Tag: Kriminalität
In Offenburg sind nach Angaben eines Polizeisprechers am Morgen Schüsse gefallen. Es laufe ein größerer Polizeieinsatz, auch mehrere Rettungskräfte seien im Einsatz, teilte die Polizei mit. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe nicht, teilte der Sprecher auf Anfrage mit.
Der Bereich sei derzeit abgesperrt, die Ermittlungen dauerten an, hieß es. Weitere Angaben machte der Sprecher zunächst nicht. (dpa/red)
In Offenburg im Westen Baden-Württembergs hat die Polizei am Montag nach mehreren Zeugenmeldungen von Schüssen einen tödlich verletzten Mann gefunden. Außerdem sei eine schwerverletzte Frau entdeckt worden, bei der Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet worden seien, teilte die örtliche Polizei mit. Der Einsatz findet im Nordosten der Stadt in einem Wohngebiet statt.
Der Polizei zufolge gingen am Montagmorgen mehrere Notrufe mit Hinweisen auf Schüsse ein. Am Tatort seien dann die zwei durch Schüsse getroffenen Menschen entdeckt worden. Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr.
Der Bereich sei derzeit abgesperrt, die Ermittlungen dauerten an, hieß es. Weitere Angaben machte der Sprecher zunächst nicht. (dpa/red)
Bei einer nächtlichen Auseinandersetzung am Rande einer Party in Essen ist ein 56 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter gestorben. Der Mann habe im Verlauf des eskalierenden Streits vor einer Eventlocation das Bewusstsein verloren, teilte die Polizei mit.
Drei Männer im Alter zwischen 40 und 48 Jahren erlitten Stichverletzungen. Ein 46-Jähriger, der die drei Männer mutmaßlich mit einem Messer schwer verletzt haben soll, sei festgenommen worden.
Streit zwischen mehreren Gästen
Nach Polizeiangaben waren am Rande der Veranstaltung mit etwa 150 Personen in der Nacht zum Sonntag mehrere Gäste in Streit geraten. Im Laufe der Eskalation verlor der Sicherheitsmitarbeiter das Bewusstsein.
Er sei nicht Teil der ursprünglichen Auseinandersetzung gewesen, erklärte die Polizei. Beamte und Zeugen hätten noch versucht, den Mann zu reanimieren. Die genaue Todesursache müsse nun ermittelt werden.

Die Beamten waren in der Nacht mit vielen Kräften vor Ort und sicherten Spuren.
Foto: Michael Weber/WTVnews/dpa
Die drei verletzten Männer seien ins Krankenhaus gekommen. Laut Polizei sind sie außer Lebensgefahr.
Auch der 46 Jahre alte Tatverdächtige sei verletzt worden und in eine Klinik gekommen. Er sollte am Sonntag vor den Haftrichter kommen. Das Messer sei sichergestellt worden.
Die Beamten waren in der Nacht mit vielen Kräften vor Ort und sicherten Spuren. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen. (dpa/red)
Nach den tödlichen Schüssen in Stade nehmen viele Menschen Anteil am Schicksal der Opfer – und dem zweier kleiner Kinder. Für die Drei- und Vierjährigen, deren Mutter getötet wurde und die bereits zuvor ihren Vater verloren hatten, kamen über die Spendenplattform GoFundMe binnen kurzer Zeit mehr als 620.000 Euro zusammen.
Zudem erhält der niedersächsische Migrationsbeauftragte nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Verwicklung seiner Schwiegermutter in die Gewalttat Rückendeckung. Am Montag waren in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen getötet worden.
45-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft
Ein 45 Jahre alter Mann soll im Kontext eines Sorgerechtsstreites um seine kleine Tochter geschossen haben, vier Frauen und zwei Männer wurden brutal aus dem Leben gerissen. Darunter waren zwei Frauen und ein Mann aus dem Raum Hannover, die als Beschäftigte des Jugendamtes der Region Hannover in der Stader Einrichtung waren.
Auch die 32 Jahre alte Mutter der beiden kleinen Kinder starb. Getötet wurden außerdem drei Beschäftigte der Stader Jugendhilfeeinrichtung, unter ihnen zwei Frauen und ein Mann.
Der tatverdächtige 45-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor. Der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit soll während eines Gesprächstermins in der Einrichtung plötzlich mit einer mitgebrachten Schusswaffe auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschossen haben. Fünf Menschen starben am Tatort, ein weiteres Opfer im Krankenhaus.
Spendenaufruf: „Ein Mensch mit einem unglaublich großen Herzen“
Nach Angaben der Spendenseite beteiligten sich bis Mittag über 24.000 Menschen an der Aktion. Dem Aufruf zufolge hatten die beiden Drei- und Vierjährigen wenige Wochen zuvor schon ihren Vater verloren.
„Am 9. Juni nahm die Familie Abschied vom Vater der Kinder. Nur 20 Tage später wurde auch ihre Mama viel zu früh aus dem Leben gerissen“, steht in dem Aufruf.
