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Fremdbetreut – ein Auszug aus dem Buch „Die Wochenkinder“

Ein Auszug aus dem Buch „Die Wochenkinder: Frühe Trennung, späte Folgen“ von Alexander Teske:

Kuscheln verboten

Noch heute, nach 55 Jahren, kennt Ruth die Namen vieler Kinder, die sie damals betreut hat. Auch die Gesichter stehen ihr noch immer vor Augen.
Zum Beispiel das von Heiko. Er hat eine dunkle Hautfarbe. Ruth vermutet, dass er einen ausländischen Vater hat. Heiko hat viele dunkle Haare, bewegt sich ungern, ist sehr kräftig und schwer. Seine Mutter kommt fast jeden Tag vorbei. Sie ist alleinerziehend, hat zwei weitere Kinder. Ruth glaubt, dass sie Heiko nicht freiwillig in die Wochenkrippe gibt.
Die Mutter schaut oft durch die Fenster im Garten in die Krippe, um ihren Sohn kurz sehen zu können. Wenn Heiko sie sieht, beginnt er vor Sehnsucht zu weinen. Daraufhin wird der Mutter verboten, zwischendurch zur Krippe zu kommen. Ihr wird gesagt: „Wir können uns besser um dein Kind kümmern.“ In Wahrheit erhält Heiko wenig Aufmerksamkeit, hinkt in seiner Entwicklung deutlich hinterher. Die Erzieherinnen haben Lieblingskinder, um die sie sich gern und oft kümmern. Heiko gehört nicht dazu. Er ist eines der stillen Kinder, die wenig Aufmerksamkeit erhalten. Dabei ist Heiko ein fröhliches Kind. Ruth fragt sich, was aus Heiko und den anderen Kindern geworden ist. Manchmal träumt sie von damals.
Ruth wollte nach der zehnten Klasse etwas mit kleinen Kindern machen. Sie hat rosarote Vorstellungen, stellt sich die Arbeit schön vor. Nun ist sie unverhofft in der Wochenkrippe gelandet. Bei der dreijährigen Ausbildung an der Medizinischen Fachschule wird den Lehrlingen die Betriebsstätte zugeteilt. Ruth findet die Atmosphäre bedrückend. Die Säuglinge liegen vor allem in ihren Betten. Viele Kinder in einem Raum. Das jüngste ist 20 Wochen alt. Es war für sie vorher unvorstellbar, dass ein Kind in diesem Alter so lange in der Krippe bleibt. Die Kinder tun ihr leid.
Wenn sie sich heute das Foto eines Schlafsaals ansieht, denkt Ruth: „Wie furchtbar!“ Wie früher auf der Isolierstation im Krankenhaus. Auch hier dürfen die Eltern nicht hinein. Im Vergleich zu heute fällt Ruth die kalte Nüchternheit der Räume auf, das Sterile. „Da war nichts Buntes, wie es heute in Kindergärten üblich ist. Selbst in den Tageskrippen gab es mehr Spielzeug“, sagt sie. Ruth ist damals 16 Jahre alt. 1970 beginnt sie im Leipziger Stadtteil Stötteritz ihre praktische Ausbildung als Krippenerzieherin. Die Krippe ist der Karl-Marx-Universität angeschlossen, hier geben Studenten und Dozenten, aber auch Journalisten ihre Kinder ab. Sie müssen am Eingang klingeln und warten. Dann kommt eine Erzieherin, nimmt ihnen das Kind an der Eingangstür ab und schließt die große Glastür wieder. Manche Kinder klammern sich vor der Tür an ihre Eltern, müssen gewaltsam getrennt werden.
Die Erzieherin entkleidet das Kind, verstaut die privaten Sachen in einer Kiste und zieht ihm die Einheitssachen der Krippe an. Persönliche Gegenstände wie einen Teddy, eine Puppe, eine Rassel oder einen Beißring haben die Kinder nicht. Am Freitag wiederholt sich das Ritual – in umgekehrter Reihenfolge. Das Kind erhält seine privaten Sachen zurück und wird an der Tür den Eltern oder Großeltern übergeben. Manchmal werden Kinder auch nicht abgeholt. Dann nimmt eine Erzieherin sie mit nach Hause. Sind es mehrere Kinder, wird ein Notdienst in der Krippe eingerichtet.
In der Fachschule stehen für Ruth Fächer wie Deutsch, Staatsbürgerkunde, Russisch, Psychologie, Gesundheitslehre, Hygiene und Pädagogik auf dem Lehrplan. Nach zehn Tagen Theorie arbeitet sie als Lehrling vier Tage in der Wochenkrippe. In den Ferien jeden Tag. Jedes Mal tauscht sie ihre zivile Kleidung gegen einen weißen Kittel. Sie wird für das Erdgeschoss eingeteilt, wo die Säuglinge und die Krabbler betreut werden. Als Krabbler werden Babys bezeichnet, die bereits krabbeln können und mindestens neun Monate alt sind.
