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EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Die Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei.
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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Lange Wartezeiten am Flughafen: Das müssen Reisende wissen

Die europäischen Flughäfen sehen einen kritischen Punkt erreicht. Ihr Verband ACI berichtet von Wartezeiten von bis zu 5 Stunden für Passagiere, Menschenschlangen in Terminalgebäuden und auf dem Flughafenvorfeld, verpassten Anschlussflügen. Ursache soll neben dem starken Passagierandrang im Sommer das neue Grenzsystem der EU sein, das an den Schengen-Außengrenzen zu aufwändigeren Kontrollen einzelner Reisender führt.

Um welche Kontrollen geht es?

Zum besseren Schutz ihrer Außengrenzen hat die EU seit Oktober 2025 schrittweise ein neues digitales Verfahren zur Ein- und Ausreise (Entry-Exit-System – EES) von Bürgern eingeführt, die nicht aus dem Schengenraum kommen. Bei diesen Menschen werden vor jedem Grenzübertritt biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Foto) und Passdaten erfasst, was pro Person derzeit länger dauert als das frühere Verfahren. Der Stempel im Pass entfällt hingegen. Schon in den ersten Monaten wurden laut EU-Kommission tausende Einreisen verweigert und hunderte Verdächtige identifiziert.

Wo hakt es beim EES-System bislang?

Das Problem ist vor allem, dass die Schritte des neuen Verfahrens bislang meist am Flughafen stattfinden müssen. Vor dem eigentlichen Grenzübertritt sind sogenannte Self-Service-Kioske eingerichtet, an denen sich die Reisenden selbst vorregistrieren müssen. Die dafür nötige Infrastruktur scheint nicht von allen Mitgliedsländern gleichermaßen gut vorbereitet worden zu sein. Eine entsprechende EU-App, mit der Reisende ihre Daten und Merkmale schon vorab eingeben können, ist bislang nur von Schweden und Portugal übernommen worden. „Die Kontrollen dauern einfach länger“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Ausreichend Personal stelle man zur Verfügung.

Was gilt für Bürger aus dem Schengenraum?

Zum Schengenraum gehören die Kernterritorien von 25 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Deutsche und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsländer müssen bei Ein- und Ausreise nicht durch das neue EU-Grenzsystem. Bei Reisen ins Schengen-Ausland stehen den Menschen andere Kontroll-Verfahren zur Verfügung. Die Bundespolizei Frankfurt empfiehlt die Teilnahme an dem vollautomatischen System Easypass. Hier wird kurz der Pass gescannt und live mit dem Gesicht des oder der Reisenden abgeglichen. Grenzbeamte greifen nur noch bei Zweifelsfällen oder zu Stichproben ein. Zu längeren Wartezeiten komme es dort nicht.

Wie haben die EU-Staaten bislang reagiert?

Besonders Flughäfen in klassischen Urlaubsländern wie Griechenland, Portugal und Italien, aber auch Frankreich und Belgien setzten die Erfassung biometrischer Daten immer wieder aus. Wohl auch um Urlauber und Touristen vor allem aus Großbritannien nicht weiter zu verärgern. Britischen Medienberichten zufolge reduzierten etwa griechische und portugiesische Flughäfen die Kontrollen auf das Nötigste, um die Reisenden nicht abzuschrecken.
Die Aussetzung von Teilen der Kontrollen ist nach EU-Regeln erlaubt, wenn etwa die notwendigen Kapazitäten fehlen und sich große Schlangen bilden. Eigentlich nur für sechs Stunden, allerdings kann die temporäre Ausnahme beliebig oft und hintereinander wiederholt werden.

Wie läuft es in Deutschland?

Vergleichsweise gut. Die EU hat Deutschland vor einigen Wochen sogar als Musterschüler bezeichnet. Aber auch hier sind nach Angaben der Bundespolizei die Kontrollen in Einzelfällen schon ausgesetzt worden. Der Frankfurter Flughafen bittet EES-Reisende, mindestens drei Stunden vor Abflug am Terminal zu sein.
Schlangen an der Ausreise bilden sich immer wieder. Der Betreiber Fraport versucht zu verhindern, dass sich EU-Bürger falsch einreihen und so unnötige Wartezeiten erdulden müssten. In den Terminals sind dafür eine größere Zahl von Lotsen und anderen Servicekräften unterwegs. Nach Einschätzung der Berliner Flughafen-Chefin und ADV-Vorsitzenden Aletta von Massenbach sind die Abfertigungszeiten deutlich angestiegen und es komme zu „unzumutbar langen Wartezeiten“.

Wie beurteilt die EU-Kommission die Situation?

Trotz immer wieder aufflammender Kritik hält die Europäische Kommission seit Monaten an ihrer Bewertung fest: Grundsätzlich laufe das System gut. In den meisten EU-Staaten seien die Auswirkungen auf Reisende begrenzt, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Wo Mitgliedsländer nicht in der Lage seien, die nötige Infrastruktur und Kapazität bereitzustellen, sei die EU-Kommission bereit zu unterstützen. Zudem soll es im Hinblick auf die Sommerreisezeit in den nächsten Tagen ein Treffen mit Vertretern der Branche geben, fügte er hinzu. Grundsätzlich hatten demnach alle Mitgliedsländer vor Einführung des neuen EU-Grenzsystems ihre Bereitschaft signalisiert.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen räumte am Freitag ein, dass es noch einiges zu tun gebe, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten technische Probleme zu lösen. Das System habe aber nicht die Regeln zur Ein- und Ausreise geändert, sondern sorge für Transparenz.