Auf der Spendenseite heißt es über die 32-Jährige: „Sie war eine außergewöhnliche Frau. Eine liebevolle Mutter, eine starke Persönlichkeit und ein Mensch mit einem unglaublich großen Herzen.“ Weiter heißt es dort: „Ihre eigenen Kinder waren ihr größter Schatz.
Sie waren ihr Stolz, ihre Freude und ihr Ein und Alles. Sie hat ihnen Liebe, Geborgenheit und Sicherheit geschenkt und alles dafür getan, dass es ihnen gut geht. Auch nach dem Verlust ihres Mannes blieb sie stark und kämpfte jeden Tag für ihre beiden Kinder.“
Kindern soll sicherer Start in die Zukunft ermöglicht werden
Mit dem Geld solle den Kindern ein möglichst sicherer Start in die Zukunft ermöglicht werden. Dabei gehe es um Versorgung, Betreuung, Bildung, mögliche therapeutische Unterstützung sowie Kosten rund um die Beerdigung. Wie der weitere Weg der Kinder aussehe, sei noch ungewiss.
Die Plattform GoFundMe teilte auf Anfrage mit: „Unser Team für Vertrauen und Sicherheit ist in Kontakt mit der Organisatorin, um sicherzustellen, dass die betroffene Familie beziehungsweise ein Vormund der Kinder als Spendenbegünstigte hinterlegt wird.“ So werde sichergestellt, dass alle gesammelten Gelder an die im Spendenaufruf genannten Menschen gingen.
Lies gibt dem Migrationsbeauftragten Rückendeckung
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies unterstützt den niedersächsischen Migrationsbeauftragten nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Verwicklung von dessen Schwiegermutter in die Gewalttat: „Deniz Kurku hat richtig gehandelt, offen zu informieren, dass seine Schwiegermutter in das Geschehene verwickelt ist“, betonte der SPD-Politiker. „Ihn trifft selbst keine Schuld. Wir stehen an seiner Seite.“
Kurku hatte zuvor eine Stellungnahme veröffentlicht: „Unmittelbar, nachdem ich aufgrund von Medienberichten von der Betroffenheit meiner Schwiegermutter Kenntnis erhalten hatte, habe ich dieses den Ermittlungsbehörden und weiteren Stellen in meinem beruflichen Umfeld mitgeteilt“, ließ der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe über einen Rechtsanwalt mitteilen.
Noch ist unklar: Wie viel wusste die Schwiegermutter?
Die Schwiegermutter des Migrationsbeauftragten soll am Steuer des Fluchtwagens gesessen haben, mit dem mutmaßlichen Schützen als Beifahrer. Die Polizei stoppte das Auto mit Schüssen.
Ob die 65-Jährige von den Plänen des mutmaßlichen Täters wusste und welche Rolle sie bei der Tat spielte, war nach Angaben der Ermittler zunächst unklar. Die Frau soll eine enge Verbindung zur Familie des Mannes haben. (dpa/red)
Nach der Explosion in Monaco mit Schwerverletzten suchen die Behörden eine Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als zunächst gedacht, handle es sich bei der verdächtigen Person um eine Frau und nicht um einen Mann, sagte Morgan Raymon von der Staatsanwaltschaft Monaco. Die Verdächtige, die sich als Mann verkleidet hatte, werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
„Nach ersten Erkenntnissen und Ermittlungen der monegassischen Strafverfolgungsbehörden hatten sich Bezüge nach Hessen ergeben“, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Hessen mit. Am Donnerstag sei im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens eine von der 39 Jahre alten Ukrainerin angemietete Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht worden. „Des Weiteren wurde ein von ihr genutztes Fahrzeug durchsucht und sichergestellt.“
Die Frau stehe im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, schrieb das LKA. Beweismittel seien an die monegassischen Behörden übergeben worden. „Die gesuchte Frau befindet sich aktuell auf der Flucht.“
Drei Schwerverletzte bei Explosion
Am Montagabend hatte es am Eingang eines Wohngebäudes eine heftige Explosion in Monaco gegeben. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt. Zuvor hatte eine Person dort den Angaben nach ein Paket abgelegt, später war sie geflohen. Ermittelt werde wegen versuchter Tötung und einer Sprengstoffstraftat.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtige nicht alleine gehandelt hat. Zwischenzeitlich nahmen sie zwei Männer fest. Weil diese aber wohl nicht aktiv an der Tat beteiligt waren, kamen sie wieder frei.
Zur Identität der Opfer hatte die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Nach Medienberichten in Monaco, Frankreich und der Ukraine soll es sich um einen ukrainischen Oligarchen, seine Ehefrau und einen Sohn des Paares handeln. (dpa/red)
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Reform der Einkommensteuer
Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.
Krankmelden wird schwieriger
Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.
Verfassungsrechtliche Zweifel
Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.
