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BND und Verfassungsschutz sehen wachsende Bedrohung durch Russland


In Kürze:

  • BND-Chef Martin Jäger warnt vor einem „Schattenkrieg“ Russlands gegen Deutschland und weiteren hybriden Angriffen.
  • Verfassungsschutzchef Sinan Selen sieht eine zunehmende Vernetzung extremistischer Strukturen und warnt vor Desinformation und Einflussnahme.
  • MAD-Chefin Martina Rosenberg berichtet von zunehmendem Extremismus in der Bundeswehr, zugleich aber auch von einem sensibleren Meldeverhalten.

Im Bundestag fand am Montag, 5. Oktober, die diesjährige öffentliche Anhörung mit den Spitzen der Nachrichtendienste im Parlamentarischen Kontrollgremium statt. Den Abgeordneten Rede und Antwort standen die Vorsitzenden Martin Jäger (BND), Sinan Selen (BfV) und Martina Rosenberg (MAD).
Einen Schwerpunkt der Erörterungen bildete die Außenpolitik und dabei insbesondere die Themenkomplexe Ukrainekrieg und Russland. Daneben ging es auch um Entwicklungen im Bereich des Extremismus und die veränderte Rolle der Nachrichtendienste im In- und Ausland.

BND warnt vor Gefahr eines gewaltsamen Konflikts mit Russland

Der Chef des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, erklärte, Deutschland sei „in Gefahr, in einen gewaltsamen Konflikt mit Russland zu geraten“. Der Drohnenvorfall in Leipzig, den die Bundesregierung als gezielten Anschlag im Auftrag Russlands einordnet, illustriere eine „neue, gefährlichere Qualität“ der Konfrontation. Diese habe Deutschland „nicht gesucht“, aber Russland sehe in Deutschland einen Hauptgegner seiner „revisionistisch-expansiven Politik“.
Der Anschlagsversuch von Leipzig zeige, dass von „keinem anderen Land aktuell eine so direkte, umfassende und konkrete Bedrohung gegen Deutschland“ ausgehe. Die derzeitige Lage sei eine „Grauzone zwischen Frieden und Verteidigungsfall“, so Jäger weiter. Die russischen Geheimdienste agierten „hochprofessionell und rücksichtslos“. Russland führe einen „unerklärten Schattenkrieg“ gegen Deutschland. Russland hat die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Drohnenvorfall kategorisch zurückgewiesen. Die Bundesregierung hingegen betonte, dass sie ihre Zuordnung nicht nur auf übereinstimmende Einschätzungen in- und ausländischer Nachrichtendienste, sondern auch auf forensische Ermittlungsergebnisse stütze.
Die Gefahr von Anschlägen in Deutschland sei „weiter real und gegenwärtig“, betonte der BND-Chef. Russland wolle „für die Zukunft gewährleisten, dass in Berlin und anderen europäischen Hauptstädten keine politischen Entscheidungen gegen Moskau getroffen werden“. Der Kreml versuche, „Europas politische Unterstützung für die Ukraine zu brechen“. Es sei mit weiteren Einschüchterungen und auch nuklearen Drohungen zu rechnen.

Verfassungsschutz sieht Ausweitung des operativen Handelns russischer Dienste

Allerdings sieht Jäger derzeit keine Hinweise auf einen großangelegten Angriff Russlands auf NATO-Territorium. Es sei mit „niedrigschwelligen gezielten Aktionen“ gegen einzelne NATO-Staaten zu rechnen, unter anderem im Baltikum. Russische Drohnen über NATO-Gebiet seien eine „neue Normalität“. Russland wolle damit „die Reaktion der einzelnen NATO-Staaten testen, ohne den Verteidigungsfall herbeizuführen“.
Auch der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, mahnt dazu, den deutschen Geheimdiensten die erforderliche Rückendeckung zu geben, um hybriden Bedrohungen entgegenzuwirken. Russland strebt nach Überzeugung Selens auch außerhalb des Ukraine-Kontexts Destabilisierung westlicher Staaten und insbesondere Deutschlands an.
Dabei weite der Kreml seine Methoden aus und wähle Ziele nach größtmöglicher Effizienz aus. Das operative Handeln sei nicht mehr auf einzelne Bereiche begrenzt. Alle Dienste betonen, es sei in deutschem und europäischem Interesse, eine Niederlage der Ukraine im Krieg gegen Russland zu verhindern. In einem solchen Falle wäre die Sicherheitstektonik in Europa erschüttert. Unter anderem wären neue Fluchtbewegungen zu erwarten.

Risiko durch Autos und digitale Geräte aus China?

Selen erläuterte auf Nachfrage, dass die innenpolitische Lage in Deutschland von russischen Geheimdiensten sehr genau beobachtet werde. Man suche sich Wirkflächen. Mittlerweile komme es im Vorfeld von Landtags- und sogar Kommunalwahlen zu Desinformation und Informationsmanipulationen. Dabei würden einzelne Personen herausgesucht und gezielt diskreditiert. Dank des Einsatzes von Bots und KI sei die Methodik dabei feiner und schneller geworden.
Weiterhin bleibe auch der Einsatz sogenannter Low-Level-Agenten ein Thema. Diese würden häufig über soziale Medien angesprochen. Zu befürchten sei, dass in einer weiteren Stufe Strukturen der Organisierten Kriminalität herangezogen würden. Dass Staaten sich diese nutzbar machten, sei derzeit bereits am Beispiel des Iran zu beobachten.
Die Abgeordnete Sonja Eichwede stellte auch eine Frage an Sinan Selen bezüglich der Risiken chinesischer Technologien in Autos und digitalen Geräten. Der Verfassungsschutzchef betonte, dass neben der Systemintegrität bezüglich personenbezogener Daten auch die Frage von Bedeutung sei, welche Daten wie genutzt würden. So seien in einigen Fällen Datenabflüsse zu beobachten, die auch missbraucht werden könnten.

