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Fall Fabian: Im Mordprozess hat die Angeklagte das Wort

Vor dem Landgericht Rostock wird heute mit Spannung die erste Aussage der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian erwartet. Das Gericht rechnet mit über 100 Zuschauern und zahlreichen Medienvertretern.
Ob sich die Angeklagte selbst äußert, eine Erklärung verlesen lässt oder auf Fragen des Gerichtes antwortet, ist noch völlig offen. Einer ihrer Verteidiger hatte aber zuletzt die Chancen, dass seine Mandantin auf Nachfragen eingehen wird, als „minimal klein“ eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Seit Beginn des Prozesses am 28. April schwieg die Frau.
Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte zahllose Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Fabians Mutter als Nebenklägerin

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ziel- und zweckgerichtet gehandelt zu haben, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt mit Fabians Vater zu beseitigen und diesen nach der Trennung wieder für sich wiedergewinnen zu können. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
An dem Prozess nimmt von Beginn an auch Fabians Mutter mit ihrer Anwältin Christine Habetha als Nebenklägerin teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.

Prozessende am 10. September geplant

Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand.
Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten. Der Junge wurde erst vier Tage später nach intensiver Suche tot aufgefunden.
Die erste Aussage der Angeklagten fällt auf den 22. Verhandlungstag – geplant sind bislang 27 Prozesstage bis zum 10. September. Ob der Zeitplan für das Urteil eingehalten werden kann, ist noch nicht klar. (dpa/red)
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Bahngewerkschaft droht mit bundesweiten Streiks ab Januar

Die Bahngewerkschaft EVG hat mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr ab Januar gedroht, sollte die Bundesregierung das Strafmaß bei Angriffen auf Zugbegleiter nicht bald verschärfen.
„Das versprochene Gesetz für härtere Strafen bei Angriffen auf Zugpersonal muss noch in diesem Jahr in den Bundestag, sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm“, sagte der Gewerkschaftschef Martin Burkert der „BILD am Sonntag“.
„Ein Zugbegleiter wurde vor einem halben Jahr im Dienst getötet und seitens der Politik gab es betroffene Gesichter und große Worte, aber keine Taten. Die Regierung betreibt Arbeitsverweigerung, die Eisenbahner zahlen dafür mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben“, so Burkert. „Die Politiker haben Serkan vergessen. Wir nicht.“

Ministerium: Anpassung des Strafgesetzbuchs ist in Arbeit

Die Bundesregierung hatte Ende 2025 ein Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens angekündigt; Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte im Februar in Aussicht, dass Bahnmitarbeiter – wie Sanitäter, Feuerwehrleute, Ärzte und Pfleger – als besonders gefährdete Berufsgruppe aufgenommen werden.
Das Justizministerium teilte am Sonntag mit, der Gesetzentwurf befinde sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Ziel sei, dass der Bundestag den Entwurf noch in diesem Jahr „beraten und gegebenenfalls beschließen kann“.
Für den Fall, dass dies nicht gelingt, wollen EVG-Betriebsräte die Januar-Dienstpläne bei der Deutsche-Bahn-Tochter DB Regio und bei privaten Regionalbahnen ablehnen – dazu haben sie gesetzlich das Recht, wie die EVG betonte.
Ein Streik im juristischen Sinne wäre das nicht. Streiks zur Erreichung politischer Ziele sind in Deutschland nicht erlaubt, das Streikrecht im Grundgesetz ist auf tarifliche Ziele begrenzt.

Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter

Anfang Februar war der Zugbegleiter Serkan Çalar in einem Regionalexpress von einem Fahrgast angegriffen und tödlich verletzt worden. Der Fahrgast wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hatte vor kurzem betont: „Sicherheit im Zug ist kein Randthema. Sie ist eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr.“
Bilger kündigte Gespräche in der Regierung an, um auch bei Angriffen gegen Zugbegleiter zu höheren Strafmaßen zu kommen wie schon für Rettungskräfte.
Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio, Ralf Damde, sagte der „BILD am Sonntag“: „Es reicht! Statistisch gesehen werden jeden Tag acht Kollegen im Dienst angegriffen. Keiner weiß vor seiner Schicht, ob er wieder gesund nach Hause kommt. Wenn das Gesetz weiter Staub im Ministerium ansetzt, verweigern wir als Betriebsräte die Zustimmung zu den Dienstplänen. Der Politik-Stillstand wird dann zum Zug-Stillstand.“ (dpa/afp/red)
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Schweden unter Schock: 17-Jährige stirbt bei Schwert-Angriff an Schule

Nach einem Schwert-Angriff an einer Schule in der schwedischen Kleinstadt Fagersta mit einer Toten und drei Verletzten hat die Polizei am Wochenende weiter zu den Hintergründen der Gewalttat ermittelt.
Bei dem Todesopfer habe es sich um eine 17-jährige Schülerin gehandelt, teilte die schwedische Polizei am Samstag mit. Das Motiv für den Angriff war weiterhin unklar. Der schwedische Regierungschef Ulf Kristersson gedachte am Tatort der Opfer.
Ein Angreifer verletzte an der Schule mehrere Menschen, eine Person starb.

Ein Angreifer verletzte an der Schule mehrere Menschen, eine Person starb.

