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Porsche holt Cayenne-Produktion von Bratislava nach Leipzig

Porsche will die Produktion des wichtigen SUV-Modells Cayenne offenbar mit allen drei Antriebsvarianten von Bratislava nach Leipzig verlagern. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Arbeitnehmerkreise. Der Sportwagenhersteller wolle so die Auslastung des Werks in Sachsen langfristig absichern.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Arbeitnehmerseite sich auf eine spürbare Absenkung der Löhne einlasse, weil die Entgelthöhen in der Slowakei deutlich unter dem Niveau der deutschen Porsche-Mitarbeiter lägen.
Dass Porsche-Chef Leiters die gesamte Produktion des Cayenne trotzdem aus der Slowakei abziehen wolle, gründe auf den Überkapazitäten in Deutschland. Porsche habe das Problem, dass weder das Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen, in dem die Sportwagen vom Band laufen, noch die SUV-Fabrik in Leipzig ansatzweise ausgelastet sei.

Verhandlungen über Löhne laufen

Das Unternehmen selbst wollte sich auf Anfrage der FAZ nicht zu dem Plan äußern. Ein Sprecher bestätigte aber laufende Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite. Auch der Gesamtbetriebsrat bestätigte die Gespräche.
„Allerdings sind noch einige Themen offen, über die es zu diskutieren gilt“, ließ der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Ibrahim Aslan mitteilen. „Im Sinne der Belegschaft und des Unternehmens ist es unser Anliegen, zügig voranzukommen. Wann und wie das der Fall sein wird, hängt von den nächsten Wochen ab.“
Klar sei aber, dass vor allem das Werk in Leipzig eine Durststrecke überstehen müsse. Bis die neuen Modelle kämen, dauere es noch, und die Verlagerung der Cayenne-Produktion sei ebenfalls keine kurzfristige Lösung.

Weitere Stellenstreichungen geplant

Nachdem Porsche in den vergangenen Monaten bereits die Verträge von mehreren 100 Zeitarbeitern nicht verlängert habe, wolle das Unternehmen bis August 200 Arbeitsplätze mit freiwilligen Aufhebungsverträgen und Abfindungsangeboten abbauen. Zudem sollten bis zu 400 Mitarbeiter mit einer sogenannten „Drehscheibe“ zeitweise nach Wolfsburg abgeordnet werden.
Die Maßnahmen seien alle Teil einer umfassenden Neuausrichtung, die Leiters in allen Einzelheiten auf einem Kapitalmarkttag im Oktober vorstellen wolle.
Der Porsche-Chef wolle die Zahl der verschiedenen Modellvarianten reduzieren, die Entwicklung des Herstellers umbauen und Synergien mit der Muttergesellschaft VW nutzen. Vor allem aber plane er einen weiteren Stellenabbau.
Am Stammsitz in Zuffenhausen und im Entwicklungszentrum in Weissach stehen nach Informationen der FAZ aus Unternehmenskreisen Stellen in niedriger vierstelliger Höhe zur Disposition. (dts/red)
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13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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gesellschaft

Deutschland ringt um die Widerspruchslösung bei der Organspende


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Auch Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, hält den neuen Vorschlag für verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“. Eine Widerspruchslösung drücke „den Geist, dass der Körper des Menschen der Allgemeinheit“ aus, so Sichert gegenüber Epoch Times.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

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Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Der Tag der Organspende 2026


In Kürze:

  • 6. und 7. Juni 2026: Tag der Organspende in Leipzig.
  • Gut zwei Dutzend Politiker im Bundestag machen sich für eine neue Widerspruchslösung anstelle der geltenden Entscheidungslösung stark.
  • Skepsis kommt von mehreren Politikern in allen Fraktionen und der Stiftung Patientenschutz.

 
Der jährlich stattfindende Tag der Organspende findet dieses Jahr in Leipzig statt.
Das Stadtfest Leipzig bietet am 6. und 7. Juni den Rahmen für die zentralen Informationsveranstaltungen und Feierlichkeiten. Neben Informationsständen, einem ökumenischen Dankgottesdienst in der Thomaskirche sowie einer Ausstellung im Apothekenmuseum gibt es die traditionelle Aktion „Geschenkte Lebensjahre“.
Der seit 1983 bundesweit stattfindende Tag soll laut der „Stiftung Über Leben – Initiative Organspende“ dazu beitragen, „aufzuklären und […] an die Bevölkerung zu appellieren, eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen“.

