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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)
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Rente und Pension – Wie groß sind die Unterschiede?

Renten und Pensionen in Deutschland unterscheiden sich erheblich – nicht nur hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe. Eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags für die Linke zeigt die großen Unterschiede.
Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den rund 20 Millionen Altersrentnern lag Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto im Monat.
Beide Systeme seien so unterschiedlich, dass ein Vergleich von Beamtenversorgung und der Rentenversicherung „nur schwer möglich“ sei, stellt der Parlamentsdienst fest.
Die von der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erbetene Aufstellung gibt einen Überblick über die Rentenansprüche von Beschäftigten und die Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes.

Was Beschäftigte und Beamte im Alter bekommen

Die Zahlen zeigen: Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen ehemaligen Beamten und Richter kommen auf monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3.000 Euro brutto. Brutto heißt dabei vor Steuern sowie vor den eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
8 Prozent, 111.206 Menschen, bekommen über 5.000 Euro brutto monatlich. Nur rund 7 Prozent landen bei maximal 2.000 Euro (Stand 2025).
Dagegen liegen rund 37 Prozent der Altersrenten der gesetzlichen Versicherten unter 900 Euro (2025). Etwa 17 Prozent der Rentenzahlbeträge liegen zwischen 900 und 1.200 Euro – die mit 3,2 Millionen größte Gruppe.
Rund 16 Prozent machen Beträge zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Monat aus, knapp 13 Prozent 1.500 bis 1.800 und 17 Prozent 1.800 Euro und mehr. Diese Werte ergeben sich vor Steuern, aber nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag.

Gutachter: Leistungen nicht vergleichbar

Die unabhängigen Gutachter des Bundestags weisen unter Berufung auf das Bundessozialgericht darauf hin, dass wegen der großen Unterschiede zwischen den beiden Systemen von vornherein keine „leistungsbezogene Vergleichbarkeit“ bestehe.
Beamte haben demnach in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf. Anders viele Rentner: In den Zahlen sind beispielsweise auch die Renten ehemaliger Minijobber oder von Müttern mit Job-Unterbrechungen enthalten.
Heterogene Erwerbsbiografien führten „zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten“, so die Wissenschaftlichen Dienste. Einem „steuerfinanzierten Vollversorgungssystem“ stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten gehen dabei nicht in die genannten Rentenhöhen ein.

Linke kritisiert Beamtenversorgung als Privileg

Die Linke-Politikerin Vollath kritisierte „das Privileg der Beamtenversorgung“. Die Rentenkommission hätte die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen.
Das Gremium hatte im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt. Die Kommission tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, aber gegen eine baldige Einbeziehung der Beamten.
Vollath hat auch nachgerechnet, wie lange ein Beschäftigter für eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts arbeiten müsste, wenn er durchschnittlich verdient – Ergebnis: 80 Jahre. (dpa/red)
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Insolvenz-TICKER | Fördertechnik-Spezialist insolvent

2026 wird mit weiteren Insolvenzen gerechnet. Ökonomen erwarten in diesem Jahr auch einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. „In manchen Branchen geht es mittlerweile nur noch ums reine Überleben“, sagt Jonas Eckhardt von der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
Auch unseren Insolvenz-Ticker 2026 ergänzen wir fortlaufend. Die vorherigen Meldungen von 2025 finden Sie hier und hier.

HEUTE18:58 Uhr

Maschinenbauer in Wurzen insolvent

Die WUTRA Fördertechnik GmbH aus Wurzen (Sachsen) hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen stellt unter anderem Förderschnecken, Becherwerke und Gurtförderer her. Die Insolvenz findet in Eigenverwaltung statt, die Produktion läuft vorerst weiter. 120 Mitarbeiter sind betroffen, sie erhalten Insolvenzgeld.
Derzeit wird versucht, Neukunden zu gewinnen. Problematisch für den rund 130 Jahre alten Maschinenbauer sind die starke gesunkenen Aufträge seit 2025, steigende Material-, Arbeits- und Energiekosten sowie Störungen in der Lieferkette.
 
9. Juli10:30 Uhr

Behörde erlaubt Steiff-Übernahme durch Ravensburger

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Plüschtierfirma Steiff durch den Spielehersteller Ravensburger genehmigt. „Wettbewerbliche Bedenken ergeben sich nicht, da sich die Produktportfolios der Unternehmen nicht überschneiden“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in Bonn. „Zudem verfügen die Unternehmen im Spielwareneinzelhandel über hinreichend starke Abnehmer, sodass auch sonst keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten waren.“
Ravensburger gehören künftig 60 Prozent der Anteile von Steiff. Die Verkäufer sind die Erben der Gründerin Margarete Steiff. Die Firma aus Giengen an der Brenz (Baden-Württemberg) soll weiterhin eigenständig geführt werden.
Ravensburger ist vor allem für Gesellschaftsspiele, Puzzles und Sammelkarten bekannt. Steiff gilt als Erfinder des Teddybären und steht seit mehr als 140 Jahren für hochwertige Plüschtiere – erkennbar am markanten Knopf im Ohr.
 
6. Juli9:43 Uhr

Zwei Matratzenhersteller in Insolvenz

Der Matratzenhersteller Bönnig + Sommer in Ostwestfalen hat Anfang Juli Insolvenz angemeldet. 109 Mitarbeiter des Familienunternehmens sind betroffen. In der Branche treffen hohe Personalkosten auf steigende Energiepreise und billige Importe. Bönnig + Sommer stellt Schaumstoffe für Matratzen her.
Auch einer der größten Hersteller in Deutschland, das Breckle Matratzenwerk Weida GmbH in Thüringen, ist insolvent. Das 1932 gegründete Unternehmen meldete im Juni Insolvenz in Eigenverwaltung an. Derzeit beschäftigt Breckle rund 270 Mitarbeiter und stellt Matratzen, Polstermöbel und Boxspringbetten her. Künftig plant Geschäftsführer Gerd Bröckle, seine Unternehmen mehr auf Medizinprodukte und Hotellerie auszurichten.

Jährlich werden rund 8 Millionen Matratzen in Deutschland verkauft.

Foto: Reimphoto/iStock

 
25. Juni7:42 Uhr

TSG München 1860 fehlt das Geld

Der TSG 1860 München ist insolvent, das Verfahren unter vorläufiger Leitung von Insolvenzverwalter Max Liebig wurde am 25. Juni veröffentlicht. Die Profi-Fußballgesellschaft fehlen nach der Kündigung von Darlehen durch Investor Ismaik 2,3 Millionen Euro, um weiterhin in der 3. Liga spielen zu können. Es wurde der Zwangsabstieg verordnet
 
16. Juni18:40 Uhr

Corona-Heimwerkerboom abgeflaut – Hellweg ist pleite

Die Baumarktkette Hellweg Die Profi-Bau & Gartenmärkte GmbH & Co. KG hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Zuständig ist das Amtsgericht Essen, der Sitz des Unternehmens ist in Dortmund. Der Betrieb mit den rund 2.900 Mitarbeitern soll zunächst weitergehen, übergangsweise erhalten sie Insolvenzgeld.
Neben dem Online-Shop bleiben alle 68 Märkte geöffnet. Einige Schließungen von Filialen wurden angekündigt, darunter in Münster-Loddenheide, Berlin-Weißensee, Bonn-Duisdorf, Oberhausen, Werl und Duisburg (NRW), Halle/Saale.
Das Gericht hat Rechtsanwalt Stefan Denkhaus als vorläufigen Sachverwalter bestellt, der die Interessen der Gläubiger überwachen soll. Zwei Rechtsanwälte wurden laut dem Unternehmen als Sanierungsexperten in die Geschäftsführung berufen.
Ein Grund für die Schwierigkeiten ist, dass der Heimwerker-Boom während der Corona-Pandemie deutlich abgeflaut ist – während seither gleichzeitig die Kosten steigen.
 
2. Juli8:58 Uhr

Autohausgruppe Autolöwen vor dem Aus

Anfang Mai meldete die Autohausgruppe Autolöwen mit Sitz in Schwäbisch Hall Insolvenz an. Nun schließen sieben Standorte, da keine Investoren gefunden wurden. Nur für einen davon, in Aalen, fand sich eine Lösung, er wird von der Autohaus-Widmann-Gruppe übernommen.
Die Häuser in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Crailsheim, Öhringen und Heilbronn schließen. Das Unternehmen vertrieb seit mehr als 30 Jahren Neu- und Gebrauchtfahrzeuge vor allem von Peugeot, Citroen, Opel, Fiat und Jeep und bot entsprechenden Service an.
„Wir haben alles getan, was unter den gegebenen Umständen möglich war, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der zuständige Insolvenzverwalter Markus Schuster in der „Automobilwoche“. Über 200 mögliche Interessenten seien als mögliche Investoren angeschrieben worden. Insgesamt sind rund 180 Mitarbeiter von der Schließung betroffen.
 
1. Juli10:45 Uhr

Winzergenossenschaft vor Restrukturierungen

Anfang Juli und damit rund zehn Wochen vor Beginn der Weinlese will die Winzergenossenschaft „Winzer von Baden eG“ nahe Heidelberg Insolvenz einreichen. Betroffen sind in Wiesloch und der Region Rhein-Neckar rund 900 Winzer und ihre Familien.
Eine tiefe Restrukturierung sei unumgänglich, um „das Unternehmen neu auszurichten und die Marke Winzer von Baden zu erhalten“, sagte Matthias Göhring, geschäftsführender Vorsitzende, dem Fachportal Weinwirtschaft.
Der Weinbau in Deutschland steckt in der Krise, neben steigenden Lohn- und Energiekosten ist der Absatz eingebrochen. Der Absatz von Weinen sinkt, die Preise liegen oft unter den Herstellungskosten.

