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Notfallzentren, Zuzahlung, 112 oder 116117? Was Patienten im Notfall wissen sollten


In Kürze:

  • Bei Not- und Unfällen sollen Patienten in Deutschland künftig zielgenauer und besser versorgt werden.
  • In den an Kliniken intergierten Notfallzentren soll Patienten nach der Ersteinschätzung der weitere Weg gewiesen werden.
  • Unter der 116117 soll für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung zur Verfügung stehen.
  • Versicherte müssen künftig für Leistungen der medizinischen Notfallrettung eine Zuzahlung leisten.

 
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung mit großer Mehrheit beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Donnerstag, 15. Oktober, die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen. AfD und Linke enthielten sich.
Ziel der Reform ist es, Patienten gezielter in die jeweils geeignete Versorgung zu vermitteln und unnötige Inanspruchnahmen von Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdiensten zu reduzieren.

Was sich konkret ändert

Deutschland verfügt bereits über eine gut ausgebaute Akut- und Notfallversorgung. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie die Rettungsdienste – sind gut vernetzt. An bestimmten Schnittstellen kommt es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Abstimmung und Weiterleitung von Patienten.
Die Bundesregierung erwartet, dass durch digitalisierte Prozesse und ein Ersteinschätzungsverfahren an den zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – Patienten gezielter und effektiver durch das Notfallsystem gelotst werden können.
Das bedeutet: Patienten entscheiden zukünftig nicht mehr selbst über den Versorgungsbereich. Zum Beispiel suchen viele Patienten mit Beschwerden direkt die Notaufnahme auf, obwohl eine ambulante Behandlung ausreichen würde. Effizienzeinbußen durch unnötige Inanspruchnahme von Rettungsmitteln und Krankenhäusern sollen mit der Reform verringert werden.
Auch die Rettungsdienste sollen entlastet werden. Bislang erstatten die Krankenkassen Rettungseinsätze nur als Fahrkosten. Eine Versorgung allein vor Ort wird deshalb oft nur vergütet, wenn der Patient anschließend ins Krankenhaus gebracht wird. Künftig ist die medizinische Notfallrettung eine eigene Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesundheitsleitsystem

Ein wesentlicher Punkt der Neuerungen betrifft die derzeitigen Notrufnummern. Das Gesundheitsleitsystem beinhaltet die Rettungsleitstelle mit der Notrufnummer 112 sowie der Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117. Die beiden Leitstellen stimmen sich verbindlich ab, wer einen Fall übernimmt. Sie sind digital miteinander vernetzt und verfügen über gezielte Ersteinschätzungssysteme.
Durch die Notfallreform wird die bundeseinheitliche Rufnummer 116117 weiter ausgebaut.
Unter der Notrufnummer 112 ist die Rettungsleitstelle für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen weiterhin unverändert erreichbar.
Wer also künftig die 116117 wählt, wird durch ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem gelotst. Der Patient wird gezielt an die passende medizinische Stelle geleitet. Dies kann eine Videosprechstunde, die Notdienstpraxis oder die Notaufnahme sein.
Neu ist zudem eine verschärfte Terminmeldepflicht: Die Kassenärztlichen Vereinigungen legen gemeinsam mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine Vertragsärzte an die Terminservicestellen melden müssen. Die bisherige Beschränkung auf freie Termine entfällt. Die Regelung gilt als Vorarbeit für eine Facharzt-Termingarantie, die im geplanten Primärversorgungsgesetz verankert werden soll.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung stärker in die ärztliche Terminplanung eingreifen will. Der Verband fordert, die sogenannte ärztliche Terminhoheit zu wahren.
Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender der SpiFa sagte dazu: „Meine Termine gehören mir“.

Integrierte Notfallzentren in den Krankenhäusern

Auch die Notfallversorgung in Krankenhäusern soll mit der Reform neu organisiert werden. In ausgewählten Krankenhäusern werden integrierte Notfallzentren (INZ) implementiert.
Ein solches Zentrum besteht aus drei Bereichen: der Notaufnahme des Krankenhauses, einer ärztlichen Notdienstpraxis und einer zentralen Stelle zur Ersteinschätzung. Dreh und Angelpunkt ist  dabei die zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten eine gezielte Anlaufstelle innerhalb des integrierten Notfallzentrums zuteilt.
Mit einer standardisierten und qualifizierten Ersteinschätzung sollen die Patienten je nach Bedarf in die Notaufnahme oder in die Notdienstpraxis innerhalb des INZ geleitet werden.
Zusätzlich sollen ausgewählte Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren mit den Integrierten Notfallzentren zusammenarbeiten. Diese sogenannten Kooperationspraxen sollen insbesondere außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur ambulanten Akutversorgung beitragen.
Sie sollen organisatorisch wie technisch mit den integrierten Zentren vernetzt sein. Damit soll eine lückenlose und digitale Fallübergabe zwischen der Kooperationspraxis und dem integriertem Notfallzentrum geschaffen werden.
Um Defizite in der Versorgung zu verhindern, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten sicherstellen. Dazu gehören je nach Bedarf auch Hausbesuche am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen.