Knapp 1.000 postmortale Organspender im Jahr

Laut einer repräsentativen Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 standen rund 85 Prozent dem Thema Organ- oder Gewebespende eher positiv gegenüber. 62 Prozent der 4.001 Befragten gaben an, schon eine persönliche Entscheidung getroffen zu haben. Doch nur 45 Prozent hätten diese Entscheidung auch klar dokumentiert – die meisten von ihnen (41 Prozent) über einen Organspendeausweis.
Laut Daten des Statistischen Bundesamts bewegt sich die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland seit 2013 zwischen knapp 800 und knapp 1.000 pro Jahr. Es handelt sich häufig um schwer verletzte Unfallopfer, die ihre Bereitschaft zur Organspende zuvor dokumentiert hatten.
Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024. Foto: Bildschirmfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Zahl der postmortalen Organspender in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Bis 2012 hatte die Zahl teils deutlich höher gelegen, 2007 beispielsweise bei gut 1.300. In der Regel werden jedem Spender nach dem Hirntod mehrere Organe entnommen, sodass normalerweise nicht nur einem Bedürftigen geholfen werden kann.
Nach Angaben von „Swisstransplant“ kann ein Organspender „im besten Fall bis zu neun Menschen das Leben retten oder deren Lebensqualität deutlich erhöhen“. Der Mittelwert der transplantierten Organe in der Schweiz lag 2021 bei 2,9 Organen pro spendender verstorbener Person.

Über 3.500 Organtransplantationen im Jahr

Zuständig für die Vermittlung der Organe in Deutschland, Österreich, Benelux, Kroatien, Ungarn und Slowenien ist die Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden.
Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024. Foto: Bildschrimfoto/Statista

Die Grafik zeigt die Gesamtzahl der in Deutschland durchgeführten Organtransplantationen nach Organ in den Jahren 2013 bis 2024.

Foto: Bildschirmfoto/„Statista“

Laut Statistischem Bundesamt hatte es im Jahr 2024 in Deutschland genau 3.701 Organtransplantationen gegeben, darunter auch 688 Lebendspenden. Die meisten Transplantationen betrafen mit 2.075 Fällen Nieren, gefolgt von 890 Leberverpflanzungen. Lungen und Herzen wurden jeweils über 300 Mal ersetzt.

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung im Bundestag

Da es nicht genügend Ersatzorgane gibt, sterben nach Angaben der SPD-Bundestagsabgeordneten und Ärztin Dr. Sabine Dittmar jeden Tag deutschlandweit zwei bis drei Patienten. Das erklärte Dittmar Anfang Mai anlässlich der Präsentation eines neuen Gesetzentwurfs, nach dem Deutschland dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgen und ab dem Jahr 2030 eine Widerspruchslösung zur Organentnahme einführen soll.
Jeder Bürger würde dann automatisch als Organspender infrage kommen, solange er diesem Status nicht vorher aktiv widerspricht. Diesen Ansatz unterstützten gut zwei Dutzend Abgeordnete aus den Reihen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken, darunter prominente Köpfe wie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen Vorgänger Jens Spahn, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Virologe Dr. Hendrik Streek oder die Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.
Dittmar zufolge standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen aus Deutschland auf der Warteliste der Organbedürftigen. Ihnen hätten 2025 nur 985 Organspender gegenübergestanden.

Skepsis bei Patientenschützern und Politikern

Innerhalb der Bundestagsfraktionen herrscht allerdings keine Einigkeit zu Dittmars Vorstoß. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) sehen etwa eine Widerspruchslösung skeptisch.
Bedenken äußerte auch die Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte deren Vorsitzender Eugen Brysch anlässlich der Vorstellung der Gesetzesinitiative.

