Beamte des Secret Service, der für die Sicherheit des Präsidenten zuständig ist, sichern den Trump National Golf Club im Großraum Los Angeles. - Foto: Mark Schiefelbein/AP/dpa
Die Polizei hat auf Donald Trumps Golfplatz im Raum Los Angeles zwei Tage vor einem geplanten Auftritt des US-Präsidenten einen bewaffneten Mann festgenommen.
Sicherheitskräfte des Bundes in Zivil bemerkten ein Verhalten des 38-Jährigen, das nahelegte, dass er die Vorbereitungen der Sicherheitsvorkehrungen für den Besuch des Präsidenten beobachtete, wie die örtliche Polizei erklärte.
Bei der Festnahme am Sonntag fanden Beamte ein 16 Schuss fassendes Magazin. Im Auto des Verdächtigen auf dem Parkplatz des Golfplatzes fanden sie zudem eine geladene Pistole und ein weiteres Magazin, ebenfalls gefüllt mit Hohlspitzmunition.
Festgenommener polizeibekannt
Die Polizei im Bundesstaat Kalifornien wirft dem Mann das verdeckte Mitführen einer Waffe sowie den Besitz verbotener Munition vor. Gegen den 38-Jährigen wird demnach in anderer Sache bereits wegen eines Raubdeliktes ermittelt.
Bei einer anschließenden Durchsuchung seines nahen Wohnorts in Downey wurde laut dem Büro des Sheriffs im Bezirk Los Angeles unter anderem sichergestellt:
ein illegal modifiziertes Sturmgewehr vom Typ AR
eine Pistole
besonders große Magazine
größere Mengen Pistolen- und Gewehrmunition
eine kugelsichere Weste
„Mehrere Notizbücher mit besorgniserregenden Äußerungen“
Die Polizei machte keine näheren Angaben zum Inhalt der Notizbücher. Die Ermittlungen würden gemeinsam mit Anti-Terror-Kräften und dem Secret Service geführt, der für den Schutz des Präsidenten zuständig ist, erklärte die Polizei. Der Verdächtige befinde sich weiter in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft prüfe die Vorwürfe, hieß es.
Der US-Präsident kam am Dienstagabend (Ortszeit) in den Trump National Golf Club im Vorort Rancho Palos Verdes, um dort bei einem Event Spenden für die republikanische Partei einzuwerben.
In einem Interview mit Fox-News in Kalifornien sagte er auf die Festnahme angesprochen, es spende ihm „ein bisschen Trost“, dass nur die bedeutenden Präsidenten zum Ziel würden.
Trump wurde bereits häufiger zum Ziel
Im aktuellen Fall wurde dem Verdächtigen laut Polizei zunächst kein Anschlagsplan zur Last gelegt. Allerdings war es nicht der erste Sicherheitsvorfall in Zusammenhang mit Trumps Golfplätzen.
Im September 2024 schoss der Secret Service auf Trumps Golfplatz im Bundesstaat Florida auf einen bewaffneten Mann, der sich in den Büschen versteckte. Der Verdächtige selbst feuerte keine Kugel ab, floh und wurde wenig später festgenommen. Wegen des versuchten Attentats wurde der Mann im Februar 2026 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zuvor hatte im Juli 2024 ein Schütze bei einer Wahlkampfveranstaltung in Butler im Bundesstaat Pennsylvania von einem nahe gelegenen Dach auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr verletzt. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet. (dpa/red)
Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.
Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.
Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
Russland blockiert die Nutzung von Telegram stark. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa
Die oberste russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring hat den Gründer des sozialen Netzwerks Telegram, Pawel Durow, auf ihre Liste der Terroristen und Extremisten gesetzt.
Der Name des am 10. Oktober 1984 in Leningrad (heute St. Petersburg) geborenen, aber bisher nicht verurteilten Russen taucht nun neben vielen anderen Beschuldigten in der entsprechenden Behördendatei auf – ohne nähere Angaben. Rosfinmonitoring steht in der Kritik, dem Kreml als Instrument politischer Willkür gegen Andersdenkende zu dienen.
FSB wirft Durow Beihilfe zum Terror vor
Am Vortag hatte der Inlandsgeheimdienst FSB Durow Beihilfe zum Terror vorgeworfen und angekündigt, ihn zur Fahndung ausschreiben zu lassen. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Telegram auch von den ukrainischen Geheimdiensten genutzt werde.
Konkret soll es um Kontaktanbahnung zu Russen gehen, die wiederum im Auftrag Kiews Sabotageakte, Terroranschläge und andere Straftaten begingen. Laut FSB sind mehrere Verdächtige in Haft, deren Aussagen die Vorwürfe gegen Telegram stützen sollen.
Der extrem populäre Messengerdienst verbreitet massenhaft Inhalte in russischer Sprache – sowohl von offiziellen Stellen als auch von Kremlgegnern. Telegram ist in Russland nicht verboten, aber blockiert, kann allerdings mit einem VPN – einer verschlüsselten Internetverbindung – genutzt werden.
Bisher keine Stellungnahme von Telegram
Die russischen Behörden hatten Durow immer wieder aufgefordert, für eine Löschung „extremistischer oder terroristischer Inhalte“ zu sorgen. Selbst geäußert zu den neuen Vorwürfen hat sich Durow, der in Dubai lebt und auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, bisher nicht. Auch von Telegram selbst gab es keine Stellungnahme.
Durow hatte im Februar, als die Ermittlungen erstmals bekannt wurden, geschrieben: „Jeden Tag fabrizieren die Behörden neue Vorwände, um den Zugang der Russen zu Telegram einzuschränken, weil sie das Recht auf Privatsphäre und freie Rede einschränken wollen.“
Auch andere Staaten werfen Telegram vor, dass Extremisten oder Kriminelle die verschlüsselte Kommunikation nutzen. Durow wurde 2024 in Frankreich festgenommen, weil sein Messenger solchen Missbrauch nicht verhindere. Der gebürtige Russe kam gegen Kaution frei, das Verfahren läuft weiter. (dpa/red)
Die Schleuserkriminalität ist stark zurückgegangen. (Symbolbild) - Foto: Carsten Koall/dpa
Die in Deutschland entdeckte Schleuserkriminalität ist 2025 stark zurückgegangen – ebenso wie die unerlaubte Migration insgesamt. Dies zeigt ein neues Lagebild des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei. Demnach wurden insgesamt 4.622 Schleusungen registriert, 41,9 Prozent weniger als im Jahr davor.
