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Sprengstoff-Drohne an Flughafen: Ukraine-Spur und Ruf nach NATO-Reaktion


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
  • Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
  • Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.

 
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images.

Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?

Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.

Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen

Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.

Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt

Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.

Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.

Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images

Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf

Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.

Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.

Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)
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Röwekamp setzt Frist für mögliche Rückkehr der Wehrpflicht

Der CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp hat bis Mitte 2027 eine Entscheidung gefordert, ob sich durch den neuen freiwilligen Wehrdienst die Rekrutierungsziele der Bundeswehr erreichen lassen.
Er habe daran „unverändert erhebliche Zweifel“, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag der Nachrichtenagentur AFP. Wenn der freiwillige Wehrdienst nicht ausreiche, „dann werden wir zur Wehrpflicht zurückkehren müssen“. Darüber müsse „bis zum 31. Juli nächsten Jahres“ entschieden werden.

Bundeswehr-Bilanz

Die Bundeswehr hatte am Mittwoch eine erste Bilanz für den am 1. Januar gestarteten neuen Wehrdienst vorgelegt. Demnach wurden fast 300.000 Fragebögen an den ersten betroffenen Jahrgang verschickt, in denen das Interesse für die Bundeswehr bekundet werden konnte. 530 Angeschriebene verpflichteten sich dabei für einen freiwilligen Wehrdienst im laufenden Jahr.
„Es ist auf jeden Fall angezeigt, dass wir jetzt erstmal ein Jahr, einen vollen Jahrgang abwarten“, sagte Röwekamp zu den Zahlen. „Erst dann wird man ein Gesamtbild zeichnen können. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres müssen wir aber nochmal sehr grundlegend über die Frage reden, ob wir mit der Freiwilligkeit die sehr ambitionierten Aufwuchsnotwendigkeiten bei der aktiven Truppe und den Reservistinnen und Reservisten erreichen.“
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will über den neuen Wehrdienst die Nato-Vorgabe erreichen, bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall 460.000 Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.000 auf mindestens 260.000 steigen. Die Zahl der Reservisten soll von 60.000 auf 200.000 erhöht werden.
Er halte es „für machbar“, über den freiwilligen Wehrdienst „am Ende das Aufwuchsziel für die Reservistinnen und Reservisten zu erreichen“, sagte Röwekamp. „Meine große Sorge ist der Aufwuchs bei den Zeit- und Berufssoldaten – weil das diejenigen sind, die den Kampfjet fliegen, das Schiff navigieren, den Panzer fahren, die Patriot-Abwehrstellung bedienen.“
Hier müsse „im Prinzip jedes Jahr das Ziel von 10.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten“ erreicht werden.

Wehrpflicht bleibt als Option

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden. Nötig dafür wäre ein neuer Bundestagsbeschluss.
Bei der Bedarfswehrpflicht würde nur ein Teil der wehrdienstfähigen jungen Männer verpflichtet. „Wir müssen nicht einen ganzen Jahrgang von 350.000 Männern einziehen“, sagte Röwekamp dazu. „Die Erfahrung zeigt, dass von den Wehrdienstleistenden letztlich ein Viertel bereit ist, Zeit- oder Berufssoldat zu werden, nachdem sie die Truppe kennengelernt haben.“
Mit Blick auf Schülerproteste gegen den Wehrdienst äußerte Röwekamp gleichzeitig Verständnis, dass es bei jungen Menschen „eine Verunsicherung“ gebe.
„Wir haben seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 mit der jungen Generation gar nicht mehr über die Fragen von Krieg und Frieden und Verteidigungsnotwendigkeit geredet“, sagte er. „Und deswegen treffen wir sie damit relativ unvorbereitet.“
Er werbe „deshalb sehr dafür, dass wir mit dieser Generation reden und nicht nur über sie reden“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse es sein, junge Menschen zu überzeugen, „dass das nicht irgendein Parteiprogramm ist, sondern wegen der Bedrohung durch Russland eine militärische Notwendigkeit“. (afp/red)