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30 Jahre Haft für chinesischen Milliardär in New York

Wegen groß angelegten Finanzbetrugs ist der im US-Exil lebende chinesische Unternehmer Guo Wengui zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Bundesgericht in New York verhängte am Montag, 29. Juni, die Strafe, wie US-Medien berichteten.

Eine Jury hatte Guo bereits im Juli 2024 wegen Betrugs sowie Wertpapier-, Internet- und Geldwäschedelikten schuldig gesprochen.

Guo, auch bekannt als Ho Wan Kwok und Miles Guo, zog 2015 in die USA. Dort wurde er zu einem lautstarken Kritiker der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und baute eine große Online-Anhängerschaft auf.

Luxusleben mit Anlegergeldern finanziert

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betrog er zwischen 2018 und 2023 Tausende Anleger, die in seine Unternehmen investierten. Das Geld soll er für Luxusgüter ausgegeben haben, darunter eine Villa in New Jersey, einen Lamborghini und eine Jacht.

Bei der Urteilsverkündung erklärte US-Bezirksrichterin Analisa Torres, Guo habe „Menschen ausgenutzt, die Demokratie nach China bringen wollten“, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.

Er habe zudem keine Verantwortung für sein Handeln übernommen. Neben der 30-jährigen Haftstrafe ordnete das Gericht eine Rückzahlung von 889 Millionen US-Dollar an.

Die Staatsanwaltschaft wirft Guo und seinen Mitverschwörern vor, über die sogenannte Himalaya Farm Alliance rund 150 Millionen US-Dollar erlangt zu haben.

Zudem soll er über G|CLUBS etwa 250 Millionen US-Dollar eingenommen haben. Das Programm wurde als exklusiver Mitgliedschaftsdienst für hochwertige Produkte, Dienstleistungen und Erlebnisse beworben.

Mit den Erlösen soll Guo unter anderem eine Villa in New Jersey, Möbel und Dekorationsgegenstände – darunter chinesische und persische Teppiche im Wert von rund 978.000 US-Dollar –, einen Kaminholzhalter sowie einen maßgefertigten Bugatti-Sportwagen gekauft haben.

Verteidigung spricht von politischer Verfolgung

Guos Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei Opfer einer „umfassenden, allgegenwärtigen und lebensbedrohlichen“ Verfolgung durch die KPCh. Diese habe Eliten aus Wirtschaft, Unterhaltung und Politik in den USA angeworben, um gegen ihn vorzugehen.

Nach Angaben seiner Anwälte gehörte Guos Familie zu den größten Anteilseignern eines börsennotierten chinesischen Wertpapierunternehmens, bevor er China verließ. Er sei nach der Aufdeckung mutmaßlicher Korruption chinesischer Regierungsbeamter ins Visier der Behörden geraten.

Die chinesischen Behörden werfen Guo unter anderem Vergewaltigung, Entführung und Bestechung vor. Diese Vorwürfe weist er zurück.

(Mit Material der englischsprachigen Epoch Times und der AFP)
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Gericht in Österreich erklärt zahlreiche Ryanair-Gebühren für rechtswidrig

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbraucherorganisation zufolge zahlreiche von der irischen Billig-Airline Ryanair erhobene Gebühren für rechtswidrig erklärt.
„Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, erklärte am Montag, 29. Juni, der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Organisation war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln der Fluglinie vorgegangen.
Es handele sich um „55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte“ und zehn weitere Zusatzgebühren, erklärte der VKI weiter.
Teils könnten diese Gebühren selbst dann verrechnet werden, „wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist“.

Kunden können Geld zurückfordern

„Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern“, erklärte Petra Leupold von VKI. „Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, zitierte die Organisation Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP reagierte Ryanair zunächst nicht. (afp/red)
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„Ich habe kein schlechtes Gewissen“ – Lebenslange Haft für Taleb A.

Das Urteil zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 ist am Freitag am Magdeburger Landgericht verkündet worden.
Taleb A. wurde unter anderem wegen sechsfachen Mordes und 206-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Außerdem ordnete das Gericht für Taleb A. den Vorbe…
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Lebenslange Haft nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Gericht verhängt Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)
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Jugendoffiziere an Schulen: Lehrergewerkschaft fürchtet um Neutralität


In Kürze:

  • Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
  • Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
  • Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
  • In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.

