ist jedoch offen. Die Bundesregierung hält weiterhin an den Klimazielen fest, und auch auf europäischer Ebene wird der Emissionshandel als zentrales Instrument verteidigt.
Die Braunkohle, lange Zeit Symbol einer vergangenen Industrieepoche, bleibt trotzdem ein politischer Faktor. Ob sie tatsächlich eine zweite Karriere im deutschen Energiesystem erlebt, ist ungewiss. Doch die Tatsache, dass darüber wieder diskutiert wird, zeigt, wie sehr sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen verändert haben.