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Innenausschuss berät über CSD-Anschlag – Ermittler prüfen mögliche Mittäter


In Kürze:

  • Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag.
  • Ermittler prüfen Hinweise auf mögliche Mittäter.
  • Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.

 
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.

Zweites Handy und auffällige Fahrtroute

Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.

Behörden hatten Attentäter im Blick

Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
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Union will nach Anschlag Tempo machen für schärfere Gesetze

Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.

Vorschläge aus der Union

Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.

„Gefährder besser kontrollieren“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“

Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.

Parade in Hamburg

Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
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CSD-Anschlag: Innensenatorin und Polizei beantworten Fragen der Berliner Abgeordneten

Vier Tage nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv weiter offen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik sollen deswegen dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten.
Dazu kommt der Innenausschuss des Landesparlaments zu einer Sondersitzung zusammen. Spranger und Slowik müssen über die Maßnahmen der Polizei vor und nach dem Anschlag Auskunft geben und auf Fragen der Abgeordneten antworten.

Radikalisierung verhindern

In der politischen Debatte über den Anschlag rückt die Prävention in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Radikalisierung verhindern lässt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt den Ländern dafür mehr Geld in Aussicht.
In der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses dürfte es unter anderem darum gehen, ob beim Umgang mit dem polizeibekannten Islamisten und bei seiner Überwachung Fehler gemacht wurden.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat.
Das berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und die Sender NDR und WDR. Sein Verhalten soll nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante.

Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bekennervideo mit Treueschwur auf IS

Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des CSD fuhr Abdul B. nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem Auto mehrere Menschen an. Danach soll er vermutlich mit einer Machete weitere Menschen verletzt haben.
Eine Frau wurde getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn gestellt hatten, erschossen.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein islamistisches Bekennervideo fand. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Laut „Spiegel“ spricht der Mann in dem Video auf Arabisch. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.

Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht

Bundesfamilienministerin Prien stellte den Ländern vor dem Hintergrund des CSD-Anschlags mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“, die bisher nicht dafür vorgesehen waren. Sie sagte: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, diesen Betrag einzusetzen.“
„Für mich ist dieser erschütternde Anschlag Anlass, um die Ausrichtung von „Demokratie leben!“ bei der Extremismusprävention nachzuschärfen und dabei das Thema Deradikalisierung in den Fokus zu nehmen.“ Dabei will sich Prien mit den Ländern und mit Verbänden beraten, auch mit den muslimischen Gemeinschaften.
Deradikalisierungsprogramme zielen darauf, junge Leute mit intensiver Beratung von ihren radikalen Ansichten abzubringen. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass solche Programme erfolgreich sein könnten, sagte die Ministerin.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Betreffenden offen dafür seien. „Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen.“
Als eine andere Möglichkeit, Radikalisierung vorzubeugen, brachte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner Islamunterricht an Schulen ins Spiel. Er sagte: „Es gibt immer wieder Jugendliche, die durch radikal religiöse Kontakte in sogenannten Hinterhofmoscheen radikalisiert werden.“
„Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.

SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren

Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sprach sich für mehr Prävention aus.
„Wir sollten uns auf die Ursachen des Terrors konzentrieren und wo nötig, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und die Präventionsarbeit – namentlich die politische Bildung – ausbauen und nicht kürzen“, sagte er der dpa.„Wir müssen islamistischer Radikalisierung ebenso wie jeder anderen Radikalisierung hier in Deutschland entgegentreten.“

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.

Foto: AFP via Getty Images

Zu Aussagen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, aus dessen Sicht Gefährder keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben sollten, sagte Demir, ihn wundere, „dass die Forderung jetzt aufkommt, nachdem ein deutscher Islamist mit Migrationsgeschichte und einem Pass“ den schrecklichen Anschlag am Rande des Berliner CSD begangen habe. Er sagte:
„Mit der SPD wird es keine Reform der doppelten Staatsangehörigkeit geben. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, ist es richtig, dass sie auch mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen.“

Antisemitismusbeauftragter: Sympathiebekundung strafbar machen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte eine Verschärfung des Strafrechts.
„Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Den Anschlag bezeichnete Klein als „Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft“.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht.“ Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden. (dpa/red)
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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
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Große Anteilnahme nach dem CSD-Anschlag: Mahnwachen in vielen deutschen Städten

Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) mit einer Toten und fast 30 Verletzten herrscht bundesweit weiter große Anteilnahme. Bereits seit Sonntag kommen Menschen vielerorts zu Mahnwachen und Spontandemonstrationen zusammen – am Montagabend waren etliche weitere Versammlungen unter anderem in Großstädten wie München, Hannover und Bremen geplant. Währenddessen nahm die Sorge vor einer politischen Instrumentalisierung der Bluttat zu.

