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EU-Einigung: Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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Rekord bei Einbürgerungen: Union-Politiker fordern schärfere Regeln

In der Union gibt es angesichts hoher Einbürgerungszahlen Forderungen nach möglichen Rechtsverschärfungen. Mit der SPD zeichnen sich dabei unterschiedliche Positionen ab. Ein Überblick über die Debatte:

Worum geht es?

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – ein Rekord seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. So stark wie im Vorjahr fiel der Anstieg aber 2025 wohl nicht aus.
Viele Neubürger der vergangenen zwei Jahre stammen aus EU-Staaten, aus Syrien, der Türkei und aus Russland.
Wie das Statistische Landesamt mitgeteilt hatte, erhielten im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 14.311 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – 16,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
In Bayern wurden nach offiziellen Angaben 59.573 Menschen durch Einbürgerung Deutsche – ein Plus von etwa zehn Prozent.

Kritische Stimmen aus der Union

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, würde gerne mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Er sprach sich dafür aus, die Einbürgerungsfrist wieder von fünf auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen. Das sei in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein.
Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.
„Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU), der „Welt“.
Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte seiner Ansicht nach jedoch auf Ausnahmefälle begrenzt werden.

Ampel-Koalition reformierte das Staatsangehörigkeitsrecht

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Ihre Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft.
Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

SPD will das Fass nicht mehr aufmachen

Dafür, dass die SPD den mit CDU und CSU gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht noch einmal nachbessern will, gibt es momentan keine Anzeichen.
Im Gegenteil: Dass jetzt mehr Menschen Deutsche werden, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist aus Sicht der Sozialdemokraten ein positives Signal.
„Das bedeutet, dass viele Menschen hier arbeiten, die Sprache sprechen und angekommen sind“, sagt SPD-Innenpolitiker Hakan Demir und fügt gleich hinzu: „Wir werden daran nichts ändern.“
Er fände es – auch mit Blick auf Gastronomen und andere Unternehmer, die über die Abschiebung von Mitarbeitern klagen – besser, darüber zu sprechen, „wie wir Bleibeperspektiven für die schaffen, die hier arbeiten und integriert sind“.

CSU sieht Einbürgerung nicht generell negativ

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies bei der Vorstellung der Einbürgerungszahlen für sein Bundesland vor einigen Tagen auf die relativ hohen Voraussetzungen für eine Einbürgerung hin.
Er betonte: „Eingebürgert werden können bei uns nur besonders gut integrierte Personen, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie viele Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.“
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, „dass es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben muss, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus wird“.

Kritik aus der Opposition

Die Linken-Migrationspolitikerin Clara Bünger bezeichnete die Vorschläge aus der Union für eine erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als „Schlag ins Gesicht all jener, die seit Jahren hart arbeiten und längst Teil dieser Gesellschaft sind“.
Statt Menschen dauerhaft auf Bewährung leben zu lassen, solle Teilhabe gestärkt und der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden. (dpa/red)