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„Ungeheuerliche Lügen“ – Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Musk geht gegen ZDF vor – Sender streicht umstrittene Passage

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Innenminister für höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Die Innenminister wollen sich für höhere Bußgelder bei besonders gefährlichen Verkehrsverstößen einsetzen. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, soll die Innenministerkonferenz (IMK) bei ihrer Tagung in Hamburg eine schnelle Überprüfung des Bußgeldkatalogs anstoßen.
Die IMK halte die wirksame Verfolgung von Verkehrsverstößen im Interesse eines hohen Niveaus der Verkehrssicherheit für dringend erforderlich, heißt es in einer Beschlussvorlage, aus der die Zeitung zitiert.
Auch die Verfolgbarkeit der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Verkehrsdelikte in der EU müsse sichergestellt werden.

Ordnungswidrigkeiten sollen teurer werden

Zudem wollen die Länder die Verwarnungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten von 55 auf 70 Euro anheben. Verstöße könnten dann wieder häufiger automatisiert statt manuell bearbeitet werden.
Auch die Haltergebühr soll laut Vorlage steigen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann – von 23,50 auf 45 Euro.
In dem Beschlussvorschlag heißt es weiter, die Bundesregierung müsse sich zudem für ein EU-weit einheitliches Sanktionsniveau einsetzen, weil vergleichbare Verkehrsverstöße in den Mitgliedstaaten bislang sehr unterschiedlich geahndet würden. (dts/red)
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Haushalte geben 335 Euro im Monat für Nahrungsmittel aus

Die Privathaushalte in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel ausgegeben.
Auf Fleisch und Wurst, Fisch und Meeresfrüchte entfielen durchschnittlich rund ein Fünftel oder 22 Prozent der Ausgaben, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.
Für Getreide und Getreideerzeugnisse wie Brot, Reis und Nudeln gaben die Verbraucher rund 17 Prozent aus.
Ein ebenso großer Anteil der Ausgaben entfiel auf Milch, Molkereiprodukte und Eier, wie das Bundesamt weiter mitteilte. Gemüse, Kartoffeln und Ähnliches machten 14 Prozent aus, bei Obst und Nüssen waren es neun Prozent. Im Schnitt acht Prozent der Ausgaben gingen für Zucker und Süßwaren drauf.

Rund 75 Euro für Getränke

Für Getränke zahlten die privaten Haushalte dem Bundesamt zufolge im Schnitt rund 75 Euro im Monat. Gut 40 Euro davon entfielen auf alkoholfreie, knapp 35 Euro auf alkoholische Getränke.
Die Angaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Dafür gaben 9.965 Haushalte 14 Tage lang detailliert Auskunft zu ihren Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, wie die Statistiker mitteilten.
Aufwendungen für Restaurants, Cafés, Kantinen und Ähnliches sind in diesen Ausgaben nicht enthalten. (afp/red)
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Nur Berlin, Hamburg und Bremen wachsen – Bevölkerung Deutschlands 2025 leicht gesunken

Zum Jahresende 2025 lebten 83,5 Millionen Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Bevölkerungszahl somit im Jahr 2025 um 110.000 Personen beziehungsweise um 0,1 Prozent gesunken.
Seit 2011 war die Bevölkerung mit Ausnahme des Jahres 2020 kontinuierlich gewachsen. Die Entwicklung im Jahr 2020 war dabei im Zusammenhang mit der verminderten Zuwanderung während der Corona-Pandemie zu sehen.
Bereits im Jahr 2024 war die Bevölkerungszunahme mit +0,1 Prozent geringer als in den Vorjahren ausgefallen. Im Jahr 2025 sank die Bevölkerungszahl nun erstmals seit 2020 wieder.
Diese Entwicklung ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen und zum anderen aus den Wanderungsbewegungen. Der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten lag 2025 mit +352.000 etwas höher als im Vorjahr (+331.000).
Gleichzeitig ging der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands, von +430.000 im Vorjahr auf +235.000 im Jahr 2025 deutlich zurück. Somit konnte die Nettozuwanderung das Geburtendefizit nicht ausgleichen.

