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Israelische Regierungsvertreter: Kopilot wollte Maschine in Flughafengebäude setzen


In Kürze:

  • Die emiratischen Behörden gehen beim Angriff auf den Kapitän eines flydubai-Fluges von einem versuchten Terroranschlag aus.
  • Der omanische Kopilot soll versucht haben, die Kontrolle über die Maschine zu übernehmen; das Flugzeug verlor dabei binnen 29 Sekunden mehr als 4,2 Kilometer an Höhe.
  • Israelischen Angaben zufolge soll der mutmaßliche Täter geplant haben, die Maschine beim Landeanflug in das Terminal des Ben-Gurion-Flughafens zu steuern.

 
Die Generalstaatsanwaltschaft der Vereinigten Arabischen Emirate wertet den Vorfall auf dem flydubai-Flug von Dubai nach Tel Aviv am Mittwoch, 30. September, inzwischen als versuchten Terroranschlag. Das teilte Generalstaatsanwalt Hamad Saif al-Shamsi am Samstag über die staatliche Nachrichtenagentur WAM mit.
Al-Shamsi zufolge hätten die bisherigen Untersuchungen einen stimmigen Hergang ergeben. Demnach habe der Kopilot des Fluges FZ1073 den Kapitän während des Fluges im Cockpit mit einer Notaxt angegriffen und versucht, die Kontrolle über die Maschine zu erlangen.

Mutmaßlicher Angreifer soll Notaxt verwendet haben

Eine solche Axt gehört üblicherweise zur Notfallausrüstung im Cockpit. Al-Shamsi hatte ein Team von Spezialisten entsandt, um den Vorfall in der Maschine zu rekonstruieren. Die Ermittlungen dauerten noch an, so der Generalstaatsanwalt, um Tatumstände, Motive und mögliche Verbindungen im Zusammenhang mit dem Vorfall aufzuklären.
Außerdem müsse man noch die technischen Auswertungen und die Analysen von physischen und digitalen Beweismitteln abwarten. Erst dann sei mit einem Endbericht über den Vorfall zu rechnen. Dem Kapitän Smit Machchhar war es trotz des Angriffs gelungen, die Tür des Cockpits zu öffnen. Auf diese Weise konnten Passagiere und Besatzungsmitglieder den Angreifer überwältigen und die Kontrolle über die Maschine wiedererlangen.
Während des Vorfalls verlor das Flugzeug laut Flugdaten von Flightradar24 innerhalb von nur 29 Sekunden mehr als 4,2 Kilometer an Höhe. Eine Gruppe israelischer Passagiere konnte den Angreifer in Schach halten und den schwer verletzten Kapitän versorgen. Ersatzpiloten, die in der Kabine mitflogen, landeten die Boeing schließlich im saudi-arabischen Tabuk.

Al-Hammami soll Tat bereits für Juli geplant haben

Israelische Regierungsvertreter glauben mittlerweile, den Tatplan des omanischen Staatsangehörigen Hamam al-Hammami zu kennen. Die englischsprachige israelische Nachrichtenwebsite „Ynetglobal“ zitiert nicht namentlich näher genannte Regierungsmitarbeiter, wonach der Kopilot beabsichtigt habe, das Flugzeug während des Landeanflugs in das Terminal des Ben-Gurion-Flughafens zu steuern. Auf diese Weise habe er eine möglichst hohe Zahl an Todesopfern bewirken wollen – und verhindern, dass der Terrorplan frühzeitig entdeckt würde.
Hätte er den Ben-Gurion-Flughafen nicht erreicht, wollte er die Maschine nach Einschätzung der Ermittler auf einen US-Militärstützpunkt in Jordanien stürzen lassen. Israelischen Regierungsvertretern zufolge hatte al-Hammami die Tat bereits im Juli ausführen wollen. Weil eine Person, mit der er befreundet war, zur Besatzung gehörte, habe er seinen Plan jedoch verschoben.
Al-Hammami arbeitete zuvor für Oman Air. Nach Angaben aus Ermittler- und Diplomatenkreisen schloss ihn die Fluggesellschaft wegen mutmaßlich extremistischer Ansichten vom Flugdienst aus und versetzte ihn in die Verwaltung. 2025 absolvierte er laut Royal Air Maroc ein dreimonatiges theoretisches Training bei der marokkanischen Fluggesellschaft, wurde aber nicht eingestellt.

Bei Oman Air vom Flugdienst ausgeschlossen – wie kam der Pilot zu flydubai?

