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Rumäne in Deutschland festgenommen – wegen mutmaßlicher Terrorpläne

In Baden-Württemberg ist ein junger Rumäne festgenommen worden, der von Deutschland aus versucht haben soll, den rumänischen Staat zu bekämpfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versuchte er, eine rechtsextremistische Gruppe zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte.
Das sollte den Ermittlern zufolge zum Untergang des rumänischen Staats beitragen. Dem Festgenommenen, Nichita P., habe ein neuer Staat nach nationalsozialistischem Vorbild vorgeschwebt. Auch zur Errichtung eines solchen Staats habe die Gruppe beitragen sollen.

Aufruf zu Straftaten

Ab 2023 soll P. versucht haben, sie zu gründen. Dazu betrieb er zwei Kanäle in einem Messengerdienst, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese hätten sich vor allem an junge Rumänen gerichtet. P. habe Abonnenten und Mitglieder dazu aufgefordert, Straftaten zu begehen.
Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um das Töten von Menschen und um Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder queeren Menschen genutzt werden. Er habe auch dazu aufgefordert, junge Mädchen zur Selbstverletzung zu verleiten.
Auf den Kanälen soll er außerdem Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht haben. Im Tatzeitraum sei P. teils noch Heranwachsender gewesen, also unter 21 Jahren alt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Festnahme im Enzkreis

Festgenommen wurde er von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Enzkreis. Noch am Montag sollte er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt werden.
Vorgeworfen wird P. der Versuch, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Hinzu kommt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (afp/red)
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)
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FBI: Anschlagsplan auf Trump-Event im Weißen Haus vereitelt


In Kürze:

  • FBI und Secret Service vereitelten einen mutmaßlichen Terroranschlag auf die UFC-Kampfsportveranstaltung am Weißen Haus.
  • Fünf Verdächtige wurden festgenommen, weitere Beteiligte werden gesucht.
  • Die Gruppe plante laut Ermittlern einen Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen.
  • Als Motiv nannten die Beschuldigten den Wunsch, durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeizuführen.

 
Das FBI hat einen möglichen Anschlag auf das Weiße Haus und führende Repräsentanten der USA vereitelt. Fünf Personen wurden der Behörde zufolge bislang im Zusammenhang mit deren Terrorplänen festgenommen. Bis zu zehn weitere sollen in die Vorbereitungen involviert gewesen sein. Die Behörden hatten einen Hinweis vonseiten der Eltern eines der Rädelsführer erhalten.
Die Männer im Alter zwischen 19 und 32 Jahren sollen geplant haben, die Kampfsportveranstaltung „UFC 250“ anzugreifen. Diese fand am 14. Juni auf dem Rasen des Weißen Hauses statt. Zu dem Event, das aus Anlass des bevorstehenden 250. Jahrestages der Unabhängigkeit der USA sowie des 80. Geburtstages von Präsident Donald Trump stattfand, waren führende Politiker aus Regierung, Kongress und Bundesstaaten angereist.

FBI hat mittlerweile Chats und sonstige Kommunikation auswerten können

Die Männer, denen jetzt unter anderem eine Anklage wegen Verschwörung zum Mord droht, hatten über eine TikTok-Gruppe kommuniziert. Sie nannten sich „Vanguard of the Old“ (Wächter des Althergebrachten). Bisherigen Erkenntnissen zufolge sollen sie einer christlich-fundamentalistischen Spielart des sogenannten Akzelerationismus angehangen haben. Einer der Rädelsführer, der 19-jährige Tycen Proper aus Knox County, Ohio, soll dem FBI gegenüber bereits erklärt haben, dass sie mit ihrem geplanten Anschlag eine „Revolution“ in den USA hätten auslösen wollen.
In der Gruppe wurde unter anderem diskutiert, an einer Demonstration gegen die Veranstaltung im Weißen Haus teilzunehmen. Von dort aus hätte man Drohnen starten lassen, die mit Sprengstoff bestückt gewesen wären, und die dort versammelte Menge angegriffen.
Auf diese Weise wollte man eine Panik auslösen, im Zuge derer die Angegriffenen in eine bestimmte Richtung im Umfeld des Weißen Hauses hätten fliehen sollen. Dort hätten Heckenschützen auf die Fliehenden gewartet und diese ins Visier genommen. Einige Anschlagsziele hatten die mutmaßlichen Komplottanten in ihren vom FBI offengelegten Chats explizit genannt.

Anschlag sollte „so viele und so tödlich wie möglich“ treffen

Unter diesen befanden sich die republikanischen Senatoren Marsha Blackburn (Tennessee) und Tom Cotton (Arkansas) sowie die Kongressabgeordnete Carol Miller (West Virginia). Proper begründete dies damit, dass diese Geld von der „Israel-Lobby“ genommen und sich für den jüdischen Staat eingesetzt hätten.
Aber auch Präsident Donald Trump selbst und führende Mitglieder seiner Regierung hätten im Visier der Gruppe gestanden. Deren mutmaßliches Mastermind, der 31-jährige Abraham Hermosillo Alvarez aus Omaha, Nebraska, soll in einer Textnachricht ausgegeben haben, man solle „so viele und so tödlich wie möglich“ treffen. Neben Proper und Alvarez wurden bislang drei weitere Personen festgenommen. Es handelt sich dabei um Bryan Omar Roa, 24, aus Calimesa, Kalifornien, Michael Alan Thomas, 32, aus Pinon Hills, Kalifornien, und Daniel K. Eskridge, 32, aus Kidder, Missouri.
Dem Plan der Gruppe zufolge sollte sich Proper mit den übrigen Eingeweihten in Fredericksburg, Virginia, treffen. Er sollte eine schusssichere Weste und Waffen, darunter ein AR-15-Sturmgewehr, sowie Schutzausrüstung für die anderen Beteiligten transportieren. Dazu erwarb er noch ein Hinterschaftladergewehr, das mit einer US-Flagge bemalt war.

Eltern eines Verdächtigen wandten sich an Behörden

Die Mutter von Proper verständigte am 10. Juni die Polizei. Sie erklärte, ihr Sohn habe online Kontakt zu Personen geknüpft und mit ihnen „Aufklärungsmissionen“ und andere „Missionen“ besprochen. Außerdem erschien es ihr als eigenartig, dass er 3.000 US-Dollar, darunter auch sein Geld für den Schulabschluss, für Waffenkäufe verwendete.
Proper wollte sich am vergangenen Wochenende mit seinen Onlinebekanntschaften treffen. Diese, so seine Eltern, hätten sich als Christen und Ex-Militärs vorgestellt und ihn unter Ausnutzung seiner religiösen Überzeugungen manipuliert. Zudem habe er in sozialen Medien Adolf Hitler verherrlicht und antisemitische Inhalte gepostet. Bei einer Durchsuchung des Wohnsitzes fanden die Strafverfolgungsbehörden auch Munitionskisten mit „Tausenden Schuss“ und auch leere Patronenhülsen, die auf Übungsschüsse hindeuteten.
Wegen „Mordfantasien“ wurde Proper in ein örtliches psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Später erklärte er sich bereit, mit den Ermittlern zu sprechen, und offenbarte ihnen seine Bilder und Nachrichten auf Social-Media-Accounts. Er sagte, die Gruppe, an der er beteiligt gewesen sei, sei davon überzeugt gewesen, dass die USA auf dem falschen Weg seien. Man müsse sie „kaputt schlagen und neu wieder aufbauen“.

