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Das Aus für die stationäre Schmerztherapie: Was für Patienten jetzt wichtig wird


In Kürze

  • 4,8 Millionen Patienten leiden in Deutschland an schweren chronischen Schmerzen.
  • Fast die Hälfte aller Behandlungsplätze ist durch die Krankenhausreform gefährdet.
  • Folgen für die Gesellschaft: Krankheitsausfälle, Frühverrentungen, steigende Kosten.
  • Brandbrief an Gesundheitsausschuss fordert Einlenken.
  • Es gibt Hilfe für Betroffene.

Die anstehende Krankenhausreform (KHAG) bedroht die stationäre Schmerzmedizin in Deutschland akut. Fast die Hälfte aller Behandlungsplätze ist gefährdet. Das neue Gesetz sieht keine eigenständige Leistungsgruppe für Schmerzpatienten vor.
Das bedeutet, vergütungsrechtlich würde die Grundlage für angemessene Entgelte fehlen. Krankenhäuser könnten für ihre spezialisierte Leistung nicht mehr adäquat bezahlt werden und viele Einrichtungen müssten sich aus der Schmerzmedizin zurückziehen.
Die bekannten Fachabteilungen wurden schon im letzten Jahr auf insgesamt 65 Leistungsgruppen verteilt. Diese sollen im Zuge des neuen Gesetzes nun auf 61 gekürzt werden. Spezialisierte Kliniken bringt dies in existenzielle Nöte und auch Patienten könnten schon bald vor verschlossenen Türen stehen.

Die Ist-Situation

Deutschland verzeichnet etwa 4,8 Millionen Patienten mit schweren chronischen Schmerzen. Nur für jeden Elften ist bislang eine Behandlung möglich. Jetzt drohen durch die Klinikreform rund 450 bestehende stationäre schmerzmedizinische Einrichtungen wegzufallen.
Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), erklärte:
„Der Gesetzgeber entscheidet sich damit sehenden Auges gegen eine ausreichende Versorgung von knapp 5 Millionen Schmerzpatienten.“
Der BVSD fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, seiner Aufsichtspflicht gerecht zu werden, um die schmerzmedizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Nadstawek weiter:
„Es gibt zu wenige Schmerzärzte, keine Bedarfsplanung und der Nachwuchs fehlt.“

Komplexität ihrer Erkrankung

Weiterhin weist der BVSD darauf hin, dass die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen besonderen Qualitätskriterien unterliegt. Demnach darf ein Arzt durch die Fallzahlbegrenzung max. 300 Fälle pro Quartal versorgen. Somit können in Deutschland von 1428 ambulant tätigen Schmerzärzten maximal 428.400 Patienten mit chronischen Schmerzen im Quartal versorgt werden.
Patienten mit chronischen Schmerzen benötigen aufgrund der Komplexität ihrer Erkrankung in der Regel ein weitaus höheres medizinisches Zeitbudget. Eine Anamnese (systematische Erfassung der Krankengeschichte eines Patienten zu Beginn einer medizinischen Behandlung) kann bis zu einer Stunde dauern.
Der BVSD-Vorsitzende Nadstawek gibt an, dass zwischen den ersten Symptomen einer chronischen Schmerzerkrankung und dem Beginn von qualifizierten schmerzmedizinischen Maßnahmen im Durchschnitt rund 3,5 Jahre liegen.
„In dieser Zeit irren die Patienten von einem Facharzt zum nächsten, von einer Behandlung zur anderen, und wenn sie Glück haben, führt sie ihr Weg zu einer qualifizierten schmerzmedizinischen Versorgung. Wir reden hier nicht von akuten Schmerzen, die in aller Regel gut behandelbar sind und wieder vergehen, sondern von schweren, beeinträchtigenden chronischen Schmerzen, die länger als 3 oder 6 Monate anhalten“, sagte Nadstawek in einer Pressekonferenz am 27. Juni 2025.
In einem gemeinsamen Brandbrief vom 26. Februar 2026 wird die sofortige Aufnahme einer eigenständigen Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin“ in die Krankenhausreform gefordert. Folgende Organisationen haben den Aufruf verfasst:
  • Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e. V. (BVSD)
  • Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS)
  • Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e. V. (IGOST)
  • Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.

Brandbrief an den Gesundheitsausschuss

Ohne diese Maßnahme drohen rund 40 Prozent der stationären Schmerztherapie-Angebote zu schließen. Dies hätte katastrophale Folgen für 4,8 Millionen Menschen mit schweren chronischen Schmerzen.
Die Systematik der Leistungsgruppen zwingt schmerzmedizinische Einrichtungen dazu, die Kriterien fachfremder Leistungsgruppen wie Innere Medizin oder Chirurgie zu erfüllen, was weder medizinisch sinnvoll noch wirtschaftlich machbar ist.
Erste Abteilungen verschwinden bereits. In dem Brandbrief wird der Gesundheitsausschuss aufgefordert, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, die Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin“ in die Krankenhausreform aufzunehmen.

