Categories
deutschland ticker

Hacker erpressen Berlin: Gestohlene Daten könnten heute veröffentlicht werden


In Kürze:

  • Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
  • Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
  • Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.

 
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.
Categories
deutschland ticker

Hacker erpressen Berlin: Kein Lösegeld – gestohlene Daten veröffentlicht

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt. Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung lief am Freitag aus.
Zuvor hatte die Gruppe von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden, was jedoch nicht geschah. In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Categories
deutschland ticker

BSI warnt nach OpenAI-Vorfall vor KI-gesteuerten Cyberangriffen


In Kürze:

  • BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
  • Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
  • Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
  • Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.

 
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.

BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung

Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.

Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur

Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“

BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen

Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Categories
deutschland

Münchner Gericht bestätigt Urteil gegen ZDF im Fall Schönbohm


In Kürze:

  • Das Oberlandesgericht München hat das Urteil gegen das ZDF im Fall Arne Schönbohm weitgehend bestätigt.
  • Vier Aussagen aus einer Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ dürfen nicht weiter verbreitet werden.
  • Das Gericht sah das Erwecken des Eindrucks bewusster Russland-Kontakte Schönbohms als unwahre Tatsachenbehauptung an.

 
Im Zivilverfahren des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, gegen das ZDF hat das Oberlandesgericht München die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag, 16. Juni, mitteilte, hat der für Pressesachen zuständige 18. Zivilsenat auch im Berufungsverfahren gegen den Sender entschieden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Der Senat hat im Wesentlichen das am 19. Dezember 2024 ergangene Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Dieses untersagte dem Sender die Verbreitung von vier Aussagen, wie sie im „ZDF Magazin Royale“ vom Moderator Jan Böhmerman am 7. Oktober 2022 und an anderer Stelle getätigt wurden.

Böhmermann konstruierte Kontaktschuldkette gegen Schönbohm

Eine fünfte Aussage muss Schönbohm hinnehmen, weil es sich um eine „satirisch zugespitzte Meinungsäußerung“ gehandelt habe. Die beantragte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro versagte das Gericht dem Beamten, weil er diese zu einem früheren Zeitpunkt auf anderem Wege hätte verfolgen können.
Im Kern ging es darum, wie das Publikum die Äußerungen Böhmermanns im Rahmen der Sendung verstehen konnte. Dieser hatte Schönbohm als „Cyber-Clown“ bezeichnet und eine Kontaktschuldkette zum russischen Geheimdienst konstruiert. Als Anknüpfungstatbestand hatte er dabei den Umstand herangezogen, dass Schönbohm bis 2016 den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. geleitet hatte.
Diesem gehörte zeitweise ein Berliner Cybersecurity-Unternehmen an, das zuvor einen anderen Namen getragen hatte. Ein Mutterunternehmen des besagten Unternehmens wiederum soll ein früherer Mitarbeiter des FSB gegründet haben. Aus Sicht Böhmermanns und des ZDF reichte dies aus, um „Russland-Kontakte“ des damaligen BSI-Chefs daraus zu schlussfolgern.

Sender zog sich auf „Spiel mit Uneindeutigkeiten“ zurück

Das ZDF erklärte dazu, die Darstellung sei keineswegs so zu verstehen gewesen, dass man Schönbohm bewusste Kontakte unterstellt hätte. Allerdings hätten nach Einschätzung des Senders „unbewusste Kontakte“ im Raum gestanden – und dies habe man zum Anlass für eine „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik“ gemacht. Dabei sei das Spiel mit Uneindeutigkeiten ein typisches Stilmittel der Satire. Dadurch würden etwa Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt.
Es sollte nicht behauptet werden, Schönbohm „habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt“.
Schönbohm wollte diese Rechtfertigung nicht gelten lassen. Immerhin hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihn kurz nach Ausstrahlung der Sendung von seiner Tätigkeit freigestellt. Die Rede war von einem möglichen „Sicherheitsrisiko“, ehe die Ministerin später einen behaupteten bereits zuvor bestehenden „Vertrauensverlust“ als Begründung nachschob.
Das OLG München schloss sich nun der Rechtsansicht des Erstgerichts an, wonach das Publikum die Aussagen im „ZDF Magazin Royale“ sehr wohl als Behauptung „bewusster Kontakte“ zu russischen Nachrichtendiensten verstehen konnte. Dies mache diese jedoch zu einer unwahren Äußerung, die Schönbohm in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht verletzten.

