Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) auf der #Futurework26: Für ihn ist Künstliche Intelligenz eine „gesellschaftliche Überlebensfrage“. (Archivbild). - Foto: Sean Gallup/Getty Images
Berlin: Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft drängen auf ein deutlich höheres Tempo bei der Einführung Künstlicher Intelligenz (KI).
Nach Ansicht von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) handelt es sich bei der Technologie für Deutschland um eine „gesellschaftliche Überlebensfrage“.
Das Land brauche das Wachstum, das diese Technologie mit sich bringt, um den Umbau der Wirtschaft zu finanzieren und die eigene Souveränität zu sichern.
Das erklärte Wildberger laut Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf der Berliner Konferenz „#Futurework26“ zur Zukunft der Arbeit.
Um international den Anschluss nicht zu verlieren, sieht der Minister dringenden Handlungsbedarf bei der technologischen Basis. Deutschland müsse eine eigene Chipfertigung aufbauen, leistungsfähige Sprachmodelle entwickeln und KI-Anwendungen in die bestehende industrielle Stärke des Landes einbetten.
Fachkräftemangel zwingt zum Umdenken
Unterstützung erhielt Wildberger von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Dieser betonte, KI entwickle sich rasant zur „Grundvoraussetzung für Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“. Besonders in einer alternden Gesellschaft mit zunehmendem Fachkräftemangel hänge Wohlstand davon ab, wie produktiv neue Technologien genutzt werden.
Branchen wie der Maschinenbau, die Automobilindustrie, die Chemie und die Gesundheitswirtschaft verfügten über das nötige Datenwissen, das durch KI in zusätzliche Wertschöpfung umgemünzt werden müsse.
Kritik an europäischer Regulierungswut
Dulger mahnte zur Eile: „Wenn wir unseren Wohlstand und unsere industrielle Stärke sichern wollen, müssen wir hier Tempo machen.“ Während die USA und China massiv in die Technologie investierten, werde in Europa oft zuerst über Regulierung und Verbote diskutiert.
Nötig seien stattdessen mehr Mut zur Anwendung in den Betrieben, gezielte Investitionen in Technologie sowie Qualifikationsmaßnahmen für die Beschäftigten. Vor allem aber brauche es politische Rahmenbedingungen, die Innovationen erlauben, statt sie im Keim zu ersticken. (afp/red)
Veronika Grimm, Wirtschaftsweise und Professorin an der Technischen Universität Nürnberg. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung für Reformen als unzureichend kritisiert.
Es sei klar, „dass das, was derzeit an Reformen angedacht ist, bei Weitem nicht ausreicht, um Deutschland wieder auf einen dynamischen Wachstumspfad zu bringen“, sagte Grimm der „Welt am Sonntag“.
Technologischer Fortschritt entscheidend
Der entscheidende Hebel für nachhaltiges Wachstum sei aus ihrer Sicht der technologische Fortschritt. Aber ausgerechnet hier werde „bei uns systematisch ausgebremst“.
Wenn Deutschland im Technologiewettbewerb mitspielen wolle, müsse es die Regulierung anpassen, forderte die Professorin der Technischen Universität Nürnberg.
Als Vorbild nannte Grimm Länder wie Dänemark und Schweden. Diese zeigten, „dass ein innovationsfreundlicheres regulatorisches Umfeld und ein flexibler Arbeitsmarkt die Anpassungsfähigkeit einer Volkswirtschaft deutlich erhöhen können“.
Reformen, die nicht wehtun, aber wenig bewirken
Statt einer solchen Deregulierung würden in Deutschland „immer wieder Reformen diskutiert, die den Wählern nicht so wehtun, aber auch wenig bewirken würden – was enorme politische und ministerielle Kapazitäten bindet“.
Ein Beispiel sei die Einbeziehung von Beamten in die Sozialversicherungen: „Das klingt nach Reform, bringt aber nichts, weil die Ansprüche ja bestehen bleiben.“ Ähnlich sei es beim Ehegattensplitting: „Viel Aufwand, kaum Wachstumseffekt“, sagte Grimm.