Einwohnerzahl in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland sinkt

Der Bevölkerungsrückgang fiel in den östlichen Bundesländern mit -0,5 Prozent (-57.000 Personen) prozentual stärker aus als in den westdeutschen Bundesländern mit -0,1 Prozent (-68.000 Personen).
Einen Bevölkerungszuwachs hatten nur die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg (jeweils +0,4 Prozent) und Bremen (+0,3 Prozent) zu verzeichnen.
In den Flächenländern ging die Bevölkerungszahl hingegen zurück oder blieb annähernd stabil. Am stärksten waren Thüringen (-1,0 Prozent), Sachsen-Anhalt (-0,7 Prozent) und das Saarland (-0,5 Prozent) vom Bevölkerungsrückgang betroffen.

Große Unterschiede in Altersstruktur bei deutschen und ausländischen Einwohnern

Die Entwicklung der Bevölkerung fällt nach Altersgruppen unterschiedlich aus. So nahm als einzige Altersgruppe die Zahl der 60- bis 79-Jährigen um 2,8 Prozent (+358.000) zu. Diese Altersgruppe war bereits in den Vorjahren gewachsen. Dies steht im Zusammenhang mit den geburtenstarken Jahrgängen (Babyboomer), die sukzessive in diese Altersgruppe hineinwachsen.
Die Zahl der Personen ab 80 Jahre ging dagegen um 2,5 Prozent (-151.000) zurück (-2,5 Prozent). Hintergrund ist, dass die geburtenschwachen Jahrgänge um das Ende des Zweiten Weltkrieges dieses Alter erreichen.
Einen leichten Rückgang hatte auch die Zahl der Kinder und Teenager unter 20 Jahren (-0,6 Prozent bzw. -88.000) sowie der Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren (-1,0 Prozent bzw. -409.000) zu verzeichnen.
Diese unterschiedlichen Entwicklungen der Altersgruppen wirken sich auf die Altersstruktur aus. Die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahre stieg 2025 um 387.000 und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent.
Die Altersstruktur unterscheidet sich dabei stark zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung. So fiel der Anteil der ab 60-Jährigen in der ausländischen Bevölkerung mit 13,4 Prozent deutlich niedriger aus als in der deutschen Bevölkerung (34,1 Prozent).
Dafür war der Anteil der nichtdeutschen Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren entsprechend höher (67,6 Prozent) als bei der deutschen Bevölkerung (47,4 Prozent).

Jeder Fünfte 20-59-Jährige ist Ausländer

Die ausländische Bevölkerung wuchs im Jahr 2025 um 39.000 Personen (+0,3 Prozent) und lag zum Jahresende bei 12,4 Millionen Menschen. Somit liegt der Zuwachs sowohl relativ als auch absolut gesehen deutlich unter den Zuwächsen der letzten 15 Jahre.
Im Vorjahr hatte die ausländische Bevölkerung noch um 283.000 Personen zugenommen (+2,3 Prozent). Am stärksten war die ausländische Bevölkerung in den Jahren 2015 (+1,1 Millionen Personen) und 2022 (+1,4 Millionen Personen) im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen gewachsen.
Der Ausländeranteil fällt je nach Altersgruppe unterschiedlich aus: Am höchsten ist der Ausländeranteil in der Altersgruppe der 20- bis 59-Jährigen mit 20,0 Prozent, am niedrigsten bei den ab 60-Jährigen mit 6,5 Prozent. Bei den Kindern und Teenagern unter 20 Jahren liegt der Ausländeranteil bei 15,2 Prozent.
Die größten ausländischen Gruppen bilden wie in den vergangenen Jahren Türken (1.385.000), gefolgt von Staatsangehörigen aus der Ukraine (1.167.000), Syrien (856.000), Rumänien (763.000) und Polen (700.000). (dts/red)
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SPD-Politiker fordern Prüfung von passivem Wahlrecht für Höcke

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Diskussion über wehrhafte Demokratie

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
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Fast jeder zweite bekommt kein Urlaubsgeld

Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommt diesen Sommer Urlaubsgeld. Nach einer Auswertung des WSI-Instituts der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung liegt der Anteil der Empfänger bei 44 Prozent – ebenso wie 2025.
Wer unter Tarifbedingungen arbeitet, hat wesentlich bessere Aussichten auf ein Urlaubsgeld. Laut Analyse erhalten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft 73 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent.
Die Analyse beruht auf Angaben von rund 50.000 Beschäftigten, die von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 auf dem Portal Lohnspiegel.de der Böckler-Stiftung Daten angaben.