Was fordern die Flughäfen?

Der europäische Flughafenverband ACI verlangt, dass Mitgliedstaaten zumindest in den Hauptreisemonaten Juli und August die Kontrollen vollständig aussetzen dürfen. Zudem müsse ein vorläufiger Mechanismus eingerichtet werden, der es den Grenzkontrollbehörden erlaubt, das Verfahren bei besonders großem Andrang anzuhalten. Dieser Mechanismus solle erst wieder abgeschafft werden, wenn das EES und die Vorregistrierungs-App überall voll funktionsfähig seien.
Der deutsche Flughafenverband ADV fordert Bundesinnenministerium und Bundespolizei auf, die bestehenden Flexibilitätsmöglichkeiten konsequent zu nutzen. Von Massenbach sagt: „Europas Sicherheitsarchitektur muss hohe Sicherheitsstandards gewährleisten, ohne die Leistungsfähigkeit des Luftverkehrs und die Reisequalität für internationale Passagiere unnötig zu beeinträchtigen.“ (dpa/red)
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Verlorene Koffer kosten Airlines Milliarden

Wenn eine Fluggesellschaft Koffer verliert oder beschädigt, kann sie das teuer zu stehen kommen: Im Durchschnitt entstünden Kosten von rund 260 Dollar (knapp 230 Euro) pro Gepäckstück, schreibt der Dienstleister Sita in Genf in seinem neuen Gepäck-Report.
Er macht folgende Rechnung auf: Pro Passagier verdienten Fluggesellschaften nach Abzug aller Kosten nur 8 Dollar. Nach dieser Rechnung mache also ein verlorenes oder beschädigtes Gepäckstück den Profit aus bis zu 30 verkauften Tickets zunichte. Weltweit schätzt Sita die Kosten für die Airlines pro Jahr auf 6,3 Milliarden Dollar. Im Jahr davor waren es allerdings noch 7,9 Milliarden Dollar.
Sita erfasst die fehlgeleiteten und verspätet zugestellten Gepäckstücke, die mehr als 75 Prozent ausmachen, die beschädigten Stücke (21 Prozent) sowie auch die, die auf Nimmerwiedersehen verschwinden (4 Prozent).

Bessere Vernetzung senkt die Fehlerquote

Die Zahl der Gepäckprobleme geht nach Angaben von Sita stetig zurück, im vergangenen Jahr um 19 Prozent im Jahresvergleich. Und es gab auch weniger Probleme mit Gepäckstücken als im letzten Jahr vor der Pandemie, 2019, obwohl 2025 mehr Passagiere befördert wurden.
Der Vergleich: 2019 gingen bei knapp 4,5 Millionen geförderten Passagieren weltweit 26 Millionen Gepäckstücke verloren oder wurden beschädigt, 2025 waren es bei knapp 5 Millionen Passagieren 24 Millionen.
Probleme vorbeugen oder sie schneller lösen könne man durch die bessere Datenvernetzung von Fluggesellschaften, Flughäfen und den dortigen Dienstleistern, um den Standort von jedem Gepäckstück zu jedem Zeitpunkt zu kennen. Dabei könnten auch Programme mit Künstlicher Intelligenz helfen. (dpa/red)
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Forschungszentrum: KI kann Fluglotsen produktiver machen

Einem Forschungsvorhaben zufolge kann Künstliche Intelligenz (KI) Fluglotsen produktiver machen und Piloten unterstützen.
„In Simulationen zeigte sich, dass menschliche und digitale Fluglotsen ihre Aufgaben effizient aufteilen können“, teilte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit.
Das Forschungszentrum hatte das vierjährige Projekt angestoßen. Die Ergebnisse wurden in Hamburg vorgestellt.

KI ermöglicht Fluglotsen 25 Prozent mehr Verkehr

Unterstützt von KI-Systemen sei es Fluglotsen in Simulationen gelungen, ein bis zu 25 Prozent höheres Verkehrsaufkommen zu bewältigen als höchstens vorgesehen, heißt es.
Nach Bewertung des DLR ist das Ergebnis relevant, weil Verkehrszahlen zunehmen und Personalkapazitäten der Flugsicherung abnehmen. KI-Systeme könnten den Luftverkehr effizienter machen.
Die Forscher des DLR haben außer einem digitalen Fluglotsen ein Assistenzsystem für Piloten entwickelt, das ihnen bei der Auswahl alternativer Flugrouten und geeigneter Ausweichflughäfen helfen kann. (dpa/red)
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Kleinflugzeug in Mittelhessen abgestürzt – Zwei Tote

Im mittelhessischen Pohlheim ist ein Kleinflugzeug abgestürzt – zwei Menschen starben. Bei den Toten handele es sich um den Piloten und seinen Begleiter. Die beiden Männer im Alter von 69 und 56 Jahren seien mit der kleinen Propellermaschine in ein Feld neben der Start- und Landebahn des Segelflugplatzes im Pohlheimer Ortsteil Watzenborn-Steinberg gestürzt.
Das zerstörte Flugzeugwrack lag am Nachmittag auf einem Getreidefeld. Gegen 11.30 Uhr sei die Mitteilung von der Rettungsleitstelle eingegangen, dass es zu dem Flugzeugabsturz gekommen sei, sagte der Polizeisprecher.
Ersthelfer und Einsatzkräfte hätten dann im Flugzeug die beiden leblosen Männer gefunden und sofort mit der Reanimation begonnen. Der Rettungsdienst habe beide in Krankenhäuser gebracht, wo sie kurz darauf an ihren schweren Verletzungen gestorben seien. Sowohl die Ersthelfer als auch Zeugen wurden von Seelsorgern betreut.

