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US-Justizministerium: Bundesstaaten müssen illegale Einwanderer melden


In Kürze:

  • Die US-Bundesstaaten müssen unerlaubt im Land lebende Personen an das Heimatschutzministerium melden.
  • Bei Missachtung droht den Bundesstaaten der Entzug von Milliarden Fördergeldern aus Sozialprogrammen.
  • Die Neuregelung ersetzt eine Rechtsauffassung aus dem Jahr 1998.

 
Die US-amerikanischen Bundesstaaten müssen den US-Bundesbehörden ihnen bekannte unerlaubt eingewanderte Personen melden, wenn diese bestimmte staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das teilte das US-Justizministerium am Mittwoch, 2. September, mit.
Das Ministerium hebt damit eine Rechtsauffassung aus dem Jahr 1998 auf.
Es stellt klar: Nach einem Sozialreformgesetz von 1996 sind alle Behörden der Bundesstaaten verpflichtet, Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus an das Heimatschutzministerium (DHS) zu melden.

Finanzielle Konsequenzen bei Missachtung

Verweigern die Bundesstaaten die Meldung, riskieren sie den Verlust von Geldern aus den Sozialprogrammen TANF und SSI. Das geht aus einer Stellungnahme des Ministeriums vom 1. September hervor.
„Der Kongress hat diese Verpflichtung eindeutig formuliert“, sagte T. Elliot Gaiser, stellvertretender Justizminister in der Rechtsabteilung des Ministeriums. „Wenn sich ein Bundesstaat dafür entscheidet, an TANF teilzunehmen, akzeptiert er damit auch die Verpflichtung, sich unerlaubt in den USA aufhaltende Personen zu melden.“
Bundesstaaten, die DHS nicht über Personen informieren, die keinen legalen Status haben, aber versuchen, Sozialleistungen zu beantragen, förderten damit unerlaubte Einwanderung und entzogen US-Bürgern Steuergelder, sagte Gaiser in einer Stellungnahme.

Neuinterpretation eines Gesetzes aus dem Jahr 1996

Die alte Auslegung des 1996-Gesetztes, des „Personal Responsibility and Work Opportunity Reconciliation Act“, stammte noch aus der Clinton-Ära und wurde nun aufgehoben. Bisher galt die Meldepflicht gegenüber den Einwanderungsbehörden nur für diejenigen staatlichen Stellen, die auch die Sozialprogramme verwalteten.
„Wir gelangten zu dieser Auffassung, indem wir die Definition des Begriffs ‚Bundesstaat‘ im Gesetz von 1996 außer Acht ließen und dem Begriff innerhalb derselben gesetzlichen Bestimmung unterschiedliche Bedeutungen gaben“, gab die Rechtsabteilung in ihrer neuen Stellungnahme bekannt.
Nach Angaben des Justizministeriums nehmen alle 50 Bundesstaaten, der District of Columbia und mehrere US-Territorien an den TANF- und SSI-Programmen teil.
Mittel allein für das TANF-Programm belaufen sich auf mehr als 16,4 Milliarden US-Dollar (14,10 Milliarden Euro). Es dient dazu, Familien mit Kindern aus einkommensschwachen Verhältnissen zu unterstützen.
SSI gewährt Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, die über kein oder nur ein geringes Einkommen bzw. Vermögen verfügen, monatliche Zahlungen.

Durchsetzung von Bundesrecht

Joshua Craddock, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung und Verfasser der neuen Rechtsauffassung, sagte, diese führe keine neuen Pflichten für die Bundesstaaten ein.
Sie stelle lediglich die ursprüngliche Bedeutung des Gesetzes von 1996 wieder her, das alle staatlichen Behörden bei der Weitergabe von Informationen über ihnen bekannte unerlaubt eingewanderte Personen an DHS an Bundesrecht binde.
„Bundesstaaten, die TANF-Mittel erhalten, müssen sich an Bundesrecht halten. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich des Verlusts von Programmmitteln“, sagte Craddock in der Stellungnahme.
Das DOJ stellte klar, dass die neue Rechtsauffassung nur für die Zukunft gelte. Die Bundesstaaten müssten nicht mit rückwirkenden Strafen rechnen. Auch bereits bestehende Vereinbarungen über Sozialhilfemittel blieben unverändert, da sie auf Basis der alten Auslegung von 1998 geschlossen wurden.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „States Must Report Illegal Immigrants to Feds or Risk Losing Federal Welfare Funding: DOJ“ (redaktionelle Bearbeitung: vm)
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INSM: Bundesverwaltung wächst weiter – trotz angekündigtem Personalabbau


In Kürze:

  • Die Zahl der Stellen in der Bundesverwaltung ist seit 2017 um 18,9 Prozent gestiegen.
  • Besonders stark nahm die Zahl der Beamtenstellen zu: um 35,6 Prozent.
  • Die Personalausgaben stiegen seit 2017 um 50,1 Prozent auf mehr als 48 Milliarden Euro.
  • Auch für 2027 sieht der Haushaltsentwurf einen weiteren Stellenzuwachs vor.
  • Das steht im Kontrast zum Koalitionsziel, den Personalbestand bis 2029 um mindestens acht Prozent zu senken.

 
Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, ihren Personalbestand an die angespannte Haushaltslage anzupassen, wächst dieser ungebrochen weiter. Zu dieser Einschätzung kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die dazu jüngst auch einen Bericht vorgelegt hat. Dafür hat die Initiative die Entwicklung der Planstellen seit 2017 unter die Lupe genommen.