Neue Chipfabrik eröffnet
Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Proteste gegen Migration
Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
In Kürze:
- Rund 900 Menschen wurden bei Protesten und Ausschreitungen in Südafrika festgenommen.
- Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt und kündigte eine härtere Migrationspolitik an.
- Wirtschaftliche Probleme, politische Instabilität und hohe Kriminalität gelten als zentrale Ursachen der Eskalation.
- Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der hohen Gewaltkriminalität bleibt fraglich.
Südafrika wird seit mehreren Wochen von einer Welle fremdenfeindlicher Rhetorik und Ausschreitungen in verschiedenen Städten erschüttert. Wie „SBS News“ berichtet, nahm die Polizei am Dienstag, dem 30. Juni, landesweit rund 900 Personen wegen verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit den Unruhen fest.
Nach Angaben des stellvertretenden Nationalen Polizeikommissars Tebello Mosikili verliefen am Mittwoch 108 der insgesamt 120 landesweiten Kundgebungen friedlich. Bei zwölf Veranstaltungen mussten die Sicherheitskräfte jedoch eingreifen, nachdem es am Rande der Proteste zu Gewalttaten, Plünderungen und Raubdelikten gekommen war.
Einige Festnahmen betrafen zudem undokumentierte Einwanderer, die gegen Ausweispflichten verstoßen hatten, sowie Personen, die ihnen Unterkunft gewährten. In Johannesburg wurde nach einer Plünderung im Stadtteil Alexandra ein junger Mann erschossen. Ein ausländischer Staatsangehöriger sprang aus dem achten Stock eines Gebäudes, nachdem er befürchtet hatte, von Randalierern angegriffen zu werden.
Gewalt trifft auch legale Einwanderer
Im Vorfeld hatte die von der ehemaligen Radiomoderatorin Jacinta Ngobese-Zuma organisierte Bewegung „March and March“ irregulär im Land lebenden Einwanderern ein „Ultimatum“ gestellt. Sie sollten Südafrika bis zum 30. Juni verlassen. Tatsächlich richteten sich die Ausschreitungen jedoch auch gegen ausländische Staatsangehörige, die sich teils seit Jahren legal im Land aufhalten.
Die südafrikanische Zeitung „News24“ berichtet von selbst ernannten Bürgerwehren, die Passanten und Geschäftsleute anhalten, ihre Ausweise kontrollieren oder sie zur Polizei bringen. Um nicht selbst ins Visier des Mobs zu geraten, sollen einige Vermieter ihre ausländischen Mieter vor die Tür gesetzt haben. Davon seien unter anderem rund 100 Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo betroffen gewesen.
Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt, kündigte zugleich jedoch eine strengere Migrationspolitik sowie härtere Strafen für Personen an, die undokumentierte Migranten beschäftigen. Gleichzeitig warnte er vor Selbstjustiz, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus. Die Sicherheitsbehörden wurden inzwischen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.
Ausländer machen nur vier Prozent der Bevölkerung Südafrikas aus
Die derzeit größte Gewaltwelle gegen Einwanderer seit Mai 2008 fällt in eine politisch angespannte Phase. Im November 2026 sollen landesweite Kommunalwahlen stattfinden, wobei die Wahlkommission auch einen Termin im Januar 2027 nicht ausschließt. Gleichzeitig wächst die südafrikanische Wirtschaft nur noch schwach. Im ersten Quartal 2026 lag das Bruttoinlandsprodukt 1,9 Prozent über dem Vorjahreswert.
Für das Gesamtjahr rechnen Ökonomen lediglich mit einem Wirtschaftswachstum von etwas mehr als einem Prozent. Mitte der 2000er-Jahre hatte dieses noch bei über fünf Prozent gelegen. Für viele Menschen wird es dadurch zunehmend schwieriger, Armut und Arbeitslosigkeit zu überwinden. Gruppierungen wie „March and March“ oder „Operation Dudula“ beziehen Einwanderung in ihre politischen Positionen ein. Nach Angaben der Statistikbehörde Stats SA machen Einwanderer rund vier Prozent der Bevölkerung aus.
Hinzu kommt eine zunehmende politische Instabilität. Der seit dem Ende der Apartheid dominierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat seine jahrzehntelange absolute Mehrheit verloren. Parteispaltungen und der wachsende Einfluss kleinerer Parteien haben das Vertrauen in die Regierungsfähigkeit des ANC zusätzlich geschwächt. Korruptionsvorwürfe sowie die Wahrnehmung, dass staatliche Institutionen ihre Aufgaben in vielen Bereichen nur eingeschränkt erfüllen, verstärken die Unzufriedenheit in der Bevölkerung.
Kriminalität schon vor 1994 auf hohem Niveau – und seit 2012 wieder steigend
Bewegungen wie „March and March“ thematisieren irreguläre Einwanderung im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität. Tatsächlich ist die Kriminalitätsbelastung vor allem in großen Städten erheblich – auch das Auswärtige Amt rät Reisenden deshalb zur Vorsicht.
