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Gen-Experiment an 6-jährigem endet tödlich: Familie in China erhebt schwere Vorwürfe


In Kürze:

  • Shanghai Jiaotong Universität untersucht tödliche Genbearbeitungsstudie nach dem Tod eines Kindes.
  • Die Familie kritisiert Risiken, fehlende Warnungen und fordert den Rückzug wissenschaftlicher Arbeiten.
  • Der Fall wirft neue Fragen zur Sicherheit und Ethik von Genmedizin auf.

 
Ein umstrittenes Genexperiment in China sorgt international für Aufmerksamkeit: Eine führende chinesische Universität hat eine Untersuchung eingeleitet, nachdem bekannt wurde, dass ein 6-jähriges Mädchen während einer experimentellen Genbearbeitungsstudie ums Leben kam. Der Fall wirft neue Fragen zu den Risiken, der Sicherheit und der ethischen Kontrolle moderner Gentherapien auf.
Die Medizinische Fakultät der Shanghai Jiaotong Universität, eine der renommiertesten Forschungseinrichtungen Chinas, erklärte am 26. Juli, dass sie die Genbearbeitungsforschung einer ihrer Forscher überprüft. Die Universität teilte mit, sie „misst der Angelegenheit große Bedeutung bei und hat eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, um eine umfassende Untersuchung durchzuführen.“
Die in New York ansässige gemeinnützige Wissenschaftsaufsichtsorganisation „Retraction Watch“ und die renommierte Fachzeitschrift „Science“ hatten am 23. Juli im Namen der trauernden Familie den Tod des 6-jährigen Mädchens öffentlich gemacht. Das Kind hatte an einer experimentellen klinischen Studie teilgenommen, die von Forschern der Shanghai Jiaotong Universität am angeschlossenen Xinhua-Krankenhaus durchgeführt worden war.

Diagnose und genetische Ursache der Erkrankung

Das Mädchen wurde im März 2023 mit einer globalen Entwicklungsverzögerung diagnostiziert, wie ihre Eltern gegenüber „Science“ berichteten. Eine spätere Genomsequenzierung deutete auf eine Einzelbasenmutation im CHD3-Gen als Ursache hin. Diese seltene Mutation verursacht das Snijders-Blok-Campeau-Syndrom, eine genetische Erkrankung, die ein wichtiges Protein für die Gehirnentwicklung beeinträchtigt. Dadurch kam es bei dem Mädchen zu Schwierigkeiten bei der motorischen Entwicklung und den sprachlichen Fähigkeiten, die besonders deutlich wurden, als sie vier Jahre alt war.
Nach Angaben des Genetikers Philippe Campeau von der Universität Montréal, der die Verbindung zwischen der Erkrankung und dem CHD3-Gen aufgedeckt hatte, beeinträchtigt das Syndrom in der Regel nicht die Lebenserwartung. Die Beschwerden können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen: Sie reichen von milden Formen, bei denen beispielsweise nur ein leicht vergrößerter Kopf auffällt, bis zu schweren Verläufen mit geistigen Beeinträchtigungen, Krampfanfällen und Herzproblemen.

Weltweit erste klinische Genbearbeitungsstudie und Tod des Kindes

Das Mädchen sollte durch die experimentelle Behandlung seiner Erkrankung geheilt werden. Sie starb unerwartet im März 2025, nur sieben Tage nach Beginn der weltweit ersten klinischen Genbearbeitungsstudie. Nach Angaben ihrer Eltern hatte sie jedoch vergleichsweise mildere Symptome.
Die Familie erklärte gegenüber der Wissenschaftsaufsichtsorganisation, dass sie von dem Forscherteam in China unter der Leitung des Neurowissenschaftlers Qiu Zilong überzeugt worden sei, ein experimentelles Verfahren zu finanzieren. Dabei sollte ein einzelnes Nukleotid in den Chromosomen der behandelten Zellen verändert werden, indem ein T in dem mutierten Gen der Tochter in ein C umgewandelt werden sollte. Die Eltern und Verwandten wurden aufgefordert, insgesamt 860.000 US-Dollar (ca. 750.000 Euro) für das Experiment bereitzustellen.
Nach dem Tod des Mädchens erstatteten die Wissenschaftler die Gelder zurück. Das Krankenhaus wurde zudem von lokalen Behörden mit einer Geldstrafe belegt, wie die Eltern gegenüber Science berichteten.

Methode der Genbearbeitung und ungeklärte Risiken

Obwohl die klinische Studie nach dem Tod des Mädchens nie in einer medizinischen Fachzeitschrift veröffentlicht wurde, berichteten „Science“ und „Retraction Watch“ über Details des Versuchs. Demnach injizierten die Forscher zwei neuartige gentechnisch veränderte Viren in die Rückenmarksflüssigkeit des Kindes. Diese Methode gilt derzeit als eines der am häufigsten eingesetzten Transportsysteme für Genbearbeitungstherapien. Es handelte sich um den ersten Versuch, diese spezielle Form der Genbearbeitung zur Behandlung eines Menschen einzusetzen.
Nach Angaben der Familie stellte das Ethikkomitee des Krankenhauses als Todesursache eine schwere Immunreaktion auf die Behandlung fest. Die Eltern erklärten zudem, dass das Risiko eines möglichen Todes in den Aufklärungsunterlagen für das Verfahren nicht ausdrücklich genannt worden sei.

