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Innenausschuss berät über CSD-Anschlag – Ermittler prüfen mögliche Mittäter


In Kürze:

  • Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag.
  • Ermittler prüfen Hinweise auf mögliche Mittäter.
  • Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.

 
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.

Zweites Handy und auffällige Fahrtroute

Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.

Behörden hatten Attentäter im Blick

Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
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SPD für konsequentes Handeln nach CSD-Anschlag – Frei: Gefährder anders behandeln

SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede hat vor der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages zum Terroranschlag auf den Berliner CSD vor einer Woche konsequentes Handeln der Koalition angekündigt.
„Auch eine Woche nach dem fürchterlichen Anschlag auf den CSD in Berlin geht es aktuell vor allem um Hilfe und Unterstützung für die Opfer und Angehörigen. Es war ein Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft, der aufs Schärfste zu verurteilen ist“, sagte Eichwede der „Rheinischen Post“.
Für die Koalition gehe es nun um Aufklärung, um Taten wie diese zukünftig möglichst zu verhindern. Der Innenausschuss des Bundestages werde am Dienstag umfassend über die bisherigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden diskutieren, so die SPD-Politikerin.
Gerade hinsichtlich radikalisierter Einzeltäter und Gefährder wie im vorliegenden Fall müsse man die Lage genau analysieren, um solche Taten künftig zu verhindern.
„Als Koalition sind wir zu konsequentem politischem Handeln bereit“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Das gelte für Fragen der polizeilichen wie nachrichtendienstlichen Aufklärung ebenso wie der Prävention.

Frei: Weniger Staatsaufwand für mehr Sicherheit

Für Unionsfraktionschef Thorsten Frei ist vollkommen klar, dass man nicht alle Gefährder in Deutschland überwachen könne. Stattdessen seien andere Maßnahmen sinnvoll.
„Das kann die Ausweitung der Präventivhaft sein, das kann der Einsatz der Fußfessel sein, oder das kann eben auch die Tatsache sein, dass man im Strafrecht schaut, dass, wenn es einschlägige Vorstrafen gibt, staatsgefährdende Taten, die Vorbereitung einer terroristischen Straftat oder anderes mehr.“
Es solle dann „jedenfalls keine Bewährungsstrafen geben. Gefährder müssten einfach anders behandelt werden, sagte Frei am Dienstag den Sendern RTL und ntv.
Die Frage nach mehr Personal bei der Polizei stellt sich laut Frei aktuell nicht.
„Wir haben die Polizeikräfte in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Das gilt in jedem Fall für die Bundespolizei. Das gilt aber auch für die allermeisten Landespolizeien. Und deswegen muss man natürlich klar sagen, dass man hier immer auch an Grenzen stoßen wird. Und ich bin sehr dafür, dass wir uns umschauen nach Möglichkeiten, wie wir mit weniger staatlichem Aufwand zu mehr Sicherheit kommen können“, so Frei. (dts/red)
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Union will nach Anschlag Tempo machen für schärfere Gesetze

Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.

Vorschläge aus der Union

Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.

„Gefährder besser kontrollieren“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“

Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.

Parade in Hamburg

Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
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CSD-Anschlag: Innensenatorin und Polizei beantworten Fragen der Berliner Abgeordneten

Vier Tage nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv weiter offen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik sollen deswegen dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten.
Dazu kommt der Innenausschuss des Landesparlaments zu einer Sondersitzung zusammen. Spranger und Slowik müssen über die Maßnahmen der Polizei vor und nach dem Anschlag Auskunft geben und auf Fragen der Abgeordneten antworten.

Radikalisierung verhindern

In der politischen Debatte über den Anschlag rückt die Prävention in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Radikalisierung verhindern lässt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt den Ländern dafür mehr Geld in Aussicht.
In der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses dürfte es unter anderem darum gehen, ob beim Umgang mit dem polizeibekannten Islamisten und bei seiner Überwachung Fehler gemacht wurden.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat.
Das berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und die Sender NDR und WDR. Sein Verhalten soll nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante.

Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bekennervideo mit Treueschwur auf IS

Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des CSD fuhr Abdul B. nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem Auto mehrere Menschen an. Danach soll er vermutlich mit einer Machete weitere Menschen verletzt haben.
Eine Frau wurde getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn gestellt hatten, erschossen.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein islamistisches Bekennervideo fand. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Laut „Spiegel“ spricht der Mann in dem Video auf Arabisch. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.

Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht

Bundesfamilienministerin Prien stellte den Ländern vor dem Hintergrund des CSD-Anschlags mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“, die bisher nicht dafür vorgesehen waren. Sie sagte: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, diesen Betrag einzusetzen.“
„Für mich ist dieser erschütternde Anschlag Anlass, um die Ausrichtung von „Demokratie leben!“ bei der Extremismusprävention nachzuschärfen und dabei das Thema Deradikalisierung in den Fokus zu nehmen.“ Dabei will sich Prien mit den Ländern und mit Verbänden beraten, auch mit den muslimischen Gemeinschaften.
Deradikalisierungsprogramme zielen darauf, junge Leute mit intensiver Beratung von ihren radikalen Ansichten abzubringen. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass solche Programme erfolgreich sein könnten, sagte die Ministerin.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Betreffenden offen dafür seien. „Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen.“
Als eine andere Möglichkeit, Radikalisierung vorzubeugen, brachte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner Islamunterricht an Schulen ins Spiel. Er sagte: „Es gibt immer wieder Jugendliche, die durch radikal religiöse Kontakte in sogenannten Hinterhofmoscheen radikalisiert werden.“
„Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.

SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren

Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sprach sich für mehr Prävention aus.
„Wir sollten uns auf die Ursachen des Terrors konzentrieren und wo nötig, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und die Präventionsarbeit – namentlich die politische Bildung – ausbauen und nicht kürzen“, sagte er der dpa.„Wir müssen islamistischer Radikalisierung ebenso wie jeder anderen Radikalisierung hier in Deutschland entgegentreten.“

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.

Foto: AFP via Getty Images

Zu Aussagen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, aus dessen Sicht Gefährder keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben sollten, sagte Demir, ihn wundere, „dass die Forderung jetzt aufkommt, nachdem ein deutscher Islamist mit Migrationsgeschichte und einem Pass“ den schrecklichen Anschlag am Rande des Berliner CSD begangen habe. Er sagte:
„Mit der SPD wird es keine Reform der doppelten Staatsangehörigkeit geben. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, ist es richtig, dass sie auch mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen.“

Antisemitismusbeauftragter: Sympathiebekundung strafbar machen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte eine Verschärfung des Strafrechts.
„Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Den Anschlag bezeichnete Klein als „Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft“.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht.“ Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden. (dpa/red)
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Dobrindt will Fußfesseln, Präventivhaft und strengeres Strafrecht für Gefährder

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:

Was ist ein Gefährder?

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“

Was wird nun erwogen?

Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.

Was würde sich ändern?

Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.
Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.
Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Könnten solche Änderungen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.
Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“
Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“
Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“ (dpa/red)
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Polizei findet IS-Bekennervideo auf Handy des CSD-Attentäters

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) haben die Ermittler auf dem Handy des Attentäters Abdul B. offenbar ein IS-Bekennervideo entdeckt. Das berichtet die „BILD“.
Das Video soll demnach am 25. Juli aufgenommen worden sein, dem Tag des Anschlags, und soll B. zeigen, wie er sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekennt. Die Polizei hatte das Handy zuvor im Tatfahrzeug gefunden.
Der Attentäter war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten. Im Anschluss ging er mit einer Machete auf Passanten los.
Insgesamt wurden bei dem Anschlag 29 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen wurde getötet. Der Attentäter wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert und bei einem Polizeieinsatz erschossen. (dts/red)
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Attentäter war „Hochrisikoperson“: Hintergründe zum CSD-Anschlag des Abdul B.


In Kürze:

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
  • Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
  • Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

 
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Was über Abdul B. bekannt ist

Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Streit über den Umgang mit Gefährdern

Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Rechtsstaatliche Grenzen

Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt

Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
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Vom IS-Anwerbeversuch zum Terrorverdächtigen: Das ist über Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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Der Unterschied zwischen Islamismus und Islam

As-salamu alaikum – der Friede sei mit Euch. Mit diesem Wunsch begrüßen sich muslimische Gläubige. Und in Sure 109 im Koran heißt es: „Ihr habt Eure Religion und ich habe meine.“ Gelegentlich ist es nötig, dass sich alle, ob Christen, Juden oder Muslime, an diese Aussage der Heiligen Schrift der Muslime erinnern. Doch immer wieder gibt es Fanatiker, die Unfrieden zwischen den Religionsgemeinschaften säen wollen, indem sie die Friedfertigkeit ihres Glaubens verdrehen, um damit eine Ausschließlichkeit ihrer Religion begründen zu wollen.

Hinter der Einstufung des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) als „islamistisch“ steht die Tatsache, dass der Attentäter Abdul Ballout den Behörden seit November 2025 offiziell als islamistischer Gefährder bekannt war und als gewaltbereit eingeschätzt wurde. Diese Einstufung stützte sich auf die polizeiliche Erkenntnis, dass der Täter mehrfach versucht hatte, Deutschland zu verlassen, um sich in Syrien einer der nach wie vor existierenden Zellen der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

45 Prozent finden, dass Islam nicht zu Deutschland passt

Der letzten Studie zum Thema „Passt der Islam zu Deutschland?“ zufolge, die im Jahr 2021 von der Alice-Schwarzer-Stiftung beim Allensbach-Institut in Auftrag gegeben wurde, gaben nur 5 Prozent von den rund 1.000 Befragten an, dass sie dieser These „ohne Einschränkung zustimmten“. 45 Prozent sagten, der Islam „passt gar nicht zu Deutschland“ und 44 Prozent stimmten zu, dass „nur friedliche Formen des Islam“ als Teil der deutschen Gesellschaft akzeptabel seien

Dennoch steht laut dieser Studie „für die große Mehrheit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zur Debatte“. Der  „Tagesspiegel“-Kolumnist Sebastian Leber glaubte 2025, wer nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet, sei „Teil des Problems“. Und weiter: „Viele Deutsche schaffen es immer noch nicht, zwischen einer Religion und einer menschenverachtenden Ideologie zu trennen.“ Worin aber liegt der Unterschied?