Im Jahr 2024 war in Südafrika eine Mordrate von knapp 42 pro 100.000 Einwohner zu beklagen. Dies entsprach einer Anzahl von 26.232 Tötungsdelikten oder etwa 72 pro Tag. Zuletzt ging die Kriminalitätsrate leicht zurück, verharrte jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. In Umfragen erklären 54 Prozent der Bürger, dass ihnen die Kriminalität im Lande Sorgen bereite.
Ein direkter Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der jüngeren Entwicklung der Gewaltkriminalität lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht eindeutig ableiten. In einzelnen Regionen kann es jedoch zu einer Verstärkung bestehender Problemlagen kommen. Vielmehr ist das hohe Maß an Gewaltkriminalität in Südafrika ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem. Noch 1993 – im letzten Jahr vor dem Ende der Apartheid – lag die Mordrate bei 70 auf 100.000 Einwohner. Bis 2012 ging diese auf etwa 30 zurück, ehe sie anschließend wieder anstieg.
Südafrika als Zielland für Einwanderer aus ärmeren Nachbarländern
Der Großteil der Kriminalität konzentriert sich auf bestimmte Hotspots, in denen organisierte Kriminalität eine erhebliche Rolle spielt. Unter Präsident Jacob Zuma verstärkten sich zudem Probleme mit Vetternwirtschaft und Korruption innerhalb der Polizei, was deren Effektivität deutlich beeinträchtigte. Parallel dazu bildeten sich Bürgerwehren, häufig in Form bewaffneter Selbstschutzorganisationen. In vielen Fällen verlief diese Entwicklung entlang ethnischer oder religiöser Linien.
Südafrika bleibt trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten die größte Volkswirtschaft in Subsahara-Afrika. Menschen aus Nachbarländern wie Simbabwe, Lesotho, Eswatini, Mosambik oder Malawi versuchen daher häufig, ihren Lebensmittelpunkt ins wohlhabendere Südafrika zu verlagern. Verschärfungen der Migrationspolitik führen regelmäßig zu verstärkten Versuchen irregulärer Einreise. Gleichzeitig leben auch zahlreiche Arbeitsmigranten aus Ländern wie Pakistan oder Bangladesch im Land.
Der Aufstieg von Bewegungen wie „March and March“ könnte bei den Kommunalwahlen insbesondere für die Economic Freedom Fighters problematisch werden. Die Bewegung rund um den Linkspolitiker Julius Malema profitierte in der Vergangenheit von verbreiteter Unzufriedenheit und Proteststimmung. Sie beruft sich auf den Marxismus-Leninismus sowie den antikolonialen Vordenker Frantz Fanon und hatte unter anderem eine umfassende Enteignung weißer Farmer als Mittel zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit vorgeschlagen.
Vision „Afrika ohne Grenzen“ könnte Malema Stimmen kosten
Mittlerweile stößt ihr Ansatz eines vereinten Afrikas ohne Grenzen selbst in Teilen der eigenen Wählerschaft auf nachlassende Zustimmung. Malema warnte in mehreren Reden vor einer Wiederkehr von Tribalismus und gesellschaftlicher Spaltung innerhalb der afrikanischen Bevölkerung.
Bereits im Mai sagte er auf einer Kundgebung: „Heute jagt ihr die Menschen aus Simbabwe, weil ihr glaubt, sie nähmen eure Jobs weg. Morgen sagt ihr, die Venda aus Johannesburg gehörten nicht hierher, übermorgen sind es die Zulu aus Gauteng. Wenn ihr einmal das Feuer des Hasses entfacht, könnt ihr nicht mehr kontrollieren, welches Haus es verbrennt – es wird das ganze Dorf verbrennen.“
Nach seiner Ansicht gebe es keine Migrationskrise, sondern eine Krise staatlichen Versagens. Sowohl Südafrikaner als auch Asylsuchende litten unter der Unfähigkeit der Behörden, verlässliche Dokumente bereitzustellen, die Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen.
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.
Festnahme im Italien-Urlaub
Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.
Auslieferung nach Deutschland
Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.
Im Auftrag eines fremden Staates?
Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.
BGH sieht keine Immunität
So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.
Polen lehnte Auslieferung ab
Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)
Nach einer Sprengstoff-Drohung in einem Sozialbürgerhaus in München ist ein Mensch festgenommen worden. Die Person sei am Nachmittag in die Einrichtung für soziale Angebote und Leistungen im Norden der Stadt an den Empfang gegangen und habe dort gedroht, sagte eine Polizeisprecherin. Daraufhin sei ein größerer Polizeieinsatz ausgelöst worden.
Wenig später hätten Beamten die Person widerstandslos festgenommen, sagte ein Polizeisprecher vor Ort. Auch ein verdächtiger Gegenstand sei gesichert worden, Sprengstoff hätten die Beamten dabei aber nicht gefunden. Nach ersten Polizeiangaben wurde bei dem Einsatz niemand verletzt.