 
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.

„Einblick in staatliche Verantwortung“

Vereinbarungen zwischen Ministerien und Bundeswehr bestehen laut Bundeswehr bereits in Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.

Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten

Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.

GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet

Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.

Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu

Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.
 
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?


In Kürze:

  • Gerichtsurteil: 30 Tagessätze für Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“
  • Regierungskritiker und Oppositionspoliker erstatten Selbstanzeige
  • CDU-Politiker fordern Abschaffung von Paragraf 188

 
Ein Gerichtsurteil aus Öhringen in Baden-Württemberg hat die Diskussion um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Zukunft des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen in Deutschland neu entfacht.
Ein bislang namentlich nicht in Erscheinung getretener Facebook-Nutzer hatte im Zusammenhang mit einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ gebraucht. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in bislang unbekannter Höhe.
Der „Tagesspiegel“ hatte als erstes Medium über das Urteil berichtet. Demnach ist die Strafe laut Staatsanwaltschaft inzwischen rechtskräftig. Das Amtsgericht habe seine Entscheidung auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestützt, also auf Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Das Amtsgericht Öhringen sei auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Heilbronn aktiv geworden.

Regierungskritiker wollen Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten

Andere Schmähworte, wie Pinocchio oder Lügen-Kasper, die im gleichen Zusammenhang auf Facebook fielen, hatten zu keiner Verurteilung geführt, ein Verfahren wegen des Begriffs „Lackaffe“ war gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt worden. Nun stellt sich die Frage, welche Worte in Deutschland noch erlaubt sind, wenn jemand seinen Unmut über Politiker verbal oder schriftlich äußert.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz kündigte am Mittwoch, 3. Juni, auf X an, dass er Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Köln, am nächsten Tag „sicherheitshalber auch noch bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn“, stellen werde.
In seinem ersten X-Beitrag über seine Selbstanzeige begründete er den Schritt damit, dass er „Merz mehrfach als Lügenfritz bezeichnet habe und das auch künftig weiter tun werde“. Er wolle diese Frage geklärt haben. Dahinter setzte Haintz den Hashtag „#188MussWeg“.

Paragraf 188 unter Druck

Dass der im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ getaufte Paragraf 188 StGB abgeschafft werden sollte, sagt auch Constanze Geiert (CDU), die sächsische Justizministerin. Sie reichte erst kürzlich einen entsprechenden Reformantrag für die kommende Justizministerkonferenz ein.
Inzwischen schloss sich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Chor der 188er-kritischen Stimmen an. Im Interview mit der „WELT“ sagte Linnemann, dass die Menschen über den Paragrafen den Kopf schütteln würden. Sie hätten das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Angesprochen auf das „Lügenfritz“-Urteil, sagte Linnemann:
„Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf“.
Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.

Widerstand im Netz

Der breiten Kritik am „Lügenfritz“-Urteil hatten sich nicht nur die AfD-Politiker wie Beatrix von Storch, sondern auch der Satiriker Tim Kellner, der Unternehmensberater Markus Krall sowie der Journalist Benedikt Brechtken angeschlossen.

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Auch jenseits des großen Teichs sorgte das „Lügenfritz“-Urteil aus der Provinz für Aufmerksamkeit. Sarah B. Rogers, Staatssekretärin für internationale Öffentlichkeitsarbeit in der Regierung Trump, nannte das Urteil auf X als ein Beispiel für „die Art von Dingen, auf die sich die deutsche Zensur erstreckt“.

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Spionagevorwurf gegen Ehepaar: China soll gezielt europäische Hochtechnologie ins Visier nehmen


In Kürze:

  • Das festgenommene Ehepaar soll für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig gewesen sein.
  • Es knüpfte Kontakte zu Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen.
  • Das kommunistische Regime hat wichtige Technologien im Visier.
  • Europa war bislang gegenüber Chinas technologischem Raubbau zu wenig wachsam.