„Währenddessen wächst der geopolitische Druck, und Europas wirtschaftliche Schwäche nimmt zu.“ (afp/red)
Judith Simon, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“ des Ethikrats, im Gespräch mit Epoch Times. - Foto: Epoch Times
Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Die EU-Kommission hält bei mehr als 97 Prozent ihrer Rechtsakte eine Folgenabschätzung für nicht erforderlich. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die EU-Kommission erstellte laut einer Untersuchung von Gesamtmetall im Jahr 2024 lediglich 25 umfassende Folgenabschätzungen für rund 1.148 Rechtsakte.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall bemängelt, dass die Kommission selbst darüber entscheidet, wann eine Folgenabschätzung erforderlich ist – ohne unabhängige externe Vorabkontrolle.
Die Kommission argumentiert, die meisten Rechtsakte beträfen lediglich technische Anpassungen und rechtfertigten daher keine umfassenden Impact Assessments.
Die EU-Kommission überhäuft die Mitgliedstaaten mit Vorschriften – nimmt aber nur selten eine Folgenabschätzung vor. Diesen Vorwurf erhebt der Arbeitgeberverband Gesamtmetall in einer bislang unveröffentlichten Untersuchung, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Damit missachte die Kommission ihre selbst gesetzten Regeln, so die Arbeitgeber.
Im Jahr 2024 habe die Kommission laut der Studie insgesamt 1.148 Rechtsakte auf den Weg gebracht. Darunter seien 123 Richtlinien und Verordnungen sowie knapp 1.000 technische Rechtsakte gewesen. Von all diesen Vorgaben seien lediglich 25 einer umfassenden Folgenabschätzung – einem sogenannten Impact Assessment – unterzogen worden. Das entspreche einem Anteil von 2,2 Prozent.
Streit um Nutzen und Umfang von EU-Folgenabschätzungen
Hauptgeschäftsführer Oliver Zander hält dies für ein erhebliches Versäumnis. Die Rechtsakte beträfen 27 Mitgliedstaaten und deren unterschiedliche Rechtsordnungen. Viele Regelungen wirkten grenzüberschreitend, einige beträfen sogar den gesamten Binnenmarkt. Deshalb sei „der laxe Umgang mit den Folgenabschätzungen auf EU-Ebene verwunderlich, falsch und gefährlich“, erklärte Zander.
In Brüssel weist man die Kritik zurück. Es sei nicht sachgerecht, die Zahl von 25 Folgenabschätzungen mit der Gesamtzahl aller Rechtsakte zu vergleichen, erklärte ein Sprecher der Kommission. Vollständige Folgenabschätzungen würden dort erstellt, wo politische Entscheidungen mit potenziell erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen anstehen würden.
Die große Mehrheit der Rechtsakte betreffe dagegen lediglich technische Anpassungen. Diese verursachten in der Regel keine zusätzlichen Belastungen. Daher seien in solchen Fällen auch keine umfassenden Impact Assessments erforderlich.
Auch technische Änderungen können hohe Kosten verursachen
In der Praxis erscheint diese Einschätzung jedoch fraglich. Auch technische Neuregelungen können mit erheblichem Aufwand an Zeit, Geld oder beidem verbunden sein – zumindest für die Unternehmen und Einrichtungen, die davon betroffen sind. Häufig geht es dabei um Grenzwerte, technische Spezifikationen, Materialvorgaben, Begriffsdefinitionen oder Anforderungen an die technische Infrastruktur.
Für Unternehmen kann dies etwa bedeuten, Produktionsprozesse oder Messsysteme anzupassen, neue Zertifizierungen oder Zulassungen zu erwirken, Kennzeichnungen zu ändern oder Datenbanken umzustrukturieren. Je nach Art und Umfang der Vorgaben entstehen dadurch erhebliche Kosten. Darauf weisen unter anderem Forschungseinrichtungen wie das IW Köln hin.
