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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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Linke möchte AfD-Parteitag in Erfurt verhindern

„Die Messe Erfurt hätte den Parteitag der extrem rechten AfD verhindern können und kann auch jetzt noch einschreiten und etwas dagegen tun“, gibt sich Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, überzeugt.
In einer Stellungnahme vom 24. Juni begründet er seine Ablehnung des am 4. und 5. Juli geplanten Bundesparteitags der AfD in der Landeshauptstadt unter anderem damit, dass laut Präambel der Hausordnung der Erfurter Messe GmbH diese für eine „weltoffene, tolerante Veranstaltungskultur“ stehe. Und weiter: Da es bei vergangenen Parteitagen seiner Meinung nach „zu extrem rechten, antisemitischen und rassistischen Aussagen“ gekommen sei, sei davon auszugehen, „dass dies auch in Erfurt der Fall sein“ werde.
Zudem werde die AfD „bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter anderem wird der Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft“, so der Linken-Chef von Thüringen.

Pflicht zum Parteitag

Doch die AfD hat – genauso wie jede andere Partei – nicht nur ein Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten; sie ist dazu laut Paragraf 9 des Parteiengesetzes sogar verpflichtet. Dort heißt es wörtlich: „Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.“
Dort werden unter anderem Programme beschlossen und Vorstände gewählt. Die AfD hat in Paragraf 11 ihrer Satzung beschlossen, dass der Bundesparteitag „mindestens einmal in jedem Kalenderjahr“ stattfinden muss. Wann und wo, entscheidet der Bundesvorstand.
Es entscheiden also weder andere Parteien noch Gruppen oder „Aktionsbündnisse“ darüber, ob, wann und dass die AfD ihren gesetzmäßigen Parteitag ausrichtet. Und dennoch gibt es seit Jahren regelmäßig Proteste dagegen. Die Gegner setzen sich aus vielfältigen politischen Kräften und Strömungen zusammen.

Aktionsbündnis „widersetzen“

Die Störaktion gegen den Parteitag nennt sich Aktionsbündnis „widersetzen“ und entstand im Jahr 2024 vor dem AfD-Parteitag in Essen. Auf ihrer Website kündigt die Organisation an: Der AfD-Parteitag „in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze“.
Weiter heißt es dort: „Ihr Parteitag ist eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet. Ziviler Ungehorsam ist daher gerechtfertigt und geboten.“ Auf „den Staat und die regierenden Parteien“ sei kein Verlass. Der Plan sei, die Zugänge und Zufahrten zur Messe durch stehende oder sitzende Menschen zu blockieren.
Linken-Vorsitzende Heidi Reichinnek hat in einer Pressekonferenz am 23. Juni bestätigt, dass sich auch Bundestagsabgeordnete an den Blockaden beteiligen werden. „Natürlich werden Abgeordnete von uns dabei sein!“, sagte sie auf Nachfrage. Zudem bot die Partei dem Pressesprecher von „widersetzen“ eine Bühne, die Aktionen des Bündnisses zu erläutern.
Fridays for Future planen auch, sich in Erfurt der Aktion anzuschließen. Die Grünen werben auf ihrer Bundeswebsite mit dem Slogan: „Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt!“
Das Bündnis Zusammenstehen plant auch Proteste in Erfurt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um „ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis“ unter anderem aus Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Parteien und „engagierten Einzelpersonen“. Das Bündnis werde dadurch geeint, dass es gegen den AfD-Parteitag in Erfurt „demokratisch aktiv sein“ möchte, heißt es dort. Es geht aus der Ankündigung nicht hervor, ob das Bündnis plant, sich an den Blockaden zu beteiligen.

Ist der 4. Juli ein problematisches Datum?

Der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Vizepräsident des Bundestages, Bodo Ramelow (Linke), stellt zudem eine historische Parallele zur Weimarer Zeit her: Am 4. Juli 1926, also auf den Tag genau vor 100 Jahren, fand in Weimar der erste Reichsparteitag der NSDAP nach deren Wiederzulassung statt. Dies sei eine „Symbolik“, die er, Ramelow, „sich gar nicht ausdenken“ könne. „Dass ein Geschichtslehrer Höcke das nicht wüsste, das darf bezweifelt werden“, gibt sich Ramelow überzeugt.
Einer Recherche des MDR zufolge habe die AfD beim Messeveranstalter „allerdings nicht explizit nur für jenes Wochenende angefragt, sondern auch für Wochenenden im Juni“. Die Anfrage sei bereits im Jahr 2024 gestellt worden, jedoch sei laut Messe Erfurt der 4. Juli „dann die einzig mögliche Option gewesen“.