FBI: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Roa erklärte, er habe lediglich an einem Protest am Rande des UFC-Events teilnehmen wollen. Da sein Wagen Probleme gemacht habe, sei er wieder zurückgefahren. Seine Angehörigen hingegen erklärten, er habe nach Washington, D.C. fahren und dort anscheinend einen Gewaltakt ausführen wollen. Er habe bereits zuvor die Frage aufgeworfen, ob es möglich wäre, mithilfe bombenbestückter Drohnen Gebäude nahe dem Weißen Haus anzugreifen.
Thomas äußerte sich geständig. Er sei der Planer und Berater der Gruppe gewesen. Mit dem Anschlag und weiteren Attacken habe man Chaos stiften und die Regierung stürzen wollen. Der Vizepräsident des U.S. Secret Service, Matthew Quinn, erklärte am Dienstag, die Untersuchung sei „nach wie vor aktiv und im Gange“. Es liefen immer noch mutmaßliche Beteiligte an dem Komplott frei herum und man werde „so lange daran arbeiten, bis alle gefasst sind“. Das Event selbst sei jedoch „zu keiner Zeit in Gefahr gewesen“.
Als Gründe für ihre Terrorplanung nannten die bislang gefassten Beteiligten „Korruption auf Regierungsebene, den Umgang mit den Epstein-Akten, Datencenter, die örtlichen Gemeinschaften das Wasser abgraben“, und ähnliche Themen. Zudem beschwerten sie sich über „Milliardäre“ und „kapitalistische Eliten“.
Der sogenannte Akzelerationismus ist zu einem in den vergangenen Jahren immer bedeutsameren Phänomen geworden. Er ist für rechtsextreme Narrative ebenso anschlussfähig wie beispielsweise auch für radikal ökologische oder endzeitreligiöse. Gemeinsamer Nenner ist die Überzeugung, dass die bestehende Gesellschaft nicht mehr reformfähig sei und zerstört werden müsse, um eine neue Ordnung darauf aufzubauen. Gewalt und Terror sollten dabei den angestrebten Zusammenbruch beschleunigen – daher die Bezeichnung.
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Jahresbericht: 24 antisemitische Vorfälle täglich – viele mit Bezug zu Israel

Die Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies geht aus dem in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias) hervor.
Dessen Meldestellen dokumentierten 2025 insgesamt 8.725 antisemitische Vorfälle und damit rund hundert mehr als im Vorjahr. Besonders stark nahmen 2025 Vorfälle mit einem rechtsextremen Hintergrund zu.

Meist israelbezogener Antisemitismus

Im Jahr 2024 war die Zahl antisemitischer Vorfälle sprunghaft um 77 Prozent auf 8.627 Fälle und damit einen neuen Höchststand angestiegen. Grund war vor allem der rasante Anstieg dokumentierter Fälle seit dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und den damit verbundenen Gegenmaßnahmen Israels. Auch 2025 handelte es sich laut Rias bei gut zwei Drittel aller Vorfälle um israelbezogenen Antisemitismus.
Ein Teilnehmer der Kundgebung “Allianz gegen Antisemitismus ruft zur Solidarität mit Israel auf“.

Ein Teilnehmer der Kundgebung “Allianz gegen Antisemitismus ruft zur Solidarität mit Israel auf“ 2024. Die Zahl der antisemitisch motivierten Straftaten ist in den vergangenen Monaten enorm angestiegen.

Foto: Thomas Banneyer/dpa

Dabei entsprechen die insgesamt 8.725 Fälle im vergangenen Jahr knapp 24 pro Tag. Rias zufolge wurden Jüdinnen und Juden häufig an alltäglichen Orten Opfer von Antisemitismus.
So wurden Gemeindemitglieder vor einem Gebetsraum beleidigt und bespuckt, Rabbiner im Supermarkt gestoßen oder Juden im Bus mit der Leugnung der Schoa konfrontiert. Auch Schmierereien an Wohnhäusern und auf Stolpersteinen sowie antisemitische Äußerungen am Arbeitsplatz, in Bars oder Schulen dokumentierte die Stelle erneut.

Antisemitismus Teil des Alltags

„Unser Jahresbericht zeigt, Antisemitismus droht sich zu normalisieren“, sagte Rias-Vorstand Benjamin Steinitz. Er habe den Eindruck, „dass sich die nicht-jüdische Mehrheitsgesellschaft an das erschreckende Ausmaß an Antisemitismus gewöhnt hat“. Für Juden sei der Alltag unsicherer und belastender geworden, viele würden bestimmte Orte vermeiden.
Der Bericht zeichne „ein erschreckendes Bild“, betonte der Antisemitismus-Beauftrage der Bundesregierung, Felix Klein. „Antisemitismus ist in Deutschland scheinbar ungebremst auf dem Vormarsch. Er ist dabei, sich gesellschaftlich zu normalisieren.“

Jeder 4. Vorfall passiert online

Deutliche Steigerungen gab es neben Fällen mit rechtsextremem Hintergrund auch bei Antisemitismus im Netz, wie aus dem Bericht hervorgeht. Über ein Viertel (27 Prozent) der Vorfälle ereignete sich online.
Viele davon „vermitteln den Eindruck, dass Antisemitismus online ungehemmter artikuliert wird“, heißt es in dem Rias-Bericht. Das gelte besonders für Bedrohungen und die Nutzung einschlägiger Symbole und Emojis.

Die Ermordung von Millionen von Juden in Deutschland und Europa begann laut einer Kampagne mit Hass.

Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa/SymbolfotoD/dpa

Das Ausmaß antisemitischer Vorfälle sei auch im zweiten Jahr nach dem Angriff der Hamas vom Oktober 2023 auf einem „sehr hohen Niveau“ geblieben, heißt es in dem Bericht weiter. „Eine Trendwende war nicht zu erkennen.“ Erneut habe sich gezeigt, dass die Lage im Nahen Osten vielen als Anlass dafür diente, sich antisemitisch zu äußern oder Juden anzugreifen.
Für diese bleibe Antisemitismus damit ein „alltagsprägendes Phänomen, das ihnen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen begegnete“. Ein „breiter gesellschaftlicher Widerspruch“ zu antisemitischen Aussagen und Solidarität mit Juden sei hingegen oft ausgeblieben, beklagte der Bericht.

Jahresbericht als Weckruf

„Staat und Zivilgesellschaft müssen Antisemitismus in all seinen Facetten benennen und entgegentreten“, forderte Rias-Vorstand Steinitz. „Werden Sie lauter – zeigen Sie Ihre demokratische Haltung jeden Tag, wenn es nötig ist.“
Die Gesellschaft müsse den Kampf gegen Antisemitismus als ihre eigene Aufgabe wahrnehmen, mahnte der Antisemitismus-Beauftragte Klein. „Denn Antisemitismus bedroht nicht nur Jüdinnen und Juden, er bedroht unsere Demokratie, unsere Freiheit und den moralischen Kern unserer Republik.“
Ein Huthi-Anhänger hebt einen traditionellen jemenitischen Dolch (Jambiya) mit dem Huthi-Slogan (Sarkha), der übersetzt «Allah ist der Größte, Tod für Amerika, Tod für Israel, Fluch über die Juden, Sieg für den Islam» bedeutet, während einer Demonstration in Sanaa gegen die Vereinigten Staaten und Israel nach den jüngsten israelischen Luftangriffen auf die jemenitische Hauptstadt und Israels laufenden Militäroperationen in Gaza.

