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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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17. Juni: Musk-Anwalt prüft weiter | AfD-Beobachtung in Bayern | Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

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Musk-Anwalt prüft weiter

Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.

G7 reduziert Rohstoffabhängigkeit

Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.

AfD-Beobachtung in Bayern

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.

Gentechnik in der EU

Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.

Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
 
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Musk-Anwalt Steinhöfel will weitere Aussagen über den SpaceX-CEO auf Rechtsverstöße prüfen

Die Aussagen in deutschen Medien über den SpaceX-CEO Elon Musk plant dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu sammeln. Das kündigte der Medienrechtler im Gespräch mit „Apollo News“ an.

Prüfen, was nicht verjährt ist

In einem auf X veröffentlichen Video sagte Steinhöfel, er habe vor, dem Billionär, nachdem der aktuelle Fall gegen das ZDF abgeschlossen ist, vorzuschlagen, sich die Meldungen der vergangenen drei Jahre „plus dieses Jahr, die nicht verjährt sind, anzugucken und zu prüfen, welche weiteren Rechtsverstöße da gegebenenfalls noch vorliegen“. Er glaube, dass sich da „eine ganze Menge“ finde.
Ausgangspunkt des aktuellen Rechtsstreits war ein Beitrag des ZDF in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ vom 12. Juni, in dem behauptet wurde, Musk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgefordert.
Daraufhin hatte der 54-Jährige ein juristisches Vorgehen angekündigt. Steinhöfel hatte den Sender im Namen von Musk abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und angeblich die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es am Dienstag, 16. Juni.
Doch offenbar ist Letzteres nicht der Fall gewesen. In einem Interview in der Morgensendung „NiUS Live“ am Mittwoch sagte der Anwalt, dass diese Erklärung des Senders noch nicht bei ihm eingegangen sei.
„Die Unterlassungserklärung ist noch nicht da“, sagte er, obwohl das ZDF das selbst erklärt habe. Dort herrsche „völliges Chaos, völliger Aufruhr. Die wissen nicht einmal mehr, wie der rechtliche Status ist.“ Die Frist für die Einreichung der Erklärung läuft am Donnerstag, 18. Juni, um 16 Uhr ab.

Steinhöfel: „Verdichtung an Fehlleistungen“ beim ZDF 

Steinhöfel will eigenen Angaben zufolge aus ZDF-Kreisen erfahren haben, dass dort „gerade richtig was los ist“. Möglicherweise würden dort „demnächst Köpfe rollen“, nicht nur wegen des aktuellen Falls. Er zählte eine Reihe von Verfehlungen aus der jüngeren Vergangenheit auf und sprach von einer „Verdichtung an Fehlleistungen. Die leistet sich ja nicht mal eine Schülerzeitung.“
Der Deutsche Journalisten‑Verband riet dem ZDF, sich von dem „Theaterdonner“ nicht beeindrucken zu lassen. Musk habe wie jede andere Person das Recht, sich gegen aus seiner Sicht fehlerhafte Berichterstattung zu wehren, erklärte der Verband gegenüber dem „Deutschlandfunk“. Das „emotionale Feuerwerk“ zeige, dass er ähnlich wie US-Präsident Donald Trump auf kritische journalistische Arbeit mit juristischen Schritten reagiere.
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ZDF korrigiert Nachrichtensendung nach Abmahnung

Mainz/London. Das ZDF hat nach einer juristischen Intervention von US-Unternehmer Elon Musk eine Nachrichtensendung im Nachgang geändert.

In der Online-Mediathek wurde die Anmoderation der Sendung „ZDFheute live“ vom vergangenen Freitag gekürzt, wie der Sender am Dienstag, 16. Juni, mitteilte.

Das ZDF bezeichnete die eigenen Formulierungen im Nachgang als „unpräzise und deshalb missverständlich“.