Aufrufe zu Besonnenheit

In Bremen riefen die Organisatoren des CSD-Vereins vor der am frühen Montagabend auf dem Marktplatz der Hansestadt geplanten Veranstaltung dazu auf, auf „politische Schilder und Banner“ sowie „Partei-, Vereins- oder Organisationsflaggen“ zu verzichten. „Die Mahnwache soll ein gemeinsamer Ort des Gedenkens und des Zusammenhalts für alle sein.“
Der Berliner CSD-Verein rief am Montag zu Besonnenheit auf. „Hinter solcher Gewalt steckt der Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und Menschen gegeneinander aufzuhetzen“, erklärte der Vorstand in der Bundeshauptstadt.

Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.

Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)

Islamistischer Terror müsse „klar und ohne Relativierung“ benannt werden. Zugleich stelle sich der Verein aber „jedem Versuch entgegen“, die Tat für Hass gegen Muslime und Menschen bestimmter Herkunft zu „instrumentalisieren“. Der CSD stehe für Zusammenhalt und Respekt.

Ablauf des Anschlags

Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein laut Behörden mutmaßlich islamistisch motivierter 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der flüchtige Verdächtige wurde am Sonntagabend von Spezialkräften nach rund 20-stündiger Suche bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin erschossen. Laut Polizei lief er mit einem Messer auf sie zu. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernahm die Ermittlungen zum Fall.

Gedenken in vielen Städten

Bereits am Sonntagabend gedachten deutschlandweit Menschen der Opfer des Anschlags. Mahnwachen und Spontandemonstrationen gab es nach Angaben von Polizei und CSD-Vereinen in etlichen Städten von Mainz in Rheinland-Pfalz über Erfurt in Thüringen bis ins sächsische Dresden.
In Berlin wurde das Brandenburger Tor am Abend in Regenbogenfarben und mit dem Schriftzug „Berlin, Stadt der Freiheit“ angestrahlt. Auch dort versammelten sich weiterhin Menschen im Gedenken an die Anschlagsopfer.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

In Erfurt kamen nach Polizeiangaben am Sonntagabend etwa 400 Menschen zusammen, ebenso viele zählten Beamte in Mainz. Dort wurden den Angaben zufolge Kerzen und Blumen niedergelegt. In Dresden lud der örtliche CSD-Trägerverein zu einer Mahnwache in der Innenstadt, auch dort wurde mit Kerzen und Blumen der Opfer gedacht. „Wir bleiben stark und sichtbar“, schrieben die dortigen Organisatoren im sozialen Netzwerk Instagram.

Offizielle Reaktionen der Länder

In Sachsen ordnete die Landesregierung am Montag Trauerbeflaggung an allen Dienstgebäuden an, Fahnen davor wurden auf Halbmast gesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wollte Innenminister Christian Pegel (SPD) nach Angaben der Landesregierung an einer am frühen Montagabend geplanten Mahnwache in Schwerin teilnehmen. „Der Islamismus ist eine reale Gefahr – niemand darf ihn kleinreden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Der queeren Community gelte volle Solidarität. (afp/red)
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Demokratieförderung: Prien verteidigt geplante Streichungen bei NGOs

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.

Programm „Demokratie leben!“ wird überarbeitet

Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.

Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen

Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
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Bewährungsstrafe für Zschäpe-Freundin Susann E.

Gut acht Monate nach Prozessbeginn ist die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.
In den letzten fünf Jahren der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sei die Angeklagte die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bei der Urteilsbegründung.
Sie und ihr Ehemann, der bereits als NSU-Unterstützer verurteilte André E., seien außerdem engste Vertraute aller drei Mitglieder des Trios gewesen.
Durch das Überlassen ihrer Krankenkassenkarte und ihrer Personalien für eine Bahncard sowie ihre Hilfe bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte, machte sie sich demnach zur Unterstützerin der Terrorzelle.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Der NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland.
Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.
Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wirkte dabei bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten.

Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen verwendet

Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. hatte sich Zschäpe 2008 und 2009 mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente der Terroristin nicht nur, um vergünstigte Zugtickets zu erwerben, sondern auch um sich behelfsweise ausweisen zu können.
Auch den Personalausweis ihrer Freundin verwendete Zschäpe mehrmals. Bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden in dem Zwickauer Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, konnte sie so der Entdeckung durch die Behörden entkommen. Ob Susann E. ihr den Ausweis selbst gab oder ihr Ehemann ihn mitnahm, ließ sich in der Verhandlung jedoch nicht eindeutig klären.
Dass der NSU bis 2011 und damit auch zu der Zeit, als Susann E. die Vereinigung unterstützte, fortbestand, stellte der Senat hingegen zweifelsfrei fest. Die Richter kamen auch zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Susann E. weitgehend regungslos

Susann E. nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger bezeichnete es als bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Prozesses in München den Vornamen Uwe zu geben, den auch die beiden NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos trugen.
Auch auf eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit „Unvergessen“, wies die Richterin hin. Diese hing bei der Wohnungsdurchsuchung über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder.
Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte die Angeklagte mit Nicken. Als Auflage ordnete das OLG lediglich an, dass die 45-Jährige während der Bewährungszeit von drei Jahren das Gericht bei einem Wohnsitzwechsel informieren muss. Man gehe davon aus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne.

Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück

Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, „weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können“. Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, „keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen“. (dpa/red)
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Rumäne in Deutschland festgenommen – wegen mutmaßlicher Terrorpläne

In Baden-Württemberg ist ein junger Rumäne festgenommen worden, der von Deutschland aus versucht haben soll, den rumänischen Staat zu bekämpfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versuchte er, eine rechtsextremistische Gruppe zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte.
Das sollte den Ermittlern zufolge zum Untergang des rumänischen Staats beitragen. Dem Festgenommenen, Nichita P., habe ein neuer Staat nach nationalsozialistischem Vorbild vorgeschwebt. Auch zur Errichtung eines solchen Staats habe die Gruppe beitragen sollen.

Aufruf zu Straftaten

Ab 2023 soll P. versucht haben, sie zu gründen. Dazu betrieb er zwei Kanäle in einem Messengerdienst, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese hätten sich vor allem an junge Rumänen gerichtet. P. habe Abonnenten und Mitglieder dazu aufgefordert, Straftaten zu begehen.
Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um das Töten von Menschen und um Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder queeren Menschen genutzt werden. Er habe auch dazu aufgefordert, junge Mädchen zur Selbstverletzung zu verleiten.
Auf den Kanälen soll er außerdem Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht haben. Im Tatzeitraum sei P. teils noch Heranwachsender gewesen, also unter 21 Jahren alt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Festnahme im Enzkreis

Festgenommen wurde er von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Enzkreis. Noch am Montag sollte er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt werden.
Vorgeworfen wird P. der Versuch, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Hinzu kommt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (afp/red)
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)
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FBI: Anschlagsplan auf Trump-Event im Weißen Haus vereitelt


In Kürze:

  • FBI und Secret Service vereitelten einen mutmaßlichen Terroranschlag auf die UFC-Kampfsportveranstaltung am Weißen Haus.
  • Fünf Verdächtige wurden festgenommen, weitere Beteiligte werden gesucht.
  • Die Gruppe plante laut Ermittlern einen Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen.
  • Als Motiv nannten die Beschuldigten den Wunsch, durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeizuführen.

 
Das FBI hat einen möglichen Anschlag auf das Weiße Haus und führende Repräsentanten der USA vereitelt. Fünf Personen wurden der Behörde zufolge bislang im Zusammenhang mit deren Terrorplänen festgenommen. Bis zu zehn weitere sollen in die Vorbereitungen involviert gewesen sein. Die Behörden hatten einen Hinweis vonseiten der Eltern eines der Rädelsführer erhalten.
Die Männer im Alter zwischen 19 und 32 Jahren sollen geplant haben, die Kampfsportveranstaltung „UFC 250“ anzugreifen. Diese fand am 14. Juni auf dem Rasen des Weißen Hauses statt. Zu dem Event, das aus Anlass des bevorstehenden 250. Jahrestages der Unabhängigkeit der USA sowie des 80. Geburtstages von Präsident Donald Trump stattfand, waren führende Politiker aus Regierung, Kongress und Bundesstaaten angereist.

FBI hat mittlerweile Chats und sonstige Kommunikation auswerten können

Die Männer, denen jetzt unter anderem eine Anklage wegen Verschwörung zum Mord droht, hatten über eine TikTok-Gruppe kommuniziert. Sie nannten sich „Vanguard of the Old“ (Wächter des Althergebrachten). Bisherigen Erkenntnissen zufolge sollen sie einer christlich-fundamentalistischen Spielart des sogenannten Akzelerationismus angehangen haben. Einer der Rädelsführer, der 19-jährige Tycen Proper aus Knox County, Ohio, soll dem FBI gegenüber bereits erklärt haben, dass sie mit ihrem geplanten Anschlag eine „Revolution“ in den USA hätten auslösen wollen.
In der Gruppe wurde unter anderem diskutiert, an einer Demonstration gegen die Veranstaltung im Weißen Haus teilzunehmen. Von dort aus hätte man Drohnen starten lassen, die mit Sprengstoff bestückt gewesen wären, und die dort versammelte Menge angegriffen.
Auf diese Weise wollte man eine Panik auslösen, im Zuge derer die Angegriffenen in eine bestimmte Richtung im Umfeld des Weißen Hauses hätten fliehen sollen. Dort hätten Heckenschützen auf die Fliehenden gewartet und diese ins Visier genommen. Einige Anschlagsziele hatten die mutmaßlichen Komplottanten in ihren vom FBI offengelegten Chats explizit genannt.