Foto: Fredrik Sandberg/TT News Agency/AP/dpa

Die Ermittlungen zum Tathergang liefen auf Hochtouren, erklärte die Polizei. Es gab demnach Durchsuchungen an zwei verschiedenen Adressen, die mit dem Täter in Verbindung stehen.

Angriff am Gymnasium in Fagersta

Am Freitag war ein 18-Jähriger mit einem Schwert in das Gymnasium in Fagersta eingedrungen und hatte eine Schülerin getötet und drei weitere Menschen verletzt. Der Angreifer wurde von der Polizei angeschossen und festgenommen.
Zwei Schüler im Alter von zwölf und 17 Jahren wurden bei dem Angriff schwer verletzt, wie die Region Västmanland mitteilte. Einer von ihnen musste notoperiert werden. Zu dem dritten Verletzten gab es zunächst keine Informationen.
Schwedischen Medienberichten zufolge handelte es sich bei dem Täter um einen ehemaligen Schüler der Schule, der wegen Körperverletzung vorbestraft war. Er habe einen Helm getragen sowie ein Schwert bei sich gehabt.
Das erinnert an einen rassistisch motivierten Angriff in einer Schule im Jahr 2015 im westschwedischen Trollhättan, bei dem ein 21-Jähriger mit einem Schwert drei Menschen getötet hatte.
Ein Tiktok-Konto, das Berichten zufolge dem Angreifer in Fagersta gehörte, wurde laut Medienangaben von der Polizei untersucht. Das Konto wurde gelöscht. Die Nachrichtenagentur AFP konnte es vor der Löschung einsehen. Es enthielt mehrere Videos, die sich auf Angriffe auf Schulen bezogen. Der letzte Beitrag zeigte das Foto eines Schwertes.
Regierungschef Ulf Kristersson (l) und die Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Magdalena Andersson, gedachten der Opfer.

Regierungschef Ulf Kristersson (l) und die Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Magdalena Andersson, gedachten der Opfer.

Foto: Magnus Lejhall/TT News Agency/AP/dpa

Trauer in der Stadt

In der Nähe der Schule legten Menschen am Samstag Blumen und Kerzen nieder. Dort gedachte Schwedens Regierungschef Kristersson am Morgen gemeinsam mit der sozialdemokratischen Oppositionschefin Magdalena Andersson der Opfer.
Minnea, eine Schülerin des Gymnasiums, sagte dem schwedischen Sender SVT, es sei „schrecklich, sich vorzustellen, dass jemand, mit dem man am selben Tisch saß, mit dem man gesprochen hat, plötzlich tot ist“.
In Schweden hatte es in den vergangenen Jahren mehrere Angriffe auf Schulen gegeben. Im Februar 2025 war ein 35-jähriger ehemaliger Schüler in ein Bildungszentrum für Erwachsene in der Stadt Örebro eingedrungen und hatte zehn Menschen und sich selbst erschossen. Es war der schlimmste Schusswaffenangriff in der Geschichte Schwedens.
Die Polizei teilte damals mit, der Täter habe aufgrund finanzieller und psychischer Probleme seinem Leben ein Ende setzen wollen. 2022 hatte ein 18-jähriger Schüler an einer Schule in Malmö zwei Lehrerinnen erstochen. (afp/red)
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Schwert-Attacke an Schule schockt Schweden

Schock kurz nach den Sommerferien: An einer Schule in Schweden hat eine Person mit einem Schwert mindestens zwei Menschen verletzt. Nach Informationen des schwedischen Rundfunks soll es sich um zwei minderjährige Jungen handeln.
Zu dem Vorfall kam es in der Stadt Fagersta nordwestlich von Stockholm. Der mutmaßliche Täter – laut Medien ein Mann – befindet sich nach Angaben der Kommune in Polizeigewahrsam.
Laut Boulevardmedien hat die Polizei dem Angreifer ins Bein geschossen. Informationen des schwedischen Rundfunks zufolge soll es sich bei dem Angreifer um einen 18 Jahre alten früheren Schüler der weiterführenden Schule handeln.
Einen endgültigen Überblick über die Anzahl der Verletzten sowie die Art der Verletzungen gab es am Abend noch nicht. „Wir haben zwei Schwerverletzte aufgenommen“, sagte Jonas Cederberg, Gesundheitsdirektor der Region Västmanland, dem schwedischen Rundfunk. Eine weitere Person werde mit leichten Verletzungen behandelt.

Schüler berichtet von dramatischen Szenen

Ein Schüler erzählte dem schwedischen Fernsehen, er habe gesehen, wie der Angreifer einen Mitschüler in den Arm gestochen habe. „Sein ganzer Arm war voller Blut, er sagte: Ruft die Polizei! Ruft die Polizei!“ Plötzlich seien alle gerannt. „Ich fühle mich nicht sicher“, sagte ein anderer Schüler. „Und ich bin traurig.“
Der Alarm war um 14.00 Uhr eingegangen. Medien berichteten von mehreren Rettungswagen und einem Polizeihubschrauber am Einsatzort. Die Polizei durchsuchte das Gebäude, befragte Zeugen und führte eine technische Untersuchung durch. „Wir werden auch prüfen, ob es möglicherweise Kameraaufnahmen gibt, die für die Ermittlungen hilfreich sein könnten“, sagte ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur TT.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich nach der Tat noch in der Schule befanden, durften das Gebäude laut Medienberichten stundenlang nicht verlassen. Besorgte Eltern warteten auf dem Schulhof, manche weinten nach Angaben des Fernsehsenders SVT. „Man ist unruhig“, sagte eine Frau, deren Tochter am Nachmittag in der Schule ausharren musste, einer Reporterin.
Das Mädchen habe sehr viel Angst, es gehe ihr schlecht. Gegen 18 Uhr gab die Kommune Entwarnung. Eltern könnten ihre Kinder nun abholen, hieß es in einer Mitteilung. Auch in anderen Kindergärten und Schulen in der Umgebung hatten Kinder aus Sicherheitsgründen zunächst bleiben müssen.

