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EU beschließt Return Hubs und berät neues Frühwarnsystem für Ceuta-Vorfälle


In Kürze:

  • Die EU-Innenminister haben ihre Zustimmung zu den sogenannten Return Hubs gegeben.
  • Ein Fünf-Punkte-Plan soll zudem helfen, Migrationsbewegungen wie in Ceuta künftig früher zu erkennen und schneller darauf zu reagieren.
  • Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig stärker an ihrer Rückführung mitwirken; zudem soll die Abschiebehaft verlängert werden können.

 
Die Innenminister der EU haben bei ihrem Treffen am Donnerstag, 1. Oktober, in Luxemburg den letzten formellen Schritt zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für sogenannte Return Hubs, also Abschiebezentren außerhalb der EU, vollzogen. Außerdem haben sie Grundzüge für einen Fünf-Punkte-Plan abgestimmt, der als eine Art Frühwarnsystem bezüglich Entwicklungen wie Ende Juli in Ceuta, Spanien, dienen soll.
Die sogenannten Return Hubs sollen der Unterbringung von Personen dienen, die ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung in ihre Herkunftsländer aber nicht möglich ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn diese Staaten die Rücknahme verweigern oder keine Rücknahmeabkommen bestehen.

Mehrere EU-Länder wollen Return Hubs vorantreiben – aber die Suche nach Partnern ist schwer

Im Frühjahr 2026 stimmte das EU-Parlament über die Position zu der Rückführungsverordnung zu, die eine konkrete Grundlage für die Schaffung von Abschiebezentren außerhalb der EU enthält. Sozialdemokraten und Grüne kritisierten damals, dass sich angeblich Mitarbeiter der konservativen EVP-Fraktion in einer WhatsApp-Gruppe mit Mitarbeiter der rechten Fraktionen über das Abstimmungsverhalten verständigt hatten. Im Juni stimmte dann eine Mehrheit des EU-Parlaments der Verordnung zu.
Deutschland treibt die Umsetzung des Vorhabens gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht jedoch von einem „dicken Brett“, das zu bohren sei. Es soll bereits Drittstaaten geben, die sich bereiterklärt hätten, die Errichtung und den Betrieb von Return Hubs auf ihrem Boden zu betreiben.
Um welche es sich dabei genau handele, hat der Minister nicht verraten. Man müsse, so erklärte er, „die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren“. Er rechnet jedoch damit, dass es noch in diesem Jahr zu ersten Vereinbarungen mit möglichen Partnerländern kommen werde.

Menschenrechtsgruppen warnen vor Zuständen und Willkür

Die Return Hubs außerhalb der EU sollen die Unterbringung, die Identitäts- und Dokumentenklärung sowie die Organisation der Rückführung der Betroffenen übernehmen. Geflüchtetenhilfsorganisationen und Menschenrechtsgruppen üben scharfe Kritik an dem Vorhaben.
Im Vorjahr haben das Netzwerk PICUM und 250 weitere Organisationen eine gemeinsame Erklärung verfasst. Darin warnten sie unter anderem davor, dass das Konzept der Return Hubs „gefängnisähnliche Haftanstalten“ bedeuten und zu „Verstößen gegen das Völkerrecht und die Menschenrechtsstandards“ führen würde.
Demgegenüber verspricht man sich aufseiten der EU eine schnellere Rückführung insbesondere von Asylsuchenden, die keine realistischen Chancen auf Aufnahme in einem Mitgliedstaat hätten. Laut dem irischen Migrationsminister Jim O’Callaghan verlassen „etwa zwei Drittel der zur Ausreise aufgeforderten Personen“ die EU tatsächlich nicht.