Anschlag sollte „so viele und so tödlich wie möglich“ treffen

Unter diesen befanden sich die republikanischen Senatoren Marsha Blackburn (Tennessee) und Tom Cotton (Arkansas) sowie die Kongressabgeordnete Carol Miller (West Virginia). Proper begründete dies damit, dass diese Geld von der „Israel-Lobby“ genommen und sich für den jüdischen Staat eingesetzt hätten.
Aber auch Präsident Donald Trump selbst und führende Mitglieder seiner Regierung hätten im Visier der Gruppe gestanden. Deren mutmaßliches Mastermind, der 31-jährige Abraham Hermosillo Alvarez aus Omaha, Nebraska, soll in einer Textnachricht ausgegeben haben, man solle „so viele und so tödlich wie möglich“ treffen. Neben Proper und Alvarez wurden bislang drei weitere Personen festgenommen. Es handelt sich dabei um Bryan Omar Roa, 24, aus Calimesa, Kalifornien, Michael Alan Thomas, 32, aus Pinon Hills, Kalifornien, und Daniel K. Eskridge, 32, aus Kidder, Missouri.
Dem Plan der Gruppe zufolge sollte sich Proper mit den übrigen Eingeweihten in Fredericksburg, Virginia, treffen. Er sollte eine schusssichere Weste und Waffen, darunter ein AR-15-Sturmgewehr, sowie Schutzausrüstung für die anderen Beteiligten transportieren. Dazu erwarb er noch ein Hinterschaftladergewehr, das mit einer US-Flagge bemalt war.

Eltern eines Verdächtigen wandten sich an Behörden

Die Mutter von Proper verständigte am 10. Juni die Polizei. Sie erklärte, ihr Sohn habe online Kontakt zu Personen geknüpft und mit ihnen „Aufklärungsmissionen“ und andere „Missionen“ besprochen. Außerdem erschien es ihr als eigenartig, dass er 3.000 US-Dollar, darunter auch sein Geld für den Schulabschluss, für Waffenkäufe verwendete.
Proper wollte sich am vergangenen Wochenende mit seinen Onlinebekanntschaften treffen. Diese, so seine Eltern, hätten sich als Christen und Ex-Militärs vorgestellt und ihn unter Ausnutzung seiner religiösen Überzeugungen manipuliert. Zudem habe er in sozialen Medien Adolf Hitler verherrlicht und antisemitische Inhalte gepostet. Bei einer Durchsuchung des Wohnsitzes fanden die Strafverfolgungsbehörden auch Munitionskisten mit „Tausenden Schuss“ und auch leere Patronenhülsen, die auf Übungsschüsse hindeuteten.
Wegen „Mordfantasien“ wurde Proper in ein örtliches psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Später erklärte er sich bereit, mit den Ermittlern zu sprechen, und offenbarte ihnen seine Bilder und Nachrichten auf Social-Media-Accounts. Er sagte, die Gruppe, an der er beteiligt gewesen sei, sei davon überzeugt gewesen, dass die USA auf dem falschen Weg seien. Man müsse sie „kaputt schlagen und neu wieder aufbauen“.

FBI: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Roa erklärte, er habe lediglich an einem Protest am Rande des UFC-Events teilnehmen wollen. Da sein Wagen Probleme gemacht habe, sei er wieder zurückgefahren. Seine Angehörigen hingegen erklärten, er habe nach Washington, D.C. fahren und dort anscheinend einen Gewaltakt ausführen wollen. Er habe bereits zuvor die Frage aufgeworfen, ob es möglich wäre, mithilfe bombenbestückter Drohnen Gebäude nahe dem Weißen Haus anzugreifen.
Thomas äußerte sich geständig. Er sei der Planer und Berater der Gruppe gewesen. Mit dem Anschlag und weiteren Attacken habe man Chaos stiften und die Regierung stürzen wollen. Der Vizepräsident des U.S. Secret Service, Matthew Quinn, erklärte am Dienstag, die Untersuchung sei „nach wie vor aktiv und im Gange“. Es liefen immer noch mutmaßliche Beteiligte an dem Komplott frei herum und man werde „so lange daran arbeiten, bis alle gefasst sind“. Das Event selbst sei jedoch „zu keiner Zeit in Gefahr gewesen“.
Als Gründe für ihre Terrorplanung nannten die bislang gefassten Beteiligten „Korruption auf Regierungsebene, den Umgang mit den Epstein-Akten, Datencenter, die örtlichen Gemeinschaften das Wasser abgraben“, und ähnliche Themen. Zudem beschwerten sie sich über „Milliardäre“ und „kapitalistische Eliten“.
Der sogenannte Akzelerationismus ist zu einem in den vergangenen Jahren immer bedeutsameren Phänomen geworden. Er ist für rechtsextreme Narrative ebenso anschlussfähig wie beispielsweise auch für radikal ökologische oder endzeitreligiöse. Gemeinsamer Nenner ist die Überzeugung, dass die bestehende Gesellschaft nicht mehr reformfähig sei und zerstört werden müsse, um eine neue Ordnung darauf aufzubauen. Gewalt und Terror sollten dabei den angestrebten Zusammenbruch beschleunigen – daher die Bezeichnung.
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Jahresbericht: 24 antisemitische Vorfälle täglich – viele mit Bezug zu Israel