ver.di und Evangelische Kirche

Genau auf die Argumentation Ramelows springt auch die Gewerkschaft ver.di auf. Auf der Website des Hamburger Landesverbandes von ver.di heißt es: Genau 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar will die AfD nur wenige Kilometer entfernt in Erfurt ihren Parteitag abhalten.“
Und unterstellt der AfD: „Das ist kein Zufall.“ Verdi wirft der AfD vor, „gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie“ zu stehen. Damit sei die Partei nicht vereinbar „mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten“. ver.di Hamburg ruft deshalb seine Mitglieder dazu auf, sich „selbstorganisiert […] an den friedlichen Protesten gegen den geplanten AfD-Parteitag zu beteiligen“.
Auch die „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland plant nach ihren Worten, ein „Zeichen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt“ zu setzen, und bekennt sich zum Bündnis „Zusammenstehen“. Matthias Rein, oberster Pfarrer und Leiter des Kirchenkreises Erfurt, erklärt auf der Website die Beweggründe: „Wir Christinnen und Christen können und wollen die Positionen der AfD nicht unwidersprochen hinnehmen.“

Polizei warnt vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten

Laut dem MDR gingen seit Mai Anhänger des Bündnisses „widersetzen“ in Erfurt und Umgebung von Haus zu Haus, um über die geplanten Proteste und die Blockade zu informieren.
Bei Blockaden und Gewalt muss die Polizei einschreiten, denn beides ist nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Die Polizei muss also gleichzeitig den AfD-Parteitag und die Proteste ermöglichen und schützen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt angesichts des bevorstehenden AfD-Bundesparteitags vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten gegen Einsatzkräfte.
„Leider gehen wir davon aus, dass neben dem legitimen friedlichen Protest auch einige Aktivisten aus dem linken und linksextremen Milieu vor Ort sind, die bereits jetzt Gewalttaten gegen unsere Kolleginnen und Kollegen planen“, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz am Montag, 29. Juni. „Das ist äußerst besorgniserregend und ich hoffe, dass alle Einsatzkräfte gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen.“

Mahnende Stimmen

Der Kolumnist Harald Martenstein kommt in einem Meinungsbeitrag bei der „WELT“ zu dem Schluss: „Die Linke möchte mithilfe von Straßenterror und Parteiverbot die AfD aus dem politischen Spektrum löschen. Sie beweist, dass ihr Demokratieverständnis deutlich weniger entwickelt ist als das von Rechtspopulisten wie Viktor Orbán.“ Er glaubt zudem: „Auch die Schlacht an den Erfurter Messehallen dürfte mit einem politischen Sieg der AfD enden.“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte bei „WELT TV“  vor rechtswidrigen Blockaden. Demonstrationen seien seiner Meinung nach legitim, die Verhinderung des Parteitags jedoch nicht. Gewalt würde aus seiner Sicht vor allem der AfD nutzen. Maier wörtlich: „Man würde der AfD einen Gefallen tun, wenn es zu Gewalt kommt.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Schöffenwahl: Justizministerin Hubig will Rechtsextreme von Gerichten fernhalten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will verhindern, dass Rechtsextremisten die Gerichte durch die Wahl von Schöffen unterwandern. „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sagte sie den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND). „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“
Sie arbeite deshalb derzeit an einem Gesetzentwurf, „der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll“, sagte Hubig. „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“ Wer Schöffin oder Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten, betonte die Bundesjustizministerin. „Das werden wir gesetzlich klarstellen.“
In Thüringen werde etwa der Rechtsstaat angegriffen, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Das dürfe nicht sein und gelte bei den Schöffenwahlen in ähnlicher Weise. Hier werde ihr Ministerium „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“, sagte Hubig.
Schon zu Zeiten der Ampelkoalition hatte es Berichte gegeben, dass in Deutschland zehntausende ehrenamtliche Schöffen fehlten und es an geeigneten Bewerbern mangele. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger deshalb aufgefordert, die Lücken zu füllen, hieß es. Kontrollen finden demnach kaum statt. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)