Signal an Millionen Betroffene

Weiterhin verdeutlicht der Brief, dass dies ein wichtiges Signal an Millionen von Betroffenen und an die behandelnden Fachkräfte sei. Die Einführung einer eigenen Leitungsgruppe mit bereits vorhandenen Qualitätskriterien könnte sofort bundesweit umgesetzt werden. Dies würde den Bundesländern und Kliniken Planungssicherheit geben, Folgekosten reduzieren und die Versorgung chronischer Schmerzpatienten langfristig sichern.
Chronischer Schmerz ist eine eigenständige Erkrankung und kein bloßes Symptom. Weniger Behandlungsplätze und längere Wartelisten bedeuten eine Zunahme an Leidensgeschichten, die nicht nur individuelle Schicksale darstellen. Krankheitsausfälle, Frühverrentungen und steigende Kosten belasten die gesamte Gesellschaft.
Dr. Jan Emmerich, Vorstandsmitglied des Berufsverbands für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), sagt:
„Die Schwächung der Schmerzmedizin im Krankenhaus wäre ein schwerer Einschnitt für eine adäquate Rehabilitation und Teilhabe der Patienten mit schweren chronischen Schmerzerkrankungen.“
Eine im Journal Diabetes publizierte Studie zu chronischen Nervenschmerzen zeigt in einer funktionellen MRT-Bildgebung deutlich, wie massiv sich die Schmerzverarbeitung im Gehirn nachweislich verschlimmert, sobald die Therapie eingestellt wurde.

Psychotherapeutische Versorgung

Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie- und Forschung (DGPSF), Christiane Hermann, sorgt sich um die psychotherapeutische Versorgung von Schmerzpatienten. Demnach nimmt in der Behandlung von Schmerzen die Psychotherapie eine zentrale Rolle ein.
Dem „Deutschen Ärzteblatt“ gegenüber sagte sie: „Derzeit sind zwar 27.800 psychologische Psychotherapeuten in Deutschland ambulant tätig, die Wartezeiten für Schmerzpatientinnen- und -patienten sind jedoch häufig sehr lang – zumal viele von ihnen nicht schwerpunktmäßig Patientinnen und Patienten mit Schmerzerkrankungen behandeln oder nicht ausreichend für die Behandlung von Menschen mit chronischen Schmerzen qualifiziert sind.“
Heike Norda, Präsidentin des USVD SchmerzLOS e. V. – Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland, betont:
„Die Suizidalität unter Schmerzpatientinnen und -patienten ist bereits heute höher als in der Normalbevölkerung. Wenn Abteilungen und Kliniken wegbrechen, ist das eine Katastrophe.“

Was Betroffene tun können

Hilfe und Unterstützung finden Patienten bei ihrem Hausarzt. Er ist der erste Ansprechpartner, wenn eine gezielte stationäre Schmerztherapie nicht möglich ist. Er kann akute Rezepte ausstellen, Dosisanpassungen vornehmen oder direkt einen Schmerztherapeuten konsultieren.
Weiterhin kann der Kassenärztliche Notdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116117 außerhalb der Sprechzeiten Hilfestellung geben. Über die Arztsuche der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) finden Betroffene niedergelassene Schmerztherapeuten.
Eine Akuthilfe bietet zudem die Telefonseelsorge. Sie ist kostenfrei, anonym und rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800/1110222 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ebenso Unterstützung an und können bei der Vermittlung von ambulanten Pflegekräften, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten helfen. Über die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) können Betroffene verfügbare Therapeuten für eine Schmerzbewältigung finden.
Die Deutsche Schmerzliga bietet mit ihrem Schmerztelefon unter der Rufnummer 06431/4972400 eine weitere Möglichkeit zur Hilfe an.
In ihrem Text „Vom Warum zum Wozu“ thematisieren Claudia Bozzaro und Dominik Koesling von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie Psychotherapeutin Ursula Frede die innere Haltung im Umgang mit chronischen Schmerzen. Sie zitieren die Worte einer Schmerzpatientin, die nach einem Blinddarmdurchbruch und Narbenverwachsungen an chronischen Schmerzen leidet:
„Ich musste lernen zu leben, ungeachtet der Schmerzen. Ich habe nach dem Wozu gefragt. […] Für mich heißt, Sinn zu finden, meine Lebensaufgabe auch als kranker Mensch zu finden. Das gibt mir geistigen und seelischen Halt.“
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Bald schließen die Türen für Schmerzpatienten: Was Betroffene tun können


In Kürze

  • 4,8 Millionen Patienten leiden in Deutschland an schweren chronischen Schmerzen.
  • Fast die Hälfte aller Behandlungsplätze ist durch die Krankenhausreform gefährdet.
  • Folgen für die Gesellschaft: Krankheitsausfälle, Frühverrentungen, steigende Kosten.
  • Brandbrief an Gesundheitsausschuss fordert Einlenken.
  • Es gibt Hilfe für Betroffene.