Die Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies geht aus dem in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias) hervor.
Dessen Meldestellen dokumentierten 2025 insgesamt 8.725 antisemitische Vorfälle und damit rund hundert mehr als im Vorjahr. Besonders stark nahmen 2025 Vorfälle mit einem rechtsextremen Hintergrund zu.

Meist israelbezogener Antisemitismus

Im Jahr 2024 war die Zahl antisemitischer Vorfälle sprunghaft um 77 Prozent auf 8.627 Fälle und damit einen neuen Höchststand angestiegen. Grund war vor allem der rasante Anstieg dokumentierter Fälle seit dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und den damit verbundenen Gegenmaßnahmen Israels. Auch 2025 handelte es sich laut Rias bei gut zwei Drittel aller Vorfälle um israelbezogenen Antisemitismus.
Ein Teilnehmer der Kundgebung “Allianz gegen Antisemitismus ruft zur Solidarität mit Israel auf“.

Ein Teilnehmer der Kundgebung “Allianz gegen Antisemitismus ruft zur Solidarität mit Israel auf“ 2024. Die Zahl der antisemitisch motivierten Straftaten ist in den vergangenen Monaten enorm angestiegen.

Foto: Thomas Banneyer/dpa

Dabei entsprechen die insgesamt 8.725 Fälle im vergangenen Jahr knapp 24 pro Tag. Rias zufolge wurden Jüdinnen und Juden häufig an alltäglichen Orten Opfer von Antisemitismus.
So wurden Gemeindemitglieder vor einem Gebetsraum beleidigt und bespuckt, Rabbiner im Supermarkt gestoßen oder Juden im Bus mit der Leugnung der Schoa konfrontiert. Auch Schmierereien an Wohnhäusern und auf Stolpersteinen sowie antisemitische Äußerungen am Arbeitsplatz, in Bars oder Schulen dokumentierte die Stelle erneut.

Antisemitismus Teil des Alltags

„Unser Jahresbericht zeigt, Antisemitismus droht sich zu normalisieren“, sagte Rias-Vorstand Benjamin Steinitz. Er habe den Eindruck, „dass sich die nicht-jüdische Mehrheitsgesellschaft an das erschreckende Ausmaß an Antisemitismus gewöhnt hat“. Für Juden sei der Alltag unsicherer und belastender geworden, viele würden bestimmte Orte vermeiden.
Der Bericht zeichne „ein erschreckendes Bild“, betonte der Antisemitismus-Beauftrage der Bundesregierung, Felix Klein. „Antisemitismus ist in Deutschland scheinbar ungebremst auf dem Vormarsch. Er ist dabei, sich gesellschaftlich zu normalisieren.“

Jeder 4. Vorfall passiert online

Deutliche Steigerungen gab es neben Fällen mit rechtsextremem Hintergrund auch bei Antisemitismus im Netz, wie aus dem Bericht hervorgeht. Über ein Viertel (27 Prozent) der Vorfälle ereignete sich online.
Viele davon „vermitteln den Eindruck, dass Antisemitismus online ungehemmter artikuliert wird“, heißt es in dem Rias-Bericht. Das gelte besonders für Bedrohungen und die Nutzung einschlägiger Symbole und Emojis.

Die Ermordung von Millionen von Juden in Deutschland und Europa begann laut einer Kampagne mit Hass.

Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa/SymbolfotoD/dpa

Das Ausmaß antisemitischer Vorfälle sei auch im zweiten Jahr nach dem Angriff der Hamas vom Oktober 2023 auf einem „sehr hohen Niveau“ geblieben, heißt es in dem Bericht weiter. „Eine Trendwende war nicht zu erkennen.“ Erneut habe sich gezeigt, dass die Lage im Nahen Osten vielen als Anlass dafür diente, sich antisemitisch zu äußern oder Juden anzugreifen.
Für diese bleibe Antisemitismus damit ein „alltagsprägendes Phänomen, das ihnen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen begegnete“. Ein „breiter gesellschaftlicher Widerspruch“ zu antisemitischen Aussagen und Solidarität mit Juden sei hingegen oft ausgeblieben, beklagte der Bericht.