Ein Huthi-Anhänger hebt einen traditionellen jemenitischen Dolch (Jambiya) mit dem Huthi-Slogan (Sarkha), der übersetzt „Allah ist der Größte, Tod für Amerika, Tod für Israel, Fluch über die Juden, Sieg für den Islam“ bedeutet, während einer Demonstration in Sanaa gegen die USA und Israel.

Foto: Osamah Yahya/dpa

Der Rias-Jahresbericht müsse „Weckruf und Auftrag für Politik und Zivilgesellschaft sein“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die inzwischen fast alltägliche Präsenz des Judenhasses führt zur Bildung einer ’neuen Normalität‘, in der jüdisches Leben aus der Öffentlichkeit gedrängt wird und nur unter immensen Schutzanstrengungen möglich ist.“
In den vergangenen Wochen hatten bereits einige Bundesländer ihre Bilanz für 2025 veröffentlicht. So stieg die Zahl etwa in Niedersachsen auf einen neuen Höchststand, auch in Sachsen-Anhalt nahm sie zu.
In Berlin ging die Zahl antisemitischer Vorfälle zwar leicht zurück, blieb aber auf einem hohen Niveau. In der Bundeshauptstadt ereignete sich 2025 auch ein extremer Gewaltvorfall, als ein spanischer Besucher des Holocaust-Mahnmals mit einem Messer angegriffen wurde und nur knapp überlebte. (afp/red)
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Hamas plante konkreten Anschlag in Europa – Bekennervideo war schon fertig

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.

Anschlag im Oktober 2025 geplant?

In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.
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Nach Angriff in Essener Berufskolleg: Schüler als islamistischer Messerangreifer vor Gericht

Mit dem Messer in den Heiligen Krieg: Ein Schüler eines Berufskollegs soll in Essen islamistisch motivierte Messerattacken verübt haben. Jetzt begann der Prozess gegen den inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Mann soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, sagte deren Nebenklage-Vertreterin.

Die Opfer: Klassenlehrerin, Hausmeister, Obdachloser

Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der junge Kosovar angegriffen haben. Danach habe er „als eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung möglichst viele Juden töten wollen, aber keine gefunden, als er zweimal an der Alten Synagoge in Essen erschien und nach ihnen Ausschau gehalten habe, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister wehrte, habe der Verdächtige ihn nicht mit dem Messer verletzen können.
Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren, bevor sie es verlassen konnten. Viele Eltern warteten in großer Sorge vor dem von der Polizei abgeriegelten Gebäude.

Anklage sieht islamistisch motivierten Überzeugungstäter

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert: Der damals 17-Jährige sei als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.
Eine Woche nach den Attacken hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. „Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet“, hatte die Karlsruher Behörde mitgeteilt.

Mit Schuss ins Gesicht gestoppt

Um seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zugelaufen, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Durch einen Schuss wurde er gestoppt und im Gesicht verletzt; er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Der Wuppertaler Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben.
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter. Für das Verfahren sind bis 9. September 13 Verhandlungstage angesetzt. (dpa/red)
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Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
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Neuer Rekord bei politischer Kriminalität – Linksextremismus steigt

Die politisch motivierte Kriminalität in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Wie Bundesinnenministerium und BKA mitteilten, wurden 2025 insgesamt 85.837 Straftaten verzeichnet. Dies waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr.
Hauptgrund war ein Anstieg um gut ein Drittel bei linksextremistischer Kriminalität auf insgesamt 13.490 Fälle. Hier legte auch die Zahl der Gewalttaten stark zu (plus 42,7 Prozent auf 1.087 Fälle).
Rechsextremistisch motivierte Straftaten blieben mit rund der Hälfte aller Fälle mit Abstand der größte Bereich. Verzeichnet wurden 42.544 Fälle, dies war ein leichter Rückgang um 0,6 Prozent.
Auch hier stieg aber die Zahl der Gewaltdelikte. Sie nahmen um 7,4 auf 1.598 Fälle zu. Hierzu gehören Straftaten wie Körperverletzung, Brand- und Sprengstoffdelikte sowie Landfriedensbruch.

Innenminister Alexander Dobrindt spricht am 9. Juni 2026 in Berlin zum Thema politisch motivierte Kriminalität.

Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images

Straftaten durch ausländische Ideologie

Bei religiös motivierten Straftaten verzeichneten die Sicherheitsbehörden eine Zunahme um 5,7 Prozent auf 1.983 Fälle zu. Gewaltdelikte stiegen hier zwar um fast 13 Prozent an, spielten mit 98 Fällen aber eine vergleichsweise geringe Rolle.
Bei Straftaten, die durch ausländische Ideologie motiviert waren, gab es unterdessen einen Rückgang um 6,2 Prozent auf 6.886 Fälle. Gewaltdelikte gingen hier um fast 28 Prozent auf 704 Straftaten zurück.
Bei sonstigen Bereichen, die keiner der Hauptgruppen zugeordnet werden, lag die Zahl der registrierten Straftaten bei 20.934. Dies war ein Rückgang um 5,7 Prozent. Die Gewalttaten verringerten sich hier um 15,9 Prozent auf 669 Fälle.

Hasskriminalität ist gestiegen

Bei sogenannter Hasskriminalität, die aufgrund gruppenbezogener Vorurteile begangen werden, verzeichneten die Sicherheitsbehörden einen Anstieg um rund 1,8 Prozent auf 22.159.
Mit 88 Prozent oder 19.484 Fällen war der überwiegende Teil der Delikte dabei fremdenfeindlich motiviert und blieb praktisch auf Vorjahresniveau. 8.870 Delikte wurden als ausländerfeindlich eingestuft (minus 5,3 Prozent).
Es folgten antisemitische motivierte Straftaten. Ihre Zahl erhöhte sich um fünf Prozent auf 6.548 Fälle. Einen sehr starken Anstieg gab es auch bei antiziganistisch motivierten Delikten. Sie erhöhten sich um 23 Prozent auf 240 Fälle.
Sehr groß war auch die Zunahme bei frauenfeindlich eingestuften Delikten um fast 47 Prozent auf 819.
Bei der Hasskriminalität ist auch eine Zuordnung zu mehreren Gruppen möglich. Die Gesamtzahl ist deshalb geringer als die dort aufgeführten Fälle. (afp/red)
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Terroranschlag geplant: Jahrelange Haft und Psychiatrie

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Denkbare Ziele: Öffentliche Großveranstaltung oder Synagoge

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.
Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.
Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. (dpa/red)
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CDU-Kandidat gewinnt OB-Wahl in Aue gegen Rechtsextremen

Der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann hat die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema im Erzgebirge gegen den Kandidaten der rechtsextremen „Freien Sachsen“ gewonnen. Hoffmann bekam im zweiten Wahlgang 5.007 Stimmen, sein Gegenkandidat kam auf 4.499 Stimmen, wie die Stadt bekanntgab.
Hartung hatte im ersten Wahlgang am 10. Mai noch die Nase vorn. Bei damals fünf Bewerbern verfehlte er jedoch mit 29,0 Prozent die erforderliche absolute Mehrheit. Der 37-Jährige war jahrelang Funktionär der NPD – heute „Die Heimat“. Er ist Mitglied des Stadtrates und des Kreistages.

