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Attentäter war „Hochrisikoperson“: Hintergründe zum CSD-Anschlag des Abdul B.


In Kürze:

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
  • Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
  • Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

 
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Was über Abdul B. bekannt ist

Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Streit über den Umgang mit Gefährdern

Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Rechtsstaatliche Grenzen

Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt

Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.