Hirntod und Einwilligung als zwingende Voraussetzung für Organentnahme

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: „Demnach ist der zu Lebzeiten erklärte Wille für oder gegen eine Organspende maßgebend und strikt zu beachten“, wie es in den Fragen und Antworten zum Thema auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt.
Die Entscheidung pro oder kontra Organspende muss demnach über einen Organspendeausweis, einen Organspenderegistereintrag oder eine Patientenverfügung klar nachvollziehbar sein.
Falls zu Lebzeiten kein Wunsch schriftlich dokumentiert wurde, liegt es laut BMG bei den nächsten Angehörigen, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Transplantationsgesetz schreibt für die Organentnahme darüber hinaus zwingend einen zweifelsfrei irreversiblen Hirnfunktionsausfall vor. Dabei kann der Körper weiterhin Funktionen wie Herzschlag und Infektionsabwehr aufrechterhalten, was wiederum eine Grundvoraussetzung für die weitere Verwendbarkeit der Organe eines Sterbenden ist.
Im Herbst 2024 hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen alternativen Zeitpunkt zur Organfreigabe angeregt. Demnach sollte potenziellen Spendern die Möglichkeit zugestanden werden, ihre Organe bereits bei Stillstand ihres Herz-Kreislauf-Systems entnehmen zu lassen. Die Idee stieß im Bundestag jedoch vielfach auf Ablehnung.
Der Zeitpunkt einer Organentnahme wirft ethische Fragen auf – ganz zu schweigen von den möglicherweise kriminellen Entnahmepraktiken in anderen Ländern.
Ein wenige Monate zuvor vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesrats, der ähnlich wie der aktuelle Entwurf von Dettmer und Kollegen auf eine Widerspruchslösung abzielte, brachte es wegen des vorzeitigen Aus der Ampelregierung im Herbst 2024 ebenfalls nie zur Gesetzesreife.
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Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch – Tierschützer protestieren

Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehe eine 52-jährige Frau, sagte Sprecherin Vanessa Fink. Ob es sich dabei um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handele, ließ sie offen.
Unterdessen fordern Tierschützer Konsequenzen aus dem dramatischen Geschehen.
Die Polizei hatte am Sonntag, 17. Mai, in der Ortschaft Dölzig einen Tiger erschossen, der zuvor aus dem Gehege der ehemaligen Zirkus-Artistin entkommen war.
Bei dem Ausbruch war ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Er erlitt laut Feuerwehr Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vernehmungsfähig.
In der Anlage nahe der Autobahn 9 leben jetzt noch acht Tiger, wie das Landratsamt Nordsachsen mitteilte.

Dompteurin nannte Tiger einen „Angsthasen“

Die Besitzerin des entlaufenen Tigers, die Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der „BILD“, dass es sich um eines ihrer Tiere gehandelt habe.
„Ja, es war mein Sandokan“, zitierte sie die Zeitung. Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.
Laut Zanders Internetauftritt handelte es sich um einen neun Jahre alten, rund 280 Kilogramm schweren Tiger.
Sie bezeichnete ihn in einer Charakterisierung als „Angsthase“. „Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden.“

Tierschützer fordern Konsequenzen

Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot privater Wildtierhaltungen. Der Fall zeige erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher sei, erklärte Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf.
„Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen“, erklärte Kuhn.

Was führte zu dem Ausbruch?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht.
„Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten. Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde“, teilte Fink mit.
Laut Polizei hatte sich der Mann „berechtigt“ in dem Tigergehege aufgehalten.
Was mit dem erschossenen Tiger geschehen werde, sei noch nicht endgültig geklärt, sagte Fink. „Hierzu befinden sich die Beteiligten momentan in der Abstimmung.“

Tigerhaltung erfüllt Mindestanforderungen nicht

Die Tigerhaltung genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit.
Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 deutschen Bundesländern erlaubt. Sachsen gehört dazu.
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das konkret für Tiger bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.
Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran.
Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.

Wie geht es mit den Tigern weiter?

Was mit den übrigen acht Tigern in Dölzig nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen.
„Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten“, erklärte das Amt. (dpa/red)
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Gehege muss weg: Entlaufener Tiger bei Leipzig erschossen – Mann schwer verletzt

Tiger-Alarm bei Leipzig: Die Polizei hat in Schkeuditz (Nordsachsen) einen entlaufenen Tiger erschossen.
Das Tier war aus einer privaten Anlage entkommen, wie eine Polizeisprecherin sagte. Ein 73 Jahre alter Mann sei dabei schwer verletzt worden. Er wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot vor Ort. Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr mehr, hieß es am Nachmittag.
Gegen 12.50 Uhr sei der Notruf bei der Polizei eingegangen, dass ein Tiger entlaufen sei, berichtete Polizeisprecherin Susanne Lübcke. „Der Tiger hat sein Gehege verlassen. Er konnte dann von Polizeikräften im Bereich einer Gartenanlage angetroffen werden.“
Um jede Gefahr für die Öffentlichkeit zu beseitigen, sei der Tiger von Einsatzkräften erschossen worden.

