Tag: Terrorismus
In Kürze:
- Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag.
- Ermittler prüfen Hinweise auf mögliche Mittäter.
- Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.
Zweites Handy und auffällige Fahrtroute
Behörden hatten Attentäter im Blick
Frei: Weniger Staatsaufwand für mehr Sicherheit
Vorschläge aus der Union
„Gefährder besser kontrollieren“
Umfrage zum Sicherheitsgefühl
Parade in Hamburg
Radikalisierung verhindern
Bekennervideo mit Treueschwur auf IS
Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht
SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.
Foto: AFP via Getty Images
Antisemitismusbeauftragter: Sympathiebekundung strafbar machen
Was ist ein Gefährder?
Was wird nun erwogen?
Was würde sich ändern?
Könnten solche Änderungen Terror verhindern?
In Kürze:
- Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
- Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
- Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Was über Abdul B. bekannt ist
Streit über den Umgang mit Gefährdern

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Rechtsstaatliche Grenzen
Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
As-salamu alaikum – der Friede sei mit Euch. Mit diesem Wunsch begrüßen sich muslimische Gläubige. Und in Sure 109 im Koran heißt es: „Ihr habt Eure Religion und ich habe meine.“ Gelegentlich ist es nötig, dass sich alle, ob Christen, Juden oder Muslime, an diese Aussage der Heiligen Schrift der Muslime erinnern. Doch immer wieder gibt es Fanatiker, die Unfrieden zwischen den Religionsgemeinschaften säen wollen, indem sie die Friedfertigkeit ihres Glaubens verdrehen, um damit eine Ausschließlichkeit ihrer Religion begründen zu wollen.
Hinter der Einstufung des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) als „islamistisch“ steht die Tatsache, dass der Attentäter Abdul Ballout den Behörden seit November 2025 offiziell als islamistischer Gefährder bekannt war und als gewaltbereit eingeschätzt wurde. Diese Einstufung stützte sich auf die polizeiliche Erkenntnis, dass der Täter mehrfach versucht hatte, Deutschland zu verlassen, um sich in Syrien einer der nach wie vor existierenden Zellen der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
45 Prozent finden, dass Islam nicht zu Deutschland passt
Der letzten Studie zum Thema „Passt der Islam zu Deutschland?“ zufolge, die im Jahr 2021 von der Alice-Schwarzer-Stiftung beim Allensbach-Institut in Auftrag gegeben wurde, gaben nur 5 Prozent von den rund 1.000 Befragten an, dass sie dieser These „ohne Einschränkung zustimmten“. 45 Prozent sagten, der Islam „passt gar nicht zu Deutschland“ und 44 Prozent stimmten zu, dass „nur friedliche Formen des Islam“ als Teil der deutschen Gesellschaft akzeptabel seien
Dennoch steht laut dieser Studie „für die große Mehrheit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zur Debatte“. Der „Tagesspiegel“-Kolumnist Sebastian Leber glaubte 2025, wer nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet, sei „Teil des Problems“. Und weiter: „Viele Deutsche schaffen es immer noch nicht, zwischen einer Religion und einer menschenverachtenden Ideologie zu trennen.“ Worin aber liegt der Unterschied?