Am Nachmittag waren Polizisten sicherheitshalber noch mit der Absuche des Gebäudes im Stadtteil Milbertshofen-Am Hart beschäftigt. Eine Polizeisprecherin sagte, mehr als 20 Streifen seien dort im Einsatz gewesen. Das Motiv für die Bedrohung blieb laut Polizei zunächst unklar. (dpa/red)
Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.
Der 51 Jahre alte A. war am Freitag vergangener Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Magdeburger Landgericht sprach ihn nach 40 Verhandlungstagen unter anderem des Mordes in sechs Fällen und des vielfachen versuchten Mordes schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen, wenn das Urteil bestätigt wird.
Außerdem ordnete das Landgericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte genau wie die Nebenklage für A. die Höchststrafe. Damit wäre die Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
Amokfahrt im Dezember 2024
Nach Überzeugung des Gerichts war A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei zahlreiche Besucher erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
In dem Prozess räumte der Angeklagte zwar ein, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war vor Gericht immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Medienberichten zufolge wurde A. am Dienstag von Sachsen-Anhalt aus in ein Berliner Gefängnis verlegt. Wann der BGH in dem Fall entscheidet, war noch nicht bekannt. (afp/red)
Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen von Stade hat eine extra eingerichtete Mordkommission die Ermittlungen zum Tatgeschehen mit sechs Opfern übernommen. Ausgewertet werden vor allem Hinweise aus der Bevölkerung.
Die Polizei bittet Zeugen weiter um Fotos und Videos, die etwas zur Aufklärung der Schüsse in der Jugendhilfeeinrichtung am Montag beitragen können. Unterdessen ist der Tatverdächtige in Untersuchungshaft gekommen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord. Der Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte demnach einen Termin bezüglich des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter.
OLG entscheidet über Sorgerecht
In dem Sorgerechtsstreit entscheidet demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Beide Elternteile hätten Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des OLG.
Das Amtsgericht hatte angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt. Das Gespräch mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe habe nicht auf Anordnung oder Veranlassung der Gerichte stattgefunden, hieß es weiter.
Dass ein Hilfeplangespräch wie in Stade in der Einrichtung und nicht auf einer Polizeiwache oder bei einem Gericht stattfindet, ist laut niedersächsischem Sozialministerium gängig.
„Es gab vereinzelt Fälle in der Vergangenheit, wo auch die Polizei dazugeholt wurde von der Kommune, vom Jugendamt, wenn die Gefahrenlage so eingeschätzt wurde, dass das nötig ist“, sagte Ministeriumssprecherin Lea Karrasch. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Wenn es beim Jugendamt Kenntnisse über Gefährdungen gebe, dann werde das natürlich berücksichtigt und es gebe Ratgeber dafür, sagte Karrasch. „Ob es darüber hinaus noch weitere Vorgaben geben muss über Sicherheitsvorkehrungen, darüber wird auf jeden Fall zu sprechen sein.“ In welcher Form und in welchem Ausmaß, ließe sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht sagen.
Andacht für die Opfer in Hannover
Unter den sechs Toten sind drei Mitarbeiter des Jugendamtes der Region Hannover und drei der Jugendhilfeeinrichtung der Hansestadt. Für die Opfer fand am Dienstag eine Andacht in Stade statt, der Andrang von Angehörigen, Kollegen und Feuerwehrleuten war riesig. Für Mittwoch, den 1. Juli war zudem in der Marktkirche Hannover ein Gedenken für die drei Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region geplant.
Mit Gebeten, Texten und Musik soll ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt werden, auch für alle Mitarbeitenden der Jugendämter.
In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sowohl die 34 Jahre alte Mutter der gemeinsamen Tochter als auch die Begleiterin des 45-Jährigen mutmaßlichen Täters sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Nach der Schließung der betroffenen Mutter-Kind-Gruppe sind die 34-Jährige und ihr Baby anderweitig untergebracht worden, wie das Sozialministerium mitteilte.
Arbeit mit erhöhtem Risiko von verbaler und physischer Gewalt
Die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen stehen oft unter Druck, aber ist ein größerer Schutz möglich? Wenn es um Sorgerecht oder Kindeswohlgefährdung gehe, seien die Beschäftigten in solchen Einrichtungen einem erhöhten Risiko von verbaler und physischer Gewalt ausgesetzt, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Doreen Siebernik.
„Sie erleben immer wieder Entgleisungen und Übergriffe, die tief in den Dynamiken von häuslicher Gewalt und patriarchalem Kontrollwahn verwurzelt sind“, beschreibt sie.
Zum Schutz der Einrichtungen bedarf es aus Sicht der GEW eines funktionierenden Systems von Jugendamt, Polizei und Trägern. Siebernik benennt aber offen das „Dilemma“ dabei. „Einerseits müssen Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das Leben der Angestellten schützen.
