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BKA warnt vor „Generation-Z-Mafia“

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor einem grundlegenden Wandel der organisierten Kriminalität in Deutschland. Vor allem in Berlin seien die Täter jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen, sagte Münch der „Welt am Sonntag“.
„Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer ‚Generation-Z-Mafia‘“, sagte Münch mit Blick auf türkisch dominierte Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Berlin. Die Täter seien jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen.
Hinzu komme, dass sie sich zunehmend über soziale Medien inszenierten. Das diene dazu, Rivalen einzuschüchtern und den eigenen Ruf innerhalb der Szene zu stärken. Während für die organisierte Kriminalität früher Diskretion prägend gewesen sei, erlebe man bei jüngeren Tätern teilweise das Gegenteil.

Münch: „‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“

Münch sieht darin einen Teil eines grundlegenden Wandels der organisierten Kriminalität. „Wir sprechen von ‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“, sagte er.
Kriminelle spezialisierten sich auf einzelne Aufgaben und agierten arbeitsteilig. Einzelne kümmerten sich um Logistik, andere um Geldwäsche, wieder andere um Gewalt. Digitale Kommunikation mache das „heute sehr einfach“.
Besonders besorgniserregend sei, dass junge Menschen für schwere Straftaten angeworben würden. Die Täter seien oft junge Menschen, die häufig gar nicht überblickten, welche Folgen ihr Handeln habe. Sie ließen sich für vergleichsweise wenig Geld für schwerste Straftaten instrumentalisieren.
Das Phänomen sei inzwischen auch in Deutschland angekommen. „Wir hatten bereits Fälle in Deutschland, in denen dieses Phänomen eine Rolle spielte“, sagte der BKA-Präsident. Die Täter seien aus den Niederlanden gekommen und angeworben worden, um in Deutschland schwere Straftaten zu begehen. Deshalb nehme man diese Entwicklung „sehr ernst“.

Mehr scharfe Schusswaffen gelangen über die Türkei nach Europa

Zur wachsenden Zahl von Schusswaffen erklärte Münch: „Wir beobachten seit einigen Jahren, dass scharfe Schusswaffen vor allem als umgebaute ehemalige Schreckschusswaffen sowie täuschend echt nachgebaute Waffen aus der Tü
rkei nach Europa gelangen. Dieses Phänomen beschäftigt uns derzeit sehr intensiv.“ Nach den Erkenntnissen des BKA würden sie überwiegend auf dem Landweg nach Deutschland geschmuggelt.
Sorgen macht dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes auch das Agieren ausländischer Akteure. Die Bedrohungslage habe sich „sehr deutlich“ verändert. Seit Beginn des Ukrainekrieges beobachte man einen erheblichen Anstieg von Spionageverdachtsfällen.
2022 registrierte das BKA 20 Spionageverdachtsfälle, 2025 waren es bereits 474. Daran lasse sich erkennen, wie stark sich das Lagebild seit Beginn des Ukrainekrieges verändert habe. Dies liege auch daran, dass man genauer hinschaue und Anhaltspunkte für eine fremdstaatliche Steuerung prüfe. (dts/red)
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)
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Bericht: Desinformationskampagne zielt vor Landtagswahlen auf Ost-West-Konflikt


In Kürze:

  • Analysten berichten von einer Desinformationskampagne, die vor den Landtagswahlen Spannungen zwischen Ost- und Westdeutschen verstärken soll.
  • Mindestens 49 gefälschte Videos und zwölf manipulierte Titelseiten seien auf X, Bluesky und TikTok verbreitet worden.
  • Behörden und Forschungsinstitute sehen Parallelen zu früheren mutmaßlich russischen Einflussoperationen wie „Matroschka“, „Storm-1516“ und „Doppelgänger“.

 
Die bevorstehenden Landtagswahlen im Herbst sollen zum Ziel gezielter Einflusskampagnen geworden sein. Das Recherchekollektiv Antibot4Navalny spricht von einer Kampagne, die insbesondere darauf abzielt, die Ressentiments zwischen West- und Ostdeutschen zu schüren.
Analysten des Projekts zufolge soll diese Kampagne seit etwas länger als einer Woche laufen. In diesem Kontext sollen mindestens 49 gefälschte Videos und zwölf manipulierte Titelseiten aufgetaucht sein. Betroffen seien unter anderem Medienmarken wie „SPIEGEL TV“, „BILD“, „T-Online“ oder der Thinktank Institute for the Study of War. Beobachten konnte man die Kampagne bisher auf X, Bluesky und TikTok. Meta-zugehörige Plattformen wie Facebook, Instagram oder Threads scheinen bislang nicht betroffen.
Darüber berichteten unter anderem „DER SPIEGEL“, FAZ und „Euronews“.

Landtagswahlen als Anlass für Anheizen von Ost-West-Ressentiments

Erschienen sind demnach unter anderem gefälschte Zeitungstitelseiten mit Schlagzeilen wie „Der Westen hasst den Osten – Deutschland war noch nie so nah am Bürgerkrieg“. Andere bezeichnen Merz als den „letzten Kanzler des vereinten Deutschlands“ oder fordern: „Baut diese Mauer wieder auf!“
Teil der Kampagne sollen auch KI-generierte Fernsehberichte sein, die etwa behaupten, westdeutsche Vermieter würden Ausländer gegenüber Ostdeutschen bevorzugen.
Laut dem jüngsten Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors sind insbesondere Muslime und Afroeuropäer auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt.
Weitere Videos der Kampagne behaupten, die meisten jungen Deutschen wollten die frühere DDR wiederherstellen.
Tatsächlich stimmen laut einer aktuellen Umfrage des MDR in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit mehr als 24.000 Befragten 79 Prozent der 16- bis 29-Jährigen der Aussage zu, dass Osten und Westen auseinanderdriften. Dies sind damit deutlich mehr als in den anderen Altersgruppen. Dass eine Mehrheit die Forderung nach einer Wiederherstellung der DDR als Konsequenz daraus zieht, geht aus den Zahlen der Umfrage jedoch nicht hervor.
Antibot4Navalny, eine Gruppe anonym agierender Aktivisten, die sich mit Desinformationskampagnen vor allem russischer Herkunft befasst, sieht hinter der Kampagne die Handschrift des sogenannten Matroschka-Netzwerks.
Dass ein solches existiert und Akteure mit Ursprung in Russland hinter diesem stecken, davon gehen auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung aus. Kampagnen dieser Art hat es diesen zufolge auch schon im Vorfeld der Bundestagswahl gegeben.

Ähnlichkeiten zu vorhergehenden Einflussoperationen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass Kampagnen wie „Doppelgänger“, „Storm-1516“ oder „Matroschka“ die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik beeinflussen und das Land destabilisieren sollen. Dies geht unter anderem aus einer im Mai 2026 veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage aus der Linksfraktion hervor.
Das Ziel der Kampagnen sei, „die Gesellschaft zu spalten, Misstrauen zu schüren und das Vertrauen in demokratische Institutionen und Prozesse zu schwächen“.
Die Urheber sollen jedoch nicht immer die gleichen sein. Für „Storm-1516“ sollen laut der Bundesregierung Angehörige des Center for Geopolitical Expertise verantwortlich sein. Dabei handelt es sich um einen Thinktank des russischen Publizisten und Hochschullehrers Alexander Dugin. Unterstützt hätten ihn dabei die sogenannte Doppelkopf-Adler-Bewegung des Unternehmers Konstantin Malofejew und der russische Geheimdienst GRU.
Auch der Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) mit Sitz in Berlin sieht Ähnlichkeiten zu anderen Kampagnen, die im Laufe der vergangenen Jahre wiederholt zu verzeichnen gewesen seien. Sie entspräche Mustern, die der Thinktank als kennzeichnend für das Vorgehen Russlands im „Informationskrieg“ sieht.
Einem solchen sehe sich Moskau vonseiten des Westens ausgesetzt, analysiert CeMAS, und antworte damit auf wahrgenommene Angriffe auf seine „kulturelle Souveränität“.