Winzergenossenschaften umfassen meist kleinere Weinbaubetriebe, die ihre Trauben bei der Kooperative abliefern. Diese übernimmt den weiteren Ausbau des Weins, die Abfüllung, Marketing und Vertrieb.

Foto: Rostislav_Sedlacek/iStock

 
29. Juni11:06 Uhr

Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen

Die Deko-Kette Depot schließt im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens 66 Filialen. Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite eine entsprechende Liste. „Es geht wirtschaftlich leider nicht anders. Wir können nur Läden betreiben, die rentabel sind“, sagte Depot-Geschäftsführer Christian Gries der Deutschen Presse-Agentur.
Betroffen sind unter anderem Geschäfte in Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, München und Stuttgart. Die meisten sollen nach dem Räumungsverkauf bis Ende Juli schließen, einige sind bereits geschlossen. Zuvor hatten andere Medien über die Schließungen berichtet.
Übrig bleiben damit laut Gries vorerst gut 80 Depot-Filialen. Es könnten jedoch noch mehr schließen, die Verhandlungen mit den Vermietern dauerten an. Etwa 330 Beschäftigte verlieren Gries zufolge ihren Job. Hinzu kommen weitere Stellen in der Zentrale. Zur Gesamtzahl der verbleibenden Beschäftigten machte er keine Angaben.
 
24. Juni9:50 Uhr

Playmobil schließt Werk bei Nürnberg

Im deutschen Werk von Playmobil ruht bereits die Produktion, offiziell wird das Werk in Dietenhofen bei Nürnberg zum 30. Juni geschlossen. Es sind rund 350 Mitarbeiter betroffen, wie „InFranken“ berichtet. Als Grund gibt das Unternehmen an, dass die Kosten in Deutschland zu hoch sind, vor allem Löhne und Energie.
Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Produktion wird in Malta und Tschechien fortgeführt, in Deutschland bleiben die Marke sowie die Abteilungen Produktentwicklung, Verwaltung, Marketing, Vertrieb und Logistik.
 
23. Juni11:02 Uhr

12.900 Pleiten – Insolvenzen auf neuem Höchststand

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut einer Studie des Verbands der Vereine Creditreform gab es 12.900 Pleiten und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Die steigenden Insolvenzzahlen offenbaren eine tiefe strukturelle Krise bei unseren Unternehmen, die durch den Konflikt im Nahen Osten noch mal verschärft wurde“, sagte der Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrick-Ludwig Hantzsch.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Hantzsch sieht den Pleite-Höhepunkt noch nicht erreicht. „Diese Entwicklung wird sich erst dann wieder stabilisieren, wenn die Wirtschaft endlich wächst. Nach jetzigem Stand also frühestens 2027.“
Insolvenzgläubiger, darunter Lieferanten, Kreditgeber und Sozialversicherungsträger, mussten den Angaben zufolge „überdurchschnittlich hohe Ausfälle“ hinnehmen. Die Schadenssumme infolge von Unternehmensinsolvenzen belief sich demnach im ersten Halbjahr auf rund 28,5 Milliarden Euro. Rund 165.000 Arbeitsplätze waren betroffen.
 
21. Juni13:48 Uhr

Hofbrauhaus Wolters geht in Insolvenz

Die Brauerei Wolters hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Braunschweig gestellt. Das teilte die Hofbrauhaus Wolters GmbH mit. Als Grund für den Schritt nannte das Unternehmen eine anhaltende Absatzschwäche und deutlich gestiegene Kosten.
Man wolle den Geschäftsbetrieb grundlegend sanieren und sich wirtschaftlich neu aufstellen. Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ darüber berichtet.
Der Geschäftsbetrieb werde trotz des Insolvenzantrags „unter zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortgeführt“, teilte das Unternehmen mit. Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft seien gesichert.
„Die

Die Brauerei Wolters stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenregie. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

 
3. Juni11:22 Uhr

Festivalveranstalter insolvent

Der Veranstalter Waldfrieden-Events GmbH in Stemwede/Wehdem ist insolvent. Das vom 6. bis 9. August geplante Festival „Wonderland“ im NRW-Kurort Waldfrieden fällt aus. Bereits im Mai wurde das Festival „Hai“ kurzfristig abgesagt. Die Hauptmusikrichtungen sind elektronische und psychedelische Musik, teilweise auch Goa, Techno sowie Drum & Bass.
Die Rückerstattung der Ticketpreise ist schwierig, diese werden in die Insolvenzmasse des Unternehmens eingerechnet. Karteninhaber müssen sich rechtzeitig an das zuständige Amtsgericht in Bielefeld werden, um eventuell ihr Geld zurückzuerhalten. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1. September 2026 eröffnet, erst dann ist eine unaufgefordert Forderungsanmeldung möglich.
Als Begründung gibt der Veranstalter an, dass eine vollständige Artenschutzprüfung verlangt werde, die bis August nicht fertig sein kann.
 
1. Juni12:31 Uhr

Augsburger Druck- und Verlagshaus schließt

Das ADV-Augsburger Druck- und Verlagshaus hat keinen Investor gefunden und schließt Ende August 2026. Bis dahin sollen noch bestehende Kundenaufträge abgearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiter sind von der Schließung betroffen. Ende Mai wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Als Grund wurden die strukturellen Veränderungen in der Branche und die Kostensteigerungen für energie, Papier und Logistik genannt. Das Unternehmen ist 175 Jahre alt und spezialisierte sich auf Kataloge, Magazine, Mailings und Werbesendungen.
 
1. Juni9:36 Uhr

Oil & Vinegar: Niederländische Mutterfirma insolvent

Auch bei der deutschen Feinkostkette Oil & Vinegar läuft nun ein Insolvenzverfahren. Das ordnete das Amtsgericht Cochem am 21. Mai an. Oil & Viengar betreibt in Deutschland 19 Fachgeschäfte und mehrere Franchise-Unternehmer – mit hochwertigen Ölen, Essig, Dip, Dressings und Spezialitäten.
Die niederländische Muttergesellschaft mit Sitz in Oosterhout stellte im April 2026 einen Involvenzantrag in den Niederlanden. Sie betreibt mehrere Ketten in Europa, den USA und Brasilien. Die Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft der Assisi BV ist eine Folge der niederländischen Insolvenz.
In Deutschland sind rund 80 Mitarbeiter betroffen. Die Filialen sollen derzeit weiterhin weiterlaufen, der Onlineshop wurde geschlossen. Es laufen Gespräche zur Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens.

Oil & Viengar-Läden gibt es nicht nur in den Niederlanden.

Foto: Pixelbizz/iStock

1. Juni8:26 Uhr

Dekohändler Depot erneut insolvent

Die Deko-Kette Depot beantragte erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am Amtsgericht Aschaffenburg. Alle 155 Filialen sowie der Onlineshop bleiben vorläufig geöffnet, die rund 1.200 Mitarbeiter erhalten weiterhin ihre Löhne. Retouren sind beim Onlinekauf mittlerweile ausgeschlossen, es ist kein Umtausch mehr möglich.
Wie viele Standorte geschlossen werden müssen, ist noch offen. Vor einigen Jahren betrieb das Unternehmen bundesweit noch rund 400 Geschäfte.
 
31. Mai11:50 Uhr

Glasfaser-Anbieter Metrofibre

Die Metrofibre GmbH hat am 26. Mai beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“. Betroffen ist sowohl Düsselfibre als auch das Schwesterunternehmen Ruhrfibre.
Das Unternehmen ist als Anbieter von Glasfaserprojekten bekannt. Als Grund wird angegeben, dass sich bisherige Finanzierungspartner „kurzfristig und überraschend“ zurückgezogen haben. Nun sollen die laufenden Bauarbeiten „vorübergehend pausieren“. Grundsätzlich soll der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden.
Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Foto: Jan Woitas/dpa

 
31. Mai8:00 Uhr

TV-Sender meldet Insolvenz an

Der Teleshopping-Sender „Channel 21“ ist insolvent, am Amtsgericht Hannover wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie mit Bestellungen, Ratenzahlungen oder offenen Lieferungen umgegangen wird, ist unklar. Betroffene können sich an das Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter wenden.
Am 31. Mai endet das Programm für immer. Grund sind fehlende wirtschaftliche Perspektiven.
Der Sender startete 2001 als „RTL Shop“ und fuhr stetig Verluste ein. 2024 hatte Channel 21 einen Umsatz von 54 Millionen Euro – bei einem Verlust von 4,3 Millionen Euro. Beschäftigt waren zuletzt 166 Mitarbeiter.
 
23. Mai20:47 Uhr

Confiserie-Spezialist „DreiMeister“

Feine Pralinen und Schokoladen: Der Traditionsbetrieb „DreiMeister“ Spezialitäten GmbH & Co. KG hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Es wird nun geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt und wirtschaftlich rentabel bleiben kann.
Die Firma aus dem westfälischen Werl stellt exklusive Confiserie-Spezialitäten her. Sie beliefert renommierte Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Sterne-Restaurants, Airlines, Konditoreien und andere Unternehmen weltweit. Gegründet wurde das Unternehmen 1973.
Die Gründe sind wie so oft hohe Rohstoffpreise und Ernteausfälle, hinzu kommen laut „BILD“ auch Insolvenzen von Kunden von DreiMeister.
 