Gefälle zwischen Mann und Frau

„Wenn der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger“, sagt WSI-Lohnexperte Malte Lübker.
Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung. Diese liegt heute laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei 49 Prozent. Mitte der 1990er Jahre waren es rund 80 Prozent.
Prinzipiell erhalten Beschäftigte bei Großunternehmen eher Urlaubsgeld als bei kleinen Firmen, die seltener tarifgebunden sind.
Während lediglich 38 Prozent der weiblichen Angestellten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei den Männern 49 Prozent. Zugleich erhalten 46 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland den Zuschuss, im Osten inklusive Berlin sind es nur ein Drittel (33 Prozent).

Von 186 bis 2.904 Euro

Wie hoch das Urlaubsgeld ist, hängt von den Regelungen in den Tarifverträgen ab. Die Bandbreite reiche von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis 2.904 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe.
Während laut Studie auch in der Papier-, der Metall- und der Druckindustrie sowie dem Kfz-Gewerbe Urlaubsgelder von über 2.000 Euro gezahlt werden, stehen die Süßwarenbranche, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Landwirtschaft ganz unten.

Wenig Urlaubsgeld in Niedriglohnbranchen

Dort, wo Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse durchgesetzt hätten, falle auch das Urlaubsgeld höher aus, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. „In den klassischen Niedriglohnbranchen wird in der Regel nur ein niedrigeres Urlaubsgeld gezahlt.“
In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gebe es beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr, so die Böckler Stiftung.
Dazu zählten etwa Versicherungen, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Ein einheitliches Urlaubsgeld gibt es auch in der Druck- und Chemieindustrie.
Im öffentlichen Dienst besteht laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 fließe es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November. Auch im Bankgewerbe und in einigen Tarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld. (dpa/red)
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Polizei fordert mehr Personal für den Ernstfall

Die Gewerkschaft der Polizei fordert vor der am Mittwoch in Hamburg beginnenden Innenministerkonferenz den Aufbau einer nationalen Polizei-Reserve für den Ernstfall.
„Wenn in Deutschland morgen großflächig der Strom ausfällt, kritische Infrastruktur angegriffen wird oder mehrere Krisen gleichzeitig eintreten, dann haben wir schlicht nicht genug Polizistinnen und Polizisten, um überall gleichzeitig zu helfen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Sicherheit dürfe keine Frage des Zufalls sein, man brauche endlich belastbare Reserven.

Es gibt nicht genügend Sicherheitskräfte

Die Gewerkschaft unterstütze die Pläne der Innenministerkonferenz zum Aufbau nationaler Reserven – etwa für Blackout-Szenarien oder kritische Infrastruktur, sagte Kopelke weiter.
Wichtig sei aber: „Technische Reserven ohne Menschen schaffen keine Sicherheit. Generatoren, Notstrom und Ersatzteile helfen nur, wenn genügend Sicherheitskräfte da sind, die Ordnung sichern, Menschen schützen und Hilfe koordinieren.“
Die Polizei arbeite vielerorts bereits am Limit, während gleichzeitig neue Risiken entstünden: hybride Angriffe, Blackouts, Extremismus und organisierte Kriminalität. Gleichzeitig fehle es an einer starken nationalen Polizei-Reserve, die im Krisenfall schnell und koordiniert eingesetzt werden könne.

Bereitschaftspolizisten als Lückenbüßer

„Zwar sind die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes eine flexible Einheit, aber ihre Stärke und Flexibilität ist mittlerweile stark eingeschränkt und die Kräfte sind keine Reserve, sondern schon Lückenbüßer der regionalen Polizeiprobleme“, so Kopelke.
Polizisten stünden im Ernstfall zwischen Chaos und Sicherheit. „Aber wir werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn der Staat uns vorbereitet, ausstattet und personell stärkt“, sagte Kopelke. Wer heute keine Reserven aufbaue, riskiere morgen, dass Hilfe zu spät komme. (dts/red)
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Kunden nutzen Kassen mit Personal lieber als SB-Kassen

