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Neue Geheimdienstreform: Warken, Kubicki und Maaßen zur Ausweitung der Befugnisse


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Von „überfällig“ bis „Tabubruch“: Warken, Kubicki und Maaßen reagieren auf Geheimdienstreform


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Nach Leipzig-Vorfall: Drohnen über Bundeswehrstüztpunkt mit Patriot-Flugabwehrsysteme gesichtet

Wie zahlreiche nationale und internationale Medien berichten, habe die Bundeswehr bestätigt, dass in der Nacht zum 8. August über dem Bundeswehr-Stützpunkt Mechernich zwei große Drohnen gesichtet worden seien. Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage nach dem mutmaßlichen Sabotagefall in Leipzig. In Mechernich werden Abschussvorrichtungen für die Flugabwehr von Patriot-Raketen amerikanischer Bauart gewartet, die einzige Anlage dieser Art in Europa.
Inzwischen hat der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den im vergangenen August eingerichteten Nationale Sicherheitsrat einberufen. Dies teilte das Bundeskanzleramt am 7. August mit. Das Gremium habe telefonisch über den Vorfall beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll die Kompetenzen bei innerer und äußerer Sicherheit innerhalb der Bundesregierung bündeln, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit zu stärken.

Das Chaos in der Zuständigkeit

Debattiert wird zurzeit um die Zuständigkeit für die Abwehr von Drohnenangriffen. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert, dass das Bundesinnenministerium oder die ihr unterstehende Bundespolizei dafür verantwortlich sein sollte. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte der Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland RND.
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), forderte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Debatte um die Kompetenzzuständigkeit darf nicht zur German Hilflosigkeit gegenüber Aggressoren führen.“ Vielmehr sollten die vorhandenen Mechanismen, Fähigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dies gelte sowohl für die Befugnisse der Polizei als auch für die Bundeswehr.
Den Hintergrund des derzeitigen gesetzlichen Blockadezustandes zwischen Bundespolizei und Bundeswehr erklärt Otte folgendermaßen: „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Der Vorfall in Leipzig verdeutlicht „die Versäumnisse der vergangenen Jahre im Bereich der Drohnenabwehr“, so Otte. Damit meint der Wehrbeauftragte: Die Bundeswehr verfügt über die militärischen Mittel, Drohnen aufzuklären und zu bekämpfen, darf dies aber im Inland nur über ihre eigenen Liegenschaften. Die Bundespolizei hingegen darf Drohnen bekämpfen, hat aber nicht die gleichen Mittel wie die Bundeswehr.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter beklagte im „Deutschlandfunk“ ebenfalls, dass „bisher zu wenig über die hybriden Bedrohungen nachgedacht“ werde.
In der heutigen Art der Bedrohungen sei es typisch, „dass sie nicht eindeutig zuordenbar sind“, sagte Kiesewetter. In Deutschland werde „zu sehr“ über militärische Bedrohungen nachgedacht „und weniger über das, was man hybride Kriegsführung nennt“. Damit seien etwa die Bedrohung ziviler Infrastruktur und Sabotageakte gemeint. Dies sei „erst der Anfang einer womöglich weiteren Eskalation“. Bei dem Vorfall handle es sich um „einen Angriff auf die Flughafeninfrastruktur Deutschlands“. Über den Flughafen Leipzig/Halle leite die NATO „wesentliche Lufttransporte“. Kiesewetter beklagte, dass bisher keine „besseren Maßnahmen“ getroffen worden seien, obwohl auf dem Leipziger Flughafen bereits vor zwei Jahren ein Anschlag geplant war.

Paket-Anschläge auf DHL seit Juli 2024

Im Juli 2024 geriet im Leipziger DHL-Luftfrachtbereich ein Paket in Brand. Es enthielt einen versteckten Brandsatz. Nur der verspätete Abflug der damaligen Frachtmaschine hatte verhindert, dass das Paket in der Luft in Brand geriet und möglicherweise einen Flugzeugabsturz herbeigeführt hätte. Auch damals übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, gab dies aber nicht aktiv öffentlich bekannt, sondern räumte ihre Tätigkeit erst auf Medienanfragen ein. Die Ergebnisse zu den Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt.
Im April 2025 wurde darüber spekuliert, ob der russische Auslandsgeheimdienst dahinterstecke, zumal auch in Großbritannien und in Polen Brandsätze im DHL-Logistikbereich entdeckt wurden. Laut „Spiegel“ würden „westliche Geheimdienste“ diese Sabotageakte dem russischen Geheimdienst zuschreiben. In Litauen laufen derzeit dazu Gerichtsverfahren gegen 22 Verdächtige, die Kurierpakete nach Großbritannien und Polen verschickt haben sollen, berichtete im März die BBC, die ebenfalls den Vorwurf wiederholte, dass „laut Ermittlern“ Russland diese hybriden Anschläge in Auftrag gegeben habe.