„Schreckliche Nachrichten“: Reaktionen auf den Angriff

Schwedens Regierungschef Ulf Kristersson schrieb in einer SMS an den Fernsehsender SVT, man wisse noch nicht, was hinter der Tat stecke, „aber wir wissen, dass die Polizei sehr intensiv arbeitet“. Justizminister Gunnar Strömmer sagte dem schwedischen Fernsehen: „Die Regierung steht in engem Kontakt mit der Polizei und verfolgt die Entwicklungen laufend.“
Auch die Chefin der schwedischen Sozialdemokraten, Magdalena Andersson, kommentierte den Vorfall. Bei der Plattform X schrieb sie: „Schreckliche Nachrichten aus Fagersta. Meine Gedanken sind bei den Betroffenen und allen, die davon berührt sind.“ Ganz Schweden stehe in dieser schweren Stunde an der Seite von Fagersta.
Bei der Schule handelt es sich den Angaben zufolge um eine weiterführende Schule in der Kommune Fagersta mit rund 500 Schülerinnen und Schülern.(dpa/red)
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Cum-Ex und Cum-Cum: Zahl der aufgeklärten Fälle gestiegen

Die Aufarbeitung der Cum-Ex- und der Cum-Cum-Geschäfte, mit denen der Fiskus um Milliarden geprellt wurde, kommt voran: In beiden Bereichen stieg sowohl die Zahl der aufgeklärten Fälle als auch die Summe der Rückforderungen, berichtete am Freitag das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages.
Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden demnach bislang 208 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise wurden entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt.
Im Bereich Cum-Cum wurden demnach in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Staat forderte bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurück oder verweigerte die Anrechnung auf die Steuerschuld. Das sind jeweils deutlich mehr als Ende 2024.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wo konsequent geprüft wird, wird auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt. Aber gemessen am geschätzten Schaden von 28,5 Milliarden Euro bleibt das nur ein Bruchteil.“
Cum-Ex-Geschäfte waren seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde.
2021 bestätigte der BGH, dass diese Praxis strafbar ist. Seitdem sind eine ganze Reihe von Banken und Bankmanagern deshalb angeklagt und zum Teil rechtskräftig verurteilt worden. Bei Cum-Cum-Geschäften verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen kurz vor dem Dividendenstichtag an eine deutsche Bank.

Forderung nach dem Gemeinsamen Zentrum

Vandre sagte dem RND, das angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität sei ein richtiger Schritt. „Jetzt darf es aber nicht bei Ankündigungen bleiben.
Die Bundesregierung muss konkret sagen: Wann steht das Zentrum, mit wie viel Personal und welchen Befugnissen wird es ausgestattet und landen die Cum/Ex- und Cum/Cum-Fälle dort auf dem Tisch?“
Die bisherigen Erfahrungen gäben Anlass zur Skepsis, betonte die Linken-Politikerin: „Die IT-Plattform gegen Dividendentricks hing nach jüngster Auskunft der Bundesregierung noch im Vergabeverfahren, einen Zeitplan für ihre Inbetriebnahme konnte sie nicht nennen.“
Und die neuen Meldepflichten, mit denen Banken Steuerbescheinigungen künftig lückenlos den zugrunde liegenden Aktiengeschäften zuordnen müssen, griffen erst ab 2027. (afp/red)
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Waffenlager-Fund nahe Berlin: Sicherheitsbehörden gehen von Anschlagsversuch aus

Nach dem Fund eines Waffenlagers in einem Wald nahe Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von einem geplanten Anschlag aus. Der Generalbundesanwalt habe in dem Fall die Ermittlungen übernommen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Berlin.

Waffen sollten für Anschläge genutzt werden

Der Verdacht laute auf geheimdienstliche Agententätigkeit und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei dabei nicht auszuschließen. Medienberichten zufolge soll das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt worden sein.
Nach Dobrindts Angaben erlangte der Verfassungsschutz bereits im vergangenen Oktober Kenntnis von dem Waffenversteck in einem Wald bei Berlin. Gemeinsam mit dem Berliner Landeskriminalamt sei es gelungen, dieses Versteck zu lokalisieren. Darin seien „zwei Handfeuerwaffen und entsprechend Munition hinterlegt“ worden, sagte der Bundesinnenminister.
Die Waffen und die Munition seien „sicherlich vorgesehen gewesen, um Anschlagsplanungen durchzuführen“, sagte Dobrindt. Zum Ziel des möglichen Anschlags lägen noch keine Erkenntnisse vor.
Ein Verdächtiger befinde sich zurzeit in Rumänien in Haft. Angaben zu dessen Identität wollte der Minister unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen.