23. Mai20:41 Uhr

Lada-Importeur stellt Betrieb ein

Die Lada Deutschland GmbH ist insolvent. Die Firma aus Buxtehude importiert die russische Automarke Lada und muss nun nach 50 Jahren den Vertrieb beenden. Das bedeutet auch, dass Ersatzteile und Serviceleistungen für bestehende Fahrzeuge ein Problem werden könnten.
2024 und 2025 wurden in Deutschland nur noch 36 Ladas zugelassen, zuvor lagen die Neuzulassungen bei über Tausend pro Jahr. Der Unternehmer in Buxtehude importierte Anfang der 1990er Jahr auch den ersten Kia aus Südkorea offiziell nach Deutschland.

Ein Lada Niva: russisch und unverwüstlich.

Foto: DarthArt/iStock

 
20. Mai10:02 Uhr

Maschinenbauer Schuler will Gemmingen aufgeben

In Gemmingen steht die Produktion des Maschinenbauers Schuler vor dem Aus, es sollen 90 von 200 Stellen wegfallen. Die Schuler Group GmbH firmiert seit 2025 unter dem Namen ANDRITZ und gilt als weltweit führender Hersteller von Anlagen in der Blechumformung.
Hergestellt werden unter anderem Pressen, Biegemaschinen, Platinenschneidanlagen oder Stanzautomaten – auch für die Kunststoffindustrie. Das Tradiitionsunternehmen wurde 1839 gegründet.
Entwicklungsabteilungen, die auf Automatisierungskomponenten spezialisiert sind, sollen an einen anderen Standort verlagert werden. Die Produktion in Gemmingen sei nicht mehr wirtschaftlich, der Standort soll offenbar im Ganzen aufgegeben werden.
 
20. Mai9:45 Uhr

Der Hammer ist gefallen

Auch die Fachmarktkette Hammer stellt ihren Betrieb ein, die letzten 21 Filialen schließen. Es hat sich kein Investor gefunden, der das Unternehmen weiterführt.
Die Hammer Raumstylisten GmbH, zu der die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte gleichnamige Kette gehört, hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. Die Hammer-Fachmärkte waren im Herbst von einem Investorenkonsortium namens Rethink übernommen worden. Wer dahintersteht, blieb unklar.
„Die

Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hatte zu Jahresbeginn etwa 90 Standorte. Im März und im April schlossen bereits zahlreiche Filialen, auch diese in Hamm.

Foto: Max Lametz/dpa

 
18. Mai9:46 Uhr

Industrieofenbauer ELIOG macht dicht

Der Industrieofenbauer ELIOG in Thüringen meldet Insolvenz an. ELIOG ist ein mittelständischer Weltmarktführer für Spezialöfen, die unter anderem in der Metallurgie und der Auto- und Glasindustrie zum Einsatz kommen.
Der Spezialmaschinenbauer wurde 1924 in Düsseldorf gegründet und verlagerte seine Produktion nach dem Zweiten Weltkrieg nach Römhild in Südthüringen. Zu DDR-Zeiten firmierte er als VEB Elektro Industrieofen- und Gerätebau Meinigen/Römhild. Seit 2011 gehört er zur Rupprecht-Gruppe. Betroffen von der Insolvenz sind 74 Mitarbeiter.
 
12. Mai15:00 Uhr

Discounter Mac Geiz insolvent

Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
Die Lage für Discounter ist schwierig: Auch die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht.
Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

 
7. Mai11:34 Uhr

Elektonik-Zulieferer IAV schließt Werk in Berlin

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte  mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
 
5. Mai13:12 Uhr

BioNTech will sparen

Das Biotechnologieunternehmen BioNTech will mehrere Standorte schließen.
„BioNTech plant, die Produktionsstandorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie an den Standorten von CureVac zu schließen, wovon insgesamt bis zu rund 1860 Stellen betroffen sein könnten“, erklärte das Mainzer Pharmaunternehmen. Das soll jährlich Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro bringen.
Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

 
22. Apr.11:20 Uhr

Druckmaschinenhersteller Manroland schließt in Offenbar

Der Druckmaschinenhersteller Manroland schließt sein Werk in Offenbach. Ab 31. Mai werden keine neuen Maschinen mehr gebaut, so die IG Metall. Nach dem 1. Juni werden noch letzte Aufträge abgearbeitet und der Betrieb abgewickelt. Gespräche mit möglichen Käufern im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts dauern an.
Ein Großteil der 750 Beschäftigten muss zum 1. Juni gehen,  84 Mitarbeiter bleiben für die weiteren Arbeiten übergangsweise im Werk. Das 1871 gegründete Unternehmen stellte Bogenoffsetdruckmaschinen her. 2012 wurde das Unternehmen von der Langley Holding plc übernommen. 
 
16. Apr.11:21 Uhr

Autozulieferer meldet Insolvenz an

Steckverbindungen, insbesondere hochwertige System für die Auto- und Nutzfahrzeugindustrie, hat die Firma Erich Jaeger GmbH entwickelt und seit über 90 Jahren produziert. Nun muss das hessische Unternehmen im Wetteraukreis mit weltweit rund 1.000 Mitarbeitern, davon 200 in Deutschland, ein Insolvenzverfahren eröffnen.
Das Verfahren läuft am Amtsgericht Friedberg. Global gibt es vier Produktionsstandorte: Deutschland, Mexiko, Tschechien und China sowie mehrere Vertriebsbüros. Gesucht werden neue Investoren, der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
 
12. Apr.10:06 Uhr

72 Feneberg-Filialen im Süden in Insolvenz

Die Supermarktkette Feneberg ist insolvent, sie beantragte am 9. Januar ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Kempten. Am 1. April wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet. Der Betrieb in den Filialen geht uneingeschränkt weiter.
Feneberg ist der größte selbstständige Edeka-Händler und betreibt mit rund 3.000 Beschäftigten 72 Filialen im Süden Bayerns. Filialen gibt es vor allem im Allgäu, Oberbayern, Schwaben, Oberschwaben und der Bodenseeregion. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ habe die Kette angeblich rund 200 Millionen Euro Schulden.
 
9. Apr.17:06 Uhr

Spedition Betz International hat Insolvenz angemeldet

Die Spedition Betz International GmbH hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Tübingen wurde das Insolvenzverfahren am 7. April eingeleitet.
Derzeit wird geprüft, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann, es gebe Interessenten. Betroffen sind 140 Mitarbeiter. Die Spedition wurde 1979 gegründet und gehört zur Willi Betz-Gruppe.
 
15. März8:39 Uhr

Tegut verlässt Deutschland

Die Supermarktkette Tegut verlässt Deutschland, das teilt der Schweizer Mutterkonzern Migros mit. Tegut gehört seit 2012 dem Schweizer Unternehmen. Es sind rund 7.400 Mitarbeiter betroffen. Die Marke soll nicht weitergeführt werden, Tegut sei „langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig“.
Einen Teil der knapp 300 Filialen übernimmt Edeka, ebenso das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger Bäckerei und die Smart Retail Solutions. Es fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.

Der Eingang eines tegut-Geschäfts am 19. Mai 2015 in Schweinfurt.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

 
18. Feb.9:15 Uhr

Kinderwagenhersteller insolvent

Der ostdeutsche Kinderwagenhersteller Zekiwa geht ins Insolvenzverfahren. Der Hersteller in Kretzschau (Sachsen-Anhalt) stellte Mitte Februar beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag.
Das Unternehmen galt zu DDR-Zeiten und bis in die 1990er-Jahre hinein als einer der größten Kinderwagenhersteller Europas. Es werden auch Puppenwagen produziert. Als Gründe nennt die Geschäftsführung vor allem rückläufigen Umsatz, steigende Kosten – und den Geburtenrückgang in Deutschland.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, es wird ein Investor gesucht.
 
12. Feb.12:03 Uhr

Atlas wird saniert

Die Atlas-Gruppe hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Bei dieser Variante der Insolvenz, die auf den Erhalt des Unternehmens abzielt, bleibt das Management im Amt, während es durch externe Sanierungsberater und einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter unterstützt wird.
Grund für das Verfahren soll eine seit „längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat“, sein, so der Baumaschinenhersteller.
Das Unternehmen produziert seit über 100 Jahren Bagger, Ladekrane und anderes schweres Baugerät. Der Umsatz lag zuletzt bei etwa 150 Millionen Euro. Rund 400 Mitarbeiter sind in den betroffenen Gesellschaften der Gruppe beschäftigt.
Baumaschinenbranche in der Krise.

Baumaschinenbranche in der Krise. Die Atlas-Gruppe ist nun auch betroffen.

 
27. Jan.18:02 Uhr

Hammer-Raumstylisten stellen Insolvenzantrag

Die Hammer Raumstylisten GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel sei die Fortführung und nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Zu der Firma gehört die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte Fachmarktkette Hammer. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Standorte bleiben demnach geöffnet.
Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hat bundesweit 93 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium übernommen worden. Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, bei dem die Vermögenswerte auf die neu gegründete Hammer Raumstylisten GmbH übergingen.
 
28. Jan.11:43 Uhr

Landmaschinen-Händler insolvent

Die August Bruns Landmaschinen GmbH in Cloppenburg hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Die Firma vertreibt und vermietet Landmaschinen und bietet zudem technischen Service für Land- und Baumaschinen an.
Das Unternehmen ist auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Es stehen 170 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Als Ursache wird die allgemeine Lage angegeben: Die Nachfrage nach Landmaschinen sei eingebrochen, auch die Zulassungen sinken. Landwirte verschieben Neuanschaffungen.
Hoffnung wird in neuen strategischen Partnerschaften und im Ausbau des technischen Service gesehen. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1948 gegründet.
 