Ein endgültiges Untersuchungsergebnis über eine mögliche Radikalisierung steht noch aus. Wenige Stunden nach dem Angriff erschienen auf einem ihm zugeordneten, inzwischen gelöschten LinkedIn-Profil Bilder von al-Qaida-Führern. Wer die Beiträge veröffentlichte, ist bislang unklar. Israels Premierminister Benjamin Netanjahu sprach von einem „Schlupfloch“, das al-Hammami ausgenutzt haben könnte.
Üblicherweise ist es Piloten aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Israel unterhalten, nicht gestattet, das Land anzufliegen. Allerdings gelang es dem omanischen Piloten, bei einer emiratischen Fluglinie unterzukommen. Laut einem Diplomaten aus der Golfregion durchlief er vor der Einstellung die üblichen Sicherheitsprüfungen. Wie gründlich diese waren, ist bislang unklar.
Von einem externen Auftraggeber oder einer Steuerung des Anschlagsversuchs durch einen Drittstaat geht man in Jerusalem derzeit nicht aus. Netanjahu hatte allerdings am Freitag, 2. Oktober, in einem Video angedeutet, dass jemand hinter dem Anschlagsversuch stehen könnte.
Al-Hammami, der sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ zeigt, sitzt derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Untersuchungshaft.
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Bundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus


In Kürze:

  • Das Kabinett will Propaganda und Terrorismusfinanzierung künftig umfassender strafrechtlich verfolgen.
  • Bei Gefährdern sollen elektronische Fußfesseln und Präventivgewahrsam häufiger zum Einsatz kommen.
  • Prävention und Deradikalisierung sollen durch digitale Angebote, kommunale Partnerschaften und eine bessere Vernetzung gestärkt werden.

 
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 16. September, einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben diesen auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Berlin vorgestellt. Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Anlass ist der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag vom 25. Juli auf den CSD in Berlin. Der Täter hatte in der Vergangenheit versucht, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Beim Anschlag kam eine Frau aus Polen ums Leben und 31 weitere Menschen verletzt wurden.
Seit Anfang 2016 hatte es in Deutschland laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt 17 Anschläge mit islamistischem Bezug gegeben. Dabei kamen 24 Menschen ums Leben und über 200 wurden verletzt.
Dazu kommen mehrere Attentate, die vereitelt werden konnten – vier im Jahr 2025 und eines in diesem Jahr. Der Verfassungsschutz beziffert das sogenannte islamistische Personenpotenzial in seinem aktuellen Bericht auf 28.645 Personen für das Jahr 2025. Gewaltbereit sind davon 9.110.

Strafrechtlicher Rahmen zur Bekämpfung von Terrorismus erweitert

Um dieser Form extremistischer Gewalt entgegenzuwirken, setzt der Bund nun auf Verschärfung bestehender Strafgesetze, aber auch auf Anstrengungen zur Prävention und Deradikalisierung.
Unter anderem plant Hubig, beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den IS „nachzuschärfen“. Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stelle.
Generell sollen besonders gefährliche Körperverletzungen, beispielsweise mit Messern, künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Dies soll greifen, wenn „dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet“ wird. Dobrindt stellte auf Nachfrage klar, dass es dabei nicht nur um Messerangriffe mit terroristischem Hintergrund gehe. Vielmehr soll diese Verschärfung für sämtliche Messerangriffe gelten.
Anpassungen wird es auch im Jugendstrafrecht geben. Künftig sollen Gerichte eine ausdrückliche Begründung anführen, warum bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Jugendstrafrecht zur Anwendung komme. Wird eine Strafe ab sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt, soll das Gericht auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen.

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Verbesserung des Austauschs zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden

Bei Heranwachsenden soll es auch möglich werden, bereits vor dem Ausspruch einer rechtskräftigen Verurteilung Maßnahmen anzuordnen – etwa die Teilnahme an einem Deradikalisierungskurs. Es sollen außerdem die Kompetenzen der Jugendgerichte gestärkt werden.
Das Maßnahmenpaket umfasst auch eine Verbesserung des Austauschs von Informationen zwischen den Behörden. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug sollen relevante Erkenntnisse besser austauschen können als bisher. Dies soll auch Informationen über Gefährdungseinschätzungen und erkennbare Radikalisierungstendenzen beinhalten. Nicht genannt wurde dabei der Verfassungsschutz.
Ministerin Hubig betonte, dass die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren erhebliche Expertise bei der Einschätzung islamistischer Gefährder erworben hätten. Deshalb sei es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden diese Erkenntnisse, die ihnen über eine mögliche Radikalisierung oder Gewaltbereitschaft vorliegen, auch anderen Behörden zukommen lassen können.