Aue bleibt in CDU-Hand

Mit dem Wahlerfolg von Hoffmann bleibt die Stadt mit 19.000 Einwohnern in CDU-Hand. Der noch amtierende Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) ist seit 1999 Stadtchef von Aue. Nun scheidet er altersbedingt aus.
Wahlgewinner Hoffmann arbeitet bisher im Bauamt der Stadt. Der 41-Jährige ist nach eigenen Angaben verheiratet und hat zwei Kinder. „Mein Herzensanliegen ist, dass die Menschen das Potenzial in der Stadt sehen, das ich sehe“, hatte er im Wahlkampf betont. Insgesamt waren mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen.

Wer sind die „Freien Sachsen“?

Sein Kontrahent von den „Freien Sachsen“ war Mitbegründer der „Freien Sachsen“, deren Vize er heute ist. Laut dem sächsischen Verfassungsschutz handelt es sich um eine „als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die-Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten“.
Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten richteten sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es. So strebe die Partei mehr Autonomie für Sachsen an – notfalls auch einen „Säxit“ in Anlehnung an den Brexit genannten Ausstieg des Vereinigten Königreiches aus der EU. Sachsen wird dabei nicht nur in den heutigen Grenzen verstanden, sondern in denen des einstigen Königreichs.

Verfassungsschutz stuft Partei als rechtsextrem ein

Die regional vertretenden Kleinstpartei wird vom sächsischen Verfassungsschutz – und auch vom Bundesverfassungsschutz – als rechtsextrem eingestuft und hat nach eigenen Angaben etwa 1.200 Mitglieder. Die Partei organisiert immer wieder öffentlichen Protest – etwa Fackelmärsche gegen Asylbewerberunterkünfte.
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz versuchten die „Freien Sachsen“ auch abseits des Straßenprotests, Einfluss in den Parlamenten zu gewinnen – sie traten bei den Kommunal- und Landtagswahlen an. „Die „Freien Sachsen“ sehen die politischen Prozesse in erster Linie als nützliches Werkzeug zur Vorbereitung eines Systemwechsels“, heißt es auf der Internetseite der Behörde.

Stadt für Bergbautradition bekannt

Die Stadt Aue-Bad Schlema liegt im Erzgebirge, das überregional für Bergbautradition, Kunsthandwerk und Wintersport bekannt ist. Im kommenden Jahr ist sie Gastgeber der sächsischen Landesgartenschau. (dpa/red)
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CDU-Kandidat gewinnt OB-Wahl in Aue

Der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann hat die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema im Erzgebirge gegen den Kandidaten der vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei „Freie Sachsen“ gewonnen. Hoffmann bekam im zweiten Wahlgang 5.007 Stimmen, sein Gegenkandidat kam auf 4.499 Stimmen, wie die Stadt bekanntgab.
Hartung hatte im ersten Wahlgang am 10. Mai noch die Nase vorn. Bei damals fünf Bewerbern verfehlte er jedoch mit 29,0 Prozent die erforderliche absolute Mehrheit. Der 37-Jährige war jahrelang Funktionär der NPD – heute „Die Heimat“. Er ist Mitglied des Stadtrates und des Kreistages.

Aue bleibt in CDU-Hand

Mit dem Wahlerfolg von Hoffmann bleibt die Stadt mit 19.000 Einwohnern in CDU-Hand. Der noch amtierende Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) ist seit 1999 Stadtchef von Aue. Nun scheidet er altersbedingt aus.
Wahlgewinner Hoffmann arbeitet bisher im Bauamt der Stadt. Der 41-Jährige ist nach eigenen Angaben verheiratet und hat zwei Kinder. „Mein Herzensanliegen ist, dass die Menschen das Potenzial in der Stadt sehen, das ich sehe“, hatte er im Wahlkampf betont. Insgesamt waren mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen.

Wer sind die „Freien Sachsen“?

Sein Kontrahent von den „Freien Sachsen“ war Mitbegründer der „Freien Sachsen“, deren Vize er heute ist. Laut dem sächsischen Verfassungsschutz handelt es sich um eine „als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die-Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten“.
Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten richteten sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es. So strebe die Partei mehr Autonomie für Sachsen an – notfalls auch einen „Säxit“ in Anlehnung an den Brexit genannten Ausstieg des Vereinigten Königreiches aus der EU. Sachsen wird dabei nicht nur in den heutigen Grenzen verstanden, sondern in denen des einstigen Königreichs.

Verfassungsschutz stuft Partei als rechtsextrem ein

Die regional vertretenden Kleinstpartei wird vom sächsischen Verfassungsschutz – und auch vom Bundesverfassungsschutz – als rechtsextrem eingestuft und hat nach eigenen Angaben etwa 1.200 Mitglieder. Die Partei organisiert immer wieder öffentlichen Protest – etwa Fackelmärsche gegen Asylbewerberunterkünfte.
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz versuchten die „Freien Sachsen“ auch abseits des Straßenprotests, Einfluss in den Parlamenten zu gewinnen – sie traten bei den Kommunal- und Landtagswahlen an. „Die „Freien Sachsen“ sehen die politischen Prozesse in erster Linie als nützliches Werkzeug zur Vorbereitung eines Systemwechsels“, heißt es auf der Internetseite der Behörde.

Stadt für Bergbautradition bekannt

Die Stadt Aue-Bad Schlema liegt im Erzgebirge, das überregional für Bergbautradition, Kunsthandwerk und Wintersport bekannt ist. Im kommenden Jahr ist sie Gastgeber der sächsischen Landesgartenschau. (dpa/red)
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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Wie Chinas Kommunistische Partei das Massaker an Christen in Nigeria befeuert

Während Fulani-Islamisten christliche Gemeinden im gesamten Mittelgürtel Nigerias verwüsten, verschärfen chinesische Bergbauinteressen, Waffenlieferungen und systematische Landvertreibungen den Konflikt zusätzlich. Ganze Dörfer werden aus einigen der rohstoffreichsten Regionen Westafrikas verdrängt – oft genau dort, wo später neue Bergbauprojekte entstehen.
In der Nacht zum 8. Mai griffen Fulani-Islamisten die christliche Gemeinde Ngbrran-Zongo an, ein Dorf im Distrikt Kwall, Verwaltungsbezirk Bassa, Bundesstaat Plateau, Nigeria. Elf Christen wurden getötet, darunter der 60-jährige Gemeindevorsteher Sunday Hwie, der 17-jährige Gabriel Sunday, die 25-jährige schwangere Eunice Samuel, die 29-jährige schwangere Laraba Sunday sowie der dreijährige Festus Sunday.
Nur wenige Tage zuvor, am 2. Mai, hatten Fulani-Extremisten bereits acht Christen ermordet. Als Angehörige am nächsten Morgen die Opfer beerdigen wollten, kehrten die Angreifer zurück und griffen die Trauerfeier an.