Jahresbericht als Weckruf

„Staat und Zivilgesellschaft müssen Antisemitismus in all seinen Facetten benennen und entgegentreten“, forderte Rias-Vorstand Steinitz. „Werden Sie lauter – zeigen Sie Ihre demokratische Haltung jeden Tag, wenn es nötig ist.“
Die Gesellschaft müsse den Kampf gegen Antisemitismus als ihre eigene Aufgabe wahrnehmen, mahnte der Antisemitismus-Beauftragte Klein. „Denn Antisemitismus bedroht nicht nur Jüdinnen und Juden, er bedroht unsere Demokratie, unsere Freiheit und den moralischen Kern unserer Republik.“
Ein Huthi-Anhänger hebt einen traditionellen jemenitischen Dolch (Jambiya) mit dem Huthi-Slogan (Sarkha), der übersetzt «Allah ist der Größte, Tod für Amerika, Tod für Israel, Fluch über die Juden, Sieg für den Islam» bedeutet, während einer Demonstration in Sanaa gegen die Vereinigten Staaten und Israel nach den jüngsten israelischen Luftangriffen auf die jemenitische Hauptstadt und Israels laufenden Militäroperationen in Gaza.

Ein Huthi-Anhänger hebt einen traditionellen jemenitischen Dolch (Jambiya) mit dem Huthi-Slogan (Sarkha), der übersetzt „Allah ist der Größte, Tod für Amerika, Tod für Israel, Fluch über die Juden, Sieg für den Islam“ bedeutet, während einer Demonstration in Sanaa gegen die USA und Israel.

Foto: Osamah Yahya/dpa

Der Rias-Jahresbericht müsse „Weckruf und Auftrag für Politik und Zivilgesellschaft sein“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die inzwischen fast alltägliche Präsenz des Judenhasses führt zur Bildung einer ’neuen Normalität‘, in der jüdisches Leben aus der Öffentlichkeit gedrängt wird und nur unter immensen Schutzanstrengungen möglich ist.“
In den vergangenen Wochen hatten bereits einige Bundesländer ihre Bilanz für 2025 veröffentlicht. So stieg die Zahl etwa in Niedersachsen auf einen neuen Höchststand, auch in Sachsen-Anhalt nahm sie zu.
In Berlin ging die Zahl antisemitischer Vorfälle zwar leicht zurück, blieb aber auf einem hohen Niveau. In der Bundeshauptstadt ereignete sich 2025 auch ein extremer Gewaltvorfall, als ein spanischer Besucher des Holocaust-Mahnmals mit einem Messer angegriffen wurde und nur knapp überlebte. (afp/red)
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Hamas plante konkreten Anschlag in Europa – Bekennervideo war schon fertig

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.

Anschlag im Oktober 2025 geplant?

In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.
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Nach Angriff in Essener Berufskolleg: Schüler als islamistischer Messerangreifer vor Gericht

Mit dem Messer in den Heiligen Krieg: Ein Schüler eines Berufskollegs soll in Essen islamistisch motivierte Messerattacken verübt haben. Jetzt begann der Prozess gegen den inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Mann soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, sagte deren Nebenklage-Vertreterin.

Die Opfer: Klassenlehrerin, Hausmeister, Obdachloser

Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der junge Kosovar angegriffen haben. Danach habe er „als eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung möglichst viele Juden töten wollen, aber keine gefunden, als er zweimal an der Alten Synagoge in Essen erschien und nach ihnen Ausschau gehalten habe, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister wehrte, habe der Verdächtige ihn nicht mit dem Messer verletzen können.
Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren, bevor sie es verlassen konnten. Viele Eltern warteten in großer Sorge vor dem von der Polizei abgeriegelten Gebäude.

Anklage sieht islamistisch motivierten Überzeugungstäter

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert: Der damals 17-Jährige sei als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.
Eine Woche nach den Attacken hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. „Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet“, hatte die Karlsruher Behörde mitgeteilt.