Trotz der zunehmenden Verbreitung von Selbstbedienungskassen zieht die deutliche Mehrheit klassische Kassen mit Personal vor. Laut einer nach eigenen Angaben repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar werden sie von 67 Prozent bevorzugt.
33 Prozent scannen ihre Waren lieber selbst. Kantar befragte dazu vom 4. bis 8. Juni online rund 1.000 Menschen in Deutschland zwischen 16 und 64 Jahren.
42 Prozent der Befragten, die bediente Kassen bevorzugen, ist der Umgang mit Menschen lieber als mit einer Maschine. Für 40 Prozent ist Gewohnheit ein Grund. 39 Prozent zahlen lieber mit Bargeld, was an den meisten SB-Kassen nicht möglich ist.
28 Prozent sagen, dass sie beim Selbstscannen länger brauchen als das Personal. Seltener genannt werden Angst vor Bedienfehlern (21 Prozent) oder Überforderung (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

SB-Kassen: Viele wollen Tempo selbst bestimmen

Ein Drittel zieht laut Umfrage hingegen SB-Kassen vor. 56 Prozent von dieser Gruppe begründen dies damit, ihr eigenes Tempo bestimmen zu können und weniger Zeitdruck zu haben. 51 Prozent nennen kürzere Warteschlangen und geringere Wartezeiten als Argument.
38 Prozent macht es mehr Spaß, selbst zu scannen. 33 Prozent ist es wichtig zu sehen, dass Preis und Anzahl der Produkte korrekt erfasst werden.
Viele Menschen seien mit SB-Kassen noch nicht vertraut genug, sagt Kantar-Marktforscherin Stefanie Exel. Dies gelte auch für jüngere Generationen. Eine breitere Nutzung werde sich „nicht automatisch einspielen“. Hilfspersonal an den Terminals könne Sicherheit geben, bis der Umgang vertrauter ist.
Menschen zwischen 16 und 44 Jahren stehen SB-Kassen laut Umfrage grundsätzlich offener gegenüber. Unter 55- bis 64-Jährigen ist die Vorliebe für klassische Kassen dagegen deutlich stärker ausgeprägt. 87 Prozent bevorzugen sie, nur 13 Prozent Selbstbedienungskassen. Bei noch Älteren dürfte der Anteil vermutlich noch höher sein, so Exel.

Bis zu zwei Millionen Nutzer pro Tag

Die Einzelhändler in Deutschland setzen zunehmend auf die Kassen, an denen Kunden Produkte selbst scannen. Laut einer Schätzung des Handelsforschungsinstituts EHI verfügen derzeit etwa 12.500 Geschäfte über rund 50.000 SB-Kassen. Vor allem Lebensmittelhändler und Drogerien haben die Systeme stark ausgebaut. Einer der Hauptgründe ist die schwierige Personalsituation in der Branche.
Laut EHI-Experte Frank Horst werden SB-Kassen in Deutschland pro Tag von 1,5 bis 2 Millionen Menschen genutzt. Vor allem bei kleineren Einkäufen würden sie gern angesteuert. Bei größeren mit 30, 40 oder mehr Artikeln seien sie hingegen weniger komfortabel.
„Es ist gar nicht so einfach, alle Menschen für SB-Kassen zu begeistern.“ Insbesondere bei Älteren seien Vorbehalte mehr verbreitet, so Horst. Dennoch würden sie auch von Menschen ab 70 Jahren genutzt. „Viele sehen darin sogar Vorteile, weil sie das Tempo bestimmen können und der Druck nicht so groß ist wie bei bedienten Kassen.“ (dpa/red)
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Hamas plante konkreten Anschlag in Europa – Bekennervideo war schon fertig

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.

Anschlag im Oktober 2025 geplant?

In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
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Lufthansa streicht weiter im Kurzstreckennetz

Die Schrumpfung des Kurzstreckennetzes der Lufthansa-Gruppe wird auch nach dem Ende von Lufthansa Cityline und der Herausnahme von 20.000 Flügen im laufenden Sommerprogramm weitergehen.
„Wir werden immer dann gezielt Kapazität auf der Kurzstrecke reduzieren, wenn es wirtschaftlich geboten ist“, sagte Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer im Konzernvorstand, dem „Handelsblatt“.
Das sei ein fortlaufender Prozess, bei dem die Verbindungsqualität des Netzwerkes für die Kunden stets erhalten bleiben müsse. Der größte Teil der Konsolidierung im Kontinentalverkehr solle spätestens 2028 abgeschlossen sein, so Vranckx.