24. Jan.21:30 Uhr

Hotelbetreiber insolvent

Der Hotelbetreiber Revo Hospitality hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Davon betroffen sind rund 140 Gesellschaften im deutschsprachigen Raum – darunter Hotels in Rostock (Vienna House Sonne am Neuen Markt), Stralsund (Hotel Baltic) und auf Rügen (Aedenlife Hotel in Trent). Ebenso zwei Holiday Inn in München, der Pullman Schweizerhof in Berlin und einige Mercure Hotels in verschiedenen Städten.
Insgesamt hat das Unternehmen in zwölf Ländern Europas 250 Hotels. Der Betrieb läuft zunächst weiter, das Insolvenzgeld ist bis März gesichert. Als Ursachen wurden gestiegene Lohnkosten, die Anhebung der Mindestlöhne und höhere Ausgaben für Mieten, Energie und Lebensmittel genannt. Bis 2025 firmierte die Gruppe unter dem Namen HR-Group.
 
10. Jan.10:11 Uhr

Hersteller von Papierschneidemaschinen insolvent

Das Perfect Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen meldete Insolvenz in Eigenregie an. Das Traditionsunternehmen stellt in Sachsen Papierschneidemaschinen für die grafische Industrie her und bezeichnet sich als den weltweit ältesten Hersteller dieser Maschinen.
Derzeit sind 86 Mitarbeiter betroffen, der Geschäftsbetrieb wird über das Insolvenzgeld bis Februar abgesichert. Ziel ist derzeit, einen passenden Investor zu finden. Das Unternehmen beliefert Kunden in über 70 Ländern.
 
8. Jan.11:34 Uhr

Zalando schließt Standort Erfurt

Der deutsche Modeversandhändler Zalando schließt Ende September sein Logistikzentrum in Erfurt mit 2.700 Beschäftigten. Das teilte der DAX-Konzern mit Hauptsitz in Berlin mit. Aktuell würden die Beschäftigten über die Pläne informiert.
Grund ist eine Neuausrichtung des konzerneigenen europaweiten Logistiknetzwerks nach der Übernahme des Online-Modehändlers About You 2025. Die Erfurter Betreibergesellschaft des Standorts und Konzerntochter stelle demnach zum Jahresende den Betrieb ein. Bis dahin laufe die Arbeit unverändert weiter.

Zalando-Mitarbeiter nach dem Börsengang 2014 vor der Frankfurter Börse – das Unternehmen schließt 2026 sein einziges großes Logistikzentrum im Osten, 2.700 Menschen bangen in Erfurt um ihren Job. (Symbolbild)

Foto: Hannelore Foerster/Getty Images

Das Logistikzentrum Erfurt wurde 2012 eröffnet, es ist der einzige konzerneigene Logistikstandort in dieser Größe in Ostdeutschland. Weitere große Logistikzentren betreibt Zalando in Gießen, in Lahr im Schwarzwald und in Mönchengladbach. Insgesamt sollen nach dem geplanten Umbau 14 Logistikzentren in sieben Ländern verbleiben.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Sachsen-Anhalt: AfD präsentiert 100-Tage-Plan für Landtagswahl

Mehr Abschiebehaftplätze, flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber, Förderung von Führerscheinen – der sachsen-anhaltische AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat in Magdeburg ein 100-Tage-Programm vorgestellt. Zehn zentrale Punkte möchte die AfD unmittelbar nach der Landtagswahl am 6. September umsetzen.
„Die Leute möchten den politischen Wandel“, sagte Siegmund. „Alle anderen Parteien beschäftigen sich nur noch mit uns, haben keine eigenen Positionen.“ Die AfD habe Politik wieder lebendig gemacht. „Wir geben den Ton an.“

Diese Punkte stehen im 100-Tage-Programm:

  1. Rundfunkstaatsverträge kündigen
  2. Mehr Abschiebungen: Geplant sind mehr Abschiebehaftplätze und eine neue Arbeitsgruppe von Land und Kommunen
  3. Flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber
  4. Weniger Geld für parteinahe Stiftungen
  5. Führerscheinförderung: Vor allem Auszubildende sollen profitieren
  6. Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern und Wachschutz an Problemschulen
  7. Schwarz-Rot-Gold an Schulen: Regenbogenflaggen sollen verboten werden, stattdessen soll an jedem Schultag die Bundesflagge wehen
  8. Neue Landeskampagne: Aus „#moderndenken“ soll „#deutschdenken“ werden
  9. Weniger Ministerien: Siegmund will ein bis zwei Ministerien einsparen
  10. Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag zur Aufarbeitung der Pandemie

Kritik an CDU und Ministerpräsident

AfD-Landeschef Martin Reichardt hatte die CDU zuvor scharf kritisiert und Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) Lügen vorgeworfen. Schulze wisse genau, dass er lüge, wenn er eine Zusammenarbeit mit den Linken ausschließe, sagte Reichardt zu Beginn des Landesparteitags. „Denn ohne die Linken hat Herr Schulze überhaupt keine Chance auf irgendwelche Mehrheiten.“
In Umfragen hatte die AfD mit ihrem 35-jährigen Spitzenkandidaten Siegmund zuletzt deutlich vor der CDU gelegen. Die Koalition aus CDU, SPD und FDP könnte ihre Mehrheit im September verlieren. Die AfD strebt eine Alleinregierung an. Alternativ kommt eine CDU-geführte Minderheitsregierung in Betracht, die gegebenenfalls punktuell mit den Linken zusammenarbeiten müsste.
„Unsere historische Aufgabe ist es, diese Mehrheit aus Deutschlandhassern und machtgierigen Unionsspießern zu verhindern“, sagte Reichardt.
In Sachsen-Anhalt wird die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Landesverband hat rund 3.500 Mitglieder. (dpa/red)
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Bundeswehr zieht aus Nord-Irak ab: Ende der Mission nach US-Rückzug


In Kürze:

  • Bundeswehr schließt Feldlager in Erbil nach US-Rückzug.
  • Deutschland unterstützte Peschmerga seit 2015 im Kampf gegen den IS.
  • Kurdische Kräfte wünschen weitere deutsche Militärhilfe.

 
Nicht die Bundesregierung informierte die Öffentlichkeit darüber, sondern das Magazin „Der Spiegel“ berichtete am 10. Juli als erstes, dass die Bundeswehr ihr Feldlager im Nord-Irak im September auflösen wird. Dass die USA ihre Unterstützung für die Peschmerga im Nord-Irak bis 2026 einstellen wollen, ist nach Angaben aus Militärkreisen bereits seit 2023 bekannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die USA ihre verbliebenen 2.000 Soldaten aus dem Irak abziehen. Dass auch das Einsatzkontingent der Bundeswehr von der amerikanischen Entscheidung betroffen ist, wurde erst später bekannt.

Mit Milan gegen „Mad-Max“-Cars des IS

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im Jahr 2015 erstmals Bundeswehreinheiten in das autonome Kurdengebiet im Nord-Irak entsandt, um die Region im Kampf gegen die aus Syrien vorrückende Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu unterstützen. Nicht mit Kampfsoldaten, sondern mit Ausbildern für die Peschmerga. So werden die Streitkräfte des kurdischen Autonomiegebiets mit den beiden Zentren Erbil und As-Sulaimaniyya bezeichnet.
Zudem lieferte Deutschland Waffen. Vor allem das Milan-Panzerabwehrsystem, das Lenkraketen verschießt, erwies sich als wirkungsvoll im Kampf gegen gepanzerte Fahrzeuge des IS, die von Einheimischen nach der US-Filmreihe als „Mad-Max“-Cars bezeichnet wurden. Die Fahrzeuge erinnerten nicht nur optisch an die Fantasiefahrzeuge aus den Filmen. Auch die Angriffsweise der IS-Fahrzeugbesatzungen wurde wegen ihrer hohen Risikobereitschaft als besonders extrem wahrgenommen.
Auch Tausende ausgemusterte, aber weiterhin leistungsfähige G3- und G36-Sturmgewehre der Bundeswehr wurden den Peschmerga geliefert sowie umfangreiche Schutzausstattungen und eine Reihe von Militärfahrzeugen.
Nach der vollständigen Rückeroberung des irakischen Gebiets erklärte der damalige irakische Premierminister Haider al-Abadi am 9. Dezember 2017 den Sieg über den Islamischen Staat. Seither konzentrierte sich die Ausbildung der Bundeswehr überwiegend auf den Sanitätsdienst. In As-Sulaimaniyya etwa richtete das deutsche Kontingent ein Sanitätsübungszentrum für Peschmerga ein. In Erbil wurde von Deutschland zudem eine eigene Klinik für die Peschmerga aufgebaut und auf den modernsten medizinischen Stand gebracht.

Bis jetzt ging es um IS-Bekämpfung

Die Aufgabenstellung des deutschen Einsatzes wurde im Laufe der Zeit an die veränderte Lage angepasst und der Einsatz umbenannt: in „Counter Daesh / Capacity Building Iraq“ sowie OIR. In den vergangenen Jahren ging es gemeinsam mit den USA, Großbritannien und den Niederlanden neben der Bekämpfung des IS (arabisch „Daesh“) vor allem um den Kapazitätsaufbau („Capacity Building“) der Peschmerga-Streitkräfte. Ziel blieb dabei im Rahmen der NATO-Mission „Operation Inherent Resolve“ (OIR) die dauerhafte Schwächung und Bekämpfung des IS.
Von der früheren Zielsetzung einer vollständigen Beseitigung des IS ist inzwischen weniger die Rede. Die Niederländer sind bereits seit drei Jahren abgezogen. Das britische Kontingent war zuletzt so klein, dass es im deutschen Feldlager mit untergebracht wurde. Die amerikanischen Kräfte stellen weiterhin die wichtigste militärische Präsenz am Flughafen von Erbil dar, ziehen sich nun jedoch ebenfalls zurück.