Sie erinnert sich, dass sich die älteren Erzieherinnen oft untereinander unterhalten. Was sie abends gemacht haben oder was es gerade wieder nicht in den Geschäften zu kaufen gibt. Aber keine Pflegerin spricht ein Baby direkt an oder beschäftigt sich intensiv mit ihm. Auch erhalten sie keine persönliche Zuneigung. Die Babys scheinen daran gewöhnt, nur selten weint eines. Meist liegen sie stumm in ihren Betten und starren vor sich hin.
Wenn Ruth ein Baby aus Mitleid hochnimmt und umarmt, sagen die Ausbilderinnen, sie solle das bleiben lassen. Sonst würden sich die Babys noch daran gewöhnen. Sie nehmen ihr den Säugling aus den Armen und legen ihn zurück ins Gitterbett oder in die Spielebox. Auch beim Spielen soll sie sich nicht zu lange oder zu aufmerksam mit einem Kind beschäftigen. Ruth gehorcht.
Ruth erzählt das heute alles in einem schnellen Gedankenfluss. Das Erlebte möchte endlich ins Freie. Ihre Hand unterstützt sie dabei. Ohne Pause wirbelt sie durch die Luft, während die ehemalige Erzieherin ruhig im Sessel sitzt. Sie hat kurze braune Haare und eine dicke, große Brille mit Ecken. Ihre Augen schauen mich immer direkt an. Auf ihrem beigen Oberteil sind weiße und schwarze Blumen gedruckt. Ruth redet im sächsischen Dialekt, diesem weichen, melodischen Singsang. Nur manchmal macht sie eine kurze Pause, weil sie schlucken muss.
Die Kinder, mit denen sie es damals mehrfach zu tun hat, bauen im Laufe der Zeit eine persönliche Bindung zu ihr auf. Bereits wenn sie Ruth sehen, strahlen und zappeln sie. Aber sobald das den anderen älteren Erzieherinnen auffällt, wird es unterbunden. Es werden ihr andere Kinder zur Beschäftigung, zur Hilfe beim Essen und zum Windelwechseln zugewiesen.
Die Auszubildende beobachtet, wie ein Kind immer wieder versucht, aufzustehen und zu laufen. Wiederholt fällt Annette hin. Schließlich hilft Ruth ihr und übt mit dem Kind das Laufen. Bis sie wieder ermahnt wird, dies zu unterlassen. Am Freitag wird Annette schließlich von ihrer Mutter abgeholt und läuft ihr entgegen. Erst heute realisiert Ruth, wie merkwürdig es ist, die ersten Schritte des Kindes nicht mitzuerleben, wie es sich für eine Mutter anfühlt, wenn eine Erzieherin sagt: „In dieser Woche hat Annette Laufen gelernt.“
In ihrer Erinnerung liegen die Säuglinge fast den ganzen Tag in ihren Gitterbetten. Nur ab und zu werden sie gewindelt, gewaschen, gefüttert oder kommen kurz in die Spielebox. Wenn sie nicht schlafen, dösen sie vor sich hin. Die älteren Kinder erhalten mehr Anregung, werden aber zu einem langen Mittagsschlaf hingelegt. Zum Einschlafen wird weder ein Lied vorgesungen noch ein Bilderbuch angesehen. Nur selten protestieren die Kinder oder weinen.
Weil sie zu oft querschießt, wird Ruth bald gemaßregelt. Zur Strafe muss sie im kalten Keller Stoffwindeln ausbürsten. Diese werden damals noch per Hand vorgereinigt, ehe sie eingeweicht und gekocht werden.
Der Grund für die Bestrafung: Ruth hat kritisiert, dass einige Erzieherinnen sich das pürierte Obst aus der Küche in mitgebrachte Gläser abfüllen und mit nach Hause nehmen. Dabei ist das Obst für die Kinder gedacht. Es soll ihrem Brei beigemischt werden, damit sie Vitamine bekommen. Doch manche Obstsorten sind vor allem in den Städten der DDR Mangelware und dementsprechend begehrt.
In der Waschküche tauscht sie sich mit einem älteren Lehrling aus. Auch diese berichtet, mit einem Kind das Malen geübt zu haben. Auch sie wird deutlich ermahnt, dies nicht zu tun. „Die hatten vermutlich Angst, dass man zu viel Nähe aufbaut. Die Devise war: satt, trocken und sauber“, sagt Ruth.
Alexander Teske
Langen Müller Verlag
21. September 2026
Taschenbuch
272 Seiten

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21. August: BGH-Urteil zu Maskenattesten | Dürre und Lebensmittelknappheit | Waffenfund bei Berlin

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BGH-Urteil zu Maskenattesten

Gegen einen Facharzt lief über fünf Jahre ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Nach 29 Verhandlungstagen und 200 Zeugenaussagen wurde er in 26 von 264 Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Im Interview mit der Epoch Times spricht der Arzt exklusiv über Details und erläutert, weshalb er politischen Einfluss vermutet.

