Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treffen am 16. September 2026 in Berlin ein, um einen 10-Punkte-Plan gegen den islamistischen Terrorismus vorzustellen. - Foto: Sean Gallup/Getty Images
In Kürze:
Das Kabinett will Propaganda und Terrorismusfinanzierung künftig umfassender strafrechtlich verfolgen.
Bei Gefährdern sollen elektronischeFußfesseln und Präventivgewahrsam häufiger zum Einsatz kommen.
Prävention und Deradikalisierung sollen durch digitaleAngebote, kommunale Partnerschaften und eine bessere Vernetzung gestärkt werden.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 16. September, einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistisch motiviertem Terrorismus beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben diesen auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Berlin vorgestellt. Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.
Anlass ist der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag vom 25. Juli auf den CSD in Berlin. Der Täter hatte in der Vergangenheit versucht, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Beim Anschlag kam eine Frau aus Polen ums Leben und 31 weitere Menschen verletzt wurden.
Seit Anfang 2016 hatte es in Deutschland laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt 17 Anschläge mit islamistischem Bezug gegeben. Dabei kamen 24 Menschen ums Leben und über 200 wurden verletzt.
Dazu kommen mehrere Attentate, die vereitelt werden konnten – vier im Jahr 2025 und eines in diesem Jahr. Der Verfassungsschutz beziffert das sogenannte islamistische Personenpotenzial in seinem aktuellen Bericht auf 28.645 Personen für das Jahr 2025. Gewaltbereit sind davon 9.110.
Strafrechtlicher Rahmen zur Bekämpfung von Terrorismus erweitert
Um dieser Form extremistischer Gewalt entgegenzuwirken, setzt der Bund nun auf Verschärfung bestehender Strafgesetze, aber auch auf Anstrengungen zur Prävention und Deradikalisierung.
Unter anderem plant Hubig, beim Kampf gegen die Verbreitung von Propagandamitteln für den IS „nachzuschärfen“. Nachdem hier bislang immer wieder Unklarheit geherrscht habe, solle der Straftatbestand ausgeweitet werden, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stelle.
Generell sollen besonders gefährliche Körperverletzungen, beispielsweise mit Messern, künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Dies soll greifen, wenn „dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet“ wird. Dobrindt stellte auf Nachfrage klar, dass es dabei nicht nur um Messerangriffe mit terroristischem Hintergrund gehe. Vielmehr soll diese Verschärfung für sämtliche Messerangriffe gelten.
Anpassungen wird es auch im Jugendstrafrecht geben. Künftig sollen Gerichte eine ausdrückliche Begründung anführen, warum bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Jugendstrafrecht zur Anwendung komme. Wird eine Strafe ab sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt, soll das Gericht auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen.
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Verbesserung des Austauschs zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden
Bei Heranwachsenden soll es auch möglich werden, bereits vor dem Ausspruch einer rechtskräftigen Verurteilung Maßnahmen anzuordnen – etwa die Teilnahme an einem Deradikalisierungskurs. Es sollen außerdem die Kompetenzen der Jugendgerichte gestärkt werden.
Das Maßnahmenpaket umfasst auch eine Verbesserung des Austauschs von Informationen zwischen den Behörden. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug sollen relevante Erkenntnisse besser austauschen können als bisher. Dies soll auch Informationen über Gefährdungseinschätzungen und erkennbare Radikalisierungstendenzen beinhalten. Nicht genannt wurde dabei der Verfassungsschutz.
Ministerin Hubig betonte, dass die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren erhebliche Expertise bei der Einschätzung islamistischer Gefährder erworben hätten. Deshalb sei es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden diese Erkenntnisse, die ihnen über eine mögliche Radikalisierung oder Gewaltbereitschaft vorliegen, auch anderen Behörden zukommen lassen können.
Elektronische Fußfessel und Präventivhaft gegen Gefährder
Im Einzelfall soll es künftig zusätzlich Länderpolizeien gestattet sein, relevante Verkehrsdaten sichern zu lassen, um späteren Verlust zu verhindern oder eine spätere Beweiserhebung zu ermöglichen.
Ferner strebt das Kabinett bundeseinheitliche Standards für den Einsatz elektronischer Fußfesseln und Präventivgewahrsam bei Gefährdern an. Bei Personen, die als Gefährder eingestuft sind, plant man diese Mittel künftig regelmäßig einzusetzen.
Ein Verzicht darauf soll nur in Betracht kommen, wenn im Einzelfall verdeckte Überwachungsmaßnahmen als geeigneter erscheinen. Bezüglich der Maßnahmen zur Präventivhaft soll der Plan Dobrindt zufolge eine stärkere Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen gegenüber einer einheitlicheren Umsetzung zwischen Bund und Ländern vorsehen.