Schönbohm kritisiert das ZDF: „Bis zuletzt uneinsichtig“

Deshalb, so machte der Senat deutlich, seien diese zu unterlassen. Insbesondere sah der Senat „keine andere Deutungsvariante als gegeben, nach welcher die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht verletzen würden“.
Der Senat schloss sich der Ansicht des Erstgerichts an, wonach sich „auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen muss, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht“. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass die ZDF-Sendung ein Ausdruck „bestenfalls schlampiger Recherche“ gewesen sei.
Schönbohm selbst wurde damals an die Spitze der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. In einem Interview mit der „WELT“ erklärte er, Böhmermann habe durch falsche Tatsachenbehauptungen sein altes Leben zerstört. Einsicht habe das ZDF jedoch zu keinem Zeitpunkt gezeigt, Intendant Norbert Himmler habe selbst nach dem Urteil erster Instanz noch behauptet, es sei an der Sendung nichts falsch gewesen:
„Meine Karriere als Präsident des BSI ist zerstört worden – für 25 Minuten Unterhaltung. Und bis heute ist niemand bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen.“
Categories
ausland

Zwischen China-Risiko und Russlandfokus: Paris probt den transatlantischen Neustart


In Kürze

  • Transatlantischer Cyber-Gipfel sucht Neustart der Zusammenarbeit trotz Differenzen
  • USA fokussiert China als langfristige Cyberbedrohung, Europa Russland als akutes Risiko
  • Deutschland versucht Balance zwischen Abhängigkeiten, Sicherheit und technologischer Eigenständigkeit

 
Über dem achten Pariser Cyber-Gipfel am 2. und 3. Juni im Maison de la Chimie stand das programmatische Motto „The Transatlantic Reset“ – der transatlantische Neustart. Nach Jahren regulatorischer Reibungen, geopolitischer Erschütterungen und wachsender technologischer Abhängigkeiten ging es um die Frage, wie die USA und Europa im digitalen Raum wieder enger zusammenfinden können.
Die Leitfrage formulierte Gipfelgründer Sébastien Garnault zur Eröffnung: Es gelte zu klären, „wie wir Bedrohungen einschätzen und ihnen als Verbündete begegnen“. Zu dem nur auf Einladung zugänglichen Forum kamen Vertreter des US-Kriegsministeriums, des FBI, der NATO, der Europäischen Kommission, Frankreichs und der Ukraine sowie Unternehmen wie Google und CrowdStrike.
Der Gipfel machte zugleich deutlich: Die transatlantische Einigkeit ist nicht frei von Spannungen. USA und Europa setzen unterschiedliche Akzente bei der Bewertung von China und Russland. Der Grundton blieb jedoch nicht von Trennung geprägt, sondern von Annäherung – die Gemeinsamkeiten im digitalen Raum wiegen schwerer als die Differenzen.

China und das „lange Spiel“

Die amerikanische Argumentation stützt sich auf eine Reihe von Warnungen der vergangenen zwei Jahre vor chinesischen Eindringversuchen in kritische Infrastrukturen. Im Mittelpunkt stehen zwei China zugeschriebene Operationen: „Salt Typhoon“, das vor allem mit Angriffen auf Telekommunikationsnetze in Verbindung gebracht wird, sowie „Volt Typhoon“, das nach Einschätzung US-amerikanischer Behörden auf Energieversorger, Wassersysteme und weitere kritische Infrastrukturen abzielt.
Aus Sicht der US-Behörden geht es dabei nicht nur um klassische Spionage. Zentral ist der Begriff „Prepositioning“ – das verdeckte Platzieren von Zugängen in Netzwerken, um später essenzielle Systeme gezielt stören oder lahmlegen zu können. Solche Zugänge werden häufig erst Jahre nach der ersten Kompromittierung entdeckt.
Todd Hemmen, stellvertretender Direktor für Cyberfähigkeiten beim FBI, hob genau diesen Unterschied hervor: „Was Sie vielleicht als Überwachung oder geringfügige Aktivität einstufen würden, sehen wir eindeutig als Vorbereitung für künftige Operationen.“ Salt Typhoon sei zwar erst 2023 und 2024 identifiziert worden, habe sich jedoch bereits seit etwa 2021 in US-Systemen befunden. „Sie spielen auf lange Sicht“, so Hemmen, „und irgendwann führt dieses Spiel zu einer operativen Aktivität.“
Aus deutscher Sicht wird die Bedrohung nicht grundsätzlich bestritten, doch die Schwerpunktsetzung fällt anders aus. Als deutsche Behörden im August 2025 einer internationalen Salt-Typhoon-Warnung beitraten – darunter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Verfassungsschutz – wurde die Kampagne vor allem als Spionage eingeordnet. Konkrete erfolgreiche Angriffe auf deutsche Netze waren dem BSI nach eigenen Angaben nicht bekannt. Auch zu Volt Typhoon verwies der Verfassungsschutz darauf, dass es bislang keine spezifischen Hinweise auf Ziele in Deutschland gebe.
Darin liegt weniger ein Widerspruch als eine unterschiedliche strategische Perspektive: Washington denkt stärker vom möglichen Ernstfall her – von Fähigkeiten, Absichten und möglichen Szenarien. Berlin hingegen bewertet primär die nachweisbare Lage im eigenen Netzraum.