Abhängig von den USA

Demzufolge wären die deutschen Soldaten in ihrem Lager auf dem Gelände des Flughafens Erbil künftig vor allem mit Luftaufklärung und Luftverteidigung beschäftigt gewesen. Außenminister Johann Wadephul, der die Lage vor Ort durch mehrere eigene Besuche kennt, ist mit den Rahmenbedingungen vertraut. Zudem kam es seit Beginn der Spannungen zwischen den USA, Israel und dem Iran zu Drohnenangriffen aus Teheran auf die internationale Basis in Erbil. Die Deutschen waren dabei nicht das Ziel, ihre Nähe zu den amerikanischen Kräften erhöhte jedoch das Risiko. Deshalb wurden bereits Anfang März die meisten Bundeswehrsoldaten abgezogen. Derzeit umfasst das Kontingent noch rund 30 Soldatinnen und Soldaten und soll im Laufe des Septembers vollständig aufgelöst werden. Der deutsche Luftwaffenstützpunkt in Al-Asrak in Jordanien, der den Einsatz im Irak bislang unterstützte, ist davon jedoch nicht betroffen.
Die Entscheidung wirft die Frage auf, welchen Einfluss die amerikanische Sicherheits- und Militärpolitik auf deutsche Auslandseinsätze hat. Der Afghanistan-Einsatz gilt dafür als eines der bekanntesten Beispiele. Mit dem Abzug der Amerikaner stellt sich zudem die Frage, wie Deutschland seine eigenen Sicherheitsinteressen in der Region künftig bewertet und welche Fähigkeiten vor Ort erhalten bleiben sollen.
Wadephul soll laut Presseberichten zudem gesagt haben, der Abzug der westlichen Verbündeten erfolge auf Wunsch der irakischen Regierung. Kritiker verweisen darauf, dass die seit Mai 2026 regierende Regierung unter Premierminister Mohammed Ali al-Zaidi, ähnlich wie ihre Vorgänger, unter erheblichem Einfluss Teherans steht. Iran betrachtet die Präsenz westlicher Kräfte im Irak seit Jahren kritisch. Die irakische Zentralregierung in Bagdad steht zudem vor der Herausforderung, verschiedene vom Iran unterstützte Milizen zu kontrollieren und deren Einfluss einzudämmen, wie etwa der TV-Sender „Kurdistan24“ berichtet.

Ein kurdischer Peschmerga-Kämpfer trägt einen Kameraden, während ein deutscher Militärausbilder in einem Ausbildungskurs am 3. November 2015 in Erbil, Irak, Aufsicht führt.

Foto: John Moore/Getty Images

Peschmerga wollen weiterhin Bundeswehr

Wie die Epoch Times in einem Telefonat mit dem Peschmerga-General Mohammed Saed Barzanji erfuhr, besteht im Peschmergaministerium in Erbil weiterhin Interesse daran, „mit Deutschland ein bilaterales Abkommen über die Fortsetzung des Einsatzkontingents der Bundeswehr“ zu schließen.
Wadephul hat zwar eine weitere deutsche Unterstützung der Peschmerga zugesagt. Unklar ist jedoch, ob diese künftig von der Deutschen Botschaft in Bagdad aus erfolgen soll, die rund 400 Kilometer von Erbil entfernt liegt, oder ob deutsche Militärberater in das deutsche Generalkonsulat in Erbil einziehen, um den bisherigen direkten Austausch mit den kurdischen Kräften fortzuführen.
Bislang waren sich die westlichen Partner in Erbil einig, dass weiterhin IS-Zellen im Norden des Irak existieren, die bekämpft werden müssen. Noch im Dezember 2025 fasste der Bundestag den Beschluss, die „Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den Islamischen Staat“ durch eine Verlängerung des Einsatzes in Erbil zu genehmigen. Welche neuen Lageeinschätzungen der Bundesregierung inzwischen vorliegen, die zu einer veränderten Gewichtung dieses Ziels geführt haben könnten, bleibt offen.
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Mehr Landräte trainieren für Krisen und Katastrophen

Immer mehr Landräte und andere Verantwortliche nutzen das Angebot des Bundes für Schulungen zum Krisenmanagement im Katastrophenfall. Beobachter vermuten, dass die verheerende Flut im Ahrtal 2021 mit 135 Toten und mehreren hundert Verletzten ein Grund ist für das gestiegene Interesse an den Kursen der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Fokus der Kritik standen damals das schlechte Krisenmanagement des Landkreises unter Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und die Art und Weise, wie der damalige rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) in der Krise agierte.

Akademie des BBK liegt mitten im Ahrtal

Wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Anfrage mitteilte, nahmen im vergangenen Jahr 3.656 Führungskräfte in Bund, Ländern und Kommunen an den Schulungen der BABZ teil. Im Jahr zuvor zählte das BBK, das die Akademie betreibt, 2.329 Teilnehmer aus dem Kreis der Verantwortlichen im Katastrophenschutz. Im Jahr 2022 waren es 1.845 Teilnehmer. Aufgrund der Corona-Pandemie und wegen der Flut sind die Zahlen für die Vorjahre nicht vergleichbar.
Die BABZ liegt mitten im Ahrtal. Aufgrund ihrer erhöhten Lage wurde sie zwar von der Flutwelle weitestgehend verschont, an einen normalen Betrieb war jedoch aufgrund der Zerstörung im Umkreis zunächst nicht zu denken. Sie stellte ihre Räumlichkeiten direkt nach der Katastrophe zudem der Technischen Einsatzleitung (TEL) des Kreises Ahrweiler zur Verfügung.
Aufbauarbeiten nach der Ahrtal-Flut. Hochwasser hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. (Archivbild)

Aufbauarbeiten nach der Ahrtal-Flut. Hochwasser hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Teilnahme an Kursen ist freiwillig

In Deutschland sind die Länder für den Katastrophenschutz zuständig. Die Bewältigung akuter Katastrophenlagen liegt in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Sie können vom Bund Unterstützung anfordern, etwa von der Bundespolizei oder der Bundeswehr. Der Bund trägt dagegen die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Die Teilnahme an den Schulungen der BABZ für den Katastrophenfall ist für die Verantwortlichen freiwillig. Bei den Veranstaltungen der Akademie, die teils online stattfinden, geht es unter anderem um grundlegende Kenntnisse zu Themen wie Trinkwassernotversorgung oder Katastrophenmedizin.

Grüne plädieren für verpflichtende Teilnahme

Die Grünen haben vorgeschlagen, den Zivil- und Katastrophenschutz per Gesetzesänderung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu machen. Aus ihrer Sicht könnte der Bund auch jetzt schon über seine Zuständigkeit für den Zivilschutz eine Pflichtausbildung für Landräte und Oberbürgermeister vorschreiben. Der Grünen-Abgeordnete Leon Eckert sagte: „Gute Krisenbewältigung findet vor Ort statt – damit das gelingt, müssen die Verantwortlichen in den Landratsämtern und Rathäusern wissen, was sie tun.“

DERNAU, GERMANY – JANUARY 12: A damaged flood house covered by graffiti that reads “’Thank you all helpers“ during ongoing recovery efforts following last year’s devastating floods on January 12, 2022 in Dernau, Germany. In June, 2021, massive flooding swept through the Ahrtal valley as well as other towns and regions across the states of Rhineland-Palatinate and North Rhine-Westphalia, causing widespread destruction and the deaths of over 160 people. The Ahrtal valley was hit especially hard and is still recovering.

Foto: by Andreas Rentz/Getty Images

Beschluss der Innenministerkonferenz

Im Juni hatte die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern festgelegt, welche Verantwortlichen im behördlichen Krisenmanagement geschult werden sollen – auch zu den Themenbereichen Zivile Verteidigung und Zivilschutz. Entsprechende Aus- und Fortbildungsplätze für diese Zielgruppen seien daher von Bund und Ländern sicherzustellen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion.
An der BABZ sei auf dieser Basis eine Erhöhung von derzeit rund 170 Seminaren pro Jahr auf circa 700 Seminare geplant, um die erforderlichen Kapazitäten in Zuständigkeit des Bundes bis 2029 erreichen zu können. Auch das Technische Hilfswerk (THW) werde seine Lehrgangskapazitäten ausbauen.

Zivilschutz-Kenntnisse

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort zudem darauf hin, dass für den Bereich Zivilschutz bundesweit einheitliche Standards für Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen, Landräte und Mitglieder von Verwaltungs- und Krisenstäben „verpflichtend definiert“ worden seien. Der Bund besitzt beim Katastrophenschutz zwar keine Zuständigkeit. Er pocht jedoch, was die im konkreten Anwendungsfall oft ähnlich gelagerten Zivilschutz-Kenntnisse betrifft, darauf, dass die Verantwortlichen sich kundig machen, was im Ernstfall zu tun ist. Mindestens alle sechs Jahre sollten diese Zielgruppen verpflichtend Schulungen im behördlichen Krisenmanagement absolvieren, schreibt die Bundesregierung. Die dabei erworbenen Kenntnisse dürften sich wohl auch im Katastrophenfall als nützlich erweisen. (dpa/red)
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Axialflussmotor jetzt serientauglich: Was ist das, was kann er?


In Kürze:

  • Der Axialflussmotor geht bei Mercedes in die Serienproduktion.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Motoren hat er eine höhere Leistungsdichte.
  • Er ist ab sofort exklusiv in zwei Mercedes-Modellen erhältlich.