Muhsin Hendricks war ein südafrikanischer Imam und Aktivist, der als weltweit erster offen homosexueller Imam galt und eine inklusive Gemeinde in Kapstadt leitete. Er wurde im Februar 2025 im Alter von 58 Jahren in Südafrika erschossen.
Foto: Jens Büttner/dpa
Was ist Islamismus?
An dieser Stelle sei einmal keine westliche Expertenmeinung zitiert, sondern eine authentische muslimische Quelle aus den Vereinigten Arabischen Emiraten: Im Nachrichtenportal „Al-Ittihad“ erklärte vor einem halben Jahr der muslimische Geistliche Imam Mohammad Tawhidi: Der Islam sei eine Religion, „in deren Mittelpunkt der Glaube an Gott, moralische Verantwortung und gemeinschaftliche Gottesverehrung stehen“.
Der Islamismus hingegen stelle laut Tawahidi „eine Abkehr von diesem spirituellen Rahmen dar. Er entstand als ideologische Reaktion auf Kolonialismus, Moderne und säkularen Nationalismus und verwandelte den Islam von einem persönlichen Glauben in ein umfassendes politisches Projekt.“
Der Islamismus strebe die Errichtung eines islamischen Staates an, „der ausschließlich nach seiner Auslegung der Scharia [islamisches Recht] regiert wird, und lehnt dabei oft Pluralismus, rechtliche Vielfalt und die Trennung religiöser Autorität von politischer Macht ab“. Auf diese Weise stelle er die Religion „eher als Instrument für eine politische Herrschaftsform dar, denn als moralische Orientierung“.
Die Rolle der Muslimbruderschaft
Der Islamismus habe sich laut Ima Tawhidi im 20. Jahrhundert besonders unter dem Einfluss von Extremisten wie Sayyid Qutb entwickelt. Der ägyptische Journalist Qutb (1905 – 1966) war laut Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „der wichtigste Vordenker der Muslimbruderschaft“. Während eines Aufenthalts in den USA habe Qutb „starke anti-westliche Tendenzen“ entwickelt.
Er führte den vermeintlichen moralischen Verfall der arabischen Gesellschaften auf „den Modernismus westlichen Typs“ zurück und erklärte in seinen Publikationen „diejenigen Muslime, die modernen Ideen anhängen, für Ungläubige“. Qutbs Denkweise „bildet die Grundlage für Attentate und terroristische Anschläge“, so die KAS. Qutb wurde 1966 auf Veranlassung des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Muslimbruderschaft gilt in Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain, Syrien und in Jordanien als terroristische Organisation und ist dort verboten.
Ableger: Al-Kaida und IS
Der islamische Geistliche Mohammad Tawhidi erklärt zur 1928 gegründeten Muslimbruderschaft: Diese habe „eine ausdrücklich expansionistische Vision des politischen Islam“ vertreten. Bereits der Gründer Hassan al-Banna habe die Ansicht vertreten, „dass der Islam das öffentliche Leben dominieren und seine rechtliche und politische Ordnung weltweit durchsetzen müsse“. Die Bruderschaft habe sich im Laufe der Zeit zu einer Ausgangsbewegung entwickelt, „aus der zahlreiche extremistische Ableger hervorgegangen seien, darunter Al-Kaida und der IS“.
Und Tawahidi stellt klar:
„„Was die gesellschaftliche Perspektive betrifft, hat der Islam historisch gesehen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, mit religiösen Minderheiten zu koexistieren und Vielfalt innerhalb seiner rechtlichen und theologischen Traditionen zu berücksichtigen.“
Der Islamismus hingegen vertrete „eine binäre Weltanschauung, die die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige oder in islamische und ‚heidnische‘-Staaten unterteilt, ideologische Konformität fordert und oft Ausgrenzung legitimiert.“ Der Islamismus strebe „die Verschmelzung von Religion und Staatsmacht an.
Insofern sei der Islamismus „kein Ausdruck religiöser Hingabe, sondern eine politische Ideologie“, die versuche, ihre Legitimität durch eine religiöse Sprache zu erlangen. Kritikern, die keinen Unterschied zwischen Islamismus und Islam machen wollen, hält der Geistliche entgegen, sie würden „die historische Vielfalt islamischer Regierungsformen und die seit Langem bestehende Pluralität des muslimischen Rechts- und politischen Denkens“ übersehen.
Gelingt keine Unterscheidung, gewinnen die Extremisten
Imam Tawahide ist davon überzeugt, dass der Islamismus „eine moderne ideologische Verzerrung ist, die die Religion für politische Zwecke instrumentalisiert“. Und er mahnt, dass eine Unterscheidung zwischen Religion und Ideologie „unerlässlich“ ist, um „die Religionsfreiheit zu bewahren und extremistischen Bewegungen wirksam entgegenzuwirken“. Wenn dies nicht gelinge, werde der Islam nicht nur falsch dargestellt, sondern es würden auch „Spaltung und Missverständnisse“ aufrechterhalten, die letztlich nur den Extremisten dienen.
Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Gericht hob Haftbefehl auf

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde
Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts
Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag
Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen
Jähes Ende eines bunten Festes
Gedenken an Opfer
Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern
Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt
Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus
Jähes Ende eines bunten Festes
Debatte über Sicherheit
Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft
Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren Straftat
Festnahme im Libanon und Rückkehr nach Deutschland
Durchsuchung wegen Waffenverdachts
Mehrere Täter und Stichwaffen möglich
Großaufgebot der Polizei im Einsatz
In Kürze:
- Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
- US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
- CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.
Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus
Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt
Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“
CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten
In Kürze:
- US-Außenministerium kündigt Visabeschränkungspolitik an
- Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
- US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
- CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.
Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus
Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt
Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“
CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten
In Kürze:
- Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
- Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
- Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
- Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.






























