Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.
Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.
Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
Trauer nach CSD-Anschlag am 28. Juli 2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.
Vorschläge aus der Union
Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.
„Gefährder besser kontrollieren“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“
Umfrage zum Sicherheitsgefühl
Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.
Parade in Hamburg
Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026. - Foto: AFP via Getty Images
In Kürze:
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.
Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Was über Abdul B. bekannt ist
Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.
Streit über den Umgang mit Gefährdern
Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.
Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Rechtsstaatliche Grenzen
Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“
Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt
Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
Die Biografie von Nickolas Emrich liest sich aufregend unterschiedlich. Er war Radiomoderator, studierte Jura, führte zwei Unternehmen im gastronomischen Bereich, sattelte um auf Polizist und unterrichtete an der Polizeiakademie. Jetzt ist er Autor seines zehnten Buches. Zuletzt fuhr er für ein knappes Jahr U-Bahn in Berlin.
Genau dort, im Pausenraum der Verkehrsbetriebe, kam ihm die Idee zu seinem neuen Buch mit dem Untertitel „Innere Sicherheit ist die neue soziale Gerechtigkeit“. Die Gesprächsthemen kreisten nämlich nicht um Lohnerhöhungen, sondern um aggressive Fahrgäste, den unsicheren Weg zur Arbeit oder die eigenen Kinder, die auf dem Schulweg verprügelt oder auf dem Schulhof von Kindern der höheren Klassen ausgeraubt werden.
Konkrete Vorschläge, welche Gesetze verändert werden sollten, schöpft Emrich aus seiner davorliegenden Polizeizeit.
Herr Emrich, Sie sprechen davon, dass der Staat die Regeln, die er selbst aufstellt, nicht mehr durchsetzen kann. Wer ist Ihrer Meinung nach konkret aufgerufen, etwas zu ändern? Und wie sollte das aussehen?
Die Bürger sind aufgerufen, ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen. Der Wille zur Veränderung kommt immer von der Basis. Ich glaube, das ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Politik etwas ändert.
Es wäre langweilig zu sagen: „Wir brauchen mehr Polizei, wir brauchen mehr Justiz.“ Ich schlage deshalb konkrete Änderungen vor, zum Beispiel an Paragraf 112 der Strafprozessordnung. Dieser betrifft die Untersuchungshaft im Fall von Wiederholungstätern. Auch andere Verbesserungen im Gesetz, die struktureller Natur sind, sind möglich. Ein Politiker muss diese aufgreifen und in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
Der Ruf nach einem stärkeren Staat wird meist mit mehr Polizei und mehr Überwachung assoziiert. In vielen anderen Staaten zeigt sich, dass mehr Überwachung nicht automatisch mehr Sicherheit oder gar Freiheit bedeutet. Worin sehen Sie den Unterschied zu Ihrer Forderung?
Ich glaube, Sicherheit bringt Wohlstand. Das zeigen auch Länder wie die Schweiz oder Singapur. Mir geht es nicht um Überwachung. Ich will keinen starken Staat per se, ich will einen konsequenten Staat in dem Sinne, dass die Dienstleistung, die der Staat verspricht, die er sich bezahlen lässt und die auch kein anderer erbringen kann – weil es das staatliche Gewaltmonopol gibt –, dass diese Leistung zuverlässig erbracht wird. Denn zum Schluss ist die Freiheit eingeschränkt, wenn man keine Sicherheit hat.
Insofern distanziere ich mich ausdrücklich von anlassloser Massenüberwachung, von Chatkontrolle und Ähnlichem. Es geht nicht darum, dass der Staat mehr Befugnisse bekommt, sondern es geht darum, dass vorhandene Gesetze, die nicht zugeschnitten sind auf Wiederholungstäter, gegen solche Intensivtäter nachgeschärft werden.
Deswegen sage ich: Innere Sicherheit ist die neue soziale Gerechtigkeit, weil es insbesondere die Leute trifft, die aufgrund ihres Viertels oder ihrer Verkehrsmittelwahl mit dieser Kriminalität zu tun haben und dadurch letztlich an ihrem Fortkommen im Leben gehindert werden.
Sie sagen nachschärfen. Heißt das Gesetzesänderung oder dass die Judikative das wirklich umsetzt, was sie schon als Handhabe hat?
Nein, es müssen schon Gesetze geändert werden. Wenn Menschen beharrlich, auch einfachere Delikte, immer wieder begehen, muss es möglich sein, sie bis zum Prozess in Untersuchungshaft zu nehmen.