Tötungen und Entführungen

Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit wurden zwischen dem 1. Januar und Ostermontag, 6. April, dieses Jahres insgesamt 1.402 Christen getötet und rund 1.800 entführt. Das entspricht durchschnittlich etwa 450 Todesopfern und 600 Entführungen pro Monat.
Auch der Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors zeichnet ein dramatisches Bild: Zwischen Oktober 2024 und September 2025 wurden weltweit 4.849 Christen wegen ihres Glaubens getötet. 3.490 der Opfer stammen allein aus Nigeria – rund 72 Prozent aller weltweit registrierten Fälle. Damit gilt Nigeria inzwischen als eines der gefährlichsten Länder der Welt für Christen.
Die anhaltenden Morde und Entführungen durch Fulani-Extremisten sind seit Jahren dokumentiert. Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit stufte Nigeria deshalb als „besonders besorgniserregendes Land“ ein. Vertreter der Trump-Regierung bezeichneten die Angriffe auf Christen sogar als „Völkermord“.

Deborah Phillip, eine Internatsleiterin, wurde zusammen mit den Schülern entführt und vier Monate lang festgehalten, bevor sie am 7. Mai 2026 im nigerianischen Bundesstaat Kaduna gegen Lösegeld freigelassen wurde.

Foto: Antonio Graceffo

Besonders erschütternd ist das Schicksal von Deborah Phillip, einer Internatsleiterin im Bundesstaat Kaduna. Gemeinsam mit mehreren Schülern wurde sie entführt und vier Monate lang festgehalten. Erst am 7. Mai 2026 kam sie gegen Lösegeld frei. Die Zahlung stürzte ihre Familie in eine schwere finanzielle Krise.
Der Begriff „Fulanisierung“ beschreibt laut Jubal Bitrus Dabo die gewaltsame Aneignung von Land durch Fulani-Milizen. Das teilte der Forscher bei der Christian Awareness Initiative of Nigeria in einem Interview gegenüber der englischsprachigen Epoch Times mit.
Ziel sei die Vertreibung einheimischer Bevölkerungsgruppen zugunsten einer ressourcenbasierten Herrschaftsagenda. Gleichzeitig stehe der Begriff „Islamisierung“ für den Versuch, Nigeria schrittweise von einem säkularen Staat in einen Staat unter islamischer Doktrin umzuwandeln.
Viele Nigerianer betrachten die Fulani-Bewegung deshalb als Teil eines umfassenderen islamistischen Projekts. Dabo sagte:
„All diese Angriffe, all die Unsicherheit dienen letztlich der Umsetzung dieses Auftrags.“
Die Fulani-Milizen gelten als schwer bewaffnet und gut organisiert. Christliche Gemeinden hingegen verfügen meist weder über Waffen noch über Milizen zu ihrer Verteidigung. Dadurch werden ihre Dörfer zu leichten Zielen. Augenzeugen berichten, die Angreifer würden oft in Gruppen von mehreren Dutzend bis zu Hunderten Kämpfern auftreten, ausgerüstet mit AK-47-Gewehren und unterwegs auf Motorrädern oder in Pick-ups. Bewohner berichten zudem von Drohnen, Panzerfäusten und weiteren modernen Waffen.

Pastor: „So hat Gott mir das Leben gerettet“

Der Pastor Habila Kak aus dem Verwaltungsgebiet Riyom im Bundesstaat Plateau schilderte eindrücklich, wie er einen Angriff nur knapp überlebte.
„Überall hörte ich Schüsse. Eine der Kugeln traf mich hier; sie trat auf der anderen Seite wieder aus“, sagte er und zeigte auf seine Verletzung.
Kak konnte entkommen, weil er sich während der Regenzeit in den Busch flüchtete und dort versteckte, während die Angreifer sein Dorf verwüsteten.
„So hat Gott mir das Leben gerettet“, sagte er.

Habila Kak, ein Pastor im Verwaltungsbezirk Riyom im Bundesstaat Plateau, wurde am 4. Mai 2026 bei einem Angriff auf sein Dorf in Jos, Bundesstaat Plateau, Nigeria, von einer Kugel getroffen.

Foto: Antonio Graceffo

An diesem Tag wurden nach seinen Angaben 36 Menschen ermordet. Die Angreifer brannten Häuser nieder und zerstörten alles, was sich darin befand. Auch seine eigene Familie befand sich in einem der angegriffenen Häuser, konnte jedoch fliehen, bevor sich die Flammen ausbreiteten. Andere hatten dieses Glück nicht.
Heute lebt Pastor Kak vertrieben in einer Siedlung, die weiterhin unter ständiger Bedrohung steht.
„Wo ich jetzt wohne, haben wir es nicht leicht. Jeden Tag hört man Schüsse“, berichtete er.
Er erzählte weiter, dass bewaffnete Männer erst vor Kurzem versucht hätten, in die Siedlung einzudringen. Nur einheimische Jugendliche, die nachts Wache hielten, hätten den Angriff verhindern können. Die umliegenden Gemeinden, darunter auch ein Ort namens Joel, lebten weiterhin in permanenter Angst.
„Es vergeht kein Tag, an dem man aus diesen Gegenden keine Schüsse hört“, sagte Kak.
Dann hielt er kurz inne und berichtete von einem weiteren Angriff, bei dem ein Pastor, dessen Ehefrau und ihre beiden Kinder getötet worden seien.

Wer finanziert die Angriffe der Fulani?

Die zunehmende Häufigkeit und Professionalität der Fulani-Angriffe wirft Fragen nach Finanzierung, Waffenbeschaffung und der gezielten Auswahl bestimmter Regionen auf. Eine mögliche Erklärung liefern illegale Bergbauaktivitäten mit chinesischer Beteiligung.
Recherchen von SBM Intelligence enthüllten Videos, in denen militante Anführer offen damit prahlen, dass chinesische Arbeiter „Miete“ zahlen müssten, um in ihren Gebieten operieren zu dürfen. Ikemesit Effiong, Forschungsleiter von SBM, erklärte gegenüber der britischen Zeitung „The Times“, chinesische Akteure seien „durchaus bereit, jeden zu bezahlen, der bezahlt werden müsse“.
Auch die Stiftung für investigativen Journalismus berichtete, dass mit China verbundene Bergbauunternehmen die Terrorgruppe von Dogo Gide bestochen hätten, um Zugang zu Minengebieten im Verwaltungsbezirk Shiroro im Bundesstaat Niger zu erhalten. Audioaufnahmen sollen dokumentieren, wie Verhandlungen mit dem inneren Kreis des Terrorführers geführt wurden, bevor die Arbeiten begannen.

Billige chinesische Waffen

Ein lokaler christlicher Vertreter erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass Schutzgeldzahlungen chinesischer Unternehmen letztlich zum Kauf von Waffen genutzt würden, die anschließend gegen Christen eingesetzt werden.
Überlebende berichten fast ausnahmslos davon, dass die Angreifer mit AK-47-Gewehren bewaffnet gewesen seien. Besonders verbreitet sind dabei chinesische Varianten wie das Norinco Typ 56. Diese Waffen wurden jahrzehntelang über billige Exporte an Militärs, Milizen und nicht staatliche Gruppen in ganz Afrika geliefert.
Nach Angaben des Stockholm International Peace Research Institute bezog Nigeria im Jahr 2021 rund 34,4 Prozent seiner Waffenimporte aus China.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Als das nigerianische Militär nach 2015 seine Standardwaffe von der AK-47 auf das polnische Gewehr Beryl M762 umstellte, wurden alte Waffenbestände offenbar nie vollständig kontrolliert oder registriert. Eine von Genocide Watch zitierte Studie deutet darauf hin, dass Waffen aus staatlichen Beständen in die Hände von Fulani-Kämpfern gelangt sein könnten.
Kritiker sehen darin ein Netzwerk aus Korruption, staatlichem Versagen, organisierter Gewalt und wirtschaftlichen Interessen.
Das Muster scheint sich vielerorts zu wiederholen. Zunächst vertreiben Fulani-Milizen christliche Gemeinden von ihrem Land. Anschließend erwerben chinesische Unternehmen Bergbaulizenzen für genau diese Gebiete.
Die vertriebenen Christen kehren später oft nur noch als schlecht bezahlte Arbeiter auf ihr ehemaliges Land zurück – wenn überhaupt.