Darunter sind 147 besonders schwere Fälle und solche, bei denen Menschen zu Tode kamen – ein Minus von 57,6 Prozent. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wertet den Trend als Erfolg konsequenten Handelns.
Es geht um kriminelle Geschäfte, bei denen Menschen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltsrecht illegal ins Land gebracht werden. Das BKA zählt nach Angaben eines Sprechers jede geschleuste Person als eigenen Fall – entdeckt wurden also insgesamt 4.622 Menschen.
Davon wurden 4.190 von der Bundespolizei an den Außengrenzen erfasst, die übrigen von anderen Behörden. Die häufigsten Nationalitäten bei den von der Bundespolizei registrierten Fällen waren Afghanen, Syrer, Türken, Somalier und Ukrainer.
Brennpunkte blieben die östlichen Grenzen zu Polen und Österreich, allerdings mit starkem Abwärtstrend. Ein Teil verlagerte sich an die Westgrenzen. Die entdeckten mutmaßlichen Schleuser waren überwiegend junge Männer. Insgesamt wurden 3.088 Tatverdächtige registriert, ein Minus von 23,1 Prozent. Am stärksten vertreten waren Syrer, Deutsche und Türken.
Weniger Migration nach Deutschland und Europa
Der Rückgang der Schleusungen geht damit einher, dass insgesamt viel weniger Menschen unerlaubt einreisen als in den Jahren zuvor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2025 insgesamt 187.220 Fälle von unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt aus, 30 Prozent weniger als im Jahr davor (267.497 Fälle). Hauptherkunftsstaaten waren 2025 die Türkei, Syrien und Afghanistan.
„Weniger illegale Einreisen, mehr Kontrolle an den Grenzen, entschlossenes Vorgehen gegen Schleusernetzwerke – mit den Maßnahmen der Migrationswende setzen wir den Kurs für mehr Struktur, Sicherheit und Stabilität kontinuierlich fort“, erklärte Innenminister Dobrindt.
Aber auch nach Europa kamen 2025 dem Lagebild zufolge etwa ein Viertel weniger Menschen unerlaubt. Registriert wurden insgesamt 180.139 unerlaubte Übertritte an den europäischen Außengrenzen. Besonders stark ging die Migration über den Atlantik und das westliche Mittelmeer (minus 42 Prozent) sowie über die Balkanregion (minus 41,8 Prozent) zurück. Deutschland bleibe in Europa einer der Hauptzielstaaten, hält das Lagebild fest.
Mehr Kontrollen, weniger Fälle
„Mit der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen ging eine erhöhte Kontrollintensität einher“, heißt es im Fazit von BKA und Bundespolizei. „Gleichwohl wurden deutlich weniger unerlaubt einreisende beziehungsweise geschleuste Personen registriert als im Vorjahr. Diese Entwicklung spiegelt die Lage an den Außengrenzen wider.“ (dpa/red)
Der Schriftsteller Salman Rushdie Rushdie wurde 2022 von einem Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Vier Jahre nach dem Messerattentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der bereits zu 25 Jahren Haft verurteilte Täter nun auch einer „terroristischen Tat“ schuldig gesprochen worden.
Hadi Matar sei „den terroristischen Werten der iranischen Führung“ gefolgt und habe „einen grenzüberschreitenden Terrorakt“ begangen, teilte das US-Justizministerium am 29. Juli mit. Er sei von einer Geschworenen-Jury auf Bundesebene wegen „der Begehung einer terroristischen Tat“ verurteilt worden.
Strafmaß wird im November verkündet
Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 3. November vorgesehen. Matar droht zusätzlich zu seiner 25-jährigen Haftstrafe die höchste Bundesstrafe von lebenslanger Haft. Die „New York Times“ berichtete jedoch, Matars Anwalt wolle das Urteil anzufechten.
Matar wurde nun außerdem wegen Unterstützung der Hisbollah-Miliz im Libanon verurteilt. Ermittler hatten in seinem Haus Material der pro-iranischen Organisation gefunden.
Attentäter Hadi Matar wurde im Februar des versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Archivbild)
Foto: Adrian Kraus/AP/dpa
Matar war vor gut einem Jahr wegen des Attentats auf Rushdie bereits von einem Geschworenengericht im Bundesstaat New York zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.
Der US-Bürger mit libanesischen Wurzeln hatte im August 2022 bei einer Veranstaltung in Chautauqua im Bundesstaat mindestens zehn Mal auf Rushdie eingestochen und ihn schwer verletzt. Der 79-Jährige ist seit dem Angriff auf dem rechten Auge blind.
Iran belegte Rushdie mit einer Fatwa
Der Iran hatte Rushdie wegen angeblicher Blasphemie in seinem Roman „Die Satanischen Verse“ von 1988 mit einer Fatwa belegt – einer Art religiösem Urteil, das in islamistischen Kreisen zur Rechtfertigung von Gewalttaten dienen kann und als Todesdrohung verstanden wird. Nach Angaben der US-Ankläger wollte Matar mit seiner Tat die Fatwa umsetzen.
Rushdie hatte sagte in der vergangenen Woche in dem Prozess gegen Matar als Zeuge aus. Dabei berichtete er fast eine Stunde lang von dem Attentat.
Auf die Frage, ob er glaube, dass Matar die Fatwa habe ausführen wollten, antwortete der Autor laut US-Medien: „Ich hatte keine Kenntnis davon. Ich habe meine Vermutungen.“ Matar hatte einem Reporter vor seinen Prozessen gesagt, er glaube, Rushdie habe „den Islam angegriffen“.
Rushdie veröffentlichte Dokumentarfilm über den Angriff
Im Jahr 2024 hatte Rushdie ein Buch über sein Nahtod-Erlebnis bei dem Attentat mit dem Titel „Knife. Gedanken nach einem Mordversuch“ veröffentlicht.
Darin führt er ein imaginäres Gespräch mit Matar. Anfang dieses Jahres hatte außerdem ein Dokumentarfilm über den Angriff beim Sundance Film Festival in den USA Premiere.
Der britisch-indische Autor Salman Rushdie lächelt in die Kamera, nachdem er von Karin Schmidt-Friderichs in der Paulskirche in Frankfurt am Main mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde.
Foto: Arne Dedert/dpa Pool/dpa
Teheran bestritt nach dem Attentat vehement, hinter dem Angriff zu stehen. Das iranische Außenministerium hatte sich bereits 1998 von der Todesdrohung distanziert, eine iranische Stiftung hielt allerdings eine Art Kopfgeld auf Rushdie aufrecht.