Wenn ich mehr beschleunigte Verfahren möchte, muss ich natürlich auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Oder wenn ich Einstellungen des Verfahrens ohne Auflagen stark begrenzen möchte. Wohlgemerkt, ich meine nicht die Einstellung des Verfahrens wegen erwiesener Unschuld oder aus Mangel an Beweisen, sondern diese berühmte Einstellung ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit aus Gründen der Prozessökonomie.
Das hört sich nach einem langen Weg an, oder?
Eigentlich nicht. Ich bräuchte 5 Minuten.
Ich habe ja Strafprozessrecht an der Polizeiakademie unterrichtet und weiß aus meiner Tätigkeit im Kommissariat als Ermittler, was geändert werden müsste. Denn man führt die Vernehmungen durch und schickt zum Schluss die Akte mit einem Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Dort sieht man erst, was alles eingestellt wird. Dort sieht man auch, warum Verfahren lange dauern.
Wie lange der gesellschaftliche Prozess dauert, ist eine andere Frage.
Wie kann Ihrer Meinung nach, das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft wieder wachsen?
Es gibt häufig Fälle, bei denen das Urteil der Justiz drastisch von dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung abweicht. Das führt jedes Mal zu einer Entfremdung, und das darf nicht sein.
Wenn ich mir zum Beispiel den Fall eines erschossenen Polizisten anschaue – dazu gab es dieses Jahr am 1. April ein Urteil, das leider kein Aprilscherz war. Der Tankstellenräuber wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Die Richterin war der Meinung, dass er vor dem Hintergrund einer paranoiden Schizophrenie gehandelt habe und deswegen seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.
Das Gesetz ermöglicht solche Entscheidungen. Ich plädiere in meinem Buch für die Nein-Mentalität. Das heißt, dass man sich als Gesellschaft zutraut, auch zu sagen: Täter, Deine Gründe interessieren uns nicht mehr. Es ist uns egal, warum Du das tust. Hör einfach damit auf.
Wer in der Lage ist, eine solche Straftat zu planen, der hat in der Regel schuldfähig zu sein. Es kann nicht sein, dass dann nach einem erfolgten Tankstellenüberfall die Angst des Täters bei der Strafzumessung oder sogar bei der Schuldfähigkeit eine Rolle spielt.
Ich möchte eine Diskussion anstoßen. Wenn diese Diskussion gelingt und daraus eine Gesetzesänderung entsteht, dann ist dieses neue Gesetz genauso legitim wie das alte.
Sie beschreiben viel in Ihrem Buch die Akzeptanz von Tabubrüchen. Sehen Sie andere Hebel, außer Gesetzesverschärfungen, das ethische Grundverständnis wieder mehr zum Tragen zu bringen?
Es ist natürlich auch ein Prozess in der Gesellschaft. Man muss der Resignation entgegenwirken.
Wenn ich jetzt einen Drogenhotspot habe, zum Beispiel das Kottbusser Tor [in Berlin]. Alle sagen: Ja, hier ist alles verwahrlost. Die Leute nehmen das hin.
Nun mache ich ganz frech einen Gegenvorschlag. Der wird nicht allen gefallen. Aber was ist, wenn ich jedes Mal, wenn ich dort sehe, wie gedealt wird, die 110 wähle und sage: Ich befinde mich hier gerade am Bahnhof Kottbusser Tor. Ich habe eine Straftat gesehen, hier wurde gedealt. Bitte schicken Sie einen Funkwagen.
Wahrscheinlich wird der Mensch an der Notrufleitung sich schlapplachen und denken: Wow, da hat jemand am Kottbusser Tor gedealt. Meine Güte, und heute Morgen ist die Sonne aufgegangen. Wahrscheinlich wird man das albern finden, aber dieser Mensch dort am anderen Ende der Leitung hat gar keine andere Chance, als das weiterzugeben.
Es ist sinnvoll, Straftaten vom Dunkelfeld ins Hellfeld zu ziehen. Wenn jeden Tag 50 Anrufe eingehen, die in der Statistik auftauchen – ja, Politik ist langsam, aber lassen wir ein Jahr vergehen –, dann ist der entsprechende Druck da und dann wird politisch gehandelt.
Das ist auch das Ziel, dass ich dieses Buch schreibe und Interviews gebe.
Sehen Sie keine Gefahr, dass dieser Druck, wenn er stärker wird, sich nur in eine andere Richtung verschiebt? Wo ist die Möglichkeit, wirklich ein Problem zu lösen?