Dürre und Lebensmittelknappheit

Die anhaltende Trockenheit hat in der Landwirtschaft zu Futterknappheit geführt. Den Landwirten stehen 30 bis 40 Prozent weniger Grundfutter als üblich zur Verfügung. Einige Betriebe müssen deshalb ihre Tiere vorzeitig verkaufen. In einzelnen Regionen geraten Schlachthöfe dadurch kurzfristig an ihre Kapazitätsgrenzen.

Waffenfund bei Berlin

Im Zusammenhang mit dem Waffenfund in der Nähe von Berlin im vergangenen Jahr ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen einen Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Agententätigkeit und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dies bestätigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt heute bei einer Pressekonferenz.

Cum-Ex und Cum-Cum

Die Aufarbeitung kommt voran. Laut Bundesfinanzministerium wurden 208 Cum-Ex-Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen und Steuergelder in Höhe von knapp 3,6 Mrd. Euro zurückgefordert oder Erstattungen abgelehnt. Bei Cum-Cum waren es 96 Fälle und 840 Millionen Euro Steuergeld.

Auto rast durch Fußgängerzone

Heute Morgen ist ein 68-Jähriger mit gesundheitlichen Problemen in Hofgeismar, Hessen, mit einem Mercedes in eine Fußgängerzone gerast. Dabei erfasste er Passanten und prallte gegen ein Kaufhaus. Es gibt acht Verletzte, darunter keine Schwerverletzten.
 
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Kriegsverbrechen in Syrien: Prozess gegen Assads Cousin gestartet

In Syrien hat im Zuge der Aufarbeitung der Verbrechen der Regierung von Baschar al-Assad der Prozess gegen einen Cousin des gestürzten Machthabers begonnen. Wassim al-Assad erschien am Mittwoch, 24. Juni, mit kahlrasiertem Kopf und sichtlich abgemagert auf der Anklagebank in einem Gericht in Damaskus, wie auf Aufnahmen des syrischen Staatsfernsehens zu sehen war.
Laut Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, Anfang 2011 zwei bewaffnete Gruppen gegründet und geleitet zu haben. Wassim al-Assad soll den Gruppen „Waffen, Munition, Geld und logistische Unterstützung“ zur Verfügung gestellt haben.

Anklage wegen Kriegsverbrechen

Die beiden Gruppen sollen an Einsätzen in Ost-Ghuta in der Nähe von Damaskus beteiligt gewesen sein, das bis 2018 als Oppositionshochburg galt. Bei den Einsätzen sei eine „große Zahl von Zivilisten getötet worden“, hieß es in der Anklageschrift.
Die dem Cousin des Ex-Präsidenten zur Last gelegten Taten fielen unter „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, erklärte der Richter. Die Verhandlung wurde teilweise im staatlichen Fernsehen übertragen.
Dem Angeklagten werden zudem „Aufrufe zum Mord und zur Gewalt“ zur Last gelegt sowie „Schmuggel und Drogenhandel in Syrien und im Ausland und die Ausnutzung seiner Zugehörigkeit zur Assad-Familie zu Zwecken der Plünderung und Erpressung“, fügte der Richter hinzu.
In den Jahren vor dem Sturz Baschar al-Assads im Dezember 2024 hatte dessen Cousin Videos veröffentlicht, die ihn am Steuer von Luxusautos zeigten – teilweise bewaffnet und in Militäruniformen sowie von bewaffneten Männern umgeben, die er aufforderte, an der Seite des damaligen Machthabers zu kämpfen.

Verfahren sollen beschleunigt werden

Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen. Der Prozess gegen den Ex-Machthaber und dessen Umfeld wurde im April eröffnet. Als einziger Angeklagter erschien der frühere Geheimdienstchef der südsyrischen Provinz Daraa, Atif Nadschib, in Damaskus persönlich vor Gericht. Assad war nach seiner Entmachtung nach Russland geflohen.
Landesweit kommt es derzeit zu Demonstrationen, bei denen eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und Rechenschaft für die Anhänger Assads gefordert wird.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Ende 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber Assad. Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung an. (afp/red)