Muhsin Hendricks war ein südafrikanischer Imam und Aktivist, der als weltweit erster offen homosexueller Imam galt und eine inklusive Gemeinde in Kapstadt leitete. Er wurde im Februar 2025 im Alter von 58 Jahren in Südafrika erschossen.

Foto: Jens Büttner/dpa

Was ist Islamismus?

An dieser Stelle sei einmal keine westliche Expertenmeinung zitiert, sondern eine authentische muslimische Quelle aus den Vereinigten Arabischen Emiraten: Im Nachrichtenportal „Al-Ittihad“ erklärte vor einem halben Jahr der muslimische Geistliche Imam Mohammad Tawhidi: Der Islam sei eine  Religion, „in deren Mittelpunkt der Glaube an Gott, moralische Verantwortung und gemeinschaftliche Gottesverehrung stehen“.

Der Islamismus hingegen stelle laut Tawahidi „eine Abkehr von diesem spirituellen Rahmen dar. Er entstand als ideologische Reaktion auf Kolonialismus, Moderne und säkularen Nationalismus und verwandelte den Islam von einem persönlichen Glauben in ein umfassendes politisches Projekt.“

Der Islamismus strebe die Errichtung eines islamischen Staates an, „der ausschließlich nach seiner Auslegung der Scharia [islamisches Recht] regiert wird, und lehnt dabei oft Pluralismus, rechtliche Vielfalt und die Trennung religiöser Autorität von politischer Macht ab“. Auf diese Weise stelle er die Religion „eher als Instrument für eine politische Herrschaftsform dar, denn als moralische Orientierung“.

Die Rolle der Muslimbruderschaft

Der Islamismus habe sich laut Ima Tawhidi im 20. Jahrhundert besonders unter dem Einfluss von Extremisten wie Sayyid Qutb entwickelt. Der ägyptische Journalist Qutb (1905 – 1966) war laut Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „der wichtigste Vordenker der Muslimbruderschaft“. Während eines Aufenthalts in den USA habe Qutb „starke anti-westliche Tendenzen“ entwickelt.

Er führte den vermeintlichen moralischen Verfall der arabischen Gesellschaften auf „den Modernismus westlichen Typs“ zurück und erklärte in seinen Publikationen „diejenigen Muslime, die modernen Ideen anhängen, für Ungläubige“. Qutbs Denkweise „bildet die Grundlage für Attentate und terroristische Anschläge“, so die KAS. Qutb wurde 1966 auf Veranlassung des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Muslimbruderschaft gilt in Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain, Syrien und in Jordanien als terroristische Organisation und ist dort verboten.

Ableger: Al-Kaida und IS

Der islamische Geistliche Mohammad Tawhidi erklärt zur 1928 gegründeten Muslimbruderschaft: Diese habe „eine ausdrücklich expansionistische Vision des politischen Islam“ vertreten. Bereits der Gründer Hassan al-Banna habe die Ansicht vertreten, „dass der Islam das öffentliche Leben dominieren und seine rechtliche und politische Ordnung weltweit durchsetzen müsse“. Die Bruderschaft habe sich im Laufe der Zeit zu einer Ausgangsbewegung entwickelt, „aus der zahlreiche extremistische Ableger hervorgegangen seien, darunter Al-Kaida und der IS“.

Und Tawahidi stellt klar:

„Was die gesellschaftliche Perspektive betrifft, hat der Islam historisch gesehen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, mit religiösen Minderheiten zu koexistieren und Vielfalt innerhalb seiner rechtlichen und theologischen Traditionen zu berücksichtigen.“

Der Islamismus hingegen vertrete „eine binäre Weltanschauung, die die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige oder in islamische und ‚heidnische‘-Staaten unterteilt, ideologische Konformität fordert und oft Ausgrenzung legitimiert.“ Der Islamismus strebe „die Verschmelzung von Religion und Staatsmacht an.

Insofern sei der Islamismus „kein Ausdruck religiöser Hingabe, sondern eine politische Ideologie“, die versuche, ihre Legitimität durch eine religiöse Sprache zu erlangen. Kritikern, die keinen Unterschied zwischen Islamismus und Islam machen wollen, hält der Geistliche entgegen, sie würden „die historische Vielfalt islamischer Regierungsformen und die seit Langem bestehende Pluralität des muslimischen Rechts- und politischen Denkens“ übersehen.

Gelingt keine Unterscheidung, gewinnen die Extremisten

Imam Tawahide ist davon überzeugt, dass der Islamismus „eine moderne ideologische Verzerrung ist, die die Religion für politische Zwecke instrumentalisiert“. Und er mahnt, dass eine Unterscheidung zwischen Religion und Ideologie „unerlässlich“ ist, um „die Religionsfreiheit zu bewahren und extremistischen Bewegungen wirksam entgegenzuwirken“. Wenn dies nicht gelinge, werde der Islam nicht nur falsch dargestellt, sondern es würden auch „Spaltung und Missverständnisse“ aufrechterhalten, die letztlich nur den Extremisten dienen.

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Tatverdächtiger Abdul B. tot – Warum war er auf freiem Fuß?

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.

Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, sagte der CSU-Politiker.
Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
„Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Abdul B. wollte sich IS anschließen

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Gericht hob Haftbefehl auf

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg.
Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde

Terrorismus-Fachmann Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz.
„Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.

Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. (dpa/red)
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Tatverdächtiger erschossen – Hintergründe der tödlichen Attacke beim CSD

Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der mutmaßliche Täter mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin habe das Berliner SEK auf ihn geschossen. „Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei.
Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.

Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag

Der CSD in Berlin war am Samstagabend abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren war. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Ihr Zustand ist nach Angaben der Polizei vom Nachmittag nicht mehr lebensbedrohlich.
Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh. Er sei mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten losgegangen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Darauf deute alles hin, so Dobrindt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich am Abend erleichtert darüber, dass der Tatverdächtige gestellt wurde. „Dass die Berliner Polizei innerhalb von 24 Stunden den Tatverdächtigen hat, ist ein großer Erfolg der Ermittlungsbehörden“, sagte der CDU-Politiker im RBB. „Und da bin ich sehr dankbar.“

Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen

Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.
Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs.

Jähes Ende eines bunten Festes

Am Samstag hatten Hunderttausende Menschen beim CSD auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor.
Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als ein weißer Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht, der Veranstaltungsort geräumt.

Gedenken an Opfer

Nach dem Anschlag wurde am Sonntagmittag mit einer Andacht in der Berliner St. Marienkirche an die Opfer erinnert, an der unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) teilnahmen.
Im Anschluss besuchte der Kanzler den Ort des Anschlags im Tiergarten, legte weiße Blumen ab und hielt unter anderem mit Dobrindt und Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kurz inne, um der Opfer zu gedenken.

Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern

Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der Terrorismusexperte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa/red)
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Eine Tote, 29 Verletzte – Hintergründe der tödlichen Attacke beim CSD

Nach dem Angriff eines Autofahrers am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) gehen die Ermittler von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Darauf deute alles hin, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin.
Die Bundesanwaltschaft soll die Ermittlungen übernehmen, wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ankündigte. Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen in der Regel nur bei schweren Straftaten, die sich gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands richten. Dazu zählen etwa Terrorismus oder Spionage.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach vom „Gift des Terrorismus“ und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht einschüchtern zu lassen. Er nahm am Nachmittag zusammen mit Justizministerin Hubig und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) an einer Andacht in der St. Marienkirche teil.
Bei dem Angriff mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Dobrindt ein Mensch getötet, 29 wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt

Berichten zufolge soll der mutmaßliche Täter bei einem Polizeieinsatz in einer Spandauer Kleingartenanlage erschossen worden sein.
Der 21.Jährige hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte. Der Mann sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen. In der Vergangenheit sei der Beschuldigte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte der Innenminister. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Der Tatverdächtige sei 2005 in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger, sagte der Innenminister. Der Mann habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden.
Am Morgen veröffentlichte die Polizei ein Foto, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndet.

Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus

Der Täter war mit seinem Transporter laut Polizeisprecher Florian Nath am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße, unterwegs gewesen. Dort habe er mehrere Menschen angefahren, möglicherweise auch umgefahren, bevor das Fahrzeug einen Baum gerammt habe. Dobrindt zufolge attackierte er im Anschluss mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, weitere Passanten und verletzte einige schwer.
Die Polizei nahm nach dem Angriff mehrere Menschen in Gewahrsam. Von Tatverdächtigen sprach Polizeisprecher Nath dabei aber nicht. Er sagte zugleich: „Wir haben immer noch die Ermittlungshypothese, dass es nicht nur ein Tatverdächtiger sein könnte.“

Jähes Ende eines bunten Festes

Zehntausende Menschen hatten den ganzen Samstag beim Christopher Street Day (SCD) auf den Berliner Straßen gefeiert. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor. Die Feierstimmung nahm gegen 22.00 Uhr ein jähes Ende, als der weiße Van in der Nähe des Potsdamer Platzes in die Menschenmenge fuhr.
Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen wurden alle in Krankenhäuser gebracht. In der Nacht sagten die CSD-Veranstalter zwei für Sonntag geplante Veranstaltungen ab. Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber bot Betreuung für Opfer und Angehörige an.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.

Debatte über Sicherheit

Merz kündigte Beratungen in der Regierung über Konsequenzen des Tags an.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings forderte in der „Rheinischen Post“ ein härteres Strafmaß für islamistische Attentäter – sollte sich bewahrheiten, dass es sich im Berliner Fall um einen solchen handele. Auch strengere Regeln bei der Einbürgerung brachte er ins Gespräch.
Sein Parteikollege Alexander Throm sagte dem „Tagesspiegel“, alle in Arbeit befindlichen Sicherheitsgesetze müssten unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden.
„Schützt die Berliner vor gewaltbereiten Islamisten“, schrieb die Berliner AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker auf X. Sie brachte die Tat in Zusammenhang mit einer aus ihrer Sicht „katastrophalen Migrationspolitik der vergangenen Jahre“ und einem vermeintlichen „Kuschelkurs gegenüber gewaltbereiten Islamisten“.

Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigte sich indes „erschüttert und entsetzt“ über den Angriff in Berlin. „Diese Tat ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft, auf unsere Art zu leben und zusammenzuleben“, sagte er in Hamm, wo er an einem Tempelfest der Hinduistischen Gemeinde in Deutschland teilnahm.
Der CDU-Spitzenkandidat für die bevorstehende Abgeordnetenhauswahl in Berlin, Stefan Evers, drückte auf der Plattform X sein Entsetzen aus und schrieb: „Es trifft unsere Stadt mitten ins Herz.“
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), schrieb bei Instagram: „Wenn die Feinde unserer Freiheit Hass und Gewalt säen, werden sie keine Angst ernten, sondern mehr Zusammenhalt, mehr Vielfalt und mehr Sichtbarkeit.“ (dpa/afp/red)
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„Islamistischer Terroranschlag“: Was bisher über den mutmaßlichen Angreifer bekannt ist

Nach der blutigen Attacke beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin gehen die Ermittler nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) von einem „islamistischen Terroranschlag“ aus. Nach dem flüchtigen Verdächtigen Abdul B. werde unter anderem an Bahn- und Flughäfen sowie an Grenzen „mit sehr hohem Einsatz“ gesucht, sagte der Minister am Sonntag in Berlin. Der 21-Jährige sei als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt.
Der geflüchtete Verdächtige hat nach Justizangaben im vorigen Jahr vergeblich versucht, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Außerdem postete er im sozialen Netzwerk Instagram 2024 verbotene Propaganda der Gruppe, wie das Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin am Sonntag gemeinsam mitteilten.

Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren Straftat

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 21-Jährigen demnach am 12. Mai in einem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angestrengten Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweifacher Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft.
Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde laut Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht für ein halbes Jahr zurückgestellt, ein bestehender Untersuchungshaftbefehl aufgehoben.
Den Angaben zufolge versuchte B. – bei dem es sich um einen in Berlin geborenen deutschen Staatsangehörigen handelt – im Mai vergangenen Jahres zunächst vergeblich versucht, über Mauretanien in die Türkei zu reisen. Am 20. Mai soll er dann über den Hauptstadtflughafen BER über die Türkei in den Libanon geflogen sein, um von dort weiter zum IS nach Syrien zu gelangen. Er habe sich laut Feststellungen des Gerichts dem „bewaffneten Kampf“ der islamistischen Organisation anschließen wollen.

Festnahme im Libanon und Rückkehr nach Deutschland

Allerdings wurde der Verdächtige im Juli 2025 im Libanon festgenommen und dort von einem Militärgericht zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach der Verbüßung kehrte er im November vergangenen Jahres nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER in Untersuchungshaft genommen, in der er bis zu seiner Verurteilung vor zweieinhalb Monaten verblieb.
Für das Gericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls demnach unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in einem libanesischen Gefängnis sowie weitere sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte.
Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine „vorweggenommene Strafe“, hieß es in der Mitteilung. B. habe sich unter anderem geständig eingelassen und vom IS distanziert, zudem sei es durch ihn zu keinen konkreten Rechtsgütergefährdungen gekommen.
Verschiedene Medien hatten am Sonntag bereits zuvor über die versuchte Ausreise des Verdächtigen zum IS und das Urteil berichtet. Das Urteil war auch bereits von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigt worden. Dieser hatte aber keine Einzelheiten dazu genannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft legte der gemeinsamen Mitteilung zufolge Berufung gegen das Urteil vom Mai ein, dieses ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Demnach hatte sie eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls und eine höhere Strafe gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig wäre.

Durchsuchung wegen Waffenverdachts

Demnach kam es vor etwa drei Wochen zudem zu einer Durchsuchung bei dem flüchtigen Beschuldigten wegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz. Es wurde demnach aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden, weshalb das Verfahren anschließend eingestellt werden musste.
B. soll am Samstagabend beim Berliner CSD mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast und anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Betroffene losgegangen sein. Eine Frau starb, weitere 29 Menschen wurden nach Angaben von Dobrindt bei der Tat im Bereich des Tiergartens verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Anschlag aus. Nach B. wird gefahndet, er befindet sich auf der Flucht.
(afp/dpa/red)
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Mutmaßlicher CSD-Todesfahrer soll IS-Anhänger sein

Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD gehen die Ermittler offenbar davon aus, dass der Täter ein Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ sein soll. Das berichten am Sonntag mehrere Medien unter Berufung auf Behördenangaben.
Ob der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt, ist unterdessen noch unklar. Er soll sich aber bereits mit den örtlichen Behörden in Verbindung gesetzt haben.
Nach dem mutmaßlichen Täter wird mittlerweile europaweit gefahndet Das BKA soll die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Mithilfe ersucht haben, berichtet „Focus Online“.

Mehrere Täter und Stichwaffen möglich

Der 21-jährige Abdul B. soll am Samstag gegen 22 Uhr mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast sein, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten.
Dabei fuhr er schließlich gegen einen Baum und flüchtete. Ob er einen Mittäter hatte, ist noch unklar.
Die Behörden sprechen mittlerweile davon, dass „eine oder mehrere Personen“ sich aus dem Fahrzeug entfernt haben sollen. Des Weiteren sollen mehrere Personen „durch Stichwerkzeuge verletzt“ worden sein.
Die Veranstaltung war nach der Tat abgebrochen worden, über eine Stunde lang war aber öffentlich kaum bekannt, was passiert war – offensichtlich sollte damit Panik vermieden werden.
Vorübergehend setzte die Polizei bei der Suche auch einen Hubschrauber über dem Tiergarten ein, dabei soll dem Vernehmen nach auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz gekommen sein. Nach letzten Angaben waren bei der Tat am Samstagabend eine Frau getötet und 16 weitere verletzt worden. (dts/red)
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„Verdacht eines Anschlags“: Ermittler fahnden nach 21-Jährigem