Der Vorwurf und die juristischen Konsequenzen

In der besagten Sendung zu den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Nordirland hatte die Moderatorin behauptet, Musk habe gemeinsam mit einem britischen Rechtsextremisten dazu aufgerufen, „Jagd auf Migranten“ zu machen.

Musks Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte das ZDF daraufhin wegen einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ ab und forderte eine Unterlassungserklärung.

Musk selbst hatte auf der Plattform X angekündigt, gegen die Behauptungen des öffentlich-rechtlichen Senders gerichtlich vorzugehen.

Hintergrund der Social-Media-Aktivitäten

Auslöser der Debatte sind die schweren Unruhen in Belfast. Musk, dessen Vermögen nach dem jüngsten SpaceX-Börsengang weiter massiv gestiegen ist, hatte zuvor Beiträge des Aktivisten Tommy Robinson geteilt und seine eigenen Follower auf X zu Protesten in Großbritannien aufgerufen.

Den Vorwurf, er habe direkt zu Gewalt oder einer „Jagd“ aufgerufen, weist die Gegenseite jedoch als drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze zurück.

Das ZDF strich die umstrittene Passage nun aus der Online-Fassung. (afp/red)

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Münchner Gericht bestätigt Urteil gegen ZDF im Fall Schönbohm


In Kürze:

  • Das Oberlandesgericht München hat das Urteil gegen das ZDF im Fall Arne Schönbohm weitgehend bestätigt.
  • Vier Aussagen aus einer Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ dürfen nicht weiter verbreitet werden.
  • Das Gericht sah das Erwecken des Eindrucks bewusster Russland-Kontakte Schönbohms als unwahre Tatsachenbehauptung an.

 
Im Zivilverfahren des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, gegen das ZDF hat das Oberlandesgericht München die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag, 16. Juni, mitteilte, hat der für Pressesachen zuständige 18. Zivilsenat auch im Berufungsverfahren gegen den Sender entschieden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Der Senat hat im Wesentlichen das am 19. Dezember 2024 ergangene Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Dieses untersagte dem Sender die Verbreitung von vier Aussagen, wie sie im „ZDF Magazin Royale“ vom Moderator Jan Böhmerman am 7. Oktober 2022 und an anderer Stelle getätigt wurden.

Böhmermann konstruierte Kontaktschuldkette gegen Schönbohm

Eine fünfte Aussage muss Schönbohm hinnehmen, weil es sich um eine „satirisch zugespitzte Meinungsäußerung“ gehandelt habe. Die beantragte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro versagte das Gericht dem Beamten, weil er diese zu einem früheren Zeitpunkt auf anderem Wege hätte verfolgen können.
Im Kern ging es darum, wie das Publikum die Äußerungen Böhmermanns im Rahmen der Sendung verstehen konnte. Dieser hatte Schönbohm als „Cyber-Clown“ bezeichnet und eine Kontaktschuldkette zum russischen Geheimdienst konstruiert. Als Anknüpfungstatbestand hatte er dabei den Umstand herangezogen, dass Schönbohm bis 2016 den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. geleitet hatte.
Diesem gehörte zeitweise ein Berliner Cybersecurity-Unternehmen an, das zuvor einen anderen Namen getragen hatte. Ein Mutterunternehmen des besagten Unternehmens wiederum soll ein früherer Mitarbeiter des FSB gegründet haben. Aus Sicht Böhmermanns und des ZDF reichte dies aus, um „Russland-Kontakte“ des damaligen BSI-Chefs daraus zu schlussfolgern.