Forschung an Mäusen und spätere Veröffentlichung in „Nature“

Qiu und seine Mitautoren veröffentlichten im Februar 2026 eine damit verbundene Studie in der Fachzeitschrift „Nature“, in der das CHD3-Genbearbeitungsverfahren an Mäusen untersucht wurde. Der Gutachter der Studie, Philippe Campeau, erklärte gegenüber „Science“, dass ihm das Ausmaß der vorgenommenen Veränderungen nicht aufgefallen sei, als die Mausstudie erneut eingereicht wurde.
Die ursprünglichen Experimente dieser Studie wurden nach Angaben der Familie von ihr finanziert . Bei der überarbeiteten Version waren jedoch die genetischen Daten der Familie sowie ein Hinweis auf ihre „Teilnahme und Unterstützung“ entfernt worden.
Campeau stimmte der Veröffentlichung der Arbeit schließlich zu. In der Studie wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es weiterhin eine große Herausforderung sei, „die Lücke zwischen präklinischer Forschung und klinischer Umsetzung zu überbrücken.“

Forderung der Familie nach Rückzug der Studie

Die Eltern des Kindes teilten „Science“ mit, dass sie beim Dekan der Medizinischen Fakultät einen formellen Antrag gestellt hätten, die Veröffentlichung der Mausmodell-Studie zurückzuziehen. Sie begründeten dies damit, „zu verhindern, dass weitere Kinder leiden und unser Blut und unsere Tränen nicht vergeblich fließen.“
Nach Angaben von „Science“ wurde das Experiment auch an Affen durchgeführt. Anschließend genehmigte das Ethikkomitee am 2. Januar 2025 die klinische Studie mit dem Kind. Weitere Forschungsergebnisse, die am 17. Februar veröffentlicht wurden, deuteten darauf hin, dass Affen, die ähnliche Genbearbeitungstherapien erhielten, mittelschwere bis schwere Leberschäden entwickelten.

Stellungnahme der Universität und von „Nature“

Die Jiaotong Universität erklärte in ihrer Stellungnahme, dass sie „der Forschungsintegrität und den Forschungsnormen stets große Bedeutung beigemessen hat und sich entschieden dagegen ausspricht, medizinisch-wissenschaftliche Forschung unter Verletzung der Forschungsethik durchzuführen.“
„Die Medizinische Fakultät wird diese Angelegenheit auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ernsthaft behandeln“, erklärte die Universität. „Wir schätzen die Besorgnis und die Aufsicht aus allen Bereichen der Gesellschaft.“
Auch die Fachzeitschrift Nature äußerte sich zu dem Fall. Ein Sprecher teilte der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times per E-Mail mit: „Wir prüfen die Angelegenheit sorgfältig nach einem etablierten Verfahren.“
Am selben Tag, an dem „Science“ den Bericht der Familie über den Tod ihrer Tochter veröffentlichte, wurde die Shanghai Jiaotong Universität auf eine Liste des Pentagons aufgenommen, die Forschungseinrichtungen aufführt, die als potenzielle Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA eingestuft werden.
Die zivile Universität gehört damit zu 87 weiteren chinesischen Institutionen, die ab dem Haushaltsjahr 2026 von bestimmten Projekten ausgeschlossen werden sollen, die US-Bundesmittel oder wissenschaftliche Kooperationen mit amerikanischen Einrichtungen beinhalten.

Zukunft der Gentherapien

Wissenschaftler in China und weltweit arbeiten daran, als Erste sichere Genbearbeitungstherapien für Patienten verfügbar zu machen. In dieser frühen Entwicklungsphase konzentriert sich der Großteil der Forschung auf die Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen.
Erste Erfolge gibt es bereits: Ein Team aus Philadelphia erzielte im vergangenen Jahr einen bedeutenden Fortschritt, indem es Lipid-Nanopartikel nutzte, die per intravenöser Infusion verabreicht wurden, um einen Säugling mit einer lebensbedrohlichen Lebererkrankung zu behandeln.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Chinese University Reviewing Gene Editing Research as Family Discloses Daughter’s Death“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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17. Juni: Musk-Anwalt prüft weiter | AfD-Beobachtung in Bayern | Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

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Musk-Anwalt prüft weiter

Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.

G7 reduziert Rohstoffabhängigkeit

Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.

AfD-Beobachtung in Bayern

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.

Gentechnik in der EU

Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.

Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
 
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Gentechnik in der EU: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel entfällt

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU hat ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik gelockert.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament erneut darüber ab und zu.
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU lockert deutlich die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) und führt dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen ein.
In di ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten kann Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel müssen keinen Hinweis mehr tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)
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Europa vor dem größten Gentechnik-Umbau seit Jahren – Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik lockern.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament darüber ab.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU will die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich lockern und dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen einführen.
In der ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurück verfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)