Zudem soll ein neuer Straftatbestand für sogenannte Spendensammler geschaffen werden. „Wer Spenden für terroristische Zwecke sammelt, soll sich zukünftig schon strafbar machen, bevor Kontakte zu terroristischen Gruppen aufgenommen oder Gelder weitergeleitet werden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.
Prävention soll Faszination von Terrorismus bei Jugendlichen entgegenwirken
Neben der Verschärfung von Strafbestimmungen plant das Kabinett auch, der Prävention von Extremismus einen breiteren Raum einzuräumen. Das gilt unter anderem im digitalen Raum, wo Plattformen für extremistische Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Auch soll es mehr Bildungsarbeit, soziale Präventionen, digitale Gegen- und Alternativangebote und die Stärkung des „Digital Streetwork“ geben.
Im Bereich der Prävention plant die Regierung auch, Akteure aus der muslimischen Gemeinschaft einzubinden. Dazu soll es stärkere kommunale Partnerschaften, mehr Maßnahmen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und einen gemeinsamen Bund-Länder-Aktionsplan zur Islamismusbekämpfung geben.
Ministerin Hubig betonte, die Prävention solle verhindern, dass Jugendliche überhaupt erst den Weg in den Extremismus einschlagen. Zudem sollen Jugendliche, die Anlass zu Radikalisierungssorgen geben, „zurückgeholt“ werden.
Auch soll das neue Maßnahmenpaket das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stärken.
Ein bekannter Akteur im Bereich der Distanzierung und Deradikalisierung ist das Violence Prevention Network. Dieses arbeitet unter anderem mit bereits radikalisierten Personen, auch im Strafvollzug. Neben Anti-Gewalt- und Kompetenztraining findet dort auch politische Bildungsarbeit und Ausstiegshilfe statt.
Muslime besuchen das letzte Freitagsgebet während des heiligen Fastenmonats Ramadan in der Al Farooq Omar Bin Al Khattab Moschee in Dubai. - Foto: Altaf Qadri/AP/dpa
As-salamu alaikum – der Friede sei mit Euch. Mit diesem Wunsch begrüßen sich muslimische Gläubige. Und in Sure 109 im Koran heißt es: „Ihr habt Eure Religion und ich habe meine.“ Gelegentlich ist es nötig, dass sich alle, ob Christen, Juden oder Muslime, an diese Aussage der Heiligen Schrift der Muslime erinnern. Doch immer wieder gibt es Fanatiker, die Unfrieden zwischen den Religionsgemeinschaften säen wollen, indem sie die Friedfertigkeit ihres Glaubens verdrehen, um damit eine Ausschließlichkeit ihrer Religion begründen zu wollen.
Hinter der Einstufung des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) als „islamistisch“ steht die Tatsache, dass der Attentäter Abdul Ballout den Behörden seit November 2025 offiziell als islamistischer Gefährder bekannt war und als gewaltbereit eingeschätzt wurde. Diese Einstufung stützte sich auf die polizeiliche Erkenntnis, dass der Täter mehrfach versucht hatte, Deutschland zu verlassen, um sich in Syrien einer der nach wie vor existierenden Zellen der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
45 Prozent finden, dass Islam nicht zu Deutschland passt
Der letzten Studie zum Thema „Passt der Islam zu Deutschland?“ zufolge, die im Jahr 2021 von der Alice-Schwarzer-Stiftung beim Allensbach-Institut in Auftrag gegeben wurde, gaben nur 5 Prozent von den rund 1.000 Befragten an, dass sie dieser These „ohne Einschränkung zustimmten“. 45 Prozent sagten, der Islam „passt gar nicht zu Deutschland“ und 44 Prozent stimmten zu, dass „nur friedliche Formen des Islam“ als Teil der deutschen Gesellschaft akzeptabel seien
Dennoch steht laut dieser Studie „für die große Mehrheit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zur Debatte“. Der „Tagesspiegel“-Kolumnist Sebastian Leber glaubte 2025, wer nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet, sei „Teil des Problems“. Und weiter: „Viele Deutsche schaffen es immer noch nicht, zwischen einer Religion und einer menschenverachtenden Ideologie zu trennen.“ Worin aber liegt der Unterschied?
Muhsin Hendricks war ein südafrikanischer Imam und Aktivist, der als weltweit erster offen homosexueller Imam galt und eine inklusive Gemeinde in Kapstadt leitete. Er wurde im Februar 2025 im Alter von 58 Jahren in Südafrika erschossen.
Foto: Jens Büttner/dpa
Was ist Islamismus?