Ermittlungen zur Absturzursache laufen 

Zunächst war unklar, ob von dem Flugzeugwrack eine Gefahr ausging. Konkret gehe es um eine Notfallvorrichtung mit Fallschirm, der durch eine Sprengladung ausgelöst werden könne. Der Zustand der Sprengladung sei unklar, daher müsse sie von Experten noch gesichert werden.
Zusammen mit Experten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung müsse die Ursache für den Absturz nun geklärt werden, „die Ermittlungen dazu laufen jetzt“, sagte der Sprecher. Auch mit der Feuerwehr stehe man im Austausch. Zahlreiche Feuerwehrkräfte waren am Nachmittag an der Unglücksstelle, auch um bei Temperaturen um 30 Grad für den Brandschutz auf dem Gelände zu sorgen. (dpa/red)
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Passagiere bei Hitze eingesperrt? Airline entschuldigt sich

Weil die Klimaanlage nicht richtig ging, hat sich ein Flugzeug der Airline SunExpress am Boden des Frankfurter Flughafens stark aufgeheizt: Hitzebedingt hohe Temperaturen im Innenraum des Fliegers sorgten am Sonntagnachmittag für einen Einsatz von Rettungskräften. Mehrere Passagiere in der bereits besetzten Maschine klagten über Unwohlsein, wie das Polizeipräsidium Frankfurt am Main mitteilte.
Die Airline teilte mit: „Was die Fluggäste an Bord unseres Fluges XQ147 von Frankfurt nach Antalya am 21. Juni erlebt haben, tut uns aufrichtig leid. Wir bitten alle betroffenen Fluggäste in aller Form um Entschuldigung.“ Zuvor hatte „RTL“ über den Vorfall berichtet.

Schuld war Defekt an Hilfsaggregat

Leider hätten einige der insgesamt 189 Fluggäste medizinische Betreuung gebraucht. Nach einem medizinischen Check hätten sie aber noch am selben Tag den Flug in die Türkei antreten können. An Bord waren zudem sechs Crew-Mitglieder.
Ursache war laut Sprecherin ein technischer Defekt am Hilfsaggregat, das am Boden unter anderem die Klimatisierung sicherstelle. Alle Passagiere und die Crew verließen die Maschine. Der Flug konnte noch am selben Tag verspätet starten, hieß es.

Airline will Ablauf gründlich prüfen

Der Abflug der Passagiermaschine habe sich zunächst verzögert, hieß es vom Polizeipräsidium. Mehr als eine Stunde nach dem ursprünglich geplanten Abflug seien die Rettungskräfte gegen 15.15 Uhr alarmiert worden. Die betroffenen Fluggäste wurden den Angaben zufolge durch Rettungskräfte vor Ort versorgt.
„Wir prüfen derzeit den gesamten Ablauf gründlich und ziehen daraus die notwendigen Konsequenzen. Unser Kundenservice-Team kontaktiert derzeit alle betroffenen Fluggäste zu ihrem Befinden und ob sie ggf. weitere Unterstützung benötigen“, hieß es. (dpa/red)
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Ubisoft-Mitgründer stirbt bei Flugzeugabsturz in Frankreich

Beim Absturz eines Propellerflugzeugs in der westfranzösischen Gemeinde La Baule sind zwei Menschen ums Leben gekommen, darunter der Mitgründer der weltweit bekannten Videospielfirma Ubisoft.
Das Kleinflugzeug sei am Freitagabend auf einem Feld abgestürzt, als es sich im Anflug auf den Flugplatz in La Baule befand, teilte die zuständige Staatsanwältin mit.
Ubisoft schrieb, dass es mit großer Trauer vom Tod von Claude Guillemot erfahren habe, „der bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.“ Das französische Unternehmen ist für Spiele wie „Assasin’s Creed“ bekannt und betreibt auch in Deutschland Entwicklungsstudios.

