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21. August: BGH-Urteil zu Maskenattesten | Dürre und Lebensmittelknappheit | Waffenfund bei Berlin

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BGH-Urteil zu Maskenattesten

Gegen einen Facharzt lief über fünf Jahre ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Nach 29 Verhandlungstagen und 200 Zeugenaussagen wurde er in 26 von 264 Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Im Interview mit der Epoch Times spricht der Arzt exklusiv über Details und erläutert, weshalb er politischen Einfluss vermutet.

Dürre und Lebensmittelknappheit

Die anhaltende Trockenheit hat in der Landwirtschaft zu Futterknappheit geführt. Den Landwirten stehen 30 bis 40 Prozent weniger Grundfutter als üblich zur Verfügung. Einige Betriebe müssen deshalb ihre Tiere vorzeitig verkaufen. In einzelnen Regionen geraten Schlachthöfe dadurch kurzfristig an ihre Kapazitätsgrenzen.

Waffenfund bei Berlin

Im Zusammenhang mit dem Waffenfund in der Nähe von Berlin im vergangenen Jahr ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen einen Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Agententätigkeit und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dies bestätigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt heute bei einer Pressekonferenz.

Cum-Ex und Cum-Cum

Die Aufarbeitung kommt voran. Laut Bundesfinanzministerium wurden 208 Cum-Ex-Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen und Steuergelder in Höhe von knapp 3,6 Mrd. Euro zurückgefordert oder Erstattungen abgelehnt. Bei Cum-Cum waren es 96 Fälle und 840 Millionen Euro Steuergeld.

Auto rast durch Fußgängerzone

Heute Morgen ist ein 68-Jähriger mit gesundheitlichen Problemen in Hofgeismar, Hessen, mit einem Mercedes in eine Fußgängerzone gerast. Dabei erfasste er Passanten und prallte gegen ein Kaufhaus. Es gibt acht Verletzte, darunter keine Schwerverletzten.
 
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Razzia bei Zentrale der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)
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Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)
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Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger soll zehn Jahre in Haft

Der in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickte Anwalt Hanno Berger soll insgesamt zehn Jahre in Haft. Berger war zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verrechnete nun die beiden Strafen, wie ein Gerichtssprecher heute sagte.
Das Bonner Gericht hatte den Juristen zu acht Jahren Haft verurteilt, am Landgericht Wiesbaden erging ein weiteres Urteil über acht Jahre und drei Monate.
Beide Male wurde Berger schwere Steuerhinterziehung in jeweils drei Fällen vorgeworfen. Beide Verfahren hätten daher theoretisch auch gemeinsam verhandelt werden können, wie der Bonner Gerichtssprecher ausführte.

Berger gilt als Schlüsselfigur

Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine nachträgliche Verrechnung der Strafen vor. Die entsprechende Entscheidung fiel den Angaben nach bereits zu Anfang der vergangenen Woche. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet.
Berger gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt.

Berger flüchte neun Jahre in die Schweiz

Der Anwalt hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur „Minimierung ihrer Steuerlast“ beriet.
2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar. Berger wurde im Dezember 2022 in Bonn und im Mai 2023 in Wiesbaden verurteilt. In beiden Verfahren wandte er sich an den Bundesgerichtshof, scheiterte dort jedoch. (afp/red)