Hohe Gefährdungslage und hybride Bedrohungen

„Dieser Fall zeigt, dass wir von einer hohen Gefährdungslage ausgehen“, betonte der Minister. Er bette sich ein „in hybride Bedrohungsszenarien, ohne damit jetzt deutlich zu machen, dass es einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und anderen aktuellen Vorfällen gibt“.
Zuletzt hatte der Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle die Sicherheitsbehörden in Atem gehalten. Dass sie nicht detonierte, war offenbar nur dem Zufall zu verdanken, denn der Zünder war defekt.
In ihrer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen für die Ukraine im Krieg gegen Russland.
Nach Recherchen von Norddeutschem Rundfunk (NDR), Westdeutschem Rundfunk (WDR) und „Süddeutscher Zeitung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise darauf, dass das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt wurde.
Deutsche Sicherheitsbehörden seien inzwischen davon überzeugt, dass die Waffen für Agenten hinterlegt worden seien, die im Auftrag Russlands in Deutschland so genannte kinetische Operationen ausführen sollten, also etwa Attentate.
Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei nicht auszuschließen, sagte Dobrindt, ohne dabei Russland ausdrücklich zu nennen. „Das laufende Verfahren wird weitere Erkenntnisse in dieser Hinsicht liefern können.“
Der Waffenfund sei jedoch „kein Einzelfall“ mit sogenannten Low-Level-Agenten. Es habe in der Vergangenheit und auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Fällen mit Wegwerfagenten und mehrere Festnahmen „im Zusammenhang mit dem Agieren von Low-Level-Agenten und den hybriden Bedrohungslagen gegeben“.

Überwachung ohne Ergebnis

Zu dem Waffenfund führte Dobrindt weiter aus, dass Waffen und Munition „ausgetauscht beziehungsweise funktionsunfähig gemacht“ worden sei, um eine mögliche Gefahr auszuschließen.
Das Versteck sei anschließend überwacht worden, „um mögliche Abnehmer zu identifizieren“. Diese Überwachung habe aber kein Ergebnis gebracht: „Es gab keinen Abholer.“(afp/dpa/red)
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Untersuchungshaft für ukrainischen Taucher nach Nord-Stream-Anschlägen

Ein Gericht in Kroatien hat nach der Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines Untersuchungshaft angeordnet.
Das Gericht in Pula teilte am Donnerstag, den 20. August, mit, eine Richterin habe wegen Fluchtgefahr U-Haft verhängt – mit Blick auf seine mögliche Auslieferung an Deutschland. Zuvor war Z. von einem Staatsanwalt vernommen worden.

Festnahme am Filmset in Pula

Z. wurde am Mittwochmorgen in einem Hotel in Pula auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von der kroatischen Polizei festgenommen. Berichten zufolge erfolgte die Festnahme am Rande von Dreharbeiten für den Hollywood-Film „Snake Island“ des US-Regisseurs Doug Lima, in dem Adrien Brody und Sean Penn mitspielen. Dem „Spiegel“ zufolge soll Z. das Filmteam beraten haben.

Schwerer Verdacht der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft wirft Z. vor, vor vier Jahren zusammen mit anderen Tauchern die Sprengsätze an den Gasleitungen angebracht zu haben. Er wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Bereits vor einem Jahr war Z. in Polen festgenommen worden. Ein polnisches Gericht verweigerte damals seine Auslieferung nach Deutschland, sodass er zunächst wieder freikam.

Weiterer Tatverdächtiger bereits in Deutschland

Ein weiterer mutmaßlicher Täter sitzt bereits in Deutschland in Untersuchungshaft: Der frühere ukrainische Offizier Serhii K. wurde im August 2025 in Italien gefasst und später ausgeliefert. Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens sowie wegen weiterer schwerer Delikte an.
Nach Überzeugung der deutschen Ermittler wurden die Pläne für die Anschläge im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt. Ziel soll es gewesen sein, Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft zu stoppen und Russland Einnahmen zur Finanzierung des Kriegs zu entziehen.

Gasaustritt aus einem Leck an der Nord-Stream-2-Pipeline in der Ostsee am 27. September 2022 – Aufnahme der schwedischen Küstenwache. (Archivbild)

Foto: Swedish Coast Guard via Getty Images

Hintergrund: Die Nord-Stream-Anschläge

Die Nord-Stream-Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Bei den Anschlägen im September 2022 wurden sie schwer beschädigt. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht in Betrieb: Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 bereits gestoppt, Nord Stream 2 ging nie in Betrieb. (afp/red)
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Bestechungsskandal in JVA Bremen: 23 Verdächtige im Visier

Sechs JVA-Beschäftigte, zehn Häftlinge, insgesamt 23 Verdächtige: Wieder ist es zu einem Bestechungsfall in einem Gefängnis gekommen. Nach jüngsten Fällen in Nordrhein-Westfalen ist nun die Justizvollzugsanstalt Bremen betroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 23 Verdächtige, wie die Ermittler mitteilten.
Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf Gefängniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.