Ich glaube, dass auch das Woandershinschieben etwas bringt. Es wird ein harter Kern bleiben, aber es wird auch bei Einzelnen dazu führen, dass es sich möglicherweise nicht mehr rentiert. Dass Dealer merken, dass es sich im Schnitt nicht lohnt für ein bis zwei Deals 4 Stunden auf der Wache zu verbringen.
Es wird immer Kriminelle geben. Es gab schon immer Kriminalität. Es wird wahrscheinlich auch immer Drogenabhängige geben. Aber wenn man frühzeitig Hotspots nicht akzeptiert und mit einem hohen Druck dagegenarbeitet, wird es immer Leute geben, die den leichteren Weg wählen und vielleicht wieder auf den rechten Pfad zurückkehren.
Sie zitieren Thomas von Aquin: Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit. Doch Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit ist die Mutter aller Auflösung. Wo würden Sie sich konkret mehr Barmherzigkeit wünschen? Und wo mehr Gerechtigkeit?
Die Gesellschaft ist aktuell mehr auf der zweiten Seite. Also es ist gerade aus meiner Sicht überwiegend zu viel Barmherzigkeit, gerade was die Verfahrenseinstellung ohne Auflagen angeht und was Bewährungsstrafen angeht, im Bereich der Jugendkriminalität.
Natürlich ist es nicht sinnvoll, jemanden wegen eines kleinen Deliktes ins Gefängnis, sprich die Universität des Verbrechens, zu schicken.
Aber jemanden, der dann doch beim zweiten oder dritten Mal beharrlich zeigt, dass er diesen Weg weitergehen will, nicht rechtzeitig eine klare Ansage zu machen, ist aus meiner Sicht sogar schädlich für den Täter. Ich glaube, vielen Tätern würde man sogar etwas Gutes tun, wenn man sie frühzeitig härter bestrafen würde, zumindest in einer ganzheitlichen Betrachtung.
Und jedes Mal, wenn der Staat eine Person, die gefährlich ist, laufen lässt, spricht er auch damit einer anderen Person zu, Opfer zu werden.
Herzlichen Dank, Herr Emrich, dass Sie sich die Zeit für das Interview genommen haben.
Foto: Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag
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Buchdetails:
Titel: Der Preis unserer Toleranz. Warum innere Sicherheit die neue soziale Gerechtigkeit ist
Alexander Dobrindt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnt vor einer verschärften Sicherheitslage in Deutschland. Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage habe ihn dazu veranlasst, die bisher geltende „abstrakte Bedrohungslage“ zu einer „hohen Bedrohungslage“ hochzustufen, sagte Dobrindt der „Welt am Sonntag“.
Dies bedeute, dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen gerechnet werden müsse. „Anschlagspläne gegen unser Land sind klar erkennbar“, erklärte der Minister. Diese richteten sich nicht nur gegen die deutsche Infrastruktur, sondern auch gegen Personen und Einrichtungen.
Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Ziel ist es, die Befugnisse der Nachrichtendienste auszuweiten. Künftig sollen die Dienste in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch aktiv eingreifen können.
„Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein“, sagte Dobrindt.
Der Bundesnachrichtendienst. (Symbolbild)
Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Geheimdienste sollen mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten
Nach den Plänen des Innenministers könnten Verfassungsschützer in akuten Terrorlagen künftig auch Wohnungen betreten und durchsuchen, wenn Polizeikräfte nicht rechtzeitig verfügbar seien.
Bei der Abwehr ausländischer Spionage oder geplanter Anschläge könne es zudem notwendig sein, Informationen gezielt zu verändern. Dies könne beispielsweise dazu dienen, Anschlagspläne zu stören oder gegnerische Akteure zu täuschen.
Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste sollen durch einen unabhängigen Kontrollrat überwacht werden. Dieser müsste entsprechende Maßnahmen im Vorfeld genehmigen.
Dobrindt betonte zugleich, dass die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei bestehen bleiben solle. „Leute verhaften bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der Innenminister. (afp/dts/red)
Bundespolizei (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. (Archivfoto) - Foto: Wolfgang Kumm/dpa
In Kürze:
Gewaltaufrufe gegen AfD und Polizei auf linksextremer Plattform veröffentlicht
GdP-Chef Kopelke fordert konsequentes Handeln der Versammlungsleiter
Polizei erwartet mindestens 50.000 Demonstranten in Erfurt
Zweieinhalb Wochen vor Beginn des morgigen Parteitages der AfD erschien auf der einschlägigen linksextremen Website „de.indymedia“ ein Gewaltaufruf. Darin heißt es unter anderem, in Erfurt werde es zum „Showdown“ kommen. Es gehe darum, „sich den Faschisten und ihren uniformierten Handlangern in den Weg zu stellen“. Dieses Mal ginge es um „die Verhinderung einer langfristigen faschistischen Machtübernahme“.