Schwer bewaffnete Polizisten vor Ort

Die Polizei war mit zahlreichen, teilweise schwer bewaffneten Kräften vor Ort. Da es sich um einen ausgewachsenen Tiger gehandelt habe, seien auch Langwaffen im Einsatz gewesen, sagte die Sprecherin. Weitere Tiere seien nicht entkommen.
Im Schkeuditzer Ortsteil Dölzig hält eine Tiger-Dompteurin in einem Gewerbegebiet Großkatzen – jetzt sollen dort noch acht Tiger leben. Die Dompteurin reagierte zunächst nicht auf eine dpa-Anfrage.
Nach Medienberichten hatte es gegen die Dompteurin in der Vergangenheit immer wieder Vorwürfe wegen der Tiger-Haltung gegeben.

„Das Gehege muss weg“

Der Dölziger Ortsvorsteher Thomas Druskat forderte nach dem Vorfall Konsequenzen. „Das Gehege muss weg“, zitierte ihn die „Leipziger Volkszeitung“.
„Man darf gar nicht daran denken, wenn auch noch andere Menschen zu Schaden gekommen wären.“ Er forderte, die Tiere in eine andere Haltungsform zu überführen.
Bei dem schwer verletzten Mann handelt es sich laut Polizei um eine Art Helfer. Er habe sich berechtigterweise in der Anlage aufgehalten, sagte die Sprecherin.
Die Polizei überprüfe jetzt, wie es dazukommen konnte, dass der Tiger ausgebrochen ist. Ob sich daraus auch noch Ermittlungen wegen einer Straftat ergeben, war zunächst offen.

2016 gab es einen Löwen-Ausbruch im Leipziger Zoo

Der Ausbruch weckte Erinnerung an einen anderen dramatischen Fall vor zehn Jahren in Leipzig. Im September 2016 brachen im städtischen Zoo zwei Löwen aus ihrem Gehege aus. Sie übersprangen einen Wassergraben, möglicherweise durchschwammen sie ihn auch – das blieb unklar, weil niemand den Ausbruch beobachtete.
Ein Tier konnte zurückgedrängt werden, das andere wurde erschossen. Danach wurde der Wassergraben am Löwengehege des Zoos Leipzig deutlich verbreitert. (dpa/red)
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Weniger Schnellstraßen, weniger Autos? Wie Experten die Sicherheit in den Städten erhöhen würden


In Kürze:

  • Fachleute und Politiker einig: Einen hundertprozentigen Schutz kann es in Innenstädten nicht geben.
  • Dortmunder Architekturhistoriker warnt vor Gestaltung von Städten als „Hochsicherheitstrakt“.
  • Berliner Soziologe empfiehlt möglichst wenig Raum für Autos in den Städten.
  • Leipziger OB Jung ließ die Tatort-Fußgängerstraße vom 4. Mai mittlerweile mit Pollern abriegeln.

 
Nach der tödlichen Amokfahrt eines anscheinend psychisch erkrankten 33-jährigen Haustechnikers und Boxtrainers in Leipzig wird wieder vermehrt die Frage gestellt, wie man die deutschen Innenstädte sicherer machen kann.
Denn der Tatverdächtige konnte offenbar in die Fußgängerzone einfahren, ohne auf Hindernisse wie Poller zu treffen.