Elektronische Fußfessel und Präventivhaft gegen Gefährder

Im Einzelfall soll es künftig zusätzlich Länderpolizeien gestattet sein, relevante Verkehrsdaten sichern zu lassen, um späteren Verlust zu verhindern oder eine spätere Beweiserhebung zu ermöglichen.
Ferner strebt das Kabinett bundeseinheitliche Standards für den Einsatz elektronischer Fußfesseln und Präventivgewahrsam bei Gefährdern an. Bei Personen, die als Gefährder eingestuft sind, plant man diese Mittel künftig regelmäßig einzusetzen.
Ein Verzicht darauf soll nur in Betracht kommen, wenn im Einzelfall verdeckte Überwachungsmaßnahmen als geeigneter erscheinen. Bezüglich der Maßnahmen zur Präventivhaft soll der Plan Dobrindt zufolge eine stärkere Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen gegenüber einer einheitlicheren Umsetzung zwischen Bund und Ländern vorsehen.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. „Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.

Prävention soll Faszination von Terrorismus bei Jugendlichen entgegenwirken

Neben der Verschärfung von Strafbestimmungen plant das Kabinett auch, der Prävention von Extremismus einen breiteren Raum einzuräumen. Das gilt unter anderem im digitalen Raum, wo Plattformen für extremistische Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Auch soll es mehr Bildungsarbeit, soziale Präventionen, digitale Gegen- und Alternativangebote und die Stärkung des „Digital Streetwork“ geben.
Im Bereich der Prävention plant die Regierung auch, Akteure aus der muslimischen Gemeinschaft einzubinden. Dazu soll es stärkere kommunale Partnerschaften, mehr Maßnahmen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und einen gemeinsamen Bund-Länder-Aktionsplan zur Islamismusbekämpfung geben.
Ministerin Hubig betonte, die Prävention solle verhindern, dass Jugendliche überhaupt erst den Weg in den Extremismus einschlagen. Zudem sollen Jugendliche, die Anlass zu Radikalisierungssorgen geben, „zurückgeholt“ werden.
Auch soll das neue Maßnahmenpaket das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stärken.
Ein bekannter Akteur im Bereich der Distanzierung und Deradikalisierung ist das Violence Prevention Network. Dieses arbeitet unter anderem mit bereits radikalisierten Personen, auch im Strafvollzug. Neben Anti-Gewalt- und Kompetenztraining findet dort auch politische Bildungsarbeit und Ausstiegshilfe statt.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Attentäter war „Hochrisikoperson“: Hintergründe zum CSD-Anschlag des Abdul B.


In Kürze:

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
  • Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
  • Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

 
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Was über Abdul B. bekannt ist

Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Streit über den Umgang mit Gefährdern

Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Rechtsstaatliche Grenzen

Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt

Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
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Vor AfD-Parteitag: Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten


In Kürze:

  • Anonymer „Indymedia“-Aufruf kündigt massive Proteste gegen den AfD-Parteitag in Erfurt an.
  • Darin werden Blockaden und Dachbesetzungen für Thüringen sowie für den 6. September ein Sturm auf den Magdeburger Landtag nach der Wahl angekündigt.
  • Die Polizei rechnet mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten.
  • Thüringens Innenminister betont, dass Blockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.

 

Im Vorfeld des Bundesparteitags der AfD am Wochenende des 4. und 5. Juli in Erfurt steigt offenbar die Bereitschaft extremistischer und gewaltbereiter Kräfte zur Eskalation. Auf der Plattform „Indymedia“ erschien jüngst ein Aufruf, in dem für diesen Tag die „größte Mobilisierung in der Geschichte der antifaschistischen Bewegung“ angekündigt wurde. Zudem wurde für den Fall einer absoluten Mehrheit der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September eine Erstürmung des Landtags angedroht.

Militante Proteste gegen AfD-Parteitag: Verstärkung aus dem Ausland angekündigt

Inwiefern der Aufruf authentisch ist und es tatsächlich derartige Ambitionen in der linksextremen Szene gibt, ist unklar.

In dem Beitrag von „Berliner“ unter der Überschrift „Tag X in Erfurt naht“ vom Dienstag, 23. Juni, gibt sich der Autor sicher, dass es gelingen werde, „erstmals ein Zusammentreffen der AfD komplett zu verhindern“. Weiter heißt es in dem Text, man habe die Proteste gegen das G7-Treffen in Genf Anfang des Monats zum Erfahrungsaustausch genutzt.

Antifa-Aktivisten aus Italien, Frankreich und der Schweiz hätten zugesagt, zum Protest des AfD-Parteitags nach Deutschland zu kommen. Dort wollten sie die deutschen Gruppen „mit ihrer Erfahrung in europäischen Kämpfen unterstützen“. Der Autor des Beitrages ersucht darum, auf Ankündigungen vor Ort und in eigenen Kommunikationskanälen zu achten. So wolle man der Polizei „nicht die Option bieten, sich auf Überraschungsaktionen unsererseits vorzubereiten“.