Gesellschaftliche Konflikte verschärfen

Der Kreml gehe demnach davon aus, dass Protestbewegungen im Land regelmäßig vom Westen instrumentalisiert werden, um seinen Machtbereich auf Kosten russischer Interessen zu untergraben. Entsprechend wende man eine reziproke Taktik nun auch in der Gegenrichtung an. Russland versuche mit solchen Einflussoperationen seinerseits, westliche Länder durch das Anheizen bestehender Konflikte zu destabilisieren.
Im Vorfeld von Wahlen bedeute das, Polarisierungen zu verstärken und zumindest indirekt Oppositionsparteien zu unterstützen. Ein Weg dazu seien Kampagnen, die darauf abzielen, politische Eliten im Westen zu diskreditieren und sie mit Entwicklungen und Zielen in Verbindung zu bringen, die in der Bevölkerung auf starke emotionalisierte Ablehnung stoßen.
Im Jahr 2024 hatte das Auswärtige Amt auf die sogenannte Doppelgänger-Kampagne hingewiesen, die seit dem Beginn des Ukrainekriegs im Jahr 2022 betrieben werde. Deren Kern sei die Nachahmung etablierter Medien. Die Verantwortlichen hinter der Kampagne erstellten Websites, die den Internetauftritten real existierender Medien nachempfunden waren, und versahen sie mit Inhalten, die zum eigenen Narrativ passten. Dazu kamen eigene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene News-Websites mit Titeln wie „Der Glaube“, „Grenzezank“, „DE Intelligenz“ und „Kaputte Ampel“.
Die Regierung geht generell davon aus, dass das Ziel dieser Kampagnen darin bestehe, gesellschaftliche Konflikte zu verschärfen und Vertrauen in die Institutionen westlicher Staaten zu schwächen. Im Fall der derzeit beobachteten Kampagne mit „Matroschka“-Handschrift dürften die Landtagswahlen im Herbst in Ostdeutschland der Anlass sein.
Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag und die AfD liegt mit mehr als 40 Prozent deutlich in Führung. Je nachdem, wie viele der kleineren Parteien den Einzug schaffen, könnte die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei sogar eine absolute Mehrheit erhalten.
Zwei Wochen später wählt Mecklenburg-Vorpommern. Auch dort liegt die AfD vorn, allerdings hat die SPD unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zuletzt aufgeholt. Am 20. September wählt auch Berlin ein neues Abgeordnetenhaus.

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Um gezielten Kampagnen entgegenzutreten, hat die Bundesregierung im Juni ein Gemeinsames Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen gegründet. Teil davon ist auch eine Arbeitsgruppe, die sich mit der „Desinformation und Einflussnahme“ fremder Mächte befassen und auf diese reagieren soll.
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Gericht verpflichtet BVG zur Fortsetzung von „NIUS“-Werbekampagne


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat die BVG verpflichtet, die gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ fortzusetzen.
  • Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen des kommunalen Unternehmens.
  • Zudem darf die BVG Äußerungen von Chefredakteur Julian Reichelt zur Zweigeschlechtlichkeit nicht als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen.
  • Die BVG hat angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine gebuchte Werbekampagne des Portals „NIUS“ zu Ende führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Stadt Berlin hat dazu am Montag, 13. Juli, eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Darüber hinaus darf das kommunale Unternehmen Aussagen von dessen Chefredakteur Julian Reichelt über Zweigeschlechtlichkeit nicht mehr als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. Die BVG hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen.

Werbung von „NIUS“ bei BVG rief scharfe Reaktionen hervor

Im April 2026 hatte das rechte Portal beim Werbeflächenvermarkter Wall GmbH für die Dauer von zwei bzw. drei Monaten Werbeflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG gebucht. Es handelte sich dabei um Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus sowie um Innenwerbung auf Flächen über Türen und Fenstern in U-Bahnen.
Das Format bewarb jeweils seine Morgensendung mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“. Die Werbung von „NIUS“ löste umgehend kritische Reaktionen aus. In sozialen Medien erschienen Videos, die Gegner des Portals beim Überkleben oder Verfremden der Sujets zeigen. Die Organisation „Campact“ begleitete Busse, an denen die Werbung angebracht war, mit einem LED-Truck. Dieser kommunizierte die Gegenparole:
„Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten.“
Es soll auch Aufrufe gegeben haben, Einrichtungen der BVG zu beschädigen oder den Betriebsablauf zu stören. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Politikerin Antje Kapek erklärte der Senat, die BVG schließe Werbung auf ihren Flächen aus, die „gegen geltendes Recht, wie etwa die Grundrechte, das Jugendschutzgesetz oder gute Sitten verstößt“. Diese Vorgaben seien durch die bestehende Kampagne nicht verletzt.

Montage auf X als Anlass für Stopp der Werbekampagne

Am 3. Juni veröffentlichte Julian Reichelt jedoch einen Beitrag auf X, der den Eindruck erwecken sollte, „NIUS“ habe den Inhalt seiner Werbung verändert. Der Slogan würde nun lauten:
„Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“
Reichelt postete unter anderem ein Bild, das suggerierte, das Motiv sei bereits tatsächlich in Bahnen angebracht. Dazu schrieb er: „NIUS grüßt die Genossen von Campact und taz mit dem neuen Werbemotiv.“
Wie sich wenig später herausstellte, handelte es sich lediglich um eine Montage. Ein Motiv dieser Art hatte es zu keiner Zeit in einem Zug der BVG gegeben.
Die Verkehrsgesellschaft nahm diesen Beitrag dennoch zum Anlass, um den Werbevermarkter zum Stopp der Kampagne „mit sofortiger Wirkung“ anzuweisen. Die BVG sprach von der Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck hervorrufe, es hinge in der Berliner U-Bahn. Es handele sich um ein Motiv, das „aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet“.

BVG sah „rechtswidrige Inhalte“ in X-Post von „NIUS“-Chefredakteur

Die BVG führten in weiterer Folge aus, dass „ein Verantwortlicher“ des Portals am 3. Juni ein neues Motiv veröffentlicht habe, das „nach Auffassung der BVG offensichtlich rechtswidrig ist“. Zugleich erwecke er damit den Eindruck, das Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde dort tatsächlich ausgespielt.
Das in Social Media verbreitete Motiv sei jedoch „weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht“. Man trage, so hieß es weiter, „als öffentliches Unternehmen die Verantwortung, Grundrechte zu achten und zu schützen“.
Deshalb ziehe man klare Grenzen dort, wo „Rechte Dritter verletzt werden“ oder bewusst der Eindruck hervorgerufen werde, „rechtswidrige Inhalte“ würden von der BVG verbreitet oder gebilligt. Welche Rechtsnormen die BVG durch das von Reichelt verbreitete Motiv verletzt sah, führte die Verkehrsgesellschaft nicht aus.

Verwaltungsgericht gibt Portalsbetreibern Recht

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat nun die BVG verpflichtet, die Werbekampagne fortzusetzen. „NIUS“ habe gegenüber dem öffentlichen Unternehmen Anspruch auf „gleichen und diskriminierungsfreien Zugang“ zu dessen Werbeflächen. Die tatsächlich gebuchte Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Ausspielung. Zudem sei sie von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
Auch die von der BVG vorgebrachte Befürchtung, Dritte könnten die Werbekampagne zum Anlass für Straftaten gegen die Verkehrsbetriebe, rechtfertige den Ausschluss von „NIUS“ nicht. Dies sei maximal dann der Fall, wenn „die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne“. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keinen Anlass.
Das Gericht stellte in seinem Beschluss zu VG 1 L 215/26 auch fest, dass „NIUS“ von der BVG die Unterlassung der Äußerung verlangen könne, die Aussagen seines Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit seien „offensichtlich rechtswidrig“. Mit den konkreten Äußerungen seien „die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten worden“.
 
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Ipsos-Umfrage: Bundesregierung bleibt hinter Erwartungen zurück

Laut einer neuen Umfrage des Instituts Ipsos hat sich die Sicht der Deutschen auf die Situation in fast allen zentralen Politikfeldern unter Schwarz-Rot eher verschlechtert als verbessert. Eine Ausnahme bildet die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr: Hier überwiegt der Eindruck des Fortschritts, so eines der Ergebnisse der Erhebung, die am Dienstag, den 14. Juli, veröffentlicht wird.

Bundeswehr mit bester Bewertung

Ein knappes Drittel der Deutschen (32 Prozent) nimmt demnach unter der aktuellen Bundesregierung eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wahr, 30 Prozent sehen eine Verschlechterung.
Weitere 32 Prozent der Befragten erkennen hier keine Veränderung. Damit ist die Verteidigungspolitik der Bereich mit der besten Bewertung.
Dennoch bleibt das Ergebnis deutlich hinter den Erwartungen vom Juni 2025, also kurz nach Amtsantritt der aktuellen Regierung, zurück: Der Anteil derjenigen, die Fortschritte sehen, liegt 21 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert.

Wirtschaft und Verkehr enttäuschen Erwartungen

Die größte Diskrepanz zwischen den Erwartungen zu Beginn der Legislaturperiode und der aktuellen Wahrnehmung zeigt sich beim Blick auf die Wirtschaft und die Verkehrs-infrastruktur. Nur 10 Prozent sagen in der neuen Ipsos-Umfrage, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wurde, 65 Prozent sehen keine Veränderung.
Damit liegt der Anteil derjenigen, die seit Beginn der Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wahrnehmen, 32 Prozentpunkte unter dem Erwartungswert vom Juni 2025.
Beim Ausbau und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erkennen 12 Prozent Fortschritte, die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) nimmt Rückschritte wahr. Die Lücke zu den anfänglichen Erwartungen beträgt somit 25 Prozentpunkte.