Architekturhistoriker empfiehlt Verzicht auf breite und gerade Schnellstraßen

Für Wolfgang Sonne, den Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte und Theorie der Architektur an der TU Dortmund, könnte man die Sicherheit in den Innenstädten erhöhen, indem man primär auf mehrspurige, schnurgerade oder bogenförmige Schnellstraßen im Stadtkern verzichten würde.
Diese würden nämlich häufig zu überhöhter Geschwindigkeit einladen, erklärte Sonne gegenüber Epoch Times. Durch engere Straßen, auch mit Gegenverkehr, Parkbuchten und Bürgersteige könne man das Tempo eines Fahrzeugs dagegen ganz natürlich einschränken.
Optimal seien deshalb fußgängerfreundliche, leicht gewundene Straßenzüge mit einem abwechslungsreichen Stadtszenario, in dem Menschen arbeiten, schlendern oder einen Kaffee trinken könnten. Das erhöhe zugleich die Qualität des öffentlichen Raums. Nach einem „Hochsicherheitstrakt“ dürfe es in den Städten nämlich keinesfalls aussehen, so Sonne.
Er empfiehlt eine vielfältige Mischung aus Plätzen, Straßen, Bürgersteigen sowie „einem Poller hier und da“, auch unter dem Gesichtspunkt der „sozialen Überwachung“.
Sonne riet allerdings, „das Leben nicht immer bloß am Worst-Case-Szenario auszurichten“, zumal es eine „völlige Sicherheit“ in Städten gar nicht geben könne.
„Wenn wir unser gesamtes Stadtleben dem glücklicherweise sehr seltenen Fall einer Amokfahrt unterwerfen, dann haben wir natürlich keine sinnvoll nutzbaren Stadträume mehr“, erklärte der Architekturhistoriker. Nur noch „verschlängelte Straßenführungen oder allzu verrückte Maßnahmen, wo alles auf Sicherheit ausgelegt ist – das kann’s auch nicht sein“.

Soziologe: Am besten ganz auf das Auto verzichten

„Grundsätzlich kann sich eine offene und plurale Gesellschaft nicht vor Anschlägen schützen“, erklärte auch Andreas Knie, der Leiter der Forschungsgruppe Digitale Mobilität und soziale Differenzierung am Wissenschaftszentrum Berlin, auf Anfrage von Epoch Times. Der Soziologe vertritt allerdings die Meinung, dass das Thema Auto in Deutschland generell „auf eine neue Grundlage gestellt werden“ müsse:
„Wir haben dem privaten Fahrzeug zu lange viel zu viel öffentlichen Raum geschenkt. Den brauchen wir jetzt für andere Dinge: Wir müssen die Städte revitalisieren und klimaresilient machen. Am Ende sind diese Städte dann auch sicherer.“
Deutschland habe in diesem Punkt gegenüber seinen Nachbarländern einen großen Nachholbedarf, meinte Knie. „Die Kommunen sollten hier mutiger sein, denn unsere Forschungen zeigen, dass die Menschen mehrheitlich diese Neuausrichtung begrüßen würden“, riet er.

Stadtsicherheitsexperte: Mehr Maßnahmen nicht wünschenswert

Thomas Sakschewski, Professor für Veranstaltungsmanagement an der Berliner Hochschule für Technik, schließt eine „hundertprozentige Sicherheit“ in Innenstädten ebenfalls aus.
So etwas sei „weder baulich noch politisch überhaupt tragbar“, erklärte er im „Mitteldeutschen Rundfunk“, weil so etwas „eine massive Maßnahme von Zufahrtsbarrieren, Sicherheitskontrollen et cetera“ bedeuten würde.
Solche Maßnahmen seien angesichts der „doch geringen Anzahl von Taten eigentlich weder wirtschaftlich noch politisch noch gesellschaftlich wünschenswert“, so schlimm ein Ereignis wie jenes von Leipzig im Einzelfall auch sein mag.
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte im Rahmen seiner Kranzniederlegung am Ort des Geschehens vor falschen Erwartungen an absolute Sicherheit in Innenstädten gewarnt. „Es hätte jede andere Stelle sein können. Das ist eben auch eine bittere Erkenntnis.“
Die Gewerkschaft der Polizei, ein Teil des DGB, ließ einen Fragenkatalog unbeantwortet.