Staatsanwaltschaft: Es könnte Claude Guillemot sein

Die Staatsanwältin bestätigte, dass es sich bei einem der Toten des Unglücks „nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen“ um Claude Guillemot handeln könnte.
Die Maschine startete demnach aus Rennes, wo Guillemot wohnte. Er sei der Eigentümer des Flugzeugs. Es seien Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingeleitet worden, hieß es weiter. Die genauen Umstände und Ursachen des Unfalls stehen bislang nicht fest.
Der 69-jährige Guillemot hatte Ubisoft 1986 gemeinsam mit seinen Brüdern gegründet. Zuletzt war er Chef der Guillemot Corporation, die unter anderem Zubehör für Computerspiele vertreibt.
Die beigeordnete Ministerin für künstliche Intelligenz und Digitalisierung in Frankreich, Anne Le Hénanff, schrieb auf der Plattform X: „Die französische Videospielbranche verliert heute einen ihrer Pioniere.“ (dpa/red)
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Flugzeugabsturz: Privatjet stürzt in Texas auf Highway – ein Toter

Bei der Bruchlandung eines Kleinflugzeugs auf einer Autobahn nahe Laredo im US-Bundesstaat Texas ist ein Mensch ums Leben gekommen. Nach ersten Informationen befanden sich sechs Menschen in der privaten Maschine.
Ein Großaufgebot von Rettungskräften war am Dienstagabend (Ortszeit) im Einsatz, sagte ein Polizeisprecher in einem Video der Behörden. In welchem Zustand sich die anderen Insassen befinden, war zunächst unklar.

Die Cessna brannte

In sozialen Medien geteilte Aufnahmen einer Augenzeugin zeigen, wie neben ersten Polizeikräften weitere Menschen zur Unglücksmaschine eilten und halfen, Insassen aus dem brennenden Jet zu befreien.
Nach Angaben des Polizeisprechers meldete der Tower des örtlichen Flughafens kurz vor 22:00 Uhr einen Privatjet mit technischen Schwierigkeiten. Kurz darauf sei das Flugzeug auch schon abgestürzt.
Bei dem Flugzeug soll es sich um einen für Geschäftsflüge genutzten Jet des Herstellers Cessna handeln, berichtete der US-Sender „Fox News“ unter Berufung auf Daten der Tracking-Webseite FlightAware. Demzufolge war die Maschine um 18:19 Uhr vom mexikanischen Flughafen Los Cabos gestartet.

Ersthelfer mit Rauchvergiftung im Krankenhaus

Den Polizeiangaben nach wurde ein Auto auf der Fahrbahn von der Maschine getroffen. Dessen Insassen seien im Krankenhaus und ihr Zustand stabil, hieß es. Auch einige der Ersthelfer würden aktuell im Krankenhaus behandelt, weil sie bei ihren Rettungsbemühungen giftigen Rauch eingeatmet hätten, sagte der Sprecher.
Auf dem auf Facebook veröffentlichten Polizeivideo war zu sehen, wie die Feuerwehr im Hintergrund weiter das auseinandergebrochene Wrack löschte, dessen Vorderteil bäuchlings über die Betonbegrenzung auf die Fahrbahn ragte.
Laredos Polizei bat die Öffentlichkeit darum, für die Untersuchungen des Unglücks etwaige Aufnahmen mit den Behörden zu teilen. Der betroffene Highway-Abschnitt Loop 20 wurde beidseitig gesperrt. Zur Brandbekämpfung kamen auch spezielle Löschmittel zum Einsatz. (dpa/red)
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Moskau meldet Attacken von 60 Drohnen – Raffinerie getroffen

Russlands Flugabwehr hat in der Hauptstadt Moskau nach Darstellung von Bürgermeister Sergej Sobjanin etwa 60 ukrainische Drohnen abgeschossen. Eine Drohne habe ein Objekt auf dem Gelände einer Ölraffinerie in Moskau getroffen, teilte Sobjanin mit.
Es gab keine Verletzten. Einsatzkräfte seien dabei, herabgefallene Trümmer von abgeschossenen Drohnen zu beseitigen. Auf den vier Flughäfen der Hauptstadt gab es wegen des Drohnenalarms Einschränkungen im Flugverkehr.

Airports stellten Betrieb ein

Zuerst stellen die Flughäfen Domodedowo und Schukowski ihre Arbeit vorübergehend ein, später stoppten auch die Airports Scheremetjewo und Wnukowo Starts und Landungen. Russen erleben inzwischen fast täglich zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen.
Das russische Verteidigungsministerium meldete am Morgen den Abschuss von insgesamt 172 Drohnen über verschiedenen Regionen. Angaben zu Treffern oder Schäden machte das Ministerium nicht.

Öldepot im Süden Russlands brennt

Die ukrainischen Drohnenangriffe zielten erneut auf wichtigen Anlagen der Ölindustrie. Im Süden Russlands in der Region Krasnodar sei ein Öllager der Siedlung Poltawskaja getroffen worden und in Brand geraten, teilten die Behörden mit.
Im Zuge des Angriffs wurde auch eine Kreisstraße gesperrt. In sozialen Netzwerken kursierten zunächst nicht überprüfbare Videoaufnahmen von einer großen Rauchwolke.
Die Ukraine will mit den Angriffen auf die russische Ölindustrie den militärischen Nachschub stören und auch den Energieexport treffen. Die Attacken gegen Raffinerien und Treibstofflager haben vielerorts zu Engpässen bei der Versorgung mit Benzin geführt. Zudem steigen die Preise fürs Tanken. (dpa/red)
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Auf Testgelände: Acht Tote bei Absturz von B-52-Bomber in den USA