Skepsis bei Sicherheit und Rente

In den Bereichen innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sehen lediglich 15 Prozent der Bundesbürger Verbesserungen, 46 Prozent berichten von Verschlechterungen. Der Anteil positiver Bewertungen bleibt damit 22 Prozentpunkte hinter dem Wert vom Juni 2025 zurück.
Bei der Sicherung der Rente weicht die aktuelle Einschätzung am wenigsten von den Erwartungen aus dem Vorjahr ab: Der Anteil derer, die Fortschritte in der Rentenpolitik wahrnehmen, verfehlt die kurz nach der Regierungsbildung geäußerten Erwartungen lediglich um 9 Prozentpunkte.
Dennoch überwiegt auch in diesem Bereich die Skepsis deutlich: Nur 11 Prozent der Deutschen sprechen von Verbesserungen, rund zwei Drittel (65 Prozent) bewerten die Entwicklung unter Schwarz-Rot als rückläufig.

Stillstand bei Digitalisierung und Klimaschutz

In Schlüsselbereichen des Wandels wie der Digitalisierung, dem Klimaschutz und dem Abbau der Bürokratie dominiert der Eindruck von Stillstand.
Bei der Digitalisierung geben 39 Prozent an, die Situation habe sich weder verbessert noch verschlechtert. 36 Prozent sehen vor allem Rückschritte, immerhin 19 Prozent nehmen Fortschritte wahr.
In Bezug auf den Klimaschutz sagen 40 Prozent, es habe sich nichts verändert. Nur 9 Prozent glauben, dass die Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt hat. Zugleich überwiegen negative Bewertungen: 46 Prozent der Deutschen sehen Rückschritte beim Klimaschutz.

Wohnungsbau mit schlechtester Bewertung

Im Bereich Bürokratieabbau halten 38 Prozent die Lage für unverändert, 49 Prozent für rückläufig; lediglich 12 Prozent für verbessert. Am negativsten fällt das Urteil bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus.
Nur 6 Prozent der Deutschen sehen in diesem Bereich Verbesserungen, eine klare Mehrheit von 69 Prozent nimmt unter der aktuellen Bundesregierung Verschlechterungen wahr – der negativste Wert unter allen abgefragten Politikfeldern.
Trotz der ohnehin niedrigen Erwartungshaltung aus dem Vorjahr liegt der Anteil derjenigen, die Fortschritte wahrnehmen, 13 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert vom Juni 2025.

Umfrage von Ipsos

Ipsos hatte nach eigenen Angaben eine quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 75 Jahren in Deutschland durchgeführt, gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde vom 3. bis 5. Juli 2026 durchgeführt. (dts/red)
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5 Jahre nach der Ahrtal-Flut – Konsequenzen aus 2021

Das Hochwasser im Jahr 2021 zählt zu den größten Katastrophen der Bundesrepublik. Mehr als 180 Menschen starben im Ahrtal in Rheinland-Pfalz und in den betroffenen Gebieten Nordrhein-Westfalens.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erinnert heute gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) in Bad Neuenahr-Ahrweiler an die damaligen Ereignisse. Er wird auch bei einer Gedenkstunde im Landtag von NRW in Düsseldorf dazu sprechen.
Um 19 Uhr findet in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf dem Marktplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Neben Schnieder und mehreren rheinland-pfälzischen Kabinettsmitgliedern wird auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet.

184 Tote, 18 Milliarden Euro Schäden

Im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben, in Nordrhein-Westfalen gab es 49 Todesopfer. Zu den 184 Toten kommen mehr als 800 zum Teil schwer verletzte Menschen und Schäden von mehr als 18 Milliarden Euro.
In Rheinland-Pfalz waren 65.000 Menschen betroffen, in Nordrhein-Westfalen mehr als 20.000 Haushalte – viele der Betroffenen verloren sämtliches Hab und Gut.
 

Kein Ende des Wiederaufbaus

Bei Privatleuten ist der Wiederaufbau größtenteils abgeschlossen. In den Kommunen dagegen läuft der Wiederaufbau von Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden weiter. Ein Ende ist noch nicht abzusehen.
Insbesondere beim Wiederaufbau der Brücken geht es viel langsamer voran als gedacht. Das ist im Fall neuer Hochwasser gefährlich: Die bisher errichteten Provisorien könnten bei starkem Hochwasser mitgerissen werden und dann als Bollwerk Wasser anstauen.
Schon die beim Hochwasser 2021 zerstörten Brücken galten wegen ihrer Bauweise als ein Grund dafür, dass die Fluten so verheerend ausfielen – es sammelte sich dort rasch Treibgut, das Wasser staute sich stark. Die neuen Brücken sollen deshalb deutlich mehr Wasser durchlassen – Planung und Bau brauchen viel Zeit.
Die alte Landgrafenbrücke in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 total zerstört. (Archivbild)

Die alte Landgrafenbrücke in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 total zerstört. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Wie viel Geld floss für die Aufbauhilfe?

Der Bund legte kurz nach der Katastrophe den mit 30 Milliarden Euro gefüllten Fonds Aufbauhilfe 2021 auf. Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung flossen aus diesem Vermögen bislang aber nur 6,2 Milliarden Euro ab.
Inzwischen können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, es werden allerdings noch laufende Anträge abgearbeitet. Das Land Nordrhein-Westfalen bewilligte daneben 4,7 Milliarden Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,7 Milliarden Euro an Wiederaufbauhilfe.

Warnungen verbessert

Viele Menschen starben 2021, weil es keine ausreichende Warnung vor dem Hochwasser gab. Seit 2023 werden als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe Warnungen an die Bevölkerung über Cell Broadcast verschickt. Auch wenn Nutzer nicht die Warnapp Nina installiert haben, bekommen sie trotzdem eine automatische Warnung. Diese geht zielgenau in bestimmten Funkzellen.
Außerdem wurde bei der Sirenentechnik der Trend umgekehrt. Über Jahre hatten Städte und Gemeinden ihre Sirenen abgebaut – nach der Hochwasserkatastrophe wurden auch mit Hilfe eines Förderprogramms des Bundes wieder tausende neue Sirenen errichtet. Allein das am meisten betroffene Rheinland-Pfalz installierte fast 900 neue Sirenen.

Hier verlief die Ahrtalbahn. Sie wurde völlig zerstört.

Foto: Matthias Kehrein

Bevölkerungsschutz hat sich verbessert

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stuft den Schutzstatus in Deutschland als besser ein als vor 2021.
Als zentrale Konsequenz schaffen Bund, Länder und Kommunen trotz der föderalen Struktur in Deutschland einheitliche Standards für das Krisenmanagement – unklare Zuständigkeiten galten als eines der Hemmnisse für eine effektive Hilfe. Ein im Mai beschlossener Pakt für den Bevölkerungsschutz soll dafür sorgen, dass es weitere Verbesserungen gibt.

Sind die betroffenen Regionen nun sicher vor Hochwasser?

Eine aktuelle Studie der Deutschen Umwelthilfe stuft das Hochwasserrisiko im besonders betroffenen Landkreis Ahrweiler auch fünf Jahre später als hoch ein. Insgesamt hat nach dieser Studie ein Viertel aller Landkreise in Deutschland ein hohes Risiko für schwere Hochwasser.
Viele Bundesländer setzen auf technische Maßnahmen, etwa den Bau von Deichen. Nach einer Studie des BUND floss hier in den vergangenen Jahren das meiste Geld.
Allerdings halten es die Umweltschützer für wesentlich sinnvoller, den Flüssen größere Ausweichflächen zu geben und Auenlandschaften wiederherzustellen. Kritiker werfen den Kommunen vor, weiterhin zu viele Flächen zu versiegeln, indem dort gebaut wird.(afp/red)
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5 Jahre nach der Ahrtal-Flut – Konsequenzen aus 2021

Das Hochwasser im Jahr 2021 zählt zu den größten Katastrophen der Bundesrepublik. Mehr als 180 Menschen starben im Ahrtal in Rheinland-Pfalz und in den betroffenen Gebieten Nordrhein-Westfalens.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erinnert heute gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) in Bad Neuenahr-Ahrweiler an die damaligen Ereignisse. Er wird auch bei einer Gedenkstunde im Landtag von NRW in Düsseldorf dazu sprechen.
Um 19 Uhr findet in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf dem Marktplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Neben Schnieder und mehreren rheinland-pfälzischen Kabinettsmitgliedern wird auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet.

