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33 Vorschläge zur Rentenreform
Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Reformvorschläge an die Bundesregierung übergeben. Kanzler Friedrich Merz will das Gesamtkonzept vollständig übernehmen. Am 1. Juli sollen die Koalitionsspitzen darüber beraten. Die Entscheidung über die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr fallen. Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas betonen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien alternativlos.
Den deutschen Städten und Landkreisen droht der Kollaps. Bis 2029 werden Defizite von fast 120 Milliarden Euro erwartet. Bereits jetzt sind Schulen, Kitas, Straßen und soziale Angebote von Sparmaßnahmen betroffen. Achim Brötel, der Präsident der Kommunalen Spitzenverbände, warnt vor dem Verlust des Vertrauens in den Staat. Die Verbände fordern 30 Mrd. Euro Soforthilfe.
Nur noch mit ausreichenden Deutschkenntnissen ins Freibad: Das Heidebad in Sachsen-Anhalt hat diese Regelung beschlossen. Die Betreiber verweisen auf Sicherheitsgründe. Badegäste müssten die Anweisungen der Schwimmmeister verstehen und die Regeln am und im Wasser kennen. Erst am Wochenende musste dort ein Kleinkind aus einem mehrere Meter tiefen Becken gerettet werden.
Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Neue Dokumente werfen Fragen zu seinen Aussagen während der Corona-Pandemie auf. Im Mittelpunkt stehen der mögliche Laborursprung des COVID-19-Virus, Kontakte zu Geheimdiensten sowie US-finanzierte Forschungsprojekte am Wuhan Institute of Virology in China. Einer vorherigen freiwilligen Einladung zur Anhörung war er nicht gefolgt.
Nach dem verendeten Buckelwal „Timmy” wurde vor der dänischen Küste erneut ein Exemplar dieser Art gesichtet. Eine Touristenführerin filmte das Tier in der Meerenge Kleiner Belt von einer Brücke aus. Ein Walexperte bestätigte, dass es sich um einen Buckelwal handelt. Die Sichtungen sind auf wachsende Bestände im Nordatlantik zurückzuführen.
Eine Umfrage aus dem Jahr 2025 unter amerikanischen Erwachsenen im Alter von 30 Jahren und jünger ergab, dass 62 Prozent dem Sozialismus positiv gegenüberstanden. Bei derselben Umfrage standen 34 Prozent dem Kommunismus positiv gegenüber.
Befürwortung durch Propaganda?
Es wäre ein Fehler, diese Statistiken als Reaktion auf die derzeitige Regierung zu interpretieren. Umfragen verschiedener Organisationen, die in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt wurden, liegen im Rahmen dieser Zahlen.
Diejenigen von uns, die den Kommunismus als böse betrachten, sind entsetzt über diese Zahlen. Wissen diese jungen Menschen, dass Kommunisten in den vergangenen 100 Jahren mehr als 100 Millionen Menschen getötet haben?
Sind sie sich der gebrochenen Versprechen des Kommunismus in Diktaturen wie Kuba, Nordkorea und China bewusst? Ist ihnen nicht klar, dass unter einer kommunistischen Regierung ihr Leben vom Staat diktiert würde, sofern sie nicht zum inneren Kreis der Partei gehören? Können sie Sozialismus und Kommunismus überhaupt definieren?
Die Antwort auf diese und andere Fragen ist nur mit einem klaren „Nein“ zu beantworten. Entweder wissen sie nichts von diesen Ungeheuerlichkeiten des 20. Jahrhunderts oder sie sind Opfer von Propaganda. Kein vernünftig erzogener Mensch würde zustimmen, ein Sklave des Staates zu werden.
Am Montag, 18. Mai, zeigten mir eine Lehrerin der fünften Klasse und ein römisch-katholischer Priester einen Weg, wie wir dieser Fehlentwicklung entgegenwirken können.
Am Sonntag erwähnte Lara Purciel, die Lehrerin und auch eine Freundin von mir, dass sie Pater Tom Shepanzyk eingeladen hatte, vor ihrer Klasse an der Padre-Pio-Akademie über den Kommunismus zu sprechen. Pater Shepanzyk lebte in seiner Jugend unter dem Kommunismus in Polen, bevor er in die Vereinigten Staaten ging. Lara bemerkte mein Interesse und lud mich daraufhin ein, zuzuhören.