Den US-Anklägern zufolge wurde die Fatwa zudem von Irans mittlerweile getötetem obersten Führer Ali Chamenei bekräftigt und in einer Rede von 2006 durch den damaligen Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah gebilligt.
Rushdie lebte nach der Fatwa von 1989 ein Jahrzehnt lang stark zurückgezogen in London, führte jedoch danach bis zu dem Attentat ein relativ normales Leben in New York. (afp/red)
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen“, sagte Uwe Boll im Interview mit Epoch Times. - Foto: Privat
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Kaum ein deutscher Regisseur polarisiert seit Jahrzehnten so stark wie Uwe Boll. Seine Filme werden von Kritikern oft scharf abgelehnt, gleichzeitig haben viele Produktionen eine treue Fangemeinde gefunden.
Mit seinem neuen Spielfilm Citizen Vigilante greift Boll erneut ein gesellschaftlich kontroverses Thema auf: Kriminalität, staatliches Versagen und die Frage, wie weit ein Einzelner gehen darf, wenn das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Film zusätzlich, als Elon Musk ihn zwei Tage lang weltweit kostenlos auf seiner Plattform X veröffentlichte.
Im Exklusivinterview mit Epoch Times, spricht Boll über die Hintergründe seiner Filme, politische Überzeugungen und persönliche Erfahrungen. Er erklärt auch, weshalb er bewusst kontroverse Themen aufgreift und den Vorwurf der Gewaltverherrlichung zurückweist.
Provokation als Teil seines Filmschaffens
Dass sein Name regelmäßig Kontroversen auslöst, nimmt Boll bewusst in Kauf. Schon früh habe er Filme gedreht, die aktuelle Konflikte aufgriffen und starke Reaktionen hervorriefen.
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen. Das war schon bei Postal, Rampage oder Assault on Wall Street so. Citizen Vigilante ist für mich nichts Neues – ich rühre gern im Wespennest.“
Provokation sei für ihn jedoch kein Selbstzweck. „Ich möchte beim Publikum Emotionen auslösen. Ich will nicht, dass die Leute sich langweilen oder sagen: ,So etwas habe ich schon 150.000 Mal gesehen.‘ Ich versuche Filme zu machen, die man nicht vergisst – im Guten wie im Schlechten.“
„Citizen Vigilante“ als gesellschaftlicher Spiegel
Der Vorwurf, sein neuer Film verherrliche Selbstjustiz, begleitet Boll seit der Veröffentlichung. Dies weist er entschieden zurück. Nach seiner Auffassung soll Citizen Vigilante keine Anleitung zur Gewalt sein, sondern ein Spielfilm, der eine gesellschaftliche Stimmung widerspiegelt.
„Ich wünsche mir, dass die Probleme vom Staat, von der Regierung und den zuständigen Behörden gelöst werden. Der Film trifft einen Nerv, weil die Menschen die Probleme sehen und gleichzeitig erleben, dass die Politiker sie nicht lösen“, sagte Boll.
Nach eigenen Angaben hätten ihn tausende Zuschriften erreicht. Zuschauer hätten geschrieben:
„Endlich zeigt jemand, was wirklich passiert.“
„Endlich konnte ich sehen, wie jemand gegen diese Gangster vorgeht.“
Gleichzeitig betont Boll, dass seine Hauptfigur keineswegs als Held dargestellt werde. Sanders sei ein einsamer ehemaliger Militärangehöriger, dessen Gewaltanwendung bewusst Grenzen überschreite.
„Er geht mit seiner Gewalt bewusst zu weit“, erklärte Boll. „Das habe ich absichtlich so gezeigt, um deutlich zu machen: Genau das wollen wir eigentlich nicht. Das Publikum soll sich selbst die Frage stellen: Geht er zu weit? Überschreitet er eine Grenze?“
Für Boll liegt genau darin die Stärke des Spielfilms: Er könne gesellschaftliche Konflikte zuspitzen und moralische Fragen stellen, ohne einfache Antworten vorzugeben. Als Beispiel nennt er Stanley Kubricks A Clockwork Orange, der ebenfalls bewusst provoziere und den Zuschauer mit ethischen Fragen konfrontiere.
Elon Musk machte den Film weltweit bekannt
Eine entscheidende Rolle für den internationalen Erfolg spielte nach Bolls Darstellung Elon Musk. Dieser habe den Trailer auf X entdeckt und sich anschließend von sich aus gemeldet. „Nicht wir haben ihn kontaktiert, sondern er meldete sich bei uns und fragte: ,Kann ich den Film pushen? Kann ich ihn veröffentlichen?’“
Obwohl der Film zwei Tage lang kostenlos verfügbar war, habe dies den späteren Verkauf nicht geschadet. Im Gegenteil: Anschließend habe Citizen Vigilante Spitzenplätze bei Amazon, Apple und anderen Plattformen erreicht. Boll sieht darin auch einen Beleg für die Loyalität vieler Zuschauer.
Über Musk selbst sagt der Regisseur: „Ich glaube, er ist der einzige Milliardär, dem es egal ist, ob seine politischen Ansichten seinem eigenen Vermögen schaden. Er sagt einfach, was er denkt.“
Persönlich begegnet seien sich beide nie; der Kontakt habe ausschließlich über Direktnachrichten auf X stattgefunden.
Boll würde den Film seinen Kindern nicht empfehlen
Ausführlich spricht Boll auch über die Grenzen künstlerischer Freiheit. Grundsätzlich lehnt er staatliche Verbote von Filmen ab. Erwachsene müssten selbst entscheiden können, was sie sehen möchten. „Wenn man 18 Jahre alt ist, sollte man selbst entscheiden können, was man sehen möchte.“
Gleichzeitig betont er, dass persönliche moralische Grenzen dennoch bestehen. So würde er niemals einem Tier für einen Film Schaden zufügen und auch Citizen Vigilante nicht seinen eigenen Kindern empfehlen.
Migration, Medien und die Rolle des Films
Im weiteren Verlauf des Gesprächs weitet Uwe Boll den Blick über seinen Film hinaus und spricht über Themen wie Migration, öffentliche Sicherheit, Medienberichterstattung und soziale Netzwerke. Er macht dabei deutlich, dass es sich um seine persönliche Einschätzung gesellschaftlicher Entwicklungen handelt.