Antifa: Dächer besetzen, Partisanenkrieg führen
Die Verfasser des Schreibens nennen sich „Berliner Antifa-Bezugsgruppe“ und bekennen sich „ausdrücklich zur Militanz“. Polizisten werden als „Bullen“, „Schergen des Systems“ und „staatlich finanzierte Knüppelgarden“ bezeichnet. Erfolg gegen „eine gigangitsche (sic!) Bullen Armee“ könne es nur geben, „wenn wir uns auf die Strategie von Partisanen früherer weltweiter Bürgerkriegskonflikte konzentrieren“, so die Antifa-Bekenner weiter.
Sie hätten zudem italienische, französische und Schweizer Antifas nach Erfurt eingeladen. Für den Kampf gegen die Polizei werden Pflastersteine empfohlen. Zum Ausgraben der Steine sollen die „Aktivisten“ geeignetes Werkzeug mitbringen und bereits im Vorfeld „Depots anlegen“. Auch die „klassische Zwille“ wird empfohlen.
Und weiter: „Wir wollen Hausdächer im Zentrum der Stadt besetzen, an denen AfD-Kolonnen vorbeifahren werden. Besetzung von Dächern bedeutet nicht, beim ersten Erscheinen der Bullen diese brav zu verlassen. Besetzung von Dächern wird beinhalten, diese auch militant zu verteidigen und von dort aus anzugreifen.“
Kopelke: „Unerträglicher Zustand“
Dazu sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, im Gespräch mit Epoch Times: Solche Aufrufe seien der Polizei und allen Verantwortlichen für die innere Sicherheit bekannt. Sie würden „strafrechtlich behandelt“, denn die Androhung von Gewalt sei eine Straftat. Die Website „de.indymedia“ stehe schon seit vielen Jahren im Fokus der Staatsschutzbehörden.
Eine Abschaltung der linksextremen Website oder die Löschung ihrer Inhalte „ist in Deutschland jedoch nicht möglich, da sich die Server in anderen Staaten befinden“, erklärte Kopelke. Dieser Zustand sei „für uns als Polizisten unerträglich“, beklagte er.
Indymedia (Independent Media Center) entstand 1999 in Seattle (USA) und hat sich zu einer weltweiten, dezentralen Onlineplattform entwickelt. Nutzer können dort ohne vorherige Prüfung ihrer Inhalte Videos und Texte veröffentlichen, wie der Bundestag im Jahr 2023 in einer Pressemitteilung feststellte. Der deutsche Ableger „de.indymedia“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als „gesicherte linksextremistische Bestrebung“ eingestuft, so der Bundestag.
2017 wurde der linksextreme deutsche Ableger „linksunten.indymedia“ vom Bundesinnenministerium verboten, da er zur Begehung von Straftaten aufrief. Ob dies auch für „de.indymedia“ von der Bundesregierung erwogen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.
Kopelke: „Versammlungsleiter in der Pflicht“
Wie sollen sich friedliche Demonstranten gegenüber militanten Linksextremisten verhalten? Hier sieht GdP-Bundesvorsitzender Kopelke vor allem die Versammlungsleiter und ihre Ordnungskräfte in der Pflicht. Kopelke sagte: „Jede öffentliche Versammlung bzw. Demonstration muss von einem Leiter geführt werden. Dies ist in § 7 des Versammlungsgesetzes geregelt. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus. Es ist also die Pflicht des Versammlungsleiters, einzuschreiten.“
Die Qualität der Versammlungsleiter sei jedoch inzwischen „schlecht“ geworden, sodass immer öfter die Polizei zu Hilfe geholt werden müsse. Grundsätzlich müsse der Versammlungsleiter jedoch Ordnungskräfte bereitstellen. Diese hätten die Pflicht, im Auftrag des Leiters bei Gewaltanwendung einzuschreiten und die betreffenden Personen auszuschließen. „Das ist ihre Aufgabe.“
Die Teilnehmer einer Demonstration hätten ebenfalls die Pflicht, den Versammlungsleiter auf entsprechende Verstöße hinzuweisen. Mit anderen Worten: Geschieht dies nicht, nehmen die friedlichen Demonstranten die Gewaltbereiten in ihren Reihen entweder billigend in Kauf oder unterstützen sie passiv.