Folgenabschätzungen sind in der Vorbereitungsphase von Rechtsnormen vorgesehen. Nach Angaben der EU-Kommission können sie für Legislativvorschläge, nicht-legislative Initiativen wie Finanzprogramme sowie für Durchführungs- und delegierte Rechtsakte relevant sein. Dabei wird geprüft, ob Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind und welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Lösungen voraussichtlich haben.
EU-Kommission entscheidet am Ende selbst über Erforderlichkeit
Die Ergebnisse der Folgenabschätzungen fließen in einen Bericht ein. Dieser muss die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahme beschreiben. Dabei sind insbesondere die möglichen Folgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für die Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen. Zudem ist ausdrücklich darzulegen, ob die erwarteten Auswirkungen als erheblich einzustufen sind.
Zudem muss der Bericht benennen, wer von der untersuchten Gesetzgebungsinitiative in welcher Form betroffen sei. Auch die Strategie und die Ergebnisse der Konsultationen sind transparent aufzuführen. Eine Einschätzung muss auch dahingehend erfolgen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gewahrt seien. Am Ende muss der Ausschuss für Regulierungskontrolle den Bericht prüfen und beurteilen.
In Deutschland ist Folgenabschätzung seit 2000 verpflichtend
Das Forschungsinstitut des Europäischen Parlaments (EPRS) untersuchte Anfang 2025 insgesamt 143 Folgenabschätzungen der Jahre 2019 bis 2024. Die Einrichtung kam zum Ergebnis, dass sich deren Qualität insgesamt verbessert habe. Es gebe aber weiterhin Defizite bei der Bewertung konkreter Auswirkungen. So erfolge teilweise keine ausreichende Quantifizierung von Vorteilen und Kosten.
In Deutschland gibt es seit 1. September 2000 eine gesetzliche Pflicht zur Folgenabschätzung. Sie findet sich in den §§ 43ff. der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Verantwortlich für die Folgenabschätzung ist das Ministerium selbst. Zu untersuchen sind die „wesentlichen Auswirkungen des Gesetzes“. Diese umfassen „die beabsichtigten Wirkungen und die unbeabsichtigten Nebenwirkungen“. Auch hier ist das Ergebnis der entsprechenden Einschätzungen, die zu dokumentieren sind, jedoch am Ende nicht verbindlich.
Die EU-Kommission hält bei mehr als 97 Prozent ihrer Rechtsakte eine Folgenabschätzung für nicht erforderlich. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die EU-Kommission erstellte laut einer Untersuchung von Gesamtmetall im Jahr 2024 lediglich 25 umfassende Folgenabschätzungen für rund 1.148 Rechtsakte.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall bemängelt, dass die Kommission selbst darüber entscheidet, wann eine Folgenabschätzung erforderlich ist – ohne unabhängige externe Vorabkontrolle.
Die Kommission argumentiert, die meisten Rechtsakte beträfen lediglich technische Anpassungen und rechtfertigten daher keine umfassenden Impact Assessments.
Die EU-Kommission überhäuft die Mitgliedstaaten mit Vorschriften – nimmt aber nur selten eine Folgenabschätzung vor. Diesen Vorwurf erhebt der Arbeitgeberverband Gesamtmetall in einer bislang unveröffentlichten Untersuchung, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Damit missachte die Kommission ihre selbst gesetzten Regeln, so die Arbeitgeber.
Im Jahr 2024 habe die Kommission laut der Studie insgesamt 1.148 Rechtsakte auf den Weg gebracht. Darunter seien 123 Richtlinien und Verordnungen sowie knapp 1.000 technische Rechtsakte gewesen. Von all diesen Vorgaben seien lediglich 25 einer umfassenden Folgenabschätzung – einem sogenannten Impact Assessment – unterzogen worden. Das entspreche einem Anteil von 2,2 Prozent.
Streit um Nutzen und Umfang von EU-Folgenabschätzungen
Hauptgeschäftsführer Oliver Zander hält dies für ein erhebliches Versäumnis. Die Rechtsakte beträfen 27 Mitgliedstaaten und deren unterschiedliche Rechtsordnungen. Viele Regelungen wirkten grenzüberschreitend, einige beträfen sogar den gesamten Binnenmarkt. Deshalb sei „der laxe Umgang mit den Folgenabschätzungen auf EU-Ebene verwunderlich, falsch und gefährlich“, erklärte Zander.
