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20 Millionen Euro weniger: Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr leicht gesunken. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten 2025 von den Beitragszahlern 8,72 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte.
Das waren rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei leicht zurückgegangen, hieß es.

Zahl der angemeldeten Wohnungen ist gesunken

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat.
Ende 2025 waren den Angaben nach 46.922.005 Beitragskonten beim Beitragsservice registriert, ein Rückgang um 0,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei um 0,18 Prozent auf 40.445.105 Wohnungen gesunken.
„Die rückläufige Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen beim Beitragseinzug war so erwartet worden und ist typisch für die letzte Phase des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem die Beitragsdaten mit den Melderegistern der Kommunen abgeglichen werden“, erklärte Bernd Roßkopf vom Beitragsservice.
Auch die Zahl der Mahnungen und Vollstreckungen ging den Angaben zufolge zurück. Ende 2025 seien noch 3,65 Beitragskonten im Mahnverfahren gewesen – nach 3,73 Millionen Ende 2024.

Verfassungsgericht muss zum Finanzbedarf entscheiden

Aktuell läuft vor dem Bundesverfassungsgericht ein von ARD und ZDF angestrengtes Verfahren zum Rundfunkbeitrag.
Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht angehoben wurde – anders als die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) es zunächst empfohlen hatte.
Die KEF änderte diese Empfehlung im Februar. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen. Noch setzten die Länder die Empfehlung nicht um. Die Sender hoffen darauf, dass das Gericht das anordnet. (afp/red)
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Ver.di bestreikt vier ARD-Sender: NDR, WDR, SWR und BR

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten des NDR sowie des WDR, SWR und BR zu Warnstreiks aufgerufen.
Wie die Gewerkschaft mitteilte, laufen die Arbeitsniederlegungen im WDR und SWR bereits seit Mittwoch, im BR und NDR sind sie am Donnerstag gestartet. Grund sind die stockenden Tarifverhandlungen für die rund 37.000 Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Beim NDR findet um 12 Uhr eine Streikversammlung am Funkhaus in Hannover statt. Der Streik hat bereits erste Auswirkungen gezeigt: Im ARD-Morgenmagazin konnte nur eine Version der Tagesschau ohne Sprecherin im Bild gesendet werden.
Das für den Abend geplante Konzert der NDR-Radiophilharmonie ist nicht betroffen, da die Beschäftigten der Gebäude- und Veranstaltungstechnik ihren Warnstreik um 19 Uhr beenden.

Sieben Prozent mehr Lohn gefordert

Ver.di fordert sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber, die Senderleitungen von WDR, BR, SWR und NDR, haben eine Laufzeit von 35 Monaten mit jährlichen Steigerungen von ein bis zwei Prozent angeboten.
„Ein Angebot mag man das kaum nennen“, kritisierte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand. Die nächste Verhandlungsrunde für den NDR ist für den 26. Juni angesetzt. (dts/red)
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)