184 Tote, 18 Milliarden Euro Schäden

Im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben, in Nordrhein-Westfalen gab es 49 Todesopfer. Zu den 184 Toten kommen mehr als 800 zum Teil schwer verletzte Menschen und Schäden von mehr als 18 Milliarden Euro.
In Rheinland-Pfalz waren 65.000 Menschen betroffen, in Nordrhein-Westfalen mehr als 20.000 Haushalte – viele der Betroffenen verloren sämtliches Hab und Gut.
 

Kein Ende des Wiederaufbaus

Bei Privatleuten ist der Wiederaufbau größtenteils abgeschlossen. In den Kommunen dagegen läuft der Wiederaufbau von Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden weiter. Ein Ende ist noch nicht abzusehen.
Insbesondere beim Wiederaufbau der Brücken geht es viel langsamer voran als gedacht. Das ist im Fall neuer Hochwasser gefährlich: Die bisher errichteten Provisorien könnten bei starkem Hochwasser mitgerissen werden und dann als Bollwerk Wasser anstauen.
Schon die beim Hochwasser 2021 zerstörten Brücken galten wegen ihrer Bauweise als ein Grund dafür, dass die Fluten so verheerend ausfielen – es sammelte sich dort rasch Treibgut, das Wasser staute sich stark. Die neuen Brücken sollen deshalb deutlich mehr Wasser durchlassen – Planung und Bau brauchen viel Zeit.
Die alte Landgrafenbrücke in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 total zerstört. (Archivbild)

Die alte Landgrafenbrücke in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 total zerstört. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Wie viel Geld floss für die Aufbauhilfe?

Der Bund legte kurz nach der Katastrophe den mit 30 Milliarden Euro gefüllten Fonds Aufbauhilfe 2021 auf. Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung flossen aus diesem Vermögen bislang aber nur 6,2 Milliarden Euro ab.
Inzwischen können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, es werden allerdings noch laufende Anträge abgearbeitet. Das Land Nordrhein-Westfalen bewilligte daneben 4,7 Milliarden Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,7 Milliarden Euro an Wiederaufbauhilfe.

Warnungen verbessert

Viele Menschen starben 2021, weil es keine ausreichende Warnung vor dem Hochwasser gab. Seit 2023 werden als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe Warnungen an die Bevölkerung über Cell Broadcast verschickt. Auch wenn Nutzer nicht die Warnapp Nina installiert haben, bekommen sie trotzdem eine automatische Warnung. Diese geht zielgenau in bestimmten Funkzellen.
Außerdem wurde bei der Sirenentechnik der Trend umgekehrt. Über Jahre hatten Städte und Gemeinden ihre Sirenen abgebaut – nach der Hochwasserkatastrophe wurden auch mit Hilfe eines Förderprogramms des Bundes wieder tausende neue Sirenen errichtet. Allein das am meisten betroffene Rheinland-Pfalz installierte fast 900 neue Sirenen.

Hier verlief die Ahrtalbahn. Sie wurde völlig zerstört.

Foto: Matthias Kehrein

Bevölkerungsschutz hat sich verbessert

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stuft den Schutzstatus in Deutschland als besser ein als vor 2021.
Als zentrale Konsequenz schaffen Bund, Länder und Kommunen trotz der föderalen Struktur in Deutschland einheitliche Standards für das Krisenmanagement – unklare Zuständigkeiten galten als eines der Hemmnisse für eine effektive Hilfe. Ein im Mai beschlossener Pakt für den Bevölkerungsschutz soll dafür sorgen, dass es weitere Verbesserungen gibt.

Sind die betroffenen Regionen nun sicher vor Hochwasser?

Eine aktuelle Studie der Deutschen Umwelthilfe stuft das Hochwasserrisiko im besonders betroffenen Landkreis Ahrweiler auch fünf Jahre später als hoch ein. Insgesamt hat nach dieser Studie ein Viertel aller Landkreise in Deutschland ein hohes Risiko für schwere Hochwasser.
Viele Bundesländer setzen auf technische Maßnahmen, etwa den Bau von Deichen. Nach einer Studie des BUND floss hier in den vergangenen Jahren das meiste Geld.
Allerdings halten es die Umweltschützer für wesentlich sinnvoller, den Flüssen größere Ausweichflächen zu geben und Auenlandschaften wiederherzustellen. Kritiker werfen den Kommunen vor, weiterhin zu viele Flächen zu versiegeln, indem dort gebaut wird.(afp/red)
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Bremen 3.761 Euro, Sachsen-Anhalt: 2.891 Euro: Pflege im Heim ist noch teurer geworden

Die Pflege im Heim wird für Bewohner wegen selbst zu bezahlender Anteile immer teurer. Mit Stand 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig.
Das waren monatlich 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als zum 1. Juli 2025, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab.
Die Koalition arbeitet gerade an einer Pflegereform. Sie zielt wegen Finanznöten der Pflegekassen jedoch darauf, Entlastungen bei den Eigenanteilen abzuschwächen.
Regional gibt es große Unterschiede, wie die dpa vorliegenden Daten zeigen. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim in Bremen mit nun durchschnittlich 3.761 Euro und im Saarland mit 3.695 Euro pro Monat.
Nur in Sachsen-Anhalt lag die Belastung mit im Schnitt 2.891 Euro im ersten Heimjahr unter der Schwelle von 3.000 Euro.

Personalausgaben schlagen durch

In den Summen ist zum einen ein Eigenanteil nur für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten.
Im Heim kommen dann noch Zahlungen der Bewohner für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen und Umlagen für Ausbildungskosten hinzu.
Kostentreiber sind vor allem die Personalausgaben für Pflegekräfte. Seit 2022 können Heime nur noch Verträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen.
Und das schlägt dann auf den Eigenanteil nur für die reine Pflege durch: Der Ausgangswert, von dem aus die jeweiligen konkreten Zahlungen der Pflegebedürftigen in den Heimen ermittelt wird, stieg im Bundesschnitt über die Marke von 2.000 Euro auf nun 2.088 Euro im Monat. Das waren monatlich 226 Euro mehr als im Juli 2025.

Höhere Kosten für Verpflegung und Unterkunft

Teurer geworden sind auch Unterkunft und Verpflegung. Dafür fällig werden nun im Schnitt 1.086 Euro pro Monat und damit 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Ersatzkassenverband erläuterte. Ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit an.
Verbandschefin Ulrike Elsner sagte: „Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“ Es brauche eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform müsse eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.
Patientenvertreter und Sozialverbände fordern schon seit Jahren Entlastungen von immer höheren Zuzahlungen. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.

Höhere Entlastung soll später kommen

Bei den Reformplänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stehen nun aber unter anderem Einsparungen bei Entlastungszuschlägen im Blick, die es von der Pflegekasse gibt – und zwar steigend mit der Aufenthaltsdauer.
Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Spannen, bis die nächsthöhere Stufe greift, sollen laut einem Entwurf jetzt jeweils von 12 auf 18 Monate gestreckt werden. Das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Teil der Reform soll auch sein, die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen.
Hintergrund der Pläne ist, dass sich die Finanznöte der Pflegeversicherung zuspitzen. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden.
Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.

Höherer Beitrag für Menschen ohne Kinder?

Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen.
Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige. (dpa/red)
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YouGov-Umfrage: Deutschland geht generell in die falsche Richtung

Die AfD verliert in der aktuellen Umfrage des Instituts YouGov im Vergleich zum Vormonat, bleibt aber klar stärkste Kraft. Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, würden laut der Erhebung 27 Prozent der Wähler in Deutschland die AfD wählen, 2 Prozentpunkte weniger als im Juni.
CDU/CSU kommen aktuell unverändert auf 20 Prozent. Die Grünen liegen auf Platz drei und stehen unverändert bei 14 Prozent. SPD und Die Linke liegen gleichauf bei 12 Prozent, ebenfalls ohne Veränderung zum Vormonat.
Die FDP bleibt bei 5 Prozent, das BSW kommt unverändert auf 4 Prozent. 6 Prozent der Wähler würden für eine andere Partei („Sonstige“) stimmen.

Deutschland geht generell in die falsche Richtung

Drei von vier Bundesbürgern (74 Prozent) denken laut der Umfrage, dass sich Deutschland generell in die falsche Richtung entwickelt.
Besonders Wähler der AfD (93 Prozent) und der Linken (84 Prozent) sind dieser Überzeugung, aber auch unter Wählern der Grünen (69 Prozent), der SPD (63 Prozent) und der Union (58 Prozent) ist jeweils eine Mehrheit dieser Meinung.
Etwas mehr als jeder Zweite (55 Prozent) in Deutschland findet, dass das Land tiefgreifende Reformen benötigt. In allen Wählergruppen ist eine Mehrheit dieser Meinung (AfD: 67 Prozent, CDU/CSU: 57 Prozent, Die Linke: 55 Prozent, Die Grünen: 50 Prozent, SPD: 49 Prozent).