Die anstehende Krankenhausreform (KHAG) bedroht die stationäre Schmerzmedizin in Deutschland akut. Fast die Hälfte aller Behandlungsplätze ist gefährdet. Das neue Gesetz sieht keine eigenständige Leistungsgruppe für Schmerzpatienten vor.
Das bedeutet, vergütungsrechtlich würde die Grundlage für angemessene Entgelte fehlen. Krankenhäuser könnten für ihre spezialisierte Leistung nicht mehr adäquat bezahlt werden und viele Einrichtungen müssten sich aus der Schmerzmedizin zurückziehen.
Die bekannten Fachabteilungen wurden schon im letzten Jahr auf insgesamt 65 Leistungsgruppen verteilt. Diese sollen im Zuge des neuen Gesetzes nun auf 61 gekürzt werden. Spezialisierte Kliniken bringt dies in existenzielle Nöte und auch Patienten könnten schon bald vor verschlossenen Türen stehen.

Die Ist-Situation

Deutschland verzeichnet etwa 4,8 Millionen Patienten mit schweren chronischen Schmerzen. Nur für jeden Elften ist bislang eine Behandlung möglich. Jetzt drohen durch die Klinikreform rund 450 bestehende stationäre schmerzmedizinische Einrichtungen wegzufallen.
Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), erklärte:
„Der Gesetzgeber entscheidet sich damit sehenden Auges gegen eine ausreichende Versorgung von knapp 5 Millionen Schmerzpatienten.“
Der BVSD fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, seiner Aufsichtspflicht gerecht zu werden, um die schmerzmedizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Nadstawek weiter:
„Es gibt zu wenige Schmerzärzte, keine Bedarfsplanung und der Nachwuchs fehlt.“

Komplexität ihrer Erkrankung

Weiterhin weist der BVSD darauf hin, dass die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen besonderen Qualitätskriterien unterliegt. Demnach darf ein Arzt durch die Fallzahlbegrenzung max. 300 Fälle pro Quartal versorgen. Somit können in Deutschland von 1428 ambulant tätigen Schmerzärzten maximal 428.400 Patienten mit chronischen Schmerzen im Quartal versorgt werden.
Patienten mit chronischen Schmerzen benötigen aufgrund der Komplexität ihrer Erkrankung in der Regel ein weitaus höheres medizinisches Zeitbudget. Eine Anamnese (systematische Erfassung der Krankengeschichte eines Patienten zu Beginn einer medizinischen Behandlung) kann bis zu einer Stunde dauern.
Der BVSD-Vorsitzende Nadstawek gibt an, dass zwischen den ersten Symptomen einer chronischen Schmerzerkrankung und dem Beginn von qualifizierten schmerzmedizinischen Maßnahmen im Durchschnitt rund 3,5 Jahre liegen.
„In dieser Zeit irren die Patienten von einem Facharzt zum nächsten, von einer Behandlung zur anderen, und wenn sie Glück haben, führt sie ihr Weg zu einer qualifizierten schmerzmedizinischen Versorgung. Wir reden hier nicht von akuten Schmerzen, die in aller Regel gut behandelbar sind und wieder vergehen, sondern von schweren, beeinträchtigenden chronischen Schmerzen, die länger als 3 oder 6 Monate anhalten“, sagte Nadstawek in einer Pressekonferenz am 27. Juni 2025.
In einem gemeinsamen Brandbrief vom 26. Februar 2026 wird die sofortige Aufnahme einer eigenständigen Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin“ in die Krankenhausreform gefordert. Folgende Organisationen haben den Aufruf verfasst:
  • Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e. V. (BVSD)
  • Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS)
  • Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e. V. (IGOST)
  • Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.

Brandbrief an den Gesundheitsausschuss

Ohne diese Maßnahme drohen rund 40 Prozent der stationären Schmerztherapie-Angebote zu schließen. Dies hätte katastrophale Folgen für 4,8 Millionen Menschen mit schweren chronischen Schmerzen.
Die Systematik der Leistungsgruppen zwingt schmerzmedizinische Einrichtungen dazu, die Kriterien fachfremder Leistungsgruppen wie Innere Medizin oder Chirurgie zu erfüllen, was weder medizinisch sinnvoll noch wirtschaftlich machbar ist.
Erste Abteilungen verschwinden bereits. In dem Brandbrief wird der Gesundheitsausschuss aufgefordert, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, die Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin“ in die Krankenhausreform aufzunehmen.

