In Kürze:
- Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
- Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
- Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
- In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.
„Einblick in staatliche Verantwortung“
Vereinbarungen zwischen Ministerien und Bundeswehr bestehen laut Bundeswehr bereits in Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.
Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten
Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.
GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet
Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.
Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu
Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.

