Categories
deutschland ticker

Kassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr mitteilen

Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln?
Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist.
Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr.
Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, „werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren“.
Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen.
Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.

Informationen künftig auch digital?

Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. „Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.“
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr.
Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren. (dpa/red)
Categories
deutschland ticker

Fernwärme soll günstiger und klimafreundlicher werden

Mehr Haushalte in Deutschland sollen an Fernwärmenetze angeschlossen werden. Zugleich soll Fernwärme günstiger und grüner werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch die Eckpunkte für ein Gesetzespaket.
Damit soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der Kunden, insbesondere der Mieter, und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur geschaffen werden.

Mehr Transparenz bei den Preisen

Geplant sind unter anderem eine Preistransparenzplattform und eine Preisaufsicht für Fernwärmeanbieter.
Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter wie die Größe und die Wärmequellen des Netzes sollen einsehbar sein und jährlich aktualisiert werden. Die neue Aufsicht soll die Angemessenheit der Preise kontrollieren.
Die Preisgestaltung auf dem Fernwärmemarkt gilt bislang als intransparent. Zugleich haben Fernwärmekunden praktisch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.

Sonderkündigungsrecht für Kunden

Die Position der Kunden soll unter anderem durch ein Sonderkündigungsrecht gestärkt werden. Wenn ein Fernwärmenetz nicht im Einklang mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann ein Kunde kündigen.
Voraussetzung ist, dass er auf eine grüne Alternativlösung, etwa eine Wärmepumpe, umstellt.
Zudem sollen Fernwärmekunden die Leistung ihres Anschlusses einfacher drosseln können. Fernwärmeanschlüsse sind häufig überdimensioniert, etwa wegen ursprünglich großzügig geplanter Sicherheitsmargen oder nachträglicher energetischer Sanierungen. Verbraucher zahlen dann über den Grundpreis dauerhaft unnötig viel.

Einfachere Umstellung auf Fernwärme

Auf der anderen Seite sollen Versorgungsunternehmen Preise einfacher erhöhen können, wenn sie in den Netzausbau oder die Umstellung auf erneuerbare Energien investieren.
Auch für Vermieter soll es einfacher werden, Mietshäuser und Wohnungen auf Fernwärme umzustellen.
Bislang gilt im Sinne des Kostenneutralitätsgebots, dass Mieter anschließend unter dem Strich nicht mehr zahlen dürfen als zuvor. Künftig soll bei „erheblichen Investitionen des Vermieters (…) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter zulässig“ sein, erklärte das Ministerium.
Zudem fallen künftig auch „sich selbst versorgende Mieter“ – etwa in Wohnungen mit einer Gasetagenheizung – unter das Kostenneutralitätsgebot. Ihre Anlagen können damit einfacher auf Fernwärme umgerüstet werden.

Zustimmung von Versorgern und Wohnungswirtschaft

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der häufig Fernwärmenetze betreibt, begrüßte die Pläne. Damit „kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig.
Die erweiterte Preisaufsicht habe allerdings „einen bitteren Beigeschmack“. Auch der Fernwärmeverband AGFW äußerte sich zustimmend und verwies auf weiterhin nötige Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur.
Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW sieht einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Für Vermieter würden Klimaschutzinvestitionen erleichtert, „zugleich bleibt die Belastung der Mieter klar begrenzt“, erklärte Verbandspräsident Axel Gedaschko.

Kritik von Grünen und Mieterbund

Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi begrüßte das Wärmenetzpaket grundsätzlich, befürchtet jedoch mögliche Nachteile für Verbraucher.
„Wenn ein Gebäude auf Fernwärme umgestellt wird, dürfen Mietende dadurch nicht mit höheren Heizkosten belastet werden“, erklärte er.
Der Mieterbund warnt ebenfalls vor Kostenrisiken. „Fernwärme ist schon heute die teuerste Heizoption für Mieterhaushalte“, erklärte Mieterbundpräsidentin Melanie Weber-Moritz. Es brauche „konkrete Vorschläge zum Schutz vor hohen Kostensteigerungen für Fernwärmekunden“.
Die Linken-Abgeordnete Violetta Block bezeichnete das Gesetzespaket als „fahrlässigen Freifahrtschein für Wärmenetzbetreiber“. Es öffne die Tür dafür, „Investitionskosten direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzureichen“. Abzocke sei da vorprogrammiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert dagegen vor allem damit, dass perspektivisch auch die Preise für Fernwärme sinken, wenn mehr Haushalte an das Netz angeschlossen werden. (afp/red)