Mahnende Stimmen aus Behörden und Industrie

Phil Stupak, leitender Berater der US-Cybersicherheitsvereinigung ISC2 und früherer Mitarbeiter des Weißen Hauses, sagte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, der Westen brauche einen „nüchternen Blick darauf, was die Volksrepublik China erreichen will“. Peking gehe es um „den Diebstahl von Informationen, nicht nur in den USA, sondern auch aus europäischen Industrien“. China lediglich als Wirtschaftskonkurrenten zu betrachten, sei ein Fehler.
Alison King, Vizepräsidentin beim US-Cybersicherheitsunternehmen ForeScout, wandte sich ebenfalls gegen eine Gleichsetzung Chinas und der USA als Sicherheitsrisiken. Die USA seien „kein autoritäres technokratisches Regime“, das geistiges Eigentum stehle und Menschenrechte verletze. Kritische Infrastruktur, die die Zivilbevölkerung versorge, sollte „kein Schlachtfeld sein – aber genau dort sind wir angekommen“.
Adam S. Lee, Sicherheitschef des Energiekonzerns Dominion Energy und früherer FBI-Beamter, verwies auf historische Muster als Bewertungsmaßstab: „Der beste Indikator für künftiges Verhalten ist vergangenes Verhalten – bei Einzelpersonen wie bei Staaten.“ Als Beleg führte er die Kontinuität der von Peking veröffentlichten Fünfjahrespläne an.
Dass einige der deutlichsten Warnungen aus der Cybersicherheitsbranche selbst kommen, gehört zur Einordnung. Diese Perspektive relativiert die Aussagen nicht, macht aber deutlich, dass Interessenlagen mitgedacht werden müssen. Gerade auf einem Gipfel, auf dem Politik, Sicherheitsbehörden und Industrie eng zusammenwirken, ist diese Differenzierung zentral.

Europäer sehen in Russland die unmittelbare Bedrohung

Während die USA China zunehmend als langfristige systemische Herausforderung im Cyberraum betrachten, steht in Europa Russland stärker im Vordergrund als unmittelbare Bedrohung. Sébastien Garnault brachte diese europäische Perspektive auf den Punkt: In französischen Analysen werde vieles China zugeschrieben, doch Russland bleibe für Europa die „unmittelbare Bedrohung“.
Diese Einschätzung steht vor dem Hintergrund des Kriegs auf dem europäischen Kontinent. Despina Spanou, stellvertretende Generaldirektorin der EU-Generaldirektion CONNECT, sagte der Epoch Times: „Wir alle sind verwundbar gegenüber staatlich unterstützten russischen Akteuren.“
Ieva Ilves, Beraterin des ukrainischen Digitalministeriums und frühere First Lady Estlands, verwies darauf, dass Russland zunehmend einzelne Personen ins Visier nehme, nicht mehr nur klassische Ziele wie Banken oder Energieversorger. Der Einzelne sei durch KI-gestützte Täuschung „leichter erreichbar und schlechter geschützt“. Die in der Ukraine erprobten Methoden könnten jederzeit auf die baltischen Staaten oder andere Länder ausgeweitet werden.
Für Deutschland laufen beide Perspektiven zusammen: Russland gilt als nähere geopolitische Bedrohung, China als langfristige technologische und wirtschaftliche Herausforderung. Diese Doppelperspektive prägt Berlins Cyberpolitik – vorsichtig in der Formulierung, zugleich ausgerichtet auf den Abbau strategischer Abhängigkeiten.