 
Die jüngste Festnahme zweier mutmaßlicher Spione der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Deutschland offenbart einen kleinen Teil einer langjährigen globalen Kampagne des Regimes, die darauf abzielt, „sensible Technologien durch Diebstahl zu erlangen“. Dies erläuterte Lin Tsung-nan, Professor für Elektrotechnik an der National Taiwan University, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. Ihm zufolge laufen zentrale Schlüsselsektoren der europäischen Wirtschaft Gefahr, durch diese Operationen ausgehöhlt zu werden.

Wissenschaftler nach China eingeladen

Die deutsche Polizei nahm am 20. Mai in München ein Ehepaar unter dem Vorwurf der Spionage für China fest. So sollen sie hochentwickelte Technologien gesammelt haben, die für militärische Zwecke geeignet sind. Dies geht aus einer Erklärung der Bundesanwaltschaft vom selben Tag hervor. Xuejun C. und Hua S. – beide deutsche Staatsangehörige – sollen „für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig sein“, hieß es darin weiter.
Die beiden sollen Kontakte zu zahlreichen Wissenschaftlern an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen geknüpft haben. Dabei handelte es sich insbesondere um Lehrstuhlinhaber mit den Schwerpunkten Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik sowie Künstliche Intelligenz (KI). Dazu gaben sie sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter der Automobilindustrie aus.
Einige dieser Forscher lockten sie unter dem Vorwand, bezahlte Vorträge vor einem zivilen Publikum zu halten, nach China. Dort sprachen sie dann jedoch vor Mitarbeitern „staatlicher Rüstungsunternehmen“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Fall in München ist nicht Deutschlands erste Begegnung mit chinesischer Spionage. Im Februar verurteilte ein deutsches Gericht einen US-Bürger zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, weil er einem chinesischen Geheimdienst angeboten hatte, sensible Informationen des US-Militärs weiterzugeben. Im September 2025 verhängte ein deutsches Gericht eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des deutschen Bundestagsabgeordneten und damaligen Europaabgeordneten Maximilian Krah. Der Mann war als Agent für den chinesischen Geheimdienst tätig. Die KPCh wies die Spionagevorwürfe zurück.

Eine koordinierte Spionagekampagne

Die Fälle deuteten eher auf eine umfassendere, von Peking gesteuerte Operation hin als auf bloße Einzelfälle ziviler Aktivitäten, sagte William Chih-tung Chung, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für nationale Verteidigungs- und Sicherheitsforschung in Taiwan.
„Es handelt sich um eine koordinierte Spionagekampagne, die vom gesamten Staatsapparat in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor vorangetrieben wird“, erklärte er gegenüber Epoch Times.
Chung merkte an, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der beiden Verdächtigen darauf hindeute, dass die KPCh lokale Mittelsmänner einsetze, um über akademische und wirtschaftliche Tarnorganisationen nachrichtendienstliche Informationen zu beschaffen. Dies bestätige die defensive Haltung der Europäischen Union. „Da diese Taktiken häufig rechtliche Grauzonen ausnutzen, bleibt es ohne eindeutige Beweise äußerst schwierig, eine Verurteilung zu erwirken“, sagte er.
Dieser Vorfall unterstreiche einmal mehr, warum die EU China als „systemischen Rivalen“ betrachte. Dieser Begriff ist eine von drei Bezeichnungen, mit denen der Staatenbund das chinesische Regime seit 2019 belegt. Die beiden anderen lauten „Kooperationspartner“ und „wirtschaftlicher Wettbewerber“.
Lin stimmte dem zu und merkte an, dass die Verhaftungen wahrscheinlich nur einen Bruchteil der weitreichenden globalen Spionageaktivitäten Pekings darstellten.
„Über Deutschland hinaus haben chinesische Agenten gezielt westliche Nationen wie die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich ins Visier genommen. Das deutet auf von oben gesteuerte Operationen hin“, so Lin weiter. „Es ist kein Geheimnis, dass Peking seine Geheimdienstnetzwerke methodisch zu Waffen gemacht hat, um im Ausland industriellen und technologischen Diebstahl zu inszenieren.“
Im April erklärte das Weiße Haus in einem internen Memo, dass ausländische Stellen – vorwiegend mit Sitz in China – „gezielte, im industriellen Maßstab angelegte Kampagnen“ betreiben, „um sich führende US-KI-Systeme anzueignen“.