Beim Absturz eines Bombers vom Typ B-52 in den USA sind alle acht Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen.
Das Unglück ereignete sich kurz nach dem Start des Langstreckenbombers, teilte der Militärstützpunkt Edwards Air Force Base im Bundesstaat Kalifornien mit. Rettungskräfte seien sofort vor Ort gewesen.
Es handle sich um „eine schreckliche Tragödie, bei der wir acht großartige Amerikaner verloren haben“, sagte Colonel James Hayes. Aktuell würden die Familien der Opfer verständigt. Erst danach könne er nähere Angaben zu den Getöteten machen. Wie der Flugzeugbauer Boeing mitteilte, waren zwei der Opfer Mitarbeiter des US-Konzerns.
Hayes zufolge sollte bei dem Flug am späten Montagvormittag (Ortszeit) ein neues Radarsystem getestet werden. Das Flugzeug hob demnach ab, stürzte unmittelbar danach ab und ging in Flammen auf.
„Derzeit haben wir keinerlei Hinweise darauf, was die Ursache dafür war“, sagte Hayes. Eine Kommission werde den Fall untersuchen. Danach werde entschieden, welche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen dürften.
Das US-Militär rechnet nach dem Absturz nicht mit Überlebenden.

Das US-Militär rechnet nach dem Absturz nicht mit Überlebenden.

Foto: Uncredited/KABC/AP/dpa

Flughafen dient als Testgelände

Die Flugzeuge des Herstellers Boeing vom Typ B-52 sind Langstreckenbomber der US-Luftwaffe, bekannt auch als „Stratofortress“ (auf Deutsch etwa: „Festung in der Stratosphäre“).
Im Normalfall haben sie fünf Besatzungsmitglieder an Bord. Sie können sowohl konventionelle Sprengsätze als auch Atombomben abwerfen.
Die Edwards Air Force Base befindet sich gut 100 Kilometer nördlich von Los Angeles in der Mojave-Wüste. Sie dient dem Militär unter anderem als Testgelände. In der Vergangenheit hatten die USA von dort aus unter anderem Tarnkappendrohnen und Jets mit sechsfacher Schallgeschwindigkeit getestet.
Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, drückte den Opfern, Familien und Mitarbeitern sein Mitgefühl aus. Er sei „dankbar für alle Ersthelfer und Rettungskräfte, die derzeit vor Ort im Einsatz sind“.

B-52-Bomber im Iran-Krieg eingesetzt

Seit mehr als 60 Jahren bilden die B-52 das Rückgrat der Bomberflotte der USA. Sie dienen der nuklearen Abschreckung, kamen zuletzt aber auch immer wieder im Irankrieg zum Einsatz. Ein Grund dafür ist, dass sie auch besonders schwere, bunkerbrechende Bomben abwerfen können.
Bereits im Jahr 2016 war ein B-52-Bomber der US-Luftwaffe auf der pazifischen Insel Guam verunglückt. Die Maschine hatte den Start bei hoher Geschwindigkeit abgebrochen, kam vom Rollfeld ab und ging in Flammen auf. Von den sieben Menschen an Bord wurde einer leicht verletzt.
Verheerender ging ein Unfall im Jahr 1966 aus, als ein B-52-Bomber in Spanien mit einem Tankflugzeug kollidierte. Beide Maschinen stürzten in der Nähe der Ortschaft Palomares ab.
Die Atombomben an Bord der B-52 – mit einem Vielfachen an Sprengkraft der Hiroshima-Bombe – explodierten nicht. Zwei von ihnen platzten aber beim Aufprall auf den Boden auf und setzten radioaktives Plutonium frei. Sieben der insgesamt elf Besatzungsmitglieder der beiden Maschinen kamen ums Leben. (dpa/red)
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Neue Rechte für Fluggäste? Was sich ändert

Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.

Das soll sich unter anderem ändern

  • beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
  • bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
  • bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
  • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.
Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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Flugzeugabsturz in den USA: Zwölf Tote vermutet

Nach einem Flugzeugabsturz im US-Bundesstaat Missouri wird nach Polizeiangaben befürchtet, dass alle zwölf Insassen gestorben sind.
Die Autobahnpolizei teilte auf der Plattform X mit, dass sich der tödliche Absturz in der Nähe eines Flugplatzes im Raum der Kleinstadt Butler südlich von Kansas City ereignet habe. Nach aktuellem Stand von Berichten seien alle Insassen an Bord tot.
Warum das Flugzeug in der Nähe des Butler Memorial Airport abstürzte, blieb unklar. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei unterstützten die lokale Polizei und das Sheriff-Büro der Region Bates County.
Das Sheriff-Büro teilte auf Facebook mit, dass der Autoverkehr auf einer Straße in der Nähe des Flugplatzes gestoppt worden sei.
Der TV-Sender Fox 4 berichtete unter Berufung auf eine nicht genannte Quelle, dass sich an Bord neben dem Piloten elf Fallschirmspringer befunden haben sollen. (dpa/red)
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Hoffnung enttäuscht: Kein ICE-Anschluss am Flughafen München

Der Münchner Flughafen bleibt für Fernzüge weiter unerreichbar: Die Hoffnungen auf eine Behelfslösung haben sich zerschlagen. Eine Prüfung der Deutschen Bahn hat ergeben, dass ICE-Züge nicht auf der bestehenden Trasse für S-Bahnen und Regionalzüge fahren können.
Auf den aktuellen, schon stark ausgelasteten Gleisen sei eine Fernverkehrsverbindung zum Flughafen nicht sinnvoll umsetzbar, teilt eine DB-Sprecherin mit. Zuerst hatte der „Münchner Merkur“ berichtet.