Signal an Millionen Betroffene

Weiterhin verdeutlicht der Brief, dass dies ein wichtiges Signal an Millionen von Betroffenen und an die behandelnden Fachkräfte sei. Die Einführung einer eigenen Leitungsgruppe mit bereits vorhandenen Qualitätskriterien könnte sofort bundesweit umgesetzt werden. Dies würde den Bundesländern und Kliniken Planungssicherheit geben, Folgekosten reduzieren und die Versorgung chronischer Schmerzpatienten langfristig sichern.
Chronischer Schmerz ist eine eigenständige Erkrankung und kein bloßes Symptom. Weniger Behandlungsplätze und längere Wartelisten bedeuten eine Zunahme an Leidensgeschichten, die nicht nur individuelle Schicksale darstellen. Krankheitsausfälle, Frühverrentungen und steigende Kosten belasten die gesamte Gesellschaft.
Dr. Jan Emmerich, Vorstandsmitglied des Berufsverbands für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), sagt:
„Die Schwächung der Schmerzmedizin im Krankenhaus wäre ein schwerer Einschnitt für eine adäquate Rehabilitation und Teilhabe der Patienten mit schweren chronischen Schmerzerkrankungen.“
Eine im Journal Diabetes publizierte Studie zu chronischen Nervenschmerzen zeigt in einer funktionellen MRT-Bildgebung deutlich, wie massiv sich die Schmerzverarbeitung im Gehirn nachweislich verschlimmert, sobald die Therapie eingestellt wurde.

Psychotherapeutische Versorgung

Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie- und Forschung (DGPSF), Christiane Hermann, sorgt sich um die psychotherapeutische Versorgung von Schmerzpatienten. Demnach nimmt in der Behandlung von Schmerzen die Psychotherapie eine zentrale Rolle ein.
Dem „Deutschen Ärzteblatt“ gegenüber sagte sie: „Derzeit sind zwar 27.800 psychologische Psychotherapeuten in Deutschland ambulant tätig, die Wartezeiten für Schmerzpatientinnen- und -patienten sind jedoch häufig sehr lang – zumal viele von ihnen nicht schwerpunktmäßig Patientinnen und Patienten mit Schmerzerkrankungen behandeln oder nicht ausreichend für die Behandlung von Menschen mit chronischen Schmerzen qualifiziert sind.“
Heike Norda, Präsidentin des USVD SchmerzLOS e. V. – Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland, betont:
„Die Suizidalität unter Schmerzpatientinnen und -patienten ist bereits heute höher als in der Normalbevölkerung. Wenn Abteilungen und Kliniken wegbrechen, ist das eine Katastrophe.“

Was Betroffene tun können

Hilfe und Unterstützung finden Patienten bei ihrem Hausarzt. Er ist der erste Ansprechpartner, wenn eine gezielte stationäre Schmerztherapie nicht möglich ist. Er kann akute Rezepte ausstellen, Dosisanpassungen vornehmen oder direkt einen Schmerztherapeuten konsultieren.
Weiterhin kann der Kassenärztliche Notdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116117 außerhalb der Sprechzeiten Hilfestellung geben. Über die Arztsuche der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) finden Betroffene niedergelassene Schmerztherapeuten.
Eine Akuthilfe bietet zudem die Telefonseelsorge. Sie ist kostenfrei, anonym und rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800/1110222 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ebenso Unterstützung an und können bei der Vermittlung von ambulanten Pflegekräften, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten helfen. Über die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) können Betroffene verfügbare Therapeuten für eine Schmerzbewältigung finden.
Die Deutsche Schmerzliga bietet mit ihrem Schmerztelefon unter der Rufnummer 06431/4972400 eine weitere Möglichkeit zur Hilfe an.
In ihrem Text „Vom Warum zum Wozu“ thematisieren Claudia Bozzaro und Dominik Koesling von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie Psychotherapeutin Ursula Frede die innere Haltung im Umgang mit chronischen Schmerzen. Sie zitieren die Worte einer Schmerzpatientin, die nach einem Blinddarmdurchbruch und Narbenverwachsungen an chronischen Schmerzen leidet:
„Ich musste lernen zu leben, ungeachtet der Schmerzen. Ich habe nach dem Wozu gefragt. […] Für mich heißt, Sinn zu finden, meine Lebensaufgabe auch als kranker Mensch zu finden. Das gibt mir geistigen und seelischen Halt.“
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Warken vs. Realität: Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.