Reformen gehen in die falsche Richtung

Die Unterstützung für das Reformpaket der Bundesregierung ist gering. Nur jeder Zehnte (13 Prozent) ist der Meinung, dass das Reformpaket notwendig ist und Unterstützung verdient. 27 Prozent finden, dass die Reformen grundsätzlich notwendig sind, aber haben Zweifel an der Umsetzung.
Fast die Hälfte der Bundesbürger (45 Prozent) ist der Meinung, dass die Reformen in die falsche Richtung gehen. 9 Prozent können die Reformen nach eigenen Angaben nicht beurteilen und 5 Prozent sind unentschieden bzw. machen keine Angabe.
Besonders AfD-Wähler (65 Prozent) und Linke-Wähler (64 Prozent) sind der Meinung, dass das Reformpaket in die falsche Richtung geht.
Unter Wählern der Grünen (44 Prozent) und SPD (40 Prozent) ist die Ablehnung geringer, unter Wählern von CDU/CSU (30 Prozent) glaubt knapp jeder Dritte, dass die Reformen in die falsche Richtung gehen.
Yougov hatte zwischen dem 10. und 13. Juli 2.230 Personen online befragt, an der „Sonntagsfrage“ hatten davon nur 1.827 Menschen teilgenommen. (dts/red)
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Bis zum 31. Juli muss die Steuererklärung eingereicht werden

Eine freiwillige Lohnsteuererklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen: Im Durchschnitt gibt es mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Am 31. Juli läuft die Abgabefrist für Steuerzahler aus, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung ohne Steuerberater machen.

Wozu dient die Lohnsteuererklärung?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat.
Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer.
Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.
Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt.
Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale liegt für das Steuerjahr 2025 bei 1.230 Euro und wird automatisch in die Steuerschätzung miteinbezogen. Das heißt, Geld zurück vom Finanzamt gibt es für jeden ausgegebenen Euro über den Pauschbetrag hinaus.
Wichtige Posten sind etwa die Entfernungspauschale, die unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit pro Kilometer berechnet wird; außerdem etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterialien, einen neuen Schreibtisch und ähnliches oder Kosten für Fortbildungen oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Pauschalbetrag von 1.260 Euro angerechnet werden, allerdings sind die Voraussetzungen dafür mittlerweile deutlich verschärft worden: Die Pauschale wird nur gewährt, wenn hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wurde.
Wer nur gelegentlich Homeoffice macht oder statt eines separaten Zimmers nur eine Arbeitsecke in einem anderen Raum hat, kann aber eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen.

Steuerbonus

Rechnungen für Handwerkerarbeiten können bis in einer Höhe von 6000 Euro angegeben werden, sofern sie nicht bar bezahlt wurden. Der Steuerbonus beläuft sich dann auf 20 Prozent der Kosten, also maximal 1.200 Euro.
Wer zur Miete wohnt, kann auf der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesene Ausgaben etwa für den Gärtner, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst geltend machen. Für die Kosten für eine Haushaltshilfe, Putzhilfe oder die Betreuung von Haustieren gibt es ebenfalls Steuerrabatt.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch, darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden.
Für andere Angaben stellen etwa Banken oder Versicherungen Steuernachweise per Post oder digital aus. Es ist nicht nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mit der Steuererklärung einzureichen. Es genügt, sie aufzubewahren und auf Nachfrage des Finanzamtes nachzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die meisten Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Das Finanzamt stellt dafür das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Außerdem gibt es ein breites Angebot an kostenpflichtigen Steuer-Apps, die neben Hilfe beim Ausfüllen auch Steuerspartipps liefern. Die Programme eignen sich am ehesten für einfache Fälle.
Wird es komplizierter, lohnt eventuell der Betritt zum Lohnsteuerhilfeverein oder der Gang zum Steuerberater. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2025 verpflichtet ist, hat dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe sogar bis zum 1. März 2027 warten.
Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2025 gilt also der 31. Dezember 2029.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Viele Menschen in Deutschland sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, etwa wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen oder mehr als 410 Euro im Jahr durch Nebeneinkünfte (dazu zählt auch Miete) erzielt haben.
Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag von 11.784 Euro verdienen. (afp/red)
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„So ein Chaos“: Schwerer Hagel richtet massive Schäden an

Zentimetergroße Hagelkörner sind bei einem Unwetter im niedersächsischen Heidenau gefallen. Laut Polizei gingen in dem Bundesland allein am Montagabend zwischen 21:00 Uhr und 1:00 Uhr in der Nacht rund 250 Notrufe wegen des Unwetters ein. Die Feuerwehr rückte gut 600 Mal aus, wie es am Morgen hieß.

Ungewöhnlich starker Hagel

Große Hagelkörner zertrümmerten auch im Landkreis Harburg bei Hamburg unter anderem die Scheiben von Autos und schlugen Dellen in den Lack.
In der Nacht gab es weitere Unwetter mit großem Hagel auch in Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Teilweise wurde der Hagel mit Radladern weggeräumt, Keller liefen voll und Bäume brachen um.

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Auf Videos aus Heidenau war zu sehen, dass auch Dächer teils stark beschädigt wurden.„Es hat alles kaputt gemacht“, sagte eine Anwohnerin zu dem ungewöhnlich starken Hagel. Die Körner seien über ihr Mehrfamilienhaus und den Balkon gezischt. „Es ist nichts mehr heile, es regnet durch durchs Dach, in die Wohnungen rein.“ Das nagelneue Auto ihres Mitbewohners sei nun „Schrott“.

Unwettergefahr vor allem durch Starkregen

Nach Gewittern in der Nacht rechnet der Wetterdienst für Dienstagmorgen zunächst mit vorübergehend nachlassender, später aber wieder auflebender Gewitteraktivität.
Von der Mitte bis nach Süddeutschland sind demnach teils kräftige Gewitter mit Starkregen, Sturm und Hagel möglich.
Unwettergefahr, vor allem durch Starkregen zwischen 25 und 40 Liter pro Quadratmeter binnen kurzer Zeit, sei nicht ausgeschlossen. Vereinzelt könne es auch extremen Starkregen mit mehr als 40 Liter pro Quadratmeter geben, hieß es.
Zudem könne es zu schweren Sturmböen mit Windgeschwindigkeiten zwischen 70 und 90 km/h (Windstärke 8 bis 10 Beaufort) kommen. Auch seien Hagelkörner mit einem Durchmesser von bis zu 3 cm sowie örtliche Hagelansammlungen möglich.
Im Westen und Südwesten müsse gebietsweise mit „starker Wärmebelastung“ gerechnet werden. (dpa/red)
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Bundeswehr-Personal benachteiligt: Wehrbeauftragter übt Kritik

Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), warnt Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Benachteiligung des Bestandspersonals der Bundeswehr.
Otte sagte der „Welt“, Soldaten hätten ihm berichtet, dass sie ihre Stuben für erwartete Freiwillige räumen mussten, die dann gar nicht in der prognostizierten Zahl kamen. Das sorge verständlicherweise für Missstimmung.
Die Bundeswehr dürfe sich nicht nur um Bewerber kümmern, sondern müsse auch diejenigen im Blick behalten, die bereits ihren Dienst leisten. Dafür brauche es eine verlässliche strategische Planung, die sich an der Realität orientiert – beispielsweise Mietkostenzuschüsse, die den regionalen Wohnungsmärkten Rechnung tragen.
Der Wehrbeauftragte kritisierte auch, dass das Ministerium nach einem am 1. Juli ausgesprochenen Beförderungsstopp für Feldwebel noch keine Maßnahmen ergriffen habe. Die Kommunikation sei mäßig gewesen und habe für zu viel Unruhe in der Truppe gesorgt, sagte Otte.
Das müsse schnell bereinigt werden, damit die Soldaten wüssten, welchen Karriereweg sie gehen können. Für Verzögerungen dabei habe er kein Verständnis.

Kritik am Litauen-Dienst

Der CDU-Politiker beklagte weiter, dass der Aufbau der Litauen-Brigade zulasten der Truppe im Heimatland gehe. Dass der Minister Soldaten nach Litauen befehlen müsse, anstatt an der versprochenen Freiwilligkeit festzuhalten, liege auch an der Unattraktivität des Dienstes im Baltikum für Mannschaftssoldaten.
Da für Verwendungen in Litauen kein Auslandsverwendungszuschlag mehr gezahlt werde, sondern lediglich der reguläre Auslandszuschlag, habe das insbesondere für Mannschafter erhebliche finanzielle Auswirkungen, sagte Otte. Dadurch sei eine Verwendung in Litauen für den Mannschaftsbereich deutlich weniger attraktiv als für höhere Dienstgrade.
Reservisten müssten ihre Verpflegung teilweise sogar selbst bezahlen und hätten am Monatsende kaum mehr Geld als bei einer Verwendung in Deutschland. Das könne nicht zielführend sein. Die Attraktivität eines Wechsels nach Litauen müsse auch für Familien weiter steigen, damit möglichst wenige Soldaten kommandiert werden müssten.