Andererseits leben soziale Arbeit und Jugendhilfe von Vertrauen und Zugänglichkeit“, sagt sie. Sollten die Orte zu „Festungen“ mit Sicherheitsschleusen mit bewachten Eingängen ausgebaut werden, könne dies die Hemmschwelle für Hilfesuchende vergrößern. (dpa/red)
In Baden-Württemberg ist ein junger Rumäne festgenommen worden, der von Deutschland aus versucht haben soll, den rumänischen Staat zu bekämpfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versuchte er, eine rechtsextremistische Gruppe zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte.
Das sollte den Ermittlern zufolge zum Untergang des rumänischen Staats beitragen. Dem Festgenommenen, Nichita P., habe ein neuer Staat nach nationalsozialistischem Vorbild vorgeschwebt. Auch zur Errichtung eines solchen Staats habe die Gruppe beitragen sollen.
Aufruf zu Straftaten
Ab 2023 soll P. versucht haben, sie zu gründen. Dazu betrieb er zwei Kanäle in einem Messengerdienst, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese hätten sich vor allem an junge Rumänen gerichtet. P. habe Abonnenten und Mitglieder dazu aufgefordert, Straftaten zu begehen.
Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um das Töten von Menschen und um Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder queeren Menschen genutzt werden. Er habe auch dazu aufgefordert, junge Mädchen zur Selbstverletzung zu verleiten.
Auf den Kanälen soll er außerdem Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht haben. Im Tatzeitraum sei P. teils noch Heranwachsender gewesen, also unter 21 Jahren alt, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Festnahme im Enzkreis
Festgenommen wurde er von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Enzkreis. Noch am Montag sollte er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt werden.
Vorgeworfen wird P. der Versuch, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Hinzu kommt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (afp/red)
Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit.
Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen mit türkischen Wurzeln, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei.
Das teilte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade mit. Die Getöteten waren demnach Mitarbeiter eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.
Schuol sprach von einem „Sorgerechtsstreit“ als mutmaßlichem Hintergrund des Verbrechens.
Innenministerin: Das wird „Spuren hinterlassen“
Niedersachsens Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete dieses als „kaltblütige Gewalttat ohne politische oder wirtschaftliche Hintergründe“, die aus mutmaßlich „familiären Motiven“ begangen worden sei. Die Tat werde weit über die unmittelbar Betroffenen und die Stadt Stade hinaus „Spuren hinterlassen“, fügte Behrens hinzu.
Nach Angaben Schuols gab es in der Sorgerechtsangelegenheit am Montag einen Termin in der Einrichtung, zu der neben mehreren Getöteten auch der im Raum Hannover wohnhafte Verdächtige geladen war.
Die Einrichtung eines privaten Trägers, in der sich Mutter-Kind-Wohnungen befinden, wird demnach vom Jugendamt Hannover genutzt. Bei den getöteten Mitarbeitenden handelte es sich um vier Frauen und zwei Männer. Die Kindsmutter und das Kind des Tatverdächtigen blieben bei dem Geschehen demnach unverletzt.

Polizeibeamte stehen zusammen mit Mitarbeitern einer Jugendhilfeeinrichtung und Zeugen in der Nähe des Tatorts, an dem am 29. Juni 2026 bei einer Schießerei in Stade sechs Menschen ums Leben kamen.
Foto: Ibrahim Ot/AFP via Getty Images
Vier Menschen waren sofort tot
Erste Notrufe über Schüsse in der Einrichtung erreichten die Polizei in der Stadt unweit von Hamburg gegen Mittag. Den eintreffenden Einsatzkräften habe sich ein „grausames Bild“ geboten, sagte Schuol.
Vier Opfer seien sofort tot gewesen, ein fünftes trotz Reanimation noch vor Ort verstorben. Ein weiterer Mensch starb später im Krankenhaus an seinen Schussverletzungen.
Der Verdächtige flüchtete laut Polizei zunächst in einem von einer 65-jährigen Frau gesteuerten Auto, das Beamte nach kurzer Zeit bei großangelegten Fahndungs- und Einsatzmaßnahmen stoppten.
Dabei fielen auch Schüsse, der mutmaßliche Schütze und die Fahrerin des Fluchtwagens blieben demnach unverletzt. Beide wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Stade will am Dienstag über die Beantragung von Haftbefehlen entscheiden.
Verdächtige war amtsbekannt
Auch die mutmaßliche Tatwaffe ist beschlagnahmt. Woher der Verdächtige sie hatte, war zunächst unklar. Eine waffenrechtliche Erlaubnis habe er nicht besessen, sagte Schuol.
Ihren Angaben zufolge war der Mann bereits wegen Bedrohung amtsbekannt, galt laut polizeilichen Auskunftssystemen aber nicht als „absolut gewalttätig“. Bei der ebenfalls festgenommenen mutmaßlichen Fluchtautofahrerin handelte es sich laut Ermittlern um eine Frau aus dem erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis des 45-Jährigen.