Mit Schuss ins Gesicht gestoppt

Um seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zugelaufen, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Durch einen Schuss wurde er gestoppt und im Gesicht verletzt; er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Der Wuppertaler Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben.
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter. Für das Verfahren sind bis 9. September 13 Verhandlungstage angesetzt. (dpa/red)
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Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
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Neuer Rekord bei politischer Kriminalität – Linksextremismus steigt

Die politisch motivierte Kriminalität in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Wie Bundesinnenministerium und BKA mitteilten, wurden 2025 insgesamt 85.837 Straftaten verzeichnet. Dies waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr.
Hauptgrund war ein Anstieg um gut ein Drittel bei linksextremistischer Kriminalität auf insgesamt 13.490 Fälle. Hier legte auch die Zahl der Gewalttaten stark zu (plus 42,7 Prozent auf 1.087 Fälle).
Rechsextremistisch motivierte Straftaten blieben mit rund der Hälfte aller Fälle mit Abstand der größte Bereich. Verzeichnet wurden 42.544 Fälle, dies war ein leichter Rückgang um 0,6 Prozent.
Auch hier stieg aber die Zahl der Gewaltdelikte. Sie nahmen um 7,4 auf 1.598 Fälle zu. Hierzu gehören Straftaten wie Körperverletzung, Brand- und Sprengstoffdelikte sowie Landfriedensbruch.

Innenminister Alexander Dobrindt spricht am 9. Juni 2026 in Berlin zum Thema politisch motivierte Kriminalität.

Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images

Straftaten durch ausländische Ideologie

Bei religiös motivierten Straftaten verzeichneten die Sicherheitsbehörden eine Zunahme um 5,7 Prozent auf 1.983 Fälle zu. Gewaltdelikte stiegen hier zwar um fast 13 Prozent an, spielten mit 98 Fällen aber eine vergleichsweise geringe Rolle.
Bei Straftaten, die durch ausländische Ideologie motiviert waren, gab es unterdessen einen Rückgang um 6,2 Prozent auf 6.886 Fälle. Gewaltdelikte gingen hier um fast 28 Prozent auf 704 Straftaten zurück.
Bei sonstigen Bereichen, die keiner der Hauptgruppen zugeordnet werden, lag die Zahl der registrierten Straftaten bei 20.934. Dies war ein Rückgang um 5,7 Prozent. Die Gewalttaten verringerten sich hier um 15,9 Prozent auf 669 Fälle.

Hasskriminalität ist gestiegen

Bei sogenannter Hasskriminalität, die aufgrund gruppenbezogener Vorurteile begangen werden, verzeichneten die Sicherheitsbehörden einen Anstieg um rund 1,8 Prozent auf 22.159.
Mit 88 Prozent oder 19.484 Fällen war der überwiegende Teil der Delikte dabei fremdenfeindlich motiviert und blieb praktisch auf Vorjahresniveau. 8.870 Delikte wurden als ausländerfeindlich eingestuft (minus 5,3 Prozent).
Es folgten antisemitische motivierte Straftaten. Ihre Zahl erhöhte sich um fünf Prozent auf 6.548 Fälle. Einen sehr starken Anstieg gab es auch bei antiziganistisch motivierten Delikten. Sie erhöhten sich um 23 Prozent auf 240 Fälle.
Sehr groß war auch die Zunahme bei frauenfeindlich eingestuften Delikten um fast 47 Prozent auf 819.
Bei der Hasskriminalität ist auch eine Zuordnung zu mehreren Gruppen möglich. Die Gesamtzahl ist deshalb geringer als die dort aufgeführten Fälle. (afp/red)
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Terroranschlag geplant: Jahrelange Haft und Psychiatrie

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Denkbare Ziele: Öffentliche Großveranstaltung oder Synagoge

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.
Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.
Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. (dpa/red)
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CDU-Kandidat gewinnt OB-Wahl in Aue gegen Rechtsextremen

Der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann hat die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema im Erzgebirge gegen den Kandidaten der rechtsextremen „Freien Sachsen“ gewonnen. Hoffmann bekam im zweiten Wahlgang 5.007 Stimmen, sein Gegenkandidat kam auf 4.499 Stimmen, wie die Stadt bekanntgab.
Hartung hatte im ersten Wahlgang am 10. Mai noch die Nase vorn. Bei damals fünf Bewerbern verfehlte er jedoch mit 29,0 Prozent die erforderliche absolute Mehrheit. Der 37-Jährige war jahrelang Funktionär der NPD – heute „Die Heimat“. Er ist Mitglied des Stadtrates und des Kreistages.

Aue bleibt in CDU-Hand

Mit dem Wahlerfolg von Hoffmann bleibt die Stadt mit 19.000 Einwohnern in CDU-Hand. Der noch amtierende Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) ist seit 1999 Stadtchef von Aue. Nun scheidet er altersbedingt aus.
Wahlgewinner Hoffmann arbeitet bisher im Bauamt der Stadt. Der 41-Jährige ist nach eigenen Angaben verheiratet und hat zwei Kinder. „Mein Herzensanliegen ist, dass die Menschen das Potenzial in der Stadt sehen, das ich sehe“, hatte er im Wahlkampf betont. Insgesamt waren mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen.

Wer sind die „Freien Sachsen“?