Nach seiner Auffassung habe sich das Sicherheitsgefühl in Europa in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Als Beispiel nennt er die heute deutlich stärkeren Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Als wir aufgewachsen sind, gab es auf Weihnachtsmärkten oder überhaupt in den Innenstädten keinerlei Sicherheitskontrollen. Heute stehen dort überall schwer bewaffnete Sicherheitskräfte.“
Boll führt diese Entwicklung auf die Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern zurück und kritisiert, dass Politik und Medien seiner Ansicht nach bestimmte Probleme nicht offen genug ansprechen würden. Er betont zugleich, dass sich seine Kritik gegen radikale Strömungen richte und nicht gegen Muslime insgesamt.
Gewalt im Alltag statt nur im Kino
Auch die zunehmende Gewaltdarstellung in Film und Fernsehen sieht Boll kritisch. Während Serien seiner Jugend vergleichsweise zurückhaltend gewesen seien, gehörten heute explizite Gewaltszenen fast zum Standard.
„Das allgemeine Gewaltniveau ist drastisch gestiegen.“
Noch problematischer als Spielfilme seien für Boll jedoch soziale Medien. Kinder und Jugendliche würden dort täglich mit echten Gewaltvideos und schockierenden Bildern konfrontiert.
„Kinder sehen heute ununterbrochen echte Unfälle und Gewaltszenen im Internet. Das stumpft sie ab. Ich finde das schrecklich.“
Selbstkritik statt Selbstinszenierung
Rückblickend räumt Boll ein, dass einige seiner frühen Videospielverfilmungen von stärkeren Drehbüchern profitiert hätten. „Ich habe nie behauptet, dass jeder meiner Filme perfekt ist.“
Gleichzeitig verweist er darauf, dass Filme wie Darfur, Tunnel Rats oder Assault on Wall Street häufig besser gewesen seien, als viele Kritiker ihnen zugestanden hätten. Nach seiner Wahrnehmung sei sein Name für manche Rezensenten bereits zum Vorurteil geworden.
Zwischen Rechtsstaat und Selbstjustiz
Auf die Frage, was gefährlicher sei – ein Staat, der seine Bürger nicht ausreichend schütze, oder Bürger, die das Recht selbst in die Hand nähmen –, lehnt Boll Selbstjustiz ausdrücklich ab. Gleichzeitig warnt er davor, dass das Vertrauen in Polizei und Justiz verloren gehe.
„Natürlich bin ich dagegen, dass Menschen das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat keine Gerechtigkeit mehr zu bekommen, ist das genauso problematisch.“
Als Auslöser für Citizen Vigilante nennt Boll einen Hamburger Vergewaltigungsfall und die öffentliche Reaktion darauf. Diese Ereignisse hätten ihn schließlich dazu bewegt, das Drehbuch zu schreiben. „Ich lebe in der Realität“, sagte er.
Zum Ende des Gesprächs wird der Regisseur persönlich. Er wünsche sich, dass selbst seine schärfsten Kritiker seine Filme nicht nur über sein Image beurteilen, sondern über die Themen, die sie behandeln.
„Ich bin kein Filmemacher, der einfach provozieren oder schockieren will. Ich lebe in der Realität – und genau dort entstehen auch meine Filme.“ Jeder seiner Stoffe gehe auf ein konkretes gesellschaftliches Ereignis oder eine persönliche Beobachtung zurück.
„Ich setze mich nicht einfach hin und schreibe irgendeinen Krimi zur Unterhaltung. Hinter jeder Geschichte steht etwas, von dem ich glaube, dass es erzählt werden muss.“
Ob man Uwe Bolls Einschätzungen teilt oder ihnen entschieden widerspricht: Für Boll selbst sollen Filme Diskussionen auslösen, gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln und Fragen stellen, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt. Mit Citizen Vigilante setzt Boll diesen Weg fort und nimmt dabei bewusst in Kauf, erneut zu polarisieren.
Anm. d. Red.: Christian Peschken ist Journalist und Filmemacher mit über 40 Jahren Erfahrung. Uwe Boll kennt er persönlich aus der gemeinsamen Zeit in Hollywood seit den 1990er Jahren.
Die Zahl antisemitischer Angriffe ist einer Analyse zufolge seit 2022 in mehreren Staaten weltweit deutlich gestiegen – am massivsten aber in Deutschland.
Das geht aus dem veröffentlichten Jahresbericht der J7 Taskforce gegen Antisemitismus hervor. Diese untersucht antisemitische Vorfälle in sieben Staaten, in denen zusammen etwa 90 Prozent der Juden außerhalb Israels leben.
Gewalttätige Vorfälle haben zugenommen
Insgesamt lag demnach 2025 die Zahl antisemitischer Vorfälle in diesen J7-Staaten um 136 Prozent über dem Niveau von 2022 – dem Jahr vor dem Angriff der radikalen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober. In Deutschland sei sogar ein Anstieg um 215 Prozent verzeichnet worden.
Zu den J7-Staaten gehören Argentinien, Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und die USA. Gewalttätige Vorfälle nahmen laut dem Bericht in diesen Staaten von 2022 bis 2025 um 97 Prozent zu.
Verwiesen wurde auf 20 bei antisemitischen Angriffen Getötete in Australien, Großbritannien und den USA. Davon betrafen allein 15 einen Angriff auf eine Chanukka-Feier in Sydney.
Deutschland weist demnach die höchste Rate an antisemitischen Vorfällen gemessen an der jüdischen Bevölkerung auf. 2025 habe es fast 70 Vorfälle pro 1.000 jüdische Einwohner gegeben.
Die Gesamtzahl wurde für Deutschland mit 8725 Fällen angegeben – nach 8713 im Jahr 2024 und 2610 im Jahr 2022. Betroffen waren 2025 insgesamt 1.849 Juden sowie 2184 jüdische oder nicht-jüdische Institutionen.
Von den in Deutschland erfassten Fällen wurden im vergangenen Jahr 807 einem rechtsextremem Hintergrund zugeordnet. 2024 waren es 562 Fälle gewesen. Die Zahl der Angriffe aus dem linken, antiimperialistischen Spektrum stieg demnach von 349 auf 501 Fälle, die der islamistisch motivierten Fälle von 143 auf 166 Fälle.
Vorfälle, die als „Anti-Israel-Aktivismus“ kategorisiert wurden, machten in Deutschland demnach 2025 mindestens 22,6 Prozent aller erfassten Vorfälle aus. Dies ist weniger als etwa in den USA (45 Prozent) oder Großbritannien (48 Prozent). Bei der Mehrheit der Fälle in Deutschland erfolgte allerdings keine Zuordnung zu einem bestimmten politischen oder weltanschaulichen Hintergrund.