Ermittlungen auch gegen zehn Häftlinge

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse Gegenstände, darunter Kommunikationsgeräte, Lebensmittel und Drogen in das Gefängnis eingeschleust haben. Gefangene sollen die Gegenstände dort weiter verkauft oder verteilt haben. Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge auch gegen zehn Häftlinge, die die Gegenstände in dem Gefängnis verteilt haben sollen.
Wer die weiteren Verdächtigen sind, war zunächst nicht bekannt. Frank Passade, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, sprach von „Beschuldigten außerhalb dieses Dunstkreises der JVA“.
Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)

Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)

Foto: Focke Strangmann/dpa

Die Beweismittel würden aktuell ausgewertet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Frage, ob bei den Durchsuchungen Betäubungsmittel gefunden worden seien, könne er „aktuell noch gar keine Angaben machen“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einigen wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen.

„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung“

So werde derzeit auch geprüft, ob möglicherweise Papier mit synthetischen Cannabinoiden getränkt und über eine in der JVA tätige Lehrerin in die JVA gebracht worden sei, erläuterte Passande.
„Mit aller Kraft müssen wir uns wehrhaft zeigen, wenn Straftäter unsere Beschäftigten angehen und – wie hier – dazu bringen, verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt zu schaffen“, wurde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) in einer Mitteilung ihrer Behörde zitiert.
„Korruption ist inakzeptabel und untergräbt die Fundamente der Justiz. Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir dagegen gemeinsam entschlossen vorgehen.“
Für die Bediensteten, gegen die sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten, haben die Vorfälle bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zählen laut Mitteilung Hausverbote bis zur Klärung der Vorfälle und Freistellungen vom Dienst.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung. Diese ist auch wichtig für die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die ihren Dienst einwandfrei und pflichtbewusst verrichten“, sagte Schilling.

Ähnliche Fälle in NRW

Jüngst gab es vergleichbare Fälle in Nordrhein-Westfalen. Anfang Mai gab es eine Razzia in der Anstalt Euskirchen, wo mehrere Bedienstete gegen regelrechte „Bestechungs-Abos“ – also monatsweise Bezahlung – Häftlinge unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben sollen. Wenig später wurde ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt.
Dort wird laut Staatsanwaltschaft gegen fünf männliche und drei weibliche Justizbedienstete sowie aktuelle und ehemalige Inhaftierte ermittelt. Auch in zwei weiteren NRW-Gefängnissen, Siegburg und Willich, kam es zu Durchsuchungen.

CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht

Die Opposition in Bremen forderte Aufklärung. „Die Vorwürfe wiegen schwer. Eine Justizvollzugsanstalt darf kein Umschlagplatz für Drogen, Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände sein – schon gar nicht unter möglicher Mitwirkung eigener Beschäftigter“, sagte Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, einer Mitteilung zufolge.
„Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen konsequente straf-, dienst- und disziplinarrechtliche Folgen gezogen werden. Das gilt auch für die weitere Zusammenarbeit mit einem möglicherweise beteiligten und öffentlich finanzierten freien Träger.“
Marcel Schröder, Sprecher für Inneres der FDP-Fraktion Bremen und Vorsitzender des Rechtsausschusses, nannte die Vorwürfe „äußerst schwerwiegend“ und forderte bei der Aufklärung „weder Vorverurteilungen noch falsche Rücksichtnahme“. (dpa/red)
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Nach illegalem Handel mit Leichenteilen: Uni Harvard zahlt Millionenabfindung

Nach einem illegalen Handel mit Leichenteilen am medizinischen Institut in Harvard zahlt die US-Eliteuni den betroffenen Familien laut Medienberichten insgesamt 53 Millionen Dollar (45,64 Millionen Euro) an Abfindungen.
Ein Richter im US-Bundesstaat Massachusetts gab laut US-Medienberichten am Dienstag sein vorläufiges Einverständnis zu einer von der Universität vorgeschlagenen außergerichtlichen Verständigung. Eine endgültige Einigung wird demnach im Dezember erwartet.
Der frühere Chef der Leichenhalle in Harvard hatte Ermittlungen zufolge zwischen den Jahren 2018 und 2022 Organe und andere Teile von Leichen gestohlen, die dem Institut für die medizinische Forschung gespendet worden waren.
Ohne das Wissen der Angehörigen und seines Arbeitgebers nahm er demnach Hände, Köpfe, Gesichter und Gehirne mit nach Hause und verkaufte sie gemeinsam mit seiner Frau an Interessenten.
Der 58-Jährige wurde im Mai 2023 festgenommen und im vergangenen Dezember zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr Haft verurteilt. Sechs Menschen bekannten sich schuldig, Leichenteile gekauft zu haben, und wurden ebenfalls verurteilt.
Die Studierendenzeitung „Harvard Crimson“ sowie der Radiosender NPR zitierten nun aus einem Brief des medizinischen Instituts. Die Fakultät will demnach zwei Entschädigungsfonds im Umfang von insgesamt 53 Millionen Dollar einrichten.
Die Taten des ehemaligen Leichenhallenchefs seien „verachtenswert, abscheulich und ein ungeheuerlicher Verrat an unseren Werten als medizinische Gemeinde“, heißt es darin.(afp/red)
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München: Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe

Ein mit einer Waffenattrappe hantierender 14-Jähriger ist nahe einer Straßenbahnhaltestelle in München von Polizisten angeschossen und schwer verletzt worden.
Er habe sich mit erhobener Waffe zu zwei Beamten umgedreht, die ihn gerade lautstark angesprochen hätten, teilte die Polizei in der bayerischen Landeshauptstadt mit. Der Vorfall ereignete sich demnach am 18. August. Ein Passant hatte die Beamten zuvor per Notruf alarmiert.
Laut Polizei hatte der Zeuge eine jüngeren Mann mit einer Schusswaffe nahe einem U-Bahnhof im Stadtteil Schwabing gemeldet, der in einen Linienbus stieg.
Zahlreiche Einsatzkräfte wurden mobilisiert. Zwei Zivilpolizisten entdeckten den Verdächtigen mit einem Begleiter kurz darauf an einer Straßenkreuzung im Bereich der Straßenbahnhaltestelle.

