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Bundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus


In Kürze:

  • Das Kabinett will Propaganda und Terrorismusfinanzierung künftig umfassender strafrechtlich verfolgen.
  • Bei Gefährdern sollen elektronische Fußfesseln und Präventivgewahrsam häufiger zum Einsatz kommen.
  • Prävention und Deradikalisierung sollen durch digitale Angebote, kommunale Partnerschaften und eine bessere Vernetzung gestärkt werden.

 
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 16. September, einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben diesen auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Berlin vorgestellt. Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Anlass ist der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag vom 25. Juli auf den CSD in Berlin. Der Täter hatte in der Vergangenheit versucht, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Beim Anschlag kam eine Frau aus Polen ums Leben und 31 weitere Menschen verletzt wurden.
Seit Anfang 2016 hatte es in Deutschland laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt 17 Anschläge mit islamistischem Bezug gegeben. Dabei kamen 24 Menschen ums Leben und über 200 wurden verletzt.
Dazu kommen mehrere Attentate, die vereitelt werden konnten – vier im Jahr 2025 und eines in diesem Jahr. Der Verfassungsschutz beziffert das sogenannte islamistische Personenpotenzial in seinem aktuellen Bericht auf 28.645 Personen für das Jahr 2025. Gewaltbereit sind davon 9.110.

Strafrechtlicher Rahmen zur Bekämpfung von Terrorismus erweitert

Um dieser Form extremistischer Gewalt entgegenzuwirken, setzt der Bund nun auf Verschärfung bestehender Strafgesetze, aber auch auf Anstrengungen zur Prävention und Deradikalisierung.
Unter anderem plant Hubig, beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den IS „nachzuschärfen“. Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stelle.
Generell sollen besonders gefährliche Körperverletzungen, beispielsweise mit Messern, künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Dies soll greifen, wenn „dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet“ wird. Dobrindt stellte auf Nachfrage klar, dass es dabei nicht nur um Messerangriffe mit terroristischem Hintergrund gehe. Vielmehr soll diese Verschärfung für sämtliche Messerangriffe gelten.
Anpassungen wird es auch im Jugendstrafrecht geben. Künftig sollen Gerichte eine ausdrückliche Begründung anführen, warum bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Jugendstrafrecht zur Anwendung komme. Wird eine Strafe ab sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt, soll das Gericht auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen.

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Verbesserung des Austauschs zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden

Bei Heranwachsenden soll es auch möglich werden, bereits vor dem Ausspruch einer rechtskräftigen Verurteilung Maßnahmen anzuordnen – etwa die Teilnahme an einem Deradikalisierungskurs. Es sollen außerdem die Kompetenzen der Jugendgerichte gestärkt werden.
Das Maßnahmenpaket umfasst auch eine Verbesserung des Austauschs von Informationen zwischen den Behörden. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug sollen relevante Erkenntnisse besser austauschen können als bisher. Dies soll auch Informationen über Gefährdungseinschätzungen und erkennbare Radikalisierungstendenzen beinhalten. Nicht genannt wurde dabei der Verfassungsschutz.
Ministerin Hubig betonte, dass die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren erhebliche Expertise bei der Einschätzung islamistischer Gefährder erworben hätten. Deshalb sei es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden diese Erkenntnisse, die ihnen über eine mögliche Radikalisierung oder Gewaltbereitschaft vorliegen, auch anderen Behörden zukommen lassen können.

Elektronische Fußfessel und Präventivhaft gegen Gefährder

Im Einzelfall soll es künftig zusätzlich Länderpolizeien gestattet sein, relevante Verkehrsdaten sichern zu lassen, um späteren Verlust zu verhindern oder eine spätere Beweiserhebung zu ermöglichen.
Ferner strebt das Kabinett bundeseinheitliche Standards für den Einsatz elektronischer Fußfesseln und Präventivgewahrsam bei Gefährdern an. Bei Personen, die als Gefährder eingestuft sind, plant man diese Mittel künftig regelmäßig einzusetzen.
Ein Verzicht darauf soll nur in Betracht kommen, wenn im Einzelfall verdeckte Überwachungsmaßnahmen als geeigneter erscheinen. Bezüglich der Maßnahmen zur Präventivhaft soll der Plan Dobrindt zufolge eine stärkere Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen gegenüber einer einheitlicheren Umsetzung zwischen Bund und Ländern vorsehen.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. „Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.

Prävention soll Faszination von Terrorismus bei Jugendlichen entgegenwirken

Neben der Verschärfung von Strafbestimmungen plant das Kabinett auch, der Prävention von Extremismus einen breiteren Raum einzuräumen. Das gilt unter anderem im digitalen Raum, wo Plattformen für extremistische Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Auch soll es mehr Bildungsarbeit, soziale Präventionen, digitale Gegen- und Alternativangebote und die Stärkung des „Digital Streetwork“ geben.
Im Bereich der Prävention plant die Regierung auch, Akteure aus der muslimischen Gemeinschaft einzubinden. Dazu soll es stärkere kommunale Partnerschaften, mehr Maßnahmen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und einen gemeinsamen Bund-Länder-Aktionsplan zur Islamismusbekämpfung geben.
Ministerin Hubig betonte, die Prävention solle verhindern, dass Jugendliche überhaupt erst den Weg in den Extremismus einschlagen. Zudem sollen Jugendliche, die Anlass zu Radikalisierungssorgen geben, „zurückgeholt“ werden.
Auch soll das neue Maßnahmenpaket das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stärken.
Ein bekannter Akteur im Bereich der Distanzierung und Deradikalisierung ist das Violence Prevention Network. Dieses arbeitet unter anderem mit bereits radikalisierten Personen, auch im Strafvollzug. Neben Anti-Gewalt- und Kompetenztraining findet dort auch politische Bildungsarbeit und Ausstiegshilfe statt.
Mit Material der Nachrichtenagenturen