Zweifel am Freiwilligenmodell

Schließlich zweifelt Otte am Freiwilligenmodell beim neuen Wehrdienst. Der Anspruch, den personellen Aufwuchs durch Freiwilligkeit zu erreichen, sei aller Ehren wert. Für ihn gelte aber die Devise: Wiedervorlage Anfang 2027.
Dann müsse man sich ehrlich machen, ob die notwendigen Aufwuchszahlen auf diesem Weg erreicht werden. Sonst müssten weitere verpflichtende Elemente her. Denn die Ausbildung neuer Soldaten dauere Jahre.
Otte warnte davor, sich nur vom relativen Aufwuchs beruhigen zu lassen. Entscheidend sei, dass daraus militärische Fähigkeiten und Einsatzbereitschaft entstehen. Dazu brauche es länger dienende Zeit- und Berufssoldaten.
Bei einem Stand von 185.000 und einer Ziellinie von 260.000 brauche man 75.000 Soldaten mehr im Zeit- und Berufssoldatenbereich. Das nur durch einen Beifang im freiwilligen Dienst zu erreichen – da fehle ihm die Zuversicht. (dts/red)
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13. Juli: VW: 100.000 Jobs bedroht | Mercedes-Benz investiert | Koalition der Willigen

 

VW: Medienberichte über bis zu 100.000 gefährdete Jobs

VW-Chef Blume hat sich zum geplanten Stellenabbau des Konzerns geäußert. Er spricht erstmals von einer theoretischen Größenordnung von rund 50.000 Stellen weltweit, sofern die Arbeitskosten unverändert blieben. Medienberichten zufolge war intern sogar über einen Abbau von bis zu 100.000 Stellen diskutiert worden. Die Sparpläne stoßen auf scharfe Kritik.

Mercedes-Benz investiert

Mercedes-Benz hat heute die Erweiterung seines Werks im ungarischen Kecskemét eröffnet. Rund eine Milliarde Euro flossen in neue Karosserie- und Montagehallen, eine Lackiererei sowie eine Batteriemontage. Künftig wird dort neben der A-Klasse und dem GLB auch die elektrische C-Klasse gebaut. Die Kapazität steigt auf bis zu 400.000 Fahrzeuge pro Jahr.

Koalition der Willigen

In Paris beraten die westlichen Unterstützer der Ukraine über Sicherheitsgarantien für einen möglichen Waffenstillstand. Themen sind weitere Militärhilfe, Raketenabwehr und eine mögliche internationale Unterstützungsmission. Parallel dazu prüft die EU neue Sanktionen gegen Russland. Die Kämpfe in der Ukraine gehen unterdessen weiter.

Massiver Waldbrand

In einem Wald südlich von Paris kämpfen rund 400 Feuerwehrleute gegen einen massiven Brand. Das gestern Nachmittag ausgebrochene Feuer hat bereits 800 Hektar Wald zerstört. Mehr als 1.000 Anwohner und Touristen wurden evakuiert. Laut Frankreichs Innenminister besteht der Verdacht auf Brandstiftung.

Iranische Vergeltungsliste

Nach der Veröffentlichung einer iranischen „Vergeltungsliste“ warnen Sicherheitspolitiker vor Anschlägen in Deutschland. Teheran könne dabei auf verbündete schiitisch-extremistische Netzwerke zurückgreifen. Die Liste umfasst 13 Namen – darunter auch Bundeskanzler Merz, die italienische Ministerpräsidenten Giorgia Meloni und den französischen Staatschef Emmanuel Macron.
 
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Trotz Sommer füllen sich Gasspeicher nur langsam – kaum Anreize


In Kürze:

  • Die deutschen Gasspeicher sind zu 43,9 Prozent gefüllt, der niedrigste Füllstand seit mindestens 15 Jahren.
  • Die Tendenz ist schwach steigend, wegen fehlender wirtschaftlicher Anreize für die Speicherbetreiber.
  • Bei eisigem Winter droht ein Gas-Aus Ende Januar, sofern die Speicher zum 1. November zu 76 Prozent gefüllt sind.
  • Die Erreichung dieses Niveaus ist jedoch fragwürdig.

 
Die Befüllungsphase der deutschen Gasspeicher über die Sommermonate ist etwa zur Hälfte abgeschlossen. Deren Füllstand beträgt aktuell 43,9 Prozent (Stand: 11. Juli). Das bedeutet, dass von der Gesamtkapazität von 246,8 Terawattstunden (TWh) aktuell etwa 109,2 TWh tatsächlich eingespeichert sind, wie die Initiative Energien Speichern (INES) berichtet.
Nach vorläufigen Schätzungen vom Gasfüllstandsportal AGSI stieg der Füllstand um 0,29 Prozentpunkte im Vergleich zum Vortag – bei sommerlichen Temperaturen. Am Tag davor war die Zunahme bei nur 0,09 Prozentpunkten. An den davorliegenden Julitagen betrug der Anstieg höchstens 0,27 Prozentpunkte.

Der Verlauf des Füllstands der deutschen Erdgasspeicher. Die rote Linie stellt die Füllstände von 2026 dar.

Foto: Bundesnetzagentur

Die gute Nachricht: Laut INES ist eine Befüllung der Gasspeicher bis zum 1. November 2026 auf den gebuchten Vermarktungsstand vom 24. Juni von 76 Prozent technisch betrachtet noch möglich.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgegebene Füllstandsvorgabe bis dahin liegt allerdings bei 80 Prozent für alle Kavernenspeicher sowie für vier wichtige süddeutsche Porenspeicher. Alle übrigen Porenspeicher sollten bis dahin einen Füllstand von 45 Prozent erreichen.

Kaum wirtschaftliche Anreize zur Befüllung

Weniger gut sehen laut INES jedoch die Marktbedingungen aus. Sie entscheiden maßgeblich, ob Deutschland das anvisierte Füllstandsniveau erreicht. Nach ihren neuesten Analysen warnt die Initiative vor einer baldigen Versorgungssicherheitslücke. Sebastian Heinermann, INES-Geschäftsführer, teilte hierzu mit:
„Entscheidend ist […], dass hierfür auch ausreichende Buchungen vorliegen und die gebuchten Kapazitäten tatsächlich genutzt werden. Andernfalls steigt das Risiko für die Versorgungssicherheit im kommenden Winter erheblich.“
Nach Angaben von INES erschwert der weiterhin bestehende negative Sommer-Winter-Spread wirtschaftliche Einspeicherungen. Es bestünden „kaum Anreize, die gebuchten Kapazitäten tatsächlich zu befüllen“. Einfach ausgedrückt: Die Gaspreise sind aktuell zu hoch.
Die Initiative fordert daher eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Speicherbetreiber. Erst dann könnten sie die Speicher vor Beginn des Winters stärker befüllen. Nur so lasse sich die Gasversorgung auch bei extremen Kaltwetterlagen, die den Gasverbrauch zusätzlich erhöhen, zuverlässig absichern.

Erhebliches Risiko bei kaltem Winter

Wie hoch der Gasbedarf im Winter ist, hängt unter anderem stets von den Außentemperaturen ab. Sind sie milder, müssen die Menschen weniger heizen, der Vorrat hält länger. Für solch ein Szenario gibt INES bereits Entwarnung: „Für durchschnittliche Winter ist die Versorgung abgesichert.“ Das gelte jedoch nur, wenn die Gasspeicher bis zum 1. November zu mindestens 76 Prozent befüllt sind.

INES-Prognose für die Entwicklung des durchschnittlichen deutschen Gasspeicherfüllstandes mit der Erwartung von 76 Prozent zum 1. November 2026.

Foto: INES

Anders sieht es jedoch bei extrem niedrigen Wintertemperaturen aus. „Bei einem außergewöhnlich kalten Winter steigen die Risiken jedoch erheblich“, gab Heinermann zu bedenken.
In einem Szenario mit Temperaturen wie im Referenzjahr 2010 könne ein Speicherfüllstand von 76 Prozent nicht ausreichen, um die Versorgung vollständig sicherzustellen.
Nach den INES-Modellrechnungen wären die Speicher dann Ende Januar leer. Es käme im Februar und März 2027 zu Unterdeckungen von bis zu 9 Terawattstunden (TWh) pro Monat. An einzelnen Tagen könne der Gasmangel sogar bis zu 2 TWh pro Tag betragen.
Heinermanns zufolge müssten daher schon heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen. Erst dann reiche der Gasvorrat auch bei sehr niedrigen Temperaturen.