Kopelke sagte dazu: „Die Ordner sollten ihre Arbeit machen, damit die Polizei gar nicht erst tätig werden muss. Ich erwarte, dass sich die friedlichen Demonstranten entsprechend verhalten und von den Gewalttätigen deutlich distanzieren.“
Mindestens 50.000 Demonstranten erwartet
Für die Großdemonstration am Wochenende wurde öffentlich die Zahl von 50.000 Teilnehmern kommuniziert. GdP-Chef Kopelke erklärte, wie die Behörden Teilnehmerzahlen von Demonstrationen errechnen: „Zunächst einmal handelt es sich hier um eine Hochrechnung der Stadt Erfurt und weiterer Stellen.“
Da Demonstrationen bei der zuständigen Versammlungsbehörde der Stadt angemeldet werden müssen und dabei auch angegeben werden muss, ob es sich um eine Straßen- oder Platzdemonstration handelt, müssen die Anmelder auch eine ungefähre Teilnehmerzahl nennen.
„Dadurch entsteht immer eine gewisse Menge auf dem Papier. Doch die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächlichen Zahlen meist darüber liegen“, so Kopelke.
Außerdem beobachte die Bundespolizei den Reiseverkehr in Richtung des Veranstaltungsortes. Dazu zählten etwa auch Busanmietungen und Bahnfahrkarten. Die Polizei verfüge über mehrere „Parameter“, anhand derer eine Teilnehmerzahl bei Demonstrationen errechnet werden könne. Dies sei notwendig, so Kopelke, damit sich die staatlichen Behörden und die Polizei auf das Geschehen einstellen könnten.
Wie sich die Polizei gegen Vereinnahmung schützt
Auf seiner Website hatte der GdP-Bundesvorsitzende die Befürchtung geäußert, „dass die AfD Bilder von Gewalt gegen Polizisten nutzen wird, um sich Seite an Seite mit der Polizei als Opfer zu inszenieren“. Im Epoch-Times-Gespräch führte er dazu näher aus: An alle Polizisten seien Einsatzbefehle ausgegeben worden, wonach zum Beispiel Selfies mit Politikern untersagt seien. Außerdem würden die Polizeikräfte darauf achten, dass sich AfD-Teilnehmer „nicht absichtlich in Gefahr begeben, um entsprechendes Bildmaterial zu generieren“.
Kopelke sagte weiter: „Das haben wir schon bei anderen Demonstrationen erlebt.“ Außerdem solle darauf geachtet werden, dass es nicht zu „Schubsen“ seitens der Demonstranten komme. Dafür wolle die Polizei die Zugangswege zum Tagungsgebäude, der Erfurter Messe, weiträumig absperren.
„Das sehen wir als Problem. Wir müssen dafür sorgen, dass es kein direktes Aufeinandertreffen von Demonstranten und Politikern gibt, damit nicht die Hoheit über die Bilder den Polizeieinsatz bestimmt.“
Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2025 am 30.06.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.
Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen
Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.
Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung
Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.
Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls
Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.
Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat
Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.
„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche
Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.
„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
Die Polizei in Berlin ist überfordert. - Foto: Soeren Stache/dpa
In Kürze:
Täglich werden nach Angaben der GdP 400 bis 500 Berliner Polizeivollzugsbeamte für den Objektschutz eingesetzt.
Die Gewerkschaft sieht dadurch die Einsatzfähigkeit der Polizei im regulären Dienst gefährdet.
Als Ursachen nennt sie den gestiegenen Schutzbedarf infolge internationaler Krisen sowie bewaffnete Erpressungsserien im Bandenmilieu.
Die GdP fordert mehr Unterstützung durch den Bund, den verstärkten Einsatz moderner Technik und eine Neuordnung der Zuständigkeiten.
Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt Alarm. Da seinen Angaben zufolge täglich zwischen 400 und 500 Vollzugsbeamte der Polizei in den Objektschutz eingebunden seien, leide der reguläre Polizeidienst. Es entstünden erhebliche Personallücken, heißt es in einer Presseerklärung.
„Wir schaffen es nicht mehr“, warnt GdP-Landeschef Stephan Weh. Die Politik müsse endlich eine Debatte über Kernaufgaben führen. Außerdem müsse sie realisieren, dass „der Staat, und hier ganz speziell die Polizei, nicht für alles herhalten kann“.
„Internationale Bedrohungslage“ macht immer mehr Hilfe beim Objektschutz nötig
Vor einem Jahr räumte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel ein, dass Berlins Polizei aufgrund zunehmender Aufgaben im Objektschutz belastet sei. Grund dafür sei die „internationale Bedrohungslage“. Zu dem Zeitpunkt – von 2024 auf 2025 – stieg die Zahl der für den Objektschutz abgestellten Vollzugsbeamten von 304 auf 384.