Asabe Moses musste mitansehen, wie ihre Kinder und ihr Ehemann ermordet und lebendig verbrannt wurden, als Fulani-Extremisten am 4. Mai 2026 ihr Dorf im nigerianischen Bundesstaat Plateau angriffen.

Foto: Antonio Graceffo

Nach einem Massaker im Bundesstaat Plateau sollen Fulani-Gruppen verlassene Minenlager in Barkin Ladi übernommen und dort aktiv mit dem Zinnabbau begonnen haben. Laut Genocide Watch wurden die Besatzer dabei sogar von Soldaten der nigerianischen Armee geschützt.
Besonders betroffen ist der sogenannte Mittelgürtel Nigerias – die Grenzregion zwischen dem überwiegend christlichen Süden und dem mehrheitlich muslimischen Norden. Genau dort liegen zugleich einige der bedeutendsten Mineralvorkommen Westafrikas.
Die blutigsten Konfliktgebiete – Riyom, Bokkos und Barkin Ladi – befinden sich direkt über einem der wichtigsten Rohstoffgürtel des Kontinents.
Nach Angaben des nigerianischen Bergbauministeriums hatten die chinesischen Unternehmen Canmax, Jiuling, Avatar New Energy und Asba bis Mitte 2025 Investitionen von mehr als 1,3 Milliarden US-Dollar in Lithiumprojekte in Nigeria zugesagt.
Auf meiner Reise durch die Bundesstaaten Plateau und Kaduna zeigte sich mir ein Bild von Angst, Vertreibung und Verwüstung. Ganze Gemeinschaften haben alles verloren und leben in ständiger Furcht vor dem nächsten Angriff.
Ein Pastor zeigte die Narbe einer Kugel, die seinen Körper durchschlagen hatte. Er überlebte nur deshalb, weil er sich im Busch versteckt hatte. In einem anderen Dorf wurden ein dreijähriger Junge und zwei schwangere Frauen während eines einzigen Überfalls ermordet.
Die betroffenen Gemeinden verfügten weder über Waffen noch über Schutzmilizen. Was sie jedoch besaßen, war Land – mitten in einer der rohstoffreichsten Regionen Afrikas.

Kritiker: Wirtschaftliche Interessen vor Menschenrechten

Kritiker werfen China seit Jahren vor, wirtschaftliche Interessen systematisch über Menschenrechte zu stellen. Peking blockierte im UN-Sicherheitsrat Resolutionen gegen ethnische und religiöse Gewalt in Myanmar, um eigene Investitionen zu schützen. Gleichzeitig verhinderte China internationale Debatten über die Unterdrückung der Uiguren in Xinjiang.
Nun gerät auch die Rolle chinesischer Akteure in Nigeria zunehmend in den Fokus. Der Vorwurf lautet: Während die Kommunistische Partei Chinas international von Entwicklung, Stabilität und wirtschaftlicher Zusammenarbeit spricht, profitieren chinesische Unternehmen in Nigeria indirekt von Gewalt, Vertreibung und der systematischen Schwächung christlicher Gemeinschaften.
Besonders widersprüchlich erscheint Kritikern dabei, dass China einerseits wegen der Unterdrückung muslimischer Uiguren in Xinjiang unter Druck steht, gleichzeitig aber in Nigeria Kräfte unterstützt, die eine fortschreitende Islamisierung fördern.
Solange chinesisches Geld, Waffenströme und wirtschaftliche Interessen weiter mit dem Konflikt verflochten bleiben, dürfte die Gewalt im nigerianischen Mittelgürtel kaum enden – und das Leid der christlichen Bevölkerung weiter zunehmen.

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „CCP Fuels Massacre of Christians in Nigeria“. (redaktionelle Bearbeitung: il)

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Krisenregion Westafrika: Wie Gewalt gegen Christen in Nigeria befeuert wird

Während Fulani-Islamisten christliche Gemeinden im gesamten Mittelgürtel Nigerias verwüsten, verschärfen chinesische Bergbauinteressen, Waffenlieferungen und systematische Landvertreibungen den Konflikt zusätzlich. Ganze Dörfer werden aus einigen der rohstoffreichsten Regionen Westafrikas verdrängt – oft genau dort, wo später neue Bergbauprojekte entstehen.
In der Nacht zum 8. Mai griffen Fulani-Islamisten die christliche Gemeinde Ngbrran-Zongo an, ein Dorf im Distrikt Kwall im Verwaltungsbezirk Bassa im Bundesstaat Plateau in Nigeria. Elf Christen wurden getötet, darunter der 60-jährige Gemeindevorsteher Sunday Hwie, der 17-jährige Gabriel Sunday, die 25-jährige schwangere Eunice Samuel, die 29-jährige schwangere Laraba Sunday sowie der dreijährige Festus Sunday.
Nur wenige Tage zuvor, am 2. Mai, hatten Fulani-Extremisten bereits acht Christen ermordet. Als Angehörige am nächsten Morgen die Opfer beerdigen wollten, kehrten die Angreifer zurück und griffen die Trauerfeier an.

Tötungen und Entführungen

Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit wurden zwischen dem 1. Januar und dem Ostermontag am 6. April dieses Jahres insgesamt 1.402 Christen getötet und rund 1.800 entführt. Das entspricht durchschnittlich etwa 450 Todesopfern und 600 Entführungen pro Monat.
Auch der Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors zeichnet ein dramatisches Bild: Zwischen Oktober 2024 und September 2025 wurden weltweit 4.849 Christen wegen ihres Glaubens getötet. 3.490 der Opfer stammten allein aus Nigeria – rund 72 Prozent aller weltweit registrierten Fälle. Damit gilt Nigeria inzwischen als eines der gefährlichsten Länder der Welt für Christen.
Die anhaltenden Morde und Entführungen durch Fulani-Extremisten sind seit Jahren dokumentiert. Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit stufte United States Commission on International Religious Freedom deshalb als „besonders besorgniserregendes Land“ ein. Vertreter der Trump-Regierung bezeichneten die Angriffe auf Christen sogar als „Völkermord“.

Deborah Phillip, eine Internatsleiterin, wurde zusammen mit den Schülern entführt und vier Monate lang festgehalten, bevor sie am 7. Mai 2026 im nigerianischen Bundesstaat Kaduna gegen Lösegeld freigelassen wurde.