Studie der INSM zeigt: Beamtenstellen steigen um mehr als ein Drittel

Die Entwicklung spricht demnach eine eindeutige Sprache. So waren im Bundeshaushalt 2017 insgesamt 257.069 Planstellen und Stellen für die Bundesverwaltung im Bereich des Etats vorgesehen. Im Jahr 2026 sind es bereits 305.753. Dies entspricht einem Zuwachs von 48.684 Stellen oder 18,9 Prozent. Zwar ging die Anzahl der Tarifbeschäftigten in diesem Zeitraum von 104.840 um 5,3 Prozent auf 99.309 zurück.
Im Gegenzug stieg jedoch die Zahl der Beamten von 152.229 auf 206.444 – und damit um 54.215 oder 35,6 Prozent. Dies bedeutet einen Abbau bei Tätigkeiten, die unter Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen gekündigt werden können. Gleichzeitig baute der Bund jedoch die deutlich besser abgesicherten Beamtenposten aus.
Die Entwicklung bildet sich auch in den Ausgaben für das Personal ab. So betrugen diese gemäß den vergleichbaren Einzelplänen im Jahr 2017 noch 31,78 Milliarden Euro. Im laufenden Haushaltsjahr summieren sie sich auf 44,69 Milliarden Euro – ein Plus von 12,91 Milliarden Euro oder 40,6 Prozent. Die tatsächlichen Personalausgaben waren bereits bis 2024 von 31,67 auf 42,18 Milliarden Euro gestiegen.

Koalitionsversprechen zum Stellenabbau gerät unter Druck

Der stetige Personalzuwachs zeigte sich vor allem in den Ministerien. So stieg die Zahl der Stellen in den vergleichbaren Ministerien inklusive Bundeskanzleramt von 22.429 auf 26.505. Das entspricht einem Plus von 4.076 Stellen oder 18,2 Prozent. Es gibt mittlerweile auch hier 6,4 Prozent weniger Stellen für Tarifbeschäftigte – dafür aber 28 Prozent mehr Beamtenposten.
Als besonders einstellungsfreudig sieht die INSM das Bundeskanzleramt selbst sowie die Ressorts für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Gesundheit. Der Verband weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag ankündigt, „mit weniger Personal gute Arbeit“ machen zu wollen. Der Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden soll „bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent“ sinken. Weiter heißt es: „Das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes reduzieren wir um rund 50 Prozent.“
Eine Trendwende ist auch mit Blick auf 2027 nicht zu erkennen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht im Bereich der zivilen unmittelbaren Bundesverwaltung 310.487 Stellen vor. Das sind gegenüber dem Regierungsansatz für 2026 weitere 4.752 Stellen. Die geplanten Personalausgaben für 2027 summieren sich auf 51,62 Milliarden Euro. Das wären noch einmal 3,62 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im laufenden Jahr.

INSM kritisiert Abbau ausgerechnet beim Bundesrechnungshof

Rückläufig ist die Zahl der Planstellen hingegen dort, wo auf die sparsame und effiziente Verwendung von Steuergeldern geachtet werden soll. So sind für den Bundesrechnungshof im nächsten Jahr nur noch 985 Positionen vorgesehen – derzeit sind es noch 1.176.
Demgegenüber sind ausgerechnet in den teureren Bereichen mehr Planstellen vorgesehen. Im Bereich der sogenannten B-Besoldung steht ein Plus von 28,2 Prozent von 1.927 auf 2.470 ins Haus. Beim höheren Dienst beläuft sich das Plus sogar auf 43,9 Prozent. Die Zahl der Planstellen steigt dort von 7.391 auf 10.632.
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21. August: BGH-Urteil zu Maskenattesten | Dürre und Lebensmittelknappheit | Waffenfund bei Berlin

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BGH-Urteil zu Maskenattesten

Gegen einen Facharzt lief über fünf Jahre ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Nach 29 Verhandlungstagen und 200 Zeugenaussagen wurde er in 26 von 264 Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Im Interview mit der Epoch Times spricht der Arzt exklusiv über Details und erläutert, weshalb er politischen Einfluss vermutet.

Dürre und Lebensmittelknappheit

Die anhaltende Trockenheit hat in der Landwirtschaft zu Futterknappheit geführt. Den Landwirten stehen 30 bis 40 Prozent weniger Grundfutter als üblich zur Verfügung. Einige Betriebe müssen deshalb ihre Tiere vorzeitig verkaufen. In einzelnen Regionen geraten Schlachthöfe dadurch kurzfristig an ihre Kapazitätsgrenzen.

Waffenfund bei Berlin

Im Zusammenhang mit dem Waffenfund in der Nähe von Berlin im vergangenen Jahr ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen einen Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Agententätigkeit und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dies bestätigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt heute bei einer Pressekonferenz.

Cum-Ex und Cum-Cum

Die Aufarbeitung kommt voran. Laut Bundesfinanzministerium wurden 208 Cum-Ex-Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen und Steuergelder in Höhe von knapp 3,6 Mrd. Euro zurückgefordert oder Erstattungen abgelehnt. Bei Cum-Cum waren es 96 Fälle und 840 Millionen Euro Steuergeld.

Auto rast durch Fußgängerzone

Heute Morgen ist ein 68-Jähriger mit gesundheitlichen Problemen in Hofgeismar, Hessen, mit einem Mercedes in eine Fußgängerzone gerast. Dabei erfasste er Passanten und prallte gegen ein Kaufhaus. Es gibt acht Verletzte, darunter keine Schwerverletzten.
 
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Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.