Für den Objektschutz gibt es üblicherweise Tarifbeschäftigte, zuletzt war die Rede von 1.483 Personen, wie der rbb berichtete. Diese reichten jedoch nicht mehr aus für die stetig steigende Zahl an Objekten, die besonderen Schutz benötigen. Dazu kommen saisonale Engpässe.
Der Polizei zufolge gab es im März 2026 in Berlin 1.132 als gefährdet eingestufte Objekte, die besonderer Schutzmaßnahmen bedurften. Einige davon stellen grundsätzlich Objekte mit erhöhtem Schutzbedarf dar – etwa die knapp 170 Botschaften und weitere diplomatische Einrichtungen in der Bundeshauptstadt.
Kriege in Nahost sowie politische Radikalisierung machen mehr Schutz nötig
Geopolitische Verwerfungen und zunehmende Tendenzen der Polarisierung und Radikalisierung haben die Zahl schutzbedürftiger Objekte zuletzt deutlich anwachsen lassen. Ein Aspekt war dabei der Krieg in der Ukraine. Einer der Hauptfaktoren für den zusätzlichen Bedarf an Objektschutz war das Massaker der Hamas in israelischen Grenzgebieten zu Gaza am 7. Oktober 2023 und die seitdem folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Region.
Zuletzt ist die Zahl der schutzbedürftigen Objekte mit jüdischem oder israelischem Bezug auf insgesamt 174 angestiegen. Dazu zählen unter anderem Synagogen, Schulen oder Kindergärten. Auch Regierungsgebäude von Bund und Land binden Objektschutzkräfte.
In einigen Fällen bemühen sich Betreiber von Einrichtungen auch von sich aus um Mithilfe – beispielsweise in Form von Videokameras, Ehrenamtlichen am Eingang oder abgestimmten Sicherheitskonzepte mit Behörden. Manchmal müssen jedoch auch dauerhaft leer stehende oder ungenutzte Gebäude von Polizeivollzugsbeamten bewacht werden. Besonders in solchen Fällen wächst – wie aus der Erklärung der Berliner GdP hervorgeht – Fragen laut, ob hier der Polizeivollzug statt etwa privater Sicherheitsdienste bemüht werden müsse.
BAO Ferrum zieht Vollzugsbeamte auch zum Schutz mutmaßlicher Straftäter heran
Zu den fortdauernden Schutzaufträgen aufgrund geopolitischer Konflikte und politischer Radikalisierung kämen jedoch auch solche, die kriminelle Strukturen selbst beträfen. So gebe es – häufig kurzfristig angepasste – Schutzaufträge im Berliner Bandenmilieu. Zwischen 50 und 150 Beamte umfasse außerdem der tägliche Personalbedarf im Kontext der sogenannten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Ferrum.
Das lateinische Wort „Ferrum“ steht für Eisen und die Besondere Aufbauorganisation bezieht sich dabei vorwiegend auf das, was man früher als „Schieß-Eisen“ bezeichnete. Es geht um eine Serie bewaffneter Angriffe und Erpressungen gegen Geschäftsleute sowie 558 Schusswaffendelikte. So viele hatten bis Ende Mai in der Bundeshauptstadt laut „Berliner Zeitung“ stattgefunden.
Etwa die Hälfte der Erpressungen soll türkische oder türkeistämmige Geschäftsleute betreffen. Häufig bestehe auch ein internationaler Bezug, da Tatverdächtige häufig aus der Türkei stammen oder gezielt zur Tatbegehung von dort einreisten.
GdP: Überforderung beim Objektschutz gefährdet Einsatzfähigkeit
Die BAO Ferrum fordere zum Schutz gefährdeter Personen regelmäßig zusätzliche Polizeikräfte an, schildert die GdP. Dieses Personal fehle in Revieren. Dadurch würden die Einsatzhundertschaften geschwächt, die Kriminalpolizei müsse teilweise den Objektschutz übernehmen – und am Ende sinke die allgemeine Einsatzfähigkeit.
GdP-Landeschef Weh kritisiert, dass Polizeibeamte teilweise Wohnhäuser und Betriebe von Personen schützen müssten, die teilweise selbst polizeibekannt seien. Diese würden nun häufig selbst zum Ziel von Erpressungen. Die Polizeigewerkschaft fordert für solche Fälle einen Stufenplan. Gefährdete sollten eigene Sicherheitsdienste beauftragen. Erst, wenn deren Potenziale nicht ausreichten, sollte staatlicher Polizeischutz infrage kommen. Bei konkreten Gefährdungen von Leib und Leben müsse weiterhin die Polizei eingreifen.