 
Mercedes-Benz will für einen Durchbruch bei der Elektromobilität sorgen. Anfang Juni hat der Autobauer in seinem Werk Berlin-Marienfelde mit der Großserienproduktion des neuen elektrischen Axialflussmotors begonnen.
Der Hochleistungsmotor kommt im neuen Mercedes-AMG GT 4-Türer Coupé zum Einsatz. Es ist das erste Mal überhaupt, dass diese Form von E-Motor in einem reinen Elektroserienfahrzeug verbaut ist. Zuvor war er schon im Ferrari SF90 Stradale eingebaut – zwischen dessen V8-Biturbo-Motor und Getriebe. Mehrere Prototypen griffen ebenfalls auf die Technik zurück.
Der Hersteller möchte den Hauptstadtstandort nun als Kompetenzzentrum für die Herstellung von High-Performance-Elektromotoren etablieren. Michael Schiebe, Vorstandsmitglied bei Mercedes-Benz, bezeichnete die Vermarktung des Axialantriebs als „wegweisende Innovation“. Gleichzeitig erhofft er sich neuen Aufwind für die angeschlagene deutsche Automobilbranche. Er sagte:
„Damit setzen wir ein starkes Zeichen für technologische Führungsstärke, operative Exzellenz und den Wandel der Automobilindustrie in Deutschland.“

Was ist anders am Axialflussmotor?

Eine komplett neue Erfindung ist der Axialflussmotor nicht. Zur Zeit der Disketten fand dieses Bauprinzip unter anderem in Diskettenlaufwerken Anwendung. Heutzutage nutzen ihn auch manche Drohnen sowie elektrische Flugzeuge.
In Elektrofahrzeugen sind bisher hingegen meist Radialflussmotoren verbaut. Ihr Magnetfeld fließt – namensgebend – radial. Dabei bilden die Feldlinien aus Blickrichtung der Achse ein Kleeblattmuster. Im Axialflussmotor, auch Scheibenläufermotor genannt, fließt das Magnetfeld axial, also parallel zur Drehachse. Könnte man die Feldlinien sehen, sähe man aus identischem Blickwinkel lediglich Strahlen.
Die Unterschiede ergeben sich aus der grundverschiedenen Anordnung der Bauteile. Während sich in Radialflussmotoren der Rotor entweder in oder um einen festen Stator dreht, besteht der Axialflussmotor aus hintereinanderliegenden Scheiben von Rotoren und Statoren. Der Rotor dreht sich also zwischen zwei Statoren oder zwei Rotoren drehen sich um einen Stator. Beides ist möglich. Mercedes verwendet Ersteres.

Was kann der „V8 des Elektrozeitalters“?

Als Mercedes den Axialflussmotor beschrieb, bezeichnete der Hersteller ihn als „V8 des Elektrozeitalters“. Das begründe sich mit einer höheren Drehmoment- und Leistungsdichte als beim Radialflussmotor. Auch im Dauerbetrieb sei die Leistung höher, was an der besseren Kühlung liege.
Die Testfahrten sollen überzeugt haben: Der Hersteller testete im Vorfeld das Concept AMG GT XX im süditalienischen Nardò ausgiebig. Trotz mehrerer Rennstarts mit voller Beschleunigung sei auf Dauer kein Leistungsverlust aufgetreten.
Zudem ist die Bauweise des Axialmotors kompakter und leichter. An der Vorderachse misst er lediglich in der Breite knapp 9 Zentimeter. Noch kompakter ist er an der Hinterachse. Hier weisen die beiden E-Motoren nur rund 8 Zentimeter in der Breite auf.
Axialflussmotor

Axialflussmotoren sind aufgrund ihrer Bauweise sehr kompakt. Die fertigen Motoren von Mercedes-Benz messen weniger als 10 Zentimeter in der Breite (hier liegend auf dem Band). Ihr Durchmesser ist dafür etwas größer und entscheidet maßgeblich über das Drehmoment.

Diese Effizienzsteigerung wirkt sich auf die Fahrleistung aus. Der Stuttgarter Konzern gibt für das neue Mercedes-AMG GT 4-Türer Coupé eine Beschleunigungsdauer von nur 2,1 Sekunden vom Stand auf 100 Kilometer pro Stunde an. Das ist im Bereich der Beschleunigungsleistung eines Formel-1-Rennwagens. Die Leistung gibt Mercedes mit bis zu 1.169 PS an. Die Höchstgeschwindigkeit des GT Coupé soll bei rund 300 Kilometern pro Stunde liegen.

Wo gibt es noch Herausforderungen?

Doch der Axialflussmotor bringt auch noch Herausforderungen mit sich. Durch seine anspruchsvollere Bauart sind die Produktionskosten höher als beim Radialflussmotor. Ebenfalls erfordern die kompakte Bauform und hohe Leistungsdichte des Motors laut Mercedes komplett neue Fertigungsverfahren, die auch für die Großserie geeignet sind.

Wann kann man den Motor kaufen?

Der Motor allein ist nicht im Handel erhältlich. Ebensowenig kann er einfach so in ein bestehendes E-Auto eingebaut werden und dessen Motoren ersetzen. Die einzelnen Komponenten müssen miteinander kompatibel sein, sowohl bau- als auch steuerungstechnisch. Zudem sind die Raummaße wie beschrieben andere. Und Yasa Limited, der Entwickler, gehört zu 100 Prozent Mercedes-Benz.
Daher ist der Axialmotor aktuell nur im Ferrari und im neuen Mercedes-AMG GT 4-Türer Coupé bestellbar. Der deutsche Hersteller bietet das E-Auto in zwei Versionen an: dem GT 55 und dem GT 63 – beide mit einem sechsstelligen Preisschild versehen.
Für deutlich weniger Geld sind Motoren dieser Bauart im Fachhandel für den Modellbau erhältlich und werden teils unter der Bezeichnung der bürstenlosen Motoren ohne weitere Kennzeichnung vertrieben. Im Regelfall ist ihr Durchmesser größer als ihre Breite. Ein sicheres Erkennungsmerkmal ist das jedoch nicht.
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Drei Monate ohne Geld und ohne Kita: Die teure Lücke bei Elterngeld-Reform


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkere Beteiligung beider Eltern zu knüpfen.
  • Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
  • Besonders problematisch ist die mögliche Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.

Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten

Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.

Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.

Foto: Halfpoint/iStock

Am Ende entscheidet der Taschenrechner

Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.

Beim zweiten Kind wird es schwieriger

Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.

Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Foto: Lordn/iStock

Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz

Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.

Die Mittelschicht muss rechnen

Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
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„Klick-Ökonomie“: Klöckner kritisiert Social-Media-Inszenierung von Abgeordneten

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wirft Abgeordneten vor, das Parlament für die Selbstdarstellung in sozialen Medien zu nutzen. Sie kritisiere es, wenn das Parlament nur noch als Bühne für das nächste Tiktok-Reel missbraucht werde und in Reden statt der Kollegen im Saal die eigenen Follower begrüßt würden, sagte Klöckner der „Welt am Sonntag“. „Da gehen wir sofort dazwischen.“ Das Plenum sei das Schaufenster der parlamentarischen Arbeit und keine Influencer-Agentur oder Klick-Ökonomie. „Kurzum: Demokratie ist nicht immer das Schnellste, aber sie hilft uns, das Schlimmste zu verhindern.“
Klöckner sagte weiter, dass dauerhafte Akzeptanz nicht durch Zuspitzung und Lautstärke entstehe, sondern durch Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit. Es sei ein Garant für eine stabile Demokratie, dass es feste Regeln gebe und nicht der gewinne, der am schnellsten auf ein Knöpfchen drücken könne. Die Christdemokratin stellte einen enormen Druck der sozialen Medien auf Bundestagsabgeordnete fest. Heute sei man ab dem ersten Tag im Dauerfeuer der sozialen Medien. Die Familie werde mit reingezogen, und leider gebe es den Trend, die eigene Entscheidung von der Wirkung auf diesen Plattformen abhängig zu machen.

Regeln im Bundestag verschärft

Auf die Frage nach den politischen Rändern im Bundestag betonte Klöckner, es brauche absolute Stringenz und Klarheit in der Umsetzung der Regeln. Das Präsidium habe fraktionsübergreifend vereinbart, diese sehr nachvollziehbar anzuwenden. Man habe etwa die Geschäftsordnung geändert und Ordnungsgelder von bis zu 4.000 Euro eingeführt. Wer fehle oder nicht mit abstimme, zahle zudem jetzt spürbar mehr als bisher. Auch persönliche Herabwürdigungen, plakative T-Shirts oder Spruchbänder im Plenarsaal ließe man nicht zu. „Wir sind ein Parlament des Wortes – und nicht der Inszenierung im Plenarsaal.“
Zum Thema Sicherheit erklärte Klöckner, dass sie in acht Fällen den Hausausweis aus sehr schwerwiegenden Gründen verweigert habe – basierend auf einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ein Fall sei öffentlich gewesen: Wenn ein Mitarbeiter mit einem russischen Agenten eine GmbH gründe und sich überall im Haus frei bewegen könne, sei das gefährlich. Nach jetziger Rechtslage bekämen diese Personen zwar keinen Hausausweis, aber sie blieben angestellt und würden aus Steuergeld bezahlt. Sie habe die Fraktionen adressiert, hier eine Lösung zu finden. Wer eine Gefahr für das Parlament darstelle, dürfe nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.
Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Warnung vor Polarisierung