Früherkennungssystem als zweites großes Thema neben Return Hubs

Teil der Rückführungsverordnung sind neben den Return Hubs, die die Minister angenommen haben, auch verschärfte Rückführungsregeln. So treffen abgelehnte Asylsuchende künftig auch Mitwirkungspflichten bezüglich der eigenen Abschiebung. Im Fall der Verweigerung drohen Leistungskürzungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Die zulässige Abschiebehaft soll auf bis zu 24 plus weitere sechs Monate in besonderen Fällen verlängert werden können.
Auch mit Blick auf Massenmobilisierungen wie Ende Juli in Ceuta plant man in der EU künftig früher und effektiver reagieren zu können. So will die EU nicht erst reagieren, sobald eine Migrationsbewegung dieser Art die Außengrenzen erreicht. Vielmehr möchte man möglichst frühzeitig erkennen, dass sich eine solche Situation überhaupt entwickelt.
Ein Element des Fünf-Punkte-Plans ist die engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten wie Marokko oder Tunesien. Außerdem beabsichtigt man die Frühwarnsysteme auszubauen, die helfen sollen, ungewöhnliche Bewegungen möglichst frühzeitig festzustellen.

Krisenmechanismus soll Aussetzung bestimmer Asylregeln ermöglichen

Die Minister regen laut „taggesschau“ dabei ein verbessertes Social-Media-Monitoring an, um organisierte Aufrufe zu erkennen. Weitere Punkte umfassen die Schaffung eines Krisenmechanismus für außergewöhnliche Situationen und die Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Grenzschutzbehörde Frontex – auch bei Rückführungen.
Bezüglich des Krisenmechanismus ist die Rede von einem Sonderverfahren, das in klar definierten Ausnahmesituationen greifen soll. Dabei soll unter bestimmten Umständen sogar eine vorübergehende Aussetzung bestimmter Asylregeln möglich werden. Der Schutz der Grundrechte soll jedoch weiter gewährleistet sein. Dobrindt hat sich für diesen Vorstoß ausgesprochen.
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Dublin-Regeln: Deutschland will Asylsuchende nach Italien zurückführen


In Kürze:

  • Deutschland will mit dem neuen EU-Asylsystem Dublin-Rückführungen nach Italien und Griechenland wieder aufnehmen.
  • Italien verweist auf Vereinbarungen zu Altfällen und lehnt eine bedingungslose Rücknahme ab.
  • Rom fordert zudem, die von europäischen NGO-Schiffen nach Italien gebrachten Migranten einzubeziehen.
  • Die EU-Kommission kritisiert Italien wegen bislang abgelehnter Überstellungen.

 
Zwischen Deutschland und Italien gibt es erneut Unstimmigkeiten wegen der Rückführung von Asylsuchenden nach dem Dublin-System. Auch mit Griechenland könnte es Konflikte geben. Anlass dafür ist die deutsche Forderung an beide Länder, nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Dublin-Rückführungen zu akzeptieren.
Italien will dies nicht bedingungslos akzeptieren – Griechenland hat sich bislang noch nicht zu den jüngsten Forderungen aus Berlin geäußert. Das GEAS ist am 12. Juni 2026 anwendbar geworden und hat das bisherige Dublin-System durch die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt.

Deutschland sieht Italien grundsätzlich für Dublin-Fälle in der Pflicht

Wie die Zeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, will die deutsche Regierung Asylsuchende nach Italien zurücküberstellen, die von dort aus nach Deutschland weitergereist sind. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Dublin-Regeln. Demnach ist grundsätzlich jener Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem die erste Einreise erfolgt ist.
Deutschland betrachtet Rückführungen in die Erstaufnahmestaaten als Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Systems. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums verwies auf die Verbindlichkeit des GEAS. In Berlin erwarte man daher, „dass ab diesem Datum erneut Überstellungen nach Italien und Griechenland erfolgen“.
Italien hingegen will keine Altfälle zurücknehmen. Aus Rom heißt es, für einen Teil der Fälle gebe es bereits Vereinbarungen über einen „Schlussstrich“ bei der Frage der Zuständigkeit. Darüber hinaus erklärte die Regierung von Giorgia Meloni, dass Deutschland selbst zur Belastung Italiens als Erstaufnahmeland beitrage. Schließlich unternehme die Bundesregierung nichts, um die Schiffe der „Seenotretter“-NGOs zu stoppen, die Asylsuchende nach Italien bringen.