Sender zog sich auf „Spiel mit Uneindeutigkeiten“ zurück

Das ZDF erklärte dazu, die Darstellung sei keineswegs so zu verstehen gewesen, dass man Schönbohm bewusste Kontakte unterstellt hätte. Allerdings hätten nach Einschätzung des Senders „unbewusste Kontakte“ im Raum gestanden – und dies habe man zum Anlass für eine „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik“ gemacht. Dabei sei das Spiel mit Uneindeutigkeiten ein typisches Stilmittel der Satire. Dadurch würden etwa Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt.
Es sollte nicht behauptet werden, Schönbohm „habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt“.
Schönbohm wollte diese Rechtfertigung nicht gelten lassen. Immerhin hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihn kurz nach Ausstrahlung der Sendung von seiner Tätigkeit freigestellt. Die Rede war von einem möglichen „Sicherheitsrisiko“, ehe die Ministerin später einen behaupteten bereits zuvor bestehenden „Vertrauensverlust“ als Begründung nachschob.
Das OLG München schloss sich nun der Rechtsansicht des Erstgerichts an, wonach das Publikum die Aussagen im „ZDF Magazin Royale“ sehr wohl als Behauptung „bewusster Kontakte“ zu russischen Nachrichtendiensten verstehen konnte. Dies mache diese jedoch zu einer unwahren Äußerung, die Schönbohm in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht verletzten.

Schönbohm kritisiert das ZDF: „Bis zuletzt uneinsichtig“

Deshalb, so machte der Senat deutlich, seien diese zu unterlassen. Insbesondere sah der Senat „keine andere Deutungsvariante als gegeben, nach welcher die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht verletzen würden“.
Der Senat schloss sich der Ansicht des Erstgerichts an, wonach sich „auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen muss, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht“. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass die ZDF-Sendung ein Ausdruck „bestenfalls schlampiger Recherche“ gewesen sei.
Schönbohm selbst wurde damals an die Spitze der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. In einem Interview mit der „WELT“ erklärte er, Böhmermann habe durch falsche Tatsachenbehauptungen sein altes Leben zerstört. Einsicht habe das ZDF jedoch zu keinem Zeitpunkt gezeigt, Intendant Norbert Himmler habe selbst nach dem Urteil erster Instanz noch behauptet, es sei an der Sendung nichts falsch gewesen:
„Meine Karriere als Präsident des BSI ist zerstört worden – für 25 Minuten Unterhaltung. Und bis heute ist niemand bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen.“
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16. Juni: 40 Biolabore | Musk geht erfolgreich gegen ZDF vor | Hybride Bedrohungen

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40 Biolabore

Die USA sollen über 120 Biolabore in 30 Ländern finanziert haben. Mindestens 40 befinden sich davon in der Ukraine. Das geht aus Dokumenten hervor, die Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Einige dieser Labore sollen an hoch ansteckenden Krankheitserregern forschen. Die Untersuchung geht auf eine Anordnung von US-Präsident Trump zurück, Hochrisikoforschung zu stoppen.

Musk geht erfolgreich gegen ZDF vor

Das ZDF wurde wegen einer Berichterstattung über die Ausschreitungen in Belfast von Elon Musk abgemahnt. Der Sender hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zuvor hatte eine Moderatorin behauptet, Musk habe zu einer „Jagd auf Migranten“ durch einen „rassistischen Mob“ aufgerufen.

Hybride Bedrohungen

Das Zentrum zur Abwehr hybrider Gefahren wurde heute in Berlin eröffnet. Innenminister Alexander Dobrindt erklärte, Deutschland sei nicht im Krieg, aber täglich Ziel hybrider Kriegsführung. Bund und Länder wollen ihre Kompetenzen bei der Abwehr von Spionage und Sabotage bündeln.

G7-Gipfel

US-Präsident Donald Trump erhält für seinen vorläufigen Iran-Deal breite Rückendeckung beim G7-Gipfel. Zur Absicherung des Abkommens diskutierten die europäischen Partner eine Beteiligung an Minenräumungen in der Straße von Hormus – ausdrücklich auch mit militärischen Mitteln. Eine besondere Geste gab es vor Beginn der ersten Sitzung: Bundeskanzler Merz überreichte Trump ein Deutschland-Trikot mit der Rückennummer 47 – passend zu seiner Rolle als 47. Präsident.