Souveränität als deutsche Ergänzung, nicht als Gegenentwurf

Der Einsatz chinesischer Komponenten war in Deutschland zuletzt vor allem im 5G-Netz ein zentrales Thema. Am 2. April 2026 besiegelte die Bundesregierung per öffentlich-rechtlichem Vertrag den schrittweisen Ausschluss der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE aus deutschen 5G-Netzen: für Kernnetze bis Ende 2026 und für Managementsysteme bis 2029.
Im Vordergrund stand dabei weniger ein konkreter Spionagevorwurf als der politische Wille, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Damit handelt es sich nicht um ein Gegenmodell zur amerikanischen Sicherheitslogik, sondern um deren europäische Ausprägung: kritische Infrastruktur soll nur dort eingesetzt werden, wo Kontrolle über technologische Abhängigkeiten gewährleistet ist.
Diese Argumentation fügt sich in eine breitere europäische Debatte ein. Seit seinem China-Besuch im April 2023 betont Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Europa müsse seine Abhängigkeit von den USA verringern und außen- wie sicherheitspolitisch eigenständiger werden. Auch in Deutschland wird strategische Autonomie inzwischen offener diskutiert.
Praktisch bleibt sie jedoch schwer umzusetzen. Bei Seltenen Erden, die für moderne Steuerungssysteme unverzichtbar sind, bezog die EU 2024 laut Europäischer Kommission rund 95 Prozent aus dem Ausland – überwiegend aus China. Gleichzeitig stuften im April 2024 noch 37 Prozent der deutschen Unternehmen chinesische Vorprodukte als unverzichtbar ein, nach 46 Prozent zwei Jahre zuvor, wie Daten des ifo Instituts zeigen.
Die Abhängigkeiten sinken damit nur langsam. Wenn in Berlin von Souveränität gesprochen wird, betrifft das sowohl die chinesische Hardwareabhängigkeit als auch die starke US-Dominanz bei Software, Cloud und digitalen Plattformen. Gemeint ist dabei kein Bruch mit dem transatlantischen Bündnis, sondern der Versuch eines Europas, enger mit den USA zusammenzuarbeiten, ohne in zentralen Technologien vollständig abhängig zu bleiben.

Weg von der reinen Verteidigung

Der Gipfel fiel in einen amerikanischen Strategiewechsel. Im März 2026 legte das Weiße Haus eine neue Cybersicherheitsstrategie vor, die offensive Operationen deutlich stärker betont. Paul J. Lyons, stellvertretender Staatssekretär für Cyberpolitik im US-Kriegsministerium, erklärte: „Amerika hat die rein defensive Haltung im Cyberraum verlassen.“ Cyberfähigkeiten seien inzwischen fest in die militärische Planung integriert; er verwies dabei auch auf jüngere Operationen in Venezuela und Iran. Zugleich soll Künstliche Intelligenz dazu beitragen, den technologischen Abstand zu China zu verringern. Am 2. Juni unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zudem eine Verfügung zum sicheren Einsatz fortgeschrittener KI-Modelle.
Auch im Ton zeigt sich eine Verschiebung: Die USA sprechen stärker von Abschreckung, Handlungsfähigkeit und aktiven Gegenmaßnahmen, während Europa eher Begriffe wie Regulierung, Resilienz und Souveränität betont. In der Praxis nähern sich beide Seiten jedoch an. Denn der Schutz des Cyberraums ist heute nur noch im Zusammenspiel von privaten Technologieunternehmen, staatlichen Nachrichtendiensten, Militär, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Partnern realistisch zu gewährleisten.

Das Bündnis hinter den Spannungen

Bei der Bedrohungsanalyse gingen die Perspektiven auseinander, bei der Reaktion fanden sie wieder zusammen. Sébastien Garnault beschrieb das westliche Bündnis als „nicht neu, sondern jahrhundertealt“ und betonte: „Wir haben das Recht, unterschiedlicher Meinung zu sein, aber nicht das Recht, eine Trennung herbeizuführen.“
Auch Despina Spanou verwies auf gemeinsame Geschichte und geteilte Werte als tragende Grundlage der transatlantischen Zusammenarbeit. Phil Stupak erinnerte zudem daran, dass die Vereinigten Staaten kurz vor ihrem 250. Jahrestag stehen – ein Jubiläum, das ohne Frankreich historisch kaum denkbar wäre. Eine Abkehr Europas von Amerika bezeichnete er daher als „schlichtweg töricht“, da die gegenseitige Verflechtung zu tief reiche.
Adam S. Lee zog eine klare Trennlinie zwischen öffentlicher Rhetorik und operativer Zusammenarbeit: „Es gibt die politische Rhetorik, und es gibt das, was hinter verschlossenen Türen geschieht – und das ist sehr konstruktiv.“ Auf Arbeitsebene sei zudem klar definiert, wer als Gegner gelte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „At the Paris Cyber Summit, Allies Test a ‘Transatlantic Reset’ With One Eye on China“. (deutsche Bearbeitung: tk)