In Brüssel weist man die Kritik zurück. Es sei nicht sachgerecht, die Zahl von 25 Folgenabschätzungen mit der Gesamtzahl aller Rechtsakte zu vergleichen, erklärte ein Sprecher der Kommission. Vollständige Folgenabschätzungen würden dort erstellt, wo politische Entscheidungen mit potenziell erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen anstehen würden.
Die große Mehrheit der Rechtsakte betreffe dagegen lediglich technische Anpassungen. Diese verursachten in der Regel keine zusätzlichen Belastungen. Daher seien in solchen Fällen auch keine umfassenden Impact Assessments erforderlich.
Auch technische Änderungen können hohe Kosten verursachen
In der Praxis erscheint diese Einschätzung jedoch fraglich. Auch technische Neuregelungen können mit erheblichem Aufwand an Zeit, Geld oder beidem verbunden sein – zumindest für die Unternehmen und Einrichtungen, die davon betroffen sind. Häufig geht es dabei um Grenzwerte, technische Spezifikationen, Materialvorgaben, Begriffsdefinitionen oder Anforderungen an die technische Infrastruktur.
Für Unternehmen kann dies etwa bedeuten, Produktionsprozesse oder Messsysteme anzupassen, neue Zertifizierungen oder Zulassungen zu erwirken, Kennzeichnungen zu ändern oder Datenbanken umzustrukturieren. Je nach Art und Umfang der Vorgaben entstehen dadurch erhebliche Kosten. Darauf weisen unter anderem Forschungseinrichtungen wie das IW Köln hin.
Folgenabschätzungen sind in der Vorbereitungsphase von Rechtsnormen vorgesehen. Nach Angaben der EU-Kommission können sie für Legislativvorschläge, nicht-legislative Initiativen wie Finanzprogramme sowie für Durchführungs- und delegierte Rechtsakte relevant sein. Dabei wird geprüft, ob Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind und welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Lösungen voraussichtlich haben.
EU-Kommission entscheidet am Ende selbst über Erforderlichkeit
Die Ergebnisse der Folgenabschätzungen fließen in einen Bericht ein. Dieser muss die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahme beschreiben. Dabei sind insbesondere die möglichen Folgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für die Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen. Zudem ist ausdrücklich darzulegen, ob die erwarteten Auswirkungen als erheblich einzustufen sind.
Zudem muss der Bericht benennen, wer von der untersuchten Gesetzgebungsinitiative in welcher Form betroffen sei. Auch die Strategie und die Ergebnisse der Konsultationen sind transparent aufzuführen. Eine Einschätzung muss auch dahingehend erfolgen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gewahrt seien. Am Ende muss der Ausschuss für Regulierungskontrolle den Bericht prüfen und beurteilen.
In Deutschland ist Folgenabschätzung seit 2000 verpflichtend
Das Forschungsinstitut des Europäischen Parlaments (EPRS) untersuchte Anfang 2025 insgesamt 143 Folgenabschätzungen der Jahre 2019 bis 2024. Die Einrichtung kam zum Ergebnis, dass sich deren Qualität insgesamt verbessert habe. Es gebe aber weiterhin Defizite bei der Bewertung konkreter Auswirkungen. So erfolge teilweise keine ausreichende Quantifizierung von Vorteilen und Kosten.
In Deutschland gibt es seit 1. September 2000 eine gesetzliche Pflicht zur Folgenabschätzung. Sie findet sich in den §§ 43ff. der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Verantwortlich für die Folgenabschätzung ist das Ministerium selbst. Zu untersuchen sind die „wesentlichen Auswirkungen des Gesetzes“. Diese umfassen „die beabsichtigten Wirkungen und die unbeabsichtigten Nebenwirkungen“. Auch hier ist das Ergebnis der entsprechenden Einschätzungen, die zu dokumentieren sind, jedoch am Ende nicht verbindlich.