Unklare Hintergründe

Während zunächst berichtet wurde, dass die Sprengstoff-Drohne neben einem mit Munition beladenen ukrainischen Frachtflugzeug gefunden worden sei, wurde dies von Maret Montavon, Leiterin Kommunikation und Politikbeziehungen bei der Mitteldeutschen Flughafen AG in Leipzig dementiert: „Die betreffenden Antonow-Flugzeuge waren zum Zeitpunkt des Vorfalls leer und damit ohne Fracht“, sagte sie der „Leipziger Volkszeitung“. Auch das Bundesinnenministerium hat laut mehrerer Medien zuvor bereits intern anderslautende Berichte zurückgewiesen.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster ist überzeugt, dass es bei dem jetzigen Anschlagsversuch in Leipzig nicht um „Verunsicherung“ oder „Destabilisierung“ gegangen sei. „Bei dem Aufwand, der hier getrieben wurde, habe ich die Sorge, dass hier jemand einen Schritt weitergeht“, sage Schuster der Berliner Nachrichtenplattform „Table Media“. Er vermutet, dass es um eine „physische Attacke“, einen „analogen Anschlag“ gegangen sei.

Bundesanwaltschaft zieht den Fall an sich

Wie die Bundesanwaltschaft am 6. August mitteilte, habe sie „wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren“ übernommen. „Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB)“, so die Karlsruher Behörde.
Die Tat sei „geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG)“, heißt es in einer Mitteilung. Mit den polizeilichen Ermittlungen sei indes das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die russische Botschaft in Berlin zeigte sich unterdessen „besorgt über die wiederauflebende antirussische Hysterie in Deutschland“. Wie die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mitteilte, empört sie die Botschaft darüber, dass „der Öffentlichkeit ein Beispiel für einen ‚hybriden Angriff‘ auf Deutschland“ präsentiert werde, um „in den Medien antirussische Hysterie zu schüren und eine offizielle Untersuchung wegen des Verdachts auf Terrorismus unter Beteiligung eines ‚ausländischen Staates‘ einzuleiten.“
 
 
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Gewerkschaft der Polizei: Ceuta-Migrationsansturm könnte hybrider Angriff gewesen sein

In der vergangenen Woche hatten kurzzeitig rund 72.000 Menschen die Grenze von Marokko zur spanischen Exklave Ceuta überwunden. Rund 70.000 von ihnen sollen inzwischen nach Marokko zurückgekehrt sein. Es wurden bisher 75 Tote unter den Migranten gezählt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Konsequenzen aus diesem Vorfall. Dazu befragte Epoch Times Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP im Bereich Bundespolizei und Zoll.
Herr Roßkopf, Sie fordern Konsequenzen nach dem Vorfall in Ceuta. Sie warnen als Gewerkschaft vor einem möglichen Zuwachs illegaler Einreise nach Deutschland. Wie hängt das eine mit dem anderen zusammen?
Man darf nicht vergessen: Wir haben an den europäischen Außengrenzen und unter der Beteiligung aller EU-Länder das sogenannte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingeführt – ein System, das zwei Jahre lang vorbereitet wurde und nun in Kraft getreten ist. Das heißt, die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, den europäischen Außengrenzschutz zu verstärken und gemeinschaftlich zu betreiben. Außerdem sollen die Verteilungsschlüssel und die sozialen Kriterien in den Ländern angeglichen werden, damit EU-weit ein einheitlicher Standard für Asylsuchende besteht. Nach dem Vorfall in Ceuta mussten wir jedoch feststellen, dass das GEAS-System noch nicht funktioniert. Denn Spanien schien plötzlich überfordert zu sein. Die EU hat sehr lange gebraucht, um geschlossen zu handeln. Gestern fand daher eine Innenministerkonferenz der EU-Länder statt.