Jugendlicher angeschossen, keine Lebensgefahr

Nach bisherigen Erkenntnissen habe der Verdächtige unter den Augen der Beamten „einen waffenähnlichen Gegenstand“ aus dem Hosenbund gezogen und eine Bewegung gemacht, die an das Durchladen einer Waffe erinnerte. Als die Polizisten ihn aufforderten, den Gegenstand fallen zu lassen, habe er sich „mit erhobener Waffe“ zu diesen umgedreht.
Ein Beamter schoss daraufhin einmal und traf den 14-Jährigen in den Oberkörper. Der Jugendliche kam in ein Krankenhaus, Lebensgefahr bestand offenbar nicht.
„Der bei dem Verletzten sichergestellte waffenähnliche Gegenstand sieht einer echten Waffe zum Täuschen ähnlich“, erklärte die Polizei.
Die Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei, des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft liefen. Dabei wird auch die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe geprüft. (afp/red)
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Razzia in Kiew – Selenskyj entlässt Vizechefin des Präsidialbüros

Der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat nach einer neuen Razzia der Anti-Korruptionsbehörden in Kiew die Vizechefin des Präsidialbüros in Kiew entlassen.
Das Dekret über die Entlassung von Iryna Mudra veröffentlichte er auf der Internetseite des Präsidialamts. Einen Grund nannte er nicht.
Zuvor waren die Anti-Korruptionsbehörden des Landes, ohne Nennung von Namen, erneut mit Durchsuchungen gegen Verdächtige vorgegangen.
Die Spezialoperation diene dazu, „eine kriminelle Vereinigung aufzudecken, die unter der Leitung eines amtierenden und eines ehemaligen Abgeordneten des ukrainischen Parlaments tätig war“, teilten das Nationale Anti-Korruptionsbüro der Ukraine und die Spezialisierte Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft in Kiew mit.
Auch ranghohe Beamte des Präsidialamts der Ukraine sowie weitere Personen sollten demnach den Verbrechen beteiligt sein.
Der Abgeordnete der Obersten Rada in Kiew, Oleksij Hontscharenko, teilte mit, dass sich die Ermittlungen konkret gegen die Stellvertreterin des Präsidentenbürochefs, Iryna Mudra, richteten. Medien in der Ukraine nannten den Namen ebenfalls unter Berufung auf andere Quellen. Als Verdächtiger wurde auch der Abgeordnete Wadym Stolar genannt.
Selenskyjs Behörde stand bereits in der Vergangenheit im Visier der Anti-Korruptionsbehörden. Danach hatte er den Leiter des Präsidentenamtes, Andrij Jermak, entlassen. Er sicherte daraufhin insbesondere auch der Europäischen Union einen rigorosen Kampf gegen die Korruption in der Ukraine zu. Das in die EU strebende Land gilt als einer der korruptesten Staaten Europas. (dpa/red)
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Nord-Stream-Anschläge: Zweiter Verdächtiger in Kroatien festgenommen

Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist heute ein zweiter Tatverdächtiger festgenommen worden.
Es handelt sich um einen Taucher aus der Ukraine, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Vladimir Z. wurde demnach in Pula (Kroatien) auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls gefasst.
Ihm wird vorgeworfen, an der Zerstörung der Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ beteiligt gewesen zu sein. Z. wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Er soll nach seiner Überstellung aus Kroatien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb, „Nord Stream 2“ ging danach nie in Betrieb.

Was steht im Haftbefehl?

In dem Haftbefehl heißt es, dass Vladimir Z. ausgebildeter Taucher ist und zu einer Gruppe von Personen gehörte, die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ platzierten. Er habe sich an den dazu erforderlichen Tauchgängen beteiligt.
Für den Transport hätten er und seine Mittäter eine Segelyacht genutzt, die von Rostock aus startete. Die Yacht sei zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden.
Es handelt sich wohl um den Mann, den der Generalbundesanwalt schon einmal im vergangenen Jahr in Polen aufgespürt hatte. Die polnische Justiz hatte ihn wieder auf freien Fuß gesetzt.

Früherer ukrainischer Offizier im August festgenommen

Mittlerweile bestehen bei deutschen Ermittlern kaum noch Zweifel, dass der Anschlag aus der Ukraine geplant wurde.
Eine erste Festnahme in dem Fall gab es im August 2025. Damals wurde ein früherer ukrainischer Offizier, Serhii K., im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert.
Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte an, außerdem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe. (afp/dts/red)
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Gymnasiast auf den Philippinen streamt tödlichen Angriff auf Mitschüler live

Ein Gymnasiast hat auf den Philippinen während eines Livestreams einen Mitschüler erschossen und anschließend vor laufender Kamera Suizid begangen.
Der Junge drang am Dienstagmorgen in einen Klassenraum an einer katholischen Privatschule in der Stadt Zamboanga im Westen des Landes ein und tötete einen Schüler, wie Polizeisprecherin Shella Chang der Nachrichtenagentur AFP sagte.
Anschließend sei er ins fünfte Stockwerk des Schulgebäudes gelaufen und habe sich dort das Leben genommen.