G20 und „Rigaer 94“ als Modelle für die linke Szene

Gänzlich im Unklaren über die eigenen Vorhaben lässt man diese dann aber doch nicht. So kündigt der Beitrag jetzt den strategischen Ansatz an, Hausdächer von Gebäuden entlang der Anfahrtsroute zu besetzen. Immerhin habe die Vergangenheit gezeigt, dass es den Einsatzkräften stets gelungen sei, Proteste auf der Straße zu unterbinden.

Daher wolle man sich auf Strategien besinnen, „die wir von G20 bis R94 bereits erprobt haben“. Im Umfeld des G20-Gipfels in Hamburg 2017 ist es den Einsatzkräften nur eingeschränkt gelungen, Eskalationen früh zu unterbinden, sobald sich die militanten Aktivisten auf Gebäude begeben hatten.

Beim linksradikal besetzten Haus „Rigaer Straße 94“ (R94) in Berlin wurden bei Polizeieinsätzen wiederholt Beamte von den Dächern aus mit Steinen oder Pyrotechnik beworfen und verletzt. 

Sturm auf Landtag als militante Drohkulisse

In dem anonymen Beitrag auf „Indymedia“ heißt es außerdem: „Nach Erfurt ist vor Magdeburg.“ Der 6. September, der Tag der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wird als der „Tag der voraussichtlichen faschistischen Machtübernahme in Deutschland“ bezeichnet. An diesem werde man „mit einer großen Schar von Antifas aus ganz Deutschland den Magdeburger Landtag stürmen“.

Ungewiss ist, ob es sich bei der Ankündigung um mehr als eine militante Drohkulisse handelt. Spätestens mit diesem Aufruf ist damit zu rechnen, dass die Einsatzkräfte damit beginnen werden, sich auf ein solches Szenario vorzubereiten. 

Bis heute gab es in der deutschen Nachkriegsgeschichte auch keinen Fall, in dem ein Sturm eines überregionalen Parlaments gelungen wäre. Es kam auf kommunaler Ebene mehrfach zu Provokationen, etwa in Dortmund. Dort hatten sich Rechtsextreme nach der Kommunalwahl 2014 und Linksextreme nach der Bundestagswahl 2025 kurzfristig widerrechtlich Zutritt zum Rathaus verschafft. Die Einsatzkräfte konnten die Situation jedoch schnell unter Kontrolle bekommen.

Der versuchte sogenannte Sturm auf den Reichstag, der spontan von Teilnehmern während einer Demonstration gegen die Corona-Politik im August 2020 geprobt worden sein soll, scheiterte schon auf den Treppen des Gebäudes.

Mehr Gegendemonstranten als zum AfD-Parteitag 2024 erwartet

Die Polizei scheint die Ankündigung auf „Indymedia“ ernst zu nehmen.

So rechnet Thüringen mit bis zu 50.000 Gegendemonstranten. Eine solche Teilnehmerzahl würde noch über der Größenordnung der Proteste gegen den AfD-Parteitag 2024 in Essen liegen.

Von den meisten Demonstrationen und Veranstaltungen gehe kein Eskalationsrisiko aus. Hinter ihnen stehen mehrere Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen, Kirchen oder Gewerkschaften. In Erfurt seien an dem Wochenende 31 Versammlungen mit aktuell rund 24.000 Teilnehmern angemeldet worden, sagte Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU). Dabei gehe es aber nicht nur um Gegendemonstrationen zu dem AfD-Parteitag. Zudem seien für Freitag und Samstag zwei große Konzerte geplant. Damit stehe der Landeshauptstadt ein Wochenende bevor, das „so noch nie stattgefunden hat“.

Warnung vor „Horrorszenarien“

Landespolizeipräsident Thomas Quittenbaum ging davon aus, dass zu den angemeldeten 24.000 Versammlungsteilnehmern eine weitere Zahl „von ähnlicher Größe“ zu erwarten sei. Die Erfahrung zeige, dass „ein gewisser Prozentsatz“ auch Gewaltbereitschaft zeigen werde. „Für Gewalt ist in dieser Stadt kein Platz“, warnte der Polizeichef. „Darauf haben wir uns vorbereitet.“

Ein Bündnis „Widersetzen“, das auch von Linken-Bundestagsabgeordneten unterstützt wird, ruft dazu auf, durch Blockaden den Parteitag zu verhindern. Genaue Zahlen zu Teilnehmern und möglichen gewaltbereiten Demonstranten wollte Quittenbaum nicht nennen.

In einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ betonte Maier, Verhinderungsblockaden seien „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“. Mit Blick auf den AfD-Parteitag kündigte der Minister an, die Einsatzkräfte würden „das Versammlungsrecht durchsetzen“.

Innenminister Maier kritisierte über soziale Medien verbreitete „Horrorszenarien“, dass „bürgerkriegsähnliche Zustände“ zu erwarten seien.
(Mit Material von afp)
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.