Foto: Antonio Graceffo

Besonders erschütternd ist das Schicksal von Deborah Phillip, einer Internatsleiterin im Bundesstaat Kaduna. Gemeinsam mit mehreren Schülern wurde sie entführt und vier Monate lang festgehalten. Erst am 7. Mai 2026 kam sie gegen Lösegeld frei. Die Zahlung stürzte ihre Familie in eine schwere finanzielle Krise.
Der Begriff „Fulanisierung“ beschreibt laut Jubal Bitrus Dabo die gewaltsame Aneignung von Land durch Fulani-Milizen. Das teilte der Forscher bei der Christian Awareness Initiative of Nigeria in einem Interview gegenüber der englischsprachigen Epoch Times mit.
Ziel sei die Vertreibung einheimischer Bevölkerungsgruppen zugunsten einer ressourcenbasierten Herrschaftsagenda. Gleichzeitig stehe der Begriff „Islamisierung“ für den Versuch, Nigeria schrittweise von einem säkularen Staat in einen Staat unter islamischer Doktrin umzuwandeln.
Viele Nigerianer betrachten die Fulani-Bewegung deshalb als Teil eines umfassenderen islamistischen Projekts. Dabo sagte:
„All diese Angriffe, all die Unsicherheit – sie dienen letztlich der Umsetzung dieses Auftrags.“
Die Fulani-Milizen gelten als schwer bewaffnet und gut organisiert. Christliche Gemeinden hingegen verfügen meist weder über Waffen noch über Milizen zu ihrer Verteidigung. Dadurch werden ihre Dörfer zu leichten Zielen. Augenzeugen berichten, die Angreifer würden oft in Gruppen von mehreren Dutzend bis hin zu Hunderten Kämpfern auftreten, ausgerüstet mit AK-47-Gewehren und unterwegs auf Motorrädern oder in Pick-ups. Bewohner berichten zudem von Drohnen, Panzerfäusten und weiteren modernen Waffen.

Pastor: „So hat Gott mir das Leben gerettet“

Der Pastor Habila Kak aus dem Verwaltungsgebiet Riyom im Bundesstaat Plateau schilderte eindrücklich, wie er einen Angriff nur knapp überlebte.
„Überall hörte ich Schüsse. Eine der Kugeln traf mich hier; sie trat auf der anderen Seite wieder aus“, sagte er und zeigte auf seine Verletzung.
Kak konnte nur entkommen, weil er sich während der Regenzeit in den Busch flüchtete und dort versteckte, während die Angreifer sein Dorf verwüsteten.
„So hat Gott mir das Leben gerettet“, sagte er.

Habila Kak, ein Pastor im Verwaltungsbezirk Riyom im Bundesstaat Plateau, wurde am 4. Mai 2026 bei einem Angriff auf sein Dorf in Jos, Bundesstaat Plateau, Nigeria, von einer Kugel getroffen.

Foto: Antonio Graceffo

An diesem Tag wurden nach seinen Angaben 36 Menschen ermordet. Die Angreifer brannten Häuser nieder und zerstörten alles, was sich darin befand. Auch seine eigene Familie befand sich in einem der angegriffenen Häuser, konnte jedoch fliehen, bevor sich die Flammen ausbreiteten. Andere hatten dieses Glück nicht.
Heute lebt Pastor Kak vertrieben in einer Siedlung, die weiterhin unter ständiger Bedrohung steht.
„Wo ich jetzt wohne, haben wir es nicht leicht. Jeden Tag hört man Schüsse“, berichtete er.
Er erzählte weiter, dass bewaffnete Männer erst vor Kurzem versucht hätten, in die Siedlung einzudringen. Nur einheimische Jugendliche, die nachts Wache hielten, hätten den Angriff verhindern können. Die umliegenden Gemeinden – darunter auch ein Ort namens Joel – lebten weiterhin in permanenter Angst.
„Es vergeht kein Tag, an dem man aus diesen Gegenden keine Schüsse hört“, sagte Kak.
Dann hielt er kurz inne und berichtete von einem weiteren Angriff, bei dem ein Pastor, dessen Ehefrau und ihre beiden Kinder getötet worden seien.

Wer finanziert die Angriffe der Fulani?

Die zunehmende Häufigkeit und Professionalität der Fulani-Angriffe wirft Fragen nach Finanzierung, Waffenbeschaffung und der gezielten Auswahl bestimmter Regionen auf. Eine mögliche Erklärung liefern illegale Bergbauaktivitäten mit chinesischer Beteiligung.
Recherchen von SBM Intelligence enthüllten Videos, in denen militante Anführer offen damit prahlen, dass chinesische Arbeiter „Miete“ zahlen müssten, um in ihren Gebieten operieren zu dürfen. Ikemesit Effiong, Forschungsleiter von SBM, erklärte gegenüber der britischen Zeitung The Times, chinesische Akteure seien „durchaus bereit, jeden zu bezahlen, der bezahlt werden müsse“.
Auch die Stiftung für investigativen Journalismus berichtete, dass mit China verbundene Bergbauunternehmen die Terrorgruppe von Dogo Gide bestochen hätten, um Zugang zu Minengebieten im Verwaltungsbezirk Shiroro im Bundesstaat Niger zu erhalten. Audioaufnahmen sollen dokumentieren, wie Verhandlungen mit dem inneren Kreis des Terrorführers geführt wurden, bevor die Arbeiten begannen.

Billige chinesische Waffen

Ein lokaler christlicher Vertreter erklärte gegenüber der Epoch Times, dass Schutzgeldzahlungen chinesischer Unternehmen letztlich zum Kauf von Waffen genutzt würden, die anschließend gegen Christen eingesetzt werden.
Überlebende berichten fast ausnahmslos davon, dass die Angreifer mit AK-47-Gewehren bewaffnet gewesen seien. Besonders verbreitet sind dabei chinesische Varianten wie das Norinco Typ 56. Diese Waffen wurden jahrzehntelang über billige Exporte an Militärs, Milizen und nichtstaatliche Gruppen in ganz Afrika geliefert.
Nach Angaben des Stockholm International Peace Research Institute bezog Nigeria im Jahr 2021 rund 34,4 Prozent seiner Waffenimporte aus China.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Als das nigerianische Militär nach 2015 seine Standardwaffe von der AK-47 auf das polnische Gewehr Beryl M762 umstellte, wurden alte Waffenbestände offenbar nie vollständig kontrolliert oder registriert. Eine von Genocide Watch zitierte Studie deutet darauf hin, dass Waffen aus staatlichen Beständen in die Hände von Fulani-Kämpfern gelangt sein könnten.
Kritiker sehen darin ein Netzwerk aus Korruption, staatlichem Versagen, organisierter Gewalt und wirtschaftlichen Interessen.
Das Muster scheint sich vielerorts zu wiederholen: Zunächst vertreiben Fulani-Milizen christliche Gemeinden von ihrem Land. Anschließend erwerben chinesische Unternehmen Bergbaulizenzen für genau diese Gebiete.
Die vertriebenen Christen kehren später oft nur noch als schlecht bezahlte Arbeiter auf ihr ehemaliges Land zurück – wenn überhaupt.

Asabe Moses musste mitansehen, wie ihre Kinder und ihr Ehemann ermordet und lebendig verbrannt wurden, als Fulani-Extremisten am 4. Mai 2026 ihr Dorf im nigerianischen Bundesstaat Plateau angriffen.