Sein Kontrahent von den „Freien Sachsen“ war Mitbegründer der „Freien Sachsen“, deren Vize er heute ist. Laut dem sächsischen Verfassungsschutz handelt es sich um eine „als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die-Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten“.
Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten richteten sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es. So strebe die Partei mehr Autonomie für Sachsen an – notfalls auch einen „Säxit“ in Anlehnung an den Brexit genannten Ausstieg des Vereinigten Königreiches aus der EU. Sachsen wird dabei nicht nur in den heutigen Grenzen verstanden, sondern in denen des einstigen Königreichs.

Verfassungsschutz stuft Partei als rechtsextrem ein

Die regional vertretenden Kleinstpartei wird vom sächsischen Verfassungsschutz – und auch vom Bundesverfassungsschutz – als rechtsextrem eingestuft und hat nach eigenen Angaben etwa 1.200 Mitglieder. Die Partei organisiert immer wieder öffentlichen Protest – etwa Fackelmärsche gegen Asylbewerberunterkünfte.
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz versuchten die „Freien Sachsen“ auch abseits des Straßenprotests, Einfluss in den Parlamenten zu gewinnen – sie traten bei den Kommunal- und Landtagswahlen an. „Die „Freien Sachsen“ sehen die politischen Prozesse in erster Linie als nützliches Werkzeug zur Vorbereitung eines Systemwechsels“, heißt es auf der Internetseite der Behörde.

Stadt für Bergbautradition bekannt

Die Stadt Aue-Bad Schlema liegt im Erzgebirge, das überregional für Bergbautradition, Kunsthandwerk und Wintersport bekannt ist. Im kommenden Jahr ist sie Gastgeber der sächsischen Landesgartenschau. (dpa/red)
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CDU-Kandidat gewinnt OB-Wahl in Aue

Der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann hat die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema im Erzgebirge gegen den Kandidaten der vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei „Freie Sachsen“ gewonnen. Hoffmann bekam im zweiten Wahlgang 5.007 Stimmen, sein Gegenkandidat kam auf 4.499 Stimmen, wie die Stadt bekanntgab.
Hartung hatte im ersten Wahlgang am 10. Mai noch die Nase vorn. Bei damals fünf Bewerbern verfehlte er jedoch mit 29,0 Prozent die erforderliche absolute Mehrheit. Der 37-Jährige war jahrelang Funktionär der NPD – heute „Die Heimat“. Er ist Mitglied des Stadtrates und des Kreistages.

Aue bleibt in CDU-Hand

Mit dem Wahlerfolg von Hoffmann bleibt die Stadt mit 19.000 Einwohnern in CDU-Hand. Der noch amtierende Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) ist seit 1999 Stadtchef von Aue. Nun scheidet er altersbedingt aus.
Wahlgewinner Hoffmann arbeitet bisher im Bauamt der Stadt. Der 41-Jährige ist nach eigenen Angaben verheiratet und hat zwei Kinder. „Mein Herzensanliegen ist, dass die Menschen das Potenzial in der Stadt sehen, das ich sehe“, hatte er im Wahlkampf betont. Insgesamt waren mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters aufgerufen.

Wer sind die „Freien Sachsen“?

Sein Kontrahent von den „Freien Sachsen“ war Mitbegründer der „Freien Sachsen“, deren Vize er heute ist. Laut dem sächsischen Verfassungsschutz handelt es sich um eine „als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die-Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten“.
Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten richteten sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es. So strebe die Partei mehr Autonomie für Sachsen an – notfalls auch einen „Säxit“ in Anlehnung an den Brexit genannten Ausstieg des Vereinigten Königreiches aus der EU. Sachsen wird dabei nicht nur in den heutigen Grenzen verstanden, sondern in denen des einstigen Königreichs.

Verfassungsschutz stuft Partei als rechtsextrem ein

Die regional vertretenden Kleinstpartei wird vom sächsischen Verfassungsschutz – und auch vom Bundesverfassungsschutz – als rechtsextrem eingestuft und hat nach eigenen Angaben etwa 1.200 Mitglieder. Die Partei organisiert immer wieder öffentlichen Protest – etwa Fackelmärsche gegen Asylbewerberunterkünfte.
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz versuchten die „Freien Sachsen“ auch abseits des Straßenprotests, Einfluss in den Parlamenten zu gewinnen – sie traten bei den Kommunal- und Landtagswahlen an. „Die „Freien Sachsen“ sehen die politischen Prozesse in erster Linie als nützliches Werkzeug zur Vorbereitung eines Systemwechsels“, heißt es auf der Internetseite der Behörde.

Stadt für Bergbautradition bekannt

Die Stadt Aue-Bad Schlema liegt im Erzgebirge, das überregional für Bergbautradition, Kunsthandwerk und Wintersport bekannt ist. Im kommenden Jahr ist sie Gastgeber der sächsischen Landesgartenschau. (dpa/red)