KI-Manipulationen

Das Europaparlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen zugestimmt, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Deepfakes sind täuschend echte, KI-generierte oder manipulierte Bild-, Video- oder Tonaufnahmen. Satirische Karikaturen bleiben ausgenommen. Ein Wasserzeichen für KI erstellte Inhalte wird ab Dezember 2026 Pflicht.
 
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„Ungeheuerliche Lügen“ – Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Musk geht gegen ZDF vor – Sender streicht umstrittene Passage

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
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Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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ZDF-Berichterstattung über Elon Musk sorgt für Kritik in der Medienlandschaft


In Kürze:

  • Nach dem Mordversuch an einem Mann durch einen Migranten aus dem Sudan gab es Ausschreitungen in Belfast.
  • Das „ZDF“ berichtet und erweckt dabei den Anschein, dass Elon Musk zur Gewalt aufgerufen hat.
  • Journalisten üben Kritik, es fällt auch der Begriff „Desinformation“.

 
Die Art und Weise der Berichterstattung über die gewalttätigen Ausschreitungen in Belfast sorgen sowohl bei der Presse als auch in den sozialen Medien für Diskussionen. Ausgangspunkt war die Messerattacke eines Flüchtlings aus dem Sudan auf einen Mann am Montag, 8. Juni, im Norden Belfasts. Der mutmaßliche Täter wird überwältigt, sein Opfer schwer verletzt. Die Folge: Mehrere Nächte lang randaliert ein schwarz vermummter Mob in den Straßen der nordirischen Metropole, zündet Autos an und verfolgt laut „ZDF“-Beitrag Migranten.

„Wir können und dürfen so nicht arbeiten“

Dieser Bericht ist nun auch Gegenstand von teils massiver Kritik. Den Beitrag kündigt Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg mit den Worten an: „Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“ Mit dem Rechtsextremisten ist Tommy Robinson gemeint, dessen Post Musk geteilt hatte.
Doch zu einer Jagd auf Migranten hat der Tesla-CEO nie aufgerufen. Das ZDF blendet sogar seinen Beitrag auf X ein, aus dem hervorgeht, dass er eine Übersicht mit möglichen Protestorten veröffentlichte. Dazu schrieb er: „Nur durch wiederholte und laute Proteste wird sich etwas ändern.“
Auf den „ZDF“-Beitrag reagierte beispielsweise Sebastian Eberle, Redakteur beim „Norddeutschen Rundfunk“ (NDR). Auf X schrieb er: „Liebe Kolleginnen und Kollegen in Mainz, Mit allem gebotenen Respekt. Das geht nicht. Wir können und dürfen nicht so arbeiten. Das ist völlig inakzeptabel.“
„WELT“-Chefreporterin Anna Schneider verpasste ihrem kritischen Kommentar in Anlehnung an eine Werbung des Mainzer Senders die Überschrift „Mit dem Zweiten sieht man, was nie gesagt wurde“. Weiter schreibt sie, da der Beitrag noch online sei, könne man sich den so häufig anschauen, „bis er richtig reinknallt, der Schmerz über die monatlich zwangsabgezwackten 18,36 Euro, die derlei Desinformation auch noch finanziell unterstützen.“
Jochen Bittner, Londoner Korrespondent der „Zeit“ schrieb auf X: „Was das ZDFheute sich da geleistet hat, ist eine klare Falschbehauptung, die auch meiner Ansicht nach justiziabel ist.“ In einem zweiten Beitrag von ihm hieß es: „Weder Musk noch Robinson sind natürlich so töricht, direkt zu Gewalt aufzurufen.
Aber sie liefern die Erzählung des Widerstands, mit der Extremisten Gewalt für sich selbst legitimieren können.“