Enorme Standortkosten in Deutschland erschweren Luftfahrt

Wie weit das Netz noch ausgedünnt wird, wollte der Manager nicht sagen. „Es ist für die gesamte Gruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll, jeden Flughafen von jedem unserer sechs Drehkreuze anzufliegen“, verteidigte Vranckx die Maßnahmen.
Die Gruppe habe das Ziel einer bereinigten Ergebnismarge von acht bis zehn Prozent ausgegeben. Davon sei man noch weit entfernt. Deshalb brauche die Gruppe ein effizientes Netz, das aber zugleich Kunden ein optimales Angebot an Flügen biete.
„Wir wollen Deutschlands wichtige Wirtschaftsregionen auch künftig anfliegen. Unser Ziel bleibt, ein Einzugsgebiet immer mindestens an ein Drehkreuz und damit auch an unser Langstreckennetz anzubinden“, sagte Vranckx.
Das sei aber angesichts der enorm hohen Standortkosten in Deutschland wirtschaftlich leider nicht immer umsetzbar. „Es wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Europa noch ein paar Veränderungen geben. Das Europageschäft ist für Lufthansa, aber auch für viele andere Airlines eine Herausforderung“, sagte der Lufthansa-Manager. (dts/red)
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„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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Autohändler: E-Auto-Prämie fließt vor allem nach China

Die milliardenschwere neue E-Auto-Prämie der Bundesregierung fließt bisher offenbar fast ausschließlich an ausländische Autohersteller, besonders aus China. Das sagte der Präsident des Verbands der Automobilhändler Deutschlands (VAD), Burkhard Weller, dem Nachrichtenmagazin Politico.
Wenn der Verband seine Autohäuser frage, welche Autos mit der Prämie gekauft werden, sei die Antwort unisono „die Klasse zwischen 20.000 und 30.000 Euro“ gewesen, sagte Weller. „Und was haben wir da? Chinesische Autos.“

Chinesische Hersteller profitieren

In den 42 Autohäusern seiner eigenen Weller-Gruppe habe sich der Absatz preiswerter Autos aus China im Mai mehr als verdoppelt. „Bei BYD waren es 235 Prozent“, sagte der Verbandspräsident.
Deutsche Autos fehlten noch in dieser Preisklasse. Der ID.Polo von VW soll erst im September kommen. Aus der EU gebe es „ein bisschen Renault und Peugeot, etwas Seat und Cupra. Dann wird es dünn“, sagte Weller.
Die Wirkung der deutschen Auto-Prämie ist auch deshalb heikel, weil die EU die Industrie gegen Konkurrenz aus China schützen will. Der „Industrial Accelerator Act“ etwa sieht Made-in-EU-Vorgaben für staatliche Förderungen vor.
Die Prämie kann für alle E-Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Sie gilt nur für Neuwagen und beträgt abhängig von Auto, Einkommen und Kinderzahl bis zu 6.000 Euro. Im Fördertopf liegen 3,5 Milliarden Euro.

Händler bezweifeln Lenkungswirkung

Weller widersprach Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der die neue Förderung gelobt hatte. Bisher sei vor allem der Rückstau geplanter Käufe eingereicht worden, sagte Weller. Die Prämie wurde Anfang Dezember 2025 angekündigt, aber noch ohne Details.
„Das hat zur Kaufzurückhaltung beigetragen“, die sich nun auflöse. Hinzu kämen Mitnahmeeffekte von Kunden, die ohnehin ein E-Auto kaufen wollten. Auf die Frage, wie die Prämie am Ende wirklich wirke, sagte Weller: „Stand heute ist meine Prognose null (…). Wegen der Prämie tauscht keiner sein Auto auf Elektro.“
Wenn schon eine Förderung, dann hätten auch Gebrauchtwagen einbezogen werden sollen. Noch wichtiger seien aber mehr Lademöglichkeiten, niedrigere Strompreise und besonders Preistransparenz an den Ladesäulen.
Sein Vorschlag: „Machen wir an Ladesäulen endlich wie beim Telefon-Roaming. Man schließt zuhause einen Tarif ab, und diesen Preis hat man über das Roaming dann an jeder Säule.“ (dts/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.
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Merz will bei G7 über internationale Hormus-Mission sprechen – Rückkehr deutscher Schiffe könnte dauern