Vereinbarung zum „Schlussstrich“ bei Altfällen

Die „Schlussstrich“-Vereinbarung für Fälle aus der Zeit vor dem 12. Juni 2026 sei mit Deutschland und anderen wichtigen EU-Staaten getroffen worden, heißt es aus Rom. Für Fälle, die vor diesem Datum aktenkundig geworden seien, sei Italien demnach nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet.
Außerdem beruft sich Rom darauf, dass es bei Schutzsuchenden, die nach dem 12. Juni nach Italien gelangt seien, noch zu früh für eine Bestandsaufnahme sei. So lasse sich derzeit noch nicht feststellen, wie viele von ihnen tatsächlich später in andere EU-Länder weitergereist seien. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli hat die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission zufolge zwölf Übernahmeersuchen an Italien gerichtet. Die italienischen Behörden hätten alle abgelehnt.
Am Mittwoch, 19. August, wollte Deutschland demnach die etwa 22-jährige Somalierin Abdirisaq Warsame nach Italien überstellen. Sie war im März über Italien nach Deutschland gelangt und hatte dort Asyl beantragt. In Berlin steht man auf dem Standpunkt, dass aufgrund der Dublin-Regeln Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei.

Streit um NGO-Seenotrettung und Ersteinreise

Bereits seit 2022 hatte Italien jedoch Dublin-Überstellungen weitgehend verweigert. Im Dezember 2025 hatten die zuständigen Minister in Berlin und Rom eine Vereinbarung über die Erledigung von Altfällen unterzeichnet.
Demgegenüber betonte ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums gegenüber „La Repubblica“, Deutschland fordere für alle Asylsuchenden seit Jahresbeginn konsequent die Anwendung der europäischen Regeln. Insbesondere hätten auch Italien und Griechenland im Vorjahr bilateralen Vereinbarungen zugestimmt, die Dublin-Verfahren ab Inkrafttreten des neuen EU-Systems wieder anzuwenden.
Dies bedeute, dass Deutschland alle Asylsuchenden, die erstmals in Italien EU-Territorium betreten hätten, auch dorthin zurücküberstellen wolle. In Rom betrachtet man Deutschland hingegen in vielen Fällen als Flaggenstaat der Seenotretter-NGO-Schiffe und damit als Ersteinreisestaat. Im Rahmen eines „Kompensationsmechanismus“ solle – so heißt es aus Rom – berücksichtigt werden, dass die Migranten erst durch diese Schiffe nach Italien gelangt seien.

NGOs weisen Darstellung der Regierung in Rom zurück

Die EU-Kommission hatte am 15. Juli kritisiert, dass Italien weiterhin Überstellungen aus anderen EU-Staaten nicht in ausreichendem Maße ermögliche. Auch könne ein aufnehmender Staat eine Überstellung nicht einfach ablehnen, hieß es aus Brüssel, sondern müsse gegebenenfalls einen Alternativtermin anbieten.
Wie viele Personen tatsächlich betroffen wären, ist noch unklar. Dies hängt von zahlreichen weiteren Faktoren sowie den jeweiligen Einzelfällen ab. Die NGOs weisen die Vorwürfe aus Rom zurück. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Ansa“ heißt es von „SOS Humanity“, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt weniger als zehn Prozent der in Italien angekommenen Menschen von Such- und Rettungs-NGOs gerettet worden seien.
Zudem sei die private Seenotrettung erst notwendig geworden, nachdem Italien seine eigene Rettungsoperation „Mare Nostrum“ eingestellt habe. Seenotrettung sei eine völkerrechtliche Verpflichtung und keine politische Gefälligkeit. Daher könne die Tätigkeit der entsprechenden NGOs auch nicht als Grundlage für eine Gegenrechnung gegenüber Deutschland herangezogen werden.