Weh fordert, dass der Bund den Schutz von Botschaften und bundespolitisch oder international bedeutsamen Einrichtungen selbst übernimmt. Außerdem tritt er für einen deutlich stärkeren Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung ein. Diesbezüglich hat Polizeipräsidentin Slowik Meisel Gesprächsbereitschaft signalisiert. Generell fordert die Gewerkschaft jedoch auch eine politische Debatte darüber, welche Aufgaben zwingend Polizeivollzugsbeamte wahrnehmen müssten und welche etwa auch Private übernehmen könnten.
Ein Verwaltungsmitarbeiter der Taliban am 22. Juni 2026 im Gebäude des Ministeriums für Information und Kultur in der Stadt Kandahar in Afghanistan. - Foto: Sanaullah SEIAM / AFP via Getty Images
Die Taliban-Regierung in Afghanistan baut mit Billigung der Bundesregierung ihre inoffizielle diplomatische Präsenz in Deutschland aus. Die personelle Verstärkung um „nicht mehr als vier“ afghanische Konsularbeamte solle die Voraussetzung schaffen für das Ziel der Bundesregierung, mehr afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
Für die Abschiebungen sei die Mitarbeit afghanischer Stellen erforderlich, sagte der Sprecher weiter. „Es müssen mehr Pässe ausgestellt werden, es müssen mehr Identitäten geprüft werden.“ Deshalb sei es nötig, „dass hier mehr Konsularbeamte daran mitarbeiten, genau das zu ermöglichen, was die Bundesregierung zum Ziel hat“.
Bis zu drei Charterflüge im Monat
Am Wochenende hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass künftig bis zu drei Charterflüge im Monat mit abzuschiebenden Afghanen von Deutschland nach Kabul fliegen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung sei in „technischen Gesprächen“ mit Taliban-Vertretern erzielt worden.
Dies sei ein „erfreuliches Ergebnis“, sagte der Außenamtssprecher am Montag. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“. Er kündigte zugleich eine gründliche Prüfung der afghanischen Konsularvertreter an, die zusätzlich nach Deutschland kommen. „Wir werden uns diese Leute natürlich ganz genau anschauen.“
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Allerdings unterhält die Bundesregierung technische Kontakte mit Taliban-Vertretern, bei denen es etwa um Abschiebungen, um Zugang für humanitäre Hilfe und um Menschenrechte geht. (afp/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will deutlich mehr Abschiebungen nach Afghanistan. (Archivbild) - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Grünen forderten Dobrindt zur Offenlegung seiner Absprachen mit den radikalislamischen Taliban auf. Angesichts der angekündigten Ausweitung der Rückführungsflüge stelle sich „die Frage, welchen Forderungen der islamistischen Taliban sich die Bundesregierung gebeugt hat, um die Abschiebungen zu ermöglichen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Filiz Polat am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig.“ Dobrindt mache Deutschland durch seine „Zusammenarbeit mit den Taliban erpressbar“ und werte die Taliban-Regierung auf, der schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
Auch die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan scharf kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. „Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“(afp/red)
Die erste Abschiebung nach Kabul nach der Machtübernahme der Taliban kam mit Hilfe des Golfemirats Katar zustande. Inzwischen gibt es direkte Kontakte Deutschlands zu den militant-islamistischen Machthabern. (Archivfoto) - Foto: Jan Woitas/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Gespräche „auf technischer Ebene“
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Union weist Kritik zurück
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP.
„Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“ (afp/red)
Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.
In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
Hessens Innenminister Roman Poseck. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.
Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.
Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor
Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)
Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.
Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?
Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.
Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?
Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.
Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.
Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.
Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.
Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.
Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch.
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.
Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?
Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.
Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?
Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.
Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.
Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.
Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.
Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.
Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch.
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
Technikdemonstration bei der Indienststellung der neuen Drohnenabwehreinheit in Blumberg-Ahrensfelde (Brandenburg) mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht eine gestiegene Gefahr möglicher Drohnenangriffe auf den Deutschen Bundestag und die Gebäude weiterer Verfassungsorgane.
In einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) schreibt Dobrindt laut „Rheinischer Post“, die wachsende Zahl von Drohnensichtungen in den vergangenen Monaten habe die Sicherheitsbehörden verstärkt sensibilisiert.
Zum Schutz der Liegenschaften der Verfassungsorgane des Bundes bedürfe es seines Erachtens „einer konstanten Drohnenabwehrfähigkeit“.
„Dem Schutz der Verfassungsorgane kommt vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister der Zeitung zufolge.