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat vor seinem Abflug zum G7-Gipfel Gespräche mit Partnerländern über eine mögliche Militärmission in der Straße von Hormus angekündigt.
„Wir wollen uns mit unseren Partnern bei der Gewährleistung freier Schifffahrt in der Straße von Hormus auch engagieren“, sagte Merz am Montag, 15. Juni, am Berliner Hauptstadtflughafen. „Das tun wir, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.“
Darüber werde er nun mit US-Präsident Donald Trump sowie europäischen Partnern und Ländern der Region beim Gipfel sieben großer Industriemächte (G7) im französischen Evian sprechen, sagte Merz. Er bekräftigte, die Straße von Hormus müsse „dauerhaft und uneingeschränkt für die freie Schifffahrt geöffnet werden“.

„Fulda“ und „Mosel“ können schnell vor Ort sein

Die Bundeswehr bereitet sich schon seit Wochen auf eine mögliche Mission zum Schutz der Schifffahrt in der Straße von Hormus vor. Dazu wurden bereits das Minenjagd-Boot „Fulda“ und den Tender „Mosel“ im östlichen Mittelmeer stationiert. Sie könnten laut Bundesverteidigungsministerium binnen sieben bis zehn Tagen vor Ort sein.
Der Kanzler bekräftigte seine Äußerungen aus der Nacht zu einem zwischen den USA und dem Iran vereinbarten Rahmenabkommen für ein Ende des Konflikts in Nahost. „Ich begrüße sehr, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika und Iran auf ein Friedensmemorandum geeinigt haben“, sagte er. „Zu diesem diplomatischen Durchbruch gratuliere ich Präsident Trump und der iranischen Seite.“ Merz dankte auch „allen Partnern, die mitgeholfen haben, dies zu ermöglichen“.
„Das Abkommen kann den Weg nun zu einer Erholung auch der Weltwirtschaft und einer Stabilisierung der Region bahnen“, bekräftigte Merz. „Jetzt gilt es das Vereinbarte zielstrebig umzusetzen.“
Weitere Verhandlungen müssten zudem „in den nächsten Wochen sicherstellen, dass Iran sein militärisches Nuklearprogramm nachprüfbar und auf Dauer beendet.“ Darüber hinaus müsse die Vereinbarung „auch im Libanon halten“, wo Israel in den vergangenen Wochen massive Angriffe gegen die dem Iran nahestehenden Hisbollah-Miliz ausgeführt hat.

Mandat des Bundestags kurzfristig möglich

Auch der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte in Berlin, er sei „optimistisch“, dass sich die Bundeswehr schnell an einem möglichen internationalen Einsatz zur Sicherung der Straße von Hormus beteiligen könnte. Dafür sei jedoch ein Mandat des Bundestags erforderlich.
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass ein solches Mandat rasch beschlossen werden könne, sagte Hille weiter. Und die Reaktion auf die aktuelle Situation sei bereits intern vorbereitet worden. „Das ist ja jetzt keine Situation, die ganz neu vom Himmel fällt.“ Ein konkretes Datum für den Bundestagsbeschluss könne er allerdings nicht nennen. Dies entscheide das Parlament.