Im Stil eines Videospiels gefilmt

Der Neuntklässler übertrug seine Tat live im Internet, wie der philippinischen Innenminister Victor Remulla bestätigte. Sein Account beim Onlinedienst Facebook wurde nach dem Vorfall gesperrt.
Von philippinischen Medien veröffentlichte Ausschnitte aus dem Video zeigen, dass der Junge seine Tat im Stil eines Videospiels filmte. Zu sehen ist der Lauf einer Schusswaffe, die sich durch einen Flur bewegt, bevor sie schließlich in ein Klassenzimmer zielt und Schüsse fallen.
Das Motiv für den Angriff sei noch unklar, erklärte das Innenministerium. Woher die von dem Jungen eingesetzte Waffe stamme und wie er sie auf das Schulgelände bringen konnte ist ebenfalls offen.
Schusswaffenangriffe in Schulen sind auf den Philippinen selten. Im vergangenen Monat waren jedoch bei einem Angriff in einer Schule im Zentrum des Landes drei Schüler getötet und 20 weitere verletzt worden. (afp/red)
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Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez nach über 30 Jahren

Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben“.
Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und mit Blick nach in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislei verfolgte er die Anklageverlesung.
Verteidiger Volker Klein erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit „ja“, als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche.
Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.
Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Missbraucht, geschlagen, erstochen

Die Tat geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin in Koblenz, dies gehörte zu ihrer Europareise. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand auf der Festung in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben.
Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. An ihren Hals soll er einen Gürtel angelegt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Durchbruch dank neuer technischer Möglichkeiten

Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen – mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.
Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen. (dpa/red)
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Haftstrafe im Prozess gegen mutmaßlichen Agenten Russlands

Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden – er soll laut Anklage im Auftrag Russlands Brandanschläge vorbereitet haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit.
Zum Auftraggeber und den konkreten Tatvorwürfen äußerte es sich beim Urteilsspruch und zu Beginn der derzeit laufenden Begründung noch nicht. Zwei weitere ukrainische Angeklagte sprach das Gericht frei.
Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.
Die Männer waren angeklagt, im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst zwei Pakete mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt zu haben.
Den Auftrag hierzu sollte laut Generalbundesanwalt ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben – über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol. Damit sollten Routen und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausgeforscht werden.

Schon bei Vorbereitungen aufgeflogen

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage.
Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.
Die drei Männer hätten zugesagt, die Pakete zu verschicken, lautete der Vorwurf weiter. Laut Anklage flogen sie aber bereits bei der Vorbereitung der Anschläge auf.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.

Erinnerungen an andere Vorfälle

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war.
Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.
Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“. (dpa/red)
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Mordfall Tupac Shakur: Anklage spricht von Rache – Verteidigung widerspricht

Im Prozess um den Mord an dem legendären US-Rapper Tupac Shakur vor drei Jahrzehnten hat die Anklage in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer Tat aus Rache gesprochen.
Der Angeklagte Duane Davis habe den Mord in Auftrag gegeben, weil sein Neffe zuvor von Shakur zusammengeschlagen worden sei, erklärte am Montag Staatsanwalt Binu Pilal zum Beginn der Verhandlungen in Las Vegas. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück.

Es war am 7. September 1996

Der Mord an Shakur gehört zu den bekanntesten ungelösten Verbrechen in den USA, der Prozess wurde mit Spannung erwartet. Er hatte vor einer Woche mit der Auswahl der Geschworenen begonnen, am Montag nun startete die eigentliche Verhandlung.
„Am 7. September 1996 beteiligte sich Tupac Shakur öffentlich und vor laufender Kamera an einer erniedrigenden Prügelattacke auf Orlando Anderson, den Neffen von Duane Davis“, sagte Staatsanwalt Pilal. „Zweieinhalb Stunden später dann … wurde Tupac aus einem weißen Cadillac heraus in einem Racheakt niedergeschossen.“
Davis habe zwar nicht selbst abgedrückt, sagte Pilal. Der Angeklagte habe aber die Waffe an eine Person auf dem Rücksitz seines Wagens gegeben und dieser befohlen, auf den Rapper zu schießen.
Der Anwalt des Angeklagten, Michael Sanft, wies die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft und die Ermittler verfügten über keine stichhaltigen Beweise für eine Schuld seines Mandanten. „Was sie Ihnen vortragen, stellen sie als Tatsache dar, obwohl es sich in Wahrheit um Fiktion handelt“, sagte er an die Geschworenen gewandt. „Es liegt an Ihnen zu entscheiden, was wirklich den Tatsachen entspricht.“
Tupac Shakur war 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen worden und starb sechs Tage später im Krankenhaus. (Archivbild)

Tupac Shakur war 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen worden und starb sechs Tage später im Krankenhaus. (Archivbild)

