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Jugendoffiziere an Schulen: Lehrergewerkschaft fürchtet um Neutralität


In Kürze:

  • Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
  • Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
  • Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
  • In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.

 
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.

„Einblick in staatliche Verantwortung“

Vereinbarungen zwischen Ministerien und Bundeswehr bestehen laut Bundeswehr bereits in Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.

Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten

Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.

GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet

Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.

Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu

Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.
 
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„Ungeheuerliche Lügen“ – Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Musk geht gegen ZDF vor – Sender streicht umstrittene Passage

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Mitarbeiter entlassen: US-Unternehmen zahlt Millionen wegen Impfpflicht-Klage


In Kürze:

  • Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
  • 43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
  • 4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen

 
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“

Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage

Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.

Auflagen der Einigung und Arbeitgeberpflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“

Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.

Foto: Joe Raedle/Getty Image

Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde

Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.

Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen

Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Der Fall ist weiterhin vor Gericht anhängig.

Entschädigungsprogramme für Impfgeschädigte

Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Oklahoma Company Will Pay $4.25 Million to Settle Suit Over COVID-19 Vaccination Mandate“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Peking verweigert Kooperation: Eskalation zwischen EU und China bei Untersuchung der staatlichen Subventionen


In Kürze:

  • Die Europäische Kommission kritisiert staatliche Subventionierung chinesischer Unternehmen.
  • Peking untersagt chinesischen Unternehmen, bei Untersuchungen mit der Europäischen Kommission zu kooperieren.
  • Nuctech stattet weltweit Flughäfen mit Sicherheitssystemen aus.
  • Peking bezeichnet die europäische Verordnung zum Subventionsverbot als Diskriminierung.

 
China hat inländischen Unternehmen untersagt, mit der Antisubventionsuntersuchung der Europäischen Union gegen Nuctech zu kooperieren. Bei Nuctech handelt es sich um einen bedeutenden chinesischen Hersteller von Flughafensicherheitstechnik.

China untersagt Kooperation mit EU-Untersuchung zu Nuctech

Wie aus einer Online-Erklärung vom 15. Mai hervorgeht, teilte das chinesische Justizministerium mit, gemeinsam mit dem Handelsministerium und weiteren Behörden festgestellt zu haben, dass die grenzüberschreitende Untersuchung der EU im Fall Nuctech eine „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ darstelle und gegen chinesische Vorschriften verstoße.
Keine juristische oder natürliche Person dürfe den Maßnahmen der EU Folge leisten oder diese unterstützen, erklärte das Ministerium. Die Anordnung gelte ab sofort.
Dieser Schritt markiert die erste Anwendung einer im April in Kraft getretenen neuen Verordnung. Sie soll inländische Unternehmen vor ausländischen Maßnahmen schützen, die von den Behörden als „unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ eingestuft werden.
Nuctech ist ein staatliches Unternehmen und stellt weltweit Sicherheitsausrüstung – darunter Röntgenscanner, Sprengstoffdetektoren und Wärmebildkameras – sowie entsprechende Dienstleistungen für Flughäfen, Häfen und Grenzzollstellen bereit.
Angesichts der raschen Expansion des chinesischen Anbieters in Europa und anderen Auslandsmärkten haben sich die Bedenken hinsichtlich seiner Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verstärkt. Zu den Gründern des Unternehmens zählt Hu Haifeng, Sohn von Hu Jintao, der von 2002 bis 2012 Parteichef der KPCh war.

EU-Untersuchung zu Nuctech und Streit über Subventionsregeln

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission eine „eingehende“ Untersuchung gegen Nuctech auf Grundlage der Verordnung über ausländische Subventionen ein. Die Kommission erklärte, es gebe Hinweise darauf, dass mehrere von Peking ergriffene Maßnahmen zugunsten des staatlichen Unternehmens als ausländische Subventionen einzustufen sein könnten. Dazu zählen Zuschüsse, steuerliche Vergünstigungen sowie bevorzugte Finanzierungsvereinbarungen.
Europäische Regulierungsbehörden äußerten die Sorge, dass staatliche Subventionen aus Peking dem chinesischen Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber europäischen Wettbewerbern verschaffen könnten.
„Systeme zur Bedrohungserkennung – einschließlich der an Häfen und Flughäfen eingesetzten Sicherheits- und Inspektionsscanner – spielen eine wesentliche Rolle dabei, sicherzustellen, dass Europa offen und zugleich sicher bleibt“, erklärte Teresa Ribera, die Kartellrechtschefin der Europäischen Kommission, im Dezember 2025. „Daher streben wir gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für solche Systeme an, um faire Chancen für Wettbewerber sowie für Kunden wie Grenzschutzbehörden zu gewährleisten.“
In einer Stellungnahme kritisierte das chinesische Handelsministerium, dass europäische Regulierungsbehörden übermäßig viele Informationen von chinesischen Unternehmen anforderten. Zudem warf es ihnen vor, im Nuctech-Fall die Kooperation chinesischer Banken zu verlangen. Die Maßnahmen hätten „erhebliche negative Auswirkungen“ auf den normalen Geschäftsbetrieb sowie die Investitionstätigkeit zahlreicher chinesischer Unternehmen und Banken. Darüber hinaus bekräftigte das Ministerium, dass es die EU-Verordnung über ausländische Subventionen ablehne.

Peking klagt vor dem Gerichtshof in Luxemburg

Seit Inkrafttreten der Verordnung über ausländische Subventionen der EU hat sich Brüssel wiederholt darauf berufen, um gegen chinesische Unternehmen zu ermitteln. Ein Sprecher des chinesischen Justizministeriums verurteilte dies in einer Stellungnahme vom 15. Mai als diskriminierend.
Unternehmen, die gegen die Verordnung der Europäischen Kommission über ausländische Subventionen verstoßen, drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes.
Im April 2024 führte die Kommission unangekündigte Inspektionen in den Einrichtungen von Nuctech in Polen und den Niederlanden durch. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.
In Europa bestehen Bedenken, dass Kontrollsysteme sensible personenbezogene Daten erfassen könnten. Kritiker verweisen dabei auf das chinesische Gesetz zur nationalen Sicherheit und befürchten, dass solche Daten dem kommunistischen Regime zugänglich werden könnten. Bereits 2021 blockierte Litauen einen Vertrag mit einer Nuctech-Tochtergesellschaft über die Lieferung von Sicherheitsausrüstung für den Flughafen des Landes. In den Vereinigten Staaten setzte das US-Handelsministerium Nuctech im Jahr 2020 aufgrund von Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit auf seine Handelssperrliste.
Die kanadische Regierung stornierte im selben Jahr einen Vertrag mit Nuctech über 6,8 Millionen US-Dollar zur Lieferung von Sicherheitsausrüstung für 170 diplomatische Vertretungen weltweit, nachdem öffentliche Proteste aufgekommen waren.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „China Tells Companies Not to Comply With EU’s Probe Into Nuctech“ (deutsche Bearbeitung: os)