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Die marokkanische Regierung macht Falschinformationen in den sozialen Medien und die Aktivitäten von Schleusern für den Massenzustrom nach Ceuta verantwortlich. Der CDU-Geheimdienstexperte Marc Henrichmann schließt einen hybriden Angriff auf die EU nicht aus. Dies würde Migration zu einer politischen Waffe machen. Zudem steht im Raum, dass Russland den Ansturm durch Social-Media-Bots initiiert hat, um die EU unter Druck zu setzen. Welche Erklärung halten Sie für plausibel?
Aus unserer Sicht sind das bisher nur Spekulationen. Doch wir kennen solche Situationen aus dem Jahr 2015 und den darauffolgenden Jahren. Damals hatten wir bereits eine hybride Kriegsführung aus dem russischen Raum. Damals wurden gezielt Menschen dabei unterstützt, illegal nach Deutschland einzureisen, wobei die Täterstaaten teilweise eigene Grenzkontrollen aufhoben. Es ging sogar so weit, dass den illegalen Einwanderern die Flüge bezahlt wurden, um sie über die Ostgrenze Polens in die EU einzuschleusen. Der Verdacht liegt nahe, dass Ähnliches jetzt in Marokko geschehen ist. Länder versuchen, mithilfe von Migrationsbewegungen Druck auf die EU auszuüben und uns unsere Schwäche im Bereich des EU-Außengrenzschutzes vor Augen zu führen. Wir können davon ausgehen, dass diese Art der hybriden Kriegsführung auch heute noch betrieben wird.
Nun ist es jedoch nicht ohne Weiteres möglich, von Ceuta in den Schengen-Raum einzudringen. Könnte dies jedoch an anderen Stellen der EU-Außengrenze passieren?
In den Jahren von 2015 bis 2021/22 haben wir das in den osteuropäischen Ländern der EU besonders deutlich erlebt. Das kann jederzeit wieder passieren. Deshalb hat die EU das einheitliche GEAS-Asylsystem eingeführt. Man hat sich auch darauf geeinigt, die EU-Grenzschutzagentur Frontex zu verstärken und ihr mehr Einflussmöglichkeiten an den Außengrenzen zu geben. Der erste Test für das neue EU-Asylsystem, der Migrationsansturm in Ceuta, hat jedoch gezeigt, dass die EU-Länder noch viel zu tun haben.
Es hieß nach dem EU-Innenministertreffen, dass die Kommunikation verbessert und die sozialen Medien besser überwacht werden sollen. Wird das ausreichen, um eine solche Situation in Zukunft zu verhindern?
Dafür ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket nötig. Dazu gehört selbstverständlich die Überwachung der Social-Media-Kanäle. Denn darüber wird sehr viel gesteuert. Wir wissen aus den Medien und von den Menschen, die unerlaubt zu uns kommen, dass sie soziale Medien sehr stark als Informationsquelle nutzen. Das funktioniert dann wie ein Lauffeuer. Solche Plattformen müssen überwacht werden. Es geht aber auch darum, Frontex zu verstärken und vieles mehr. Zudem muss die Attraktivität der EU-Länder für illegale Migration gesenkt werden. Wir benötigen menschenwürdige Standards, die völlig in Ordnung sind. Aber wir müssen von diesem Luxusstandard für Migranten und Asylsuchende herunterkommen. Wir benötigen einheitliche Standards in allen EU-Ländern für Menschen, die Asyl suchen. Zudem müssen wir im Bereich der Abschiebungen und Rückführungen viel stärker werden. Das heißt, wir müssen mit Dritt- oder Herkunftsstaaten Aufnahmevereinbarungen treffen, um Menschen schnell wieder abschieben zu können, deren Asylverfahren negativ beschieden wurde oder bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht aufgenommen werden können. GEAS soll helfen die EU-Außengrenze besser zu schützen. Denn die Binnengrenzkontrollen in Deutschland dürfen kein Dauerzustand bleiben. Die Reisefreiheit in unserem Schengenraum, das Überschreiten der Grenzen, ohne dass man es merkt, muss wieder zur Selbstverständlichkeit werden.
Spanien steht wegen seines Umgangs mit der Situation und seiner Migrationspolitik in der Kritik. Der sozialistischen Regierung unter Führung von Pedro Sánchez wird vorgeworfen, mit dem Start eines Programms zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus für illegal eingereiste Migranten Flüchtlinge in Ceuta ermutigt zu haben. Was halten Sie von diesem Vorwurf? Ist solch eine Politik tatsächlich ein Pull-Faktor?