Zentralrat der Juden: Lücken im Strafrecht schließen
„Die Zahlen belegen die fortschreitende Normalisierung des Judenhasses“, erklärte dazu der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Dieser werde von den politischen Rändern von links bis rechts geschürt und dabei zunehmend als ‚Antizionismus‘ bezeichnet.
Schuster forderte den Gesetzgeber auf, „dass er bestehende Lücken im Strafrecht schließt und Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel konsequent unter Strafe stellt“.
Der Jahresbericht der J7-Taskforce stützt sich in den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Quellen. Für Deutschland sind dies in erster Linie die Erhebungen des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus sowie das Lagebild der jüdischen Gemeinden in Deutschland des Zentralrats der Juden. (afp/red)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will mehr Geld für Deradikalisierung zur Verfügung stellen. - Foto: Annegret Hilse/Reuters Pool via AP/dpa
Vier Tage nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv weiter offen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik sollen deswegen dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten.
Dazu kommt der Innenausschuss des Landesparlaments zu einer Sondersitzung zusammen. Spranger und Slowik müssen über die Maßnahmen der Polizei vor und nach dem Anschlag Auskunft geben und auf Fragen der Abgeordneten antworten.
Radikalisierung verhindern
In der politischen Debatte über den Anschlag rückt die Prävention in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Radikalisierung verhindern lässt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt den Ländern dafür mehr Geld in Aussicht.
In der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses dürfte es unter anderem darum gehen, ob beim Umgang mit dem polizeibekannten Islamisten und bei seiner Überwachung Fehler gemacht wurden.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat.
Das berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und die Sender NDR und WDR. Sein Verhalten soll nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante.
Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bekennervideo mit Treueschwur auf IS
Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des CSD fuhr Abdul B. nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem Auto mehrere Menschen an. Danach soll er vermutlich mit einer Machete weitere Menschen verletzt haben.
Eine Frau wurde getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn gestellt hatten, erschossen.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein islamistisches Bekennervideo fand. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Laut „Spiegel“ spricht der Mann in dem Video auf Arabisch. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht
Bundesfamilienministerin Prien stellte den Ländern vor dem Hintergrund des CSD-Anschlags mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“, die bisher nicht dafür vorgesehen waren. Sie sagte: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, diesen Betrag einzusetzen.“
„Für mich ist dieser erschütternde Anschlag Anlass, um die Ausrichtung von „Demokratie leben!“ bei der Extremismusprävention nachzuschärfen und dabei das Thema Deradikalisierung in den Fokus zu nehmen.“ Dabei will sich Prien mit den Ländern und mit Verbänden beraten, auch mit den muslimischen Gemeinschaften.
Deradikalisierungsprogramme zielen darauf, junge Leute mit intensiver Beratung von ihren radikalen Ansichten abzubringen. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass solche Programme erfolgreich sein könnten, sagte die Ministerin.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Betreffenden offen dafür seien. „Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen.“
Als eine andere Möglichkeit, Radikalisierung vorzubeugen, brachte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner Islamunterricht an Schulen ins Spiel. Er sagte: „Es gibt immer wieder Jugendliche, die durch radikal religiöse Kontakte in sogenannten Hinterhofmoscheen radikalisiert werden.“
„Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.
SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren
Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sprach sich für mehr Prävention aus.
„Wir sollten uns auf die Ursachen des Terrors konzentrieren und wo nötig, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und die Präventionsarbeit – namentlich die politische Bildung – ausbauen und nicht kürzen“, sagte er der dpa.„Wir müssen islamistischer Radikalisierung ebenso wie jeder anderen Radikalisierung hier in Deutschland entgegentreten.“
Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.
Foto: AFP via Getty Images
Zu Aussagen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, aus dessen Sicht Gefährder keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben sollten, sagte Demir, ihn wundere, „dass die Forderung jetzt aufkommt, nachdem ein deutscher Islamist mit Migrationsgeschichte und einem Pass“ den schrecklichen Anschlag am Rande des Berliner CSD begangen habe. Er sagte:
„Mit der SPD wird es keine Reform der doppelten Staatsangehörigkeit geben. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, ist es richtig, dass sie auch mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen.“
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte eine Verschärfung des Strafrechts.
„Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Den Anschlag bezeichnete Klein als „Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft“.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht.“ Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden. (dpa/red)
Nach dem Hauseinsturz ist Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen worden. (Archivbild) - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Nach dem Hauseinsturz in Görlitz mit drei Toten ist Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen worden. Die beiden seien dringend tatverdächtig, im Mai eine Gasexplosion in dem Haus verursacht zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz mit. Bei dem Unglück kamen am 18. Mai zwei junge Frauen aus Rumänien und ein Deutsch-Bulgare ums Leben.
Nach den aktuell vorliegenden vorläufigen Sachverständigengutachten ist die Gasexplosion als Einsturzursache demnach bestätigt. Die Staatsanwaltschaft konnte daher die Haftbefehle gegen die Männer im Alter von 27 und 33 Jahren beantragen.
Die mutmaßlichen Buntmetalldiebe stammen aus Polen und Afghanistan. Nach aktuellem Erkenntnisstand waren die beiden Tatverdächtigen am Nachmittag vor dem Einsturz im Umfeld der Gründerzeitvilla unterwegs und suchten nach „stehlenswertem Gut“.
Die Männer hatten es den Angaben zufolge unter anderem auf Fahrräder, Schrott sowie Buntmetalle abgesehen. In dem Haus, das später einstürzte, sollen sie Gasleitungen beschädigt beziehungsweise manipuliert haben.
Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben
Die Männer befinden sich bereits in anderer Sache in Haft. Die neu erlassenen Untersuchungshaftbefehle würden laut Staatsanwaltschaft vollstreckt, sollten die Gründe für die bestehende Haft wegfallen.
Zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten wurde ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die beiden Männer waren Hinweise der polnischen Polizei.
Die Untersuchungen zu den Ursachen der Explosion dauern unterdessen weiter an. Eine 3D-Rekonstruktion der Gasanlage befindet sich den Angaben nach in der Endbearbeitung. Bei den Materialuntersuchungen, insbesondere der Kupferrohre unterstützt das Bundeskriminalamt mit einem speziellen Mikroskop. (dpa/red)
Innenminister Dobrindt plädiert für Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten. - Foto: Daniel Vogl/dpa
Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:
Was ist ein Gefährder?
Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“
Was wird nun erwogen?
Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.
Was würde sich ändern?
Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.
Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.
Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“
Könnten solche Änderungen Terror verhindern?
Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.
Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“
Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“
Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“ (dpa/red)
Noch ist in dem Prozess kein Urteil gefallen. - Foto: Zolnierek/iStock
Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Anschlag im Februar 2025
N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)
Foto: Christoph Trost/dpa
„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.
Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive, Einsamkeit, Ängste und Wut
Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.
Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
Menschen gedenken am Brandenburger Tor in Berlin mit Blumen, Kerzen und Kondolenzschildern der Opfer des mutmaßlichen Anschlags auf den CSD. Bei dem Angriff mit einem Fahrzeug wurden eine Frau getötet und 29 Menschen verletzt. - Foto: John MacDougall / AFP via Getty Images
Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) haben die Ermittler auf dem Handy des Attentäters Abdul B. offenbar ein IS-Bekennervideo entdeckt. Das berichtet die „BILD“.
Das Video soll demnach am 25. Juli aufgenommen worden sein, dem Tag des Anschlags, und soll B. zeigen, wie er sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekennt. Die Polizei hatte das Handy zuvor im Tatfahrzeug gefunden.
Der Attentäter war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten. Im Anschluss ging er mit einer Machete auf Passanten los.
Insgesamt wurden bei dem Anschlag 29 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen wurde getötet. Der Attentäter wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert und bei einem Polizeieinsatz erschossen. (dts/red)
Menschen gedenken am 27. Juli 2026 am Brandenburger Tor in Berlin der Opfer des CSD-Anschlags – mit Blumen, Beileidsbekundungen und einer großen Regenbogenfahne. - Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images
Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) mit einer Toten und fast 30 Verletzten herrscht bundesweit weiter große Anteilnahme. Bereits seit Sonntag kommen Menschen vielerorts zu Mahnwachen und Spontandemonstrationen zusammen – am Montagabend waren etliche weitere Versammlungen unter anderem in Großstädten wie München, Hannover und Bremen geplant. Währenddessen nahm die Sorge vor einer politischen Instrumentalisierung der Bluttat zu.
Aufrufe zu Besonnenheit
In Bremen riefen die Organisatoren des CSD-Vereins vor der am frühen Montagabend auf dem Marktplatz der Hansestadt geplanten Veranstaltung dazu auf, auf „politische Schilder und Banner“ sowie „Partei-, Vereins- oder Organisationsflaggen“ zu verzichten. „Die Mahnwache soll ein gemeinsamer Ort des Gedenkens und des Zusammenhalts für alle sein.“
Der Berliner CSD-Verein rief am Montag zu Besonnenheit auf. „Hinter solcher Gewalt steckt der Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten und Menschen gegeneinander aufzuhetzen“, erklärte der Vorstand in der Bundeshauptstadt.
Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.
Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)
Islamistischer Terror müsse „klar und ohne Relativierung“ benannt werden. Zugleich stelle sich der Verein aber „jedem Versuch entgegen“, die Tat für Hass gegen Muslime und Menschen bestimmter Herkunft zu „instrumentalisieren“. Der CSD stehe für Zusammenhalt und Respekt.
Ablauf des Anschlags
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein laut Behörden mutmaßlich islamistisch motivierter 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der flüchtige Verdächtige wurde am Sonntagabend von Spezialkräften nach rund 20-stündiger Suche bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin erschossen. Laut Polizei lief er mit einem Messer auf sie zu. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernahm die Ermittlungen zum Fall.
Gedenken in vielen Städten
Bereits am Sonntagabend gedachten deutschlandweit Menschen der Opfer des Anschlags. Mahnwachen und Spontandemonstrationen gab es nach Angaben von Polizei und CSD-Vereinen in etlichen Städten von Mainz in Rheinland-Pfalz über Erfurt in Thüringen bis ins sächsische Dresden.
In Berlin wurde das Brandenburger Tor am Abend in Regenbogenfarben und mit dem Schriftzug „Berlin, Stadt der Freiheit“ angestrahlt. Auch dort versammelten sich weiterhin Menschen im Gedenken an die Anschlagsopfer.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
In Erfurt kamen nach Polizeiangaben am Sonntagabend etwa 400 Menschen zusammen, ebenso viele zählten Beamte in Mainz. Dort wurden den Angaben zufolge Kerzen und Blumen niedergelegt. In Dresden lud der örtliche CSD-Trägerverein zu einer Mahnwache in der Innenstadt, auch dort wurde mit Kerzen und Blumen der Opfer gedacht. „Wir bleiben stark und sichtbar“, schrieben die dortigen Organisatoren im sozialen Netzwerk Instagram.
Offizielle Reaktionen der Länder
In Sachsen ordnete die Landesregierung am Montag Trauerbeflaggung an allen Dienstgebäuden an, Fahnen davor wurden auf Halbmast gesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wollte Innenminister Christian Pegel (SPD) nach Angaben der Landesregierung an einer am frühen Montagabend geplanten Mahnwache in Schwerin teilnehmen. „Der Islamismus ist eine reale Gefahr – niemand darf ihn kleinreden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Der queeren Community gelte volle Solidarität. (afp/red)
Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben:
Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit:
Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod:
Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
Der Tatablauf im Detail ist unklar.
Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben:
Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit:
Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod:
Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
Der Tatablauf im Detail ist unklar.
Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Der mutmaßliche Täter starb bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.
Innenminister prüft Aussetzung der Strafe
„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, sagte der CSU-Politiker.
Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
„Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg.
Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde
Terrorismus-Fachmann Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz.
„Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. (dpa/red)
Polizeieinsatz am 26. Juli 2026 in der Nähe des Fahrzeugs im Berliner Tiergarten, das mutmaßlich am Vortagin eine Menschenmenge gerast war. Die Christopher-Street-Day-Parade in Berlin wurde anschließend vorfristig beendet. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der mutmaßliche Täter mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin habe das Berliner SEK auf ihn geschossen. „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei.
Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.
Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag
Der CSD in Berlin war am Samstagabend abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren war. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Ihr Zustand ist nach Angaben der Polizei vom Nachmittag nicht mehr lebensbedrohlich.
Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh. Er sei mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten losgegangen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Darauf deute alles hin, so Dobrindt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich am Abend erleichtert darüber, dass der Tatverdächtige gestellt wurde. „Dass die Berliner Polizei innerhalb von 24 Stunden den Tatverdächtigen hat, ist ein großer Erfolg der Ermittlungsbehörden“, sagte der CDU-Politiker im RBB. „Und da bin ich sehr dankbar.“
Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen
Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.
Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs.
Jähes Ende eines bunten Festes
Am Samstag hatten Hunderttausende Menschen beim CSD auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor.
Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als ein weißer Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht, der Veranstaltungsort geräumt.
Gedenken an Opfer
Nach dem Anschlag wurde am Sonntagmittag mit einer Andacht in der Berliner St. Marienkirche an die Opfer erinnert, an der unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) teilnahmen.
Im Anschluss besuchte der Kanzler den Ort des Anschlags im Tiergarten, legte weiße Blumen ab und hielt unter anderem mit Dobrindt und Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kurz inne, um der Opfer zu gedenken.
Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern
Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der Terrorismusexperte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa/red)
Polizeieinsatz am 26. Juli 2026 in der Nähe des Fahrzeugs im Berliner Tiergarten, das mutmaßlich am Vortagin eine Menschenmenge gerast war. Die Christopher-Street-Day-Parade in Berlin wurde anschließend vorfristig beendet. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Nach dem Angriff eines Autofahrers am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) gehen die Ermittler von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Darauf deute alles hin, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin.
Die Bundesanwaltschaft soll die Ermittlungen übernehmen, wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ankündigte. Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen in der Regel nur bei schweren Straftaten, die sich gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands richten. Dazu zählen etwa Terrorismus oder Spionage.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach vom „Gift des Terrorismus“ und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht einschüchtern zu lassen. Er nahm am Nachmittag zusammen mit Justizministerin Hubig und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) an einer Andacht in der St. Marienkirche teil.
Bei dem Angriff mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Dobrindt ein Mensch getötet, 29 wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt
Berichten zufolge soll der mutmaßliche Täter bei einem Polizeieinsatz in einer Spandauer Kleingartenanlage erschossen worden sein.
Der 21.Jährige hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte. Der Mann sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen. In der Vergangenheit sei der Beschuldigte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte der Innenminister. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Der Tatverdächtige sei 2005 in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger, sagte der Innenminister. Der Mann habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden.
Am Morgen veröffentlichte die Polizei ein Foto, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndet.
Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus
Der Täter war mit seinem Transporter laut Polizeisprecher Florian Nath am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße, unterwegs gewesen. Dort habe er mehrere Menschen angefahren, möglicherweise auch umgefahren, bevor das Fahrzeug einen Baum gerammt habe. Dobrindt zufolge attackierte er im Anschluss mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, weitere Passanten und verletzte einige schwer.
Die Polizei nahm nach dem Angriff mehrere Menschen in Gewahrsam. Von Tatverdächtigen sprach Polizeisprecher Nath dabei aber nicht. Er sagte zugleich: „Wir haben immer noch die Ermittlungshypothese, dass es nicht nur ein Tatverdächtiger sein könnte.“
Jähes Ende eines bunten Festes
Zehntausende Menschen hatten den ganzen Samstag beim Christopher Street Day (SCD) auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor. Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als der weiße Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr.
Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht. In der Nacht sagten die CSD-Veranstalter zwei für Sonntag geplante Veranstaltungen ab. Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber bot Betreuung für Opfer und Angehörige an.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Debatte über Sicherheit
Merz kündigte Beratungen in der Regierung über Konsequenzen des Tags an.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings forderte in der „Rheinischen Post“ ein härteres Strafmaß für islamistische Attentäter – sollte sich bewahrheiten, dass es sich im Berliner Fall um einen solchen handele. Auch strengere Regeln bei der Einbürgerung brachte er ins Gespräch.
Sein Parteikollege Alexander Throm sagte dem „Tagesspiegel“, alle in Arbeit befindlichen Sicherheitsgesetze müssten unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden.
„Schützt die Berliner vor gewaltbereiten Islamisten“, schrieb die Berliner AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker auf X. Sie brachte die Tat in Zusammenhang mit einer aus ihrer Sicht „katastrophalen Migrationspolitik der vergangenen Jahre“ und einem vermeintlichen „Kuschelkurs gegenüber gewaltbereiten Islamisten“.
Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigte sich indes „erschüttert und entsetzt“ über den Angriff in Berlin. „Diese Tat ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft, auf unsere Art zu leben und zusammenzuleben“, sagte er in Hamm, wo er an einem Tempelfest der Hinduistischen Gemeinde in Deutschland teilnahm.
Der CDU-Spitzenkandidat für die bevorstehende Abgeordnetenhauswahl in Berlin, Stefan Evers, drückte auf der Plattform X sein Entsetzen aus und schrieb: „Es trifft unsere Stadt mitten ins Herz.“
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), schrieb bei Instagram: „Wenn die Feinde unserer Freiheit Hass und Gewalt säen, werden sie keine Angst ernten, sondern mehr Zusammenhalt, mehr Vielfalt und mehr Sichtbarkeit.“ (dpa/afp/red)
Die Behörden schrieben einen 21-jährigen Verdächtigen zur Fahndung aus. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Nach der blutigen Attacke beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin gehen die Ermittler nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Nach dem flüchtigen Verdächtigen Abdul B. werde unter anderem an Bahn- und Flughäfen sowie an Grenzen „mit sehr hohem Einsatz“ gesucht, sagte der Minister am Sonntag in Berlin. Der 21-Jährige sei als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt.
Der geflüchtete Verdächtige hat nach Justizangaben im vorigen Jahr vergeblich versucht, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Außerdem postete er im sozialen Netzwerk Instagram 2024 verbotene Propaganda der Gruppe, wie das Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin am Sonntag gemeinsam mitteilten.
Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren Straftat
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 21-Jährigen demnach am 12. Mai in einem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angestrengten Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweifacher Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft.
Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde laut Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht für ein halbes Jahr zurückgestellt, ein bestehender Untersuchungshaftbefehl aufgehoben.
Den Angaben zufolge versuchte B. – bei dem es sich um einen in Berlin geborenen deutschen Staatsangehörigen handelt – im Mai vergangenen Jahres zunächst vergeblich versucht, über Mauretanien in die Türkei zu reisen. Am 20. Mai soll er dann über den Hauptstadtflughafen BER über die Türkei in den Libanon geflogen sein, um von dort weiter zum IS nach Syrien zu gelangen. Er habe sich laut Feststellungen des Gerichts dem „bewaffneten Kampf“ der islamistischen Organisation anschließen wollen.