Macron: Bereit, sehr schnell zu handeln

Im Fall einer Unterzeichnung des Iran-Abkommens könnte Frankreich innerhalb weniger Tage Militärflugzeuge, Fregatten und seinen Flugzeugträger zur Absicherung der Straße von Hormus entsenden. „Wir haben mit den Briten einen Einsatz geplant“, sagte Macron in einem Interview mit dem Sender TF1 kurz vor Beginn des G7-Treffens in Evian. „Wir sind bereit, sehr, sehr schnell zu handeln“, fügte er hinzu.
Frankreich werde alles tun, damit das angekündigte Rahmenabkommen mit dem Iran „Wirklichkeit wird“. Die nächsten Tage würden zeigen, ob es tatsächlich dazu komme. Macron bekräftigte seine Forderung, die Straße von Hormus gebührenfrei zu öffnen. „Wir verteidigen das internationale Recht und werden alles tun, damit es keine Mautgebühren gibt“, sagte Macron.
Er warf dem Iran vor, „mit Worten zu spielen“ und von „Servicegebühren“ zu sprechen. „Es darf keine Gebühren geben, um sich zu bereichern“, betonte Macron.
Das im Iran befindliche angereicherte Uran müsse unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) unschädlich gemacht werden, sagte Macron. „Es braucht eine Kontrolle, damit die Iraner nicht erneut Uran anreichern und es für Waffen nutzen“, betonte Macron.

Rückkehr deutscher Schiffe könnte Monate dauern

Die deutsche Handelsschifffahrt rechnet damit, dass die Rückkehr deutscher Schiffe aus dem Persischen Golf mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
„Wir schätzen mindestens drei Monate, wenn nicht sogar noch einen Tick länger, bis wir alle Schiffe wieder raus haben aus dem Persischen Golf“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR), Martin Kröger, den Sendern RTL und ntv. Die Straße von Hormus soll nach einem Rahmenabkommen der USA und des Iran wieder geöffnet werden.
Kröger verwies darauf, dass zahlreiche Schiffe seit rund vier Monaten in dem Seegebiet vor Anker lägen oder dort unterwegs seien. Deshalb sei „wirklich schwer abzuschätzen, wie lange die Schiffe brauchen werden“. Das hänge auch von der Route nach Deutschland ab.
„Wenn dann so ein Schiff unterwegs ist, kommt es darauf an, ob man durch das Rote Meer fahren kann, was im Moment immer noch schwierig ist“, sagte Kröger. „Wenn Sie da durchfahren können, dann dauert es ungefähr eine Woche, wenn Sie nicht durchfahren können, dauert es ungefähr zwei Wochen, bis Sie in Deutschland anlanden können als Schiff.“ (afp/dts/red)
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Debatte nach Foto-Affäre: CDU weist Vorwurf der Annäherung an AfD zurück


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt: Ein Foto vom CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat Spekulationen über das Verhältnis beider Parteien ausgelöst.
  • Grüne und Linke sehen darin Anzeichen mangelnder Abgrenzung der Union zur AfD, während Heuer entsprechende Vorwürfe zurückweist.
  • Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigt ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und hat zugleich ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl beschlossen.

 

Knapp drei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht das Land zunehmend im Fokus bundesweiter Berichterstattung. Grund dafür ist der deutliche Vorsprung der AfD in Umfragen. Da einige kleinere Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben könnten, erscheint sogar eine absolute Mehrheit der Partei als denkbar.

Diese Situation sorgt für zunehmende Nervosität – und Spekulationen. Der jüngste Anlass dafür ist ein Foto, das CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in einem locker anmutenden Austausch zeigt.

Aufgenommen wurde es bei einer Veranstaltung des Landesverbands der FDP-nahen Vereinigung Liberaler Mittelstand am Donnerstag, 11. Juni, in Halberstadt. Zu diesem waren führende Landespolitiker aller Landtagsparteien sowie das BSW eingeladen. Veröffentlicht hat das Foto die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“.

„Verbrüderung“ zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt?

Die Optik, die von der Aufnahme ausgeht, scheint Vertreter von Grünen und Linkspartei zu beunruhigen. Der Chef der Grünen auf Bundesebene, Felix Banaszak, sah in der Aufnahme einen Beweis für Distanzlosigkeit zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt. In der „Frankfurter Rundschau“ äußerte er: „Es zeigt, wie eng die Beziehung zwischen dem CDU-Fraktionschef und dem AfD-Spitzenkandidaten offenbar bereits ist.“

Die Vizechefin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte gegenüber dem „SPIEGEL“, die Aufnahmen seien „kein Versehen“. Diese Form des Posierens mache Abgrenzungsschwüre der CDU gegenüber der AfD unglaubwürdig.

Heuer hatte erst gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ erklärt, das Bild zeige „eher Konfrontation, keine Verbrüderung“. Er habe Siegmund „ins Mikro gegriffen“, weil dieser die Unwahrheit gesagt habe.