Niedrigster Füllstand seit mindestens 15 Jahren

Der aktuelle Füllstand von 43,9 Prozent unterbietet alle vorliegenden Füllstandswerte jenes Kalendertages der letzten 15 Jahre. Demnach liegt er laut AGSI auch unter dem von der Bundesnetzagentur angegebenen Minimum der Jahre Oktober 2018 bis September 2021 von 44,5 Prozent (siehe Grafik ganz oben).
Ursache sind zum einen die hohen Ausspeicherungen am Ende des vergangenen Winters. Der Tiefpunkt war am 25. Februar mit 20,5 Prozent. Wegen plötzlich eingetretener frühlingshaften Temperaturen hielt sich der Füllstand über diesem Wert und stieg seitdem moderat an.
In den gut 4,5 Monaten seitdem stieg der Füllstand um 23,4 Prozentpunkte. Bis zum 1. November sind es noch gut 3,5 Monate. Dann ist der Hochpunkt zu erwarten. Allerdings kann er je nach Wetterlage auch schon vorher eintreten. Im vergangenen Jahr war der Hochpunkt bereits Ende September erreicht.
Eine Befüllung um weitere rund 18 Prozentpunkte würde einen Füllstand von rechnerisch circa 62 Prozent bedeuten. Damit wäre die Füllstandsvorgabe zum 1. November klar verfehlt. Sollte der Hochpunkt wie im Vorjahr früher eintreten, könnte das Niveau des Wendepunktes sogar noch niedriger ausfallen. Dann wäre für Deutschland eine Gasmangellage realistisch.
Allerdings hängt die Entwicklung von verschiedenen Faktoren ab. Mit den richtigen Maßnahmen kann ein Engpass vermieden werden. Ebenso können sich bei einer Mangellage die europäischen Länder mit Gaslieferungen gegenseitig unterstützen. Der durchschnittliche Füllstand aller Gaspeicher in der EU laut AGSI liegt bei 51,8 Prozent (Stand: 11. Juli).
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Managementproblem? Bahn-Konzept der Vollsperrung in der Kritik

Die sogenannten Generalsanierungen besonders wichtiger Strecken sollen der Befreiungsschlag sein für die Deutsche Bahn. Die Fahrgäste müssen dabei monatelange Sperrungen in Kauf nehmen, sollen danach aber auf einer grundlegend modernisierten und zuverlässigen Strecke unterwegs sein. Das Problem: Der Deal funktioniert derzeit so nicht.
Die Strecke von Hagen über Wuppertal nach Köln ist nun bereits die Dritte in diesem Jahr, bei der es nach Abschluss der Arbeiten nicht rundläuft oder die nicht rechtzeitig fertig wird. Davor: Hamburg-Berlin – sechs Wochen Verzögerung, der Bahn zufolge wegen des strengen Winters mit viel Frost.
Und Nürnberg-Regensburg – Inbetriebnahme um drei Wochen verschoben wegen Verzögerungen bei der Sicherheitsüberprüfung der Stellwerkstechnik.
Wie lange mit Einschränkungen auf der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln zu rechnen ist, konnte die Bahn bislang noch nicht sagen. Am Freitag, dem letzten Tag der Generalsanierung, war dort aufgefallen, dass eine Brücke marode ist. Deshalb konnte die Strecke nur eingleisig freigegeben werden.
Wer von Berlin nach Köln fahren will, muss deshalb im Moment einen Umweg über das Ruhrgebiet fahren und in Düsseldorf umsteigen. Wer nach Hagen, Wuppertal oder Solingen will, muss auf Regionalzüge umsteigen – doch auch die fahren nur stark eingeschränkt.
Die betroffene Brücke wurde nach Angaben der Bahn bei der abgeschlossenen Korridorsanierung nicht erneuert, weil die bisherigen Inspektionen – zuletzt Ende 2025 – keine Schäden gezeigt hätten.

Trotz Generalsanierung weiter Probleme mit alten Stellwerken

Kritiker bezweifeln, dass nun nach einer Brückensanierung alles besser wird. Denn bei der knapp 800 Millionen Euro teuren Generalsanierung der Strecke Hagen-Köln hat die Bahn die teils maroden Stellwerke komplett ausgeklammert.
Dabei sind nach früheren Angaben des Bundesverkehrsministeriums von acht Stellwerken in der Region lediglich drei in gerade noch befriedigendem Zustand. Zuletzt fuhr wegen defekter Stellwerke rund um Wuppertal mehr als zwei Wochen lang fast kein Zug.
Die Bahn will die störanfällige Technik erst weit in den 2030er Jahren erneuern. Wuppertals Oberbürgermeisterin Miriam Scherff (SPD) warf der Bahn daraufhin in einem wütenden Brief „Missmanagement“ vor.
„Die Probleme der letzten Tage, Wochen und Monate untergraben die Akzeptanz in den öffentlichen Verkehr als Ganzes“, schrieb die Rathauschefin.

Konzept soll auf den Prüfstand

Das Konzept der Generalsanierung verliert damit immer weiter an Akzeptanz bei den Fahrgästen und auch in der Branche. „Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das Konzept der Korridorsanierung das richtige ist“, sagte kürzlich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Aber wir müssen überlegen, so wie es jetzt aufgesetzt ist, erreichen wir die Ziele, die wir uns vorgenommen haben?“
Bahnchefin Evelyn Palla kündigte vergangene Woche an, dass das Konzept auf den Prüfstand komme. Sie habe entschieden, dass deshalb „die Art und Weise, wie wir mit der Korridorsanierung umgehen, wie wir planen, wie wir umsetzen, wie wir in Betrieb nehmen“ noch mal umfassend auf den Prüfstand gestellt werde, sagte sie bei einem gemeinsamen Auftritt mit dem Minister.

Sanierungsprogramm dauert bis Mitte der 2030er Jahre

Als das Sanierungskonzept vor einigen Jahren vom damaligen Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Ex-Bahnchef Richard Lutz vorgestellt wurde, galt es weithin als alternativlos. Dem maroden Schienennetz sei nur noch beizukommen, wenn rund 40 besonders wichtige Strecken nicht mehr im laufenden Betrieb saniert würden.
Vollsperren, dafür das Bauvolumen hochschrauben und die Strecken komplett auf Vordermann bringen – das war die Wunschvorstellung. Bis Anfang der 2030er sollten alle Generalsanierungen erledigt sein, inzwischen ist von der Mitte der 2030er Jahre die Rede.
Doch schon bei der ersten Generalsanierung zwischen Frankfurt und Mannheim (Riedbahn) wurde deutlich, dass die Hindernisse größer sind als gedacht und dass auch die Effekte nicht so riesig sind wie erwünscht.
Die Bauzeit konnte eingehalten werden, dafür wurde am Volumen geschraubt, das eigentlich vorgesehene digitale Leit- und Sicherheitssystem ETCS erst später aufgeschaltet. Die Zahl der Störungen auf der Strecke fiel deutlich, aber lange nicht um die von Bahnmanagern in den Raum gestellten 80 Prozent.

14 Monate Bauzeit zwischen Berlin und Hannover

In der Planung weiterer Sanierungen wurde zudem deutlich, dass eine Bauzeit von etwa einem halben Jahr nicht auf allen Verbindungen reichen wird.
Auf der Strecke Hamburg-Berlin wurde letztlich mehr als zehn Monate gearbeitet, die anstehende Sanierung auf der Strecke von Berlin Richtung Hannover wird 14 Monate dauern, allerdings nicht mit dauerhafter Vollsperrung.
Und wenig überraschend wurden die Sanierungen teils auch deutlich teurer als geplant.

Wann kann die marode Brücke in NRW saniert werden?