Etwas mehr als 1 Stunde lang fesselte Pater Shepanzyk die Aufmerksamkeit dieser Klasse und der hinzugekommenen Achtklässler. Er sprach darüber, wie sein Leben als gläubiger katholischer Jugendlicher in einem System aussah, das Religion verachtete und verspottete.
Pater Shepanzyk erzählte seinem jungen Publikum von den Stunden, die er in Schlangen vor Lebensmittelgeschäften verbrachte, um nur das Nötigste zum Leben zu kaufen. Ebenso berichtete er von der Propaganda in den Schulen und auf den allgegenwärtigen Plakaten in den Straßen, vom staatlich kontrollierten Fernsehen und von der Angst, von den falschen Leuten belauscht zu werden, was die freie Meinungsäußerung einschränkte.
„Alle lebten in Angst“, sagte Pater Shepanzyk. „Alle hatten Angst.“
Einige seiner Geschichten trafen sicherlich einen Nerv. Als ihnen gesagt wurde, dass eines Tages die ganze Welt kommunistisch sein und alles „dem Volk“ gehören würde, scherzten er und seine Klassenkameraden: „Werden unsere Socken dann privat sein?“ Er erklärte, dass er nur einmal im Jahr eine Orange bekommen habe, und: „Als ich in die Vereinigten Staaten kam, aß ich Tag und Nacht Orangen.“
An einer Stelle sagte Pater Shepanzyk zu den Schülern: „Die Kommunisten haben es immer auf die Jugend abgesehen.“ Sie tun dies, indem sie an ihren Idealismus appellieren und sie über die Realitäten einer sozialistischen beziehungsweise kommunistischen Regierung im Vergleich zu diesem Idealismus in die Irre führen.
Und genau hier liegt die Lehre, die ich aus dieser Unterrichtsstunde gezogen habe. Genau wie die Linken müssen wir uns um die Jugend bemühen. Viele unserer Schulen, Universitäten und kulturellen Einflussnehmer tun genau das. Sie verstehen – und haben schon seit Jahrzehnten verstanden –, dass ein Kampf um die Herzen und Köpfe unserer jungen Menschen tobt.
Wie kann man aufklären?
Ein altes Sprichwort besagt: „Wir müssen Feuer mit Feuer bekämpfen.“ Insbesondere durch Geschichten müssen wir unseren jungen Menschen die Übel des Marxismus aufzeigen.
Die gute Nachricht ist, dass wir die Mittel dafür haben. Sucht man online nach „Wie viele Opfer des Kommunismus leben in den Vereinigten Staaten?“, findet man Angaben, dass die Zahlen schwer genau zu bestimmen sind, aber insgesamt in die Millionen gehen. Diese Zahl erhöht sich noch weiter, wenn man die Kinder und Enkelkinder berücksichtigt, die aus diesen Flüchtlingen vor dem Marxismus hervorgegangen sind.
Genau wie Pater Shepanzyk es in jenem Klassenzimmer tat, benötigen wir diese Männer und Frauen, die mit unseren jungen Menschen über die Misshandlungen und das Leid sprechen, das sie miterlebt haben, über die grausame Unterdrückung von Würde und persönlichen Ambitionen. Diese Geschichten können dann als Gegenmittel gespeichert werden, um dem Gift der kommunistischen und sozialistischen Propaganda entgegenzuwirken.
Lehrer können einfach Laras Beispiel folgen und einen oder mehrere dieser Zeitzeugen einladen, vor ihren Klassen zu sprechen. Homeschooling-Gruppen und andere Jugendorganisationen könnten dasselbe tun. Sicherlich gibt es genug Osteuropäer, Vietnamesen, Chinesen und andere Staatsangehörige, die bereit wären, sich diesem Anliegen anzuschließen.
Eine weitere großartige Ressource ist die Victims of Communism Memorial Foundation. Ihr Witness Project und Voices for Freedom enthalten Interviews mit Menschen aus aller Welt, die unter kommunistischen Regimen inhaftiert, gefoltert und ihrer natürlichen Rechte beraubt wurden.
Lehrer und Eltern können den Jugendlichen auch Bücher und Filme näherbringen, die Totalitarismus und Kollektivismus anprangern. Ältere Teenager könnten sich „Mr. Jones“ ansehen, den erschütternden Film über den Holodomor, was „Tod durch Hunger“ bedeutet, durch den die Sowjetunion Millionen Ukrainer verhungern ließ.