Eine kurze Videoaufnahme von der Veranstaltung kündet hingegen von einer wenig konfrontativen Atmosphäre. Auf dem Podium entwickelte sich auf eine Frage an Siegmund hin ein scherzhafter Dialog zwischen ihm und Heuer. Siegmund äußerte mit Blick auf dessen Vorrede, man könne „irgendwie meinen, dass ihr noch nie was mit der Regierung zu tun hattet, wenn ich so zuhöre“.

Heuer erwiderte zunächst knapp mit „Nee“ und griff daraufhin nach dem Mikrofon, wobei er die Hand auf Siegmunds Schulter legte und sagte: „Ich saß noch nie im Bundestag.“

Kritik an Parlamentsreform und Verweigerung eines Landtags-Vizepräsidenten

Ein nicht funktionierendes Mikrofon bezeichnete Heuer selbstironisch als „Altparteien-Telefon“. Siegmund greift die Bemerkung auf und äußert, dort wäre „vielleicht der Verfassungsschutz direkt mit drinne“. Anschließend machte er sich daran, die an ihn gerichtete Frage zu beantworten.

Ungeachtet der Szenen aus Halberstadt scheint wenig auf eine tatsächliche Annäherung zwischen Heuer und Siegmund oder der AfD in Sachsen-Anhalt insgesamt hinzudeuten. Die „WELT“ zitiert Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, die bestätigen, dass der CDU-Fraktionschef nicht als Sympathisant einer Zusammenarbeit mit der AfD gilt.

Der Chef der Magdeburger Stadtratsfraktion der AfD, Ronny Kumpf, spricht von einem „Rosstäuschertrick“ und schreibt auf Facebook:
„Dieselben Leute, die heute von einer ‚Brandmauer‘ nichts mehr wissen wollen, haben der AfD einen Vizepräsidenten verweigert, mit der Linken eine gegen uns gerichtete Parlamentsreform beschlossen, Ausschussvorsitzende wegen des Potsdam-Hoaxes abgewählt und in einer unfähigen Koalition das Land gegen die Wand gefahren.“

CDU will weiter „Abgrenzung, aber keine Ausgrenzung“ – Heuer gegen Begriff „Brandmauer“

Heuer betonte unterdessen gegenüber „WELT“, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der AfD gelte, und fügte hinzu: „Wir haben nichts mit der AfD gemein.“ Allerdings äußerte der CDU-Fraktionschef auch, den Begriff „Brandmauer“ grundsätzlich für falsch zu halten. Die CDU handele mit Blick auf die AfD nach dem Grundsatz „abgrenzen, aber nicht ausgrenzen“.

Am Wochenende hat Sachsen-Anhalts CDU auf einem Landesparteitag in Dessau-Roßlau einstimmig ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl beschlossen. Ministerpräsident Sven Schulze erklärte, dass die CDU im Land weiter den Führungsanspruch erhebe. Man wolle die Zahl der Polizeibeamten auf 8.000 erhöhen, strengere Regeln in der Migrationspolitik und Empfängern sozialer Transferleistungen mehr an Gegenleistungen abverlangen.

Gleichzeitig plane man, für Arbeitsmigration offen zu bleiben und Investoren ins Land zu holen – etwa aus der Pharmaindustrie oder dem Bereich der Autozulieferer. Auf die AfD bezogen sagte Schulze in seiner Rede, dass es in einer von ihm gebildeten Regierung keine Minister der AfD – sowie der Linkspartei – geben werde.

Einwandererorganisation äußert sich besorgt 

Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) hat sich unterdessen besorgt über eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD geäußert.

Die Organisation verweist gegenüber MDR darauf, dass in Sachsen-Anhalt derzeit mehr als 190.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben. Bis zu 80 Prozent dächten daran, im Fall einer Regierungsverantwortung der AfD das Bundesland zu verlassen, erklärte LAMSA-Vorsitzende Undra Dreßler.

Für diesen Fall fordert man die übrigen 15 Bundesländer dazu auf, „Aufnahmeprogramme für geflüchtete Menschen aus Sachsen-Anhalt aufzustellen“, sollte sich die Lage verschärfen.