Besonders laut fällt die Kritik der privaten Güterbahnen, der Konkurrenten der Deutschen Bahn im Logistikbereich, aus. Sie müssen bei den Vollsperrungen oft lange Umwege in Kauf nehmen und fühlen sich auch über die Generalsanierungen hinaus nicht fair vom bundeseigenen Konzern und der zugehörigen Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo behandelt.
„Vollsperrungen für gebündeltes Bauen sind nicht per se falsch. Das Problem ist: Sie brauchen operative Exzellenz“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Er sieht daher ein Managementproblem.
„Das Verkehrsministerium hat seit über einem Jahr den Auftrag, das Konzept zu überprüfen. Die gut 40 Korridore einfach immer weiter zu strecken, reicht nicht aus“, sagte Westenberger. Die DB InfraGo sei auch mit Blick auf die vielen weiteren Baustellen weit von einer „gemeinschaftlichen Konzeption des Bauprogramms“ entfernt, was zuletzt als Ziel vereinbart wurde.
Auf der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln ist nun entscheidend, wie lange die Einschränkungen anhalten werden und welchen Einfluss die Sanierung der betroffenen Brücke auf den Bahnverkehr haben wird.
Ein noch theoretisches Szenario: In drei Monaten beginnt die bereits erwähnte Generalsanierung zwischen Berlin und Hannover beziehungsweise Lehrte. Zwei große Baustellen auf dem Weg von Berlin nach Köln – das wäre wohl nur ganz hart gesottenen Fahrgästen noch zu vermitteln. (dpa/red)
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VW-Chef nennt erstmals eine Zahl: Bis zu 50.000 Jobs bedroht

Mitten im Ringen um die Zukunft des größten europäischen Autobauers hat Volkswagen-Konzernchef Oliver Blume erstmals das mögliche Ausmaß der erwarteten Einschnitte beziffert. Ohne Veränderung der Arbeitskosten würde sich eine Größenordnung von rund 50.000 Stellen weltweit ergeben, sagte er einem internen Interview im Volkswagen-Intranet zufolge, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.
Diese Zahl ergibt sich laut Blume aus dem Vorhaben, die Kosten für Verwaltung, Infrastruktur und Unterstützung des Kerngeschäfts auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Die entsprechenden Kosten lägen bei Volkswagen noch um 20 Prozent über dem Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen. Das bedeute, dass „eine theoretische Ableitung ohne Veränderung der Arbeitskosten rund 50.000 Stellen weltweit ergeben“ würde.

Höhe des Personalabbaus steht noch nicht fest

Derzeit werde in allen Marken, Gesellschaften und Regionen ermittelt, welche Anpassungen „nötig und möglich“ seien. Personalkosten ergäben sich neben der Zahl der Beschäftigten aus den Arbeitskosten. „Diesen Hebel müssen wir ebenfalls ziehen“, sagte er und deutete damit an, dass das genaue Ausmaß des Personalabbaus wohl noch nicht feststeht.
Bis 2030 hatte Volkswagen bereits den Abbau von konzernweit 50.000 Stellen in Deutschland angekündigt. 35.000 Jobs sollen bei der Kernmarke wegfallen, der Rest bei Töchtern wie Audi und Porsche. Mehr als 37.000 Beschäftigte hätten bereits entsprechende Vereinbarungen unterschrieben, bis zum Jahresende sollten rund 27.000 Beschäftigte ausgeschieden sein, sagte Blume nun.

Blume: Intelligente Lösungen sind besser als Werkschließungen

Die Äußerungen kommen wenige Tage nach der Aufsichtsratssitzung am Donnerstag, bei der Blume einem Medienbericht zufolge mit einem weitergehenden Sparpaket gescheitert sein soll. Was konkret im abgelehnten Paket steht, war zunächst nur aus Medienberichten bekannt – demnach könnten bis zu 100.000 Stellen weltweit wegfallen, sogar von 120.000 war die Rede. Vier Werke des VW-Konzerns in Deutschland könnten zudem von Schließung bedroht sein: Hannover, Emden, Zwickau und das Audi-Werk in Neckarsulm.
„Überkapazitäten kosten Geld“, sagte Blume im VW-Intranet zu möglichen Werkschließungen. Und: „Die Wahrheit ist auch, dass wir heute für die Werke Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm in den 30er-Jahren noch keine wettbewerbsgerechte Belegung bestätigen können.“ Wichtig sei ihm: „Intelligente Lösungen sind immer besser, als ein Werk zu schließen.“

Alternative Lösungen werden geprüft

Mut mache, dass die Fabrikkosten bei Volkswagen an den deutschen Standorten allein im vergangenen Jahr um 20 Prozent gesunken seien – das zeige in die richtige Richtung, sagte der Konzernchef. Auch alternative Lösungen würden geprüft, so sei Volkswagen für den Standort Osnabrück mit Unternehmen aus der Verteidigungsindustrie „in fortgeschrittenen Gesprächen“. Er betonte: „Uns ist es wichtig, Beschäftigung zu sichern.“
Zuvor hatte der bei Volkswagen mächtige Betriebsrat einen großen Vertrauensverlust in der Belegschaft ausgemacht. Ein Sprecher des Betriebsrates sagte am Sonntag, für Beschäftigte, Zulieferer, Dienstleister und ganze Standortregionen, die am größten Industriekonzern Deutschlands hingen, sei eine schwer erträgliche Lage entstanden: „Insbesondere für unsere mehr als 40.000 Kolleginnen und Kollegen an den namentlich seit Wochen bekannten fünf Standorten Emden, Hannover, Neckarsulm, Osnabrück und Zwickau, deren früher oder später drohendes Aus seit Wochen die Schlagzeilen beherrscht, ist dieser Zustand schlicht nicht mehr auszuhalten.“

Hannovers Oberbürgermeister fordert Bekenntnis zum Standort

Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay forderte, Volkswagen müsse sich immer zum Standort Deutschland bekennen. „Es ist mit Blick auf den internationalen Wettbewerb absurd, darüber nachzudenken, hoch qualifiziertes Personal nach Hause zu schicken und top moderne Fabriken auslaufen zu lassen“, sagte der Grünen-Politiker auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
In Emden sagte Oberbürgermeister Tim Kruithoff, er habe schon am Tag der Aufsichtsratssitzung deutlich gemacht, dass Volkswagen „kreative und intelligente Lösungen entwickeln muss, anstatt immer wieder über Werksschließungen oder einen schleichenden Rückbau von Standorten zu diskutieren“. Für Emden erwarte er „eine langfristige Perspektive mit neuen Produkten, neuen Aufgaben und weiteren Investitionen“. Der parteilose Politiker betonte: „Die Beschäftigten haben den Wandel zur Elektromobilität mitgetragen, sie haben ihren Beitrag geleistet und verdienen Respekt.“
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Sebastian Lechner, machte klar: „Volkswagen ist mit Niedersachsen und seinen Menschen auf besondere Weise verbunden. Deshalb haben der Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Standorte für uns als Landespolitik höchste Priorität.“ Er mahnte einen schnellen, klaren und verbindlichen Zukunftsplan an: „Volkswagen braucht wettbewerbsfähige Produkte, effizientere Strukturen und konkrete Investitionsperspektiven für seine Werke.“ (dpa/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Brandenburgs Ministerpräsident fordert Ende von einheitlicher Strompreiszone

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat seine Forderung nach einer Aufteilung des deutschen Strommarktes bekräftigt. „Wir sind in Deutschland seit Jahren in einer falschen Richtung unterwegs“, sagte Woidke der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe).
Statt etwa günstigen Ökostrom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt werde, entstünden für viele Milliarden Stromautobahnen, „damit der Norden den Süden günstig mit Windstrom versorgen kann“, beklagte Woidke. Deshalb brauche es unterschiedliche Preiszonen in Deutschland.
Bislang gibt es bundesweit eine sogenannte Gebotszone für Strom. Der Großhandelspreis ist deshalb in ganz Deutschland derselbe. Er bildet sich auf Basis der günstigsten Stromproduktion, dies ist häufig Windenergie aus den nördlichen Bundesländern. Der Süden profitiert dann von den günstigen Preisen.

Übertragungsnetzkapazitäten nicht ausreichend

Die Übertragungsnetzkapazitäten reichen aber nicht immer aus, um den Strom in alle Regionen zu transportieren. Dann müssen die Netzbetreiber eingreifen und die Einspeisungen aus den Kraftwerken anpassen. Dadurch entstehen wiederum Kosten.
Die Debatte über eine Aufteilung der Stromgebotszone gibt es schon lange. Für kleinere Strompreiszonen setzen sich neben Woidke auch die Regierungschefs mehrerer anderer nördlicher Bundesländer ein. Von der Bundesregierung können sie sich allerdings kaum Unterstützung erhoffen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“

Woidke: Verschenken unseren Standortvorteil

Woidke hält das für einen Fehler. In Brandenburg sei der Strom dadurch teurer, als er sein müsste, sagte der SPD-Politiker. „Wir verschenken hier eigentlich gerade unseren Standortvorteil.“
Im Übrigen sei es besser, wenn sich neue Unternehmen im Norden ansiedelten, als wenn sie gar nicht nach Deutschland kämen, fuhr Woidke fort. „Oder wenn ein Unternehmen Deutschland deshalb nicht verlässt, weil es hier Regionen gibt, in denen es mit viel erneuerbarem Strom günstiger produzieren kann.“
Auch die CSU, die vehement gegen eine Aufspaltung kämpft, müsse dies einsehen, sagte Woidke. Zwar kämpfe jeder für sein Bundesland. Allerdings müsse auch den Bayern als Teil der Regierungskoalition daran gelegen sein, „dass ganz Deutschland nach vorn kommt“. (afp/red)
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Bericht: Tabaksteuer soll um 40 Cent stärker steigen als geplant

Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.

Sparpaket im Gesundheitswesen

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.

Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz

Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
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Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Keine Abzüge für „Kost und Logis“

„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampelregierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. (dpa/red)