An dieser Stelle sei einmal keine westliche Expertenmeinung zitiert, sondern eine authentische muslimische Quelle aus den Vereinigten Arabischen Emiraten: Im Nachrichtenportal „Al-Ittihad“ erklärte vor einem halben Jahr der muslimische Geistliche Imam Mohammad Tawhidi: Der Islam sei eineReligion, „in deren Mittelpunkt der Glaube an Gott, moralische Verantwortung und gemeinschaftliche Gottesverehrung stehen“.
Der Islamismus hingegen stelle laut Tawahidi „eine Abkehr von diesem spirituellen Rahmen dar. Er entstand als ideologische Reaktion auf Kolonialismus, Moderne und säkularen Nationalismus und verwandelte den Islam von einem persönlichen Glauben in ein umfassendes politisches Projekt.“
Der Islamismus strebe die Errichtung eines islamischen Staates an, „der ausschließlich nach seiner Auslegung der Scharia [islamisches Recht] regiert wird, und lehnt dabei oft Pluralismus, rechtliche Vielfalt und die Trennung religiöser Autorität von politischer Macht ab“. Auf diese Weise stelle er die Religion „eher als Instrument für eine politische Herrschaftsform dar, denn als moralische Orientierung“.
Die Rolle der Muslimbruderschaft
Der Islamismus habe sich laut Ima Tawhidi im 20. Jahrhundert besonders unter dem Einfluss von Extremisten wie Sayyid Qutb entwickelt. Der ägyptische Journalist Qutb (1905 – 1966) war laut Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „der wichtigste Vordenker der Muslimbruderschaft“. Während eines Aufenthalts in den USA habe Qutb „starke anti-westliche Tendenzen“ entwickelt.
Er führte den vermeintlichen moralischen Verfall der arabischen Gesellschaften auf „den Modernismus westlichen Typs“ zurück und erklärte in seinen Publikationen „diejenigen Muslime, die modernen Ideen anhängen, für Ungläubige“. Qutbs Denkweise „bildet die Grundlage für Attentate und terroristische Anschläge“, so die KAS. Qutb wurde 1966 auf Veranlassung des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Muslimbruderschaft gilt in Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain, Syrien und in Jordanien als terroristische Organisation und ist dort verboten.
Der islamische Geistliche Mohammad Tawhidi erklärt zur 1928 gegründeten Muslimbruderschaft: Diese habe „eine ausdrücklich expansionistische Vision des politischen Islam“ vertreten. Bereits der Gründer Hassan al-Banna habe die Ansicht vertreten, „dass der Islam das öffentliche Leben dominieren und seine rechtliche und politische Ordnung weltweit durchsetzen müsse“. Die Bruderschaft habe sich im Laufe der Zeit zu einer Ausgangsbewegung entwickelt, „aus der zahlreiche extremistische Ableger hervorgegangen seien, darunter Al-Kaida und der IS“.
Und Tawahidi stellt klar:
„
„Was die gesellschaftliche Perspektive betrifft, hat der Islam historisch gesehen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, mit religiösen Minderheiten zu koexistieren und Vielfalt innerhalb seiner rechtlichen und theologischen Traditionen zu berücksichtigen.“
Der Islamismus hingegen vertrete „eine binäre Weltanschauung, die die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige oder in islamische und ‚heidnische‘-Staaten unterteilt, ideologische Konformität fordert und oft Ausgrenzung legitimiert.“ Der Islamismus strebe „die Verschmelzung von Religion und Staatsmacht an.
Insofern sei der Islamismus „kein Ausdruck religiöser Hingabe, sondern eine politische Ideologie“, die versuche, ihre Legitimität durch eine religiöse Sprache zu erlangen. Kritikern, die keinen Unterschied zwischen Islamismus und Islam machen wollen, hält der Geistliche entgegen, sie würden „die historische Vielfalt islamischer Regierungsformen und die seit Langem bestehende Pluralität des muslimischen Rechts- und politischen Denkens“ übersehen.
Gelingt keine Unterscheidung, gewinnen die Extremisten
Imam Tawahide ist davon überzeugt, dass der Islamismus „eine moderne ideologische Verzerrung ist, die die Religion für politische Zwecke instrumentalisiert“. Und er mahnt, dass eine Unterscheidung zwischen Religion und Ideologie „unerlässlich“ ist, um „die Religionsfreiheit zu bewahren und extremistischen Bewegungen wirksam entgegenzuwirken“. Wenn dies nicht gelinge, werde der Islam nicht nur falsch dargestellt, sondern es würden auch „Spaltung und Missverständnisse“ aufrechterhalten, die letztlich nur den Extremisten dienen.
Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Islamisten dreifachen versuchten Mord vor. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa
In Kürze:
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchtenMord undschwereKörperverletzung vor.
Er soll gezielt nach jüdischenOpfern gesucht haben.
Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.
Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten
Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)
Foto: Federico Gambarini/dpa
Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe
Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)
Foto: Henning Kaiser/dpa
Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht
Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.
Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.