„ZDF“ spricht von missverständlicher Formulierung

Der Rechtsanwalt und Medienrechtler Carsten Brennecke meldete sich ebenfalls auf X zu Wort. „“Es ist eine grundlegende Pflicht des ernsthaften Journalismus, zwischen dem, was jemand gesagt hat, und dem, was andere getan haben, zu unterscheiden. Wer diese Grenze verwischt und einem Akteur die Verantwortung für die Handlungen Dritter zuschreibt, meldet nicht mehr. Sie betreiben Unruhe. Dies ist rechtlich nach dem Presserecht angefochten – und journalistisch ein Zertifikat für Armut.“
Das „ZDF“ hat mittlerweile reagiert und in der Beschreibung der Sendung folgende Aussage hinzugefügt: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzis und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
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Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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Jobcenter-Mitarbeiter nach ZDF-Interview fristlos gekündigt


In Kürze:

  • Ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen.
  • Er hatte das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen gesprochen.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm Diffamierung und einen Vertrauensverlust vor.
  • Der Betroffene will gegen die Kündigung vorgehen; das Arbeitsgericht wird den Fall prüfen.

 
Ein Auftritt in einer ZDF-Dokumentation hatte für einen langjährigen Mitarbeiter des Jobcenters Bremen die fristlose Kündigung zur Folge. Wie „t-online“ berichtet, sprach die Stadt Bremen diese als Reaktion auf den Fernsehauftritt von Fred Göcken in der ZDF-Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“ aus.
Die Dokumentation wurde am 14. Mai ausgestrahlt. Göcken, der seit 2005 im Jobcenter Bremen beschäftigt war, sprach darin gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern mit der zuständigen Redakteurin über Probleme und Herausforderungen in seinem Arbeitsalltag.

Göcken suchte selbst den Kontakt zum ZDF

Tacke zufolge hatte sich Göcken von sich aus auf einen zuvor von ihr veröffentlichten Impulsfilm hin gemeldet. In der ZDF-Sendung wird er als „Insider“ vorgestellt. Demnach habe Göcken erklärt, die Realität sei „noch viel schlimmer“ als die bisherigen Darstellungen in der Publikation, auf die er Bezug genommen habe.
Göcken habe die Reporterin in seine Villa eingeladen, um „auszupacken“, heißt es weiter. Tacke stellt ihn als „Gründungsmitglied“ des Jobcenters Bremen vor. Er sei dort bereits in verschiedenen Bereichen tätig gewesen und arbeite inzwischen in der Verwaltung. Von dem Treffen mit der ZDF-Journalistin habe „in der Behörde niemand“ gewusst.
Tacke fügt hinzu: „Für dieses Interview riskiert er viel.“
Auf die Frage, was ihn am derzeitigen Bürgergeld-System störe, erklärte Göcken, aus einem „schönen System“ werde ein „ungerechtes“, wenn bestimmte Probleme nicht angesprochen würden.

Jobcenter soll zu bereitwillig Geld für Weiterbildung ausgeben

Göcken kritisierte zudem die teils zweistelligen Millionenbeträge, die Jobcenter für Qualifizierungsmaßnahmen ausgäben. Viele Mitarbeiter betrachteten es „als ihre zentrale Aufgabe“, entsprechende Mittel einzusetzen. Finanziert würden dabei Maßnahmen von einfachen Schweißerscheinen bis hin zum Führerschein.
Weiter erklärte Göcken, es würde „in hundert Jahren keiner zugeben“, dass das System sich selbst erhalte. Zwar sei es „nicht das erklärte Ziel“ der Jobcenter, Menschen dauerhaft in Aus- und Fortbildungen zu halten. „Aber das Ergebnis ist leider so“, sagte er. Statt Maßnahmen zu verwalten, müssten die Jobcenter Arbeit vermitteln.
Außerdem müsse sichergestellt werden, „dass keiner das System ausnutzt“. Göcken behauptete, es sei im Jobcenter „ein offenes Geheimnis“, dass „30 bis 40 Prozent“ der Kunden „keine wahren Angaben“ machten. Diese Personen legten es seiner Ansicht nach darauf an, dauerhaft im System zu verbleiben.
Früher habe er in solchen Fällen in der Leistungsabteilung angeregt, die Leistungen einzustellen. „Dann kommt der schon“, sagte Göcken. Heute lasse die Gesetzeslage ein solches Vorgehen nicht mehr zu. Zudem sei es deutlich schwieriger geworden, Sanktionen zu verhängen.