Auf die Frage nach „Weimarer Verhältnissen“ sagte Klöckner, wer mit offenen Augen durch das Land gehe, müsse spüren, dass die Demokratie und ihre Institutionen massiv unter Druck stünden. Früher habe gegolten: Man streite in der Sache, stelle aber nicht das System an sich in Frage. Heute werde das System von mehreren Seiten attackiert. Was sie dabei wirklich umtreibe, sei, dass man das respektvolle Diskutieren verlernt habe. „Es geht fast nur noch um Bekenntnisse: Bist du nicht für mich, bist du mein Feind.“
Weicht jemand von der eigenen Meinung ab, werde er oft sofort als extremistisch, wahlweise als Nazi oder Mauerschützer abgestempelt. Damit inflationiere man diese Begriffe und verliere das Gespür dafür, wann wirklich Gefahr im Verzug sei. In einer Demokratie müsse man es auch ertragen, dass jemand dummes Zeug rede. Das sei von der Verfassung gedeckt. Man müsse dann aber auch mit Widerspruch leben können. Wenn das nicht mehr vorgesehen sei, gehe die Debatte kaputt. Das mache denkfaul – „Gesinnung ersetzt Intellekt“. (dts/red)
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Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.
Demnach leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS.
Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Schaden bleibt unklar

Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei.
Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen. (dts/red)
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Wegner gibt auf: Die Zukunft der CDU in Berlin

Am 10. Juni meldete die Berliner Polizei eine Geiselnahme in einem Supermarkt im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Polizei war seit 22 Uhr im Großeinsatz vor Ort. Die deutsche Hauptstadt liegt im Ranking der kriminellsten Städte Deutschlands in absoluten Zahlen an erster Stelle; umgerechnet auf die Einwohnerzahl liegt sie hinter Frankfurt am Main auf Platz zwei.
Im Jahr 2025 wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Berlin rund 502.743 Straftaten erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und markiert den niedrigsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt.
Diesen Erfolg kann sich der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) durchaus zugute schreiben. Er regiert den Hotspot Berlin seit dem 27. April 2023. Zuvor war er von 2005 bis 2021 Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus. Gestern kündigte er an, dass er am 20. September nicht mehr für die Wahl antritt, jedoch bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters im Amt bleiben wolle.

Wegner: „Ich habe kommunikative Fehler gemacht“

Zum Verhängnis wurden dem CDU-Spitzenpolitiker seine Aussagen über seinen Aufenthaltsort am Tag des großen Stromausfalls in Berlin am 3. Januar sowie die darauffolgende monatelange Debatte über falsche Angaben und sein Krisenmanagement. Etwa 100.000 Berlinerinnen und Berliner mussten im Januar teils tagelang ohne Strom in der Kälte ausharren. Wegner hatte zunächst verschwiegen, dass er am ersten Krisentag mittags eine Stunde Tennis gespielt hatte, statt sich um die Krise zu kümmern. In den Wochen und Monaten danach vermuteten sowohl CDU-Parteimitglieder als auch Oppositionspolitiker weitere Ungereimtheiten zu seinem damaligen Tagesablauf.
Wegner räumte gestern vor der Presse in Berlin verklausuliert ein: „Ja, ich habe kommunikative Fehler gemacht.“ Darüber ärgere er sich selbst am meisten. „Und das war auch Mist“, fügte Wegner wörtlich hinzu. Dafür habe er sich bei den Berlinern entschuldigt. Um ein Linksbündnis nach der Wahl im September zu verhindern, habe er sich nun entschlossen, nicht noch einmal als Kandidat anzutreten.

Angebliche Kritik innerhalb der CDU

Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass er sich zu diesem Schritt nicht gänzlich freiwillig entschlossen hat. Denn tags zuvor berichtete die Nachrichtenplattform Table.Briefings davon, dass Berliner CDU-Mitglieder Wegners Rücktritt fordern würden.
Die Plattform zitierte am 9. Juli aus einem „Entwurf“ eines offenen Briefes, der von dem Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele, initiiert worden sei. Auch weitere Unternehmer hätten den Brief unterzeichnet, sowie eine Reihe von namhaften CDU-Mitgliedern aus mehreren Stadtbezirken.
In dem Schreiben wird laut Table.Briefings Wegner unter anderem erneut vorgehalten, gelogen zu haben: Es sei aktenkundig festgestellt worden, dass Wegner am Vormittag des Stromausfalls anders als von ihm dargestellt „kein einziges dienstliches Telefonat“ geführt habe. Und weiter: Fehler könne man verzeihen, „wenn man zu ihnen steht“, wird aus dem Schreiben zitiert. Doch dies sei nicht der Fall gewesen.
Auf der Website der Berliner CDU dankt die Partei dem bisherigen Bürgermeister, unter anderem mit dem Hinweis: „Die Kriminalität ist auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Sicherheit hat wieder höchste Priorität in Berlin.“ Mehr ist dort nicht zu lesen.

Schnelle Lösung: Stefan Evers

Nun gibt es eine schnelle Lösung. Der 46-jährige Berliner Finanz- und Kultursenator Stefan Evers soll als neuer Spitzenkandidat für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September die CDU retten. Darauf hätten sich am Freitagabend die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände geeinigt. „Stefan Evers ist unser Spitzenkandidat und wird kommissarisch unser Landesvorsitzender sein“, wird der CDU-Kreisvorsitzende von Tempelhof-Schöneberg, Jan-Marco Luczak, von der Presse zitiert.
Bis zur Abstimmung bleiben nur zehn Wochen, um die Berliner CDU aus dem Umfragetief zu führen. Mit Stand 1. Juli käme laut „Infratest dimap“ die CDU lediglich auf 17 Prozent der Wählergunst. Stärkste Kraft wäre demzufolge die „Linke“ mit 20 Prozent, gefolgt von den „Grünen“ mit 19 Prozent und der AfD mit 18 Prozent. Die SPD käme lediglich auf 13 Prozent. Nach der Wahl am 20. September könnte die CDU-geführte Landesregierung somit von einem Bündnis aus Links-Partei, Grünen und SPD abgelöst werden.
Die konservative „Berliner Morgenpost“, die zur Funke-Mediengruppe gehört, zeigte sich in einer ersten Reaktion begeistert: „Evers benötigt keine Einarbeitungszeit. Als Finanzsenator arbeitet er in einem Querschnitts-Ressort.“ Er sei in seinem Amt an „sämtlichen wichtigen Investitionen und Vertragsverhandlungen“ beteiligt und deshalb „sofort drinnen“.
Generell kritisch äußerte sich die BILD-Zeitung: „Der Austausch des CDU-Spitzenkandidaten nur zwei Monate vor der anstehenden Parlamentswahl in Berlin schwächt das Bild der Union bundesweit.“

„Warnung vor Linken“ reicht nicht

Die politisch linksgerichtete Berliner „taz“ glaubt: „Wegner geht, Evers kommt, die Probleme bleiben“. Der Rückzug von Kai Wegner sei für die CDU „kein Befreiungsschlag“, denn die Probleme der Partei bezögen sich auch auf den Nachfolger Evers.
Als Begründung führt die „taz“ an: „Als Finanzsenator hat dieser einen Haushalt aufgestellt, der viel Schaden angerichtet hat: Ohne Kompass wurden Kürzungen angekündigt, die mit den Betroffenen im sozialen oder kulturellen Bereich kaum kommuniziert, dann unter Druck teilweise wieder zurückgenommen wurden.“ Doch die finanziellen Reserven der Stadt seien aufgebraucht.
Die „taz“ glaubt, dass die CDU für den anstehenden Wahlkampf außer der einer „Warnung vor der Linken“ nichts zu bieten habe. „Nichts spricht dafür, dass Evers daran etwas ändern könnte.“
 
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Mehr Medaillen? Bundestag stimmt für neues Sportfördergesetz

Weniger Bürokratie, mehr Medaillen bei Olympia? Mit einem Sportfördergesetz wollen Politik und der organisierte Sport in Deutschland genau das erreichen.
Eine nächste Hürde hat die geplante Neuausrichtung nun genommen. Der Bundestag stimmte dem Entwurf des Sportfördergesetzes mit 561 Ja-Stimmen zu. Laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour votierten 43 Abgeordnete in der Schlussabstimmung dagegen.
Zuvor hatten Union, SPD, AfD und Grüne dafür votiert. Die Linksfraktion lehnte das Vorhaben ab und begründete dies unter anderem mit mangelnder sozialer Absicherung von Trainern. Zudem kritisierte ihr Abgeordneter Jorrit Bosch eine „Sportförderung je nach Kassenlage“.

Schenderlein: „Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“

„Mit dem heutigen Beschluss schlagen wir ein neues Kapitel für den deutschen Spitzensport auf“, sagte Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU). „Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Spitzensportförderung moderner, leistungsorientierter und effizienter wird.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports nachhaltig stärken – und wieder mehr Medaillen bei internationalen Wettbewerben gewinnen“, so Schenderlein. Sie sei überzeugt, dass das Gesetz „ein Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“ werde.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte bereits vor der Sitzung die Anpassungen begrüßt. „Das Gesetz bietet eine gute Grundlage, auf der wir Erfolge aufbauen können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Wir wollen Deutschland zurück in die Weltspitze des Sports führen.
Wir wollen ein System gestalten, das nachhaltige Spitzenleistungen hervorbringt.“ Der Bundesrat soll im Herbst final beraten. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Unabhängige Agentur soll Förder-Millionen verteilen

Herzstück der Reform ist die neue und unabhängige Spitzensportagentur mit Sitz in Leipzig. Der Stiftungsrat als zentrales Aufsichtsorgan der Agentur soll aus Vertretern der Politik und dem organisierten Sport bestehen.
Unter der Führung von zwei hauptamtlichen Vorständen soll die Agentur im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen und eigenständig die Steuer-Millionen verteilen.
Der Plan: die Spitzensportagentur fördert Verbände, Athleten sowie Olympia- und Bundesstützpunkte, richtet letztere gegebenenfalls neu aus und unterstützt wissenschaftlich.
Zudem bestimmt sie die Anzahl der Bundeskader und legt sportübergreifende Kaderkriterien fest. Ab 2031 plant die Regierung jährliche Kosten von 8,4 Millionen Euro für die Spitzensportagentur ein.