Hintergrund des Schreibens ist demnach eine Anfrage von Bundestagspräsidentin Klöckner an Dobrindt vom Dezember. Darin hatte sie den Angaben zufolge gefragt, inwieweit die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zur Sicherung des Parlaments eingesetzt werden könne.
Dies sei nur „temporär“ im Rahmen der Amtshilfe möglich, heißt es nun dem Bericht zufolge in dem Antwortschreiben des Innenministers. Zugleich verweist Dobrindt demnach auf die „originäre Zuständigkeit“ der Berliner Landespolizei.
Die Bundestagsverwaltung habe sich daher inzwischen schriftlich an Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt, berichtete die „Rheinische Post“.
Nach der Klärung der Zuständigkeiten durch Dobrindt sei es „nun von besonderer Bedeutung, schnellstmöglich die notwendigen gemeinsamen Schritte für eine wirksame Drohnenabwehr umzusetzen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben des Direktors des Bundestages, Paul Göttke.
Erste Gespräche über die praktische Umsetzung sollen demnach bereits stattgefunden haben. (afp/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Archivbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die politisch motivierte Kriminalität in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Wie Bundesinnenministerium und BKA mitteilten, wurden 2025 insgesamt 85.837 Straftaten verzeichnet. Dies waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr.
Hauptgrund war ein Anstieg um gut ein Drittel bei linksextremistischer Kriminalität auf insgesamt 13.490 Fälle. Hier legte auch die Zahl der Gewalttaten stark zu (plus 42,7 Prozent auf 1.087 Fälle).
Rechsextremistisch motivierte Straftaten blieben mit rund der Hälfte aller Fälle mit Abstand der größte Bereich. Verzeichnet wurden 42.544 Fälle, dies war ein leichter Rückgang um 0,6 Prozent.
Auch hier stieg aber die Zahl der Gewaltdelikte. Sie nahmen um 7,4 auf 1.598 Fälle zu. Hierzu gehören Straftaten wie Körperverletzung, Brand- und Sprengstoffdelikte sowie Landfriedensbruch.
Innenminister Alexander Dobrindt spricht am 9. Juni 2026 in Berlin zum Thema politisch motivierte Kriminalität.
Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Straftaten durch ausländische Ideologie
Bei religiös motivierten Straftaten verzeichneten die Sicherheitsbehörden eine Zunahme um 5,7 Prozent auf 1.983 Fälle zu. Gewaltdelikte stiegen hier zwar um fast 13 Prozent an, spielten mit 98 Fällen aber eine vergleichsweise geringe Rolle.
Bei Straftaten, die durch ausländische Ideologie motiviert waren, gab es unterdessen einen Rückgang um 6,2 Prozent auf 6.886 Fälle. Gewaltdelikte gingen hier um fast 28 Prozent auf 704 Straftaten zurück.
Bei sonstigen Bereichen, die keiner der Hauptgruppen zugeordnet werden, lag die Zahl der registrierten Straftaten bei 20.934. Dies war ein Rückgang um 5,7 Prozent. Die Gewalttaten verringerten sich hier um 15,9 Prozent auf 669 Fälle.
Bei sogenannter Hasskriminalität, die aufgrund gruppenbezogener Vorurteile begangen werden, verzeichneten die Sicherheitsbehörden einen Anstieg um rund 1,8 Prozent auf 22.159.
Mit 88 Prozent oder 19.484 Fällen war der überwiegende Teil der Delikte dabei fremdenfeindlich motiviert und blieb praktisch auf Vorjahresniveau. 8.870 Delikte wurden als ausländerfeindlich eingestuft (minus 5,3 Prozent).
Es folgten antisemitische motivierte Straftaten. Ihre Zahl erhöhte sich um fünf Prozent auf 6.548 Fälle. Einen sehr starken Anstieg gab es auch bei antiziganistisch motivierten Delikten. Sie erhöhten sich um 23 Prozent auf 240 Fälle.
Sehr groß war auch die Zunahme bei frauenfeindlich eingestuften Delikten um fast 47 Prozent auf 819.
Bei der Hasskriminalität ist auch eine Zuordnung zu mehreren Gruppen möglich. Die Gesamtzahl ist deshalb geringer als die dort aufgeführten Fälle. (afp/red)
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will in Sachsen-Anhalt eine dreistellige Anzahl an Leitungsfunktionen im Staatsapparat austauschen. (Archivbild) - Foto: Peter Gercke/dpa
In Kürze:
AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.
Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.
Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos
Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.
Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.
Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich
Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.
Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht
Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.
Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln
Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.
Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten
Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.
Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD
Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.