Zunächst befand sich außerdem ein weitere Mensch in Polizeigewahrsam, wie die Polizeipräsidentin am Montagabend weiter sagte. Deren „Status“ ist aktuell noch in Klärung.
Die Kindsmutter werde von der Polizei betreut und befragt. Warum diese mit ihrer Tochter in der Einrichtung war, war zunächst ebenfalls noch offen. Zur Unterbringungssituation könnten die Ermittler aktuell konkret noch nicht sagen, betonte Schuol.
Bundeskanzler Merz dankt den Polizisten
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus. „Die Nachricht aus Stade erschüttert bis ins Mark“, schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Onlinedienst X.
„Viele Menschen, die helfen und schützen wollten, haben ihr Leben verloren oder wurden verletzt. Mein Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen.“ Merz dankte zudem den Polizisten für ihren schnellen Einsatz.

Die Polizei setzt einen Hund ein, während sie am 29. Juni 2026 in der Nähe des Tatorts in Stade ermittelt.
Foto: Ibrahim Ot/AFP via Getty Images
„Ich bin tief erschüttert über das Ausmaß der Gewalt in einem Raum, der Schutz geben soll“, erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin. „Meine Anteilnahme gilt den Angehörigen der Toten und Verletzten, die so viel Schmerz ertragen müssen.“ Sein Dank gehe an alle Einsatzkräfte und Ärzte.
Als „erschütternd“ bezeichnete Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) das Geschehen. Die Tat mache „die gesamte Landesregierung tief betroffen“, erklärte er in Hannover.
Zugleich bat er darum, „jetzt keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und den Ermittlungen den nötigen Raum zu geben“. Es sei „die Zeit für Trauer, Anteilnahme und sachliche Ermittlungsarbeit und nicht für Spekulationen und Verunsicherung“. (afp/red)
Die spanische Polizei hat einen mutmaßlich hochrangigen italienischen Mafia-Boss gefasst. Der Mann gelte als Chef eines Clans der mächtigen Verbrecherorganisation ‚Ndrangheta, die in Kalabrien im Süden Italiens beheimatet ist, teilte die Nationalpolizei mit. Der Italiener sei in Soria rund 200 Kilometer nordöstlich von Madrid festgenommen worden. Nach einer Mitteilung der zuständigen italienischen Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria handelt es sich um den berüchtigten Mafiaboss Domenico Paviglianiti – genannt „Don Mico“.
Gegen den Mann, dessen Identität von der spanischen Polizei zunächst nur mit den Initialen DP angegeben wurde, lag seit Juli 2022 ein Europäischer Haftbefehl vor. Die italienische Justiz werfe ihm unter anderem Gewaltdelikte, Drogenhandel und Geldwäsche vor, hieß es in der Mitteilung der spanischen Nationalpolizei. Ihm drohe eine 19-jährige Haftstrafe. Der Zugriff war nach Polizeiangaben das Ergebnis monatelanger Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden.
Auf einem von der „Policía Nacional“ auf X veröffentlichten Video ist zu sehen, wie der Mann mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einen Transporter gebracht wird. Er leistet dabei keinen Widerstand.
„In den kommenden Tagen werden die Verfahren für seine Überstellung nach Italien eingeleitet, wo er die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe verbüßen muss“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria.
Bereits mehrfach in Spanien festgenommen
Nach spanischen Medienberichten handelt es sich bei dem Mann um einen 65-Jährigen, der in Italien zu den meistgesuchten Kriminellen gehört. Er sei bereits zum dritten Mal in Spanien festgenommen worden. Bereits 1996 sei er im Zuge einer internationalen Anti-Mafia-Operation gefasst und 1999 an Italien ausgeliefert worden, berichteten die Zeitungen „El Mundo“ und „El País“.
Dort verbüßte der Mann eine rund 20-jährige Haftstrafe, bevor er nach einem Berechnungsfehler bei der Reststrafe vorzeitig entlassen wurde. Anschließend entzog er sich der italienischen Justiz. 2021 wurde er in Madrid erneut festgenommen, später jedoch wegen abgelaufener Haftfristen wieder freigelassen.
Ein unauffälliges Leben in der Provinz
Laut „El Mundo“ führte „Don Mico“ in seinem Versteck in der beschaulichen und besonders stark unter der Abwanderung junger Menschen leidenden 40.000-Einwohner-Gemeinde Soria in den vergangenen Jahren zwar ein unauffälliges Leben. Er soll aber von einem Leibwächter beschützt worden sein.