Ohne neue Bahnstrecke geht es laut DB nicht

Die Bahn hofft nun weiter auf den seit Jahrzehnten angedachten Bau einer neuen Trasse, auf der ICE-Züge den zweitgrößten deutschen Flughafen erreichen könnten.
Für eine stabile Anbindung sei dies unerlässlich, teilte die Sprecherin mit. „DB Fernverkehr befürwortet dies ausdrücklich, zum Beispiel im Kontext eines Ausbaus der Achse München–Ingolstadt.“

Vier Jahrzehnte Diskussion

Über die Fernverkehrsanbindung des Flughafens wird seit mittlerweile vierzig Jahren ergebnislos diskutiert. Ursprünglich wurde der Flughafen in den 1980er Jahren zwar mit Fernbahnhof – und vier Startbahnen – geplant, doch gebaut wurden schlussendlich zwei Startbahnen und eine S-Bahn-Verbindung.
Ende der 1980er Jahre fiel auch die Entscheidung für die 2006 eröffnete Schnellstrecke München-Nürnberg – ohne Stopp am Flughafen.

Das Nachsehen haben die Franken und nördlichen Oberbayern

Unpraktisch und zeitraubend ist der fehlende Fernbahnanschluss vor allem für Passagiere, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem nördlichen Oberbayern oder Franken anreisen: Obwohl der Flughafen 30 Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt gelegen ist, müssen sie entweder gleich Bus fahren oder mit dem Zug bis zum Münchner Hauptbahnhof, um dort in Bus oder S-Bahn umsteigen. (dpa/red)
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EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“
Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht.
Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa/red)
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Sicherheitsbereich am Hamburger Flughafen geräumt

Wegen einer „polizeilichen Lage“ am Hamburger Flughafen ist der Sicherheitsbereich des Airports geräumt worden. Alle Passagiere hätten den Bereich hinter den Sicherheitskontrollen verlassen müssen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Auch bereits in den Maschinen sitzende Passagiere mussten demnach wieder aussteigen.
Um was für eine „polizeiliche Lage“ es sich handelt, wollte der Sprecher nicht weiter ausführen. Häufig sind in solchen Fällen verdächtige Gegenstände Ursache für eine solche Sicherheitsmaßnahme.

Nur Sicherheitsbereich betroffen

Derzeit werde der Bereich untersucht, sagte der Sprecher. Wie lange die Sperrung andauern werde, sei noch nicht absehbar.
Ein dpa-Reporter berichtete vom Flughafen, dass für alle Flüge Verspätungen von drei Stunden angezeigt würden.
Betroffen von der Sperrung war nach Angaben der Bundespolizei aber nur der Sicherheitsbereich, in dem sich die bereits kontrollierten Passagiere befanden. Die anderen Teile des Flughafens seien weiter zugänglich, hieß es.

Bundeswehr-Kampfjets trainieren am Airport

Am Hamburger Flughafen trainiert derzeit die Bundeswehr. Seit Anfang der Woche sind am zivilen Helmut-Schmidt-Airport sechs Tornado-Kampfflugzeuge stationiert. Die Maschinen üben dort zwischen 9.00 und 18.00 Uhr parallel zum normalen Flugbetrieb Starts und Landungen. (dpa/red)
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Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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Terminal 2 am Flughafen Frankfurt schließt für viele Jahre

Stillstand am Terminal 2: Das Abfertigungsgebäude am Frankfurter Flughafen bleibt wegen umfassender Sanierung für Jahre geschlossen.
Der Betreiber Fraport nimmt das Terminal am größten deutschen Airport ab heute planmäßig für Renovierungsarbeiten außer Betrieb.
„Nach mehr als 30 Jahren intensiver Nutzung besteht an Terminal 2 ein hoher Sanierungsbedarf“, teilte der Konzern mit.
Die Wiederinbetriebnahme sei für Mitte der 2030er Jahre geplant. Dann soll der Passagierbetrieb mit mehr als 10 Millionen Fluggästen pro Jahr wieder anlaufen.

Nachdem das Terminal 3 am Flughafen Frankfurt fertig ist, wird Terminal 2 saniert.

Foto: Boarding1Now/iStock

Investition von 1,5 Milliarden Euro

Fraport beziffert die Investitionen auf 1,5 Milliarden Euro. „Das modernisierte Terminal 2 wird ein zentraler Baustein unseres künftigen Hub-Systems sein – mit modernen Abläufen, hoher Flexibilität und einem deutlich verbesserten Reiseerlebnis für unsere Gäste“, sagte Pierre Dominique Prümm, Vorstandsmitglied bei Fraport, laut Mitteilung.
Die Hauptbaumaßnahmen sind für 2030 vorgesehen. Bis dahin laufen Vorbereitungen und eine detaillierte Bauplanung. Sicherheitsrelevante Systeme und die technische Gebäudeausrüstung sollen vollständig erneuert werden.
Zudem wird die Infrastruktur überarbeitet, darunter Aufzüge und Fahrtreppen sowie Sanitär- und Büroflächen.
Auch die Sicherheitsprozesse will Fraport optimieren: Geplant sind zentralisierte Sicherheitskontrollen, eine effizientere Passagierführung und eine flexiblere Nutzung der Geschäfte.