Arbeitgeber nennt „Vertrauensverlust“ als Grund für Kündigung

Die Stadt Bremen hat Göcken inzwischen per Schreiben die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgeteilt. Zur Begründung heißt es, er habe das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“. Zudem sei das Interview ohne Genehmigung erfolgt. Zwar erkenne die Stadt an, dass auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes das Recht auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik hätten.
Nach Auffassung der Stadt habe Göcken diese Grenzen jedoch überschritten. Seine Aussagen seien nicht mehr sachlich und konstruktiv gewesen. Als besonders schwerwiegend wird im Kündigungsschreiben der mit dem Fernsehauftritt verbundene „Vertrauensverlust“ genannt.
Aus diesem Grund habe man sich für die sofortige Trennung entschieden, anstatt zunächst eine Abmahnung auszusprechen oder ein Personalgespräch zu führen. Die Stadt Bremen wirft Göcken vor, den Eindruck erweckt zu haben, das Jobcenter komme seinem gesetzlichen Auftrag zur Vermittlung von Arbeit nicht ausreichend nach.
Bereits vor der aktuellen Eskalation soll zwischen Göcken und der Stadt Bremen zudem ein länger andauerndes arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gewesen sein.

Bremer Senat weist Behauptungen über falsche Angaben zurück

Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling betonte, die Behauptung, bis zu 40 Prozent der Bürgergeldempfänger machten falsche Angaben, entbehre „jeder belastbaren Grundlage“. Solche pauschalen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.
Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen. Die Reaktion auf seine Aussagen zeige aus seiner Sicht die bestehenden Befindlichkeiten. Es brauche bessere Rahmenbedingungen, um tatsächlich Bedürftige von Personen zu unterscheiden, die das System missbrauchten. Angesichts der hohen finanziellen Belastungen müsse das System auf den Prüfstand gestellt werden.
Nun wird das zuständige Arbeitsgericht klären müssen, ob Göcken mit seinen Äußerungen zulässige politische beziehungsweise fachliche Kritik geübt oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Zudem wird zu prüfen sein, ob die fristlose Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach.

Kritik am Jobcenter Bremen auch von Sozialberatungen

Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen zuvor das Gegenteil vorgeworfen. Sie erklärten, dass die Kontrollen dort übertrieben scharf seien. Die Behörde fordere zu viele Unterlagen an, gehe mit diesen gleichzeitig nicht sorgsam um. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
Der Verein „Sanktionsfrei“ hat unterdessen eine Programmbeschwerde gegen die Sendung eingereicht. Die Sendung sei einseitig und stelle drastische Einzelfälle von Missbrauch in den Vordergrund, die für die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern nicht repräsentativ seien.
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ZDF-Politbarometer: Große Mehrheit zweifelt an Reformwillen der Regierung

Eine große Mehrheit der Deutschen hält grundlegende Reformen in Deutschland für wichtig – gleichzeitig geht nur jeder Vierte davon aus, dass die Bundesregierung wie angekündigt in Kürze die notwendigen Schritte einleitet.