Wegen des „Verdachts eines Anschlags“ mit mindestens einem Todesopfer haben die Ermittler einen 21-jährigen Tatverdächtigen öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Polizei Berlin warnte am Sonntag davor, den mutmaßlich islamistischen Verdächtigen Abdul B. anzusprechen. Er sei „möglicherweise bewaffnet und gefährlich“. 16 weitere Menschen waren am Samstagabend im Tiergarten verletzt worden, drei von ihnen lebensgefährlich.
Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin baten in einer im Onlinedienst X veröffentlichten Erklärung um Unterstützung bei der Suche nach dem flüchtigen Tatverdächtigen.
Der Mann habe eine schlanke Statur, sei etwa 1,90 Meter groß und habe schwarze Haare, erklärte die Polizei. Sie veröffentlichte im Internet ein Foto des Verdächtigen.
Abdul B. sei verdächtig, am Samstagabend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Menschen mit einem fahrenden Fahrzeug verletzt zu haben, erklärte die Polizei. „Eine oder mehrere Personen“ hätten sich anschließend aus dem Fahrzeug entfernt. Des Weiteren seien möglicherweise „mehrere Personen durch Stichwerkzeuge verletzt“ worden.

Großaufgebot der Polizei im Einsatz

Die Polizei fahndete unter „Hochdruck“ mit einem Großaufgebot nach dem Täter oder den Tätern, wie ein Polizeisprecher am späten Samstag sagte. Der Verdächtige sei „polizeibekannt als Angehöriger des islamistischen Milieus hier in Berlin“.
Er fügte hinzu: „Wir haben weiterhin noch keinerlei Hinweise auf seine konkreten Motivationshintergründe oder auch den genauen Ablauf oder seinen Tatbeitrag als solchen.“
Die Polizei sprach von „mehreren hundert Einsatzkräften“, die teils schwer bewaffnet seien. Bei der Suche wurden in der Nacht auch Hubschrauber mit Wärmekameras eingesetzt. (dts/dpa/red)
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Kampf gegen Linksextremismus und Linksterrorismus: Rubio lädt zum Ministertreffen ein


In Kürze:

  • Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
  • US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
  • CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.

 
Im Loy-Henderson-Konferenzraum in Washington, D.C. hat am Donnerstag, 16. Juli, das Ministertreffen anlässlich des Wiederauflebens des politischen Terrorismus begonnen. Auf Einladung von US-Außenminister Marco Rubio und in Anwesenheit mehrerer weiterer Regierungsmitglieder sind Vertreter aus 70 Ländern zusammengekommen.
Ursprünglich, so Rubio, habe man Vertreter aus rund 60 Ländern eingeladen. Allerdings, so hieß es am Freitag aus dem US-Außenministerium, habe man aufgrund des „überwältigenden Interesses“ zehn weitere Einladungen versandt.

Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus

Der Fokus des Gipfels liegt auf der Problematik des Linksextremismus. Minister Rubio erklärte, dass diese Form des politischen Terrorismus in den vergangenen Jahren eindeutig zu kurz gekommen sei.
Der weltweite Einsatz der USA gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) habe die Anzahl der dschihadistischen Anschläge und Komplotte um zwei Drittel verringert. In Europa sei die Zahl der Toten aufgrund dschihadistischer Attentate sogar um 97 Prozent zurückgegangen. Der Rechtsterrorismus sei ohnehin schon seit Jahr und Tag im Visier der Behörden und in der Bevölkerung als Übel wahrgenommen.
Demgegenüber, so Rubio, gebe es in Teilen der Bevölkerung, vor allem im akademischen, medialen und politischen Bereich, nach wie vor eine falsche Wahrnehmung des Linksextremismus und Linksterrorismus. Diesem messe man vielfach gute Absichten oder noble Ziele zu, und Gewalttaten seien demnach nur der Ausdruck eines zu ungestümen Idealismus.

Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt

Tatsächlich hinterlasse der Linksterrorismus bereits seit Jahrzehnten weltweit eine Blutspur. Rubio verweist auf die linksterroristischen Zusammenschlüsse der 1970er- und 1980er-Jahre, die auf mehreren Kontinenten organisierte Gewaltakte, politisch motivierte Morde und Terroranschläge verübt hätten. Diese reichten vom „Leuchtenden Pfad“ in Peru über den „Weather Underground“ in den USA bis hin zur RAF in Deutschland.
Rubio sprach auch Beispiele aus Europa an. So hätten Linksextremisten eine 72-jährige Frau in Griechenland durch eine Brandbombe im eigenen Haus getötet, weil deren Tochter sich um ein öffentliches Amt bewarb. Dort hatten sich Terrorakte gegen die regierende „Nea Demokratia“ gerichtet. Er erwähnte auch den Tod einer 83-jährigen Frau, die infolge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf Berlins Stromnetz erfroren war.
In Deutschland sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten um mehr als 40 Prozent gestiegen. Sogar mehr als 80 Prozent der politisch motivierten Gewalt in Griechenland gingen auf das Konto extrem linker oder anarchistischer Gruppen. Auch in den USA sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Terrorakte und Komplotte auf dem höchsten Stand der vergangenen Jahre angelangt.

Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“

Minister Rubio verwies mit Blick auf die USA auf gewalttätige Ausschreitungen infolge der George-Floyd-Proteste im Jahr 2020 sowie auf zwei Attentatsversuche gegen Präsidenten Donald Trump. Außerdem ordnete er den Angriff eines antireligiösen Transgender-Schützen auf eine katholische Grundschule sowie die tödlichen Schüsse auf den Influencer Charlie Kirk in diesem Bereich ein.
Der Linksextremismus werde „immer von einem Hass getrieben, vor allem von einem Hass auf die Zivilisation selbst“. Er sei ein „Aufstand der Schlechtesten gegen die Besten, ein Aufstand der Schwachen und Feiglinge gegen die Starken und Guten“. Rubio wandte sich auch gegen die verbreitete Ansicht, der Kommunismus sei „eine gute Theorie, die nur nicht funktioniert“.
Vielmehr sei schon die Theorie nicht gut. Der Kommunismus sei von einem „Hass auf das Schöne und Richtige“ getrieben. Die Welt, die ihm vorschwebe, sei eine Welt ohne Mut, Kreativität, Ehrgeiz, Mythen, Helden und ohne Ambitionen, Großes zu leisten. Was sich der Kommunismus vorstelle, sei eine „Welt ohne Gott“.

CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten

Das Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, D.C. sieht den neuen Fokus der US-Regierung auf den Linksextremismus kritisch. Dort heißt es zwar, dass linksextreme Gewalt im vergangenen Jahrzehnt zugenommen habe. Ausgegangen sei sie jedoch von sehr niedrigen Zahlen. Linksextremer Terrorismus bleibe nach wie vor auf einem geringeren Niveau als rechtsextremer oder dschihadistischer.
Die Einrichtung mahnt, dass es wichtig sei, „Ressourcen für jedwede terroristische Bedrohung sicherzustellen“. Der dschihadistische Terror sei nach wie vor eine Gefahr, und der Rechtsterrorismus könne durch emotionalisierende Fehlinformationen begünstigt werden.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) in New York wirft der Trump-Regierung vor, „unter dem Banner des Kampfes gegen inländischen Terrorismus und politische Gewalt friedliche Aktivisten und Spender ins Visier“ zu nehmen.
Seit November haben die USA vier europäische linksextreme Gruppen als terroristische Vereinigungen eingestuft – darunter auch die deutsche Antifa Ost. Für Hinweise über deren Finanzierung ist eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar ausgelobt. Minister Rubio verspricht von dem Treffen eine „koordinierte Aktion“ gegen „internationale Netzwerke und Organisationen, die politische Ziele mit Einschüchterung und Gewalt verfolgen“.
 
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Kampf gegen Linksextremismus und Linksterrorismus: Rubio kündigt Visabeschränkungen an


In Kürze:

  • US-Außenministerium kündigt Visabeschränkungspolitik an
  • Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
  • US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
  • CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.

 
Der US-amerikanische Außenminister Marco Rubio hat eine neue Visabeschränkungspolitik angekündigt, die sich gegen Mitglieder „linksextremer terroristischer“ Organisationen und verbündeter Gruppen richtet. Damit erweitert er die Bemühungen, die US-Terrorismusbekämpfung auf die Bekämpfung von Bedrohungen durch linksextremistische Netzwerke auszurichten, die nach Ansicht der Regierung über nationale Grenzen hinweg operieren.
In einer Erklärung des US-Außenministeriums vom 16. Juli wurde die neue Richtlinie vorgestellt, die die Einreise in die Vereinigten Staaten für ausländische Staatsangehörige einschränken würde, die beschuldigt werden, terroristische Handlungen zu unterstützen oder zu fördern, gewalttätige Aktivitäten zu finanzieren, sich an Wirtschaftssabotage zu beteiligen oder Organisationen logistische Unterstützung zu leisten, die nach Ansicht der Trump-Regierung politische Ziele durch Gewalt verfolgen.
„Ausländer, die linksextreme Terroristen finanzieren, anstiften oder unterstützen, sind Feinde unserer Zivilisation”, schrieb Rubio in einem Beitrag auf X. „Sie sind in den Vereinigten Staaten nicht willkommen.“
Das US-Außenministerium erklärte, die Maßnahmen würden gemäß Abschnitt 212(a)(3)(C) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes umgesetzt. Dieser erlaubt es dem US-Außenminister, ausländischen Staatsangehörigen die Einreise zu verweigern, wenn ihre Anwesenheit als potenziell schädlich für die außenpolitischen Interessen der USA angesehen wird.
Es wurden keine Angaben dazu gemacht, wann die Einschränkungen in Kraft treten werden oder welche konkreten Organisationen oder Einzelpersonen betroffen sein werden.
Die Ankündigung erfolgte im Rahmen einer Ministerkonferenz. Im Loy-Henderson-Konferenzraum in Washington, D.C. hat am Donnerstag, 16. Juli, das Ministertreffen anlässlich des Wiederauflebens des politischen Terrorismus begonnen. Auf Einladung von US-Außenminister Marco Rubio und in Anwesenheit mehrerer weiterer Regierungsmitglieder sind Vertreter aus 70 Ländern zusammengekommen.
Ursprünglich, so Rubio, habe man Vertreter aus rund 60 Ländern eingeladen. Allerdings, so hieß es am Freitag aus dem US-Außenministerium, habe man aufgrund des „überwältigenden Interesses“ zehn weitere Einladungen versandt.

Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus

Der Fokus des Gipfels liegt auf der Problematik des Linksextremismus. Minister Rubio erklärte, dass diese Form des politischen Terrorismus in den vergangenen Jahren eindeutig zu kurz gekommen sei.
Der weltweite Einsatz der USA gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) habe die Anzahl der dschihadistischen Anschläge und Komplotte um zwei Drittel verringert. In Europa sei die Zahl der Toten aufgrund dschihadistischer Attentate sogar um 97 Prozent zurückgegangen. Der Rechtsterrorismus sei ohnehin schon seit Jahr und Tag im Visier der Behörden und in der Bevölkerung als Übel wahrgenommen.
Demgegenüber, so Rubio, gebe es in Teilen der Bevölkerung, vor allem im akademischen, medialen und politischen Bereich, nach wie vor eine falsche Wahrnehmung des Linksextremismus und Linksterrorismus. Diesem messe man vielfach gute Absichten oder noble Ziele zu, und Gewalttaten seien demnach nur der Ausdruck eines zu ungestümen Idealismus.

Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt

Tatsächlich hinterlasse der Linksterrorismus bereits seit Jahrzehnten weltweit eine Blutspur. Rubio verweist auf die linksterroristischen Zusammenschlüsse der 1970er- und 1980er-Jahre, die auf mehreren Kontinenten organisierte Gewaltakte, politisch motivierte Morde und Terroranschläge verübt hätten. Diese reichten vom „Leuchtenden Pfad“ in Peru über den „Weather Underground“ in den USA bis hin zur RAF in Deutschland.
Rubio sprach auch Beispiele aus Europa an. So hätten Linksextremisten eine 72-jährige Frau in Griechenland durch eine Brandbombe im eigenen Haus getötet, weil deren Tochter sich um ein öffentliches Amt bewarb. Dort hatten sich Terrorakte gegen die regierende „Nea Demokratia“ gerichtet. Er erwähnte auch den Tod einer 83-jährigen Frau, die infolge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf Berlins Stromnetz erfroren war.
In Deutschland sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten um mehr als 40 Prozent gestiegen. Sogar mehr als 80 Prozent der politisch motivierten Gewalt in Griechenland gingen auf das Konto extrem linker oder anarchistischer Gruppen. Auch in den USA sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Terrorakte und Komplotte auf dem höchsten Stand der vergangenen Jahre angelangt.

Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“

Minister Rubio verwies mit Blick auf die USA auf gewalttätige Ausschreitungen infolge der George-Floyd-Proteste im Jahr 2020 sowie auf zwei Attentatsversuche gegen Präsidenten Donald Trump. Außerdem ordnete er den Angriff eines antireligiösen Transgender-Schützen auf eine katholische Grundschule sowie die tödlichen Schüsse auf den Influencer Charlie Kirk in diesem Bereich ein.
Der Linksextremismus werde „immer von einem Hass getrieben, vor allem von einem Hass auf die Zivilisation selbst“. Er sei ein „Aufstand der Schlechtesten gegen die Besten, ein Aufstand der Schwachen und Feiglinge gegen die Starken und Guten“. Rubio wandte sich auch gegen die verbreitete Ansicht, der Kommunismus sei „eine gute Theorie, die nur nicht funktioniert“.
Vielmehr sei schon die Theorie nicht gut. Der Kommunismus sei von einem „Hass auf das Schöne und Richtige“ getrieben. Die Welt, die ihm vorschwebe, sei eine Welt ohne Mut, Kreativität, Ehrgeiz, Mythen, Helden und ohne Ambitionen, Großes zu leisten. Was sich der Kommunismus vorstelle, sei eine „Welt ohne Gott“.

CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten

Das Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, D.C. sieht den neuen Fokus der US-Regierung auf den Linksextremismus kritisch. Dort heißt es zwar, dass linksextreme Gewalt im vergangenen Jahrzehnt zugenommen habe. Ausgegangen sei sie jedoch von sehr niedrigen Zahlen. Linksextremer Terrorismus bleibe nach wie vor auf einem geringeren Niveau als rechtsextremer oder dschihadistischer.
Die Einrichtung mahnt, dass es wichtig sei, „Ressourcen für jedwede terroristische Bedrohung sicherzustellen“. Der dschihadistische Terror sei nach wie vor eine Gefahr, und der Rechtsterrorismus könne durch emotionalisierende Fehlinformationen begünstigt werden.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) in New York wirft der Trump-Regierung vor, „unter dem Banner des Kampfes gegen inländischen Terrorismus und politische Gewalt friedliche Aktivisten und Spender ins Visier“ zu nehmen.
Seit November haben die USA vier europäische linksextreme Gruppen als terroristische Vereinigungen eingestuft – darunter auch die deutsche Antifa Ost. Für Hinweise über deren Finanzierung ist eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar ausgelobt. Minister Rubio verspricht von dem Treffen eine „koordinierte Aktion“ gegen „internationale Netzwerke und Organisationen, die politische Ziele mit Einschüchterung und Gewalt verfolgen“.
 
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)