Stadt Leipzig installiert Poller am Tatort

Ein Sprecher der Stadt Leipzig betonte auf Anfrage von Epoch Times, dass es „außerhalb von Großveranstaltungen“ in den vergangenen Jahren niemals einen Anlass gegeben habe, „die Innenstadt vollständig und im Sinne von mit Kfz nicht überwindbaren Sicherheitssperren abzuriegeln“. Dies sei wegen der „notwendigen Befahrbarkeit mit Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, dem Lieferverkehr, Rettungsdiensten, Handwerkerfahrten und der Erreichbarkeit privater Tiefgaragen und Stellplätze weder zweckmäßig noch umsetzbar“.
Der Pressesprecher verwies darauf, dass Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) dafür gesorgt habe, dass zwei Tage nach dem Ereignis „kurzfristig eine Zufahrtssperre in Form fester Elemente“ an der Einfahrtstelle Grimmaische Straße/Augustusplatz aufgebaut worden sei.
Man habe Fahrzeugpoller vom System Oktablock eingesetzt. Die Stadt habe beschlossen, die Sperre zunächst auf unbegrenzte Zeit stehen zu lassen.
Die betroffene Einkaufsstraße ist für Passanten inzwischen wieder frei.

Sicherheitskonzept wird überdacht

Ferner habe die Stadtverwaltung entschieden, „das gesamte bisher für Großveranstaltungen geltende Sicherheitskonzept Innenstadt in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden noch einmal auf den Prüfstand zu stellen“, bestätigte der Sprecher eine Ankündigung des Oberbürgermeisters vom 5. Mai. Wann mit einem überarbeiteten Konzept zu rechnen sei, könne die Stadt bislang nicht sagen.
Leipzig setze seit den 1990er-Jahren das Konzept einer „autoarmen“ Innenstadt um, so der Sprecher weiter. Der von einem Ring umgebene Innenstadtbereich könne mit Kraftfahrzeugen schon lange nur an bestimmten Stellen befahren werden, die in der Nähe zu Tiefgaragen lägen.
An einigen Stellen gebe es ebenfalls schon länger Poller. Dort aber, „wo Fußgängerzonen, mit durchgehendem Belag ausgestattet, unmittelbar als solche erkennbar“ seien, habe man Absperrungen bislang nicht für notwendig gehalten. Immerhin seien „Fußgängerzonen auch so respektiert und nicht durchfahren“ worden.

Jeffrey K. hatte Tat angedeutet

Am Nachmittag des 4. Mai war Jeffrey K. mit seinem Auto vom Augustusplatz in die nicht abgesperrte Fußgängerzone Grimmaische Straße gefahren. Dabei kamen zwei ältere Passanten ums Leben. Sechs weitere Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer. Sie sollen inzwischen aber außer Lebensgefahr sein.
Am 7. Mai wurde bekannt, dass K. seine Fahrt im Vorfeld per Chat-Nachricht an seine Frau angedeutet haben soll. Sie lebe von ihm getrennt, wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet. Dem Blatt zufolge soll K. geschrieben haben, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“. Zudem soll K. bereits zuvor damit gedroht haben, andere Mitglieder der Familie zu töten. Die Polizei hat dies gegenüber dem Medium bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte kurz nach der Tat mitgeteilt, dass K. „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt haben könnte. Da er auch weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, sei er in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden.
Das Motiv für seine Fahrt ist weiter unklar. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Beweggrund aus. Nach Informationen des Landessozialministeriums hatte sich K. im April auf eigenen Wunsch in eine psychiatrische Klinik begeben und war Ende des Monats entlassen worden.
Die Ärzte hätten zu diesem Zeitpunkt „keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ erkennen können. Nähere Einzelheiten zu den Gründen für seinen Aufenthalt in der Psychiatrie unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, so das Ministerium.
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Nach Amokfahrt in Leipzig: Motiv des Täters weiter unklar

Zwei Tage nach der tödlichen Amokfahrt eines 33-Jährigen in Leipzig herrscht weiter Rätselraten über dessen Beweggründe. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Motiv aus.
Er habe den Erkenntnissen nach „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt, so die Staatsanwaltschaft.
Von ihm gehe weiterhin Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Deswegen wurde er auf Anordnung eines Ermittlungsrichters in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

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Der Deutsche steht den Angaben zufolge in dringendem Tatverdacht des zweifachen Mordes sowie des versuchten Mordes in vier Fällen.
Es sei wahrscheinlich, dass er weitere „Taten vergleichbarer Schwere begehen wird“, hieß es von der Staatsanwaltschaft Leipzig.
 