Der ab 16 Jahren freigegebene Film „Das Leben der Anderen“ zeigt uns die Schattenseiten des ostdeutschen Polizeistaats und dessen Überwachung privater Gespräche. Bücher wie Lois Lowrys antikollektivistischer Roman „The Giver“, George Orwells Klassiker „Animal Farm“ und „1984“ sowie James Clavells weitgehend vergessener, aber wichtiger Roman „The Children’s Story“ können helfen, Schutz vor den giftigen Einflüssen der extremen Linken zu bieten.
Unsere jungen Menschen müssen wissen, bevor sie auf die Hochschule gehen oder ins Berufsleben eintreten, dass der Kommunismus die Seele und oft auch den Körper tötet, dass er seine Versprechen nicht einhält, dass es unter einem kommunistischen Regime keine unveräußerlichen Rechte gibt, kein Leben, keine Freiheit und kein Streben nach Glück.
Und es liegt an uns, ihnen diese Dinge beizubringen.
Jugendoffizier der Bundeswehr in einer Schulklasse (Archivbild) - Foto: Pia Bayer/dpa
In Kürze:
Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.
Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten
Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.
GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet
Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.
Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu
Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.
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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik
Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.
Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.
Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.
Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen
CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
Judith Simon, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“ des Ethikrats, im Gespräch mit Epoch Times. - Foto: Epoch Times
Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.
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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Auch Plattdeutsch hat seine Regeln. - Foto: Sina Schuldt/dpa
In Niedersachsen können Schüler ab dem kommenden Schuljahr Plattdeutsch als reguläre zweite Fremdsprache wählen. Das Kultusministerium in Hannover erteilte der Oberschule im ostfriesischen Uplengen die Genehmigung, Niederdeutsch als Unterrichtsfach anzubieten.
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel für unsere Sprachenvielfalt in Niedersachsen“, erklärte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) dazu.
Die Genehmigung gilt laut Ministerium für Schüler, die ab dem 1. August in den sechsten Jahrgang der Oberschule in der Gemeinde nordwestlich von Leer eintreten.
Plattdeutschunterricht in Wahlpflichtfächern oder Arbeitsgemeinschaften gibt es demnach an niedersächsischen Schulen schon länger. Neu ist aber das Angebot als reguläre zweite Fremdsprache.
Universität Oldenburg bietet passenden Studiengang an
Die Schule arbeitet demnach eng mit der Universität Oldenburg bei der Ausbildung von Lehramtsstudenten zusammen. An der Hochschule wird für diese bereits bereits seit 2023 ein Studiengang für Niederdeutsch angeboten.
In Uplengen sollen ab 2028 auch die nötigen Ausbildungsplätze bereitstehen, um Referendare im sogenannten Vorbereitungsdienst für das neue Unterrichtsfach zu schulen.
Die Lehrkräfte der Oberschule arbeiten außerdem federführend an der Entwicklung eines Kerncurriculums für Niederdeutsch mit – also einem detaillierten Lehr- und Lernzielplan für den entsprechenden Unterricht.
Zugleich zeichnete Kultusstaatssekretär Stephan Ertner vier weitere Schulen als „Plattdeutsche Schule“ oder „Saterfriesische Schule“ aus. Vier weitere Schulen wurden rezertifiziert. Insgesamt tragen nun 50 Schulen in Niedersachsen diesen Titel.
Sprachenvielfalt als EU-Auftrag
Bereits 2017 beschloss der niedersächsische Landtag die Weiterentwicklung des Plattdeutschunterrichts zum ordentlichen Schulfach. Plattdeutsch ist die gebräuchlichere umgangssprachliche Bezeichnung für die niederdeutsche Regionalsprache.
Frühere war Plattdeutsch neben dem als eigentlich Bildungssprache geltenden Hochdeutsch in Norddeutschland im Alltag weit verbreitet. Die Sprache verlor mit der Zeit an Bedeutung.
Nach der Jahrtausendwende setzte nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover allmählich ein Umdenken ein – auch ausgelöst durch Initiativen der EU und des Europarats für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten.