Rekord-Unzufriedenheit mit Merz und der Koalition

Laut dem am Freitag veröffentlichten ZDF-Politbarometer glauben 75 Prozent der Befragten nicht, dass die schwarz-rote Koalition bis zum Sommer Reformen bei Steuern, Arbeitsmarkt und Rente vorlegen wird. Nur 24 Prozent gehen davon aus, dass es so kommen wird. Zudem bleibt die Unzufriedenheit mit der Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) auf Rekordniveau.
Für 71 Prozent der Befragten leistet die Koalition eher schlechte Arbeit, nur 25 Prozent bescheinigen Schwarz-Rot einen eher guten Job, darunter mehrheitlich lediglich die Anhänger der CDU/CSU. Mit der Arbeit von Kanzler Merz sind 26 Prozent der Deutschen eher zufrieden, für 71 Prozent macht er einen eher schlechten Job.
Mit 89 Prozent hält eine große Mehrheit der Befragten grundlegende Reformen in Deutschland für wichtig, auch wenn diese zu finanziellen Belastungen und Einschnitten führen. Nur für neun Prozent ist dies nicht so wichtig.
An der grundsätzlichen Reformbereitschaft in Deutschland gibt es zugleich erhebliche Zweifel. Nur 23 Prozent gehen davon aus, dass die Bereitschaft zur Erneuerung groß ist. Drei Viertel (75 Prozent) glauben nicht, dass hierfür bei den Bundesbürgern eine hohe Bereitschaft vorhanden ist.
Persönlich würden drei Prozent der Befragten für grundlegende Reformen sehr große und 29 Prozent große Belastungen in Kauf nehmen. Weitere 43 Prozent wären zu nicht so großen und 23 Prozent zu keinen Belastungen bereit.

Bundestagswahl: AfD vor CDU/CSU

Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die CDU/CSU nur noch auf 24 Prozent (minus 1), ihr schlechtester Wert seit vier Jahren. Auch die AfD würde einen Punkt verlieren, aber mit 26 Prozent (minus 1) nach wie vor vorne liegen.
Die SPD würde auf ihrem Rekordtief von zwölf Prozent verharren und die Grünen könnten sich mit 15 Prozent (plus 2) verbessern. Die Linke könnte mit 12 Prozent (plus 1) rechnen und die FDP mit 3 Prozent (unverändert). Mit diesem Ergebnis hätte Schwarz-Rot keine Mehrheit.
Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst erwartet eine klare Mehrheit negative Folgen für Deutschland, sollte die AfD erstmals in einem Bundesland den Ministerpräsidenten stellen. Rund zwei Drittel (67 Prozent) der Befragten fänden das schlecht, außer in der Anhängergruppe der in Teilen rechtsextremen AfD. 20 Prozent, darunter 88 Prozent der AfD-Anhänger, fänden einen Ministerpräsidenten der AfD gut und 11 Prozent aller Befragten wäre das egal.
Würde die AfD in einem ostdeutschen Bundesland die Regierung stellen, wären die Auswirkungen für Deutschland insgesamt nach Meinung von 65 Prozent eher negativ, für 16 Prozent wäre das eher positiv und nach Ansicht von 15 Prozent hätte das deutschlandweit keine großen Folgen. 72 Prozent der Deutschen sehen in der AfD eine Gefahr für die Demokratie, darunter 74 Prozent der Befragten im Westen und 61 Prozent der Befragten im Osten.

Beliebtheitsranking der Politiker

Die Hälfte der Politiker auf der Top-Ten-Liste fallen bei der Beurteilung nach Sympathie und Leistung auf ihren jeweiligen Tiefstwert – so auch Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), der nach wie vor auf dem ersten Platz liegt.
Er wird auf der Skala von +5 bis -5 mit einem Durchschnittswert von 1,3 bewertet. Auf Platz zwei folgt der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) mit 1,0 (1,0). Kanzler Merz fällt auf seine bisher schlechteste Bewertung von minus 1,7 (minus 1,3), genauso wie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), ebenfalls mit minus 1,7 (minus 1,5). Schlusslicht bleibt AfD-Chefin Alice Weidel mit minus 2,6 (minus 2,2).
Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen befragte für das ZDF-Politbarometer in der Zeit vom 19. bis zum 21. Mai 2026 1.340 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte telefonisch und online. Die Befragung gilt als repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. Die Fehlermarge lag zwischen zwei und drei Prozentpunkten. (afp/red)