Festnahme im Libanon und Rückkehr nach Deutschland
Allerdings wurde der Verdächtige im Juli 2025 im Libanon festgenommen und dort von einem Militärgericht zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach der Verbüßung kehrte er im November vergangenen Jahres nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER in Untersuchungshaft genommen, in der er bis zu seiner Verurteilung vor zweieinhalb Monaten verblieb.
Für das Gericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls demnach unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in einem libanesischen Gefängnis sowie weitere sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte.
Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine „vorweggenommene Strafe“, hieß es in der Mitteilung. B. habe sich unter anderem geständig eingelassen und vom IS distanziert, zudem sei es durch ihn zu keinen konkreten Rechtsgütergefährdungen gekommen.
Verschiedene Medien hatten am Sonntag bereits zuvor über die versuchte Ausreise des Verdächtigen zum IS und das Urteil berichtet. Das Urteil war auch bereits von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigt worden. Dieser hatte aber keine Einzelheiten dazu genannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft legte der gemeinsamen Mitteilung zufolge Berufung gegen das Urteil vom Mai ein, dieses ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Demnach hatte sie eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls und eine höhere Strafe gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig wäre.
Durchsuchung wegen Waffenverdachts
Demnach kam es vor etwa drei Wochen zudem zu einer Durchsuchung bei dem flüchtigen Beschuldigten wegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz. Es wurde demnach aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden, weshalb das Verfahren anschließend eingestellt werden musste.
B. soll am Samstagabend beim Berliner CSD mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast und anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Betroffene losgegangen sein. Eine Frau starb, weitere 29 Menschen wurden nach Angaben von Dobrindt bei der Tat im Bereich des Tiergartens verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Anschlag aus. Nach B. wird gefahndet, er befindet sich auf der Flucht.
Gedenken an die Opfer - Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Autos werden in Deutschland seit Jahren immer wieder als Waffe gegen unbeteiligte Menschen eingesetzt. Die Täter kennen ihre Opfer dabei in der Regel nicht. Es handelt sich nicht nur um Terroranschläge, die Motive sind sehr unterschiedlich. Mehr als 30 Menschen kamen seit 2018 vor dem aktuellen Angriff auf dem Berliner CSD dabei ums Leben. Eine Übersicht:
Berlin. Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche – 19. Dezember 2016: Bei dem bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland sterben zwölf Menschen, Dutzende werden zum Teil schwer verletzt. Der tunesische Attentäter Anis Amri lenkt am Abend einen gestohlenen Lastwagen auf den gut besuchten Weihnachtsmarkt.
Den polnischen Fahrer, den 13. Toten, hatte er zuvor erschossen. Amri, 24 Jahre alt und Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), entkommt zunächst. Einige Tage später wird er auf seiner Flucht von italienischen Polizisten erschossen.
Magdeburg. Weihnachtsmarkt – 20. Dezember 2024: Taleb Al-Abdulmohsen aus Saudi-Arabien rast mit einem PS-starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge sterben, Hunderte Menschen werden verletzt.
Im Juni 2026 wird der 51-Jährige, der seit 2006 in Deutschland lebt und als Arzt im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Täter aus einem komplexen Motivbündel, zu dem unter anderem Rachefantasien gegenüber Deutschland und deutschen Behörden gehörten. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Trier. Fußgängerzone – 1. Dezember 2020: Ein 51-jähriger Deutscher fährt mit seinem Geländewagen zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Menschen und Gruppen zu.
Sechs Menschen sterben, darunter ein neun Wochen altes Baby. Mehr als 20 Menschen werden teils schwer verletzt. Laut Gerichtsurteil litt der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Leipzig. Zentrum – 4. Mai 2026: Ein 33-jähriger Deutscher fährt in der Leipziger Innenstadt mit einem weißen Auto in eine Menschenmenge. Zwei Menschen sterben, weitere werden verletzt. Die Ermittler gehen von einer Amokfahrt ohne politisches Motiv aus. Der Täter wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Mannheim. Rosenmontagszug – 3. März 2025: Ein 40-jähriger Deutscher aus Rheinland-Pfalz fährt in der Mannheimer Innenstadt mit seinem Auto in den Rosenmontagszug. Zwei Menschen kommen ums Leben, mehrere werden verletzt. Ein religiöser oder politischer Hintergrund wird ausgeschlossen.
München. Zentrum – 13. Februar 2025: Der 24-jährige Afghane Farhad N. steuert seinen Kleinwagen bewusst in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi mit rund 1.400 Teilnehmern. Eine Mutter und ihre zwei Jahre alte Tochter sterben, mehr als 40 weitere Menschen werden verletzt. Die Bundesanwaltschaft geht von islamistischem Terrorismus aus. Seit Januar 2026 läuft der Prozess am Oberlandesgericht München.
Berlin, Zentrum – Juni 2022: Ein 29-jähriger Deutsch-Armenier fährt am Kurfürstendamm mit dem Auto seiner älteren Schwester in eine Schülergruppe aus Bad Arolsen (Hessen). Eine Lehrerin wird dabei getötet, mehrere Menschen werden zum Teil schwer verletzt.
Für die Staatsanwaltschaft gibt es keinen Anhaltspunkt für einen terroristischen Hintergrund, sie geht von einer psychischen Erkrankung aus. Der Mann kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Witzenhausen – Oktober 2021: In der nordhessischen Kleinstadt fährt ein 31-jähriger Mann vor einer Kita in eine Kindergruppe. Ein achtjähriges Mädchen stirbt im Krankenhaus. Das Gericht stellt fest, dass der Täter an einer paranoiden Schizophrenie litt und unter Verfolgungswahn stand. Er kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Volkmarsen – Februar 2020: Am Rosenmontag steuert ein 29 Jahre alter Deutscher sein Auto bei einem Karnevalsumzug absichtlich in die Menge. Mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, werden teils schwer verletzt. Der Fahrer wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bottrop und Essen – Januar 2019: Kurz nach dem Jahreswechsel steuert ein Rechtsradikaler sein Auto an beiden Orten in Feiernde, die er für Ausländer hält. Es gibt 14 Verletzte. Der Deutsche kommt in die geschlossene Psychiatrie.
Münster, Zentrum – April 2018: Ein 48-jähriger Deutscher fährt mit seinem Campingbus in eine Gruppe von Menschen vor einer Gaststätte und erschießt sich nach der Tat. Zwei Menschen sterben, 20 werden zum Teil schwer verletzt. Laut Polizei war der Täter psychisch labil und suizidgefährdet. (dpa/red)