Mit Peking auch in der Forschung weiter zusammenarbeiten – aber Daten besser schützen

Selen konnte auch eine jüngst erfolgte Warnung des britischen MI5 zu chinesischer Spionage an Hochschulen bestätigen. China wolle technologische Fähigkeitslücken schließen – auch mithilfe der Partizipation an Forschung. In diesem Kontext äußerte der Verfassungsschutzpräsident:
„Wir sollten nicht auf Zusammenarbeit verzichten, aber sensible Daten besser sichern.“
Abgeordnete wie Konstantin von Notz und Marc Henrichmann klagten im Zusammenhang mit dem Narrativ der Bundesregierung zu Russland und zum Ukrainekonflikt, dass dieses in Teilen der Bevölkerung nicht angenommen werde. Dies zeige unter anderem das jüngste Landtagswahlergebnis in Sachsen-Anhalt.
Selen erklärte dazu, dass man zwar vonseiten der Dienste und der Bundesregierung Aufklärungserfolge gegen russische hybride Angriffe dokumentiere. Die eigenen und traditionellen Wirk- und Kommunikationsflächen würden jedoch nicht mehr von der gesamten Bevölkerung wahrgenommen.

„Disruptive Wirkung sozialer Medien“ bewirke „Übermittlungsdefizit“ eigener Botschaften

Der Verfassungsschutzchef verweist auf die „disruptive Wirkung sozialer Medien“. Diese führe dazu, dass Menschen zunehmend andere Informationsquellen konsultierten. Man müsse perspektivisch besser in diese hineinwirken. Im Bereich der KI drohe ein ähnlicher Effekt. In beiden Fällen gehe es jedoch um die „Flächen der Informationsbeschaffung der Zukunft“. Man habe bezüglich eigener Darstellungen kein Dokumentationsdefizit, sondern ein „Übermittlungsdefizit in die breite Gesellschaft“.
Auch mit Blick auf den Extremismus im Inland zeichneten die Nachrichtendienstchefs ein zunehmend komplexes Bild. Selen verwies auf die fortschreitende Internationalisierung rechtsextremistischer Strukturen, die Bildung von Echokammern und eine wachsende Aktionsorientierung – wie man sie etwa bei Störaktionen gegen CSD-Veranstaltungen beobachten könne.
Besonders besorgniserregend sei, dass Akteure immer jünger würden. Zudem werde die Vernetzung zwischen traditionellen und aktionsorientierten Bestrebungen stärker. Selen sprach in diesem Zusammenhang von einer „Kulturrevolution von rechts“. Ziel sei es, neurechte Strukturen stärker miteinander zu verzahnen und entsprechende Narrative in die Gesellschaft zu tragen. Eine wichtige Rolle spielten dabei persönliche Kontakte, die bei Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten entstünden.

Selen warnt vor zunehmender Aktionsorientierung von Extremisten

Ein Thema war auch die Entwicklung in der Bundeswehr. MAD-Präsidentin Martina Rosenberg bestätigte eine Zunahme extremistischer Bestrebungen innerhalb der Truppe. Gleichzeitig verwies sie auf ein gestiegenes und aus ihrer Sicht sensibles Meldeverhalten. Als Beispiel wurde der sogenannte Wunstorf-Fall angesprochen, bei dem ein Funktionär der Identitären Bewegung einen AfD-Abgeordneten zu einer militärischen Übung begleitet und dabei unerlaubt fotografiert hatte.
Beim Linksextremismus beobachtet der Verfassungsschutz ebenfalls eine zunehmende Vernetzung unterschiedlicher Milieus, unter anderem im Umfeld von Klima- und Gaza-Protesten. Zugleich sei eine stärkere Aktionsorientierung festzustellen. Selen bezeichnete die Entwicklung als besorgniserregend und verwies darauf, dass auch lokale persönliche Bekanntschaften für die Einschätzung extremistischer Netzwerke von Bedeutung seien.

BND, Verfassungsschutz und MAD wollen Zusammenarbeit neu ordnen

Als weiteres Querschnittsthema wurde der Antisemitismus angesprochen. Selen erklärte, der Gaza-Konflikt habe dazu beigetragen, antisemitische Positionen zunehmend gesellschaftsfähig erscheinen zu lassen. Bei der Finanzierung islamistischer und terroristischer Strukturen wie Hamas und PKK würden zunehmend dezentrale Modelle genutzt. Dazu gehörten unter anderem Hawala-Systeme, digitale Zahlungsmittel und Tarnvereine. Europa solle aus Sicht entsprechender Akteure zwar weiterhin Rückzugsraum bleiben, entwickle sich aber zunehmend auch zu einem Aktionsraum.
Zum Abschluss ging es um die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit der Nachrichtendienste. Beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Datenaustauschsystemen müsse nach Einschätzung der Dienste ein Gleichgewicht gewahrt bleiben. Abzuwägen sei jeweils zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit sensibler Informationen und dem Interesse an einer behördenübergreifenden Übermittlung.
Der Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und den deutschen Nachrichtendiensten erfolgt üblicherweise in vertraulichem Rahmen. Einmal jährlich findet jedoch eine öffentliche Fragerunde statt. In dem Gremium sind Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen vertreten. Die Kandidaten von AfD und Linkspartei erhielten nicht die erforderlichen Mehrheiten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Geheimdienste sollen zurückschlagen dürfen: Was plant die Bundesregierung?


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
  • BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
  • Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
  • Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.

Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.

Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben

Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.

Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage

Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.

BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen

Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.

„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert

Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.

Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.

Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.

Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte

Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.