Natürlich sind das Pull-Faktoren. Man muss da aber sehr sensibel und auch sehr genau hinschauen. Diese Dinge, die Sie gerade angesprochen haben, verbreiten sich unter den Menschen, die unerlaubt in die EU kommen wollen, sehr schnell. Wir müssen hier sehr konsequent sein. Das heißt, alle 27 EU-Staaten müssen an einem Strang ziehen. Dann kann es natürlich nicht sein, dass das eine oder andere Land Versprechungen macht oder Hoffnungen weckt, solche Dinge einzuführen. Wir haben einen sozialen Standard. Wir haben klare Regeln für Asyl- und Schutzsuchende. Diese müssen aber überall gleich sein. Da darf auch kein Land ausscheren.
Warum wollen die Menschen immer noch in großen Teilen nach Deutschland, obwohl sich hier schon etwas verändert hat?
Ja, es hat sich etwas verändert. Die Frage ist: Hat sich genug verändert? Ist die Situation hier nicht immer noch um einiges besser als in den EU-Nachbarstaaten? Haben wir einen einheitlichen Standard? Haben wir einen einheitlichen Verteilungsschlüssel? Natürlich zieht Deutschland durch die jahrelange Aufnahme von Migranten immer noch weitere Menschen an. Viele haben schon Verwandte, Bekannte oder Familienangehörige in Deutschland. Das darf aber kein Grund sein. Wir müssen ganz klar über den EU-Verteilungsschlüssel und eine flächendeckende Verteilung der Asylantragsteller sprechen. Wir müssen die Länder, die an den EU-Außengrenzen liegen, wie beispielsweise Italien, Griechenland und Spanien, besser unterstützen. Es darf nicht sein, dass allein der Anspruch und Wille der Menschen, die nach Europa kommen, entscheidend sind. Es muss vielmehr klar sein, dass die EU entscheidet, wer wo untergebracht wird und wo das Asylverfahren letztendlich durchgeführt wird.
Seit über einem Jahr ist die neue schwarz-rote Regierung im Amt. Das Innenministerium wird seitdem von einem CSU-Politiker geführt. Welche Auswirkungen hatte das auf die Arbeit der Bundespolizei?
Unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gibt es ganz klare Vorgaben, was den Umgang mit illegaler Migration angeht. Wir haben die Grenzkontrollen auf die gesamten Binnengrenzen Deutschlands ausgeweitet. Wir haben jetzt feste taktische und rechtliche Säulen für die Kontrollen und haben sie professionalisiert. Beim Thema Abschiebungen und Rückführungen sind wir wieder klarer und haben jetzt eindeutige Kriterien, um Menschen an den Grenzen abzuweisen. Allerdings müssen wir aufpassen, dass es nicht zu einer dauerhaften Überlastung der Bundespolizei kommt.
Seit 2018 fordern wir den Aufbau einer modernen, flexiblen Grenzpolizei mit moderner Drohnentechnik und schnellen Fahndungsfahrzeugen. Wir benötigen aber auch sogenannte Bürofahrzeuge, in denen wir Grenzübertrittsfälle bereits an den Grenzen selbst bearbeiten können. Außerdem fehlen eine Kennzeichenerfassungstechnik und mobile Kontrollstellen in modularer Bauweise, die wir innerhalb weniger Tage verlegen können, da 80 bis 90 Prozent der illegalen Einwanderer über Schleuser nach Deutschland kommen. Die Schleuserorganisationen sind hochprofessionell und erkennen innerhalb weniger Stunden, wo wir Kontrollstellen betreiben.
Die Grenzkontrollen haben Wirkung gezeigt. Allein schon gegenüber unseren EU-Nachbarn. Diese haben unmittelbar nach der Ausweitung unserer Grenzkontrollen damit begonnen, ihre Außengrenzen Richtung Osten zu verstärken. Auch hat sich damals in den sozialen Medien schnell herumgesprochen, dass Deutschland seine Grenzkontrollen verschärft hat und nicht mehr jeden, der ohne Berechtigung zur Einreise zu uns kommt, einreisen lässt. Nun ist es aber auch an der Zeit, diese stichprobenartigen Kontrollen modern und flexibel zu gestalten, sodass die Belastung für die Bundespolizei sukzessive reduziert werden kann.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Brandenburg will Unternehmen Befugnis zur Drohnenabwehr geben

Bis vor wenigen Jahren waren Drohnen als Bedrohung für kritische Infrastrukturen in den Köpfen kaum präsent. Das hat sich geändert.
Seit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes im März sind private und öffentliche Betreiber solcher Infrastruktur dazu verpflichtet, sich konkret mit dieser Bedrohung auseinanderzusetzen und Schutzkonzepte zu entwickeln.
Brandenburg greift dies auf und will …
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)