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Jugendoffiziere an Schulen: Lehrergewerkschaft fürchtet um Neutralität


In Kürze:

  • Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
  • Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
  • Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
  • In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.

 
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.

„Einblick in staatliche Verantwortung“

Vereinbarungen zwischen Ministerien und Bundeswehr bestehen laut Bundeswehr bereits in Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.

Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten

Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.

GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet

Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.

Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu

Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.
 
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Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.
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EU-Ausschuss beschließt neue TÜV-Richtlinien: Das kommt auf Fahrzeugbesitzer zu

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.

Keine jährliche Hauptuntersuchung

Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.

Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen

Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.

Straßenkontrollen von Wohnmobilen

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.
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US-Bericht: So nutzt China die UN für seine politische Agenda


In Kürze:

  • China ist nach den USA der zweitstärkste UN-Geldgeber.
  • Die Kommunistische Partei nutzt ihre starke Position, um Schlüsselpositionen zu besetzen.
  • Kritiker werfen China vor, NGOs für seine Zwecke zu instrumentalisieren.

 
Der Sonderausschuss des US-Repräsentantenhauses zu China erklärte in einem neuen Bericht, die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verfolge eine politische Agenda im Zusammenhang mit den Vereinten Nationen. So nutze sie ihre finanziellen Beiträge, um Schlüsselpositionen zu besetzen, ihre Truppen zu Friedensmissionen zu entsenden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu unterwandern.

Bericht spricht von „bösartiger Agenda“

Der Bericht, der der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times vor seiner offiziellen Veröffentlichung am 20. März zugespielt wurde, stützt sich auf chinesischsprachige Medien, offizielle Dokumente aus Peking, wissenschaftliche Studien, UN-Daten und die Untersuchungen des Ausschusses. Demnach verfolgt China eine systematische Kampagne, um die UN und ihre Gremien für die Durchsetzung einer „bösartigen Agenda“ zu instrumentalisieren.
„China beteiligt sich nicht einfach an Initiativen der UN oder treibt diese voran. Es nutzt diese Beteiligung, um die UN im Sinne der Ziele der Kommunistischen Partei Chinas zu formen“, heißt es in dem Bericht.
Den Ausschuss leiten die Abgeordneten John Moolenaar (Republikaner) und Ro Khanna (Demokrat).
Chinas Finanzbeiträge an die Vereinten Nationen sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark gestiegen: Während sie 2006 nur etwa 2 Prozent des regulären UN-Haushalts ausmachten, belaufen sie sich heute auf rund 20 Prozent. Damit liegt China an zweiter Stelle nach den USA, deren Beitrag 22 Prozent beträgt.
Diese finanzielle Stärke verschafft Peking die Möglichkeit, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verzögern, um politische Zugeständnisse zu erzwingen. So hingen laut Bericht gezielte Verzögerungen chinesischer Zahlungen während der Liquiditätskrise 2023 mit Versuchen zusammen, Untersuchungen zu Menschenrechtsverletzungen im Sudan und anderen Ländern zu blockieren.

1,3 Milliarden Dollar an Vorzugsfinanzierungen für China

Der Ausschuss hob auch Chinas Gesamtbeiträge zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) hervor: Von 1981 bis März 2026 beliefen sie sich auf rund 362 Millionen Dollar. Im gleichen Zeitraum erhielt China vom IFAD etwa 1,3 Milliarden Dollar an Vorzugsfinanzierungen. Laut Bericht wurden dadurch erhebliche Finanzmittel von ärmeren Ländern abgezogen, während China das Geld „zu vergleichsweise geringen Kosten“ für seine ländliche Entwicklung nutzen konnte.
Zudem warnt der Bericht davor, dass China seine Staatsangehörigen in hohen Positionen bei den Vereinten Nationen platziert. Betroffen sind vor allem Ämter, die mit chinesischen Interessen im Globalen Süden und im Rahmen der Neuen Seidenstraße verknüpft sind. Dazu zählen Qu Dongyu als Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und Li Junhua als Untergeneralsekretär für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten im UN-Department für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten (DESA).
Washington wirft China vor, Länder in die Neue Seidenstraße zu locken, die Infrastrukturprojekte in Südostasien, Afrika und Europa finanziert. Dies sei Teil der Bemühungen, Chinas globalen Einfluss durch eine Schuldenfallendiplomatie auszuweiten.
Der Bericht nennt drei Fälle, die verdeutlichen, wie die KPCh hochrangige UN-Mitarbeiter einsetzt, um die Ideologie der Volksrepublik in das UN-System einzuschleusen. So soll Wu Hongbo, ehemaliger Untergeneralsekretär des UN-Departments für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten (DESA), 2017 einen uigurischen Aktivisten trotz dessen Einladung von einem Forum ausgeschlossen haben.

Netzwerk mithilfe von NGOs ausbauen

Laut Bericht stationiert China bei UN-Friedensmissionen Truppen in Regionen, die mit seinen wirtschaftlichen und strategischen Interessen verbunden sind, insbesondere in Afrika. Dabei nutzt es den Deckmantel multinationaler Legitimität, um von anfänglicher Diplomatie („Soft Power“) auf politischen Druck und Kontrolle („Hard Power“) überzugehen.
Ein weiteres zentrales Ergebnis des Berichtes ist, dass China von Peking unterstützte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), sogenannte GONGOs (Government-Organized Nongovernmentals), einsetzt. Diese Gruppen „verzerren und missbrauchen den NGO-konformen Konsultationsprozess“ und helfen China, „seinen Zugang, sein Netzwerk und seinen schädlichen Einfluss“ auf das UN-System auszubauen.
Unter Berufung auf einen Bericht des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten aus dem Jahr 2025 stellte das Komitee fest, dass 59 von 106 NGOs aus China, Hongkong, Macau und Taiwan „enge Verbindungen“ zur KPCh unterhalten. Ähnlich äußerte sich auch der Ausschuss. Eigene Untersuchungen ergaben, dass „mehrere Dutzend“ GONGOs „direkt oder indirekt mit dem Einheitsfrontsystem der Partei Chinas verbunden sind“.
In einem Memo aus dem Jahr 2023 warnte der Ausschuss, dass das chinesische Regime sein Netzwerk von Einheitsfrontorganisationen als „Wunderwaffe“ betrachtet. Dieses Netzwerk diene vielfältigen Zwecken, darunter der Informationsbeschaffung, der Beeinflussung des politischen Umfelds anderer Länder sowie dem Technologietransfer nach China.

Selbstdarstellung als multilateraler Partner verschleiert Agenda

Der Ausschuss gibt mehrere Empfehlungen ab. Dazu gehört, dass der US-Außenminister „eine Strategie zur Eindämmung des chinesischen Einflusses auf UN-Gremien und -Prozesse entwickeln und umsetzen“ solle. Chinas Selbstdarstellung als wichtiger multilateraler Partner verdecke eine umfassendere Agenda.
„Die Betonung des Multilateralismus durch die Volksrepublik China zielt nicht darauf ab, die bestehende internationale Ordnung zu stärken. Vielmehr versucht die Volksrepublik China, die UN als alleinige Legitimationsquelle darzustellen und sie gleichzeitig als Instrument für ihre nationale Agenda zu missbrauchen“, heißt es im Bericht.
 
Der Artikel erschien bei theepochtimes.com unter dem Titel „China ‘Usurps’ UN as Tool for Advancing Strategic Interests, Report Says“. (deutsche Bearbeitung os)