Zuzahlung für Versicherte

Neben den organisatorischen Veränderungen sind auch die finanziellen Auswirkungen für Versicherte von Bedeutung.
Grundlage ist das am 10. Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die gesetzlichen Zuzahlungen anhebt. Die Notfallreform knüpft daran an: Für Leistungen der medizinischen Notfallrettung müssen Versicherte künftig eine Zuzahlung von 15 Euro leisten. Bislang lag die Zuzahlung für einen Rettungseinsatz bei höchstens 10 Euro.

Kritik an der geplanten Reform

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begrüßt zwar die Kernziele der neuen Notfallreform, kritisieren jedoch in ihrer offiziellen Stellungnahme die strukturelle Umsetzung.
In Ihrer Stellungnahme warnen Dr. Sonja Optendrenk, Karin Maag und Dr. med. Bernhard von Treek vor einer Zersplitterung der Zuständigkeiten. Die Strukturanforderungen für die Integrierten Notfallzentren (INZ), die auf drei Ebenen verteilt werden – könnten auch im Hinblick auf den Bundesausschuss, die erweiterten Landesausschüsse sowie die speziellen Kooperationsverträge vor Ort das bundesweite einheitliche Ziel der Notfallversorgung gefährden.
Weiterhin sieht der G-BA Risiken bei der Ersteinschätzung. Fehlende bundeseinheitliche Standards seien hier zwingend erforderlich, erklärt das Gremium.
Weiter wird eine mangelnde Verzahnung mit anderen Reformen angemahnt. Diese könnte Reibungsverluste sowie finanzielle Ineffizienzen für das gesamte System zur Folge haben.
Auch die Bundesärztekammer sieht wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Reform. In ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2025 schreibt sie, dass das Gesundheitsleitsystem nur dann funktionieren könne, wenn ausreichend Personal und verlässliche Versorgungsstrukturen vorhanden seien. Der Struktur- und Personalaufbau in den Leitstellen sei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und daher auch aus Steuermitteln zu finanzieren, so Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.
Weiterhin fordert er die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in den Integrierten Notfallzentren. Patienten müssten dort bei Bedarf auch notwendige Medikamente erhalten können.
Dafür müssten entweder die Apotheken ihre Notdienste entsprechend anpassen oder Ärzte in den Zentren die rechtlichen Voraussetzungen erhalten, um erforderliche Medikamente abzugeben.
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Warken vs. Realität: Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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DIW: Mehr Fehltage nicht allein wegen E-Krankschreibung

Anders als häufig angenommen ist die Zahl der Krankheitstage nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht in erster Linie wegen der elektronischen Krankschreibung stark angestiegen.
Die Forscher halten zwei andere Gründe für bedeutsamer: Zum einen hätten Atemwegserkrankungen zugenommen, zum anderen bleibe ein Teil der Beschäftigten bei ansteckenden Krankheiten eher zu Hause als früher. Diese Menschen seien seit der Corona-Pandemie vorsichtiger geworden.

Im Jahr fast drei Arbeitswochen krank

Seit 2022 liegen die jährlichen Fehlzeiten der Beschäftigten höher als zuvor. 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt 14,8 Arbeitstage, 3,6 Tage mehr als vor der Einführung der elektronischen Krankschreibung 2022.
Das Amt und auch Krankenkassen gehen von einem statistischen Effekt aus. Die elektronische Krankschreibung führe dazu, dass vor allem kurzzeitige Erkrankungen vollständiger erfasst werden.
Das DIW widerspricht: Mit der elektronischen Krankschreibung habe das nur bedingt zu tun. Das Institut beruft sich auf seine Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel sowie auf Diagnosedaten der AOK.

Institut: Corona machte Beschäftigte vorsichtiger

„Der sprunghafte Anstieg an Fehltagen erklärte sich demnach vor allem aus dem häufigeren Auftreten von Atemwegserkrankungen“, erklärte Studienautor Markus Grabka. „Gleichzeitig hat sich nach der Corona-Pandemie wohl das Verhalten im Krankheitsfall geändert.“
Vor allem ältere Erwerbstätige und Beschäftigte, die sich große Sorgen um die eigene Gesundheit machten, blieben gerade bei ansteckenden Erkrankungen eher zu Hause als früher.
Um wieder zu weniger Fehltagen zu kommen, spricht das DIW sich dafür aus, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Damit könnten leicht erkrankte Beschäftigte in begrenztem Umfang weiterarbeiten. (dpa/red)