Die ‚Ndrangheta gilt als eine der mächtigsten und gefährlichsten Mafiaorganisationen der Welt. Den Medienberichten zufolge spielte DP in den 1980ern und Anfang der 1990er Jahre eine bedeutende Rolle im sogenannten zweiten ‚Ndrangheta-Krieg, einem blutigen Machtkampf rivalisierender Clans in Kalabrien, bei dem rund 700 Menschen getötet wurden. (dpa/red)
Nach der Tötung zweier Menschen in Bremen hat die Polizei am Sonntag einen dringend Tatverdächtigen festgenommen. Im Zuge ihrer Großfahndung spürten Spezialeinsatzkräfte den 22-Jährigen am Abend in einem Maisfeld im niedersächsischen Schwanewede auf und nahmen ihn fest, wie die Polizei mitteilte.
Hinweise aus der Bevölkerung sowie die enge Zusammenarbeit mit der Polizei in Niedersachsen hätten die Einsatzkräfte zum Aufenthaltsort des Mannes geführt. Der Tatverdächtige wurde demnach mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden, von den Beamten wiederbelebt und dann in ein Krankenhaus gebracht.
Am Freitag waren im Bremer Stadtteil Vegesack ein Mann und eine Frau getötet worden. Die Polizei entdeckte den durch Stiche und Schnitte schwer verletzten Mann auf der Straße; er erlag seinen Verletzungen. Im Keller eines nahegelegenen Mehrfamilienhauses entdeckten die Beamten eine tote Frau. Die Hintergründe der Gewalttat blieben zunächst unklar. Die Ermittlungen der Mordkommission und der Bremer Staatsanwaltschaft dauerten an. (afp/red)
Nach der Tötung zweier Menschen in Bremen hat die Polizei am Sonntag einen dringend Tatverdächtigen festgenommen. Im Zuge ihrer Großfahndung spürten Spezialeinsatzkräfte den 22-Jährigen am Abend in einem Maisfeld im niedersächsischen Schwanewede auf und nahmen ihn fest, wie die Polizei mitteilte.
Hinweise aus der Bevölkerung sowie die enge Zusammenarbeit mit der Polizei in Niedersachsen hätten die Einsatzkräfte zum Aufenthaltsort des Mannes geführt. Der Tatverdächtige wurde demnach mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden, von den Beamten wiederbelebt und dann in ein Krankenhaus gebracht.
Am Freitag waren im Bremer Stadtteil Vegesack ein Mann und eine Frau getötet worden. Die Polizei entdeckte den durch Stiche und Schnitte schwer verletzten Mann auf der Straße; er erlag seinen Verletzungen. Im Keller eines nahegelegenen Mehrfamilienhauses entdeckten die Beamten eine tote Frau. Die Hintergründe der Gewalttat blieben zunächst unklar. Die Ermittlungen der Mordkommission und der Bremer Staatsanwaltschaft dauerten an. (afp/red)
Nach der Entführung eines Neugeborenen aus einem Krankenhaus in Lüdenscheid hat die Polizei noch keine Spur der Tatverdächtigen. Die Ermittlungen in der Sache laufen weiter, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Zeugen hatten Samstagnachmittag in einem Parkhaus das sieben Tage alte Baby entdeckt, kurze Zeit später meldete das Klinikum das Neugeborene als vermisst.
Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte sich eine Frau in einem hellblauen Kittel als Krankenhausmitarbeiterin ausgegeben und das Baby aus dem Zimmer der Mutter mitgenommen. Ein Rettungswagen holte den Jungen aus dem Parkhaus und brachte ihn zurück ins Klinikum. Die Kindesentziehung dauerte eine knappe Stunde.
Die mutmaßliche Entführerin wird auf Mitte 20 bis Anfang 30 geschätzt. Die Polizei bat um Hinweise auf die Frau – möglicherweise sei sie beim Verlassen der Klinik beobachtet worden. (afp/red)
Eheleute und ihre kleine Tochter sind in ihrer Wohnung in Rom mit einer Machete umgebracht worden. Nur der älteste Sohn der Familie aus Bangladesch habe sich schwer verletzt retten können, berichtete die italienische Zeitung „La Repubblica“. Er werde in einem Krankenhaus behandelt, sei aber nicht in Lebensgefahr.
Aufgrund seiner Angaben fahnde die Polizei mit einem Großaufgebot nach einem Verdächtigen, bei dem es sich um einen Bekannten der Familie handeln soll, wie die Nachrichtenagentur Ansa meldete.
Das Motiv der Bluttat war zunächst unklar. Der Täter könne von der ermordeten Frau besessen gewesen sein oder die Tat habe etwas mit dem 20-jährigen Sohn zu tun, schrieb die Zeitung. Nachbarn der Wohnung im Stadtteil Pineta Sacchetti im Nordwesten Roms hätten von einem lautstarken Streit kurz vor dem Angriff mit der Machete berichtet. (dpa/red)
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
In Kürze:
- Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
- Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
- Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.
„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich
Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.
Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration
In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.
Boll schließt Inspiration für reales Leben aus
Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.






