Bundesregierung räumt dem Sport mehr Mitsprache ein

Die Besetzung des Stiftungsrats passte die Bundesregierung zuletzt noch einmal an – und reagierte damit auf die Forderung des organisierten Sports, mehr Mitsprache zu erhalten: Dem Rat sollen nun zehn statt neun Mitglieder angehören. Der Deutsche Olympische Sportbund darf vier statt drei Mitglieder entsenden. Ein Platz ist für die Athletenkommission reserviert.
Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und das Nationale Paralympische Komitee lobten das neue Gesetz, dieses sende wichtige Signale für die weitere Entwicklung des deutschen Leistungssports.
„Entscheidend wird dabei sein, den paralympischen Spitzensport als selbstverständlichen Bestandteil der neuen Förderstrukturen zu verankern“, sagte der DBS-Vorstandsvorsitzende Idriss Gonschinska.
Lobende Worte und Zustimmung gab es sogar aus der Opposition. „Das Sportfördergesetz ist ein historischer Schritt und ein echter Paradigmenwechsel für den deutschen Spitzensport“, sagte Tina Winklmann, Grünen-Sprecherin für Sport und Ehrenamt.
„Wir Grünen haben diese Reform in der vergangenen Wahlperiode maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Deshalb tragen wir dieses Gesetz trotz verbleibender Lücken aus Überzeugung mit.“ (dpa/red)
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10. Juni: Verzicht auf CDU-Spitzenkandidatur | Umbauplan von VW | Giftige Schlangen entkommen

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Wegner verzichtet auf Spitzkandidatur

Kai Wegner, Berlins regierender Bürgermeister, verzichtet auf die Spitzenkandidatur der CDU bei der Wahl im September in Berlin. Grund hierfür ist die anhaltende Kritik an seinem Verhalten während des Stromausfalls im Januar. Nachdem bereits die Junge Union seinen Rücktritt gefordert hatte, tun dies nun auch andere CDU-Mitglieder in einem offenen Brief. Die CDU liegt in Umfragen auf Platz vier.

Umbaupläne bei VW

Volkswagen plant, die Modellpalette deutlich zu reduzieren und die Produktionskapazität von derzeit zwölf auf künftig neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr zu senken. Zu möglichen Werksschließungen oder weiterem Stellenabbau hat sich der Konzern nicht geäußert. Laut Medienberichten könnten davon weltweit bis zu 100.000 Arbeitsplätze und vier Werke in Deutschland betroffen sein.

Krankenkassenreform beschlossen

Hintereinander haben Bundestag und Bundesrat das umstrittene Sparpaket beschlossen. Dieses soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Ärzten, Kliniken, Apotheken und Pharmafirmen sowie höhere Zuzahlungen für Versicherte. Gegen diese Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste.

Ryanair-Flug muss umkehren

Ein Ryanair-Flug von Thessaloniki nach München musste kurz nach dem Start umkehren. Eine Fensterscheibe war zerbrochen und ein Passagier ragte mit Kopf und Schultern aus dem Fenster. Mitreisende hielten ihn fest, während Sauerstoffmasken herabfielen. Der Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Vermutlich war ein Trümmerteil aus einem Triebwerk die Ursache.

Giftige Schlangen entkommen

In der südchinesischen Provinz Guangxi haben sintflutartige Regenfälle zu schweren Überschwemmungen geführt. Dabei wurde eine Schlangenfarm zerstört und 800 bis 900 giftige Schlangen entkamen. In den sozialen Medien kursieren Videos, die diese gefährlichen Szenen zeigen. Guangxi gilt als Zentrum der kommerziellen Schlangenzucht in China.
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Bundestag beschließt umstrittene Krankenkassenreform – jetzt Bundesrat am Zug

Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.

Milliarden-Sparziel noch erhöht

Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.

Mehr Steuergeld als zunächst geplant

Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)
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Marode Brücken: Experten halten hohe Kosten für vermeidbar

Ob die Bonner Nordbrücke, die Rahmede-Talbrücke der A45 oder die Ringbahnbrücke in Berlin: Immer wieder wurden zuletzt zentrale Verkehrsbrücken plötzlich gesperrt – oder stürzten im Fall der Carolabrücke in Dresden sogar ein. Deutschland kümmere sich zu wenig um die Instandhaltung von Brücken, kritisierte Steffen Marx von der Technischen Universität Dresden.
„Die Pflege von Brücken ist vergleichbar mit dem Zähneputzen: Wenn ich einen Tag meine Zähne nicht putze, ist das nicht so schlimm.“ Eine Brücke halte es gut aus, wenn sie ein Jahr lang nicht gepflegt werde. „Wenn ich mich aber 30 Jahre lang nicht um die Instandhaltung kümmere – wie in Deutschland geschehen – dann beschleunigt sich der Schadensfortschritt.“
Aufsehen erregte etwa die Ringbahnbrücke der Berliner Stadtautobahn. Wegen Schäden im Tragwerk wurde sie im Frühjahr 2025 kurzfristig gesperrt und abgerissen. Der millionenschwere Neubau soll in der ersten Jahreshälfte 2027 fertig sein. Aktuell werden dafür Stahlüberbauten eingehoben.

Reparatur viel teurer als Pflege

Verglichen mit den Kosten für die Pflege müsse man das Vielfache investieren, um eine Brücke zu reparieren oder neu zu bauen, sagte Marx, Direktor am Institut für Massivbau der TU. Ein defekter Abfluss zum Beispiel sei leicht auszubessern. Passiere das aber nicht, durchfeuchte die Brücke, der Stahl roste, und es werde viel aufwendiger und teurer, den Schaden zu beseitigen.
Meist erfolgt eine Vollsperrung dann plötzlich, weil erhebliche Schäden entdeckt werden und Experten Einsturzgefahr bescheinigen. Fahrbahn, Fuß- und Radwege der Bonner Nordbrücke dürfen seit Anfang Juni nicht mehr genutzt werden.
2025 traf es die Ringbahnbrücke in Berlin, 2024 die Elbbrücke in Bad Schandau, 2021 die Rahmede-Talbrücke im Sauerland. Mit der Carolabrücke stürzte vor etwa zwei Jahren gar eine Brücke im laufenden Betrieb ein.
„Der Zustand vieler vielbefahrener Brücken in Deutschland ist kritisch“, sagte Martin Claßen von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Das gelte insbesondere im Autobahnnetz. „Die aktuelle Situation ist kein plötzliches Problem, sondern das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung.“

Strategie „build and forget“

Viele Brücken seien nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden und auf eine Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgelegt, sagte Marx. Oft seien sie für eine andere Belastung geplant gewesen. „Wir haben heute viel mehr Schwerlastverkehr und Verkehr insgesamt als in der Zeit, zu der viele Brücken geplant und gebaut wurden.“
Danach sei auf eine Erhaltungsstrategie gesetzt worden, die man „build and forget“ („bau es und vergiss es“) nennen könne, meinte Marx. „Die Brücken werden gebaut, aber dann nicht gepflegt.“ Es fänden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen alle sechs Jahre statt. „Deshalb kommt nun eine große Welle von Brücken in schlechtem Zustand auf uns zu.“
Bei so vielen Brücken in sehr schlechtem Zustand wiederum gebe es zwangsläufig einige, die in noch schlechterem Zustand seien als ohnehin angenommen – Einstürze seien irgendwann nahezu unvermeidbar.
Die Carolabrücke sei seit dem Zweiten Weltkrieg aber die erste Brücke, die im laufenden Betrieb eingestürzt sei. Ursache seien versteckte Drahtbrüche im Inneren gewesen – bei den Inspektionen habe man sie nicht sehen können.
Das Verkehrsministerium hatte unter der Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP 4.000 Brücken von Autobahnen erfasst, die für den Verkehr besonders wichtig, aber modernisierungsbedürftig sind. Sie sollen binnen weniger Jahre saniert oder erneuert werden – ein Ziel, an dem auch die aktuelle Bundesregierung festhält.

Neubau wäre oft gar nicht nötig

Unter Modernisierung verstehe die Regierung allerdings größtenteils den Abriss und Neubau, meinte Marx. Dabei könne etwa die Hälfte der Brücken, die abgerissen würden, saniert werden – was erheblich Kosten spare.
„Die relevanten Teile müssen repariert werden, aber die Brücke muss nicht nagelneu aussehen.“ Auch Claßen ist überzeugt, dass nicht jede Brücke sofort ersetzt werden muss. „Bei vielen Bauwerken kann eine intelligente Zustandsbewertung helfen, Maßnahmen effizient zu staffeln.“
Beim Ersatz von Brücken wiederum liege die größte Herausforderung oft bei Planung, Genehmigung und Vergabe. Ein wichtiger Hebel seien sogenannte funktionale Ausschreibungen: „Statt Projekte bis ins letzte Detail vorzudefinieren, sollte stärker beschrieben werden, welche Funktion ein Bauwerk erfüllen muss. Das schafft Raum für innovative und effizientere Lösungen.“
Zudem brauche es mehr Standardisierung und Modularisierung. „Viele Brücken werden noch immer als Einzelprojekte behandelt“, sagte Claßen. Dabei gebe es technisch ausgereifte Schnellbauansätze, mit denen Bauzeiten – und damit auch Sperrzeiten – drastisch reduziert werden könnten.
Wichtig sei zudem, die bestehenden Überwachungsstrategien für Brücken zu verbessern, sagte Claßen. Und: trotz aller Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten: „Das Risiko eines unerwarteten Einsturzes bleibt in Deutschland insgesamt gering.“ (dpa/red)