Foto: Tom Rodriguez/Globe Photos via ZUMA Wire/dpa

Streit zwischen Ostküste und Westküste

Shakur war im Alter von 25 Jahren im Glücksspielparadies Las Vegas im Bundesstaat Nevada getötet worden. Der auch als 2Pac bekannte Musiker war eine herausragende Persönlichkeit in der damals tobenden erbitterten Fehde zwischen Hip-Hop-Musikern von der West- und der Ostküste der USA.
Der mit Hits wie „California Love“ und „All Eyez on Me“ bekannt gewordene Shakur wuchs zwar im New Yorker Stadtteil Harlem und in Baltimore an der Ostküste auf. Er unterzeichnete jedoch einen Vertrag mit der Plattenfirma Death Row Records aus der Westküstenmetropole Los Angeles und wurde rasch zum Inbegriff des kalifornischen „Bad Boy“.
Im Prozess wird es vor allem um die Fehde zwischen Death Row Records und der von Sean „Diddy“ Combs gegründeten Ostküsten-Plattenfirma Bad Boy Records gehen. Den Ermittlern zufolge stand Death Row Records unter dem Schutz der Gang Mob Piru. Bad Boy Records wiederum heuerte die vom Angeklagten Davis geführte rivalisierende Gang South Side Compton Crips als Leibwächter an.
Den Ermittlungen zufolge schlugen Shakur und Death-Row-Records-Boss Marion „Suge“ Knight am Abend des 7. September 1996 den Neffen von Crips-Boss Davis zusammen. In der selben Nacht überholte dann ein weißer Cadillac mit Davis, dessen Neffen und weiteren Insassen an Bord Shakurs Wagen in Las Vegas. Aus dem Cadillac heraus wurden mehrere Schüsse abgefeuert, Shakur wurde tödlich verletzt.

Memoiren als neuer Ermittlungsanstoß

Wegen mangelnder Beweise kamen die Ermittlungen zum Mord an Tupac Shakur jahrzehntelang kaum voran. Dies änderte sich 2019, als Davis seine Memoiren veröffentlichte.
Darin schilderte er, dass er am fraglichen Abend vorn im Cadillac saß und den Männern auf der Rückbank eine Pistole gab. Wer genau schoss, schrieb Davis nicht. Alle anderen Männer, die damals mit ihm in dem Auto saßen, sind inzwischen tot.
Im September 2023 wurde Davis schließlich festgenommen. Er distanziert sich inzwischen von den Angaben in seinen Memoiren und beteuert seine Unschuld. In einem aus dem Gefängnis heraus gegebenen Interview sagte er dem Sender ABC, die Ermittler könnten ihm noch nicht einmal nachweisen, dass er in der Tatnacht in Las Vegas gewesen sei.
Stattdessen sei er in der Tatnacht in Los Angeles gewesen. Seine eigenen Memoiren habe er nie gelesen. (afp/red)
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Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Die Initiative bestand dem Urteil zufolge seit Ende 2019. Bis August 2024 habe die 43 Jahre alte D. zu Spenden für den IS aufgerufen, Geld aus Verkäufen von IS-Literatur gesammelt und Briefaktionen gestartet, um inhaftierte IS-Mitglieder psychisch und finanziell zu unterstützen. So habe sie darum geworben, dass diese weiter für den IS arbeiteten.

Finanzielle Unterstützung

Das Gericht nannte mehrere Beispiele. Einem dschihadistischen Prediger, der in Österreich zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde, habe D. 4.200 Euro geschickt.
3.300 Euro soll sie an weibliche IS-Mitglieder übermittelt haben, die in einem syrischen Lager interniert waren. Einen aufmunternden Brief soll sie an eine Frau weitergegeben haben, die sich wegen des Todes eine versklavten jesidischen Mädchens vor Gericht verantworten musste.
Außerdem soll sie Geld an zwei weitere IS-Unterstützer gegeben haben. Das Gericht wertete das als strafbare Werbung um Mitglieder oder Unterstützer des IS. Es sei die erste strafrechtliche Verurteilung dieser Art, teilte es mit.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

D. war im September 2025 in Düsseldorf festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Im Februar klagte die Bundesanwaltschaft sie an. Die Anklage beantragte dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gericht sprach D. nun wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS schuldig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. Das Gericht ordnete an, dass die Angeklagte in Untersuchungshaft bleibt. (afp/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte.
Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.
Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden.
Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin P. vor, als Sachgebietsleiterin im hamburgischen Finanzamt für Großunternehmen versucht zu haben, dies zu verhindern.
Laut der Anklageschrift, welche im Juni vergangenen Jahres eingereicht wurde, soll P. unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vor, dass P. sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.
Das Oberlandesgericht widersprach dem mit einem Beschluss vom Montag. „Anders als das Landgericht hat der Senat nach Aktenlage und deren vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht, der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlich ist, als gegeben angesehen“, erklärte die Gerichtssprecherin. Es handele sich um eine „komplexe Beweislage“, die gerichtlich zu bewerten sei.
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich.
2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt.
Der Hamburger Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank reicht ohnehin bereits in die Politik hinein, denn sie betrifft auch den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Er hatte den Chef der Bank, Christian Olearius, mehrmals getroffen. An den Inhalt der Gespräche habe er aber keine Erinnerung, sagte Scholz in einem entsprechenden Untersuchungsausschuss.(afp/red)