Illegale Methoden

Lin warnte davor, dass ein solcher Diebstahl China in die Lage versetzen könnte, rasche Fortschritte bei seinen Verteidigungs- und Militärkapazitäten zu erzielen.
„Unabhängige Innovation erfordert ein ständiges Vorgehen nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum. Die Aneignung von Dual-Use-Technologien wie der KI ermöglicht es dem Regime jedoch, einen Großteil dieses Prozesses zu umgehen.“ Peking sei bereit, jedes erforderliche Mittel einzusetzen, um seinen Aufstieg zu beschleunigen. Im Wettbewerb mit den USA verfolge Peking eine Strategie, die es als „Überholen in der Kurve“ bezeichnet.
Dual-Use-Technologien bezeichnen Materialien, Software oder Systeme, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungsmöglichkeiten besitzen.
Lins Einschätzung aufgreifend erklärte Chung, China greife zu verdeckten und illegalen Methoden, um sein Streben nach der Vorherrschaft in den Bereichen KI und Quantentechnologie voranzutreiben. „Die KPCh nutzt die militärisch-zivile Fusion, um ihre Aktivitäten zur Nachrichtengewinnung und Infiltration auszuweiten. Das sind Schritte, die die Modernisierung ihrer Waffensysteme erheblich beschleunigen und ihren militärischen Ausbau stärken könnten“, sagte er.
Die zivil-militärische Fusion ist eine Strategie, bei der die KP Chinas zivile Technologien erwirbt, die zugleich militärischen Zwecken dienen. Chung merkte jedoch an, dass die institutionellen Mängel Pekings zu gravierend seien, als dass gestohlenes Know-how den Mangel an echter Innovation ausgleichen könnte.
„China sieht sich einer tief verwurzelten Korruption gegenüber, während es seinem starren politischen System an jener Flexibilität und Dynamik mangelt, die in westlichen Demokratien zu beobachten sind.“ Folglich dürfte der Diebstahl geistigen Eigentums allein kaum dazu führen, China über Nacht in ein technologisches Schwergewicht zu verwandeln. „Das Land hat diesbezüglich noch einen langen Weg vor sich.“

Es droht eine Aushöhlung der europäischen Wirtschaft

Lin warnte davor, dass Europa gegenüber Chinas technologischem Raubbau weniger wachsam gewesen sei. Sollte sich dieser ungebremst fortsetzen, könne das zu einer Aushöhlung der Schlüsselbereiche der europäischen Wirtschaft führen.
„Europa war China gegenüber weniger wachsam. So hat die EU es dem Regime ermöglicht, angeschlagene westliche Unternehmen zu kaufen und sensible Technologien zu stehlen“, sagte er. „Dies könnte Europas technologischen Vorsprung weiter untergraben und seine langfristigen wirtschaftlichen Aussichten infrage stellen.“
Chung sagte, diese Ausbeutung stelle Risiken für die nationale Sicherheit, die technologische Souveränität, demokratische Systeme sowie die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Verteidigungsindustrie in der EU dar. „Die gravierendste Sorge ist der Verlust fortschrittlicher Technologien sowie von Dual-Use-Technologien aus europäischen Ländern“, sagte er. Dies ermögliche es China, seine militärischen Fähigkeiten innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums und zu geringeren Kosten auszubauen.
Chung warnte davor, dass solche Aktivitäten die politische Autonomie der EU untergraben und das Misstrauen gegenüber der KPCh in der gesamten Region im Laufe der Zeit vertiefen könnten. „Der chinesische Staatschef Xi Jinping traf erst kürzlich mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zusammen – und dies, obwohl Moskau nach wie vor die primäre Sicherheitsbedrohung für Europa darstellt“, sagte er.  „Chinas Technologiespionage sowie seine autoritären Ambitionen, den Westen herauszufordern, haben den Argwohn der EU weiter verstärkt.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Arrest of German Couple for Alleged Spying for the CCP Reveals EU Economic Risk: Analysts“. (deutsche Bearbeitung: os)