Skyline-Bahn weiter außer Betrieb

Die bisher im Terminal 2 ansässigen Fluggesellschaften sind bereits schrittweise in das neue Terminal 3 umgezogen.
Einzelne, wichtige Infrastrukturbereiche bleiben aber in Betrieb, etwa die Gepäckförderanlage, die Tiefgarage und die Skyline-Station. Letztere ist derzeit außer Betrieb. Grund ist eine technische Überholung.
Sobald die Anlage wieder einsatzbereit ist, soll sie nach Angaben einer Fraport-Sprecherin auch das Terminal 2 erneut anfahren.
Damit bleibt die Verbindung zwischen den Terminals am mit Abstand größten internationalen Luftfahrtdrehkreuz in Deutschland grundsätzlich erhalten.
Transitpassagiere, die von Terminal 1 nach Terminal 3 weiterreisen, können dann wieder über Terminal 2 mit der Transitbahn fahren. Aktuell ist der Transitverkehr über Ersatzbusse gesichert. (dpa/red)
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Feueralarm im Tower: Flugverkehr am Flughafen München nach Evakuierung wieder stabil

Am Flughafen München ist der Flugverkehr am Morgen ohne größere Probleme gestartet. „Der Flugbetrieb ist normal angelaufen und es gibt aktuell keine Störungen“, teilte ein Sprecher des Airports mit.
Nach einem Feueralarm im Tower und einer etwa zweistündigen Einstellung des Flugbetriebs am Sonntagabend gab es laut Webseite des Flughafens am Morgen bereits einige Starts. Es wurden aber auch Annullierungen angezeigt, etwa bei geplanten Ankünften. Ob diese mit dem abendlichen Alarm zusammenhingen, war zunächst unklar.

Brandgeruch im Tower

Am Sonntag hatte der Flughafen mitgeteilt: „Der Tower am Flughafen München wurde um 20:33 Uhr aufgrund von Brandgeruch evakuiert.“ Die Flugsicherung stoppte daraufhin sofort den Flugbetrieb, außerdem wurde die Flughafenfeuerwehr alarmiert.
Rund zwei Stunden später gab es allerdings bereits wieder einzelne Starts am Airport. Als Ursache des Alarms wurde ein Defekt in einem Lüfter entdeckt, ein Bauteil wurde ausgewechselt. Ein offenes Feuer soll es nicht gegeben haben.

Nachtflugverbot zeitweise ausgesetzt

Wichtigste Fluggesellschaft in München ist die Lufthansa. Die bayerische Landeshauptstadt ist neben Frankfurt/Main eines der beiden Drehkreuze des Unternehmens für den weltweiten Flugverkehr.
Ob der Zwischenfall vom Sonntagabend noch Auswirkungen auf den Ablauf zu Wochenbeginn hat, war zunächst unbekannt. Auch war am Morgen noch unklar, wie viele Starts und Landungen am Abend ausgefallen waren.
Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Der Flughafen wollte aber noch in der Nacht möglichst viele Flüge abfertigen. Das Flugverbot wurde dafür speziell bis 1.30 Uhr am Montagmorgen ausgesetzt.
Etliche Maschinen mussten vorübergehend in München am Boden bleiben, Verspätungen gab es auch bei den Flügen nach München. Rund 35 Maschinen wurden auf andere Flughäfen umgeleitet. (dpa/red)
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Drohnen legen deutsche Flughäfen lahm und verursachen hohe Kosten


In Kürze:

  • Im ersten Quartal wurden mehr als doppelt so viele Drohnenvorfälle im gesperrten Luftraum gemeldet wie ein Jahr zuvor.
  • Drohnensichtungen führen regelmäßig zu Sperrungen von Flughäfen, Flugausfällen und hohen Zusatzkosten für Airlines.
  • Sicherheitsbehörden gehen überwiegend von unerlaubten Flügen privater Drohnenpiloten aus.
  • Belastbare Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste oder staatlicher Akteure liegen bislang nicht vor.

Trotz der Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern hat sich das Problem der Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen verschärft. Dies berichtet die „WELT“ unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Diesen zufolge haben Piloten und Flughäfen allein im ersten Quartal dieses Jahres 108 Fälle des Eindringens unbemannter Flugobjekte in den gesperrten Luftraum gemeldet.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es demgegenüber erst 47 Vorfälle dieser Art. Damit hat sich das Phänomen mehr als verdoppelt. In 93 Prozent der gemeldeten Fälle geschah dies der DFS zufolge im Großraum von Flughäfen.

Drohnen meist von Hobbypiloten gesteuert – es drohen Bußgelder oder Strafanzeigen

Was die Hintergründe anbelangt, scheint es erst wenig an gesicherten Erkenntnissen dazu zu geben. In überwiegendem Maße, so vermuten Sicherheitsbehörden, ist von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten auszugehen. Dies war etwa bei einem 41-Jährigen der Fall, der im Oktober des Vorjahres eine Drohne kurzzeitig innerhalb der Verbotszone um den Flughafen Frankfurt am Main getestet hatte.
Gegen ihn leiteten die zuständigen Behörden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Je nach Größe und Lage des Flughafens gelten für Drohnen im Umkreis von etwa 1,5 bis 3 Kilometern Flugbeschränkungen oder Flugverbote. Für unerlaubtes Eindringen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Haftstrafen bis zu zwei Jahren drohen bei unerlaubtem Anfertigen und Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen von Personen mithilfe einer Drohne. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Die Bundesregierung will jedoch nicht ausschließen, dass auch kriminelle oder nachrichtendienstliche Akteure in Störmanöver mit Drohnen in Flughafennähe involviert sein könnten. Im Vorjahr hatte es im Zuge einzelner Drohnensichtungen zeitweilige Sperren des Betriebs auf Flughäfen gegeben. Unter anderem in München wurde Ende Oktober über mehrere Stunden hinweg der Flughafen lahmgelegt.

