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Der Unterschied zwischen Islamismus und Islam

As-salamu alaikum – der Friede sei mit Euch. Mit diesem Wunsch begrüßen sich muslimische Gläubige. Und in Sure 109 im Koran heißt es: „Ihr habt Eure Religion und ich habe meine.“ Gelegentlich ist es nötig, dass sich alle, ob Christen, Juden oder Muslime, an diese Aussage der Heiligen Schrift der Muslime erinnern. Doch immer wieder gibt es Fanatiker, die Unfrieden zwischen den Religionsgemeinschaften säen wollen, indem sie die Friedfertigkeit ihres Glaubens verdrehen, um damit eine Ausschließlichkeit ihrer Religion begründen zu wollen.

Hinter der Einstufung des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) als „islamistisch“ steht die Tatsache, dass der Attentäter Abdul Ballout den Behörden seit November 2025 offiziell als islamistischer Gefährder bekannt war und als gewaltbereit eingeschätzt wurde. Diese Einstufung stützte sich auf die polizeiliche Erkenntnis, dass der Täter mehrfach versucht hatte, Deutschland zu verlassen, um sich in Syrien einer der nach wie vor existierenden Zellen der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

45 Prozent finden, dass Islam nicht zu Deutschland passt

Der letzten Studie zum Thema „Passt der Islam zu Deutschland?“ zufolge, die im Jahr 2021 von der Alice-Schwarzer-Stiftung beim Allensbach-Institut in Auftrag gegeben wurde, gaben nur 5 Prozent von den rund 1.000 Befragten an, dass sie dieser These „ohne Einschränkung zustimmten“. 45 Prozent sagten, der Islam „passt gar nicht zu Deutschland“ und 44 Prozent stimmten zu, dass „nur friedliche Formen des Islam“ als Teil der deutschen Gesellschaft akzeptabel seien

Dennoch steht laut dieser Studie „für die große Mehrheit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zur Debatte“. Der  „Tagesspiegel“-Kolumnist Sebastian Leber glaubte 2025, wer nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet, sei „Teil des Problems“. Und weiter: „Viele Deutsche schaffen es immer noch nicht, zwischen einer Religion und einer menschenverachtenden Ideologie zu trennen.“ Worin aber liegt der Unterschied?

Muhsin Hendricks war ein südafrikanischer Imam und Aktivist, der als weltweit erster offen homosexueller Imam galt und eine inklusive Gemeinde in Kapstadt leitete. Er wurde im Februar 2025 im Alter von 58 Jahren in Südafrika erschossen.

Foto: Jens Büttner/dpa

Was ist Islamismus?

An dieser Stelle sei einmal keine westliche Expertenmeinung zitiert, sondern eine authentische muslimische Quelle aus den Vereinigten Arabischen Emiraten: Im Nachrichtenportal „Al-Ittihad“ erklärte vor einem halben Jahr der muslimische Geistliche Imam Mohammad Tawhidi: Der Islam sei eine  Religion, „in deren Mittelpunkt der Glaube an Gott, moralische Verantwortung und gemeinschaftliche Gottesverehrung stehen“.

Der Islamismus hingegen stelle laut Tawahidi „eine Abkehr von diesem spirituellen Rahmen dar. Er entstand als ideologische Reaktion auf Kolonialismus, Moderne und säkularen Nationalismus und verwandelte den Islam von einem persönlichen Glauben in ein umfassendes politisches Projekt.“

Der Islamismus strebe die Errichtung eines islamischen Staates an, „der ausschließlich nach seiner Auslegung der Scharia [islamisches Recht] regiert wird, und lehnt dabei oft Pluralismus, rechtliche Vielfalt und die Trennung religiöser Autorität von politischer Macht ab“. Auf diese Weise stelle er die Religion „eher als Instrument für eine politische Herrschaftsform dar, denn als moralische Orientierung“.

Die Rolle der Muslimbruderschaft

Der Islamismus habe sich laut Ima Tawhidi im 20. Jahrhundert besonders unter dem Einfluss von Extremisten wie Sayyid Qutb entwickelt. Der ägyptische Journalist Qutb (1905 – 1966) war laut Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „der wichtigste Vordenker der Muslimbruderschaft“. Während eines Aufenthalts in den USA habe Qutb „starke anti-westliche Tendenzen“ entwickelt.

Er führte den vermeintlichen moralischen Verfall der arabischen Gesellschaften auf „den Modernismus westlichen Typs“ zurück und erklärte in seinen Publikationen „diejenigen Muslime, die modernen Ideen anhängen, für Ungläubige“. Qutbs Denkweise „bildet die Grundlage für Attentate und terroristische Anschläge“, so die KAS. Qutb wurde 1966 auf Veranlassung des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Muslimbruderschaft gilt in Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain, Syrien und in Jordanien als terroristische Organisation und ist dort verboten.

Ableger: Al-Kaida und IS

Der islamische Geistliche Mohammad Tawhidi erklärt zur 1928 gegründeten Muslimbruderschaft: Diese habe „eine ausdrücklich expansionistische Vision des politischen Islam“ vertreten. Bereits der Gründer Hassan al-Banna habe die Ansicht vertreten, „dass der Islam das öffentliche Leben dominieren und seine rechtliche und politische Ordnung weltweit durchsetzen müsse“. Die Bruderschaft habe sich im Laufe der Zeit zu einer Ausgangsbewegung entwickelt, „aus der zahlreiche extremistische Ableger hervorgegangen seien, darunter Al-Kaida und der IS“.

Und Tawahidi stellt klar:

„Was die gesellschaftliche Perspektive betrifft, hat der Islam historisch gesehen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, mit religiösen Minderheiten zu koexistieren und Vielfalt innerhalb seiner rechtlichen und theologischen Traditionen zu berücksichtigen.“

Der Islamismus hingegen vertrete „eine binäre Weltanschauung, die die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige oder in islamische und ‚heidnische‘-Staaten unterteilt, ideologische Konformität fordert und oft Ausgrenzung legitimiert.“ Der Islamismus strebe „die Verschmelzung von Religion und Staatsmacht an.

Insofern sei der Islamismus „kein Ausdruck religiöser Hingabe, sondern eine politische Ideologie“, die versuche, ihre Legitimität durch eine religiöse Sprache zu erlangen. Kritikern, die keinen Unterschied zwischen Islamismus und Islam machen wollen, hält der Geistliche entgegen, sie würden „die historische Vielfalt islamischer Regierungsformen und die seit Langem bestehende Pluralität des muslimischen Rechts- und politischen Denkens“ übersehen.

Gelingt keine Unterscheidung, gewinnen die Extremisten

Imam Tawahide ist davon überzeugt, dass der Islamismus „eine moderne ideologische Verzerrung ist, die die Religion für politische Zwecke instrumentalisiert“. Und er mahnt, dass eine Unterscheidung zwischen Religion und Ideologie „unerlässlich“ ist, um „die Religionsfreiheit zu bewahren und extremistischen Bewegungen wirksam entgegenzuwirken“. Wenn dies nicht gelinge, werde der Islam nicht nur falsch dargestellt, sondern es würden auch „Spaltung und Missverständnisse“ aufrechterhalten, die letztlich nur den Extremisten dienen.

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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.