Stadt will Einkaufsstraße besser sichern

Die betroffene Einkaufsstraße ist inzwischen wieder für Passanten frei. Die Stadt hat angekündigt, sie dauerhaft gegen das Befahren mit Fahrzeugen zu sichern. Das soll voraussichtlich an diesem Mittwoch umgesetzt werden.
Am Montagnachmittag war der 33-jährige Deutsche aus Leipzig dort mit seinem Wagen in die Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto angefahren. Zwei Menschen starben, sechs weitere wurden verletzt – zwei von ihnen schwer.
Seither herrscht große Trauer und Fassungslosigkeit in der Stadt. Viele Menschen haben Kerzen und Blumen niedergelegt und bei Andachten der Opfer gedacht. Sachsens Regierung ordnete Trauerbeflaggung an allen Gebäuden von Behörden und Dienststellen des Freistaates an.
„Unser Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen der Opfer“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). „In Gedanken sind wir bei ihnen und allen, die von diesem schrecklichen Ereignis betroffen sind.“ (dpa/red)
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Amokfahrt in Leipzig: Was wir wissen – und was nicht

Nach der Amokfahrt in Leipzig mit zwei Todesopfern und drei Schwerverletzten soll der Fahrer des Autos heute einem Haftrichter vorgeführt werden. Der 33-Jährige deutsche Staatsbürger war am Montagabend unmittelbar nach der Tat festgenommen worden. Das Motiv des Mannes ist noch unklar.

Was wir wissen

• Die Tat: Der Täter fuhr nach Polizeiangaben mit dem Fahrzeug gegen 16.45 Uhr am Montag über den Augustusplatz in die Grimmaische Straße und dort weiter bis über den Markt hinaus. Dabei erfasste er mehrere Menschen mit seinem Wagen. Der Fahrer brachte das Auto anschließend selbst zum Stillstand. Er ließ sich laut Polizei widerstandslos festnehmen.
• Die Opfer: Bei den beiden Todesopfern handelt es sich laut Polizei um eine 63-jährige Frau und einen 77-jährigen Mann. Beide seien deutsche Staatsangehörige gewesen. Sechs Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden verletzt, darunter mit einem 75 Jahre alten Mann und einer 84 Jahre alten Frau zwei Schwerverletzte.
• Der Täter: Der Mann wohnt in der Region Leipzig. Er ist nur wenige Tage zuvor in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung gewesen. Wie das Sozialministerium in Dresden bestätigte, hielt sich der 33-Jährige auf eigenen Wunsch freiwillig in der Klinik auf. Nach Ministeriumsangaben war er Ende April entlassen worden. Nach dpa-Informationen war der Mann vor der Tat polizeibekannt, unter anderem wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld. Dabei handelt es sich um Vorfälle ohne körperliche Gewalt, etwa Beleidigungen oder Herabwürdigungen. Ermittlungs- oder Strafverfahren waren daraus bislang nicht hervorgegangen.
• Das Motiv: Die Polizei geht nach bisherigen Erkenntnissen nicht von einem politischen oder religiösen Motiv des Täters aus. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte bereits am Abend von einem mutmaßlichen Einzeltäter gesprochen. „Wenn wir von einer Amokfahrt sprechen, dann spricht das für eine Tat, die in wütendem, rasendem Zustand geschieht und oft auch mit einer psychischen Labilität. Ob das in diesem Fall zutrifft, werden Polizei und Staatsanwaltschaft klären“, sagte er.
• Die Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes in zwei Fällen und mehrfachen Mordversuchs. Ein Ermittlungsrichter ordnete die Unterbringung des 33-jährigen Deutschen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es gibt dringende Gründe dafür, dass der Beschuldigte die Tat „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ begangen habe, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Nach bisherigen Erkenntnissen sei es wahrscheinlich, „dass der Beschuldigte aufgrund seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten vergleichbarer Schwere begehen wird“.

Was wir nicht wissen

• Das Motiv: Das Motiv des 33 Jahre alten Mannes ist unbekannt.
• Die weiteren Hintergründe: Es liegen weiterhin keine gesicherten Informationen über persönliche Hintergründe oder mögliche Auslöser der Tat vor. (dpa/red)