Kein russischer Bezug erhärtet – aber Trittbrettfahrer denkbar

Der Bundespolizei zufolge würden Privatpersonen immer wieder unerlaubterweise in Flugverbotszonen eindringen und Aufnahmen anfertigen. Ein militärischer Hintergrund oder gar eine Verbindung zu Russland, wie sie vonseiten der Politik häufig nahegelegt wird, konnte bis dato nicht nachgewiesen werden. NRW-Innenminister Herbert Reul wollte auch Trittbrettfahrer vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung nicht ausschließen.
Für die Luftfahrtbranche sind die Konsequenzen aus den Vorfällen häufig gravierend. Drohnensichtungen innerhalb der Verbotszonen führen regelmäßig zu vollständigen Sperrungen von Flughäfen. Im Zusammenhang mit der Sichtung nahe dem Flughafen München waren 81 Flüge vom daraus resultierenden Start- und Landeverbot betroffen: 23 Starts und Landungen wurden annulliert, 23 umgeleitet und 46 Starts gestrichen.
Betroffene Airlines berichten von Verzögerungen bei Abflügen und Ankünften. Dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zufolge mussten Maschinen wegen Drohnenvorfällen Warteschleifen fliegen oder Ausweichflughäfen ansteuern.

Branche hat wenig eigene Handhabe gegen Drohnen

Neun Vollsperrungen, zu denen es im Jahr 2024 drohnenbedingt gekommen war, verursachten rund 500.000 Euro Schaden – hauptsächlich für Fluggesellschaften. Die durchschnittliche Dauer von Sperren belief sich auf 32 Minuten. Zusätzlich entstehen Kosten aufgrund von längeren Flugzeiten, erhöhtem Kraftstoffverbrauch und anfallenden Landegebühren auf Ausweichflughäfen. Außerdem müssen die Fluggesellschaften bei Verzögerungen dieser Art auch EU-Vorgaben wie jene zur Passagierverpflegung erfüllen.
Schon vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen können im gesamten Luftverkehrssystem erhebliche Folgekosten auslösen. Deshalb streichen einige Airlines auch nach Wiedereröffnung aus operativen Gründen Flüge.
Die Luftfahrtbranche verfolgt gegen künftige Drohnenevents keine eigenen Abwehrmaßnahmen. Sie ist dazu auch nicht befugt, da dies eine Angelegenheit der Bundespolizei und im Ausnahmefall der Bundeswehr ist. Die Branche selbst konzentriert sich auf die Optimierung von Meldeprozessen, die Stärkung der Betriebsresilienz – etwa durch Ausweichpläne für Flughafen-Sperrungen – und die Koordination mit der Bundespolizei.
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Bugfahrwerk knickt ein – Verletzte am Frankfurter Flughafen

Schreck am Frankfurter Flughafen: Das Bugfahrwerk einer Boeing 787 ist dort eingeknickt. Mehrere Mitarbeiter der Fluglinie wurden verletzt, wie die Airline bestätigte.
Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagmittag, 4. Juni gegen 12.45 Uhr. Die Maschine mit der Flugnummer LH450 sollte nach Los Angeles fliegen.
Es handelt sich um eine Maschine vom Typ 787-9 Dreamliner – ein zweistrahliges Langstrecken-Flugzeug für 200 bis 440 Passagiere.

Crew und Bodenmitarbeiter an Bord

Was war passiert? „Auf einer Parkposition klappte unerwartet das Bugfahrwerk des Flugzeugs ein“, schilderte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage den Hergang.
„Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich Crew- und Bodenmitarbeitende an Bord. Mehrere Mitarbeitende wurden verletzt und werden derzeit medizinisch versorgt“, teilte der Sprecher mit.

Passagiere nocht nicht eingestiegen

Zum Glück: Fluggäste waren den Angaben zufolge noch nicht eingestiegen. Auf Fotos und Videos ist zu sehnen, dass die Fluggastbrücke bereits am Flieger anliegt. Das Flugzeug liegt in unmittelbarer Nähe des Terminals.
Bilder des Vorfalls zeigen, dass die Maschine stark beschädigt ist. Der Bug ist nach vorn gekippt, das Heck ragt nach oben. Die genauen Umstände würden derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen geprüft, sagte der Sprecher.

Dreamliner neu in der Flotte

Daneben sind die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte zu sehen. Techniker und Hilfskräfte seien vor Ort, sagte der Sprecher. Die Lufthansa hatte ihre erste Boeing 787-9 im Jahr 2022 bekommen. Bis Ende 2027 sollten 29 Dreamliner angeschafft werden. (dpa/red)