Foto: Antonio Graceffo

Nach einem Massaker im Bundesstaat Plateau sollen Fulani-Gruppen verlassene Minenlager in Barkin Ladi übernommen und dort aktiv mit dem Zinnabbau begonnen haben. Laut Genocide Watch wurden die Besatzer dabei sogar von Soldaten der nigerianischen Armee geschützt.
Besonders betroffen ist der sogenannte Mittelgürtel Nigerias – die Grenzregion zwischen dem überwiegend christlichen Süden und dem mehrheitlich muslimischen Norden. Genau dort liegen zugleich einige der bedeutendsten Mineralvorkommen Westafrikas.
Die blutigsten Konfliktgebiete – Riyom, Bokkos und Barkin Ladi – befinden sich direkt über einem der wichtigsten Rohstoffgürtel des Kontinents.
Nach Angaben des nigerianischen Bergbauministeriums hatten die chinesischen Unternehmen Canmax, Jiuling, Avatar New Energy und Asba bis Mitte 2025 Investitionen von mehr als 1,3 Milliarden US-Dollar in Lithiumprojekte in Nigeria zugesagt.
Auf meiner Reise durch die Bundesstaaten Plateau und Kaduna zeigte sich mir ein Bild von Angst, Vertreibung und Verwüstung. Ganze Gemeinschaften haben alles verloren und leben in ständiger Furcht vor dem nächsten Angriff.
Ein Pastor zeigte die Narbe einer Kugel, die seinen Körper durchschlagen hatte. Er hatte nur überlebt, weil er sich im Busch versteckte. In einem anderen Dorf wurden ein dreijähriger Junge und zwei schwangere Frauen während eines einzigen Überfalls ermordet.
Die betroffenen Gemeinden verfügten weder über Waffen noch über Schutzmilizen. Was sie jedoch besaßen, war Land – mitten in einer der rohstoffreichsten Regionen Afrikas.

Kritiker: Wirtschaftliche Interessen vor Menschenrechten

Kritiker werfen China seit Jahren vor, wirtschaftliche Interessen systematisch über Menschenrechte zu stellen. Peking blockierte im UN-Sicherheitsrat Resolutionen gegen ethnische und religiöse Gewalt in Myanmar, um eigene Investitionen zu schützen. Gleichzeitig verhinderte China internationale Debatten über die Unterdrückung der Uiguren in Xinjiang.
Nun gerät auch die Rolle chinesischer Akteure in Nigeria zunehmend in den Fokus. Der Vorwurf lautet: Während die Kommunistische Partei Chinas international von Entwicklung, Stabilität und wirtschaftlicher Zusammenarbeit spricht, profitieren chinesische Unternehmen in Nigeria indirekt von Gewalt, Vertreibung und der systematischen Schwächung christlicher Gemeinschaften.
Besonders widersprüchlich erscheint Kritikern dabei, dass China einerseits wegen der Unterdrückung muslimischer Uiguren in Xinjiang unter Druck steht, gleichzeitig aber in Nigeria Kräfte unterstützt, die eine fortschreitende Islamisierung fördern.
Solange chinesisches Geld, Waffenströme und wirtschaftliche Interessen weiter mit dem Konflikt verflochten bleiben, dürfte die Gewalt im nigerianischen Mittelgürtel kaum enden – und das Leid der christlichen Bevölkerung weiter zunehmen.

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „CCP Fuels Massacre of Christians in Nigeria“. (redaktionelle Bearbeitung il)

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Schuldspruch wegen geplantem Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert

Im Prozess um einen geplanten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien ist der Angeklagte Beran A. am Donnerstag, 28. Mai verurteilt worden.
Die Geschworenen sprachen den 21-Jährigen schuldig, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten.

Schuldbekenntnis und volle Verurteilung

Der Angeklagte war nach einer Warnung von US-Geheimdiensten einen Tag vor dem geplanten Anschlag im August 2024 festgenommen worden.
Beran A. war wegen der Planung des Anschlags sowie der Bildung einer IS-Terrorzelle mit zwei weiteren Österreichern angeklagt.
Zum Prozessauftakt im April hatte er ein weitgehendes Schuldbekenntnis abgelegt und sich in allen Anklagepunkten schuldig bekannt – auch wegen Beihilfe zum versuchten Mord wurde er am Donnerstag schuldig gesprochen.

IS-Anschlag auf Swift-Konzert geplant

A. hatte zugegeben, einen Anschlag auf ein Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant zu haben und berichtete, wie er Instruktionen von der Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) erhalten habe, der er seit 2023 angehört habe.
Zudem schilderte er, wie er vergeblich versucht habe, eine Bombe zu bauen.
Zu den drei Auftritten von Taylor Swift im Rahmen ihrer „Eras“-Welttournee waren in Wien mehr als 170.000 Zuschauer erwartet worden.
Nachdem die österreichischen Behörden mit Hilfe von US-Geheimdiensten die Anschlagspläne aufgedeckt hatten, wurden die Konzerte abgesagt. (afp/red)
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Schutzgelder für Islamisten: Ex-Chef des Zementhersteller Lafarge auf freiem Fuß

Bruno Lafont, früherer Vorstandsvorsitzender des französischen Zementherstellers Lafarge, wird unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der Manager saß in Frankreich wegen des Vorwurfs der Finanzierung von Terrorismus ein.

Der 69 Jahre alte Ex-Geschäftsmann und der 75 Jahre alte ehemalige Generaldirektor, Christian Herrault, dürfen nach sechs Wochen Haft das Gefängnis in Paris wieder verlassen, wie das Berufungsgericht in der französischen Hauptstadt am Dienstag, 26. Mai entschied.

Lafont kommt unter Auflagen frei

Es sei nicht nötig, sie in Erwartung des Berufungsverfahrens in Haft zu behalten, hieß es. Beide Manager hatten Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt. Ein Termin für das Berufungsverfahren steht noch nicht fest.
Die beiden Männer dürfen Frankreich bis dahin nicht verlassen und müssen eine Kaution zahlen.
Der Zementhersteller Lafarge hatte der extremistischen Miliz Islamischer Staat (IS) und zwei anderen Gruppen nach Darstellung der Richter der ersten Instanz etwa 5,6 Millionen Euro gezahlt, um 2013 und 2014 inmitten des Bürgerkriegs eine Zementfabrik in Syrien weiterbetreiben zu können.
Dies habe dem IS auch die Organisation von Anschlägen in Europa ermöglicht. Mehrere Angehörige der Opfer der Anschläge von Paris im November 2015 waren als Nebenkläger in dem Prozess aufgetreten.

Geschäftspartnerschaft mit dem IS

Das Unternehmen Lafarge, das inzwischen von dem Schweizer Konzern Holcim übernommen wurde, sei eine „Geschäftspartnerschaft“ mit dem islamistischen IS eingegangen, hatte die Richterin betont.
Die Verteidigung hatte vergeblich versucht, die Richter davon zu überzeugen, dass das Unternehmen von den Milizen erpresst worden sei.

Haftstrafen für Lafont und Herrault

Lafont war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, Herrault zu fünf Jahren. Sieben weitere Angeklagte, unter ihnen zwei syrische Mittelsmänner, wurden zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verurteilt. Für das Unternehmen verhängten die Richter die Höchststrafe von 1,125 Millionen Euro.
Lafarge hatte 2012 seine internationalen Mitarbeiter aus Syrien abgezogen. Das Zementwerk, in das Lafarge 680 Millionen Euro investiert hatte, blieb jedoch mithilfe der syrischen Mitarbeiter in Betrieb. 2014 übernahm der IS die Kontrolle über das Werk. (afp/red)