In einer Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erhielten Niederdeutsch sowie die Teilen Niedersachsens gesprochene Minderheitensprache Saterfriesisch einen speziellen rechtlichen Status.
Niedersachsen ging demnach als eines von acht Bundesländern entsprechende Förderverpflichtungen ein.
Dem Ministerium zufolge änderte sich auch die pädagogische Bewertung. Erschienen Regionalsprachen wie das Plattdeutsch früher als tendenziell „bildungshemmend“, gelten sie demnach heute als „wichtige Bestandteile der Mehrsprachigkeit“.
Wer zweisprachig mit Hoch- und Niederdeutsch aufwachse, lerne leichter Fremdsprachen, teilte das Ministerium mit. (afp/dts/red)
Ohne das Engagement von Lehrern und Ausbildern wäre Jugend forscht nicht denkbar.(Archivbild) - Foto: Stiftung Jugend forscht e. V.
Neuartige Simulationen zur Physik von Sanduhren, KI-gestützte Systeme zum Schutz vor Telefonbetrug und kostengünstige Vakuumpinzetten für den Umgang mit Elektronikbauteilen: In Herzogenaurach sind am Sonntag die Siegerinnen und Sieger des Bundesfinales des Wettbewerbs Jugend forscht gekürt worden.
Unter den eintausend Gästen der Veranstaltung waren auch Bundesbildungsministerin Karin Prien und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (beide CDU). 159 junge Wissenschaftler hatten sich für das Finale qualifiziert, die Sieger sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.
Die Preisträger der Sonderpreise
Verliehen wurden Nachwuchsforscherpreise in zahlreichen Kategorien. Den Preis des Bundespräsidenten für eine außergewöhnliche Arbeit erhielten die 14-jährigen Viyona Singh und Aarav Singh. Das derzeit in den USA lebenden Siegerpaar erreichte über den bayerischen Landeswettbewerb das Finale.
Es wies nach Angaben der Organisatoren von Jugend forscht nach, dass sich seltene Varianten bestimmter Proteine mit physikbasierten Modellen besser vorhersagen lassen als mithilfe KI-basierten Modellen.
Den Preis des Bundeskanzlers für die originellste Arbeit ging demnach an den 18-jährigen Tim Kammel aus Nordrhein-Westfalen. Er untersuchte die Effekte verschiedener Öffnungen in Sanduhren auf das Strömungsverhalten des Sandes und entwickelte zudem eine Computersimulation der Dynamiken.
Der Preis der Bundesbildungsministerin für die beste interdisziplinäre Arbeit ging an Julian Scharnowski aus Baden-Württemberg. Der 20-Jährige konstruierte eine Vakuumpinzette, mit der mittels Unterdruck winzige Elektronikbauteile präzise auf Platinen platzieren lassen.
Vincent Nack aus Bayern erhielt den Preis der Bundesforschungsministerin für die innovativste Arbeit. Der 19-Jährige entwickelte ein KI-gestütztes System zum Schutz vor Telefonbetrug, das in Echtzeit Täuschungen erkennen kann.
Weitere herausragende Projekte
Weitere Preise wurden in den Fachgebieten Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Physik, Mathematik/Informatik und Technik vergeben.
Ausgezeichnet wurden unter anderem Forschungen zur Rolle von sogenannten Axion-Sternen im jungen Universum, zur Verbesserung einer komplexen Metallverbindung aus Bismut, Zinn, Zink und Aluminium sowie die Entwicklung einer Art Übersetzer, der KI-Modelle laut Organisatoren energiesparend und effizient auf lokale Computerhardware übertragen kann.
Jugend forscht ist eine gemeinsame Nachwuchsinitiative von Bund, Ländern und weiteren Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Medien und Schulen. Der Wettbewerb wird von der Stiftung Jugend forscht organisiert und fand in diesem Jahr zum 61. Mal statt. Er soll für naturwissenschaftliche und technische Fächer begeistern und bei der Suche nach Talenten helfen.
Das sogenannte Bundespatenunternehmen des Wettbewerbs war in diesem Jahr der Auto- und Industriezulieferer Schaeffler. An dessen Hauptsitz im bayerischen Herzogenaurach fand am Sonntag auch die Preisverleihung statt.(afp/red)
Die Aufnahme von COVID-19 ins Infektionsschutzgesetz im Jahre 2020 war die Grundlage für massive Einschränkungen. - Foto: Istockphoto/Photoboyko
In Kürze:
Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.
COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen
In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.
Grundlage für teilweise massive Einschränkungen
Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
91 % der Erwachsenen und 87 % der Minderjährigen für einheitliche Bildungsstandards und mehr Förderung benachteiligter Schulen. (Symbolbild). - Foto: Maximilian von Klenze/dpa
Um benachteiligten Kindern bessere Chancen im Bildungssystem zu geben, fordert eine große Mehrheit in Deutschland einheitliche Bildungsstandards und mehr staatliche Investitionen.
Eine am Dienstag, 26. Mai veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass sowohl die große Mehrheit der Erwachsenen als auch Kinder und Jugendliche eine verbindliche Demokratiebildung in den Schulen als wichtig erachten.
Zudem sehen sie deutlich mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler als zentrale Maßnahme, um Teilhabe und demokratisches Lernen zu stärken.
Wie aus der in Berlin vorgestellten Umfrage des Instituts Forsa für den Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerks hervorgeht, sprach sich die große Mehrheit der Befragten dafür aus, dass die Bedingungen und Standards in Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland gleich sein sollten.
Das forderten 91 Prozent der Erwachsenen und 87 Prozent der Minderjährigen.
Beide Gruppen sprachen sich auch für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen aus. Eine Mehrheit war dafür, dass Schulen mit vielen sozial benachteiligten Kindern finanziell gefördert werden sollten.
Große Mehrheit für faire Bildung und mehr Unterstützung
Forsa befragte für den Kinderreport 1002 Erwachsene sowie 1006 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren vom 7. bis zum 16. Januar online.
90 Prozent der erwachsenen Befragten und 88 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden zudem, dass die Bildung in Kita und Schule kostenlos sein sollte. Das gelte auch für Lehrmaterialien.
Vor allem die Erwachsenen plädierten außerdem für mehr qualifiziertes Personal, das pädagogische Fachkräfte von Organisationsaufgaben entlasten sollte.
Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprachen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern.
Schicksalsfrage für unsere Nation
Mehr Investitionen in das Bildungssystem seien „kein Nice-to-have“, sie seien vielmehr „eine Art von Schicksalsfrage für unsere Nation“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bei der Vorstellung des Kinderreports 2026.
So könne das Fachkräfteproblem nur gelöst werden, wenn jedem Kind ein erfolgreicher Bildungsgang ermöglicht werde, „je nach seinen Talenten und Neigungen“.
80 Prozent der Erwachsenen und 78 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben außerdem an, dass geflüchtete Kinder die Möglichkeit haben sollten, schnell nach ihrer Ankunft in die Schule zu gehen.
Gefragt wurde auch nach möglichen Maßnahmen, um sozial benachteiligte Kinder direkt besser zu unterstützen. 94 Prozent der erwachsenen Befragten hielten dabei verbindliche Lern- und Sprachförderung für wichtig, 91 Prozent Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.
Bildungschancen hängen vom Geldbeutel ab
Ähnlich sahen es mit 88 beziehungsweise 86 Prozent die Kinder und Jugendlichen.
Bildungschancen in Deutschland seien nach wie vor ungleich verteilt, kritisierte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund. Sozialer Aufstieg hänge „heute mehr denn je vom Portemonnaie des Elternhauses“ ab.
„Fehlende Kita-Plätze, ein bundesweit ungleiches Bildungssystem und unzureichende Investitionen in Personal und Ausstattung sind auch im Jahr 2026 weiterhin Realität.“ Besonders betroffen von Barrieren im Bildungssystem seien „Kinder, die in Armut leben oder einen Migrationshintergrund haben“.
Eine große Mehrheit der Befragten war außerdem dafür, dass in Schulen gelernt werden sollte, wie der Staat und das Gemeinwesen zusammenspielen.
„Es darf uns auch nicht kalt lassen, wenn 94 Prozent der Kinder an der Schule lernen wollen, wie Demokratie funktioniert und Schule einfach keine Zeit findet“, kritisierte Siegesmund.
Prien sagte dazu, die Demokratie in Deutschland hänge „wahrscheinlich entscheidend davon ab, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen eine gute Bildung erfahren, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, kritisch zu denken und politische, historische Sachverhalte auch kritisch bewerten zu können“. (afp/red)